Gemeinschaftsstatistiken zu Migration und Asyl
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut Verordnung (EG) Nr. 862/2007 vom 11. Juli 2007 übermitteln die Mitgliedstaaten der EU der EU-Kommission (Eurostat) regelmäßig Daten im Zusammenhang der Migration, der illegalen Einreise, des internationalen Schutzes, der Aufenthaltserteilung und zu Abschiebungen. Das erste Berichtsjahr war 2008.
Nachfolgend wird Auskunft zu diesen übermittelten Daten erbeten, zumal sie zum Teil über einschlägig bekannte und veröffentlichte statistische Angaben hinausgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welchem Zeitrahmen übermittelt die Bundesregierung die nach der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu übermittelnden Daten, hält sie sich insbesondere an den in der Verordnung jeweils vorgesehenen Zeitrahmen, und was ist der Bundesregierung dazu bekannt, wann erfahrungsgemäß die kompletten Daten aus allen EU-Mitgliedstaaten vorliegen (insbesondere im Vergleich zu den in der Verordnung vorgesehenen Zeiträumen)?
Welche der im Rahmen der Verordnung übermittelten Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo von Eurostat veröffentlicht?
Welche Erfahrungen und Probleme bei der Datenübermittlung, Zusammenstellung und Aufarbeitung der Daten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung, und welchen Änderungsbedarf sieht sie?
Welche Daten mussten infolge der Verordnung erstmalig in Deutschland erhoben werden, und welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls hieraus bzw. auch aus der vergleichenden, EU-weiten Analyse dieser Daten gewonnen (bitte im Einzelnen benennen)?
Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 3 der Verordnung übermittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Untergliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzierung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?
Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 4 der Verordnung übermittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Untergliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzierung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?
Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 5 der Verordnung übermittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Untergliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzierung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?
Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 6 der Verordnung übermittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Untergliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzierung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?
Welche Daten hat die Bundesregierung zu Artikel 7 der Verordnung übermittelt (bitte nach Jahren, seit 2008, differenzieren und zu allen Untergliederungen die jeweiligen Gesamtzahlen nennen sowie eine Differenzierung nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten vornehmen), und wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen des EU-Durchschnitts bzw. die Gesamtsummen aller EU-Mitgliedstaaten?
Welche zusätzlichen Untergliederungen nach Artikel 8 der Verordnung hat die EU-Kommission bislang erlassen (falls solche erlassen wurden, bitte bei der Beantwortung der Fragen 5 bis 9 berücksichtigen)?
Auf welchen Quellen basieren die jeweiligen Datenübermittlungen, und welche Angaben wurden der EU-Kommission entsprechend Artikel 9 der Verordnung übermittelt?