[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7168
17. Wahlperiode 27. 09. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 23. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6858 –
Risikobewertung und Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Herbizidwirkstoff und wird in
verschiedenen Formulierungen und unter verschiedenen Markennamen (z. B.
Roundup) vertrieben. Besonders in Ländern wie Argentinien, Brasilien und
Paraguay hat sich infolge des verstärkten Anbaus von gentechnisch
verändertes Soja die ausgebrachte Menge an glyphosathaltigen Herbiziden stark
erhöht. Doch auch in Deutschland wird Glyphosat beim Anbau einer Vielzahl
von Feldfrüchten, aber auch in der Forstwirtschaft und von Hobbygärtnern zur
Unkrautbekämpfung eingesetzt.
Glyphosat wird in der Praxis nicht als Alleinwirkstoff ausgebracht, sondern in
Kombination mit Zusatzstoffen wie POE-Tallowaminen (polyethoxylierte
Alkylamine). Durch diese Zusätze wird die Toxizität des Herbizids erheblich
und gezielt verstärkt. Nachdem sich Berichte über toxikologische Effekte
durch POE-Tallowamine in glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln häuften,
ordnete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) bei glyphosathaltigen Herbiziden, die in Deutschland eingesetzt
werden, den Austausch des Netzmittels Tallowamin bis 2010 an. Weiterhin verbot
das BVL im Januar 2010 die Verwendung von Futtermitteln, bei deren Anbau
in Deutschland Spritzmittel eingesetzt wurden, die Tallowamine enthalten.
Bisher wurde Glyphosat selbst (ohne POE-Tallowamine) als ein Wirkstoff in
Pflanzenschutzmitteln eingeschätzt, der sich im Vergleich zu anderen
Pestizidwirkstoffen durch ein günstiges toxikologisches und ökotoxikologisches
Profil auszeichnet. Seit einigen Jahren mehren sich jedoch Hinweise auf Gefahren
für Mensch und Umwelt durch Glyphosat und glyphosathaltige Herbizide. So
weisen neuere epidemiologische Studien unter anderem auf mögliche
krebserregende, mutagene und fruchtbarkeitsmindernde Wirkungen von
glyphosathaltigen Herbizidformulierungen bei verschiedensten Organismengruppen
hin. Unter anderem publizierten Wissenschaftler aus Argentinien 2010 eine
Studie, wonach Glyphosat Missbildungen bei Hühner- und Froschembryonen
auslöst (Paganelli, A. et al., 2010).
2012 hätte auf EU-Ebene eine Überprüfung von Glyphosat stattfinden
müssen, da das EU-Recht vorsieht, dass Pestizide zehn Jahren nach Zulassung
erneut überprüft werden. Zuständig für die Bewertung von Glyphosat ist – im
Auftrag der Europäischen Kommission – das BVL. Die Europäische
Kommission verlängerte die Zulassung für Glyphosat – sowie 38 weitere Pestizide –
außerplanmäßig im November 2010 (Richtlinie 2010/77/EU vom 10.
November 2010). Nun kann Glyphosat ohne weitere Überprüfung bis 2015 genutzt
werden, außerdem kann die bis dahin zu erfolgende Neubewertung auf Basis
der Richtlinie 91/414/EU durchgeführt werden anstatt auf Basis der
restriktiveren EU-Verordnung 1107/2009, die ab 2012 die Richtlinie 91/414/EU
ersetzt.
Umwelt- und Verbraucherverbände und einige Wissenschaftler fordern
angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage zu möglichen Umwelt-
und Gesundheitsschäden eine Neubewertung glyphosathaltiger Herbizide.
1. Seit wann lagen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass die
Europäische Kommission die Zulassung für Glyphosat verlängern will,
und welche Position hat sie hierzu in den Gremien der EU vertreten?
Erste Diskussionen zum Verfahrensablauf für die Neubewertung einer Gruppe
von 31 Wirkstoffen (u. a. Glyphosat) erfolgten am 11. und 12. Januar 2010 in
einer Expertensitzung mit Vertretern der Europäischen Kommission und der
Mitgliedstaaten. Bereits in diesem Rahmen wurde die Notwendigkeit einer
pauschalen Verlängerung der bestehenden Wirkstofflistung thematisiert, um
ausreichend Zeit für die Dossiererstellung (insbesondere für die Generierung
erforderlicher neuer Studien), die Antragstellung und die anschließende umfassende
fachliche Bewertung der Anträge zur Verfügung zu haben.
In der kurz darauf folgenden Sitzung der zuständigen Sektion des Ständigen
Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCFCAH
Phytopharmaceuticals WG Legislation) am 21. und 22. Januar 2010 wurde ein erster
Kommissionsentwurf zum Verfahrensablauf vorgestellt. Dieser Entwurf
basierte auf gesammelten Erfahrungen aus dem ersten
Wiederbewertungsverfahren, das sieben Wirkstoffe umfasste. In den folgenden Sitzungen des gleichen
Gremiums wurden eingehend ein Verordnungsentwurf zur
Verfahrensbeschreibung sowie ein Leitfadenentwurf diskutiert. Deutschland übersandte im April
2010 einen zwischen den am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden
abgestimmten Kommentar. In der Ausschusssitzung am 8. und 9. Juli 2010 wurde
neben überarbeiteten Entwürfen für eine Verordnung und einen Leitfaden zur
Verfahrensbeschreibung erstmals von der Europäischen Kommission ein
Richtlinienentwurf zur pauschalen Verlängerung der Annex-I-Listung für 31
Wirkstoffe (u. a. Glyphosat) vorgestellt.
Am 29. September 2010 wurde über die Richtlinie 2010/77/EU zur pauschalen
Verlängerung der Anhang-I-Listung u. a. für Glyphosat abgestimmt.
Gleichzeitig wurde der Leitfaden zum Verfahrensablauf der Wiederbewertung offiziell
zur Kenntnis genommen.
Im Oktober 2010 wurde schließlich über die Verordnung (EU) Nr. 1141/2010
abgestimmt, die das Verfahren zur erneuten Bewertung einer zweiten Gruppe
von 31 Wirkstoffen regelt. Beide Abstimmungen erhielten ein einstimmiges
Votum der Mitgliedstaaten.
2. Wurden im Rahmen der Verlängerung der Zulassung für Glyphosat auf
EU-Ebene Auswertungen neuer wissenschaftlicher Studien zu Glyphosat
durch das zuständige BVL an die Europäische Kommission weitergeleitet?
Falls ja, welche Studien wurden vom BVL hierfür ausgewertet, und warum
wurden die Bewertungen des BVL nicht von der Europäischen
Kommission berücksichtigt?
Falls nein, warum nicht?
Im Rahmen der Verlängerung der Annex-I-Listung von Glyphosat bis zum
31. Dezember 2015 wurden keine Auswertungen neuer Studien durch das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an die
Europäische Kommission weitergeleitet. Wie zu Frage 1 erläutert, erfolgte die
Verlängerung durch die Europäische Kommission pauschal ohne Einreichung
neuer Anträge bzw. Dossiers, um ausreichend Zeit für eine effektive
Überprüfung einer zweiten Gruppe von Wirkstoffen zu erhalten. Aktualisierte Dossiers
für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat sind bis spätestens 31. Mai
2012 bei dem Bericht erstattenden Mitgliedstaat Deutschland einzureichen.
Von Seiten der Europäischen Kommission wurde Deutschland aber mehrfach in
seiner Funktion als Bericht erstattender Mitgliedstaat um Stellungnahme zu
aktuellen Studien oder Diskussionen zum Wirkstoff Glyphosat gebeten.
Zu folgenden Publikationen wurden Stellungnahmen an die Europäische
Kommission weitergeleitet und im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette
und Tiergesundheit (SCFCAH Phytopharmaceuticals WG Legislation) mit den
anderen Mitgliedstaaten diskutiert:
L. Hardell and M. Eriksson (1999) „A case control study of non-hodgkin
lymphoma and exposure to pesticides“ (Cancer, 85, 1353 bis 1360),
A. Paganelli, V. Gnazzo, H. Acosta, S.L. Lopez and A. E. Carrasco (2010)
„Glyphosate-based herbicides produce teratogenic effects on vertebrates by
impairing retinoic acid signalling”, electronically published in “Chem. Res.
Toxicol.” on August 9, 2010,
Michael Antoniou, Mohamed Ezz El-Din Mostafa Habib, C. Vyvyan Howard,
Richard C. Jennings, Carlo Leifert, Rubens Onofre Nodari, Claire Robinson
and John Fagan (2011) „Roundup and birth defects: Is the public being kept in
the dark?“ © Earth Open Source.
3. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Neubewertung von
Glyphosat bis 2015 nach den Vorgaben der EU-Verordnung 1107/2009
erfolgen wird und nicht nach der Richtlinie 91/414/EU, die ab 2012 durch die
EU-Verordnung 1107/2009 ersetzt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1141/2010 und eines entsprechenden
Leitfadens der Europäischen Kommission (Guidance Document on the renewal of
active substances included in Annex I of Council Directive 91/414/EEC to be
assessed in compliance with Regulation1141/2010 (the renewal regulation);
(SANCO/10387/2010 rev. 8, 28. Oktober 2010) hat sich die Bewertung und die
endgültige Entscheidung an den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
zu orientieren. Aus diesem Grunde müssen die Antragsteller in ihre Dossiers
für die Neubewertung von Wirkstoffen u. a. eine Stellungnahme zu den neuen
Genehmigungskriterien (cut-off criteria) aufnehmen, insbesondere zu Annex II,
3.6.2 (Genotoxizität), 3.6.3 (Karzinogenität), 3.6.4 (Reproduktionstoxizität)
und 3.7 (Verbleib und Verhalten in der Umwelt).
4. Welche neuen wissenschaftlichen Studien hinsichtlich gesundheits- und/
oder umweltgefährdender Auswirkungen sind seit der Zulassung von
Glyphosat in der EU im Jahr 2002 erschienen (bitte tabellarische Aufstellung
nach glyphosathaltiger Verbindung, Schadwirkung, Konzentration der
glyphosathaltigen Verbindung, Erscheinungsjahr, Datenquelle)?
Nach der Aufnahme von Glyphosat in den Anhang I der Richtlinie 91/414/
EWG im Jahr 2002 wurde Glyphosat auch vom Joint FAO/WHO Meeting on
Pesticide Residues bewertet, wofür mehr als 130 weitere wissenschaftlichen
Studien hinsichtlich gesundheitsgefährdender Auswirkungen ausgewertet
wurden. Die Referenzen hierzu sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Die nachfolgende tabellarische Übersicht enthält weitere Publikationen, die sich
mit verschiedenen Aspekten der Toxikologie von Glyphosat, mit Schwerpunkt
auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel beschäftigen, zu denen von
Deutschland in den letzten Jahren wissenschaftliche Stellungnahmen abgegeben oder
die in die Bewertung z. B. von POE-Tallowaminen einbezogen wurden.
Studientyp/Testsystem Referenz Prüfsubstanz Ergebnisse
In-vivo-Untersuchungen an Ratten
Ein-Generationen-
Reproduktionsstudie
Dallegrave et al.
(2007), Arch. Toxicol.,
81, 66–673
Brasilianische
Roundup-Formulierung
mit 36 % Glyphosat
und 18 % POE-
Tallowamin
Keine Wirkung auf die
erwachsenen Tiere oder auf die
Reproduktion, Hinweise auf gestörte
Sexualentwicklung der
Nachkommen in allen geprüften
Dosisgruppen (50, 150, 450 mg/kg KG/Tag)
Entwicklungstox./
Teratogenitätsstudie
Dallegrave et al.
(2003), Toxicol. Lett.,
142, 45–52
50 % Mortalität bei Muttertieren
bei 1000 mg/kg KG/Tag,
Entwicklungsverzögerungen und
Variationen des Skeletts bei Nachkommen
in allen geprüften Dosierungen
(500, 750, 1000 mg/kg KG/Tag)
Untersuchungen an anderen Tierklassen
Untersuchungen an
Larven des
Krallenfrosches und
Hühnerembryonen (Injektion
und Co-Kultivierung)
Paganelli et al. (2010),
Chem. Res. Toxicol.,
im Internet verfügbar
ab 09.08.2010
Glyphosat und eine
Formulierung Roundup
Classic mit 480 g
Wirkstoff/L
Wirkungen auf die Neuralleiste
mit Effekten auf die Entwicklung
von Skelett und Nervensystem,
(s. Antwort zu den Fragen 5 und
6)
In-vitro-Studien
2 Zelllinien humanen
Ursprungs
Gasnier et al. (2009),
Toxicology, 262,
184–191
Verschiedene
Glyphosat-Formulierungen mit
7,2–450 g/L
Wirkstoffanteil, Zulassungen
in FR und BE
Zytotoxizität, DNA-Schäden,
vermehrt Apoptose,
Aromatasehemmung, antiöstrogene und
antiandrogene Wirkung
Humane Plazentazellen
(JEG3-Linie), humane
embryonale
Nierenzellen
Benachour et al.
(2007), Arch. Env.
Contam. Toxicol., 53,
126–133
Glyphosat und
Roundup Bioforce
(360 g Glyphosat/L)
Zytotoxizität,
Aromatasehemmung
Humane Plazentazellen
sowie
Mikrosomenpräparationen von
Mensch und Pferd
Richard et al. (2005),
Env. Health Persp., 13,
716–720
Glyphosat und
Roundup
(360 g Glyphosat/L ?)
Aromatase- und
Reduktasehemmung durch Formulierung,
nicht durch Glyphosat
Alle relevanten neuen wissenschaftlichen Studien werden im Rahmen der
langfristig geplanten Neubewertung von Glyphosat in der EU hinsichtlich
gesundheits- und umweltgefährdender Auswirkungen durch Deutschland als
Berichterstatter gesichtet und ausgewertet.
Im Bereich des Naturhaushaltes wurden die in Anlage 1 aufgeführten Studien
bereits geprüft und kommentiert. Entsprechende Nachforderungen bzw.
Änderungen der Auflagen wurden veranlasst (s. Antworten zu den Fragen 29 und 30).
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen des staatlichen argentinischen Forschungsinstituts CONICET, wonach
Glyphosat an Frosch- und Hühnerembryonen Entwicklungsstörungen,
Schädigungen an den embryonalen inneren Organen (insbesondere denen
des Verdauungsapparates), Missbildungen des Kopfes, der Augen und des
Rückgrates, Wachstumsstörungen sowie Schädigungen des Nervensystems
und Knochenwachstums hervorruft?
6. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Frosch- und
Hühnerembryonen mit menschlichen Embryonen vergleichbare
Entwicklungsstadien durchlaufen?
Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung dann aus
den Ergebnissen der CONICET-Studie im Hinblick auf die Entwicklung
menschlicher Embryonen?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der hohen Ähnlichkeit der frühen embryonalen Entwicklungsstadien
der Wirbeltiere ist es möglich, ein für den Menschen relevantes
entwicklungstoxisches Potenzial von chemischen Stoffen in bestimmten tierexperimentellen
Testsystemen zu erkennen. Die Prüfung auf entwicklungstoxische
Eigenschaften von Pestiziden erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben in aller Regel an
Ratten und Kaninchen, so dass für diese Spezies die umfangreichsten
Erfahrungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen
vorliegen. Im Unterschied dazu sind Frosch- oder Hühnerembryonen sowie
weitere In-vitro-Testsysteme trotz intensiver Forschung bislang nicht als
Testsysteme in der human-toxikologischen Prüfung von Pestiziden und anderen
Chemikalien validiert. Ergebnisse aus entsprechenden Studien sind deshalb nur
ergänzend oder mit Einschränkungen für die gesundheitliche Risikobewertung
für den Menschen zu verwenden.
Bei der Bewertung der Ergebnisse der CONICET-Studie (Paganelli et al., 2010)
im Hinblick auf die menschliche Entwicklung in utero ist zudem zu
berücksichtigen, dass die Prüfsubstanzen unter Umgehung der Plazenta-Schranke direkt
appliziert wurden, d. h. die Krallenfroschlarven und Hühnerembryonen den
Chemikalien durch Beimischung ins Nährmedium bzw. Injektion ins Hühnerei
ausgesetzt waren (Co-Kultivierung). Für die Risikobewertung im Hinblick auf
die menschliche Gesundheit können die Ergebnisse von derartigen Studien mit
extrem unphysiologischen Bedingungen nur eine orientierende Bedeutung
haben, da sie die für den Menschen relevanten Expositionsbedingungen sowie
die Toxikokinetik und den Metabolismus im Säugerorganismus nicht adäquat
berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Risikobewertung für den Naturhaushalt, sind zumindest die
Ergebnisse der Versuche von Paganelli et al. (2010), in denen
Froschembryonen glyphosathaltigen Medien exponiert wurden, von Bedeutung. Da
Amphibien oft ihre Eier in offene Gewässer legen, sind Froschembryonen
möglicherweise kontaminierten Gewässern ausgesetzt, auch wenn sie von einer
gelatinösen Schicht umgeben sind. Die Risikobewertung für den Naturhaushalt
hat ergeben, dass die ökotoxikologischen Endpunkte aus der Studie von
Paganelli et al. (2010) weniger empfindlich als die bisher verwendeten Endpunkte
sind. Somit bewirkt ihre Berücksichtigung keine Verschärfung der bisherigen
Zulassungen.
7. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass bereits die
Vorgängerbehörde des BVL, die Biologische Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft (BBA), 1998 den seinerzeit zuständigen EU-Behörden über Studien
zu Glyphosat berichtete, bei denen embryonale Missbildungen, wie z. B.
am Skelett oder inneren Organen, festgestellt wurden, und dass diese
Studien dem BBA von den Firmen vorgelegt wurden, die die Zulassung von
Glyphosat beantragt haben?
