BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand und Kriterien zum angekündigten Förderprogramm für fossile Kraftwerke

Laut Antwort auf die Schriftliche Frage 79 auf BT-Drs 17/6541 für 2013 bis 2016 geplante Förderung aus dem staatlichen Energie- und Klimafonds: konkrete Inhalte und förderfähige Kosten, Förder- bzw. Zahlungsmodalitäten und Anforderungen, Widerspruch zu den Klimaschutzzwecken des Fonds, erwartete Kapazitäten an Kohle- und Gaskraftwerken<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

09.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/668426. 07. 2011

Stand und Kriterien zum angekündigten Förderprogramm für fossile Kraftwerke

der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Ingrid Nestle, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Antwort auf die Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 17/6541, plant die Bundesregierung mit Millionensummen aus dem staatlichen Energie- und Klimafonds den Bau fossiler Kraftwerke in den Jahren 2013 bis 2016 zu fördern. Die Inhalte des Programms sollen sich dabei an den energiepolitischen Beschlüssen der Regierung vom 6. Juni 2011 orientieren. Demnach sollen neue fossile Kraftwerke mit 5 Prozent der jährlichen Ausgaben des Energie- und Klimafonds gefördert werden. Dabei sollen nur Betreiber mit einem Anteil von weniger als 5 Prozent der deutschen Erzeugungskapazitäten gefördert werden. Dabei sollen ausweislich der o. g. Antwort der Bundesregierung Kraftwerke gefördert werden, die hocheffizient, flexibel, CCS-fähig (CCS = Carbon Capture and Storage) sind und vorrangig in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche konkreten Inhalte wird das von der Bundesregierung angekündigte Förderprogramm für fossile Kraftwerke nach dem derzeitigem Stand mit den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission haben, und welche Kosten eines Kraftwerkbaus sollen mit bis zu welchem Prozentsatz konkret mit Zuschüssen gefördert werden?

2

Aus welchem genauen Haushaltstitel innerhalb des Energie- und Klimafonds soll das Förderprogramm für fossile Kraftwerke finanziert werden?

3

Welche Fristen müssen die Kraftwerksinvestoren einhalten, um förderfähig zu sein?

4

Sollen auch Kraftwerke förderfähig sein, die bereits in Bau oder Planung sind, und falls ja, wie will die Bundesregierung Mitnahmeeffekte verhindern?

5

Worauf bezieht sich der von der Bundesregierung in der Antwort auf o. g. Frage genannte Förderzeitraum 2013 bis 2016 (z. B. Bauentscheidung des Investors, Genehmigung, Baubeginn und Inbetriebnahme)?

6

Soll die Laufzeit der geförderten Kohlekraftwerke an Klimaschutzziele gebunden und ggf. befristet werden, damit Langfristklimaziele nicht gefährdet werden?

7

Welche Mindestanforderungen an Wirkungsgrad und Nutzungsgrad sollen die geförderten Kraftwerke beinhalten? Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter dem Begriff „hocheffizient“?

8

Was bedeutet im Hinblick auf die Fördermodalitäten die Aussage „möglichst in Kraft-Wärme-Kopplung“?

9

Sollen Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung vorrangig gefördert werden? Wenn ja, in welcher Weise?

10

Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Kraft-Wärme-Kopplung“, z. B. im Hinblick auf den Gesamtwirkungsgrad (Strom und Wärme) einer Anlage?

11

Muss ein Antragsteller die Wärmeabnahme analog zur neuen Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz für einen bestimmten Förderzeitraum garantieren? Wenn ja, was geschieht, wenn er das nicht einhalten kann?

12

Setzt die Bundesregierung besondere Forderungen an die geförderten Kraftwerke, wie im Vergleich zu Rechtsvorgaben verbesserten Emissionsstandards (bitte nach Feinstaub, NOx, Quecksilber sowie radioaktive Substanzen unterteilen) sowie Mindestvorgaben an die Kraft-Wärme-Kopplung?

13

Setzt die Bundesregierung besondere Forderungen an die geförderten Kraftwerke bezüglich des Einsatzes von Brennstoffen, die besonders kritische Brennstoffe wie Kohle aus Regenwaldgebieten ausschließen (vgl. diesbezüglich auch die Nachhaltigkeitsverordnung für Biomasse im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des Biokraftstoffquotengesetzes)?

14

Soll bei den förderfähigen Kraftwerken eine Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen (z. B. Haus- und Gewerbeabfälle) zulässig sein, und wenn ja in welchem Umfang?

