[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6794
17. Wahlperiode 12. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Kerstin Müller (Köln),
Ute Kozcy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6706 –
Bonner Außenministerkonferenz zur Zukunft Afghanistans
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2011 wird die Bundesregierung die Außenministerkonferenz zur
Zukunft Afghanistans in Bonn ausrichten. Es sind vor allem zwei
Entwicklungen, die in der Vergangenheit viel Bewegung in den politischen Prozess
gebracht haben. Einerseits hat die NATO wiederholt erklärt, bis Ende 2014 die
Übergabe der Verantwortung für die Sicherheit in Afghanistan vollständig an
afghanische Stellen übergeben zu wollen. Innerhalb dieses Übergabeprozesses
ist es das erklärte Ziel der ISAF-Truppenstellernationen (International Security
Assistance Force), ihre Kampftruppen schrittweise zurückzufahren. US-
Präsident Barack Obama hatte kürzlich bekanntgegeben, bis zum Sommer 2012
insgesamt 33 000 Soldaten und Soldatinnen aus Afghanistan abziehen zu wollen.
Genaue Pläne für den Abzug der ISAF liegen noch nicht vor; allerdings soll
bereits im Juli dieses Jahres damit begonnen werden, die ersten Regionen in die
Verantwortung der afghanischen Sicherheitskräfte zu geben. Es ist davon
auszugehen, dass auf der Konferenz ein Zeitplan für die Reduzierung der ISAF-
Truppen Bestandteil der Verhandlungen sein wird.
Anderseits wächst auf Seiten der afghanischen Regierung und der
internationalen Gemeinschaft die Bereitschaft, in direkte Verhandlungen mit den Taliban
zu treten. Der afghanische Präsident Hamid Karzai erklärte kürzlich, dass es
bereits Gespräche mit den Taliban gebe. Auch der erst kürzlich ausgeschiedene
amerikanische US-Verteidigungsminister Robert Gates hatte jüngst erklärt, dass
Kontakte zwischen dem US-Außenministerium und den Taliban existieren.
Vor diesem Hintergrund kann die Bonner Konferenz für die weitere
Entwicklung des Landes und der Region wegweisend sein. Es gilt jetzt, in einen
nachhaltigen Friedensprozess einzusteigen, der das Land langfristig stabilisiert und
wenigstens ein Minimum an Sicherheit und Menschenrechten für die
Bevölkerung sichert. Afghanistan braucht dringend eine Agenda für den Aufbau bis
2014 und danach in Abstimmung mit den afghanischen und internationalen
Partnern. Dazu wird ein breiter, inklusiver und regionaler Ansatz notwendig
sein. Die Bundesregierung, als Ausrichterin der Konferenz, hat dabei die
Möglichkeit, die entscheidenden politischen Impulse zu setzen, um die Konferenz
zu einem Erfolg werden zu lassen. Dabei geht es nicht nur darum, für den ange- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6794 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekündigten Abzug einen verantwortlichen Zeitplan für eine schrittweise
Reduzierung der internationalen Truppenpräsenz im Rahmen des Übergabeprozesses
der Sicherheitsverantwortung zu organisieren, sondern auch einen Plan für
einen politischen Prozess vorzulegen, der sowohl eine Versöhnung innerhalb
der afghanischen Gesellschaft einleitet als auch die internationale
Unterstützung für den zivilen Wiederaufbau des Landes umreißt. Trotz einer Reihe von
Fortschritten in den Bereichen Bildung und Wirtschaft, ist Afghanistan nach
wie vor eines der ärmsten Länder der Welt. Gleichzeitig ist Korruption an der
Tagesordnung – auch innerhalb der afghanischen Administration. Das hat nicht
zuletzt der aktuelle Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Situation in
Afghanistan aufgezeigt.
Die Bundesregierung hat bisher nur stichpunktartig die Schwerpunkte für die
Bonner Außenministerkonferenz im Dezember 2011 vorgelegt. So soll neben
den Aspekten „des Prozesses der Verantwortungsübergabe an die afghanische
Regierung bis 2014“ und der Frage des „langfristigen Engagements der
internationalen Gemeinschaft in Afghanistan nach 2014“ auch über den „politischen
Prozess, der zu einer dauerhaften Stabilisierung des Landes führen soll“,
gesprochen werden. Eine konkrete inhaltliche Planung und Zielsetzung hat die
Bundesregierung bisher noch nicht vorgelegt. Außerdem ist bisher offen,
welche Rolle zivilgesellschaftlichen Akteuren auf der Konferenz zukommen soll.
1. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für die Durchführung der Bonner
Außenministerkonferenz, die nach Angaben des Auswärtigen Amts unter
afghanischer Leitung stattfinden soll, gesetzt?
Die Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 wird
erstmals unter dem Vorsitz der afghanischen Regierung stehen. Dieses Novum
ist Ausdruck der zunehmenden Übernahme von Verantwortung durch die
afghanische Regierung, insbesondere im Sicherheitsbereich, die bis Ende 2014 zur
vollständigen Ausübung der staatlichen Souveränität Afghanistans führen soll.
Dies entspricht dem erklärten Willen der afghanischen Regierung und den
Beschlüssen der Kabul-Konferenz vom 20. Juli 2010.
Die Bundesregierung übt als Gastgeber in Bonn eine unterstützende Rolle aus.
An der Zielsetzung und inhaltlichen Gestaltung der Konferenz trägt sie vor
allem im Rahmen der Internationalen Kontaktgruppe (ICG) zu Afghanistan bei,
die unter dem Vorsitz des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für
Afghanistan und Pakistan, Botschafter Michael Steiner, steht.
Die Bundesregierung leistet mit der Ausrichtung und Vorbereitung der
Konferenz einen entscheidenden Beitrag zur Strukturierung der internationalen
afghanistanpolitischen Agenda in diesem Jahr. Unser gemeinsames Ziel ist es, auf
konsensualer Basis das internationale Afghanistan-Engagement zum Ziel zu
führen.
Zu den inhaltlichen Zielen der Konferenz wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
2. Die Klärung welcher Fragen ist aus Sicht der Bundesregierung auf der
Bonner Außenministerkonferenz unverzichtbar, und warum?
Die Tagesordnung der Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn
orientiert sich an der von der afghanischen Regierung und der internationalen
Gemeinschaft gemeinsam entwickelten und in Umsetzung befindlichen Strategie.
Diese zielt ab auf den Aufbau eines hinreichend stabilen Afghanistans, das die
in seiner Verfassung verankerten Menschenrechte achtet, das sich wirtschaftlich
und sozial entwickeln und für seine Sicherheit und Stabilität selbst sorgen kann,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6794so dass von dessen Boden keine Gefahr für die Region und die
Staatengemeinschaft ausgeht.
Demnach wird sich die Bonner Afghanistan-Konferenz mit folgenden
Tagesordnungspunkten befassen:
1. Die Übergabe der Sicherheitsverantwortung (Transition) bis 2014,
insbesondere in ihren zivilen Aspekten.
2. Das langfristige Engagement der internationalen Gemeinschaft für
Afghanistan in seiner Region über 2014 hinaus.
3. Die Unterstützung des politischen Prozesses der Aussöhnung innerhalb
Afghanistans, der gleichzeitig durch die Staaten der Region mitgetragen werden
muss.
3. Welche konkreten Aufgaben übernimmt die Bundesregierung vor und
während der Bonner Konferenz?
In enger Abstimmung mit der afghanischen Regierung koordiniert die
Bundesregierung im Vorsitz der ICG die internationale Konsensbildung im Vorfeld der
Konferenz. Die ICG besteht aus Vertretern von mittlerweile rund 50 Staaten und
internationalen Organisationen, darunter 13 mehrheitlich islamischen Ländern.
Innerhalb der ICG wurden vier Arbeitsgruppen eingerichtet, die jeweils
gemeinsam von hohen afghanischen und internationalen Vertretern geführt werden und
die Kernthemen der Konferenz vorbereiten.
Ferner unterstützt die Bundesregierung den zivilgesellschaftlichen
Vorbereitungs- und Dialogprozess im Hinblick auf die Konferenz sowie weitere
Veranstaltungen in deren Zusammenhang, so unter anderem zum Engagement der
internationalen Privatwirtschaft in Afghanistan als Teil des langfristigen
Engagements.
Während der Konferenz fällt der Bundesregierung die Rolle eines guten
Gastgebers zu, der sich neben der protokollarischen Organisation einer solchen
Großveranstaltung auch nach Kräften darum bemühen wird, als Ergebnis der
Konferenz einen starken internationalen Konsens zu den gemeinsamen Zielen
unseres Engagements in Afghanistan zu erzielen. Dazu wird auch auf die
Antwort zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.
