[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6972
17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz,
Wolfgang Wieland, Memet Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6849 –
Datensicherheit und Datenschutz bei Zoll und Bundespolizei
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang Juli dieses Jahres wurde bekannt, dass ein Hacker-Angriff auf Server
des Zolls erfolgte. Eine Gruppe mit Namen „No-Name-Crew“ war dabei
offenbar in den Besitz von Daten des Zolls gelangt und hatte diese anschließend
im Internet veröffentlicht. Zu den veröffentlichten Daten sollen Klarnamen
von Fahndern und observierten Tatverdächtigen, Kraftfahrzeugkennzeichen
ausgespähter Fahrzeuge und die Passwörter von Peilsendern der Ermittler
zählen. Auch Daten des Zielverfolgungssystems Patras sollen von den
Veröffentlichungen betroffen gewesen sein. Zwischenzeitlich liegen dazu weitere,
teilweise widersprüchliche Medienberichte vor. „FOCUS Online“ zitiert am
16. Juli 2011 aus internen Untersuchungsberichten des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie des Zolls, wonach Angriffe der
Hackergruppe auf Server der Bundespolizei bereits vor ca. einem Jahr erfolgt
seien. Das BSI geht davon aus, dass alle für den Betrieb von Patras bei den
unterschiedlichsten Dienststellen unterhaltenen Server kompromittiert seien. Es
seien „Trojaner“ auf die nur unzureichend abgesicherten Rechner der
Bundespolizei eingeschleust worden, welche das Patras-System als verantwortlicher
Dienstleisterin für andere Behörden betreibt. Ferner sei die von der
Bundespolizei den Partnerbehörden zur Verfügung gestellte Software zur Absicherung
der Server für die Erfüllung dieses Zweckes ungeeignet. Auch die
Handlungsanweisungen für den Betrieb der Patras-Datenbank sollen in keinster Weise
gängigen Sicherheitsstandards entsprochen haben. Das Ausmaß der erlangten
Daten und Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich sowohl von
Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll ist somit bis heute weitgehend ungeklärt.
Zwischenzeitlich wurde gemeldet, es seien zwei von drei bereits
identifizierten Tatverdächtigen festgenommen worden, einer sei geständig (sueddeut-
sche.de vom 18. Juli 2011). Laut Meldungen vom 9. August 2011 (unter
anderen SPIEGEL ONLINE) soll bereits vor zwei Jahren der private Rechner eines
Zollbeamten mit einem Trojaner infiziert worden sein. Dieser habe eine
dauerhafte Mailumleitung von seiner dienstlichen Adresse auf seine private
Mailadresse vorgenommen, so dass sämtliche dienstlich erhaltenen Informationen
dem Zugriff durch Unbefugte offenstanden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. September 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6972 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die sogenannte No-Name-Crew hat am 7. Juli 2011, um 18.04 Uhr, in einem
Bekennerschreiben an das „Hamburger Abendblatt“ die Veröffentlichung von
Daten der Bundespolizei angekündigt. Am 7. Juli 2011 gegen 23.40 Uhr
erschienen auf der Webseite der „No-Name-Crew“ Softwarepakete und
dazugehörige Anwendungshinweise sowie Einsatzdaten aus einem
Zielverfolgungssystem „Paip-Tracking-Server“ (PATRAS). Mit diesem
Geoinformationssystem können berechtigte Nutzer die Standorte der Zielverfolgungseinheiten
(GPS-Tracking Units) feststellen und dokumentieren. Diese Geo-Daten sind
mittels einer kartengestützten Webanwendung grafisch darstellbar.
Nach Bekanntwerden des Sicherheitsvorfalls wurden alle eingesetzten
PATRAS-Systeme unverzüglich vom Netz getrennt und abgeschaltet.
Am 16. Juli 2011 wurde in einer ergänzenden Veröffentlichung der „No-Name-
Crew“ nach derzeitiger Erkenntnislage die unzutreffende Behauptung
aufgestellt, man habe ein Jahr lang den Netzwerkverkehr des BKA, der
Bundespolizei und des Zolls mitgeschnitten.
Die forensische Untersuchung der abgeschalteten Server sowie der im Rahmen
der Ermittlungen sichergestellten Daten dauert an. Nach derzeitigem Stand der
Ermittlungen sind jedoch keine Netzwerke der Sicherheitsbehörden
kompromittiert worden.
1. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle bei Bundespolizei-, Zoll- und
Sicherheitsbehörden kann die Bundesregierung für die zurückliegenden
drei Jahre bis heute bestätigen, bei denen nicht ausgeschlossen werden
kann, dass personenbezogene und/oder sicherheitsrelevante Daten und
Informationen aus dem Bereich dieser Stellen für den Zugriff unbefugter
Dritter offenstanden?
Bei der Bundespolizei kam es in den zurückliegenden drei Jahren zu zwei
sicherheitsrelevanten Vorfällen (Angriff auf das PATRAS-System und
Kompromittierung des privaten Rechners eines Bundespolizisten), bei denen
Informationen aus dem Bereich der Bundespolizei für Dritte verfügbar gewesen sein
könnten.
Der Zollfahndungsdienst betrieb an zwei Standorten jeweils einen PATRAS-
Server.
Beide Server wurden von unbefugten Dritten mit Schadsoftware
kompromittiert.
Im Bundeskriminalamt gab es für die zurückliegenden drei Jahre keine
Zwischenfälle, bei denen sicherheitsrelevante und/oder personenbezogene Daten
und Informationen für den Zugriff unbefugter Dritter offen standen.
2. Welche Stellen des Bundes und/oder der Länder waren bzw. sind von den
oben genannten, jüngsten Angriffen konkret betroffen?
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen waren im Bereich des Bundes der
Zollfahndungsdienst und die Bundespolizei von den jüngsten Angriffen
betroffen.
Darüber hinaus sind nach Kenntnis der Bundesregierung vier Bundesländer
gleichartigen Angriffen ausgesetzt gewesen. Die Bundesregierung hat zu
diesen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegenden Systemen der
Bundesländer keine detaillierten Erkenntnisse.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/69723. Seit wann ist der Bundesregierung bzw. den zuständigen Stellen bekannt,
dass ein entsprechender Einbruch in das System stattgefunden hat bzw. die
Möglichkeit dazu bestand?
Die „No-Name-Crew“ hatte am 7. Juli 2011, um 18.04 Uhr, in einem
Bekennerschreiben an das „Hamburger Abendblatt“ die Veröffentlichung von Daten der
Bundespolizei angekündigt. Durch das „Hamburger Abendblatt“ wurde die
Bundespolizei informiert, die wiederum das Bundesministerium des Innern und das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik über den Sachverhalt
unterrichtete.
4. Hinsichtlich welcher konkreten Daten und Informationen aus dem Bereich
dieser Behörden kann bestätigt bzw. nicht ausgeschlossen werden, dass
diese, wenn auch nur vorübergehend, dem Zugriff der Angreifer
offenstanden?
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen handelt es sich um Softwarepakete
und Servicemitteilungen zur Installation von PATRAS-Servern der
Bundespolizei, die ohne notwendigen Freischaltschlüssel nicht verwendet werden können.
Aus dem Bereich des Zollfahndungsdienstes konnten anonyme GPS-Tracking
Daten, die Anwahlnummern der eingesetzten Peilsender, Verzeichnisnamen
sowie die Bezeichnung der sachbearbeitenden Dienststellen eingesehen werden.
In einem Fall wurden dazu gehörige Kfz-Kennzeichen und der PKW-Typ
ausgelesen, die irrtümlich auf dem Server abgelegt waren.
Hinsichtlich der Weiterleitung dienstlicher E-Mails an ein privates E-Mail-
Postfach hatten die Tatverdächtigen über einen längeren Zeitraum Zugang zu
dem privaten Rechner eines Bundespolizisten, welcher sich weisungswidrig
dienstliche Dateien an sein privates E-Mail-Postfach weitergeleitet hat. Dadurch
standen den Angreifern zeitweise lokal begrenzte Dienststelleninformationen
(Organisationspläne, Dienstanweisungen, Formulare) zur Verfügung. Diese
E- Mailweiterleitung stand in keinem direkten Zusammenhang mit dem
PATRAS-Sicherheitsvorfall.
5. Hinsichtlich welcher konkreten Daten und Informationen kann bestätigt
werden, dass diese, wenn auch gegebenenfalls nur vorübergehend, im
Internet zum Abruf zur Verfügung standen?
Im Internet sind durch die Veröffentlichung der „No-Name-Crew“ die in der
Antwort zu Frage 4 dargestellten Daten veröffentlicht worden. Sie standen dort
zeitweise für einen Download zur Verfügung.
Zusätzlich wurden aus den in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Umständen
vier Dokumente aus dem Bereich der Bundespolizeidirektion Koblenz
(Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main Bahnhof) aus dem Jahr 2009 veröffentlicht.
6. Auf welche Weise hat sich nach Auffassung der Bundesregierung der
Angriff auf Server des Zolls und der Bundespolizei zugetragen?
Die PATRAS-Systeme des Zollfahndungsdienstes bzw. der Bundespolizei
wurden über einen automatischen softwarebasierten Scan auf definierte
Schwachstellen des Datenbankadministrationssystems ausfindig gemacht. Dabei wurde
eine bestehende Sicherheitslücke in der Anwendung „phpMyAdmin“ für einen
Zugriff auf die Systeme ausgenutzt. Diese Zugriffsmöglichkeit wurde über
Dritte an die „No-Name-Crew“ herangetragen, die sie für eigene Zwecke
(Erhöhung des Bekanntheitsgrades) ausnutzte.
Drucksache 17/6972 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZusätzlich hat die „No-Name-Crew“ aus den in der Antwort zu Frage 4
erwähnten Umständen vier Dokumente aus dem Bereich der
Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main Bahnhof aus dem Jahr 2009 veröffentlicht, um den
Eindruck zu erwecken, ihr wäre ein umfangreicher Einbruch in die internen
Netze der Bundespolizei gelungen.
7. Welche Behörde bzw. welches Bundesministerium zeichnet für die
Ausermittlung der jüngst gemeldeten Angriffe auf Server des Zolls sowie der
Bundespolizei verantwortlich?
Aufgrund der Strafanzeigen des Zollkriminalamtes (ZKA) und der
Bundespolizei hat die Staatsanwaltschaft (StA) Karlsruhe (zuständig für den Standort des
angegriffenen PATRAS-Rechners des ZKA) ein Ermittlungsverfahren eröffnet
und das Bundeskriminalamt (BKA) mit den bundesweiten Ermittlungen
beauftragt. Dieses Verfahren wurde später an die für den Wohnort des ermittelten
Tatverdächtigen zuständige StA Würzburg abgegeben. Hinsichtlich eines
weiteren Tatverdächtigen wurde ein zusätzliches Verfahren bei der StA Detmold
eröffnet. Parallel hierzu führt die StA Köln ein Ermittlungsverfahren wegen
eines Angriffs auf PATRAS-Systeme der Polizei Nordrhein-Westfalen, bei
welchen das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit den Ermittlungen
beauftragt wurde. Entsprechend der Absprache der beteiligten
Staatsanwaltschaften ist Gegenstand der Ermittlung der StA Würzburg der Angriff auf die
Server des Zolls und der Bundespolizei und die Weitergabe der gewonnenen
Daten an die „No-Name-Crew“, während durch die StA Köln die Nutzung der
herangetragenen Daten sowie weitere durch die „No-Name-Crew“ begangene
Straftaten ermittelt werden.
Im Hinblick auf IT-Sicherheit und Schlussfolgerungen/Prävention werden die
Ermittlungsergebnisse jedoch auch von den zuständigen Ressorts,
Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Finanzen, weiterhin verfolgt
und bewertet.
8. Zu welchem Zeitpunkt und mit welcher konkreten Aufgabenstellung bzw.
mit welchem konkreten Ziel wurde das neu geschaffene Cyber-
Abwehrzentrum eingeschaltet?
Welche konkreten Ergebnisse hat die Einbeziehung des Cyber-
Abwehrzentrums bei der Aufklärung der Vorfälle ergeben?
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) wurde am 8. Juli 2011 in
den Vorfall eingeschaltet. Die Aufgabe des Cyber-AZ ist, alle Beteiligten mit
den notwendigen Informationen zu versorgen.
In diesem Fall hat das Cyber-AZ alle verfügbaren Informationen über den
Vorfall und die Hackergruppe „No-Name-Crew“ zusammengetragen und diese den
beteiligten Behörden zur Verfügung gestellt.
9. Zu welchem Zeitpunkt fanden erstmalig Angriffe auf Server
bundesdeutscher Behörden statt, die der Gruppe „No-Name-Crew“ zugerechnet
werden?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können der „No-Name Crew“ außer dem
Angriff auf die PATRAS-Systeme keine weiteren Angriffe auf Server
bundesdeutscher Behörden zugeordnet werden. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen
hat die „No-Name-Crew“ die Zugangsdaten von anderen Hackern bekommen
und im Juni 2011 erstmalig auf die PATRAS-Systeme zugegriffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/697210. Zu welchem Zeitpunkt fand der Angriff statt, der den oben bezeichneten
Zugriff auf das sogenannte Patras-System ermöglichte?
Die Ermittlungen zum Angriff auf die PATRAS-Systeme der Bundespolizei
und der Zollfahndung sind noch nicht abgeschlossen. Nach jetzigem Stand
wurden die eingesetzten Server erstmalig am 8. September 2010
kompromittiert. Mindestens seit dem 25. Mai 2011 sind Daten von den Systemen
heruntergeladen worden.
11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bei den eingangs
beschriebenen Vorgängen auch Daten und Informationen, die nachvollziehbare
personenbeziehbare Hinweise auf verdeckt durchgeführte
Ermittlungsvorgänge gegen Tatverdächtige im Rahmen des Einsatzes von Patras
enthalten, für Unbefugte zugänglich geworden sind?
Wenn nein, mussten bereits entsprechende Konsequenzen beobachtet
werden oder selbst gezogen werden, wie z. B. die Aufhebung der
Tarnung von Ermittlern oder der Abbruch von Ermittlungen, zum Schutz
von verdeckt tätigen Mitarbeitern?
Nach den bisherigen Erkenntnissen sind keine Einsatzdaten der Bundespolizei
kompromittiert worden. Zudem lassen sich aus den im PATRAS-System der
Bundespolizei vorgehaltenen Daten durch Unbefugte keine Zusammenhänge
zu Verfahren oder Ermittlungen herstellen.
Im Bereich des Zollfahndungsdienstes sind anonyme Geo-Daten aus Peil- und
Ortungsmaßnahmen entwendet worden. Die Verknüpfung der Positionsdaten
mit dem konkreten Ermittlungsverfahren durch die ermittelnde Dienststelle
erfolgt ausschließlich über andere, nicht mit dem Zielverfolgungssystem
„PATRAS“ verbundene und besonders geschützte Informationssysteme des
Zollfahndungsdienstes. In einem Fall (siehe Antwort zu Frage 4) wurden
irrtümlich personenbezogene Daten in einem Protokoll auf dem betroffenen
Server abgelegt.
Die betreffenden Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsdienstes sind
überwiegend bereits abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass keine laufenden
Ermittlungen gefährdet sind. Es mussten daher keine Ermittlungen
abgebrochen werden.
12. Ist es zutreffend, dass das gesamte Peil- und Ortungssystem Patras
aufgrund des Angriffs und des unklaren Ausmaßes der Betroffenheit der IT-
Systeme vorübergehend abgeschaltet werden musste?
Wenn ja, für welchen Zeitraum und mit welchen konkreten
Konsequenzen für die ermittelnden Behörden bzw. die einzelnen zu diesem
Zeitpunkt über das System laufenden Vorgänge bzw. Ermittlungen?
Alle eingesetzten PATRAS-Zielverfolgungssysteme wurden vorsorglich
abgeschaltet und die vorhandenen Daten gesichert. Diese Abschaltung der Systeme
dauert bis auf weiteres an.
Die Ermittlungen mit Zielverfolgung können, allerdings mit höherem Aufwand
weitergeführt werden.
13. Auf welche Weise und durch welche Stellen wurde nach Bekanntwerden
versucht, den Tathergang aufzuklären, und ist dies nach Ansicht der Bun-
Drucksache 17/6972 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedesregierung inzwischen in einem zufriedenstellenden Ausmaß
gelungen?
Das ZKA und die Bundespolizei haben Strafanzeigen gegen Unbekannt
gestellt. Durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften wurden das BKA
und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit den Ermittlungen
beauftragt. Diese Ermittlungen werden in enger Abstimmung zwischen allen
beteiligten Behörden durchgeführt.
Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik hat in
Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden die computerforensische Untersuchung
der eingesetzten Technik vorgenommen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie die damit im Zusammenhang
stehenden forensischen Auswertungen der beschlagnahmten Computertechnik
dauern an; daher kann zum laufenden Verfahren keine Auskunft gegeben
werden.
14. Welchen Anteil an der Aufklärung hat das Geständnis des 23-jährigen,
vorübergehend festgenommenen mutmaßlichen Täters?
Hierzu kann die Bundesregierung keine Aussage machen. Es wird Aufgabe der
Justiz sein, das Geständnis – ggf. im Rahmen der freien Beweiswürdigung – in
die Beurteilung des gesamten Sachverhaltes einfließen zu lassen.
15. Waren nach Einschätzung der Bundesregierung für die Tatausführung
überdurchschnittliche Fähigkeiten und/oder Erfahrungen erforderlich,
oder genügten angesichts der von den Tätern angetroffenen
Sicherheitsvorkehrungen im Wesentlichen durchschnittliche Kenntnisse, wie sie
beispielsweise in einschlägigen Foren etc. vermittelt werden?
Beim Angriff auf die Bundespolizei/den Zollfahndungsdienst waren
verschiedene Tätergruppen mit unterschiedlichen, teils überdurchschnittlichen
Fähigkeiten beteiligt. Schlussendlich waren für die eigentliche Ausnutzung der dann
identifizierten Schwachstellen lediglich durchschnittliche Fähigkeiten
ausreichend.
16. Wird der Bericht des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik über den Hergang in dem dafür erforderlichen Umfang zur
Information der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
Wenn nein, weshalb nicht?
Der Bericht wird nicht veröffentlicht; er ist als Verschlusssache (VS – Nur für
den Dienstgebrauch) eingestuft. Eine Veröffentlichung kann für die
Sicherheitsinteressen des Bundes nachteilig sein.
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch öffentliche Stellen,
wie es etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Peter Schaar, kürzlich forderte und es jüngst in Schleswig-
Holstein gesetzlich geregelt wurde, einer Informationspflicht bei
Sicherheitsvorfällen zumindest gegenüber den Datenschutzbehörden
unterliegen sollten?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6972Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine auf
diese Weise mögliche unabhängige Drittkontrolle der vorgenommenen
Sicherheitsvorkehrungen verantwortlicher Stellen?
Die Frage zielt auf eine Erweiterung der Regelung des § 42a des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die eine umfangreiche Informationspflicht für eine
nicht-öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Absatz 4 oder eine öffentliche Stelle
nach § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG bei unrechtmäßiger
Kenntniserlangung von Daten vorsieht, auf alle öffentlichen Stellen des Bundes. § 42a
BDSG ist erst am 1. September 2009 in Kraft getreten. Gemäß § 48 Satz 1
BDSG muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 31.
Dezember 2012 u. a. über die Auswirkungen des § 42a BDSG berichten. Im
Hinblick hierauf ist es verfrüht, jetzt bereits Aussagen zu einem eventuellen
Änderungsbedarf des § 42a BDSG zu treffen.
18. Auf welche Weise ist das Zielinformationssystem Patras
informationstechnisch in die IT-Infrastruktur integriert?
Welche Behörden haben auf welcher Rechtsgrundlage Zugriffs- bzw.
Nutzungsrechte?
Die PATRAS-Systeme der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes waren
„Standalone“-Systeme, die sich nicht innerhalb der jeweiligen IKT-Netze der
Behörden befanden. Daher wurden keine weiteren Systeme der Bundespolizei
und des Zollfahndungsdienstes kompromittiert.
Das von der Bundespolizei betriebene PATRAS-System wurde nur von der
Bundespolizei genutzt. Andere Behörden haben in ihrem Zuständigkeitsbereich
im Rahmen eigener Befugnisse eigene PATRAS-Systeme betrieben.
19. Wer ist die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für den Betrieb
des Patras-Systems, und in welchem Umfang werden welche Arten von
personenbezogenen Daten in Patras bzw. der dafür geschaffenen
Infrastruktur gespeichert?
