[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6808
17. Wahlperiode 18. 08. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6755 –
Hungerkatastrophe in Ostafrika – Deutscher Beitrag zur ländlichen Entwicklung
und Herstellung von Ernährungssouveränität in Afrika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit hungern knapp eine Milliarde Menschen, der Großteil davon in
Entwicklungsländern. Knapp 80 Prozent der Hungernden leben auf dem Land, die
meisten von ihnen in kleinbäuerlichen Strukturen. Obwohl sie also selbst
Nahrung produzieren, sind sie nicht in der Lage, sich von dem, was sie anbauen,
ernten und verkaufen ausreichend zu ernähren. Der Weltagrarbericht 2008
kam zum Schluss, dass es lokale Lösungen für die Ernährungsfrage geben
muss. Vielen Kleinbauern stünden keine ausreichenden Lager- und
Transportmöglichkeiten zur Verfügung, so dass bereits eingebrachte Ernten oftmals
unbrauchbar würden. Großflächige Landnahme, Nahrungsmittelspekulation, die
verstärkte Nutzung von Agrarflächen zur Produktion von Agrarrohstoffen und
(subventionierte) Billigexporte aus den Industriestaaten gefährden die
Ernährungssouveränität der ländlichen Bevölkerung zusätzlich.
Auf dem G8-Gipfel von L’Aquila im Jahr 2009 verpflichteten sich die G8 und
fünf weitere Geberländer, 22 Mrd. US-Dollar für die Finanzierung der
Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit bereitzustellen, davon 6 Mrd. US-
Dollar zusätzliches Geld. Vereinbart wurde, die Mittel innerhalb von drei
Jahren bereitzustellen, sich auf eine Reihe von Grundsätzen bezüglich der
Verwendung dieser Mittel zu einigen und die Transparenz und
Rechenschaftslegung im Hinblick auf die Verpflichtungen zu gewährleisten.
Vier Monate nach dem Gipfel von L’Aquila, auf dem Welternährungsgipfel
von Rom, einigten sich die G8 und andere Geber auf die „Rom-Prinzipien“:
Investitionen in länderspezifische Projekte, strategische Koordination, ein
ganzheitliches Konzept, Stärkung und Finanzierung multilateraler
Instrumente sowie nachhaltiges Engagement.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hat die Bundesregierung
die ländliche Entwicklung als zentrales Anliegen der
Entwicklungszusammenarbeit herausgestellt. In dem im November 2010 vorgestellten Konzept
zur Entwicklung ländlicher Räume und ihrem Beitrag zur
Ernährungssicherung wurde die Ernährungssouveränität zu einem Kernanliegen des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 17. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6808 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) erhoben. Vor dem Hintergrund der gewaltigen Hungerkatastrophe in
Ostafrika, von welcher aktuell zwölf Millionen Menschen betroffen sind,
muss der entwicklungspolitische Beitrag zur Ernährungssouveränität jedoch
erneut auf den Prüfstand gestellt werden.
1. Wie viele Mittel hat die Bundesregierung für den Bereich ländliche
Entwicklung in afrikanischen Ländern in den Jahren 2001 bis 2010 zur
Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Mittel sind in die kleinbäuerliche Entwicklung geflossen?
Die Bundesregierung hat in den Jahren 2001 bis 2010 für den Bereich ländliche
Entwicklung in afrikanischen Ländern im Rahmen bilateraler
Kooperationsprogramme 1 247,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Kleinbauern sind die
primäre Zielgruppe, d. h. Erstbegünstigte, der Entwicklungsmaßnahmen. Die
genaue Aufschlüsselung nach Jahren und Ländern ergibt sich aus anliegender
Tabelle 1. Zusätzlich zu diesen Mitteln aus Einzelplan 23 flossen seit 2003
insgesamt 24,8 Mio. Euro aus Einzelplan 10 über einen bilateralen Treuhandfonds
bei der Food and Agriculture Organization (FAO) in die Entwicklung
kleinbäuerlicher Landwirtschaft in Afrika. Die genaue Verteilung nach Ländern und
Beiträgen ergibt sich aus anliegender Tabelle 2.
2. Mit welchen Entwicklungsländern in Afrika wurden Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zur ländlichen Entwicklung zwischen den
Jahren 2001 bis 2010 als Schwerpunkt über Regierungsverhandlungen
festgelegt und auch schon umgesetzt, und für welche Länder existieren derzeit
Sektorschwerpunktstrategiepapiere im Bereich der ländlichen Entwicklung
und werden umgesetzt?
Siehe anliegende Tabelle 3.
3. Welche internationalen Finanzzusagen hat die Bundesregierung seit dem
Jahr 2000 für den Bereich ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern
gemacht (bitte in genauen Eurobeträgen und separate Aufzählung aller
Konferenzen, auf denen entsprechende Zusagen gemacht worden sind)?
Die Bundesregierung hat auf dem G8-Gipfel 2009 in L’Aquila zugesagt, in den
Jahren 2010 bis 2012 zusammen 3 Mrd. US-Dollar (2,1 Mrd. Euro) für
ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern bereit zu stellen.