4. Wie wird die Arbeitsteilung zwischen afghanischer Regierung und
Bundesregierung bei der Planung der Konferenz und bei der Durchführung der
Bonner Außenministerkonferenz im Detail aussehen?
Die Vorbereitung und Durchführung der Konferenz findet in enger
Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der afghanischen Regierung statt; dies gilt auch
für viele organisatorische und protokollarische Fragen. Die inhaltliche
Vorbereitung wird bilateral und in der ICG abgestimmt. Das letzte Treffen der
Internationalen Kontaktgruppe fand am 27. Juni 2011 (Arbeitsgruppen am 26. Juni
2011) auf Einladung des afghanischen Außenministers Dr. Zalmay Rassoul in
Kabul statt. Die 45 bei diesem Treffen vertretenen Staaten und Organisationen
bestätigten den internationalen Konsens zu den Zielen der Bonner Konferenz.
Ein weiteres Treffen der Gruppe zur Vorbereitung der Konferenz ist für
November 2011 angesetzt. Es soll in Zentralasien stattfinden, um die Bedeutung der
Region hervorzuheben.
Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan, Botschafter
Michael Steiner, ist am 7. August 2011 aus Afghanistan von Gesprächen zur
Drucksache 17/6794 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVorbereitung der Konferenz zurückgekehrt. Dabei hat sich der inhaltliche und
prozedurale Gleichklang beider Regierungen zur Konferenz bestätigt.
5. Trifft es zu, dass gemeinsame deutsch-afghanische diplomatische
Demarchen gegenüber einer Vielzahl von Ländern mit Blick auf die
Außenministerkonferenz in Bonn durchgeführt werden?
Wenn ja, was ist der Gegenstand dieser Demarchen?
Im Geiste der engen Zusammenarbeit zwischen Afghanistan und Deutschland
bei der Vorbereitung der Konferenz haben beide Regierungen – soweit möglich
durch gemeinsame Demarchen der deutschen und afghanischen Botschafter –
Ende Juni/Anfang Juli 2011 die einzuladenden Staaten und Organisationen über
Agenda und Ziele sowie den Stand der Vorbereitungen der Konferenz informiert
und um Vormerkung der Teilnahme auf Außenministerebene gebeten. Die
förmliche Einladung durch den afghanischen und den deutschen Außenminister wird
nach der Sommerpause gemeinsam erfolgen.
6. Welche Information besitzt die Bundesregierung bisher über die
Zusammensetzung der afghanischen Delegation auf der Außenministerkonferenz?
Präsident Hamid Karsai hat der Bundesregierung zugesichert, dass die
afghanische Delegation sein Land repräsentativ und inklusiv vertreten werde. Dies
bedeutet insbesondere, dass auch Parlamentarier aus dem Regierungs- wie dem
Oppositionslager beteiligt werden sollen. Die Bundesregierung hat sich
außerdem gegenüber der afghanischen Regierung für einen angemessenen
Frauenanteil in der afghanischen Delegation ausgesprochen. Über die genaue Größe
und Zusammensetzung der afghanischen Delegation wird die afghanische
Regierung zu gegebener Zeit entscheiden.
7. Was versteht die Bundesregierung unter einer „inklusiven Delegation“, mit
der die afghanische Regierung auf der Bonner Außenministerkonferenz
vertreten sein wird (vgl. Fortschrittsbericht Afghanistan, S. 5)?
Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Darüber hinaus weist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass es sich in Bonn um eine Regierungskonferenz handeln wird. Jeder
teilnehmende Staat wird durch eine Delegation unter Leitung seiner jeweiligen
Regierung vertreten sein.
8. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass Positionen der
afghanischen Akteure aus der Zivilgesellschaft und der afghanischen Opposition
auf der Bonner Außenministerkonferenz vertreten sein werden?
