[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6998
17. Wahlperiode 15. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6873 –
Umsetzung der Empfehlungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung
„Gold-Standard Ökolandbau: Für eine nachhaltige Gestaltung der Agrarwende“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. August 2011 hat der Rat für Nachhaltige Entwicklung seine
Empfehlung an die Bundesregierung „Gold-Standard Ökolandbau: Für eine
nachhaltige Gestaltung der Agrarwende“ vorgestellt.
Darin hat sich der Nachhaltigkeitsrat für eine Ausweitung der ökologischen
Anbaufläche auf 20 Prozent der deutschen Landwirtschaftsfläche
entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie ausgesprochen.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen nach Ansicht des Nachhaltigkeitsrates
Politik, Landwirtschaft und Forschung ihre gemeinsamen Anstrengungen für
den ökologischen Landbau verstärken. Der Nachhaltigkeitsrat fordert alle
Beteiligten auf, nun die notwendigen Schritte zum Ausbau des Ökolandbaus und
somit zu einer nachhaltigen Gestaltung der Landwirtschaft zu ergreifen, da sie
den an sie gestellten Herausforderungen bei der weltweiten
Ernährungssicherung, dem Klima- und Artenschutz sowie dem Erhalt lebenswerter, ländlicher
Regionen sonst nicht gerecht werden kann.
1. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Leitbildfunktion des
ökologischen Landbaus für eine nachhaltige Gestaltung der gesamten
Landwirtschaft besser zu kommunizieren?
Der ökologische Landbau orientiert sich in besonderem Maße am Ziel der
Nachhaltigkeit. Seine Förderung ist daher seit Jahren integraler Bestandteil der
Agrarpolitik der Bundesregierung, die insgesamt auf eine nachhaltige
Landwirtschaft ausgerichtet ist. In diesem Rahmen werden auch Ausbau und
Entwicklung des ökologischen Landbaus weiterhin ausgewogen gefördert. Ein
Beispiel dafür ist das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere
Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 13. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6998 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. a) Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates für Nachhaltige
Entwicklung folgen und in allen agrarbezogenen
Forschungsförderungsprogrammen des Bundes insbesondere bei der Nationalen
Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 20 Prozent der vorgesehenen
Forschungsmittel für den ökologischen Landbau reservieren?
b) Wenn ja, welche Forschungsprogramme mit welchem finanziellen
Ansatz sind davon betroffen, und wie ist die Umsetzung dieser Vorgabe
sowohl inhaltlich als auch zeitlich geplant?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie
BioÖkonomie 2030 für einen methodenoffenen Ansatz zur Lösung bestehender
nationaler und internationaler Herausforderungen ein. Dabei steht nicht die
Methode, sondern die wissenschaftliche Exzellenz und problemorientierte
Eignung eines Ansatzes im Vordergrund. Daher wird eine Quote zur Förderung
eines spezifischen landwirtschaftlichen oder technologischen Ansatzes nicht
angestrebt.
3. a) Unterstützt die Bundesregierung die Aussage des Nachhaltigkeitsrates,
dass die ökologische Züchtungsforschung vor dem Hintergrund des
Klimawandels, der Verknappung der Ressourcen und der
prognostizierten Preissteigerung für landwirtschaftliche Betriebsmittel für die
Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft hoch bedeutsam ist?
b) Welche Schritte erwägt die Bundesregierung, um die ökologische
Züchtungsforschung besser zu unterstützen?
Mit der Pflanzenzüchtung werden auch im ökologischen Landbau Grundlagen
für einen wirtschaftlich erfolgreichen und gleichzeitig nachhaltigen
umweltverträglicheren Pflanzenbau gelegt. Der Züchtungsforschung wird daher auch in
diesem Bereich ein hoher Stellenwert beigemessen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) fördert durch das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
bereits seit 2002 Projekte im Bereich der Pflanzenzüchtung. Durch die im Juni
2010 veröffentlichte Bekanntmachung für den Bereich Pflanzenzüchtung für
den ökologischen Landbau im Rahmen des BÖLN konnten im Jahr 2011
zahlreiche Verbundprojekte angestoßen werden, die in Kürze anlaufen werden.
Schwerpunkte sind Leguminosen, Getreide- und Gemüsearten.
