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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Hungerkatastrophe in Ostafrika - Deutscher Beitrag zur ländlichen Entwicklung und Herstellung von Ernährungssouveränität in Afrika

Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und insbesondere afrikanischen Staaten im Bereich der ländlichen Entwicklung: Finanzierung, Schwerpunktländer, Finanzzusagen für Programme und Aktivitäten, &bdquo;Rom-Prinzipien&ldquo; des Welternährungsgipfels, Beiträge an das Welternährungsprogramm (WFP); Hungerkatastrophe in Ostafrika: Ursachen und Maßnahmen zur Hungersnotbekämpfung, zusätzliche Finanzmittel, Mittelumschichtung, Vorgehen gegen Nahrungsmittelspekulation und &bdquo;Landgrabbing&ldquo;, Konzept der &bdquo;Ernährungssouveränität&ldquo;<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

18.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/675503. 08. 2011

Hungerkatastrophe in Ostafrika – Deutscher Beitrag zur ländlichen Entwicklung und Herstellung von Ernährungssouveränität in Afrika

der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Stefan Liebich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Weltweit hungern knapp eine Milliarde Menschen, der Großteil davon in Entwicklungsländern. Knapp 80 Prozent der Hungernden leben auf dem Land, die meisten von ihnen in kleinbäuerlichen Strukturen. Obwohl sie also selbst Nahrung produzieren, sind sie nicht in der Lage, sich von dem, was sie anbauen, ernten und verkaufen ausreichend zu ernähren. Der Weltagrarbericht 2008 kam zum Schluss, dass es lokale Lösungen für die Ernährungsfrage geben muss. Vielen Kleinbauern stünden keine ausreichenden Lager- und Transportmöglichkeiten zur Verfügung, so dass bereits eingebrachte Ernten oftmals unbrauchbar würden. Großflächige Landnahme, Nahrungsmittelspekulation, die verstärkte Nutzung von Agrarflächen zur Produktion von Agrarrohstoffen und (subventionierte) Billigexporte aus den Industriestaaten gefährden die Ernährungssouveränität der ländlichen Bevölkerung zusätzlich.

Auf dem G8-Gipfel von L’Aquila im Jahr 2009 verpflichteten sich die G8 und fünf weitere Geberländer, 22 Mrd. US-Dollar für die Finanzierung der Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit bereitzustellen, davon 6 Mrd. US-Dollar zusätzliches Geld. Vereinbart wurde, die Mittel innerhalb von drei Jahren bereitzustellen, sich auf eine Reihe von Grundsätzen bezüglich der Verwendung dieser Mittel zu einigen und die Transparenz und Rechenschaftslegung im Hinblick auf die Verpflichtungen zu gewährleisten.

Vier Monate nach dem Gipfel von L’Aquila, auf dem Welternährungsgipfel von Rom, einigten sich die G8 und andere Geber auf die „Rom-Prinzipien“: Investitionen in länderspezifische Projekte, strategische Koordination, ein ganzheitliches Konzept, Stärkung und Finanzierung multilateraler Instrumente sowie nachhaltiges Engagement.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hat die Bundesregierung die ländliche Entwicklung als zentrales Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit herausgestellt. In dem im November 2010 vorgestellten Konzept zur Entwicklung ländlicher Räume und ihrem Beitrag zur Ernährungssicherung wurde die Ernährungssouveränität zu einem Kernanliegen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhoben. Vor dem Hintergrund der gewaltigen Hungerkatastrophe in Ostafrika, von welcher aktuell zwölf Millionen Menschen betroffen sind, muss der entwicklungspolitische Beitrag zur Ernährungssouveränität jedoch erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

Drucksache 17/6755 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Mittel hat die Bundesregierung für den Bereich ländliche Entwicklung in afrikanischen Ländern in den Jahren 2001 bis 2010 zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? Wie viele dieser Mittel sind in die kleinbäuerliche Entwicklung geflossen?

2

Mit welchen Entwicklungsländern in Afrika wurden Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur ländlichen Entwicklung zwischen den Jahren 2001 bis 2010 als Schwerpunkt über Regierungsverhandlungen festgelegt und auch schon umgesetzt, und für welche Länder existieren derzeit Sektorschwerpunktstrategie­papiere im Bereich der ländlichen Entwicklung und werden umgesetzt?

3

Welche internationalen Finanzzusagen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 für den Bereich ländliche Entwicklung in Entwicklungsländern gemacht (bitte in genauen Eurobeträgen und separate Aufzählung aller Konferenzen, auf denen entsprechende Zusagen gemacht worden sind)?

4

In welchem Umfang sind die internationalen Finanzzusagen bereits erfüllt worden (bitte Angabe in Summe und Prozent für die jeweilige Finanzzusage und bei multilateralen Organisationen nach Institutionen bzw. in der bilateralen Zusammenarbeit nach Ländern)?

5

Inwiefern wurden Deutschlands auf dem G8-Gipfel von L’Aquila im Jahr 2009 eingegangenen finanziellen Verpflichtungen bereits erfüllt, und in welche Programme, Projekte und Aktivitäten sind die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Mittel geflossen (bitte Angaben in Euro und detaillierte Aufstellung)?

6

Inwiefern sind die auf dem Welternährungsgipfel von Rom vereinbarten „Rom-Prinzipien“ bereits berücksichtigt, umgesetzt und angewandt worden, und worin lag der deutsche Beitrag diesbezüglich?