Die Bundesregierung ist ebenso wie die afghanische Regierung und die
internationale Gemeinschaft der Auffassung, dass die afghanische Zivilgesellschaft in
den Vorbereitungsprozess der Internationalen Afghanistan-
Außenministerkonferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 in geeigneter Form einbezogen werden
muss. Deutschland als Gastgeber hat dies bewusst frühzeitig in die Wege
geleitet. Die Meinungsbildung der Zivilgesellschaft wird dabei ausdrücklich nicht
von staatlicher Seite koordiniert oder organisiert, um die Unabhängigkeit dieses
Prozesses zu wahren. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung einen von
der Zivilgesellschaft selbst organisierten Prozess in Afghanistan, in dem die
afghanische Zivilgesellschaft ihre Positionen für die Konferenz erarbeitet und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6794formuliert. Deutsche politische Stiftungen haben sich bereit erklärt, diesen
Prozess organisatorisch zu unterstützen und zu begleiten. Die afghanische
Menschenrechtskommission („Afghanistan Independent Human Rights
Commission“ – AIHRC) koordiniert bereits die Meinungsbildung der Zivilgesellschaft
innerhalb Afghanistans. Die politischen Stiftungen wollen ferner unmittelbar
vor der Afghanistan-Konferenz ein Forum der afghanischen
zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter* in Bonn veranstalten. Dabei soll die
Möglichkeit zur Begegnung mit afghanischen, deutschen und internationalen
Politikern, internationalen Nichtregierungsorganisationen sowie den Medien
bestehen. Die Bundesregierung hat ferner mit der afghanischen Regierung vereinbart,
dass die afghanische Zivilgesellschaft die Möglichkeit erhalten soll, aus ihrer
Mitte zwei Vertreter auszuwählen, welche die Ergebnisse des
zivilgesellschaftlichen Vorbereitungsprozesses am 5. Dezember 2011 ins Plenum der
Außenministerkonferenz in Bonn einbringen können.
9. Was versteht die Bundesregierung unter einer „geeigneten“ Repräsentation
der Zivilgesellschaft bei der Außenministerkonferenz (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklungszusammenarbeit
mit Afghanistan bis 2014 und danach“, Bundestagsdrucksache 17/6218)?
Unter einer geeigneten Repräsentation der Zivilgesellschaft bei der
Außenministerkonferenz versteht die Bundesregierung, dass die
zivilgesellschaftlichen Vertreter ihre Repräsentanten für diese Konferenz selbst bestimmen und
diese Vertreter bei der Konferenz die Gelegenheit erhalten, die Positionen der
Zivilgesellschaft zu vertreten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die
Zivilgesellschaft den Anteil der Frauen an der afghanischen Bevölkerung bei
dieser Auswahl angemessen berücksichtigen wird. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Schutz der Teilnehmenden
aus der Zivilgesellschaft vor und nach der Außenministerkonferenz zu
gewährleisten?
Die Bundesregierung und die afghanische Regierung sind sich darin einig, dass
die Zivilgesellschaft bei den in Bonn zu behandelnden Themen eine wichtige
und eigenständige Rolle spielt. Die afghanische Regierung ist sich der daraus
erwachsenden Verantwortung für die Achtung der Unabhängigkeit der
Zivilgesellschaft und für die Sicherheit ihrer Vertreter bewusst.
11. Welches Ziel hat das Forum der afghanischen Zivilgesellschaft, das laut
Bundesregierung kurz vor der Außenministerkonferenz in Bonn stattfindet,
und welche Akteure sollen hierbei einbezogen werden (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklungszusammenarbeit
mit Afghanistan bis 2014 und danach“, Bundestagsdrucksache 17/6218)?
Ziel des zivilgesellschaftlichen Forums im direkten Vorfeld der Internationalen
Afghanistan-Konferenz in Bonn ist es nach dem Verständnis der
Bundesregierung, die Perspektive der afghanischen Zivilgesellschaft in den
Vorbereitungsprozess der Regierungskonferenz einzubringen und den Positionen und
Anliegen der afghanischen Zivilgesellschaft dort angemessen Gehör zu verschaffen.
Der Dialog der afghanischen Zivilgesellschaft untereinander und mit der afgha-
* Im weiteren Verlauf des Textes wird die geschlechtsneutrale Variante zur Kennzeichnung verwendet,
um dessen Leserlichkeit zu verbessern.
Drucksache 17/6794 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenischen Regierung soll gefördert werden. Außerdem sollen Vertreter der
afghanischen Zivilgesellschaft die Gelegenheit erhalten, mit Vertretern der deutschen
und internationalen Zivilgesellschaft, aus dem politischen Raum sowie der
Medien zusammentreffen.
12. Wer soll Ausrichter und Veranstalter dieses Forums sein, und welche
Rollen sollen die deutschen politischen Stiftungen dabei übernehmen?