Ist es zutreffend, dass die Bundespolizei datenschutzrechtlich im Sinne
eines Auftragnehmers einer Auftragsdatenverarbeitung tätig wird?
Alle Nutzer des Zielverfolgungssystems PATRAS haben eigene Server für ihre
Ermittlungen betrieben und sind damit eigenverantwortlich für die Umsetzung
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für den angegriffenen Server der
Bundespolizei ist das Bundespolizeipräsidium.
Es werden keine personenbezogenen Daten gemäß § 3 Absatz 1 BDSG im
PATRAS-System der Bundespolizei verarbeitet oder gespeichert.
Der angegriffene Server des Zollfahndungsdienstes wird vom Zollkriminalamt
betrieben, das somit auch die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist.
Dieser GPS-Server des Zollfahndungsdienstes diente jedoch ausschließlich der
Anwendung zur Peilung und Ortung von Zielobjekten durch Spezialeinheiten.
Es wurden dabei anonyme, grundsätzlich nicht personenbezogene Daten für
den Zollfahndungsdienst erhoben, verarbeitet oder genutzt. Die Verknüpfung
der erhobenen Positionsdaten mit einem konkreten Ermittlungsverfahren
erfolgte erst durch die ermittlungsführende Dienststelle über andere nicht mit
dem GPS-Server verbundene und besonders geschützte Informationssysteme.
Da jede Behörde eigene PATRAS-Systeme zur Unterstützung ihrer
Ermittlungen eingesetzt hat, wird die Bundespolizei hier nicht als Auftragnehmer für
eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Absatz 1 BDSG tätig.
Drucksache 17/6972 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Welche Verantwortlichkeiten für IT-Sicherheit und Datenschutz beim
Einsatz des Patras-Systems treffen nach Auffassung der Bundesregierung
die ebenfalls mitnutzenden Landeskriminalämter (LKA), das
Bundeskriminalamt sowie den Zoll bzw. das Zollkriminalamt?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung insoweit alle das System
einsetzenden Stellen den Vorgaben entsprechend ordnungsgemäß
vorgegangen?
Jeder Nutzer von PATRAS betreibt eigenverantwortlich ein PATRAS-System
und ist somit auch für die IT-Sicherheit und den Datenschutz verantwortliche
Stelle. Das BKA nutzt kein PATRAS-System.
Da die Untersuchungen zu den Angriffen auf die PATRAS-Systeme noch nicht
beendet sind, kann hierzu noch nicht abschließend Stellung genommen werden.
Der Vorfall wird aber zum Anlass genommen, die bisherigen
Sicherheitskonzepte für die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und deren
Umsetzung auf den Prüfstand zu stellen. Dabei sind auch die Sicherheitsstrukturen
sowie die Informations- und Meldewege zu überprüfen und gegebenenfalls
anzupassen. Über weitergehende Maßnahmen wird nach Abschluss der
Schwachstellenanalyse entschieden.
21. Ist es zutreffend, dass in der Bundespolizeikaserne Swisstal-
Heimerzheim ein zentraler Server für den Betrieb von Patras steht, welcher über
das Internet mit den weiteren, das System einsetzenden Behörden (LKA,
BKA, Zoll) verbunden ist?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auch dieser Server durch
Trojaner befallen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Im Bundespolizei-Standort Swisttal-Heimerzheim wurde ein zentraler Server
für die Zielverfolgung der Bundespolizei sowie für die Bereitstellung der
Softwarepakete (Downloadserver) zur Installation von PATRAS-Systemen
betrieben.
Für die Bundespolizei war der Downloadserver von der Kompromittierung mit
Schadsoftware betroffen. Lediglich zu diesem Downloadserver von PATRAS
hatten andere Behörden temporären Zugriff. Eine Sicherheitslücke im
verwendeten Datenbankverwaltungsprogramm „phpMyAdmin“ erlaubte, wie bereits
in der Antwort zu Frage 6 dargestellt, das Einschleusen von Schadsoftware und
somit den illegalen Zugriff auf den Server.
22. Welche Sicherheitsvorkehrungen sieht die Bundespolizei generell für den
Schutz ihrer Netzwerke vor Angriffen aus dem Internet vor?
