[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6997
17. Wahlperiode 15. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6782 –
Zukunft der Bayreuther Festspiele
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 38. Sitzung
vom 11. November 2010 den Bundesrechnungshof beauftragt, den Modus der
Kartenvergabe für die Bayreuther Festspiele zu prüfen. In dem seit Juni 2011
vorliegenden Bericht stellt der Bundesrechnungshof fest, dass das
ursprüngliche Förderziel des Bundes, die Festspiele einem möglichst breiten Publikum
und insbesondere Kindern und Jugendlichen zu öffnen, nicht erreicht wird.
Eine Ursache dafür sieht der Bundesrechnungshof vor allem bei der aktuellen
Praxis der Kartenvergabe.
Die Kartennachfrage für die Bayreuther Festspiele ist konstant hoch. In den
letzten Jahren hat sich die Situation jedoch aufgrund großzügiger
Kartenkontingente weiter verschärft, wie der Bundesrechnungshof in seinem Bericht
darstellt. Im Jahr 2009 lag die Anzahl der angefragten Karten bei 438 136, das
Gesamtkontingent betrug dagegen 57 750 Karten. Eine Konsequenz dieses
hohen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage ist der Verkauf
von Eintrittskarten durch Dritte, beispielsweise über Händler im Internet, die
in einigen Fällen mehr als das 35-Fache des Normalpreises für eine Karte
erhalten. Durch Kartenkontingente, insbesondere für den Förderverein
„Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.“, die Stadt Bayreuth, den Bayerischen
Landtag und 20 Reiseveranstalter waren im Jahr 2010 lediglich 40 Prozent der
Karten – bei Premieren sogar nur 16 Prozent – für die Allgemeinheit
verfügbar. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Karte für Bürgerinnen und
Bürger, welche sich nicht unter den bevorzugten Personenkreisen befinden,
beträgt zehn Jahre.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht gegenüber der
Bundesregierung Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung zur Erfüllung der
Förderziele als notwendig erachtet wird. Neben einer Präzisierung der Förderziele
und der Einführung einer aussagefähigen Erfolgskontrolle, soll die
Kartenkontingentierung kritisch geprüft, reduziert und durch angemessene
schriftliche Regelungen für die Vergabe von Karten- und Freikartenkontingenten,
festgehalten werden. Zudem fordert der Bundesrechnungshof eine
Marktstudie, um durch neue Preisstrukturen das Förderziel zu erreichen und emp- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 13. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6997 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefiehlt die zeitnahe Einführung eines zeitgemäßen Ticketsystems. Seit 1953
fördert der Bund jährlich die Bayreuther Festspiele. Im laufenden
Haushaltsjahr beträgt der Anteil des Bundes rund 2,3 Mio. Euro.
Solange das Liveerlebnis von Richard Wagners Singspielen im Rahmen der
Bayreuther Festspiele in erster Linie einem etablierten „Stammpublikum“
überlassen bleibt, verfehlen durch Steuergelder finanzierte Fördermittel ihren
Zweck. Die Freundinnen und Freunde der Musik von Richard Wagner aus
nicht bevorzugt behandelten Personenkreisen müssen faire Bedingungen
erhalten, gleichermaßen eine Aufführung der Bayreuther Festspiele besuchen zu
können. Wenn der Bund fördert, übernimmt der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auch eine Verantwortung für die
Verwendung dieser Mittel. Deshalb befragen wir die Bundesregierung, inwieweit die
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zukünftig umgesetzt werden
sollen, um eine Verbesserung der öffentlichen Teilhabe an den Bayreuther
Festspielen gewährleisten zu können.
1. Plant die Bundesregierung, wie im Bericht des Bundesrechnungshofes
empfohlen, die Förderziele für die Bayreuther Festspiele zu
konkretisieren?
Falls ja, welche Änderungen und Ergänzungen wird die Bundesregierung
vornehmen?
2. Wann werden neue Förderziele veröffentlicht, und wann werden diese in
Kraft treten?
Für die Bundesregierung sind die Bayreuther Festspiele das international
bekannteste Musiktheaterfestival Deutschlands mit einer weltweiten
Ausstrahlung und Anziehungskraft. Mit seiner Förderung will der Bund dazu beitragen,
einen maßgeblichen Beitrag zur künstlerisch-ästhetischen Auseinandersetzung
mit dem Schaffen Richard Wagners in hoher Qualität am authentischen Ort zu
leisten und sein Werk einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages zur Praxis der Kartenvergabe bei den Bayreuther
Festspielen auch das Verwaltungshandeln des Bundes geprüft. Die Bayreuther
Festspiele werden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien auf Grundlage der Bundeshaushaltsordnung nach den Regularien des
Zuwendungsrechtes im Wege einer institutionellen Förderung unterstützt. Im
Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Förderziele des Bundes in
Form der Beschreibung des besonderen Bundesinteresses im
Zuwendungsbescheid festgelegt. Spezifiziert werden diese Förderziele durch die nach den
§§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung durchzuführende Erfolgskontrolle.