Das BMELV hat mit der überarbeiteten Richtlinie zur Förderung von
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie-
und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und
Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten für das BÖLN vom 7. Juli 2011
(BÖLN–F+E-RL) weitere Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte von
der Erschließung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen bis zur
Züchtung von Sorten, die besonders für eine nachhaltige Erzeugung,
Verarbeitung und Vermarktung geeignet sind, geschaffen.
4. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Anregungen des
Nachhaltigkeitsrates, einen Saatgutfonds zur Förderung der Verwendung, Vermehrung
und Zucht von Biosaatgut aufzulegen, der sich aus Nachbaugebühren
speist?
b) Wie will die Bundesregierung die Einrichtung eines solchen
Saatgutfonds unterstützen?
Grundsätzlich ist das Ansinnen, die Züchtung leistungsfähiger Sorten sowie die
Vermehrung und Verwendung geeigneten Saatgutes zu fördern, zu begrüßen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6998Voraussetzung hierfür ist ein wirksames Sortenschutzrecht, das dem Züchter
die Refinanzierung seiner Aufwendungen ermöglicht. Dazu tragen der Verkauf
zertifizierten Saatgutes sowie Nachbauentgelte bei, die Landwirte im Falle von
Nachbau an einen Sortenschutzinhaber zu entrichten haben.
Dem Züchter einer sortenschutzrechtlich geschützten Pflanzensorte steht ein
Nachbauentgelt zu, wenn ein Landwirt Saatgut, das er aus dem Anbau dieser
Sorte in seinem eigenen Betrieb gewonnen hat, zum Zwecke der Wiederaussaat
im eigenen Betrieb verwendet. Mit dieser Regelung tragen Deutschland wie die
EU ihren Verpflichtungen aus internationalen Abkommen Rechnung.
Ein Sortenschutzrecht einschließlich einer wirksamen Nachbauregelung ist die
Voraussetzung dafür, dass die mittelständischen deutschen
Pflanzenzüchtungsbetriebe im Wettbewerb mit international tätigen Unternehmen der
Züchtungswirtschaft bestehen können. Dies gilt in besonderer Weise auch für die Züchter
von Sorten mit spezieller Eignung für den ökologischen Landbau und die
Erzeuger von Biosaatgut.
Mit dem hier vorgeschlagenen Saatgutfonds würde folglich auch den Züchtern
von Biosaatgut das ihnen zustehende Nachbauentgelt vorenthalten, über dessen
Verwendung im Zuchtprozess sie damit nicht mehr selbst nach eigenem
unternehmerischem Ermessen entscheiden könnten.
Ein aus Pflichtbeiträgen (z. B. Nachbaugebühren) gespeister Saatgutfonds wäre
im Übrigen eine Sonderabgabe, die nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nur unter sehr engen Voraussetzungen ausnahmsweise und
selten zulässig ist (u. a. wegen des Verstoßes im Hinblick auf die
Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen).
Durch eine „Fondslösung“ würde zudem ein gesondertes Fondsvermögen
geschaffen werden. Das Erfordernis der gruppennützigen Verwendung der mit
einer solchen Sonderabgabe gewonnenen Mittel würde aber dazu führen, dass
ausschließlich diejenigen Landwirte beitragspflichtig sein dürften, die eine dem
Nachbaurecht unterliegende Pflanzenart anbauen, da nur diese die Möglichkeit
haben, Nachbau zu betreiben. Zum anderen dürften wegen des Erfordernisses
der gruppennützigen Verwendung die Mittel aus einem solchen Fond auch nur
für Zwecke verwendet werden, die den Sortenschutzinhabern der von Nachbau
betroffenen Pflanzensorten zugute kämen.
Ungeachtet dessen könnte es sich bei der Abgabe auch um einen Eingriff in das
Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes
handeln, dem es an einer verfassungsmäßigen Eingriffsgrundlage fehlt.
Aus den genannten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, einen
solchen Saatgutfonds zu unterstützen.
5. a) Liegen der Bundesregierung eigene oder von den Ländern erhobene
Evaluationen zu den Agrarinvestitionsförderprogrammen vor,
insbesondere bezüglich ihrer Erfolge im Rahmen des ökologischen Landbaus
sowie für ökologische und soziale Innovationen?
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen die Evaluationen, und
welche Konsequenzen will die Bundesregierung für die künftige
Ausgestaltung der Agrarinvestitionsförderprogramme ziehen?
c) Wenn nein, ist es geplant, Agrarinvestitionsförderprogramme
hinsichtlich ihrer Wirkung in Bezug auf die oben genannten Schwerpunkte vor
Beginn der nächsten EU-Förderperiode zu evaluieren, um nötige
Konsequenzen ziehen zu können?
Der Bundesregierung liegen die von den Bundesländern gemäß der EU-
Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung) in Auftrag
Drucksache 17/6998 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegegebenen Evaluationen der Programme zur ländlichen Entwicklung vor. Eine
der von allen Ländern programmierten Fördermaßnahmen ist die
einzelbetriebliche Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderungsprogramm). Die
Evaluationen erfolgten nach einem von der Europäischen Kommission
vorgegebenen gemeinsamen Bewertungsrahmen. Eine Auswertung von Wirkungen der
einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Hinblick auf den ökologischen
Landbau sowie soziale und ökologische Innovationen ist darin nicht
vorgesehen.
Die Evaluationen werden von den Ländern genutzt, um ihre Programme zur
ländlichen Entwicklung zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Darüber hinaus haben Bund und Länder im Planungsausschuss für
Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen, auf Basis dieser Evaluationen
die Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu bewerten und gemeinsam
Schlussfolgerungen für die künftige Ausgestaltung zu ziehen. Hierzu gehört auch das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm.
6. Plant die Bundesregierung, die wissenschaftliche Begleitung der
Berechnung von Klimawirkungen des Landbaus entlang der gesamten
Wertschöpfungskette über geeignete Forschungsprogramme finanziell zu
unterstützen?
Wenn ja, ab wann, und über welche Einzelpläne und Titel im
Bundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Berechnung von Klimawirkungen des Landbaus entlang der gesamten
Wertschöpfungskette kann bereits durch bestehende Forschungsprogramme auf
vielfältige Weise unterstützt werden.
Zum Beispiel wird im Rahmen des BÖLN derzeit ein Verbundprojekt zum
Thema „Klimawirkung und Nachhaltigkeit ökologischer Betriebssysteme –
Untersuchung in einem Netzwerk von Pilotbetrieben“ gefördert, das zum Ziel hat,
ökologische Agrarsysteme auf Betriebsebene hinsichtlich ihrer Klimawirkungen
zu analysieren und zu bewerten.
Im Rahmen der BÖLN-F+E-RL wird u. a. das Ziel verfolgt, das wirtschaftliche
Optimum im Hinblick auf die Minderung von klimarelevanten Emissionen aus
der Landwirtschaft zu ermitteln.
7. a) Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen von
Anbausystemen (konventionell/biologisch) auf die Biodiversität sind
der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
b) Plant die Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zur
Wirkung verschiedener Formen der Landbewirtschaftung auf die
Biodiversität zu unterstützen?
Wenn ja, ab wann, und über welche Einzelpläne und Titel im
Bundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung obliegt es
den jeweiligen Forschungseinrichtungen, den Stand des Wissens bei der
Durchführung von Projekten auszuwerten und aufzubereiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6998Wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung verschiedener Formen der
Landbewirtschaftung auf die Biodiversität sind bereits im Rahmen der
Forschungsförderung möglich. Mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurden durch das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen
des ökologischen Landbaus auf die biologische Vielfalt und zur Optimierung
der Biodiversitätswirkungen der Produktionsverfahren gefördert. Danach
schneidet der ökologische Landbau bezüglich der Ökosystemleistungen gleich
oder etwas besser ab als der konventionelle Landbau.
Des Weiteren werden z. B. mit der BÖLN-F+E-RL folgende Bereiche
gefördert:
● Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Nutzungssysteme zur Erreichung
des Einklangs zwischen nachhaltiger Nutzung und Erhaltung der
biologischen Vielfalt,
● Erschließung des Leistungspotenzials genetischer Ressourcen sowie
Erhaltung und Förderung der Vielfalt auf innerartlicher-, Arten- und
Ökosystemebene durch nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen (u. a. alte Sorten,
Nutzorganismen und Haltung alter Nutztierrassen, z. B. „On-farm-
management“).
Im BÖLN sind im Rahmen der veröffentlichten Bekanntmachung „Ökonomie
und Sozialwissenschaften“ vom 1. August 2011 Analysen zum Optionswert der
Artenschutzleistungen der ökologischen und anderer besonders nachhaltiger
Landwirtschaft geplant.
8. a) Welche wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen von
Anbausystemen (konventionell/biologisch) auf die Gewässerreinheit
(Grundwasser, Oberflächenwasser) sind der Bundesregierung bekannt,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
b) Plant die Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zur
Wirkung verschiedener Formen der Landbewirtschaftung auf die
Gewässerreinheit zu unterstützen?
Wenn ja, ab wann, und über welche Einzelpläne und Titel im
Bundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung obliegt es
den jeweiligen Forschungseinrichtungen, den Stand des Wissens bei der
Durchführung von Projekten auszuwerten und aufzubereiten.
Die Ergebnisse eines Vorhabens aus dem Umweltforschungsplan des BMU
zeigen, dass der ökologische Landbau in Abhängigkeit von den
Standortbedingungen im Vergleich zum integrierten Landbau im Mittel über die betrachteten
Fruchtfolgen geringere Stickstoffausträge aufweist. Grundsätzlich könnten aber
bei beiden Landbauformen noch weitere Reduzierungspotenziale erschlossen
werden.
Ursache für unerwünschte Einträge in Gewässer sind oft die ineffiziente, nicht
sachgerechte Handhabung und Verwendung von Betriebsmitteln und weiteren
Maßnahmen sowie ein nicht standortangepasster Anbau. Diese unerwünschten
Einträge aus diffusen Quellen und aus Punktquellen können in beiden
Landbauformen auftreten. Allerdings bereiten nach den vorliegenden Berichten der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) die größten Probleme
bestimmte herbizide Wirkstoffe, die im ökologischen Landbau nicht verwendet
werden.
Drucksache 17/6998 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen eines BÖLN-Projektes zum Thema „Wasserschutz im
ökologischen Landbau: Leitfaden für Land- und Wasserwirtschaft“ wurden
grundlegende Zusammenhänge zwischen Landnutzung und Gewässerqualität
dargestellt und gewässerverträgliche Strategien, Konzepte und Maßnahmen einer
Vermeidung von Nitratausträgen und weiteren Stoffbelastungen im
ökologischen Landbau ausgearbeitet.
Auch im Rahmen der BÖLN-F+E-RL wird das Ziel verfolgt, den
Gewässerschutz zu verbessern (u. a. standortangepasste Konzepte zur
Wasserspeicherung und Bewässerung, Verringerung von Stickstoff- und Phosphatausträgen
etc.).
9. a) Welche unterschiedlichen Wirkungen von Anbausystemen
(konventionell/biologisch) auf die Bodenfruchtbarkeit (Humusgehalt) sind der
Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
b) Plant die Bundesregierung, wissenschaftliche Untersuchungen zur
Wirkung verschiedener Formen der Landbewirtschaftung auf die
Bodenfruchtbarkeit zu unterstützen?
Wenn ja, ab wann, und über welche Einzelpläne und Titel im
Bundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der wissenschaftlichen Beratung der Bundesregierung obliegt es
den jeweiligen Forschungseinrichtungen, den Stand des Wissens bei der
Durchführung von Projekten auszuwerten und aufzubereiten.
Die Bodenfruchtbarkeit wird nicht ausschließlich vom Humusgehalt bestimmt.
Vielmehr gibt es eine ganze Reihe weiterer Parameter, die die
Bodenfruchtbarkeit beeinflussen. Bodenfruchtbarkeit baut sich über lange Zeiträume auf bzw.
verändert sich über lange Zeiträume. Untersuchungen zur Bodenfruchtbarkeit
sind vorwiegend Dauerversuche. Diese können nur eingeschränkt zur
Herleitung tendenzieller Aussagen hinsichtlich der beiden Landbauformen verwendet
werden. Dagegen liegen eine ganze Reihe von Untersuchungen vor, die bei der
Anwendung von bestimmten Maßnahmen (Bodenbearbeitung, Zufuhr von
Ernteresten, Fruchtfolge, Grünlandnutzung, org. Düngung, Erosionsmaßnahmen
etc.) die Dynamik des Auf- und Abbaus von Humus beschreiben, sowie
Wirkungen auf die Flora und Fauna und weitere Merkmalsgefüge aufführen. Diese
Maßnahmen sind jedoch nicht spezifisch auf eine der beiden Landbauformen
zu beziehen.
Der Boden stellt für die Landwirte den wichtigsten Produktionsfaktor dar. Somit
liegt es unabhängig von der Wirtschaftsweise in ihrem ureigenen Interesse,
bodenschonende Bewirtschaftungsmethoden anzuwenden, um die Produktions-,
Regelungs- und Lebensraumfunktionen dieser wertvollen Produktionsgrundlage
intakt zu halten und aufzuwerten. Jede einseitige Ausrichtung ist für die
Bodenfruchtbarkeit nicht zuträglich.
Im Rahmen der BÖLN-F+E-RL werden z. B. folgende Ziele verfolgt:
Erosionsminderung, Bodenschutz und Nährstoffkonservierung durch
bodenschonende Anbauverfahren (u. a. Anbau von Zwischenfrüchten oder
Untersaaten oder Mulch- und Direktsaatverfahren) und Erhaltung der
Bodenfruchtbarkeit, insbesondere Sicherung des standorttypischen Humusgehaltes auf
bewirtschafteten Flächen. Unabhängig davon werden im Rahmen des BÖLN
bereits drei interdisziplinäre Verbundprojekte zum Thema „Bodenfruchtbarkeit“
gefördert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/699810. a) Wie wirkt sich der Ausbau des Ökolandbaus nach Ansicht der
Bundesregierung auf die ländliche Entwicklung aus, und welche
sozioökonomischen Wirkungen hat sein Ausbau?
b) Plant die Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zu
sozioökonomischen Wirkungen verschiedener Formen der
Landbewirtschaftung?
Wenn ja, ab wann, und über welche Einzelpläne und Titel im
Bundeshaushalt soll eine entsprechende Finanzierung erfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
Der ökologische Landbau trägt als besonders nachhaltige Wirtschaftsweise zu
einer nachhaltigen Entwicklung sowie zur Wertschöpfung und Sicherung von
Arbeitsplätzen in ländlichen Räumen bei.
Im Rahmen des BÖLN sind wissenschaftliche Untersuchungen zu
sozioökonomischen Wirkungen verschiedener Formen der Landbewirtschaftung geplant.
Eine dementsprechende Bekanntmachung für den Bereich „Ökonomie und
Sozialwissenschaften“ wurde am 11. August 2011 im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
11. Plant die Bundesregierung, einen Indikator zur Klimawirkung der
landwirtschaftlichen Produktion in ihre Nachhaltigkeitsstrategie
aufzunehmen?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, einen Indikator zur Klimawirkung der
landwirtschaftlichen Produktion in ihre Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen.
12. Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung die
bestehende und wachsende Diskrepanz zwischen Nachfrage nach
Ökoprodukten und inländischen Produktionsvolumen zu beheben?
Die Einführung des ökologischen Landbaus wird in Deutschland bereits seit
1989 mit öffentlichen Mitteln gefördert, seit 1990 die Verarbeitung und
Vermarktung von Ökoprodukten und seit 1994 auch die Beibehaltung der
ökologischen Wirtschaftsweise. Die Förderung erfolgt innerhalb der GAK durch die
Länder unter finanzieller Beteiligung des Bundes.
Die Umstellung auf ökologischen Landbau ist ein komplexer, betrieblich
individueller Schritt, der durch zahlreiche Faktoren beeinflusst wird. Der Bund
unterstützt die ökologische Lebensmittelwirtschaft durch die Ausgestaltung der
agrarpolitischen Rahmenbedingungen und eine Reihe konkreter Maßnahmen.
Dazu gehören u. a. Rechtsetzung und Verbraucherinformationen, z. B. in Bezug
auf das Bio-Siegel, Forschung und Entwicklung sowie die Fortsetzung
bewährter Maßnahmen des BÖLN. Einen umfassenden Gesamtüberblick gibt die
Studie des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Sonderheft 347 (2011)
„Förderung des ökologischen Landbaus in Deutschland – Stand/Entwicklung und
internationale Perspektive“.
13. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Anreize zu setzen, um neue
Marktzugänge für Ökoprodukte beispielsweise durch Kooperation in den
vertikalen Markt- und Absatzwegen zu erleichtern?
Damit ökologisch erzeugte Produkte entsprechend den Marktanforderungen
gebündelt und in hoher Qualität angeboten werden können, werden Erzeuger-
Drucksache 17/6998 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezusammenschlüsse für ökologische Produkte im Rahmen der GAK mit
Beihilfen zu den Organisationskosten gefördert.
Entsprechende Erzeugerzusammenschlüsse können Zuschüsse zu den
Organisationskosten bis zu 60 Prozent im ersten und zweiten Jahr, bis zu 50 Prozent
im dritten, bis zu 40 Prozent im vierten und bis zu 20 Prozent im fünften Jahr
nach ihrer Gründung erhalten.
Zu den Organisationskosten zählen die eigentlichen Gründungskosten,
Personal- und Geschäftskosten sowie Kosten für Büroeinrichtungen.
2010 existierten bereits 56 Erzeugerzusammenschlüsse für ökologische Produkte.
In den letzten vier Jahren wurden Zuschüsse in Höhe von rund 220 000 Euro
ausgezahlt.
Neben den Organisationskosten hat die Bundesregierung auch die Förderung
von Vermarktungskonzeptionen für Erzeugerzusammenschlüsse für
ökologische Produkte in die GAK aufgenommen. Die Länder nutzen dieses
Förderangebot nur zum Teil, da sie bereits eigene Förderprogramme für
entsprechende Erzeugerzusammenschlüsse aufgelegt haben.
14. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die
mangelnde Planungssicherheit durch unsichere agrarpolitische
Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau zu beseitigen, durch die Landwirte
von einer Umstellung abgehalten werden?
Die Bundesregierung sieht auf Bundesebene keinen Anlass für die Annahme
mangelnder Planungssicherheit. Sowohl die Förderung im Rahmen der GAK
wie auch das BÖLN werden fortgesetzt. Im Rahmen der verfassungsgemäßen
Aufgabenteilung hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf Entscheidungen
der Länder oder anderer autonomer Institutionen.
15. Wie will die Bundesregierung eine verlässliche Förderung des
ökologischen Landbaus in der EU-Agrarförderperiode ab 2014 sicherstellen, und
welche Forderungen wird sie diesbezüglich in die Verhandlungen zur
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einbringen?
Die Förderung des ökologischen Landbaus ist Teil der
Agrarumweltmaßnahmen, die von den Bundesländern im Rahmen ihrer Programme zur Entwicklung
des ländlichen Raums angeboten werden. Diese Maßnahmen gehören in der
laufenden Förderperiode EU-rechtlich zum verpflichtenden Angebot (ELER-
Verordnung). Sie werden mit EU- und nationalen Mitteln finanziert; die
nationalen Mittel werden zu einem großen Teil über die GAK aufgebracht, an deren
Finanzierung sich der Bund regelmäßig mit 60 Prozent beteiligt.
In ihrer Mitteilung „Die GAP bis 2020“ hat die Europäische Kommission mit
dem Ziel der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen eine
enge Verbindung zum nachhaltigen Wachstum gemäß der Europa-2020-
Strategie hergestellt. Außerdem hat sie eine Verstärkung der Qualitätspolitik
angekündigt und in diesem Zusammenhang die ökologische Erzeugung
ausdrücklich hervorgehoben.
Auch die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme zur Mitteilung der
Kommission die Honorierung von freiwilligen Leistungen der Landwirtschaft
für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die über gesetzliche Anforderungen
hinausgehen. Solche zusätzlichen Leistungen werden insbesondere auch von
Betrieben mit ökologischer Wirtschaftsweise erbracht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6998Vor diesem Hintergrund gehört die Förderung des ökologischen Landbaus in
der EU-Förderperiode ab 2014 sowohl für die Europäische Kommission wie
auch für die Bundesregierung zum Standardangebot des Förderspektrums.
16. a) Unterstützt die Bundesregierung die Aussage des Rates für
Nachhaltige Entwicklung, dass eine nachhaltige Landwirtschaft nicht ohne die
Änderung des Konsumverhaltens und vor allem eine Reduzierung des
gegenwärtigen Fleischkonsums zu erreichen ist?
b) Wenn ja, was hat sie bereits unternommen, und was plant sie
zukünftig, um die Bevölkerung über die Folgen ihres Konsumverhaltens
aufzuklären und für ein nachhaltigeres Konsumverhalten zu gewinnen?
c) Wenn nein, warum teilt sie die Ansicht des Nachhaltigkeitsrates nicht?
Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, das Konzept der
vollwertigen Ernährung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE) weiter zu verfolgen und diese Leitgedanken, die auch einen
maßvollen Fleischkonsum betreffen, den Verbrauchern in Berichten (z. B.
Ernährungsbericht, verbraucherpolitischer Bericht), Verlautbarungen und in
vielfältiger medialer Form nahezubringen. Sie nutzt diese Möglichkeiten auch, um
damit den Gedanken der Nachhaltigkeit zu verbreiten.
Ein konkretes Beispiel bietet der von der Bundesregierung verabschiedete
Nationale Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde
Ernährung und mehr Bewegung“, in dessen Rahmen sich das BMELV dafür einsetzt,
das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Bevölkerung zu verbessern.
Hierzu werden verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Information und
Aufklärung der Bevölkerung (Verhaltensprävention) über ausgewogene
Ernährung sowie zur strukturellen Verbesserung der Gegebenheiten für ein
gesundheitsförderliches Verhalten (Verhältnisprävention) unterstützt.
17. a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Nachhaltigkeitsrates, dass
der Staat zur Förderung der Herstellung nachhaltiger Produkte im
Rahmen seiner öffentlichen Beschaffungspolitik, speziell dem
Kantinenwesen, seine Modellfunktion deutlich ausfüllen sollte?
b) Wenn ja, was hat sie bislang unternommen, um durch ihre
Beschaffungspolitik zum Erreichen des 20-Prozent-Ziels beim ökologischen
Landbau beizutragen, und was ist diesbezüglich zukünftig geplant?
Die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Aspekte bei der
öffentlichen Beschaffung ist der Bundesregierung seit Langem ein sehr
wichtiges Anliegen.
Zahlreiche Rechtsvorschriften befassen sich mit einzelnen Aspekten der
nachhaltigen Beschaffung. Der gemeinsame Erlass des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi), des BMELV, des BMU und des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur
Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 beispielsweise verpflichtet
die Bundesverwaltung, ausschließlich Holzprodukte zu beschaffen, die
nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte
und Dienstleistungen vom 17. Januar 2008 verpflichtet die Beschaffungsstellen
des Bundes, bei ihren Beschaffungsvorhaben stets den Aspekt der
energieeffizientesten Systemlösung zu berücksichtigen. Mit der 4. Änderungsverordnung
zur Vergabeverordnung vom 16. August 2011 wird der Bund u. a. verpflichtet,
bei der öffentlichen Beschaffung im Hinblick auf die Energieeffizienz in der
Leistungsbeschreibung insbesondere das höchste Leistungsniveau an Energie-
Drucksache 17/6998 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeffizienz sowie, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne
der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zu fordern.
Das Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln
umsetzen“ der Bundesregierung vom 6. Dezember 2010 verpflichtet die
Bundesbehörden in vielfältiger Hinsicht zur nachhaltigen Beschaffung.
Beispielsweise sind bei Ausschreibungen – sofern möglich – die Kriterien des
Umweltzeichens „Blauer Engel“ zu verwenden. Alternativ können die Kriterien des
Europäischen Umweltzeichens, des Energy Stars oder vergleichbarer Label
bzw. deren Standards genutzt werden. Die Bundesbehörden haben sich auch
verpflichtet, den Einsatz von Recyclingpapier von heute rund 70 Prozent auf
mindestens 90 Prozent bis 2015 zu erhöhen. Außerdem ist die Energieeffizienz
der Fuhrparks zu verbessern und das Personal in den Vergabestellen regelmäßig
im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung weiterzubilden.