4. In welchem Umfang sind die internationalen Finanzzusagen bereits erfüllt
worden (bitte Angabe in Summe und Prozent für die jeweilige
Finanzzusage und bei multilateralen Organisationen nach Institutionen bzw. in der
bilateralen Zusammenarbeit nach Ländern)?
Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung 658,2 Mio. Euro für ländliche
Entwicklung in Entwicklungsländern bereitgestellt. Dies entspricht 31,3 Prozent der auf
drei Jahre angelegten Zusage von L’Aquila (siehe Antwort zu Frage 3). Von
dem genannten Betrag entfallen 68,2 Mio. Euro auf Leistungen an multilaterale
Institutionen und Netzwerke (World Food Programm ohne die Mittel der
Nothilfe: 23,2 Mio. Euro; International Fund for Agricultural Development:
24 Mio. Euro; Zentren der Internationalen Agrarforschung unter dem Dach der
Consultative Group on International Agriculture Research CGIAR: 21 Mio.
Euro).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/68085. Inwiefern wurden Deutschlands auf dem G8-Gipfel von L’Aquila im Jahr
2009 eingegangenen finanziellen Verpflichtungen bereits erfüllt, und in
welche Programme, Projekte und Aktivitäten sind die in diesem
Zusammenhang zur Verfügung gestellten Mittel geflossen (bitte Angaben in Euro
und detaillierte Aufstellung)?
Zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen siehe Antwort zu Frage 4.
Eine detaillierte Aufstellung zur Umsetzung im Jahr 2010 wird dem Bundestag
nach Fertigstellung zugeleitet.
6. Inwiefern sind die auf dem Welternährungsgipfel von Rom vereinbarten
„Rom-Prinzipien“ bereits berücksichtigt, umgesetzt und angewandt
worden, und worin lag der deutsche Beitrag diesbezüglich?
Die Berücksichtigung, Umsetzung und Anwendung der auf dem
Welternährungsgipfel von Rom 2009 vereinbarten „Rom-Prinzipien“ entspricht gängiger
Praxis der Entwicklungspolitik der Bundesregierung.
7. In welchem Umfang sind Entwicklungshilfegelder in den Jahren 2001 bis
2010 nach Äthiopien, Somalia, Djibouti, Kenia, Uganda und Tansania
geflossen, und welche weiteren Mittel sind für die Förderung der ländlichen
Entwicklung in der Region bereits eingeplant (bitte nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
Somalia und Dschibuti sind keine Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit.
Gesamtzusagen sowie Zusagen für den Bereich ländliche Entwicklung in Mio.
Euro (bereits verwendet oder in Umsetzung):
Legende LE: Ländliche Entwicklung
Planung: Für Äthiopien wurde in 2011 eine Dreijahreszusage für den
Schwerpunkt Nachhaltige Landbewirtschaftung in Höhe von 21 Mio. Euro getätigt. In
Kenia und Uganda befinden sich die Mittel für den Bereich Ländliche
Entwicklung in der Umsetzung entsprechend der Dreijahreszusage von 2010.
Äthiopien Kenia Tansania Uganda
Gesamt LE % Gesamt LE % Gesamt LE % Gesamt LE %
2001 – – – 38,9 14,1 36,2 6,3 – – 46,4 4,1 8,8
2002 68,9 18,1 26,3 6,0 – – 2,6 – – 11,0 – –
2003 5,6 – – 8,3 – – 86,9 4,9 5,6 2,0 – –
2004 11,0 – – 55,0 11,5 20,9 5,0 5,0 100,0 46,7 – –
2005 69,0 5,0 7,2 3,0 – – 13,0 – – 6,0 – –
2006 – – – 33,1 3,0 9,1 63,4 – – – – –
2007 – – – 71,8 13,0 18,1 48,5 – – 56,0 – –
2008 104,0 29,0 27,9 23,5 9,0 38,3 15,0 – – 10,0 – –
2009 8,0 8,0 100,0 28,5 6,0 21,1 147,0 – – 10,0 – –
2010 2,5 2,5 100,0 140,5 22,0 15,7 8,5 – – 120,0 24,0 20
Drucksache 17/6808 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie viel Prozent dieser Mittel waren jeweils für den Bereich ländliche
Entwicklung vorgesehen, und wie viel Prozent hiervon sind für Maßnahmen
in diesem Bereich bereits verwendet worden (bitte nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
Siehe Antwort zu Frage 7.
9. Welche Programme, Projekte, Maßnahmen oder Aktivitäten im Bereich
der Unterstützung ländlicher Entwicklung wurden mit diesen Mitteln
konkret unterstützt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
In Ostafrika gibt es in Zusammenarbeit mit den Partnerländern Äthiopien und
in Kenia Schwerpunkte im Bereich Ländliche Entwicklung.