Um die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft zu gewährleisten, wird die
Organisation dieses Prozesses nicht von staatlicher Seite, sondern durch die
deutschen politischen Stiftungen begleitet. Afghanische Dachorganisationen, wie
etwa das „Afghan Civil Society Forum“ und die afghanische
Menschenrechtskommission AIHRC, haben bereits mit dem vorbereitenden Dialogprozess in
Afghanistan begonnen, der dort vor Ort unter anderem von der Friedrich-Ebert-
Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung begleitet werden soll. Das
zivilgesellschaftliche Forum wird nach gegenwärtigem Stand der Vorbereitungen
voraussichtlich von der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Friedrich-Naumann-Stiftung
konzipiert und organisiert. Die Stiftungen stehen ferner im Dialog mit dem
Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO),
der sich ebenfalls beim Vorbereitungsprozess der Konferenz engagiert.
13. Welche weiteren Anstrengungen betreibt die Bundesregierung im Vorlauf
zur Bonner Außenministerkonferenz und dem geplanten Forum der
Zivilgesellschaft, um die demokratischen Akteure aus der afghanischen
Zivilgesellschaft zu stärken und um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre
Forderungen in angemessenem Maße auf der Außenministerkonferenz
darzulegen?
Die Bundesregierung unterstützt die demokratischen und zivilgesellschaftlichen
Strukturen in Afghanistan mit unterschiedlichen Beiträgen. Die Unterstützung
für den zivilgesellschaftlichen Vorbereitungsprozess in Afghanistan und für die
Veranstaltung eines zivilgesellschaftlichen Forums im direkten Vorfeld der
Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn sind Schritte auf dem Weg zu
einer effektiven Teilnahme der afghanischen Zivilgesellschaft an der politischen
Willensbildung in Afghanistan – auch über die Konferenz in Bonn hinaus. Die
Bundesregierung unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen auf diesem
Weg in geeigneter, insbesondere die Unabhängigkeit dieser Organisationen
respektierender Weise. Dabei kann sie auch auf die intensive Zusammenarbeit
aufbauen, die seit Jahren im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes und der
deutsch-afghanischen Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen
Frauenrechte und Rechtsstaatlichkeit besteht.
14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass insbesondere
Frauenrechtsorganisationen an den Verhandlungen auf der Bonner Konferenz
angemessen beteiligt werden und die Repräsentanz von Frauen auf der
Außenministerkonferenz gewährleistet ist?
Die Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 ist
eine Regierungskonferenz auf Außenministerebene. Über die
Zusammensetzung der Delegationen entscheiden die jeweiligen Regierungen. Dazu und zur
Beteiligung von Frauen an der afghanischen Delegation wird auf die Antworten
zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen. Im Vorfeld der Konferenz soll, wie in den
Antworten zu den Fragen 11 bis 13 ausgeführt, ein zivilgesellschaftliches Forum
stattfinden, aus dessen Mitte die afghanische Zivilgesellschaft Sprecher
bestimmen kann, welche die Positionen und Anliegen der Zivilgesellschaft bei der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6794Außenministerkonferenz am 5. Dezember 2011 vertreten können. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Vertreterinnen der afghanischen
Zivilgesellschaft weiterhin engagiert in den Vorbereitungsprozess einbringen und
auch in Bonn präsent sein werden. Die Bundesregierung legt besonderen Wert
auf die angemessene Beteiligung afghanischer Frauen, auch vor dem
Hintergrund der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (Frauen, Frieden und Sicherheit).
15. Welche Überlegungen gibt es nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung, dass auf der Bonner Außenministerkonferenz auch Vertreter der
Aufständischen, wie die Taliban, als Teil der afghanischen Delegation
teilnehmen werden, und wie bewertet die Bundesregierung solche Überlegungen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Vertreter der Aufstandsbewegung
an der Außenministerkonferenz am 5. Dezember 2011 teilnehmen sollen.
16. Worin besteht das Ziel der am 2. November 2011 in Istanbul stattfindenden
Regionalkonferenz zu Afghanistan, die im Vorlauf zur Bonner
Außenministerkonferenz stattfinden soll?
Am Regionalgipfel in Istanbul am 2. November 2011 sollen die Nachbarstaaten
und regionalen Akteure sich insbesondere mit der Frage beschäftigen, wie die
Stabilisierung Afghanistans einschließlich des innerafghanischen politischen
Prozesses durch eine konstruktive Rolle der Staaten der Region unterstützt
werden kann. Vorrangiges Ziel der Istanbul-Konferenz ist nach dem Verständnis der
Bundesregierung die Schaffung eines Rahmens zur Vertrauensbildung und
Zusammenarbeit in der Region.
Die Ergebnisse des Regionalgipfels in Istanbul sollen dann im größeren Rahmen
der Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn indossiert und damit zu
einem Bestandteil der Konferenzergebnisse von Bonn werden.
17. Welche Regierungen und welche anderen politischen Akteure werden an
der Istanbuler Konferenz teilnehmen?
Der Bundesregierung liegt noch keine Teilnehmerliste der Konferenz von
Istanbul vor. Es ist davon auszugehen, dass die Türkei als Gastgeber die
Nachbarstaaten Afghanistans, andere regionale Akteure sowie – in einer Beobachterrolle –
weitere internationale Akteure einladen wird.
18. Innerhalb welches finanziellen Rahmens plant die Bundesregierung über
das Jahr 2013 hinaus den Wiederaufbau und die Entwicklung Afghanistans
zu unterstützen?
Die Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn wird das für die Stabilität
Afghanistans und der Region zentrale Signal aussenden, dass die internationale
Gemeinschaft Afghanistan auch über den Prozess der Übergabe der
Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung und der damit verbundenen
Wiedererlangung der vollständigen Souveränität hinaus verpflichtet bleiben wird.
Dies entspricht der Haltung der Bundesregierung. Belastbare Aussagen zum
Umfang des zivilen Engagements der Bundesregierung über das Haushaltsjahr
2013 hinaus lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht treffen, da dieser
nicht zuletzt von einer Zustimmung des Deutschen Bundestages zu den
entsprechenden Haushaltsgesetzen abhängt. Die Bundesregierung wird dieses Thema
mit dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der Vorlage eines entsprechenden
Haushaltsentwurfs aufnehmen.
Drucksache 17/6794 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Für welchen Zeitrahmen plant die Bundesregierung über das Jahr 2013
hinaus feste Zusagen für den Wiederaufbau und die Entwicklung
Afghanistans zu machen?
Die Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn ist keine Geberkonferenz;
finanzielle Zusagen werden von den Teilnehmern der Konferenz daher nicht
erwartet. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
sicherzustellen, dass der Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen und die Bekämpfung
von Korruption nach der Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die
afghanische Regierung vorangetrieben werden?
Die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung bildet
schon jetzt einen Schwerpunkt des deutschen Engagements in Afghanistan: Die
Bundesregierung fördert gute Regierungsführung in Kabul und auf Ebene der
Provinzen und Distrikte im Norden Afghanistans mit Maßnahmen in den
Bereichen Justiz, Gleichberechtigung der Geschlechter, Aufbau der
Leistungsfähigkeit der staatlichen Verwaltung und Stärkung der afghanischen
Zivilgesellschaft. Zu diesen Maßnahmen gehören die Schaffung von Rechtshilfestellen, die
Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten, Strafverteidigern und
Polizisten, die Unterstützung der afghanischen Verwaltung bei der Umsetzung ihrer
Gleichstellungspolitik, Schulungen von Verwaltungsmitarbeitern und
Ausstattungshilfe für lokale Verwaltungen, sowie verschiedene Projekte im Bereich der
Korruptionsbekämpfung. In Afghanistan wird ferner das weltweit zweitgrößte
Programm des Zivilen Friedensdienstes der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt, das einen besonderen
Schwerpunkt auf die Stärkung der afghanischen Zivilgesellschaft legt. Mit ihren
Beiträgen über den „Afghanistan Reconstruction Trust Fund“ (ARTF) unterstützt die
Bundesregierung schließlich nicht nur den Aufbau einer funktionstüchtigen
staatlichen Verwaltung, sondern auch lokale Selbstverwaltungsgremien wie die
„Community Development Councils“ (CDCs) im Rahmen des Nationalen
Solidaritätsprogramms. All diese Maßnahmen sind auf nachhaltige Wirkungen
angelegt, die weit über das Jahr 2014 hinausreichen.
21. Für welche Maßnahmen will sich die Bundesregierung im Bereich der
transitional justice zur nachhaltigen Friedenskonsolidierung und
Aufarbeitung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen auf der
Außenministerkonferenz einsetzen?
