Eckpunkte Energieeffizienz – Effizienzstandards für Gebäude und Sanierungsfahrplan
der Abgeordneten Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am Montag, dem 6. Juni 2011, ein Paket zur Energiepolitik verabschiedet. Hierunter fallen auch Eckpunkte zur Energieeffizienz. Innerhalb dieser Eckpunkte verweist die Bundesregierung auch auf das von ihr im September 2010 verabschiedete Energiekonzept. Die Bundesregierung stellt dabei fest, dass die Erhöhung der Energieeffizienz eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung in Deutschland ist. Im Kapitel zu Effizienzstandards für Gebäude wird die Zielsetzung formuliert, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche sind die konkret verbindlichen Maßnahmen, für die sich Deutschland auf europäischer Ebene einsetzt, und wie sehen diese aus?
Welche Form von Energiemanagementsystem plant die Bundesregierung, bei der deutschen Industrie anzuregen?
Wann wird die Bundesregierung eine Entscheidung über das zu empfehlende Energiemanagementsystem treffen, und wann wird sie ihre Empfehlung aussprechen?
In welchem Umfang will die Bundesregierung die Effizienzstandards in der Energieeinsparverordnung erhöhen, und ab wann beginnt sie mit der Erhöhung?
Wie definiert die Bundesregierung im Kontext der Gebäudesanierung „fordern“ wenn sie davon spricht, „für mehr Effizienz sollen ,Fordern und Fördern‘ in einem vernünftigen Verhältnis stehen“?
Was versteht die Bundesregierung unter „wir werden die Effizienzstandards von Gebäuden ambitioniert erhöhen“ konkret (kWh pro m2 und per anno, U-Werte), und wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Erhöhung dieser Standards zu beginnen?
Wie definiert die Bundesregierung im Rahmen von energetischer Sanierung den Begriff „wirtschaftliche Vertretbarkeit“ genau?
Welche Annahmen will die Bundesregierung bezüglich der wirtschaftlichen Vertretbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen zu Energiepreis- und Zinserwartungen, zu Baupreisentwicklungen sowie der wirtschaftlichen Lebensdauer von Gebäuden/Gebäudeteilen zugrunde legen bzw. welche Verfahren dienen der Ermittlung dieser Annahmen?
In welcher Form berücksichtigt die Bundesregierung in der wirtschaftlichen Vertretbarkeit den Werterhalt oder die Wertsteigerung eines Gebäudes aufgrund energetischer Sanierungsmaßnahmen oder plant sie, dieses zu berücksichtigen?
Welche Möglichkeiten haben Städte und Gemeinden nach der Novelle des Baugesetzbuchs zukünftig, eigene energetische Standards für Bestandsgebiete auszuweisen?
Wie werden die Schritte an das Herangehen an den Standard der EU-Gebäuderichtlinie genau definiert, und wann beginnt der erste Schritt?
Was ist unter einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, in dem wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3341 ausgeführt, neue Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, konkret (durchschnittliche kWh pro m2 und per anno, U-Werte) zu verstehen?
Wie will die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen, wenn sie sich ausschließlich auf primärenergetische Kennwerte bezieht?
Mit welcher Begründung bezieht sich die Bundesregierung, nicht mehr wie im Energiekonzept 2010, ausschließlich auf die Reduktion der Primärenergie im Neubau und im Gebäudebestand?
Müsste ein klimaneutraler Gebäudebestand nicht auch die Endenergieeffizienz von Gebäuden berücksichtigen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, den Endenergiebedarf um 80 Prozent bis 2050 zu senken?
Welche technischen und finanziellen Maßnahmen sind hierfür zu ergreifen?
Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen müssten unter Berücksichtigung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ergriffen werden, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen?
Gegenüber welchem Basisjahr wird der Wärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden?
Wann wird die Bundesregierung den Sanierungsfahrplan für den privaten Gebäudebestand vorlegen?
Welche Schritte und Benchmarks (Standards, technische und zeitliche Zwischenziele) soll der 2012 beginnende Sanierungsfahrplan für den privaten Gebäudebestand enthalten?
Inwieweit wird sich der Sanierungsfahrplan am Entwicklungspfad der Bundesregierung bei der Minderung der Treibhausgasemissionen orientieren, der im Energiekonzept 2010 der Bundesregierung die Schritte bis 2050 (minus 55 Prozent bis 2030, minus 70 Prozent bis 2040, minus 80 bis 95 Prozent bis 2050) vorsieht, und was bedeutet dies an Verbräuchen in kWh pro m2 und Gebäude im Bestand und je Wohneinheit?
Welchen Effizienzkriterien, ausgedrückt in den KfW-Effizienzhausstandards, müssen Gebäude im Jahr 2050 genügen, damit das Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen von 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 im Jahr 2050 erreicht werden kann?