Bei dem Bericht der BBA an die zuständigen EU-Behörden handelt es sich um
den „Draft Assessment Report“ (DAR) von 1998 zu Glyphosat, der von
Deutschland als Berichterstatter in der EU-Wirkstoffprüfung erstellt wurde. Im
DAR wurden alle in diesem Verfahren vorgelegten und damals in der
publizierten Literatur verfügbaren toxikologischen und ökotoxikologischen Studien
einschließlich der Methodik und der Ergebnisse beschrieben. In einzelnen
Studien wurden nach Verabreichung von unrealistisch hohen Dosierungen, die
bereits für einen Teil der Muttertiere tödlich waren, über vereinzelte Befunde
am Herzen berichtet (Herzerweiterung, Ventrikelseptumdefekte). In der
Mehrzahl der Studien, die nach anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt
wurden, traten solche Effekte nicht auf. Für die gesundheitliche Risikobewertung
ist zu berücksichtigen, dass eine unphysiologisch hohe Dosierung chemischer
Stoffe, die bereits zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden oder Mortalität bei
den Muttertieren führen, auch sekundär Schäden an den sich entwickelnden
Nachkommen auslösen können.
Unter Berücksichtigung aller vorliegenden Daten ist deshalb anzunehmen, dass
der Wirkstoff Glyphosat keine für den Menschen relevanten
entwicklungsschädigenden Eigenschaften besitzt. Diese Einschätzung wurde im
gemeinschaftlichen Bewertungsverfahren der EU für Glyphosat von den anderen
europäischen Mitgliedstaaten bestätigt und wird auch weiterhin von den
europäischen sowie von außereuropäischen Bewertungsbehörden (z. B. U.S. EPA) und
internationalen Organisationen (z. B. WHO) geteilt.
8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Studien zu
Glyphosat, bei denen embryonale Missbildungen festgestellt wurden, nicht
singulär sind, sondern bei einer Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt
werden müssen?
Im Rahmen des geplanten erneuten EU-Bewertungsverfahrens für
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe werden alle verfügbaren toxikologischen Studien
berücksichtigt werden.
9. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angesprochenen
Risiken für Mensch und Umwelt die Absicht, die Zulassung von
glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland aufzuheben oder zu
beschränken?
Wenn ja, in welchen Anwendungsbereichen sind Beschränkungen
geplant?
Falls nein, auf welche wissenschaftlichen Studien stützt die
Bundesregierung ihre Position?
Aufgrund neuer Erkenntnisse zum Verhalten von Glyphosat bei der
Uferfiltration aus Oberflächengewässern ins Grundwasser gelten seit 2009 zusätzliche
Anwendungsbestimmungen, welche die Einhaltung eines Abstandes zu
Oberflächengewässern vorschreiben.
Die im Zulassungsverfahren vorgelegten Studien der Zulassungsinhaber sowie
öffentlich zugängliche Dokumente rechtfertigen zurzeit keine weiteren
Risikominimierungsmaßnahmen für die Anwendungsbereiche der bestehenden
Zulassungen.
10. Welche Ergebnisse hat die von der Europäischen Kommission vom BVL
erbetene Prüfung der Studie des französischen Molekularbiologen Gilles-
Eric Séralini von der Universität Caen ergeben, der bereits bei sehr
geringe Konzentrationen von glyphosathaltigen Herbiziden Schädigungen
der DNA von Humanzelllinien (aus der Plazenta) festgestellt hat?
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Ergebnissen
wie der in der Frage 10 genannten Studie, wonach bereits sehr geringe
Konzentrationen glyphosathaltiger Formulierungen weit unterhalb der
gültigen Höchstgrenzwerte zu toxischen Effekten führen können?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die „Studie des französischen Molekularbiologen Gilles-Eric Séralini von der
Universität Caen“ mit der vermutlich die In-vitro-Studien von Benachour et al.
(2007) und/oder von Richard et al. (2005) gemeint sind, weisen auf ein
zytotoxisches und DNA-schädigendes Potenzial bestimmter glyphosathaltiger
Formulierungen bei einer aus der menschlichen Plazenta stammenden Zelllinie
hin. Während der Wirkstoff Glyphosat nach allen vorliegenden Daten nicht als
mutagen anzusehen ist, sind für einige glyphosathaltige Formulierungen in
verschiedenen In-vitro-Testsystemen DNA-Schädigungen, vermutlich aufgrund
einer zytotoxischen Wirkung der verwendeten Beistoffe, nachgewiesen
worden. Diese Studien zeigen, dass Beistoffe in den geprüften glyphosathaltigen
Formulierungen bestimmte toxische Wirkungen auslösen können, die der
Wirkstoff selbst nicht hervorgerufen hat.
Weder aus den zahlreichen Tierversuchen mit dem Wirkstoff (es sind allein
sechs Langzeitstudien mit Glyphosat an Ratten bekannt) noch aus den
Erfahrungen am Menschen auf Basis des jahrzehntelangen Einsatzes
glyphosathaltiger Herbizide oder aus epidemiologischen Studien ergeben sich Hinweise
auf genotoxische oder kanzerogene Risiken von Glyphosat beim Menschen.
Die Aussage, dass „bereits sehr geringe Konzentrationen glyphosathaltiger
Formulierungen weit unterhalb der gültigen Höchstgrenzwerte zu toxischen
Effekten führen können“, verquickt zwei unterschiedliche Sachverhalte (geprüfte
Konzentrationen in In-vitro-Studien, Höchstgehalte für Rückstände in
Lebensmitteln), für die jedoch eine direkte Gegenüberstellung sachlich nicht zu
begründen ist.
12. Welche Höchstgrenzwerte gelten derzeit für Glyphosatrückstände (bitte
tabellarische Aufstellung nach Lebensmitteln, Futtermitteln, Katzen- und
Hundefutter, Saatgut, Gewässer, Boden etc.)?
13. Wann, wie und durch wen wurden seit 2002 die
Rückstandshöchstmengenwerte für Glyphosat oder POE-Tallowamine in den jeweiligen
Bereichen (Lebens- und Futtermittel, Kleintiernahrung, Trinkwasser,
Gewässer, Böden etc.) verändert?
Wie und auf Basis welcher wissenschaftlicher Studien wurden
Erhöhungen oder Absenkungen von Rückstandshöchstmengenwerten begründet,
und wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Änderungen?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat gelten derzeit für Lebensmittel und
Futtermittel pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie Trinkwasser;
ausgenommen sind ausschließlich als Futtermittel verwendete Kulturen oder Teile
davon. Für zusammengesetzte Futtermittel – einschließlich Heimtierfutter –
gelten die Regelungen des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Die
Regelungen betreffen nur Wirkstoffe. Für Beistoffe, wie POE-Tallowamine,
werden derzeit keine Rückstandshöchstgehalte festgesetzt.
Von 2002 bis zur Harmonisierung der Rückstandshöchstgehalte mit
Wirksamwerden der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 im September 2008 wurden
EU-weit Höchstgehalte für Glyphosat in bestimmten Lebensmitteln in
entsprechenden Richtlinien zur Änderung der Richtlinien 86/362/EWG, 90/642/EWG
und 86/363/EWG gemeinschaftlich festgelegt und in der Rückstands-
Höchstmengen-Verordnung (RHmV) national umgesetzt. Die seinerzeit in der RHmV
festgelegten Werte für Glyphosat sind auf der Internetseite des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einsehbar.
Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln werden
von der Europäischen Kommission seit dem Wirksamwerden der Verordnung
(EG) Nr. 396/2005 im Internet einschließlich Historie veröffentlicht: http://
ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/index.cfm. Die aktuellen
Rückstandshöchstgehalte zu Glyphosat sind als Anlage 2 beigefügt. Für die Jahre vor 2008
steht eine Auswertung zur Historie nicht zur Verfügung.
Änderungen an Rückstandshöchstgehalten bei Glyphosat sind i. d. R. durch die
landwirtschaftliche Praxis bedingt. Für die Festsetzung bzw. Änderung von
Rückstandshöchstgehalten sind von den jeweiligen Antragstellern der
zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat, in Deutschland dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, im Rahmen eines Antrags auf
Rückstandshöchstgehaltsfestsetzung Daten zur Rückstandsanalytik und zum
Rückstandsverhalten vorzulegen. Diese werden in Deutschland vom
Bundesinstitut für Risikobewertung, hinsichtlich der Risiken für den Verbraucher und
gegebenenfalls für Tiere anhand aller relevanten wissenschaftlichen Studien
ausgewertet und ein Bewertungsbericht erstellt. Der jeweilige
Rückstandshöchstgehaltsantrag und der Bewertungsbericht werden an die Europäische
Kommission übermittelt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/
2005 werden diese von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) bewertet und eine begründete Stellungnahme mit einem Vorschlag für
einen Rückstandshöchstgehaltsantrag vorgelegt, bevor von der Europäischen
Kommission ein Verordnungsvorschlag unterbreitet wird. Ferner können
sogenannte Einfuhr- oder Importtoleranzen beantragt werden. Diese entsprechen
den Rückstandshöchstgehalten, beziehen sich aber auf Lebensmittel, die in die
Europäische Union eingeführt werden. Auch Importtoleranzen werden für die
beantragten Wirkstoff-Lebensmittel-Kombinationen nur dann erlassen, wenn
Rückstände in der beantragten Höhe aus Sicht des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes keine Gefährdung darstellen.
Für Oberflächengewässer und Böden existieren keine expliziten
Höchstmengen; Qualitätsziele können aber aus den vorliegenden ökotoxikologischen
Daten und den EU-einheitlichen Grundsätzen für die Risikobewertung abgeleitet
werden. Es handelt sich hier um regulatorisch akzeptable Konzentrationen
(RAC), die sich u. a. aus der Toxizität gegenüber den empfindlichsten
Stellvertreterorganismen aus diesen Kompartimenten und dem notwendigen
Sicherheitsfaktor ergeben.
RAC Gewässer: 64 µg Wirkstoff/L Wasser, (Grundlage: EC50 Algen
(Skeletonema costatum) = 640 µg/L, Sicherheitsfaktor 10),
RAC Boden: 6,72 mg Wirkstoff/kg Boden (Grundlage NOEC Regenwurm
21,31 mg WS/kg Substrat, Sicherheitsfaktor = 3,2).
Eine Anpassung der RAC für Boden und Oberflächengewässer wird
vorgenommen, wenn relevante neue wissenschaftliche Erkenntnisse verfügbar
geworden sind und diese eine ausreichende Qualität aufweisen. Für
Oberflächengewässer und Boden ist seit 2002 keine Änderung der genannten
Konzentrationen erfolgt. Demgegenüber wurde im EU-Review Report (2002) für den
Regenwurm eine NOEC von 28.79 mg/kg (für das Isopropylammonium-Salz)
festgelegt.
Für Grundwasser ist gemäß § 3 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 der
Grundwasserverordnung ein Schwellenwert von 0,1 µg/L für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe
festgelegt. Der identische Parameterwert der Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG
liegt auch der Bewertung möglicher Wirkstoffeinträge in das Grundwasser im
Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln zugrunde.
14. Plant die Bundesregierung weitere Veränderungen von Grenzwerten für
Glyphosatrückstände, und wenn ja, in welchen Bereichen und mit
welcher Begründung?
15. Wird sich die Bundesregierung für eine Senkung von
Rückstandshöchstmengenwerten einsetzen?
Wenn ja, welche neuen Werte strebt die Bundesregierung an?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Da sich die zum Teil seit vielen Jahren festgesetzten Rückstandshöchstgehalte
für den Wirkstoff Glyphosat bislang aus Sicht der zuständigen
Bewertungsbehörden als sicher erwiesen haben und sich keine neue Datenlage ergeben hat,
z. B. aus neuen Erkenntnissen im Zulassungsverfahren, aus
Marktbeobachtungen oder Vergiftungsfälle durch Konsum von Lebensmitteln, besteht derzeit
kein Anlass, die bestehenden Werte zu ändern.
Ferner werden Anträge im Rahmen des
Rückstandshöchstgehaltsfestsetzungsverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (u. a. auch
Importtoleranzanträge) von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
entgegengenommen, bewertet und an die EU übermittelt, wo nach Prüfung durch die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über entsprechende neue
Rückstandshöchstgehalts-Vorschläge EU-weit abgestimmt wird.
Die Bundesregierung wird bei Bekanntwerden neuer relevanter
wissenschaftlicher Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken auf eine Prüfung durch die
Bewertungsbehörden und auf eine dann ggf. erforderliche Absenkung der
Rückstandshöchstgehalte drängen.
16. Liegen für glyphosathaltige Verbindungen standardisierte
Nachweisverfahren vor, um diese mit den üblichen Methoden zum simultanen
Nachweis mehrerer Pflanzenschutzmittelrückstände erfassen zu können, und
wenn ja, für welche Verbindungen?
Wenn nein, welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, um die
Entwicklung solcher Nachweisverfahren für glyphosathaltige
Verbindungen durch die Hersteller bzw. die Wissenschaft sicherzustellen?
Glyphosat gehört zu den polaren Verbindungen, die mit den üblichen
Multimethoden nicht erfasst werden können. Es musste deshalb bislang mit
Einzelmethoden bestimmt werden. Eine Einzelmethode zur Bestimmung von
Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs ist in der Amtlichen Sammlung
von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB enthalten. Diese Methode ist
auch geeignet zur Bestimmung des Metaboliten AMPA sowie für die Analytik
in Wasser und Boden. Die Bestimmung in Wasser ist durch ISO 21458:2008
standardisiert.
Das EU-Referenzlabor für Einzelmethoden beim Chemischen und
Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart hat inzwischen jedoch eine Methode entwickelt,
mit der mehrere polare Wirkstoffe und Metabolite, u. a. auch Glyphosat und
AMPA, gleichzeitig in pflanzlichen Lebensmitteln bestimmt werden können.
Diese Methode wird von einigen Laboratorien in Deutschland angewandt.
Um auch diese Methode für polare Wirkstoffe als offiziell anerkannte Methode
für Glyphosat zur Verfügung zu haben, muss diese zunächst in einem
Ringversuch von mehreren Laboratorien auf Eignung geprüft werden, um nach
erfolgreicher Validierung in die amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren
übernommen zu werden. Dies wird derzeit vorbereitet.
17. Wie viele Labore in Deutschland sind in der Lage, glyphosathaltige
Verbindungen, Adjuvantien wie POE-Tallowamine und ihre Rückstände
nachzuweisen, wie lange dauern die entsprechenden Tests, und wie viel
kosten sie?
In mindestens neun Bundesländern sind amtliche Labore in der Lage,
Glyphosat zu analysieren. Darüber hinaus wird Glyphosat auch in Handelslaboren
untersucht. Eine Stichprobe bei einigen Laboren hat ergeben, dass mit der
Methode für polare Wirkstoffe etwa 15 bis 20 Analysen pro Tag möglich sind.
Die Kosten für eine Probenanalyse betragen etwa 100 Euro bis 400 Euro, je
nach Labor bzw. bei staatlichen Laboren auch je nach Gebührenverordnung der
einzelnen Bundesländer.
Mit der Einzelmethode können drei bzw. zwölf Proben pro Tag analysiert
werden. Die Analysekosten pro Probe wurden mit 200 Euro bzw. 250 Euro
angegeben.
POE-Tallowamine bestehen aus verschiedenen ethoxylierten Alkylaminen.
Dabei sind sowohl der Ethoxylierungsgrad als auch die Kettenlänge des
Alkylamins variabel. Letzteres kann außerdem gesättigt oder ungesättigt und linear
oder verzweigt sein. Das heißt, es handelt sich bei den POE-Tallowaminen
jeweils um eine Gruppe von Verbindungen, die je nach Herkunft zusätzlich ein
unterschiedliches Verteilungsmuster aufweisen können. Aufgrund dieser
Eigenschaften sind POE-Tallowamine sehr schwierig zu analysieren. Von
einem Labor ist bekannt, dass es an einer Methodenentwicklung für die
Rückstandsanalyse von POE-Tallowaminen arbeitet.
18. Welche Menge an glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wurden in
Deutschland seit 1990 ausgebracht (bitte tabellarische Übersicht nach
Menge in t und Jahr, Menge an Glyphosatwirkstoff, Adjuvantien, Zusatz-
und Wirkstoffe, Aufgliederung nach Bundesländern)?
Angaben zu ausgebrachten Mengen und Wirkstoffen von
Pflanzenschutzmitteln liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Angaben in der Tabelle basieren auf den Meldungen des Inlandsabsatzes
der Zulassungsinhaber und Vertreiber nach § 19 des Pflanzenschutzgesetzes
(PflSchG) an das BVL. Eine Aufgliederung der Absatzmengen nach
Bundesländern ist nicht möglich.
Die Mengen an in Deutschland abgesetzten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen
liegen seit 1993 in elektronischer Form vor. Die Absatzmengen der einzelnen
Pflanzenschutzmittel müssen seit 1998 gemeldet werden.
Tabelle: Inlandsabsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
Glyphosathaltige
Pflanzenschutzmittel
[t]
Wirkstoff
Glyphosat
[t]
POE-
Tallowamine
[t]
1993 1 093
1994 1 164
1995 1 421
1996 1 986
1997 2 601
1998 8 179 2 666 307
1999 7 551 2 565 375
2000 9 922 3 275 483
2001 10 679 3 467 517
2002 11 839 4 246 866
2003 10 253 3 496 759
2004 11 437 4 008 918
2005 13 313 4 854 1 086
2006 14 162 4 845 1 236
2007 17 791 6 292 1 439
2008 21 248 7 608 1 701
2009 10 851 3 960 667
2010 14 856 5 007 1 271
19. Welche Daten liegen der Bundesregierung über Rückstände vor, die
durch den Gebrauch von glyphosathaltigen Herbiziden in der
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landschaftspflege und in Privathaushalten in
Böden und Gewässer eingetragen werden (bitte tabellarische Aufstellung
nach Wirkstoff bzw. Metabolit, Rückstandsmenge, Ort der
Rückstandsbelastung, vermuteter Quelle der Belastung, Datenquelle)?
Der Bundesregierung liegen lediglich aggregierte Daten vor, die im Rahmen
der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erhoben und seitens des
Umweltbundesamtes ausgewertet und bereitgestellt werden. Daten liegen aus
dem Zeitraum 2004 bis 2006 vor (s. a. Antwort zu Frage 22).
Zusammenfassung der vorliegenden Daten zu Glyphosat:
59 Messstellen, davon bei 27 Nachweis von Glyphosat
549 Einzelmessungen, davon
403 unterhalb der Bestimmungsgrenze
52 × < 0,1 µg/l
91 × < 1,0 µg/l
3 × > 1,0 µg/l (max. 2,6 µg/l).
Damit liegen die gefundenen Werte weit unter dem aufgrund der Toxizität für
Gewässerorganismen ermittelten Qualitätsziel (64 µg/l, s. Antwort zu Frage 12).
Der Metabolit Aminomethylphosphonsäure (AMPA) entsteht auch als
Abbauprodukt von stickstoffhaltigen organischen Phosphonaten
(Aminopolyphosphonaten), wie ATMP, EDTMP und DTPMP. Da Phosphonate in Waschmitteln, als
Inhibitoren gegen Korrosion und Kesselsteinbildung in Kühl- und
Kesselspeisewässern, und in der Textil- und Papierindustrie in großen Mengen eingesetzt
werden, kann nicht geklärt werden, auf welche Quelle die bekannten Funde von
AMPA zurückzuführen sind.
Zu AMPA liegen folgende aktuelle Einzelmessungen (2009) vor
269 Einzelmessungen in Oberflächengewässern, davon
78 × ≥ Bestimmungsgrenze (max. 1,1 µg/l)
Abgesehen von bundesweit im Rahmen der LAWA ausgewerteten Daten liegen
vereinzelt auch zusätzliche Daten aus länderspezifischen
Monitoringprogrammen vor. So wurde in einem öffentlich zugänglichen Sonderbericht über
Pflanzenschutz- und Arzneimittelbefunde in Oberflächengewässern und im
Grundwasser Mecklenburg-Vorpommerns im Frühjahr 2008 des Landesamtes für
Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern insbesondere
für Glyphosat und den Metaboliten AMPA die Befunde aufgeführt.
Zu Gehalten im Boden liegen keine Daten vor.
20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Rückständen von
glyphosathaltigen Herbiziden in Importfuttermitteln wie Soja oder Mais
vor (bitte tabellarische Aufstellung nach Futterpflanze,
Rückstandsbelastung und Herkunftsland)?
Informationen zu Rückständen von glyphosathaltigen Herbiziden in
Importfuttermitteln wie Soja oder Mais liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Jahresbericht über die Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung in
der Bundesrepublik Deutschland aus den Meldungen der Länder wird das
Herkunftsland der untersuchten Futtermittel nicht ausgewiesen, weil hierzu keine
Angaben vorliegen.
Eine tabellarische Aufstellung der Untersuchungsergebnisse nach
Futterpflanzen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Futterpflanzen werden von den
Ländern zu folgenden Futtermittelgruppen zusammengefasst:
● Ölsaaten und Ölfrüchte
● Getreidekörner
● Körnerleguminosen
● sonstige unbearbeitete Einzelfuttermittel
● bearbeitete Einzelfuttermittel
● Mischfuttermittel.
In den Jahren 2002 bis 2010 wurden durch die
Futtermittelüberwachungsbehörden insgesamt 87 Futtermittelproben auf Glyphosatrückstände untersucht
und es wurde keine Probe beanstandet. Die Verteilung über die Jahre kann der
Anlage 3 entnommen werden.
21. Welche Grenzeinfuhrstellen in Deutschland oder anderen EU-Staaten
sind im Rahmen der Importüberwachung für Rückstandskontrollen von
Importfuttermitteln zuständig, die für Deutschland bestimmt sind?
In Deutschland sind die Länder für die Einfuhrkontrollen bei Futtermitteln und
die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten zuständig. Im
Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24. Juli
2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei
der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen
Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG haben die Länder
folgende Grenzeinfuhrstellen benannt:
BW: Rheinfelden Autobahn;
BY: München Flughafen;
BB: Schönefeld Flughafen;
HB: Bremen Grenzkontrollstelle, Bremerhaven Grenzkontrollstelle;
HH: Hamburg-Hafen, Hamburg-Flughafen;
HE: Frankfurt am Main Flughafen;
NI: Hannover-Langenhagen;
NW: Düsseldorf-Flughafen, Duisburg.
22. Welche Daten liegen der Bundesregierung über Rückstände von
Glyphosat, AMPA oder weiteren Metaboliten im Grundwasser vor (bitte
tabellarische Zusammenstellung nach Stoff, Ort der Belastung, Höhe der
Belastung, vermuteter Eintragsquelle, Erhebungsstelle)?
Inwieweit wurden Rückstände in Trinkwassereinzugsgebieten oder -
anlagen festgestellt?
Die Messung und Ursachenforschung von Rückständen im Grundwasser fällt
in den Aufgabenbereich der Länder.
Im Rahmen der regelmäßigen Übermittlung von PSM-Fundmeldungen der
Länder an das Umweltbundesamt liegen seit 1996 Messergebnisse über das
Auftreten von Glyphosat und AMPA im Grundwasser vor (siehe Tabelle).
Untersuchungsergebnisse über das Auftreten des Glyphosat-Metaboliten
„Hydroxymethylphosphonic acid“ liegen dem Umweltbundesamt nicht vor.
Tabelle: Messergebnisse über das Auftreten von Glyphosat im Grundwasser (1996 bis 2009)
Tabelle: Messergebnisse über das Auftreten von AMPA im Grundwasser (1996 bis 2009)
Anmerkung: Messergebnisse für das Jahr 2010 gehen gegenwärtig beim
Umweltbundesamt ein, liegen aber noch nicht aus allen Bundesländern vor.
Wirkstoff/
Metabolit
Anzahl
der
Länder
untersuchte
Messstellen < BG
< = 0,1
µg/l
> 0,1 bis
1,0 µg/l > 1,0 µg/l
Gewässertyp
Untersuchungen
im Jahr
Glyphosat 5 143 141 0 2 0 GW 1996
Glyphosat 5 430 430 0 0 0 GW 1997
Glyphosat 5 116 116 0 0 0 GW 1998
Glyphosat 4 144 142 2 0 0 GW 1999
Glyphosat 6 130 130 0 0 0 GW 2000
Glyphosat 6 89 89 0 0 0 GW 2001
Glyphosat 5 256 250 5 1 0 GW 2002
Glyphosat 5 194 192 2 0 0 GW 2003
Glyphosat 3 215 211 3 1 0 GW 2004
Glyphosat 3 235 225 5 5 0 GW 2005
Glyphosat 4 222 220 2 0 0 GW 2006
Glyphosat 6 340 328 12 0 0 GW 2007
Glyphosat 9 1 551 1 535 9 6 1 GW 2008
Glyphosat 10 1 538 1 525 7 3 3 GW 2009
Wirkstoff/
Metabolit
Anzahl
der
Länder
untersuchte
Messstellen < BG
< = 0,1
µg/l
> 0,1 bis
1,0 µg/l > 1,0 µg/l
Gewässertyp
Untersuchungen
im Jahr
AMPA 2 26 26 0 0 0 GW 1996
AMPA 2 139 137 2 0 0 GW 1997
AMPA 2 69 69 0 0 0 GW 1998
AMPA 2 25 19 6 0 0 GW 1999
AMPA 4 64 62 0 2 0 GW 2000
AMPA 4 62 60 1 1 0 GW 2001
AMPA 6 262 251 4 7 0 GW 2002
AMPA 4 72 67 2 3 0 GW 2003
AMPA 3 150 132 7 11 0 GW 2004
AMPA 3 174 168 3 3 0 GW 2005
AMPA 4 387 387 0 0 0 GW 2006
AMPA 5 423 407 8 6 2 GW 2007
AMPA 9 1 459 1 438 12 7 2 GW 2008
AMPA 9 1 312 1 291 13 7 1 GW 2009
Das Umweltbundesamt erhält von den Bundesländern jährlich eine
Zusammenfassung aller Untersuchungsergebnisse über das Auftreten von
Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser. Diese Zusammenstellung ist nach Wirkstoffen
gegliedert und enthält keine Angaben über den genauen Ort der Probenahme und die
Eintragsursachen. Den Landesbehörden, die dem Umweltbundesamt die
zusammengefassten Daten übermitteln, sind jedoch die einzelnen Messstellen
bekannt.
Der aktuelle Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit – Pflanzenschutzmittel
(20. Mai 2010; Berichtszeitraum 2001 bis 2008) der LAWA beschreibt die
Rückstandssituation wie folgt:
Für Glyphosat lagen im Zeitraum 1990 bis 1995 keine Messungen vor.
Während im Zeitraum 1996 bis 2000 keine Befunde > 0,1 µg/l auftraten, wurden in
den darauf folgenden Zeiträumen erstmals Gehalte > 0,1 µg/l für Glyphosat
gemessen. Im Zeitraum 2006 bis 2008 wurde Glyphosat an fünf Messstellen mit
Konzentrationen > 0,1 µg/l (0,32 Prozent der Messstellen) nachgewiesen.