Afghanistan ist als Mitglied der Vereinten Nationen allen relevanten
völkerrechtlichen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte beigetreten. Die
afghanische Verfassung verbürgt ebenfalls rechtsstaatliche Prinzipien. Die
Prüfung strafrechtlich relevanten Verhaltens obliegt den zuständigen afghanischen
Strafverfolgungsbehörden. Die afghanische Verfassung sieht dazu eine
Gewaltenteilung mit einer unabhängigen Justiz vor.
Die Bundesregierung hat gegenüber der afghanischen Regierung immer wieder
deutlich gemacht, dass diese zur Erfüllung der durch Afghanistan eingegangenen
völkerrechtlichen Verpflichtungen alle Vertreter der Staatsgewalt dazu anhalten
muss, rechtstaatliche Prinzipien zu respektieren. Dies ist bereits internationaler
Konsens und wird bei der Konferenz in Bonn bekräftigt werden.
Um die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien in Afghanistan zu verbessern,
fördert die Bundesregierung schon seit 2002 durch eine Reihe von Programmen
den Aufbau der afghanischen Polizei und Justiz. Diese werden teils durch das
bilaterale Polizeiprojekt (German Police Project Team), teils durch die Polizei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6794mission der Europäischen Union (EUPOL Afghanistan) und teils von
Organisationen wie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH und dem Max-Planck-Institut (MPI) durchgeführt. Außerdem unterstützt
die Bundesregierung die Stärkung der afghanischen Zivilgesellschaft, unter
anderem über den Zivilen Friedensdienst, um sie in die Lage zu versetzen,
wirkungsvoll bessere Regierungsführung und die Einhaltung der Menschenrechte
einzufordern.
22. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die
Außenministerkonferenz und den Anstoß eines politischen Prozesses die bisherige Bilanz des
afghanischen Friedens- und Reintegrationsprogramms (Afghan Peace and
Reintegration Programme – APRP), an dem sich die Bundesrepublik
Deutschland mit 50 Mio. Euro beteiligt?
Das afghanische Friedens- und Reintegrationsprogramm (APRP) ist eine
notwendige Ergänzung des politischen Prozesses der Aussöhnung. Die Kämpfer
der Aufstandsbewegung werden die Waffen nur dann freiwillig niederlegen,
wenn sie eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektive für sich
erkennen können. Das Friedens- und Reintegrationsprogramm ist landesweit
angelaufen; ein wirklicher Durchbruch bei der Reintegration ist aber erst nach weiteren
Fortschritten im politischen Prozess zu erwarten. Ferner wird sich eine
nachhaltige Reintegration nur bei besserer – d. h. inklusiver und rechtsstaatlich
gebundener – lokaler Regierungsführung erreichen lassen.
a) Welche Maßnahmen oder Projekte wurden im Rahmen dieses Friedens-
und Reintegrationsprogramms bisher durchgeführt?
Deutschland ist mit einem Beitrag von 50 Mio. Euro über fünf Jahre (bis 2014)
nach Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika bislang drittgrößter Geber
des „Afghanistan Peace and Reconciliation Programme“ (APRP). Nach
anfänglichen Umsetzungsschwierigkeiten hat das APRP mittlerweile an Dynamik
gewonnen. Der Aufbau der APRP-Strukturen auf nationaler Ebene ist weitgehend
abgeschlossen. In allen Schwerpunktprovinzen sind Friedensräte eingerichtet
worden, welche die Umsetzung des APRP begleiten und Projektvorschläge
unterbreiten sollen. In den übrigen Provinzen wird der Aufbau solcher Strukturen
weiter vorangetrieben. Zahlenangaben über erfasste, demobilisierte und
reintegrierte regierungsfeindliche Kräfte sind derzeit noch sehr ungenau. Nach
Angaben der Programmverantwortlichen wurden bis Juli 2011 landesweit rund 2 300
Aufständische zur Teilnahme am APRP registriert, davon rund die Hälfte im
Verantwortungsbereich des Regionalkommandos Nord. Dazu kommen allein im
Norden Afghanistans zwischen 300 und 600 zusätzliche Reintegrationswillige,
die bislang noch auf formale Registrierung warten.
b) In welche Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens
wurden die Kämpferinnen und Kämpfer integriert?