Äthiopien
Im Rahmen des Prozesses zur Konzentration der äthiopisch-deutschen
Entwicklungszusammenarbeit wurde 2002 der Schwerpunkt „Nachhaltige
Nutzung natürlicher Ressourcen zur verbesserten Ernährungssicherung“
vereinbart. 2008 wurde der Schwerpunkt in „Nachhaltige Landbewirtschaftung“
umbenannt. Damit wurde der Aktionsradius von der Rehabilitierung erodierter
Ressourcen in ernährungsunsicheren Gebieten zur vorbeugenden Erhaltung
von Ressourcen in (noch) ernährungssicheren Gebieten erweitert. 2008 und
2009 wurden zusätzlich Mittel für Ernährungssicherungsmaßnahmen zur
Verfügung gestellt.
Kenia
Die „Privatsektorförderung in der Landwirtschaft“ ist ein langjähriger
Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Kenia, welcher
umfassend mit regelmäßigen Zusagen für die technische wie auch finanzielle
Zusammenarbeit (für den in Frage 7 benannten gesamten Zeitraum) unterstützt wird.
Darüber hinaus wurden 2008/2009 Gelder für
„Ernährungssicherungsmaßnahmen“ zur Verfügung gestellt. 2001 wurden zusätzlich Mittel zur „Verbesserung
des ländlichen Straßen- und Wegenetzes im Mount Kenya Gebiet“
bereitgestellt.
Tansania
In der Vergangenheit wurden folgende Einzelvorhaben in Tansania gefördert:
Selous-Niassa-Wildschutzkorridor, KV-Naturschutz und Anrainerförderung,
KV-Wildschutz und Anrainerförderung, Forstpolitik.
Uganda
Mit dem Schwerpunkt Entwicklung des Finanzsystems soll der Zugang zu
Finanzdienstleistungen als Voraussetzung für Privatinvestitionen und
Unternehmertum verbessert werden, insbesondere im ländlichen Raum. Außerdem
unterstützt das Vorhaben zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz auch die
Nachhaltigkeit in der Energieversorgung der ländlichen Räume.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/680810. Welche genauen Beiträge wurden seitens der Bundesrepublik
Deutschland zwischen 2005 und 2010 jeweils jährlich an das
Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen gezahlt?
Das BMZ und das Auswärtige Amt haben die Notoperationen (EMOP), die
längerfristigen Hilfs- und Wiederherstellungsmaßnahmen (PRRO), die
Länderprogramme (CP) und Logistikmaßnahmen des WEP in den Jahren 2005 bis 2010
mit folgenden Beiträgen gefördert:
11. Ab welchem Zeitpunkt genau wurde die Bundesregierung von einer
möglichen Hungerkatastrophe in Ostafrika unterrichtet bzw. ab welchem
Zeitpunkt war ihr über welche Quellen bekannt, dass es 2011 sehr
wahrscheinlich zu einer größeren Hungersnot in Ostafrika kommen würde,
und welche vorbereitenden Maßnahmen gegen die drohende Hungersnot
hat sie getroffen?
Die Bundesregierung wird durch die Botschaften und internationalen
Organisationen wie das Welternährungsprogramm (WEP/WFP) und das Büro für die
Koordination humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN
OCHA) regelmäßig über die Situation in den Partnerländern unterrichtet.
Die Bundesregierung ist in Ostafrika, konkret in Äthiopien und Kenia,
langfristig zur Entwicklung der ländlichen Räume engagiert. Darüber hinaus hat sie am
Horn von Afrika 2011 bereits vor der aktuellen Lageverschlechterung Projekte
der Humanitären Not- und Soforthilfe sowie der Entwicklungsorientierten Not-
und Übergangshilfe (ENÜH) bewilligt.
Schwerpunkte sind dabei
– die Versorgung der Menschen im Flüchtlingslager Dadaab/Kenia und
Unterstützung der einheimischen Bevölkerung in Dadaab (UNHCR, MSF, WEP,
GIZ) sowie
– die Verbesserung der Trinkwasser- und Gesundheitsversorgung,
Ernährungssicherung und Stabilisierung der Lebensgrundlagen in Somalia.
(UNICEF, CARE, DRK, DWHH, GIZ, IKRK, Diakonie, Worldvision).
12. Auf welche Höhe wurde in den Planungen der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 2011 ursprünglich der deutsche Beitrag für das
Welternährungsprogramm festgelegt?
Die Bundesregierung leistet seit 1985 jährlich einen freiwilligen ungebundenen
Beitrag in Höhe von 23,008 Mio. Euro aus Kapitel 23 02 Titel 687 23. Darüber
hinaus werden in jedem Jahr anlassbezogen Mittel aus Kapitel 23 02
Titel 687 20 zur Verfügung gestellt, sowohl an WEP als auch an andere Orga-
Snisationen, die Ernährungssicherungsprojekte und Programme durchführen.
Ferner wurden projektbezogene Mittel aus Kapitel 05 02 Titel 687 72 Objekt-
Jahr Mio. US-$
2005 69,532
2006 59,680
2007 65,836
2008 100,747
2009 132,085
2010 95,350
Drucksache 17/6808 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenummer 03016924 an WEP geleistet. Eine konkrete Festlegung auf einzelne
Organisationen und Themen am Jahresbeginn erfolgt nicht, da Konflikte,
Krisen und Katastrophen (u. a. Erdbeben, Fluten, Dürren, Bürgerkriege) nicht
genau vorhersehbar sind.