15

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Förderung von fossilen Kraftwerken, die über Jahrzehnte Treibhausgase emittieren werden und der Förderung aus dem Energie- und Klimafonds mit dem Zweck des nationalen und internationalen Klimaschutzes nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“? Falls nein, warum nicht? Falls ja, warum wählt sie trotzdem die Förderung aus diesem auch für Energieeffizienz, erneuerbare Energien vorgesehenen Sondervermögen?

16

Ab wann sollen Förderanträge gestellt werden können, und sollen die Fördermittel in Tranchen gezahlt werden oder ist eine Zahlung an einem Stück in Planung?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung einen Benchmark für die Kraftwerkskosten einzuführen, um zu verhindern, dass überhöhte Kosten zu überhöhten prozentualen Fördermitteln führen, und falls nein, wie will die Bundesregierung eine möglichst hohe Kosteneffizienz sicherstellen?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Probleme beim Neubau der überwiegenden Zahl von Kohlekraftwerken mit undichten Kesseln und den damit verbundenen anzunehmenden langjährigen Bauverzögerungen vor dem Hintergrund der Ausgestaltung des Förderprogramms, welches lediglich bis 2016 gelten soll?

19

In welcher Weise plant die Bundesregierung zu verhindern, dass technisch nicht oder unzureichend funktionsfähige Anlagen in den Genuss der Förderung kommen, wie etwa die jüngst bekannt gewordene mangelhafte Dichtigkeit der Kessel bei der überwiegenden Zahl der im Bau befindlichen Kohlekraftwerke?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung ein „Windhundverfahren“ für den Fall, dass die Fördermittel aus dem Energie- und Klimafonds begrenzt sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Mittel nicht zur Bedienung sämtlicher Förderanträge ausreichen?

21

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „CCS-fähig“ für das Förderprogramm für fossile Kraftwerke?

22

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass das angekündigte Förderprogramm für fossile Kraftwerke auch Fördermöglichkeiten für mit mehr als 5-Prozent-Anteil an den Erzeugungskapazitäten, also die großen Energiekonzerne wie E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, RWE Vertrieb AG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Vattenfall Europe AG (direkt oder indirekt) bietet? Wenn ja, wie?

23

Kommt die Förderung von Kraftwerken von Unternehmen in Betracht, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von anderen Unternehmen mit mehr als 5 Prozent Erzeugungskapazitäten haben? Wenn ja, wie hoch darf diese Beteiligung maximal sein?

24

In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung den Faktor Flexibilität zum Ausgleich der Erzeugungsschwankungen bei erneuerbaren Energien und Verbrauchsschwankungen bei der Förderung von fossilen Kraftwerken zu berücksichtigen?

25

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Gaskraftwerke im Vergleich zu Kohlekraftwerken eine erhebliche höhere Flexibilität aufweisen und damit den Anforderungen im Erzeugungsmix der kommenden Jahre sehr viel eher gerecht werden? Wenn nein, warum nicht?

26

Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Förderüberlegungen die Tatsache, dass eine Förderung in Form eines reinen Investitionskostenzuschusses zu einer deutlich höheren Förderung von Kohlekraftwerken gegenüber Gaskraftwerken (pro Megawatt installierter Leistung) führt, da der Bau von Kohlekraftwerken höhere Anfangsinvestitionen als der Bau von Gaskraftwerken erfordert?

27

In welcher Weise sollen unterschiedliche Brennstoffkosten zur Erzeugung einer Kilowattstunde Strom bei der Förderung Berücksichtigung finden?

28

Welche Kapazitäten an konventionellen Kohle- und Gaskraftwerken werden nach Informationen der Bundesregierung voraussichtlich bis zum Jahr 2016 ans Netz gehen, und um welche konkreten Kraftwerke (Brennstoffe, Leistung, Wirkungsgrad und Standort) handelt es sich dabei?

29

Welche Kapazitäten an konventionellen Kohle- und Gaskraftwerken werden nach Informationen der Bundesregierung bis zum Jahr 2016 vom Netz gehen, und um welche konkreten Kraftwerke (Brennstoffe, Leistung, Wirkungsgrad und Standort) handelt es sich dabei?

30

Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung die Notwendigkeit des Baus von 10 Gigawatt konventioneller Kraftwerksleistung bis zum Jahr 2020 berechnet, und wie begründet sie diese Zahl vor dem Hintergrund des Ziels bis zum Jahr 2020 insgesamt 30 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken zu wollen und dem bereits jetzt stattfindenden Ausbau der konventionellen Kohle- und Gaskraftwerke von etwa 14 Gigawatt?

Berlin, den 26. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen