Eingebürgerten-Register beim Bundesverwaltungsamt
der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem sog. Richtlinienumsetzungsgesetz wurde im Jahr 2007 im § 33 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die Rechtsgrundlage für das Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten geschaffen. Das von dem Bundesverwaltungsamt geführte Register, in dem u. a. personenbezogene Daten eingebürgerter Deutscher gespeichert werden, existierte allerdings schon zuvor. Dieser somit rechtswidrige Betrieb des Registers wurde erst nachträglich auf eine rechtliche Grundlage gestellt.
Der damalige Gesetzentwurf der Bundesregierung enthielt aber weder eine inhaltliche Begründung über die Notwendigkeit eines solchen Registers noch eine Zweckbestimmung noch Löschungsregelungen noch Regelungen darüber, wer zu welchem Zweck Zugriff auf diese Daten hat. Im Ergebnis handelt es sich bei diesem Register somit um eine Sonderdatei, in dem deutsche Staatsangehörige ohne erkennbaren Grund und ohne gesetzliche Schranken erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele deutsche Staatsangehörige sind in diesem Register erfasst?
Was sind die Gründe bzw. die Zweckbestimmung dieses Registers (mit der Bitte um abschließende Aufzählung)?
Gibt es für dieses Register eine Einrichtungsanordnung? Wurde hierüber auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz konsultiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie lange werden die Daten der deutschen Staatsangehörigen in diesem Register gespeichert?
Werden die Betroffenen darüber informiert, dass ihre Daten in diesem Register gespeichert werden? Wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein, warum nicht?
Haben die Betroffenen die Möglichkeit, der Aufnahme ihrer Daten in diesem Register zu widersprechen? Wenn ja, wie viele Personen haben hiergegen Widerspruch eingelegt? Wenn nein, warum nicht?
Haben Betroffene in der Vergangenheit gegen die Speicherung eigener Daten in diesem Register geklagt, und wenn ja, wie viele, und mit welchem Ergebnis?
Welche Behörden haben zu welchem Zweck Zugriff auf die in diesem Register enthaltenen Daten?
Welche Behörden haben seit 2007 zu welchem Zweck auf die in diesem Register enthaltenen Daten zugegriffen?
Ist es ausgeschlossen, dass diese Daten zum Zweck einer polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Rasterfahndung verwendet werden dürfen, und wenn nein, warum nicht?