7

In welchem Umfang sind Entwicklungshilfegelder in den Jahren 2001 bis 2010 nach Äthiopien, Somalia, Djibouti, Kenia, Uganda und Tansania geflossen, und welche weiteren Mittel sind für die Förderung der ländlichen Entwicklung in der Region bereits eingeplant (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

8

Wie viel Prozent dieser Mittel waren jeweils für den Bereich ländliche Entwicklung vorgesehen, und wie viel Prozent hiervon sind für Maßnahmen in diesem Bereich bereits verwendet worden (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?

9

Welche Programme, Projekte, Maßnahmen oder Aktivitäten im Bereich der Unterstützung ländlicher Entwicklung wurden mit diesen Mitteln konkret unterstützt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

10

Welche genauen Beiträge wurden seitens der Bundesrepublik Deutschland zwischen 2005 und 2010 jeweils jährlich an das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen gezahlt?

11

Ab welchem Zeitpunkt genau wurde die Bundesregierung von einer möglichen Hungerkata­strophe in Ostafrika unterrichtet bzw. ab welchem Zeitpunkt war ihr über welche Quellen bekannt, dass es 2011 sehr wahrscheinlich zu einer größeren Hungersnot in Ostafrika kommen würde, und welche vorbereitenden Maßnahmen gegen die drohende Hungersnot hat sie getroffen?

12

Auf welche Höhe wurde in den Planungen der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2011 ursprünglich der deutsche Beitrag für das Welternährungsprogramm festgelegt?

13

In welcher genauen Höhe wurden bis jetzt zusätzliche Mittel für die Bekämpfung der derzeitigen Hungersnot in Ostafrika zur Verfügung gestellt?

a) Welche weiteren Mittel zur Bekämpfung der Hungersnot sind vorgesehen?

b) In welchen finanziellen Schritten ist die Bundesregierung bis zum jetzigen Betrag gekommen?

c) Was war die Berechnungsgrundlage für den Umfang der zusätzlichen Mittel?

14

Inwiefern und in welcher Höhe wurden bereits für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung (oder auch andere Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit) eingeplante Gelder für aktuelle Nothilfemaßnahmen umgeschichtet und ausgegeben? Wie wird sichergestellt, dass für bereits geplante langfristige Maßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung stehen?

15

An welche Organisationen, in welche Länder und in welche Bereiche fließen in welchem jeweiligen Umfang die innerhalb der letzten zwei Monate bewilligten Geldmittel gegen die Hungerkatastrophe in Ostafrika (bitte detailliert aufschlüsseln)?

16

Wie gewährleistet die Bundesregierung und insbesondere das BMZ, dass der Fokus auf ländliche Entwicklung und Ernährungssouveränität langfristig gesichert ist (vgl. 5-Jahres-Initiative der USA)?

17

Welche Maßnahmen und/oder Initiativen wurden von der Bundesregierung auf nationaler, EU- und/oder internationaler Ebene bisher ergriffen bzw. gestartet, um die Nahrungsmittelpreisschwankungen einzuhegen?

18

Welche Maßnahmen und/oder Initiativen wurden von der Bundesregierung auf nationaler, EU- und/oder internationaler Ebene bisher ergriffen bzw. gestartet, um gegen die zunehmende Spekulation mit Nahrungsmitteln vorzugehen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik der Nahrungsmittelspekulationen?

b) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Nichtregierungsorganisationen (u. a. WEED, Misereor, Oxfam), exzessiven Spekulationen an den Warenterminbörsen mit Positionslimits vorzubeugen, die Transparenz zu verbessern und den außerbörslichen Handel (OTC) zu regulieren?

19

Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig und angemessen, regulierende Maßnahmen vor allem auch im Finanzsektor zu ergreifen bzw. auch auf EU-Ebene oder international zu initiieren, um gegen das zunehmende Problem des „Landgrabbing“ durch multinationale Konzerne wirkungsvoll und effektiv vorzugehen?

20

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der vermehrten Nutzung von Agrarflächen zum Anbau von Pflanzen für Agrotreibstoffe und der vermehrten Landnahme sowie steigenden Nahrungsmittelpreisen?

21

Teilt die Bundesregierung die von Günter Nooke, dem Persönlichen G8- Afrika-Beauftragten der Bundeskanzlerin, in einem Interview in der „Frankfurter Rundschau“ vertretene Auffassung, dass auch Landverkäufe an China Schuld an der gegenwärtigen Nahrungskrise in Afrika sind?

a) Worin sieht die Bundesregierung ansonsten die Ursachen der derzeitigen Hungerkata­strophe?

b) Inwiefern spielen nach Ansicht der Bundesregierung Preissteigerungen von Agrarrohstoffen durch Nahrungsmittelspekulationen und eine Vernachlässigung der ländlichen Entwicklung eine Rolle?

22

Wodurch erklärt sich, dass die Bundesregierung heute in den meisten ihrer Äußerungen und Strategiepapieren lediglich noch den Begriff und das Ziel der „Ernährungssicherheit“ verwendet und verfolgt und nicht mehr das viel umfassendere und nachhaltigere Konzept der „Ernährungssouveränität“ für Entwicklungsländer anstrebt, wie es noch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 steht?

23

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Investitionen in Programme zur ländlichen Entwicklung, die gegenwärtigen Nahrungsmittelpreisspitzen dämpfen und zur Herstellung von Ernährungssouveränität, insbesondere in ländlichen Regionen, in den Partnerländern beitragen?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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