Die Netzwerke der Bundespolizei (BPOLNET) sind nicht direkt mit dem
Internet verbunden. Das BPOLNET hat nur Übergänge in die sicheren
Behördennetze (IVBB/BVN) und das Corporate Network der Polizeien (CNP).
Übergänge zu Netzen Dritter sind mit einer dreistufigen Firewall abzusichern.
23. Welche Systeme werden über das Internet mit anderen Behörden
verbunden, und welche Sicherheitsvorgaben bestehen für die Anbindung über
das Internet?
IT-Systeme der Bundespolizei werden nicht mit anderen Behörden über das
Internet verbunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/697224. Bestehen bei Bundespolizei, Zoll und Bundeskriminalamt
Sicherheitsvorgaben für die Inbetriebnahme eines Programmes wie Patras?
Wenn ja, welche?
Für diese Systeme der Sonderinformations- und Kommunikationstechnik bei
den genannten Behörden gibt es jeweils Sicherheitsvorgaben auf Basis der
Grundschutzvorgaben des BSI.
25. Wurden für Patras Vorabkontrollen und/oder Erlaubnisverfahren durch
das BSI und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit durchgeführt?
Wenn nein, weshalb nicht?
Bei den angegriffenen PATRAS-Systemen der Bundespolizei und des
Zollfahndungsdienstes gab es bisher keine Vorabkontrollen und/oder
Erlaubnisverfahren durch das BSI. Nach Abschluss der Ermittlungen ist vorgesehen, das
PATRAS-System neu zu konfigurieren. Eine Überprüfung der neuen PATRAS-
Systeme durch das BSI ist vorgesehen.
Da in PATRAS keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen,
wurde von einer Beteiligung des Bundesbeauftragten für Datenschutz
abgesehen.
26. Hat es in der Vergangenheit bereits unabhängige Prüfungen des
Wirkbetriebes von Patras seitens des BSI und/oder des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegeben?
Ist jetzt eine entsprechende Prüfung vorgesehen?
Bei den angegriffenen PATRAS-Systemen der Bundespolizei und des
Zollfahndungsdienstes gab es bisher keine unabhängigen Überprüfungen des
Wirkbetriebes durch das BSI. Nach Abschluss der Ermittlungen ist vorgesehen, das
PATRAS-System neu zu konfigurieren. Eine Überprüfung der neuen PATRAS-
Systeme durch das BSI ist vorgesehen.
27. Wie konnten aus Sicht der Bundesregierung die entsprechenden
Schadprogramme die Schutzvorkehrungen bei der Bundespolizei bzw. den
angeschlossenen Behörden überwinden?
Wie in der Antwort zu Frage 6 schon ausgeführt, wurden die PATRAS-Systeme
des Zollfahndungsdienstes bzw. der Bundespolizei über einen automatischen
softwarebasierten Scan auf definierte Schwachstellen des
Datenbankadministrationssystems ausfindig gemacht. Dabei wurde eine bestehende
Sicherheitslücke in der Anwendung „phpMyAdmin“ für einen Zugriff auf die Systeme
ausgenutzt.
28. Hat die Bundespolizei verantwortlich Sicherheitssoftware für den Betrieb
von Patras an die beteiligten Behörden ausgeliefert, und wenn ja, welche?
Handelte es sich dabei um das in diesem Zusammenhang von mehreren
Quellen unter anderem auch im Internet unabhängig voneinander
erwähnte Programm XAMP?
Die Bundespolizei hat mit PATRAS ein XAMPP-Paket für das Betriebssystem
Windows ausgeliefert. Bei XAMPP handelt es sich um eine Zusammenstellung
Drucksache 17/6972 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevon freier Software. XAMPP ermöglicht das einfache Installieren und
Konfigurieren des Webservers Apache mit der Datenbank MySQL bzw. SQLite und
den Skriptsprachen Perl und PHP. Es handelt sich bei XAMPP nicht um eine
Sicherheitssoftware. Die Nutzung von XAMPP ist für den Betrieb von
PATRAS nicht notwendig. Die Bundespolizei hat XAMPP bei PATRAS
lediglich mitgeliefert, um den nutzenden Behörden die Inbetriebnahme zu
erleichtern.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Bundespolizei
dieses Programm zum Einsatz brachte bzw. den beteiligten Behörden zur
Absicherung empfahl, dass selbst von Zollbeamten und der
Bundesnetzagentur für diesen Zweck für ungeeignet gehalten wird?
Der Bundesregierung sind die dargestellten Bedenken der Bundesnetzagentur
nicht bekannt. Bedenken des ZKA wurden im Zusammenhang mit der Analyse
der Angriffe auf die PATRAS-Systeme an das BMF berichtet.
30. Lagen konkrete Handlungsanweisungen für den Einsatz von Patras durch
Behörden seitens der Bundespolizei vor?
Wenn ja, wurde dort die datenbankmäßige Speicherung von Passwörtern
im Klartext nahegelegt?
Sollte dies der Fall gewesen sein, wie bewertet die Bundesregierung eine
derartige Vorgabe?
Die Bundespolizei hat dem Installationspaket für die PATRAS-Systeme auch
ein Handbuch mit entsprechenden Handlungsanweisungen beigefügt.
Eine datenbankmäßige Speicherung von Passwörtern im Klartext wurde in den
Handlungsanweisungen nicht nahegelegt.
31. Seit wann ist der Bundesregierung bzw. den zuständigen Stellen bekannt,
dass aufgrund einer Mailumleitung auf den Privatrechner eines
Zollmitarbeiters dienstliche Informationen für unbefugte Dritte zugänglich waren?
Im Rahmen der Ermittlungen in Zusammenhang mit den Aktivitäten der „No-
Name-Crew“ wurde am 18. Juli 2011 bekannt, dass ein Beamter der
Bundespolizei über einen längeren Zeitraum dienstliche E-Mails an sein privates E-
Mailpostfach weitergeleitet hat. Bei einer durch die StA Köln angeordneten
Durchsuchung der privaten Wohnung des Beamten der Bundespolizei gemäß § 103
der Strafprozessordnung (StPO) wurde am 24. Juli 2011 u. a. der private
Rechner des Beamten sichergestellt.
Derzeit ist kein Fall bekannt, in dem aufgrund einer Mailumleitung auf den
Privatrechner eines Zollbeamten dienstliche Informationen für unbefugte Dritte
zugänglich waren.
32. Für welchen Gesamtzeitraum kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Daten und Informationen dieser Stellen für den Zugriff unbefugter Dritter
offenstanden?
Da es sich hier um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, kann zu diesem
Zeitpunkt keine Auskunft darüber gegeben werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/697233. Ist es zutreffend, dass aufgrund des genannten Falles eines
Zollmitarbeiters, welcher eine Mailumleitung von seinem dienstlichen auf seinen
privaten Rechner vorgenommen hatte, nunmehr einzelne
Landeskriminalämter per Dienstanweisung entsprechende Mailumleitungen untersagt
haben?
Wenn ja, um welches LKA handelt es sich?
In Bezug auf die Kompromittierung des privaten Rechners eines Beamten der
Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
Die Bundesregierung hat zu den außerhalb ihres Verantwortungsbereichs
liegenden Maßnahmen der Bundesländer keine detaillierten Erkenntnisse.
34. Sind entsprechende Mailumleitungen auch bei anderen polizeilichen
Bundesbehörden technisch möglich?
Welche Regelungen bestehen zu Mailumleitungen auf Bundesebene bei
den betroffenen Behörden Bundeskriminalamt, Zoll und Bundespolizei?
Beim BKA, dem Zollfahndungsdienst und bei der Bundespolizei sind E-
Mailweiterleitungen an private E-Mailkonten für alle Nutzer untersagt.
Im BKA und dem Zollfahndungsdienst werden automatische Mailumleitungen
technisch unterbunden.
In Auswertung dieses Sicherheitsvorfalls wurde bei der Bundespolizei
ebenfalls die automatische Mailumleitung technisch unterbunden.
35. Liegt nach Auffassung der Bundesregierung in den vorliegend
geschilderten Sachverhalten vorwerfbares Fehlverhalten vor?
Wer trägt, soweit die geschilderten Sicherheitslücken zutreffen sollten,
die Verantwortung dafür, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus diesen Vorgängen?
Die Ermittlungen zu den Sicherheitsvorfällen dauern an. Dienstliche
Konsequenzen werden geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]