Für den nicht relevanten Metaboliten AMPA (Hauptabbauprodukt von
Glyphosat; Eintrag in Gewässer aber auch u. a. aus Waschmittelprodukten; s. dazu
Frage 19) liegen im Zeitraum 2001 bis 2005 alle Befunde unterhalb von 1 µg/l.
Im Zeitraum 2006 bis 2008 wurden bei zwei Messstellen (0,14 Prozent)
Konzentrationen > 1 µg/l (aber < 3 µg/l) detektiert.
Bei Grundwasserfunden > 0,1 µg/l fordert das BVL von den
Zulassungsinhabern eine Fundaufklärung, um die Eintragsursachen aufzuklären. Ergebnisse
von vier Glyphosatfunden aus den Jahren 2002 bis 2004 ergaben, dass der
Eintrag nicht aus der Versickerung von landwirtschaftlichen Flächen stammt
(festgestellte Ursachen: Einleitung von Oberflächenwasser in die Messstelle,
Deponieeinfluss, Kläranlageneinfluss, Uferfiltrat). Gleiches gilt für die untersuchten
fünf Funde von AMPA. Aufgrund der Stoffeigenschaften von Glyphosat und
AMPA ist ein Grundwassereintrag aus Versickerung von einer ordnungsgemäß
behandelten Fläche nicht zu erwarten; dies wird durch die Ergebnisse gestützt.
23. Inwiefern besteht ein nationales oder europäisches Rückstandsmonitoring
für Glyphosat, d. h. bei welchen Produkten werden wie viele Proben in
welchem Rhythmus auf Rückstände von Glyphosat, Adjuvantien (v. a.
POE-Tallowamine) oder Glyphosat-Metaboliten (v. a. AMPA)
untersucht?
Glyphosat wird explizit im Mehrjährigen nationalen Programm der
Bundesrepublik Deutschland zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in
und auf Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs nach Artikel 30
der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (Kontrollprogramm PSM-Rückstände)
berücksichtigt.
Integraler Bestandteil des Kontrollprogramms PSM-Rückstände ist das
repräsentative Monitoring, in dessen Rahmen auch die von Deutschland zu
erbringenden Untersuchungen für das mehrjährige koordinierte Kontrollprogramm
der Europäischen Union nach Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005
vorgenommen werden. Hierbei ist seit 2010 auch Glyphosat für relevante
Erzeugnisse berücksichtigt. Die Mindestprobenzahl pro Erzeugnis für den EU-
Mitgliedstaat Deutschland beträgt 93.
Sowohl in der risikoorientierten Lebensmittelüberwachung als auch im
repräsentativen (Lebensmittel-)Monitoring wurden und werden dementsprechend
Erzeugnisse, bei denen derartige Rückstände potenziell zu erwarten sind,
regelmäßig auf Glyphosat und auch sein Abbauprodukt AMPA untersucht.
Laut der dem BVL übermittelten Ergebnisse aus der amtlichen Überwachung
der Länder wurden seit 2003 1230 Proben verschiedenster Lebensmittel
pflanzlicher Herkunft auf Glyphosat analysiert:
● Getreide und Getreideprodukte (179 Proben): Weizen, Dinkel, Roggen,
Gerste, Hafer, Buchweizen, Reis, Mais
● Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst (69 Proben): Kichererbsen, Linsen,
Bohnen, Sojabohnen, Erdnüsse
● Kartoffeln und stärkereiche Pflanzenteile (91 Proben): Kartoffeln,
Topinambur, Süßkartoffeln
● Frischgemüse (541 Proben): Zum Beispiel Salat, Rosenkohl, Weißkohl,
frische Kräuter, Broccoli, Kohlrabi, Blumenkohl, Spargel, Zwiebeln, Tomaten,
Gemüsepaprika, Gurken, Melonen, Zucchini, Zuckermais, Bohnen,
Karotten, Knollensellerie, Rote Bete
● Gemüseerzeugnisse und -zubereitungen (9 Proben): Tiefgefrorener Spinat,
tiefgefrorene Gurken, Rote Bete Saft
● Pilze (14 Proben)
● Frischobst (298 Proben): Zum Beispiel Erdbeeren, Himbeeren,
Johannisbeeren, Blaubeeren, Tafelweintrauben, Äpfel, Birnen, Pflaumen, Nektarinen,
Süßkirschen, Orangen, Zitronen, Grapefruits, Ananas, Bananen, Mangos,
Kiwis
● Obstprodukte (4 Proben): Gefrorene Himbeeren, Kirschkonserven
● Sonstige Lebensmittel (25 Proben).
In 27 dieser 1 230 Proben wurden quantifizierbare Gehalte an Glyphosat
gefunden. In keinem Fall wurden die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte
überschritten.
Zu Untersuchungen auf AMPA liegen dem BVL Datensätze zu 681 Proben von
folgenden Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft aus dem Zeitraum 2008 bis
August 2011 vor:
● Getreide und Getreideprodukte (37 Proben): Weizen, Roggen, Hafer,
Buchweizen, Mais
● Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst (15 Proben): Bohnen, Erdnüsse
● Kartoffeln und stärkereiche Pflanzenteile (39 Proben): Kartoffeln
● Frischgemüse (252 Proben): Zum Beispiel Spinat, frische Kräuter, Broccoli,
Blumenkohl, Spargel, Zwiebeln, Tomaten, Gurken, Kürbis, Bohnen, Erbsen,
Chilischoten, Karotten
● Gemüseerzeugnisse und -zubereitungen (5 Proben): Tiefgefrorener Spinat,
Weißweinblätter in Lake
● Pilze (10 Proben)
● Frischobst (195 Proben): Zum Beispiel Erdbeeren, Tafelweintrauben, Äpfel,
Birnen, Süßkirschen, Orangen, Zitronen, Grapefruits, Ananas, Bananen,
Mangos, Kiwis
● Obstprodukte (49 Proben): Zum Beispiel Preiselbeerenkonserven,
Stachelbeerenkonserven, Heidelbeerenkonserven, Himbeerenkonserven,
Brombeerenkonserven, Johannisbeerenkonserven, Aprikosenkonserven,
Sauerkirschkonserven, getrocknete Feigen, getrocknete Datteln
● Sonstige Lebensmittel (79 Proben).
Zu Lebensmitteln tierischer Herkunft liegen dem BVL weder Datensätze zu
Glyphosat noch zu AMPA vor. Bezüglich Tallowaminen gilt dies auch für
Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft.
24. Welchen Forschungs- und Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
angesichts aktueller Forschungsergebnisse der Universität Hohenheim
(Institut für Kulturpflanzenernährung) bzw. US-amerikanischer
Wissenschaftler hinsichtlich konkreter Hinweise darauf, dass der Einsatz
glyphosathaltiger Formulierungen bei Kulturpflanzen Schädigungen am
Wurzelsystem (z. B. Mycorrhiza-Degeneration), eine erhöhte
Anfälligkeit für Krankheiten und Pilzerkrankungen (Fusarien) sowie
Ertragseinbußen durch eine sinkende Bodenfruchtbarkeit zur Folge hat?
Neuere Forschungsergebnisse weisen auf negative Auswirkungen von
Glyphosatanwendungen hin. So wird über die Schädigung von Zitrusbäumen,
vermehrtes Aufkommen von Schadpilzen, Schadeinwirkungen auf das
Wurzelsystem, höheren Düngereinsatz durch z. B. Bindung von Mangan beim Einsatz
von Glyphosat berichtet. Mögliche Auswirkungen von Glyphosat auf
Kulturpflanzen und den Boden wurden z. T. bereits seit Jahrzehnten umfangreich
untersucht.
Malkomes (1988) untersuchte den Einfluss von Glyphosat (Roundup) auf
Bodenmikroorganismen und deren Aktivitäten. Die C- und N-Mineralisierung
wurde durch Glyphosat z. T. dosisabhängig stimuliert. Die mikrobielle
Biomasse zeigte keinen Herbizideinfluss. Versuche von Haney et al. (2002)
bestätigen die Erhöhung der C- und N-Mineralisierung durch Glyphosat. Roslycky et
al. (1982) beschreibt die Schädigung von Mikroorganismen ab etwa 1
Mikrogramm Wirkstoff pro Gramm Boden. Pilze zeigten hier keinerlei Reaktion.
Glyphosat bindet (Chelatbildung) Pflanzennährstoffe wie z. B. Mangan oder
Zink im Boden, so dass es zu Mangelerscheinungen auf nährstoffarmen
Standorten an Nutzpflanzen kommen kann. Bei fehlender Ausgleichsdüngung kann
dies dann auch zu Ertragsrückgängen führen.
Mycorrhizapilze im Boden können durch Glyphosat beeinflusst werden.
Allerdings sind die Ergebnisse in der Literatur teilweise widersprüchlich. Nach
Savin et al. (2009) hat Glyphosat keinen signifikanten Einfluss auf die
Mycorrhizabesiedlung. Dagegen fanden Estok et al. (1989) eine Hemmung der
Mycorrhizabildung im Biotest.