Zahlreiche eingereichte Vorschläge zur Integration in die Gesellschaft und in den
Arbeitsmarkt werden derzeit vom „Financial Oversight Commitee“ des APRP
diskutiert. Bewilligt wurden beispielsweise die Beschäftigung und Ausbildung
im Rahmen von Minenbeseitigungsmaßnahmen der
Nichtregierungsorganisation „HALO Trust“ in Baghlan und ein vergleichbares Projekt der
Nichtregierungsorganisation „OMAR“ in Herat. Der „HALO-Trust“ wird bis zu 180
Arbeitsplätze bereitstellen. Das Arbeits- und Sozialministerium soll 400 Plätze für
Berufsschulunterricht von Integrationswilligen anbieten. Zum Teil werden die
Betroffenen auch als staatliche lokale Sicherheitskräfte in ihren Heimatdörfern
eingesetzt.
Drucksache 17/6794 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) In welcher Höhe wurden bisher Zahlungen an ehemalige Kämpferinnen
und Kämpfer aus den Reihen der Aufständischen getätigt?
Im Rahmen der Übergangshilfe in den ersten 90 Tagen der Reintegration wurden
bis zum 30. Juni 2011 ca. 7 Mio. Afghani (rd. 100 000 Euro), verteilt auf acht
Provinzen, ausgezahlt.
23. Inwiefern sind der Bundesregierung Überlegungen zum Aufbau eines
institutionalisierten regionalen Stabilitätsmechanismus bekannt, und wie
bewertet die Bundesregierung diese Überlegungen?
Der regionale Kontext ist für eine nachhaltige Stabilisierung Afghanistans von
großer Bedeutung. Die Verstetigung der in den vergangenen Jahren erreichten
Fortschritte beim Aufbau des afghanischen Staates, bei der wirtschaftlichen
Entwicklung wie auch beim jetzt anlaufenden politischen Prozess erfordern die
Unterstützung der Nachbarstaaten und eine engere Zusammenarbeit in der Region.
Diese ist – auch mangels entsprechender Strukturen – noch nicht sehr
ausgeprägt.
Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen Gesprächen und multilateralen
Foren aktiv für die Schaffung eines Rahmens zur Vertrauensbildung und
Zusammenarbeit in der Region ein. Dies ist gerade auch im Vorbereitungsprozess auf
die Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn, insbesondere auf dem
Regionalgipfel in Istanbul am 2. November 2011, ein herausgehobenes Thema. Die
Bundesregierung unterliegt dabei ebensowenig wie die internationalen Partner
der Illusion, dass Strukturen wie die der Konferenz über Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und später Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ohne Weiteres auf andere Regionen übertragen
werden könnten. Dennoch ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass viele
der in diesem europäischen Kontext gewonnenen Erkenntnisse im regionalen
Umfeld Afghanistans genutzt werden können und auch sollten.
24. a) Hat die Bundesregierung Informationen über Pläne des US-Militärs,
nach dem Abzug der Truppen im Rahmen des ISAF-Mandats nach
2014 weiterhin Militärbasen in Afghanistan zu halten, und wie bewertet
die Bundesregierung diese Pläne?
Die Bundesregierung wurde von der Regierung der Vereinigten Staaten von
Amerika darüber informiert, dass diese keine Absicht habe, permanente
militärische Basen in Afghanistan zu unterhalten. Ebenso wie die afghanische
Regierung sehen die Vereinigten Staaten von Amerika allerdings auch über 2014
hinaus einen Bedarf an weiterer Zusammenarbeit im Sicherheitssektor,
insbesondere bei der Aus- und Fortbildung der afghanischen Sicherheitskräfte.
Hierzu gibt es auch Überlegungen in der Europäischen Union, der NATO und
der internationalen Gemeinschaft. Ferner ist dies nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Gegenstand von Gesprächen zwischen den Regierungen der
Vereinigten Staaten von Amerika und von Afghanistan über eine langfristige
strategische Partnerschaft (Strategic Partnership Declaration, abgekürzt SPD).
b) Berühren solche Pläne aus Sicht der Bundesregierung den
innerafghanischen politischen Prozess, und werden sie voraussichtlich auf der
Außenministerkonferenz gemeinsam diskutiert?
Bei allen Fragen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit ist gerade im
regionalen Kontext Afghanistans größtmögliche Transparenz vonnöten. Darin
stimmt die Bundesregierung sowohl mit der US-Regierung als auch mit der
afghanischen Regierung überein. Dies ist auch im Vorbereitungsprozess der In-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6794ternationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn von Bedeutung. Allerdings ist sie
eine politische und keine militärische Konferenz. Sicherheitspolitische Fragen
im engeren Sinne werden beim NATO-Gipfel im Mai 2012 in Chicago
behandelt.
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