13. In welcher genauen Höhe wurden bis jetzt zusätzliche Mittel für die
Bekämpfung der derzeitigen Hungersnot in Ostafrika zur Verfügung
gestellt?
Zusätzlich zu den seit Jahresbeginn für die betroffenen Länder festgelegten
Geldern (ca. 5,4 Mio. Euro) wurden bis zum 15. August 2011 weitere ca. 144,7 Mio.
Euro bereitgestellt.
a) Welche weiteren Mittel zur Bekämpfung der Hungersnot sind
vorgesehen?
Über die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln zur Bekämpfung der
Hungersnot wird unter Berücksichtigung des weiteren Krisenverlaufes entschieden.
b) In welchen finanziellen Schritten ist die Bundesregierung bis zum
jetzigen Betrag gekommen?
Die Bundesregierung hat an ihr laufendes Engagement anknüpfend in der
Jahresplanung zu Beginn des Jahres 2011 bereits Mittel für die notleidenden
Menschen in der Region bereitgestellt, in der Folge sowohl einzelne Projektmittel
aufgrund des ermittelten Bedarfs und der Umsetzungsfähigkeit der
Organisationen erhöht als auch zu Operationen von internationalen Organisationen wie
dem WEP und IKRK beigetragen. Darüber hinaus hat sie deutsche
Nichtregierungsorganisation, die vor Ort arbeiten, aufgefordert, weitere Projektvorschläge
einzureichen, die derzeit geprüft werden.
c) Was war die Berechnungsgrundlage für den Umfang der zusätzlichen
Mittel?
Als Berechnungsgrundlage dienten die Bedarfsmeldungen der Organisationen,
die erwartete Umsetzungsfähigkeit der Organisationen, die Erreichbarkeit der
betroffenen Bevölkerungsteile sowie die verfügbaren Mittel.
14. Inwiefern und in welcher Höhe wurden bereits für Maßnahmen der
ländlichen Entwicklung (oder auch andere Sektoren der
Entwicklungszusammenarbeit) eingeplante Gelder für aktuelle Nothilfemaßnahmen
umgeschichtet und ausgegeben?
Wie wird sichergestellt, dass für bereits geplante langfristige Maßnahmen
im Bereich der ländlichen Entwicklung weiterhin ausreichend Mittel zur
Verfügung stehen?
Die Bundesregierung steht ohne Einschränkung zu ihrer auf dem G8-Gipfel
2009 in L’Aquila getätigten Zusagen von 2010 bis 2012 2,1 Mrd. Euro für
langfristige, strukturelle Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und der
Ernährungssicherung bereitzustellen. Umschichtungen zu Lasten dieser
Maßnahmen haben nicht stattgefunden und sind nicht vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/680815. An welche Organisationen, in welche Länder und in welche Bereiche
fließen in welchem jeweiligen Umfang die innerhalb der letzten zwei
Monate bewilligten Geldmittel gegen die Hungerkatastrophe in Ostafrika
(bitte detailliert aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat in der ersten Jahreshälfte bereits Mittel für die Krise
in Somalia, Djibouti und Kenia bereitgestellt. Der Planungs-, Beantragungs-,
Prüfungs- und Bewilligungs- und Auszahlungsprozess verläuft kontinuierlich
weiter.
In den letzten zwei Monaten wurden ca. 21,4 Mio. Euro* für Projekte des
Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen UNHCR, Technischen Hilfswerks,
Welternährungsprogramms WEP, des Internationalen Komitees vom Roten
Kreuz IKRK, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
GIZ, der Diakonie, Care, Ärzte ohne Grenzen, Kindernothilfe und Deutscher
Welthungerhilfe gebilligt. Sie werden in den Ländern Somalia, Kenia und
Äthiopien für die Bereiche logistische Unterstützung zur Nahrungsmittelhilfe,
Nahrungsmittelhilfe, Ernährungssicherung und Zusatznahrung zur Bekämpfung der
Mangelernährung besonders von Kindern und schwangeren und stillenden
Frauen, Flüchtlings- und Vertriebenenhilfe, medizinische Notfallversorgung,
Wasserversorgung, allgemeine Verbesserung der Lebensgrundlagen und der
landwirtschaftlichen Produktion und Sozialtransfers sowie Unterstützung beim
Flüchtlingslagerauf- und -ausbau umgesetzt.
Am 15. August 2011 hat die Bundesregierung weitere 118 Mio. Euro
bereitgestellt, deren Verwendungszweck und Empfängerstaaten in Kürze endgültig
festgelegt werden.
16. Wie gewährleistet die Bundesregierung und insbesondere das BMZ, dass
der Fokus auf ländliche Entwicklung und Ernährungssouveränität
langfristig gesichert ist (vgl. 5-Jahres-Initiative der USA)?
Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung bilden einen politischen
Schwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik und genießen hohe Priorität.
Die hierzu entwickelten Strategien und Konzepte sind auf eine längerfristige
Umsetzung angelegt.
17. Welche Maßnahmen und/oder Initiativen wurden von der
Bundesregierung auf nationaler, EU- und/oder internationaler Ebene bisher ergriffen
bzw. gestartet, um die Nahrungsmittelpreisschwankungen einzuhegen?
Aufgrund seiner Bedeutung wurde das Thema zum Gegenstand des ersten G20-
Agrarministertreffens. Dabei hat die Bundesregierung die französische
Präsidentschaft nachdrücklich unterstützt. Der G20-Aktionsplan zu Lebensmittel-
Preisschwankungen und Landwirtschaft der Agrarminister wurde mit
folgenden Handlungsfeldern beschlossen:
(I) Landwirtschaftliche Produktion und Produktivität
(II) Marktinformation und -transparenz
(III) Internationale politische Koordinierung
(IV) Verringerung der Auswirkungen von Preisschwankungen auf die
Schwächsten
(V) Finanzmarktregulierung
* 17,2 Mio. Euro ENÜH und 4,1 Mio. Euro humanitäre Not- und Soforthilfe
Drucksache 17/6808 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung wird auch weiterhin an der Umsetzung des G20-
Aktionsplanes mitarbeiten. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden
hierzu eine Reihe von konkreten Unterstützungsmaßnahmen geleistet, z. B. in
den Bereichen verbesserter regionaler Handel, Diversifizierung angebauter
Produkte, erhöhte Widerstandsfähigkeit von Anbauprodukten, Ausbau dezentraler
Notfallreserven, aber auch Sozialtransfers und Ernteausfallversicherungen.
18. Welche Maßnahmen und/oder Initiativen wurden von der
Bundesregierung auf nationaler, EU- und/oder internationaler Ebene bisher ergriffen
bzw. gestartet, um gegen die zunehmende Spekulation mit
Nahrungsmitteln vorzugehen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik der
Nahrungsmittelspekulationen?
b) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von
Nichtregierungsorganisationen (u. a. WEED, Misereor, Oxfam), exzessiven
Spekulationen an den Warenterminbörsen mit Positionslimits vorzubeugen,
die Transparenz zu verbessern und den außerbörslichen Handel
(OTC) zu regulieren?
In jüngster Zeit sind verstärkte Preisschwankungen an den Agrarmärkten zu
beobachten. Die Ursachen für die Nahrungsmittelpreissteigerungen sind sehr
vielfältig. Weltweit haben unter anderem Ernteausfälle durch klimatische Extreme,
gestiegene Lebensmittelnachfrage in den Schwellenländern, Preisauftrieb bei
fossilen Energieträgern, gestiegene Transport- und Produktionskosten sowie
eine erhöhte Nachfrage nach Biokraftstoffen zu einem Preisanstieg geführt.
Grundsätzlich folgen die Agrarmärkte fundamentalen Faktoren, die für die
Preisbildung und -entwicklung entscheidend sind. In wie weit das gestiegene
Engagement von Finanzinvestoren zu Verstärkung von Preisspitzen und -tälern
führt, ist wissenschaftlich nicht geklärt. Hier ist zusätzliche Forschung
erforderlich (wie auch im Bericht der Internationalen Organisationen über
Nahrungsmittelpreisschwankungen gefordert). Generell sind Warenterminbörsen ein
nützliches Instrument für das Risikomanagement der Agrar- und
Ernährungswirtschaft nicht nur in Industrieländern, sondern auch in Entwicklungs- und
Schwellenländern. Die Bundesregierung möchte diese Funktion von
Terminmärkten weiterhin stärken. Aus entwicklungspolitischer Sicht ist der Zugang
ländlicher Regionen in Schwellen- und Entwicklungsländern zu
Warenterminmärkten förderungswürdig.
Gleichwohl ist es aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf die besondere
Sensitivität der Nahrungsmittel für die Ernährungssicherung notwendig,
Störungen und Manipulation der Agrarmärkte zu verhindern. Die Bundesregierung
unterstützt den Aktionsplan zu Lebensmittelpreisschwankungen und
Landwirtschaft der G20-Agrarminister und die Vorschläge der Europäischen
Kommission im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Finanzmarktregelungen. Dies
betrifft u. a. die Verbesserung der Transparenz auf den Terminmärkten für
Agrargüter, sowohl im börslichen als auch im außerbörslichen (OTC) Handel.
Welchen Beitrag Positionslimits leisten können, wird auf der Grundlage des
G20-Aktionsplans geprüft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/680819. Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig und angemessen,
regulierende Maßnahmen vor allem auch im Finanzsektor zu ergreifen
bzw. auch auf EU-Ebene oder international zu initiieren, um gegen das
zunehmende Problem des „Landgrabbing“ durch multinationale
Konzerne wirkungsvoll und effektiv vorzugehen?
Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die Erarbeitung und Umsetzung
internationaler Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Landressourcen
ein: Zu nennen sind in erster Linie die Voluntary Guidelines on Responsible
Governance of Tenure of Land and other Natural Resources (FAO VG) und die
Principles for Responsible Agricultural Investment that Respect Rights,
Livelihoods and Resources (RAI). Die Bundesregierung strebt eine
Komplementarität der beiden Prozesse an und setzt sich dafür ein, innerhalb der RAI auf die
Voluntary Guidelines zu verweisen, sofern es um Themen wie Zugang zu Land,
Tenure Governance und großflächige Landinvestitionen geht. Daneben
engagiert sich die Bundesregierung bei dem Framework and Guidelines on Land
Policy in Africa der African Land Policy Initiative (ALPI). Darüber hinaus
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die Problematik rund um die
Ressource Land in der Weiterentwicklung von marktbasierten
Standardsystemen widerspiegelt und diese z. B. über Entwicklungspartnerschaften mit der
Privatwirtschaft breitenwirksam angewandt werden. Der Roundtable on
Sustainable Biofuels, der Roundtable on Sustainable Palm Oil Production, der
Roundtable on Responsible Soy, der Forest Stewardship Council oder auch die
Better Sugar Initiative haben Aspekte von Landmanagement und -rechten
bereits in ihre Kriterienkataloge aufgenommen.
20. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
vermehrten Nutzung von Agrarflächen zum Anbau von Pflanzen für
Agrotreibstoffe und der vermehrten Landnahme sowie steigenden
Nahrungsmittelpreisen?
Für die Bundesregierung hat die Nahrungsmittelproduktion Priorität und damit
Vorrang vor der Produktion von Bioenergie. Zu den vielfältigen Ursachen der
Preissteigerung wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Nach Angaben
der FAO werden momentan weltweit 1 bis 2 Prozent der landwirtschaftlichen
Nutzfläche zur Produktion von Energiepflanzen wie Raps, Mais, Zuckerrohr
oder Ölpalmen angebaut. Der Flächenbedarf für die Produktion von
Biokraftstoffen ist nur ein Faktor von mehreren, der nicht allein ursächlich für die
Preissteigerungen der letzten Zeit ist. Außerdem beteiligt sich die Bundesregierung
an internationalen Bemühungen, die Förderung von Nachhaltigkeitsindikatoren
weltweit voranzutreiben. Zur Frage, inwieweit vermehrte Landnahmen
Auswirkungen auf die weltweite Preisentwicklung haben, liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/6808 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Teilt die Bundesregierung die von Günter Nooke, dem Persönlichen G8-
Afrika-Beauftragten der Bundeskanzlerin, in einem Interview in der
„Frankfurter Rundschau“ vertretene Auffassung, dass auch Landverkäufe
an China Schuld an der gegenwärtigen Nahrungskrise in Afrika sind?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, dass chinesische
Investitionen zur Verstärkung der gegenwärtigen Hungerkatastrophe in Ostafrika
beigetragen haben.
a) Worin sieht die Bundesregierung ansonsten die Ursachen der
derzeitigen Hungerkatastrophe?
Nach Informationen der Bundesregierung wurde die gegenwärtige
Hungerkatastrophe in Ostafrika durch eine ungewöhnlich lang anhaltende Dürre
verursacht. Strukturelle Ursachen für die gegenwärtige Hungerkrise am Horn von
Afrika liegen darüber hinaus in der Vernachlässigung der Landwirtschaft und
ländlichen Entwicklung. Im Falle Kenias sind auch fehlende Mechanismen zur
Verteilung von Nahrungsmitteln aus Überschuss- in Defizit-Gebiete ursächlich.
In Somalia, insbesondere in den von der derzeitigen Katastrophe besonders
stark betroffenen südlichen und zentralen Landesteilen, tragen zudem der
langjährige Bürgerkrieg und der weitgehende Staatszerfall in erheblichem Maße
dazu bei, dass die Bevölkerung der anhaltenden Dürre schutzlos ausgesetzt ist.
b) Inwiefern spielen nach Ansicht der Bundesregierung
Preissteigerungen von Agrarrohstoffen durch Nahrungsmittelspekulationen und eine
Vernachlässigung der ländlichen Entwicklung eine Rolle?
Die Hungerkrise in Ostafrika wurde im Wesentlichen durch
Fundamentalereignisse und nicht durch Spekulationen an Terminmärkten verursacht:
Dürrekatastrophe, Bürgerkrieg, mangelnde Infrastruktur etc. Spekulationen mit
Nahrungsmitteln auf regionalen Märkten können hier jedoch als zusätzlicher Faktor nicht
ausgeschlossen werden (z. B. spekulative Lagerhaltungen regionaler Akteure).
22. Wodurch erklärt sich, dass die Bundesregierung heute in den meisten
ihrer Äußerungen und Strategiepapieren lediglich noch den Begriff und
das Ziel der „Ernährungssicherheit“ verwendet und verfolgt und nicht
mehr das viel umfassendere und nachhaltigere Konzept der
„Ernährungssouveränität“ für Entwicklungsländer anstrebt, wie es noch im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 steht?
Die Bundesregierung hat sich in ihren Äußerungen und Strategiebildungen der
international üblichen Verwendung des Begriffes Ernährungssicherheit (Food
Security) angeschlossen. Daran geknüpft ist ein klares Bekenntnis zur
Verwirklichung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Nahrung. Ziel der
Bundesregierung ist es, die staatlichen Partner zu unterstützen, ihren
menschenrechtlichen Pflichten nachzukommen, und vom Hunger Betroffene zu
befähigen, ihr Recht auf Nahrung selbst einzufordern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/680823. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Investitionen in Programme
zur ländlichen Entwicklung, die gegenwärtigen
Nahrungsmittelpreisspitzen dämpfen und zur Herstellung von Ernährungssouveränität,
insbesondere in ländlichen Regionen, in den Partnerländern beitragen?
Die Investitionen der Bundesregierung in Programme der ländlichen
Entwicklung zielen auf einen Verbesserung der lokalen und nationalen
Ernährungssicherheit. Unterstützt werden erforderliche Reformprozesse in Partnerländern:
der Entwicklung der ländlichen Ökonomie, Schutz und Management
natürlicher Ressourcen, der Bereitstellung sozialer Dienste (Schulen,
Krankenstationen) und technischer Infrastruktur (Wasser, Straßen) sowie die Verbesserung
von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen (Dezentralisierung und
Korruptionsprävention, Sicherung von Land- und Wasserrechten, Stärkung der
Zivilgesellschaft). Kern und Ausgangspunkt dieser Investitionen ist in den
meisten Fällen die Schaffung einer leistungsfähigen – sozial und ökologisch
nachhaltigen – Landwirtschaft, die Verbesserung des Marktzugangs von
Kleinbauern und eine Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum. Dies wird
beispielsweise erreicht über die genossenschaftliche Organisation von
Kleinbauern, Vertragslandwirtschaft und anderen Formen der Zusammenarbeit mit
dem Privatsektor.
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2001 bis 2010 in Euro
08 2009 2010 Gesamtsumme
0 000 8 000 000 2 500 000 62 557 000
11 700 000 19 000 000 61 140 579
0 000 2 000 000 1 000 000 82 379 953
2 000 000 2 000 000
0 000 3 000 000 22 000 000
434 598
35 000 000 3 000 000 89 356 641
0
0 62 500 000 93 750 000
664 679
0 000 6 000 000 22 000 000 78 560 527
0 000 10 000 000 70 000 000 91 500 000
0 000 20 925 670
0 000 0 44 141 149
13 851 311
0 000 10 500 000 0 110 482 297
0 15 820 000 18 600 000 60 670 000
0 000 8 000 000 55 451 675
25 000 000 56 008 086
0 000 0 0 15 100 000
9 000 000 9 000 000
0 000 14 000 000
1 000 000 5 163 613
5 000 000
5 000 000 6 300 000 11 300 000
0 000 25 000 000
2 000 000 2 000 000
9 900 000
0 000 47 400 000
24 000 000 28 090 335
0 000 32 000 000 33 000 000 129 844 536
0 000 174 020 000 273 900 000 1 247 672 651Tabelle 1: Zusagen der staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich ländliche Entwicklung
Land 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 20
Äthiopien 18 057 000 5 000 000 29 00
Benin 4 780 579 10 460 000 9 000 000 6 200 000
Burkina Faso 37 579 953 14 300 000 11 000 000 16 50
Burundi 0
Cote d’Ivoire 16 000 000 0 3 00
Gambia 434 598
Ghana 9 356 641 14 500 000 12 500 000 15 000 000
Guinea 0
Kamerun 6 750 000 2 000 000 5 000 000 7 500 000 10 000 000
Kap V erde 664 679
Kenia 14 060 527 11 500 000 3 000 000 13 000 000 9 00
Kongo, DR 1 500 000 2 000 000 3 000 000 5 00
Lesotho 8 180 670 4 745 000 5 000 000 3 00
Madagaskar 6 391 149 500 000 14 250 000 8 000 000 8 500 000 6 50
Malawi 6 851 311 7 000 000
Mali 12 782 297 2 700 000 24 000 000 4 000 000 24 500 000 32 00
Mauretanien 10 750 000 5 000 000 10 500 000
Mosambik 20 451 675 9 000 000 8 500 000 6 500 000 3 00
Namibia 7 158 086 6 850 000 3 000 000 5 000 000 9 000 000
Niger 6 600 000 5 500 000 3 00
Nigeria 0
Sambia 3 500 000 6 500 000 3 000 000 1 00
Senegal 163 613 3 500 000 500 000 0
Sierra Leone 5 000 000
Simbabwe
Südafrika 6 500 000 1 000 000 7 500 000 10 00
Sudan
Tansania 4 900 000 5 000 000
Tschad 16 400 000 16 500 000 7 000 000 7 50
Uganda 4 090 335
Regionalvorhaben 6 544 536 5 250 000 5 800 000 700 000 3 250 000 8 300 000 4 000 000 31 00
Gesamtsumme 139 490 651 108 467 000 100 345 000 65 700 000 65 750 000 62 000 000 98 500 000 159 50
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6808Tabelle 2
Treuhandprojekte der ländlichen Entwicklung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz in Afrika (2003 bis 2010)
Code
GER
FAO
Symbol
Title Country Total*
(EUR)
(plan)
actual
start date
(plan)
actual
finsh date
Status
2003-4 GCP/RAF/
388/GER
Support Vulnerable Children
and Families Affected by
HIV/Aids, UNICEF/FAO
LSO/MWI 3 000 000 (Dec. 03)
Jun 04
Sep 04
May 08 4
2003-9 GCP/RAF/
390/GER
Promotion of Conservation
Agriculture for SARD
(replaces SARD Umbrella
for 2003)
KEN/TZA 899 603 (Dec. 03)
June 04
Aug 06 3
2003-
10
GCP/RAF/
389/GER
Fair Trade and Eco-
Certification-Project
West
Africa
118 180 (Dec. 03)
April 04
Sep 04 4
2004-4 GCP/SIL/023/
GER
Development of a
Sustainable Seed Programme in
Sierra Leone
SLE 1 898 144 (Sep. 04)
(Dec. 04)
Feb. 05
(Aug 07)
Feb 08
3
2004-5 GCP/RAF/
398/GER
Enhancing Food Security
through Non-Wood Forest
Products in Central Africa
Central
Africa
760 320 (Nov. 04)
July 05
Sep 08 4
2004-9 GCP/SIL/024/
GER
Operation Feed the Nation
(Special Programme for
Food Security)
SEL 685 263 (Dec. 04)
April 05
Dec 06 3
2005-1 GCP/RAF/
404/GER
Fair Trade and Eco-
Certification-Project (Phase II of
project 2003-10)
West
Africa
1 736 000 (Jun 05)
Sept 05
Sep 09 3
2007-1 GCP/RAF/
413/GER
Sustainable Agriculture:
Conservation Agriculture for
SARD Phase II
KEN/TZA 1 860 000 (Jan 07)
June 07
Mar 11 3
2007-5 GCP/GLO/
198/GER
GIAHS support Kenya
Tanzania
KEN/TZA 1 562 000 Jan 08 Dec. 10
Dec 11
2
2008-2 GCP/RAF/
441/GER
Non Wood Forest Products II
(NWFP II) Central Africa
Central
Africa
3 000 000 (Dec 08)
Jul 09
Oct 09
Sep 12 2
2008-3 GCP/SIL/032/
GER
Sustainable Seed SIL SEL 1 700 000 Jan 09 (Feb 11)
Dec 11
2
2008-4 GCP/URT/
132/GER
Food Systems Development
for FS; SHFS
TZA 1 930 000 (Jan 09)
Jan 10
Sep 12 2
2009-2 GCP/URT/
133/GER
Extension service capacity
development for small
farmer food security; SHFS
TZA 1 800 000 (Oct 09)
Jan 10
(Sep12)
Dec 12
2
2009-4 GCP/INT/
087/GER
RtF Country Work SEL/TZA/
UGA
1 900 000 Dec 09 Nov 12 2
2009-6 GCP/KEN/
070/GER
Agribusiness Support for
Smallholders
KEN 1 435 000 (Jan 10)
May 10
Dec 12 2
2010-2 GCP/INT/
115/GER
Unlocking Commercial Fibre
Potential, Phase I
HTI, TZA,
MOZ
450 000 Oct 10 Jan 12 2
Sum 24 734 510
Drucksache 17/6808 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 3
Bilaterale Kooperationsprogramme der staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährungssicherung
Kategorie 1: Partnerländer in Afrika mit einem vereinbarten Schwerpunkt in den Bereichen Ländliche
Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährungssicherung
Land
Agrarwirtschaftsförderung
Nachhaltige
Ressourcennutzung
Daseinsvorsorge
im ländlichen
Raum (Soziale
Sicherung,
Bildung,
Gesundheit,
Infrastruktur)
Regierungsführung:
Dezentralisierung,
Land- und
Wasserrechte, Stärkung
von
Zivilgesellschaft im ländlichen
Raum u. Ä.
Schwerpunktstrategiepapier
(SSP)
Jahr
Äthiopien X Landwirtschaft 2008
Benin X Landwirtschaft 2010
Burkina Faso X Landwirtschaft 2009
DR Kongo X
Ghana X Landwirtschaft 2008
Kenia X Landwirtschaft 2010
Mali X Landwirtschaft 2007
Mosambik X
Dezentralisierung
In Vorb.
Namibia X X
Ressourcenschutz
In Vorb.
Niger X Landwirtschaft,
Aktualisierung
in Vorbereitung
2002
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6808Kategorie 2: Weitere Partnerländer in Afrika, in denen im Rahmen sonstiger vereinbarter Schwerpunkte
signifikante Teilbeiträge zu den Bereichen Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und
Ernährungssicherung geleistet werden
Land
Agrarwirtschaftsförderung
Nachhaltige
Ressourcennutzung
Daseinsvorsorge im ländlichen
Raum (Soziale Sicherung,
Bildung, Gesundheit, Infrastruktur)
Regierungsführung:
Dezentralisierung, Land- und
Wasserrechte, Stärkung von
Zivilgesellschaft im ländlichen Raum u. Ä.
Ägypten X
Côte d’Ivoire X
Lesotho X
Madagaskar X
Malawi X X
Marokko X
Mauretanien X
Ruanda X X
Sambia X X
Senegal X X
Südafrika X
Tansania X X
Tschad X
Uganda X X
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]