Glyphosat kann die Ansammlung von Knöllchenbakterien behindern. Das
Wurzelsystem kann dadurch insgesamt negativ beeinflusst werden.
In neueren Forschungsergebnissen wird ein direkter und indirekter Einfluss der
Glyphosatanwendung auf den Krankheitsbefall verschiedener Kulturpflanzen,
insbesondere durch Fusarium sp. beschrieben. Allerdings gibt es auch
Ergebnisse, die diesen Erkenntnissen widersprechen und anhand von anderen Daten
zeigen, dass ein sehr geringer Zusammenhang zwischen dem Einsatz von
Glyphosat und dem Ährenbefall mit Fusarium sp. besteht.
Die dargestellten Effekte der Befallserhöhung sind sehr gering und müssen im
Zusammenhang mit anderen Faktoren wie Bodenbearbeitungsverfahren,
Ernterückständen, Vorfrucht, Resistenz von Sorten gesehen werden. Gerade unter
Berücksichtigung dieser Aspekte sind die genannten Ergebnisse in weiteren
Studien zu überprüfen.
Bei den direkten Effekten kann davon ausgegangen werden, dass die herbizide
Wirkung von Glyphosat einen zusätzlichen Stress durch Eingriff in die
natürliche Abwehrreaktion der Pflanze verursacht. Damit wird die Pflanze
kurzfristig anfälliger gegenüber phytopathogenen Schaderregern.
Bei zukünftigen Studien muss beachtet werden, dass die Effekte von Glyphosat
nur unter Berücksichtigung der interaktiven Wirkung der Faktoren wie
Inokulumdichte und -auftreten, Unkrautbesatz, Düngung, Fruchtfolge,
Sortenresistenz, landwirtschaftliche Produktionsverfahren, Klima und Boden aufgezeigt
werden können. Eine monokausale Betrachtung wie in den beschriebenen
Ergebnissen kann die Auswirkung von Glyphosat nicht objektiv wiedergeben.
Insgesamt unterstreichen die neueren Forschungsergebnisse, dass unter
bestimmten Randbedingungen negative Auswirkungen durch
Glyphosatanwendung auftreten können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der
Zunahme von Glyphosatanwendungen zu berücksichtigen. Weitere
Forschungsaktivitäten werden für notwendig erachtet, um langfristig eine sichere
Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zu gewährleisten. Insbesondere ist zu
klären, unter welchen Anwendungsbedingungen mit Auswirkungen auf
Kulturpflanzen und den Boden zu rechnen ist.
Die genannten Referenzen können der Anlage 1 entnommen werden.
25. Wurde vom BVL überprüft, ob der Austausch des Netzmittels
Tallowamin in glyphosathaltigen Herbiziden bis 2010 erfolgt ist?
Falls ja, wie ist das Ergebnis der Überprüfung?
Falls nein, warum nicht?
Das BVL hat die Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln mit Glyphosat
und Tallowaminen zu einem Austausch der Tallowamine gegen andere
Netzmittel aufgefordert. Bei der Mehrzahl der Mittel ist ein solcher Austausch
bereits erfolgt oder angekündigt. Durchsetzen kann das BVL den Austausch
allerdings nicht, wenn ein Antragsteller nachweisen kann, dass die gesetzlichen
Zulassungsvoraussetzungen auch mit Tallowaminen erfüllt sind.
Dass Lösungsmittel und Netzmittel die Toxizität eines Pflanzenschutzmittels
beeinflussen können, ist lange bekannt. Auch dass bestimmte toxikologische
Eigenschaften von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln von Tallowaminen
herrühren und nicht vom Wirkstoff, ist nicht neu. Es sind dazu in den letzten
Jahren aber immer wieder neue Studien in der Literatur erschienen. Die
Bewertungen dieser Studien durch das BfR und das UBA ergaben bzw. bestätigten:
Tallowamine haben ungünstigere Eigenschaften als andere Netzmittel. Deshalb
hat das BVL den Zulassungsinhabern einen Austausch empfohlen. Allerdings:
Alle aktuell in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat
und Tallowaminen erfüllen jedoch nach wie vor die gesetzlichen
Zulassungsvoraussetzungen; bei vorschriftsmäßiger Anwendung sind keine Risiken für
Anwender oder Verbraucher erkennbar.
26. Wie wird sichergestellt, dass Landwirte in Deutschland darüber
informiert sind, dass sie keine Futtermittel verwenden dürfen, bei deren Anbau
in Deutschland glyphosathaltige Herbizide eingesetzt wurden, die
Tallowamine enthalten?
Auflagen zur beschränkten Verwendung von mit Glyphosat- und
Tallowaminhaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelten Erntegütern als Futtermittel sind
der Gebrauchsanleitung zu entnehmen. Darüber hinaus ist es Aufgabe des
Pflanzenschutzdienstes der Bundesländer und seinen nachgeordneten
Dienststellen die Praxis zu beraten. Das BVL informiert ferner in seinem
Internetangebot regelmäßig über Änderungen bei der Zulassung.
27. Aus welchen Gründen hat das BVL nur Auflagen für die Verfütterung
von mit Glyphosat/POE-Tallowaminen behandelten Futtermitteln an
Tiere erlassen, aber nicht für die mögliche Verwendung von Erntegut für
die menschliche Ernährung?
Eine Bewertung des möglichen Übergangs von Tallowamin-Rückständen von
Erntegütern, die mit glyphosat- und tallowaminhaltigen Pflanzenschutzmitteln
behandelt wurden, in Lebensmittel tierischen Ursprungs nach Aufnahme mit
dem Futter konnte wegen fehlender Rückstandsergebnisse der als Netzmittel
enthaltenen Tallowamine nicht vorgenommen werden. Nach Vorlage der
Unterlagen zur Toxikologie der Tallowamine (siehe Antwort zu Frage 30) konnte in
Analogie zu vorliegenden Rückstandsdaten zum Wirkstoff die gesundheitliche
Risikobewertung für den Konsumenten von Lebensmitteln tierischer Herkunft
durchgeführt werden. In Folge dessen wurden die Auflagen für die eigentlichen
Erntegüter Getreidekorn, Hülsenfrüchte und Ölsaaten zur Verwendung als
Futtermittel aufgehoben. Auf Grund früherer Bewertungen hat ein
gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nach direktem Verzehr von entsprechend
behandelten Getreideprodukten, Hülsenfrüchten und Ölsaaten bis dato nicht
bestanden.
28. Hält Monsanto seinen eingelegten Widerspruch gegen die dringende
Empfehlung durch das BVL von 2008, polyethoxylierte Tallowamine in
Glyphosat-Formulierungen durch andere Beistoffe zu ersetzen, nach wie
vor aufrecht, und wie verhalten sich die anderen betroffenen
Unternehmen?
Bezüglich der BVL-Empfehlung, POE-Tallowamine durch andere Beistoffe zu
ersetzen, wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Widerspruch wurde gegen die Erteilung verschiedener Auflagen eingelegt.
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
29. Ist Monsanto der Aufforderung des BVL zur Vorlage weiterer
Informationen und Studien bezüglich der tallowaminhaltigen Beistoffe
nachgekommen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Unterlagen
bezüglich Vollständigkeit, Aussagekraft und Inhalt?
30. Wurde die vom BVL angekündigte erneute Risikobewertung von
Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat in der Kombination mit Tallowaminen
enthalten, durchgeführt?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, wann ist dies geplant?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Prüfbereiche Toxikologie/gesundheitliche Risikobewertung wurden
Unterlagen vorgelegt, die es erlaubten toxikologische Grenzwerte für
Tallowamine abzuleiten. Auf Grund dessen konnte eine Risikobewertung für den
Verbraucher von Erntegütern, die mit glyphosat- und tallowaminhaltigen
Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, durchgeführt werden. Vorher vergebene
strenge Auflagen zum Verbot der Verfütterung von derart behandelten
Futtermitteln, wie Getreidekorn, Hülsenfrüchten und Ölsaaten konnten teilweise
aufgehoben werden. Eine weiterhin bestehende Auflage zum Verfütterungsverbot
bezieht sich auf das anfallende Nebenprodukt Stroh.
Die für den Bereich Naturhaushalt von den Zulassungsinhabern vorgelegten
Studien wurden ebenfalls bewertet (UBA). Aufgrund der daraus gewonnenen
Erkenntnisse werden weitere Tests zur Wirkung auf Gewässerorganismen, auch
zur endokrinen Wirkung, nachgefordert.
Von den Antragstellern und Zulassungsinhabern der tallowaminhaltigen Mittel
wurden Studien zu den Auswirkungen auf Frösche sowie dem Verbleib des
Mittels in einem Wasser/Sediment-System gefordert. Diese Studien sind noch
nicht vorgelegt worden, da sich für einige Studien das Versuchsdesign in der
abschließenden Klärung befindet bzw. in vielen Fällen ein Verzicht auf
Tallowamin als Beistoff angestrebt wird (s. Antwort zu Frage 25).