Die bisher im Rahmen des Zuwendungsverfahrens formulierten Förderziele des
Bundes werden entsprechend der Empfehlung des Bundesrechnungshofes mit
der Bewilligung der Bundesmittel für das Haushaltsjahr 2012 konkretisiert. Die
notwendigen Änderungen und Ergänzungen werden derzeit erarbeitet und
sollen alle Tätigkeitsfelder der Bayreuther Festspiele, darunter auch die Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen, erfassen.
3. Plant die Bundesregierung, wie im Bericht des Bundesrechnungshofes
empfohlen, eine aussagefähige Erfolgskontrolle des Erreichens der
Förderziele einzuführen?
Wenn ja, welche Kriterien sollen innerhalb einer solchen Erfolgskontrolle
geltend gemacht werden, und wann ist die Einführung geplant?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6997Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten, die durch den
administrativen Mehraufwand aufgrund der Einführung einer
aussagefähigen Erfolgskontrolle entstehen?
Die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sehen bei der Gewährung von
Projektförderungen und bei institutionellen Förderungen die Durchführung
einer Erfolgskontrolle vor. Die Bundesregierung folgt der Empfehlung des
Bundesrechnungshofes und wird die bereits eingeführte Erfolgskontrolle mit der
Bewilligung für das Haushaltsjahr 2012 weiter qualifizieren. Messbare
Mehrkosten für den administrativen Aufwand entstehen dabei nicht. Die formale
Erfolgskontrolle nach quantitativen Kriterien ist hinsichtlich qualitativer
Entwicklungen nur bedingt aussagefähig. Aspekte der künstlerischen Entwicklung
der GmbH werden weiter in den zuständigen Gremien der GmbH zu behandeln
sein.
4. Wie viel Prozent betrug im Jahr 2009 der Anteil des Gesamtkontingentes
an Eintrittskarten zu Aufführungen im Rahmen der Bayreuther Festspiele,
welcher Studentinnen und Studenten ermäßigt bzw. kostenlos zur
Verfügung gestellt wurde?
Die Bayreuther Festspiele GmbH stellt keine ermäßigten oder kostenlosen
Eintrittskarten für Studentinnen und Studenten zur Verfügung. Die Bayreuther
Festspiele bieten ein breit gestaffeltes Preissystem bei den Eintrittskarten
(Preisspanne von 280 Euro bis 8 Euro) an, wodurch sowohl den
unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Besucher als auch einer übergeordneten
sozialen Ausgewogenheit Rechnung getragen werden soll.
5. Welche Projekte speziell für Kinder und Jugendliche wurden im letzten
und in diesem Jahr im Rahmen der Bayreuther Festspiele durchgeführt?
Im Rahmen der Bayreuther Festspiele findet ein jährliches Begleitprogramm
statt. Dieses Begleitprogramm wird insbesondere durch die eigens für diese
Zwecke gegründete Tochtergesellschaft der Bayreuther Festspiele GmbH, der
BF Medien GmbH, organisiert. Seit dem Jahr 2009 wird in diesem Rahmen
jährlich das Kinderopernprojekt „Richard Wagner für Kinder“ durchgeführt.
Ziel des Projektes ist es, Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren an die Kunstform
der Oper und das Werk Richard Wagners heranzuführen. Das soll anhand von
speziell für Kinder entwickelten Bearbeitungen und Produktionen der
Wagnerschen Werke geschehen, die sich – in zeitlich gekürzter Fassung – mit den
Kernelementen der Werke Richard Wagners auseinandersetzen und spielerisch
die wichtigsten Handlungselemente und Grundgedanken der Werke für die o. g.
Alterszielgruppe vermitteln. Im Jahre 2009 kam eine eigens erstellte Fassung
von „Der fliegende Holländer“, 2010 „Tannhäuser und der Sängerkrieg auf
Wartburg“ und 2011 „Der Ring des Nibelungen“ speziell für Kinder
eingerichtet zur Aufführung. Darüber hinaus soll insbesondere das Public Screening
(SIEMENS Festspielnacht) auch jüngeres Publikum ansprechen.
6. Welche Summe wurde im vergangenen Jahr für die Durchführung von
Projekten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Bayreuther
Festspiele investiert, um die Musik Richard Wagners einem jungen Publikum
näherzubringen?
Das Projekt „Richard Wagner für Kinder“ hatte in der Saison 2010 ein
Kostenvolumen von ca. 220 000 Euro (netto). Diese Kosten werden ausschließlich
durch rein projektbezogene Sponsoren- und Spendengelder sowie Eintrittsgel-
Drucksache 17/6997 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder finanziert. Der Eintritt zur Kinderoper (zehn Vorstellungen à 199 Personen)
ist für Kinder kostenlos, für volljährige Begleitpersonen kostenpflichtig (10
bzw. 20 Euro).
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung eine Rechtfertigung für die
Gemeinnützigkeit des Fördervereins „Gesellschaft der Freunde von Bayreuth
e. V.“, dessen Mitgliedschaft gegen einen Jahresbeitrag von 205 Euro mit
einer Beteiligung am Kartenkontingent verbunden ist und demnach mit
großer Wahrscheinlichkeit auch aus diesem Grund Mitglieder akquiriert?
Die Prüfung der Gemeinnützigkeit des Fördervereins „Gesellschaft der
Freunde von Bayreuth e. V.“ obliegt dem zuständigen Finanzamt. Die
Rechtsgrundlagen und Struktur des Fördervereins sowie die Regelungen der
Gemeinnützigkeit wurden bei der Prüfung durch das Finanzamt berücksichtigt.
8. Wie rechtfertigt der BKM seinen Vorschlag im Bericht des
Bundesrechnungshofes, dass Interessenten für Karten Mitglied des Fördervereins
„Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.“ werden sollten, um die
Wartezeit auf eine Eintrittskarte zu verkürzen, angesichts dessen, dass sich
Geringverdienende zusätzlich zum Kartenpreis möglicherweise keinen
Jahresbeitrag von 205 Euro und eine Aufnahmegebühr von 260 Euro leisten
können oder wollen?
Das der Frage zugrunde liegende Zitat entstammt nicht der Stellungnahme zum
Bericht des Bundesrechnungshofes und ist auch in keiner Weise ein Vorschlag
des Bundes. Es ist einem Verwaltungsschreiben an die Geschäftsführung vom
20. Dezember 2010 entnommen, in dem grundsätzlich zur Gesellschaft der
Freunde von Bayreuth e. V. und zur Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der
Gesellschaft Stellung bezogen wurde.
9. Welche Maßnahmen hält der BKM für geeignet, um die Wartezeit von
durchschnittlich zehn Jahren für Bürgerinnen und Bürger, die nicht
Mitglied im Förderverein „Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.“ sind
und trotzdem eine Karte für eine Aufführung im Rahmen der Bayreuther
Festspiele erwerben möchten, zu verkürzen?
Die Bayreuther Festspiele sind ein Kulturereignis von weltweiter Ausstrahlung.
Insbesondere die begrenzten Aufführungszeiten von nur fünf Wochen pro
Festspielsaison (u. a. wegen der Theaterferien der teilnehmenden Orchestermusiker
und Chorsänger), sind ein historisches und wesentliches Merkmal der
Bayreuther Festspiele. Resultierend aus dieser zeitlichen Beschränkung und der
räumlichen Begrenzung des Festspielhauses kann naturgemäß nur eine Anzahl
von maximal 57 750 Eintrittskarten zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage nach Karten für die Festspiele sind
die zur Verfügung stehenden Karten jährlich mehrfach überzeichnet. Diese
Überzeichnung verursacht längere Wartezeiten. Seitens der Bundesregierung
wird darauf hingewirkt, dass die für den freien Verkauf zur Verfügung stehende
Anzahl der Karten nicht zusätzlich durch unangemessene Kontingente
reduziert wird. In diesem Sinne hatte auch der Verwaltungsrat der Bayreuther
Festspiele GmbH in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2010 bereits die Überprüfung
aller bestehenden Kartenkontingente beschlossen.
Außerdem unterstützt die Bundesregierung über die mittelbare Beteiligung an
der Bayreuther Festspiele Medien GmbH alle Initiativen, um die
Inszenierungen über mediale Verbreitung (u. a. Public Screening, live-stream) einem
größeren Publikum zugänglich zu machen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/699710. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung der Festspielleitung
empfehlen, um die im Bericht des Bundesrechnungshofes bemängelte
intransparente Verteilung von Eintrittskarten über verschiedene Kontingente
transparent zu gestalten?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des
Bundesrechnungshofes, die Kontingente weitestgehend abzuschaffen?
Der Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages vom 29. Juni 2011 und den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
Rechnung tragend, haben die Gesellschafter der Bayreuther Festspiele GmbH
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Oktober dieses Jahres erstmalig tagen
soll. Die Arbeitsgruppe wird die derzeit noch bestehenden Kartenkontingente
kritisch prüfen und dem Verwaltungsrat einen entsprechenden Vorschlag
vorlegen. Die Bundesregierung folgt dem Bundesrechnungshof in dem Ziel, die
Zahl der für den öffentlichen Verkauf zur Verfügung stehenden Karten zu
erhöhen.
12. Wird sich die Bundesregierung für eine deutliche Reduzierung der
Kartenkontingente – insbesondere auch des 14 000 Karten umfassenden
Kontingents des Fördervereins – einsetzen?
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung
mit seinem Beschluss vom 29. Juni 2011 aufgefordert, darauf hinzuwirken,
dass alle Kartenkontingente nach Möglichkeit deutlich reduziert werden und
dass für die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth eine spezielle Lösung
gefunden wird. Diese spezielle Lösung, die zu diskutieren sein wird, soll dem
Umstand Rechnung tragen, dass die Gesellschaft der Freunde mit ihren gut
5 000 Mitgliedern zusätzlich zum Beitrag als Mitgesellschafter zur Deckung
des Fehlbedarfs der Festspiele als alleiniger Finanzier jährlich zwischen 2 und
3 Mio. Euro für den baulichen Unterhalt, Sanierungs- und sonstige
Baumaßnahmen am Gebäudekomplex der Festspiele aufbringt. Die Gesellschaft leistet
damit insgesamt einen höheren Beitrag als jeder andere Gesellschafter der
GmbH. Sie entlastet damit auch die öffentlichen Hände in erheblichem
Umfang.
13. Wird die Bundesregierung das 14 000 Karten umfassende Kontingent des
Fördervereins allgemein und auch bereits für die kommende Spielsaison
2012 kritisch prüfen?
Wenn ja, welche Kriterien liegen einer solchen Prüfung zugrunde?
Wenn nein, warum nicht?
14. Wird der BKM die Entscheidung der Gesellschafterversammlung vom
März 2011, das Kartenkontingent des Fördervereins mindestens bis zum
Jahre 2012 in vollem Umfang zu erhalten, auf Grundlage der Ergebnisse
einer kritischen Prüfung gegebenenfalls revidieren, soweit die Ergebnisse
dies vorsehen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Prüfung des Kartenkontingents der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth
für das Jahr 2012 erfolgte durch die Gremien der Bayreuther Festspiele GmbH,
in denen die Bundesregierung vertreten ist. Nach intensiven Beratungen haben
die vier Gesellschafter der Bayreuther Festspiele GmbH einvernehmlich
beschlossen, die bisherige Regelung zur Ausgestaltung des Kontingents der
Gesellschaft der Freunde von Bayreuth für das Jahr 2012 beizubehalten. Diese
Drucksache 17/6997 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFestlegung erfolgte im Interesse der Planungssicherheit und finanziellen
Stabilität der Bayreuther Festspiele (siehe auch Antwort zu Frage 12).
15. Welche Kontingente zählt die Bundesregierung zu den „branchenüblich
Notwendigen“, und welchen prozentualen Kartenanteil für Kontingente
in Relation zum Gesamtkontingent für Premieren sowie weitere
Aufführungen erklärt die Bundesregierung für angemessen?
An Theatern und Orchestern national wie international ist neben dem freien
Verkauf die Bindung von bestimmten Kontingenten an Kauf- und Freikarten,
insbesondere für die Premiere, üblich und begründet. Als „branchenüblich“
könnten insbesondere Kontingente für die Presse, für Förderer und Sponsoren
aber auch Dienstkarten für Mitwirkende bezeichnet werden. Welche dieser
Kontingente bei den Bayreuther Festspielen notwendig sind und wie der
Umfang derselben zukünftig gestaltet werden soll, wird in der dafür eigens
eingerichteten Arbeitsgruppe diskutiert werden.
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Argument der „Absatzsicherung“
als Begründung für die hohe Kontingentierung angesichts der konstant
hohen Kartennachfrage für die Bayreuther Festspiele?
Die Eintrittskarten der verschiedenen Preissegmente werden sehr
unterschiedlich nachgefragt. Durch die Kontingentierung kann ein Beitrag zur Steuerung
des Kartenabsatzes erfolgen.
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den im Vertragsentwurf
zwischen dem Förderverein und der Bayreuther Festspiele GmbH vom
26. Januar 2011 vorgesehenen Plänen, das gesamte Kartenkontingent
dem (alten) Förderverein gegen eine Einmalzahlung zu überlassen, wobei
Druck, Vertrieb und Veräußerung durch den Förderverein zukünftig
selbst erfolgen würden?
Wurden mittlerweile derartige Absprachen vertraglich vereinbart?
Der seinerzeit vorgelegte Vertragsentwurf wurde von den zuständigen Gremien
nicht angenommen. Damit wurden auch die in dem Vertrag vorgesehenen
Regularien zur Abwicklung der Kartenverkäufe nicht wirksam.
Der neue Förderverein der Bayreuther Festspiele GmbH „taff e. V.“ stellt der
Gesellschaft ein neues IT-gestütztes Kartenvergabesystem (Kartenbestell- und
Verkaufsprogramm) zur Verfügung. Im Rahmen des neuen
Kartenvergabesystems soll der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth keine Möglichkeit
eingeräumt werden, selbst Eintrittskarten auszudrucken und zu verkaufen. Der
Verkauf soll allein durch das Kartenbüro der Bayreuther Festspiele erfolgen.
18. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung der Festspielleitung
empfehlen, um die vom Bundesrechnungshof kritisierte Verteilung von
Freikarten zu ändern und transparenter zu gestalten, und ab wann sollen diese
Maßnahmen gegebenenfalls umgesetzt werden?
19. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, schriftlich Regelungen
für die Verteilung von Freikarten und Kontingentkarten festzulegen sowie
die Vergabe transparent zu gestalten und die Empfänger von Frei- und
Kontingentkarten zu veröffentlichen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6997Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bericht des Bundesrechnungshofes wurde von der Bayreuther Festspiele
GmbH zum Anlass genommen, bereits für die Festspielsaison 2011
Maßnahmen zu ergreifen, um die bisher üblichen Freikartenkontingente zu reduzieren.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag, schriftliche Regelungen für die
Verteilung von Freikarten und Kontingentkarten festzulegen. In welcher Form
die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes bestmöglich umzusetzen sind,
wird die bereits erwähnte Arbeitsgruppe, in der alle vier Gesellschafter der
Bayreuther Festspiele GmbH vertreten sind, abstimmen und dem
Verwaltungsrat einen Vorschlag unterbreiten. Die in der Arbeitsgruppe zu beschließenden
Maßnahmen sollen möglichst frühzeitig greifen. Die in der Frage formulierte
Veröffentlichung von Namen verbietet sich aus datenschutzrechtlichen
Gründen.
Den Vorschlag des Bundesrechnungshofs, die Verteilungsstruktur der
Kontingent- und Freikarten im Lagebericht zum Jahresabschluss offenzulegen, wird
die Bundesregierung aufnehmen.
20. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die
Eintrittspreise für die Premiere im Vergleich zu den restlichen Spieltagen
deutlich zu erhöhen?
Der Vorschlag des Bundesrechnungshofes, die Eintrittspreise für die Premiere
im Vergleich zu den restlichen Spieltagen deutlich zu erhöhen, wurde durch die
Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Ob und wie dieser Vorschlag im
Gesamtgefüge der Bayreuther Festspiele umzusetzen sein könnte, soll im
Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Durchführung einer Marktpreisstudie
(vgl. Antwort zu Frage 23) im Rahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe zur
Kartenproblematik diskutiert werden.
21. Wurde die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verkaufs subventionierter
Eintrittskarten zu überteuerten Preisen durch Dritte (z. B. Händler im
Internet oder Reiseveranstalter) von Seiten des BKM als Gesellschafter und
Zuwendungsgeber angeregt bzw. verfolgt?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs von Eintrittskarten für die Bayreuther
Festspiele durch Dritte wurde auf Nachfrage der Gesellschafter, insbesondere
auch des Bundes, mehrfach in den Gremien der Bayreuther Festspiele
thematisiert. Die Geschäftsführung hat in diesem Zusammenhang die bestehende
Rechtslage geprüft.
In Anlehnung an ein zu diesem Themenbereich ergangenes Urteil des
Bundesgerichtshofes (Urteil des BGH vom 11. September 2008 – I ZR 74/06 – bundes-
ligakarten.de) ist davon auszugehen, dass eine rechtliche Ahndung und
grundsätzliche Unterbindung des Weiterverkaufs von Festspieltickets durch Dritte
– wie im Übrigen auch bei Sport- und Kulturveranstaltungen – praktisch nicht
durchsetzbar ist. Dies ist insbesondere damit zu begründen, dass diese Dritten
(in der Regel gewerbliche Händler) die Eintrittskarten nicht bei der Bayreuther
Festspiele GmbH kaufen, sondern – in der Absicht der Weiterveräußerung –
von Privatpersonen erwerben, die wiederum die Karten regulär bei der GmbH
bestellen. Auch wenn diese Privatpersonen mit der Weiterveräußerung der Kar-
Drucksache 17/6997 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten gegen die Verkaufsbestimmungen der Bayreuther Festspiele GmbH
verstoßen würden, so wäre das „Ausnutzen eines Vertragsbruchs“ zwischen den
Privatpersonen und der Bayreuther Festspiele GmbH durch Dritte nach
Rechtsprechung des BGH grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig.
22. Inwiefern strebt der Bund, vertreten durch den BKM und mit 25 Prozent
am Stammkapital der Bayreuther Festspiele GmbH beteiligt, eine
Verbesserung der Kommunikation mit der Bayreuther Festspiele GmbH an, um
zukünftig Desinformationen, wie beispielsweise die Vergabe von
Kartenkontingenten an Reiseveranstalter in der vergangenen und aktuellen
Spielsaison zukünftig zu vermeiden, und welche konkreten Pläne sind zur
Verbesserung der Kommunikation vorgesehen?
Die Bayreuther Festspiele GmbH wurde in der Vergangenheit durch den
Alleingesellschafter Wolfgang Wagner geführt. Mit der Übernahme der
Geschäftsanteile der Gesellschaft durch die öffentlichen Zuwendungsgeber Bund, Freistaat
Bayern, Stadt Bayreuth und die Gesellschaft der Freunde im Jahr 2008 und der
Neubesetzung der Geschäftsführung wurden erhebliche Veränderungen im
Verwaltungshandeln notwendig. Damit ging auch die Einrichtung neuer
Berichtsinstrumente entsprechend dem geltenden Zuwendungsrecht und der
Beteiligungsverwaltung des Bundes einher.
Die Bundesregierung ist seit Beginn ihrer Funktion als Gesellschafter um eine
sachgerechte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
bemüht und unterstützt sie bei der Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben. Die
in der Frage aufgegriffene Fehlinformation ist auf fehlende schriftliche
Unterlagen des früheren Alleingesellschafters zurückzuführen und konnte durch eine
schriftliche Stellungnahme korrigiert werden.
23. Plant die Bundesregierung die Vergabe einer Marktstudie, um
verlässliche Zahlen zu den im freien Verkauf erzielbaren Kartenpreisen zu
erhalten?
Wenn ja, wann werden die Ergebnisse der Studie vorliegen?
Wenn nein, warum nicht?
Entsprechend dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages vom 29. Juni 2011 wird sich die Bundesregierung in den Gremien der
Bayreuther Festspiele GmbH und insbesondere in der neu eingerichteten
Arbeitsgruppe zur Kartenvergabe für die Erstellung einer Marktstudie als Basis
für eine neue Preisstruktur einsetzen.
24. Plant die Bundesregierung, auf die Einführung eines technisch neuen
Ticketsystems hinzuwirken?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, und wie gewährleistet die
Bundesregierung die Einhaltung der Vorschriften des Vergaberechts?
25. Ab wann ist mit dem Einsatz eines zeitgemäßen, sicheren und
wirtschaftlichen IT-Ticketsystems zu rechnen?
Die bisher vorhandenen (IT-)Systeme zur Kartenbestellung und -vergabe bei
den Bayreuther Festspielen sind durch ein zeitgemäßes System zu ersetzen. Die
Notwendigkeit einer zeitnahen Einführung eines neuen Kartensystems wurde
mehrfach in den Gremien der Bayreuther Festspiele GmbH erörtert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6997Der neue Förderverein der Bayreuther Festspiele GmbH „taff e. V.“ stellt der
Gesellschaft ein neues IT-gestütztes Kartenvergabesystem (Kartenbestell- und
Verkaufsprogramm) als Sachspende zur Verfügung. Die Regularien des
Vergaberechts finden auf Grund der Bereitstellung des IT-Systems als Sachspende
keine Anwendung. Die Implementierung des Systems wird derzeit
durchgeführt, so dass es für die nächste Festspielsaison einsatzfähig ist.
26. Wurden vom öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARTE
Übertragungsrechte von der Bayreuther Festspiele GmbH erworben?
Wenn ja, wie hoch sind die Einnahmen durch die Veräußerung der
Übertragungsrechte, und über welchen Zeitraum wurde ein Vertrag
geschlossen?
Wenn ja, was geschieht mit den Einnahmen aus den
Übertragungsrechten?
Wenn nein, entstehen durch die Liveübertragung zusätzliche Kosten für
die Ausrichtung der Bayreuther Festspiele?
Übertragungsrechte für Produktionen der Bayreuther Festspiele wurden weder
von ARTE noch von einem anderen Fernsehsender direkt von der Bayreuther
Festspiele GmbH erworben. Für derartige Kooperationen ist die
Tochtergesellschaft der Bayreuther Festspiele, die BF Medien GmbH, ins Leben gerufen
worden. Die BF Medien ist im Jahre 2008 gegründet worden, um die
Produktionen der Bayreuther Festspiele einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, die Festspielidee auf diese Weise weiterzuentwickeln und in Bayreuth
medial neue Wege zu beschreiten.
Die BF Medien GmbH hat mit dem Bayerischen Rundfunk (BR), der
seinerseits im Bereich des Hörfunks bereits seit Jahrzehnten Partner der Bayreuther
Festspiele GmbH ist, im Oktober 2010 einen Vertrag geschlossen, der dem BR
jährlich die TV-Live-Ausstrahlung einer ausgewählten Produktion der
Bayreuther Festspiele ermöglicht. Dieses Recht erstreckt sich auf das Sendegebiet
Deutschland und Frankreich und beinhaltet das Recht, die Produktion „live“
bzw. „near-live“ im Ersten Programm der ARD „Das Erste“ oder auf dem
europäischen Kulturkanal ARTE sowie einmal im Bayerischen Fernsehen zu einem
späteren Zeitpunkt auszustrahlen. Von dieser Rechteeinräumung ausgenommen
sind insbesondere die Verwertungsmöglichkeiten zur öffentlichen Vorführung
(Public-Screening), zur kommerziellen Vervielfältigung und Verbreitung
(Videogrammrechte) und zum Internet- bzw. Web-TV.
Als Gegenleistung für die Einräumung des Ausstrahlungs- bzw.
Übertragungsrechts zahlt der BR der BF Medien GmbH pro Produktion pro Festspielsaison
eine Vergütung in Höhe von brutto 207 000 Euro, in der 7 Prozent
Umsatzsteuer enthalten sind. Der Vertrag sieht eine Zusammenarbeit auf dieser Basis
und zu diesen Konditionen bis einschließlich der Festspielsaison 2015 vor. Die
aus diesem Verhältnis resultierenden Einnahmen werden nach Maßgabe eines
Verteilungsschlüssels an die Mitwirkenden (Regieteam, Dirigent, Solisten,
Chor, Orchester etc.) ausgeschüttet, wobei ein bestimmter Prozentsatz
insbesondere zur Kostendeckung auf die BF Medien GmbH entfällt. Die Höhe der
Prozentsätze und das Verhältnis zueinander sind am Gagengefüge der
Bayreuther Festspiele GmbH ausgerichtet.
Bei der Bayreuther Festspiele GmbH selbst entstehen durch die TV-Live
Ausstrahlung oder durch die Aufzeichnung allgemein keine zusätzlichen Kosten.
Drucksache 17/6997 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Wurden Regelungen mit dem Fernsehsender getroffen, die eine
Zugänglichmachung der Aufnahmen (beispielsweise über das Internet) auch
nach der Liveübertragung betreffen, und wenn ja, welche?
Die Verwertungsmöglichkeit des Internet- oder Web-TVs wurde im Verhältnis
zum Bayerischen Rundfunk ausgenommen (siehe Antwort zu Frage 26). Eine
entsprechende Vereinbarung gibt es auch nicht mit anderen TV-Sendern. Die
Ausstrahlung im BR ist als Live- bzw. Near-live-Ausstrahlung gestattet. Die
Live-Aufzeichnung darf im Bayerischen Rundfunk darüber hinaus noch einmal
zu einem späteren Zeitpunkt (ohne die Möglichkeit des Web-TV) ausgestrahlt
werden. Im Übrigen bietet die BF Medien GmbH mit Unterstützung der
Siemens AG selbst ein kostenpflichtiges lnternet-live-Streaming an.
28. Wie hoch sind die zu erwartenden Bruttoeinnahmen der Liveübertragung
der Lohengrin-Aufführung am 14. August 2011 im Internet-Webstream,
die von der Siemens AG unterstützt und für 14,90 Euro angeboten
werden?
Die Einnahmen betrugen im Jahr 2010 (Produktion Die Walküre) rund
12 400 Euro.
29. Werden die Gewinne der Liveübertragungen auf ARTE und im Internet
den Einnahmen aus dem Kartenverkauf zugerechnet?
Wenn nein, wo werden diese verbucht?
Die Einnahmen aus dem Kartenverkauf fließen der Bayreuther Festspiele
GmbH zu. Die Erlöse aus der Live-Ausstrahlung fließen zunächst der BF
Medien GmbH zu, die diese an die Mitwirkenden ausschüttet. Mit dieser
Ausschüttung werden die zuvor von den Mitwirkenden an die BF Medien GmbH
eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte vergütet. Diese Vergütung
erfolgt nur im Wege einer prozentualen Beteiligung an den Erlösen und nicht
zusätzlich über eine pauschale Vorabvergütung oder in Form einer
Medienpauschale. Soweit nach der Ausschüttung und nach Abzug aller damit verbundenen
Kosten Gewinne (bei der BF Medien GmbH) bestehen, gelten für diese die
Regelungen des Vertrages zwischen der Bayreuther Festspiele GmbH und der BF
Medien GmbH, wonach ein bestimmter Prozentsatz an die Bayreuther
Festspiele GmbH abzuführen ist.
30. Plant die Bundesregierungen die Bundeshaushaltsmittel aus dem Etat des
BKM für die Bayreuther Festspiele zu sperren, bis die Empfehlungen des
Bundesrechnungshofes geprüft und in angemessener Form umgesetzt
wurden?
Wenn ja, ist eine Sperre bereits für das Haushaltsjahr 2012 angedacht?
Wenn nein, warum nicht?
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am
29. Juni 2011 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Haushaltsausschuss nimmt den Bericht des Bundesrechnungshofes zur
Kartenvergabe für die Bayreuther Festspiele zur Kenntnis.
2. Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, die Förderziele
insbesondere im Hinblick auf die zu erreichenden Zielgruppen zu
präzisieren und eine aussagefähige Erfolgskontrolle einzuführen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/69973. Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, als Gesellschafter
der Bayreuther Festspiele GmbH und Zuwendungsgeber darauf
hinzuwirken, dass
a) alle Kartenkontingente nach Möglichkeit deutlich reduziert werden, für
die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth eine spezielle Lösung
gefunden und die Notwendigkeit von Freikarten kritisch geprüft wird. Hierzu
soll eine schriftliche Regelung erfolgen;
b) die Erstellung einer Marktstudie als Basis für eine neue Preisstruktur in
Auftrag gegeben wird;
c) ein neues Ticketsystem mit technischen Vorkehrungen zur Vorbeugung
von Kartenverkäufen durch unbefugte Dritte zügig eingeführt wird.
4. Der Haushaltsausschuss bittet die Bundesregierung um einen schriftlichen
Bericht zu den Nummern 2 und 3 bis zum 31. März 2012.
Aufgrund der bisherigen Beschlusslage des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages ist derzeit keine Haushaltssperre vorgesehen. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die ersten Schritte zur Umsetzung des
Beschlusses bereits eingeleitet worden sind.
31. Plant die Bundesregierung, die Haushaltsmittel von aktuell 2,3 Mio. Euro
aus dem Etat des BKM zu kürzen oder zweckorientiert, beispielsweise
für Projekte der kulturellen Bildung im Rahmen der Bayreuther
Festspiele auszurichten, wenn die Ergebnisse einer kritischen Prüfung der
Kartenkontingentierung ergeben, dass trotz einer Reduzierung der
Kontingente, die Absatzsicherung gewährleistet ist?
Die Bundesregierung fördert die Durchführung der Bayreuther Festspiele
entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen. Projekte der Kulturellen Bildung
werden in hervorragender Weise und mit großem Erfolg durch die Bayreuther
Festspiele Medien GmbH veranstaltet, an der der Bund Mitgesellschafter ist
(siehe die Antworten zu den Fragen 5 und 6).
32. In welchem finanziellen Umfang plant die Bundesregierung sich an den
notwendigen Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen, die
direkt mit den Bayreuther Festspielen in Verbindung stehen, zu
beteiligen?
Direkt in Verbindung mit den Bayreuther Festspielen stehen nur das von der
Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth gemietete Festspielhaus und die dazu
gehörenden Nebengebäude. Der Sanierungs- und Investitionsbedarf an dem
ursprünglich als temporärer Bau errichteten Festspielhaus wird gegenwärtig
ermittelt und soll den Behörden und Gremien bis Ende 2011 vorgelegt werden.
Da die Bayreuther Festspiele nach dem Mietvertrag für den Bauunterhalt
verantwortlich sind, wird dann zu entscheiden sein, ob und in welchem Umfang
eine weitergehende Beteiligung der Gesellschafter bzw. der öffentlichen Hände
erforderlich ist.
Mit den Festspielen nur indirekt – wohl aber eng mit dem Gesamtkomplex der
Wagner-Pflege in Bayreuth – verbunden ist die ebenfalls zur Richard-Wagner-
Stiftung gehörende Villa Wahnfried mit dem Richard-Wagner-Museum. An den
Kosten der notwendigen Sanierung und einer musealen Erweiterung wird im
Hinblick auf das bevorstehende Jubiläum des Komponisten im Jahr 2013 ein
Beitrag des Bundes erwartet.
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ISSN 0722-8333]