31. a) Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung, um eine bessere
Erforschung der toxischen Effekte von Pestizidwirkstoffen im
Zusammenwirken mit deren Beistoffen zu gewährleisten?
b) Inwieweit wird dem Sachverhalt, dass Beistoffe die Toxizität von
Pestiziden erheblich steigern und ausweiten können, im
Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Rechnung getragen, und welchen
Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müssen schon seit dem
Inkrafttreten der Richtlinie 91/414/EWG grundsätzlich Tests sowohl mit dem
Wirkstoff als auch mit dem fertig formulierten Mittel u. a. zu den Auswirkungen auf
Säugetiere, Gewässerorganismen und Bodenorganismen vorgelegt werden.
Dadurch kann eine eventuelle Verstärkung der Wirkung durch enthaltene
Beistoffe berücksichtigt werden. Die Anwendungsbestimmungen zum Schutz des
Naturhaushaltes orientieren sich immer am empfindlicheren der beiden
Endpunkte.
32. Wie hat sich der Einsatz von Roundup und anderen glyphosathaltigen
Herbiziden in Deutschland (bitte Aufgliederung nach Bundesländern), in
Europa, den USA, Argentinien, Brasilien und weltweit (bitte
Aufgliederung nach Kontinenten) in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Zum Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Deutschland wird auf
die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Auswertbare Daten für andere Staaten und Regionen liegen der
Bundsregierung nicht vor.
33. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich einer
eingetretenen bzw. zu erwartenden Zunahme bei der Verwendung
glyphosathaltiger Formulierungen infolge von Entwicklungen der
landwirtschaftlichen Praxis wie Zunahme von Mulchsaat, enge
Getreidefruchtfolgen, Resistenzen bei Beikräutern, zunehmender Anwendung gegen
Ausfallgetreide, zur Abreifebeschleunigung sowie zur Ernteerleichterung?
1. Zunahme der Anwendung glyphosathaltiger Formulierungen
Anhand der Absatzmengen (Meldungen nach § 19 PflSchG) ist ablesbar, dass
der Anteil des Wirkstoffes Glyphosat an den Herbizidmengen seit Jahren steigt.
Im Jahr 1993 betrug der Anteil an der gesamten Herbizidmenge ca. 8 Prozent,
im Jahr 2010 ca. 30 Prozent. Zwischen 1993 und 2010 hat sich die abgesetzte
Glyphosatmenge verfünffacht (etwa 1 000 t in 1 993 gegenüber 5 000 t in
2010), mit einem Höhepunkt im Jahr 2008 mit etwa 7 600 t.
2. Schlussfolgerungen für die Ausweitung der Glyphosatanwendungen
Für die intensive Nutzung von glyphosathaltigen Herbiziden sind sowohl
langfristige (z. B. der starke Anstieg von Mais- und Rapsflächen) als auch
spezifische kurzfristige Trends (Wiederinkulturnahme von Stilllegungsflächen)
aufgrund der Verschiebung von Flächenanteilen der Bodennutzung anzuführen,
die durch Änderung der Bodenbearbeitung (Trend zur pfluglosen
Bodenbearbeitung z. B. in Wintergetreide, Mais) in den entsprechenden Kulturen verstärkt
werden. Auch zukünftige klimatische Änderungen werden die Bodennutzung
und die Bodenbearbeitung beeinflussen und je nach Ausprägung einen den
Trend fördernde (arid) oder mindernde Wirkung (humid) entfalten. Der
Einfluss des Agrardieselpreises auf die Art der Bodenbearbeitung (pflügen vs.
pfluglos) wird den derzeitigen Trend zur pfluglosen Bodenbearbeitung
nachhaltig stützen.
34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen des EU-
Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Pflanzen in den
Stellungnahmen der auf nationaler Ebene zuständigen Behörden der Einsatz
herbizidresistenter Pflanzen zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid
hinsichtlich der Wirkung auf Organismen und Boden und der Möglichkeit
von Rückständen in Lebens- und Futtermitteln berücksichtigt wird?
Im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte
Pflanzen, denen eine Resistenz gegenüber Herbiziden verliehen wurde, sind
mögliche Auswirkungen der Anwendung der betreffenden Herbizide (sog.
Komplementärherbizide) auf die Umwelt zu berücksichtigen, soweit sich diese
Anwendungen von den zur Zeit praktizierten Unkrautbekämpfungsmethoden in
der betreffenden Kulturart unterscheiden.
Bei den Nachauflauf-Anwendungen der Komplementärherbizide an
gentechnisch veränderten herbizidresistenten Pflanzen handelt es sich um neue
Anwendungen, für die Zulassungen nach dem Pflanzenschutzrecht erforderlich sind.
In den Zulassungsverfahren werden Auswirkungen der Herbizidanwendung auf
die Umwelt bewertet. Dabei werden unter anderem veränderte
Anwendungszeitpunkte berücksichtigt.
Das BVL ist sowohl die zuständige nationale Behörde für die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln als auch die zuständige nationale Behörde im EU-
Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen. In seinen
Stellungnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung gentechnisch veränderter
herbizidresistenter Pflanzen berücksichtigt das BVL den Einsatz der herbizidresistenten
Pflanzen zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid. Das BVL bezieht dabei
die Ergebnisse der pflanzenschutzrechtlichen Zulassungsprüfungen für die
Komplementärherbizide hinsichtlich der Auswirkungen auf Organismen und
Boden ein.
Die Möglichkeit von Rückständen von Komplementärherbiziden in Lebens-
und Futtermitteln ist nicht im Zulassungsverfahren für die gentechnisch
veränderten Pflanzen zu bewerten. Hierfür gelten die pflanzenschutzrechtlichen
Regelungen zu Rückstandshöchstgehalten, die jeweils für Kombinationen von
Wirkstoffen und Erzeugnissen festgelegt werden.
35. Wurden im Laufe des EU-rechtlichen Zulassungsverfahrens von
herbizidresistenten gentechnisch veränderten Pflanzen vom Antragsteller
eine Studie vorgelegt, bei denen der Einsatz herbizidresistenter Pflanzen
zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf
Organismen und Boden untersucht wurde?
Studien zu den Auswirkungen des Herbizideinsatzes auf Organismen und
Boden wurden im Rahmen der pflanzenschutzrechtlichen Zulassungsverfahren
für die Anwendung der Komplementärherbizide an den herbizidresistenten
Pflanzen vorgelegt. Auf die Ergebnisse dieser Studien konnte in den
Zulassungsverfahren für die gentechnisch veränderten Pflanzen Bezug genommen
werden. In einigen Fällen wurden in den gentechnikrechtlichen
Zulassungsverfahren zusätzliche Studien vorgelegt, in denen Fragestellungen zu möglichen
indirekten Auswirkungen der veränderten Herbizidanwendung auf die Umwelt
untersucht wurden.
36. Welche wissenschaftlichen unabhängigen Studien sind der
Bundesregierung bekannt, bei denen der Einsatz herbizidresistenter Pflanzen
zusammen mit dem ausgebrachten Herbizid hinsichtlich der Wirkung auf
Organismen und Boden untersucht wurde?
Zahlreiche Studien zur Untersuchung der Wirkung des Einsatzes gentechnisch
veränderter herbizidresistenter Pflanzen zusammen mit dem Herbizid
hinsichtlich der Wirkungen auf Organismen und Boden sind z. B. in der Biosafety
Bibliographic Database des International Center for Genetic Engineering and
Biotechnology (ICGEB) unter:
http://bibliosafety.icgeb.org/ zu finden. Unter
den Stichworten „herbicide“ und „organisms“ werden 656 Studien gelistet.
Eine Abfrage mit „herbicide“ und „soil“ führt zu 163 Studien. Die
Kombination der Stichworte „herbicide“, „organisms“ und „soil“ führt zu 96 Studien.
Im Rahmen des EU Projekts „Long-term effects of genetically modified (GM)
crops on health, biodiversity and the environment: prioritisation of potential
risks and delimitation of uncertainties“ (BEETLE) wurden auch
Literaturstudien durchgeführt, u. a. zu den Auswirkungen der spezifischen Techniken,
die beim Anbau, der Bewirtschaftung und der Ernte von gentechnisch
veränderten Organismen zum Einsatz kommen. Die Auswertung ist unter http://
ec.europa.eu/food/food/biotechnology/reports_studies/docs/lt_effects_annex1_
en.pdf verfügbar. Auf den Seiten A1-63 und folgende findet sich eine
Auswertung zu den Auswirkungen einer veränderten Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln.
Anlagen
Anlage 1: Referenzen
Anlage 2: Rückstandshöchstgehalte Glyphosat
Anlage 3: Glyphosatrückstände in Futtermitteln
Anlage 1
1. Referenzen – Antwort zu Frage 4, Toxikologie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/7168
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/7168
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/7168
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/7168
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/7168
Anlage 1
2. Referenzen – Antwort zu Frage 4, Naturhaushalt
Anlage 1
3. Referenzen – Antwort zu Frage 24
Anlage 2
Rückstandshöchstgehalte Glyphosat – Antwort zu den Fragen 12 und 13
Drucksache 17/7168 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/7168 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Anlage 3
Glyphosatrückstände in Futtermitteln – Antwort zu Frage 20
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]