Detailfragen der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung nimmt sich seit nunmehr
zwei Jahren die so genannte Allianz für eine nachhaltige Beschaffung an. Bei der
Beschaffungsallianz handelt es sich um ein mit Vertretern von Bund, Ländern
und Kommunen besetztes Gremium. Im Jahresturnus arbeiten verschiedene
Expertengruppen zu Teilaspekten der nachhaltigen Beschaffung zusammen, wobei
z. T. „externer“ Sachverstand beigezogen wird. 2010 beschäftigte sich die
Beschaffungsallianz mit vier spezifischen Produktgruppen bzw. Branchen: Green
IT, Ökostrom, ÖPNV und Holz/-produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft. 2011
wurde die Arbeit der Expertengruppe ÖPNV fortgeführt. Außerdem war je eine
Expertengruppe mit den Themen „Statistik/Monitoring“ und „Standards“
befasst. Der HG-Bericht aus 2010 kann unter
www.bundesregierung.de/Webs/
Breg/nachhaltigkeit/Content/_Anlagen/2010-12-07-bericht-allianz-bmwi.html
abgerufen werden. Der HG-Bericht für 2011 ist derzeit in Arbeit und wird dem
Bundeskanzleramt bis zum 17. November 2011 durch das BMWi übermittelt.
Die BMI-Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes
(Kantinenrichtlinien) enthalten in Nummer 3 die Vorgabe, dass das Essen
ernährungsphysiologischen Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zu genügen hat und die
DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung einhalten muss. Spezielle
Vorgaben über die Verwendung von Produkten aus ökologischem Landbau
machen die Kantinenrichtlinien nicht.
Das BMELV hat die Kantinenpächterin der Kantine am Dienstsitz Bonn
vertraglich dazu verpflichtet, in allen Menülinien, d. h. sowohl in den
preisgebundenen als auch in frei kalkulierbaren Gerichten Produkte aus dem ökologischen
Landbau in einem wertmäßigen Anteil von 5 Prozent bis 10 Prozent des
Wareneinsatzes zu verarbeiten bzw. anzubieten.
Darüber hinaus verfügt die BMELV-Kantine in Bonn im Sinne der
Nachhaltigkeit und eines gesunden und ausgewogenen Verpflegungsangebotes über die im
Rahmen von IN FORM entwickelte JOB & FIT-Zertifzierung der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) sowie, ebenso wie die Kantine des BMU,
über eine MSC-Zertifizierung.
18. Plant die Bundesregierung, die Bedeutung des neuen EU-Bio-Labels
verstärkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu kommunizieren sowie
das Label und die Grundzüge des Ökolandbau-Qualitätssystems zu
bewerben?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind dazu vorgesehen?
Da das neue EU-Bio-Logo ab Juli 2010 für alle vorverpackten Biolebensmittel
innerhalb der EU obligatorisch zur Kennzeichnung zu verwenden ist und die
Europäische Kommission entsprechende Informationsangebote bereithält,
erübrigen sich zusätzliche spezielle nationale Maßnahmen. Unabhängig davon
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6998erfolgt die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der
Öffentlichkeit über das Produktionssystem ökologischer Landbau und seine
Produkte. Soweit dabei Kennzeichnungsfragen berührt werden, wird auch auf das
EU-Bio-Logo hingewiesen.
19. a) Wird die Bundesregierung der Aufforderung des Rates für Nachhaltige
Entwicklung nachkommen und gemeinsam mit der Ökobranche und
der Wissenschaft einen „Aktionsplan ökologischer Landbau“
entwickeln, der die jetzigen Herausforderungen wie die Schließung der
Eiweißlücke und die Lenkung der Forschungsmittelvergabe im Blick
hat?
b) Wenn ja, wie ist der Entwicklungsprozess geplant, und wann soll der
Aktionsplan vorgestellt werden?
c) Wenn nein, warum nicht?
Wesentliches Ergebnis einer mehrtägigen großen Veranstaltung der damaligen
Bundesministerin Renate Künast im Dezember 2004 mit der Bio-Branche und
beteiligten gesellschaftlichen Gruppen war, dass die wesentlichen Elemente
eines Aktionsplans bereits implementiert sind und umgesetzt werden.
Staatliche Kernaufgabe ist die Gestaltung der Rahmenbedingungen, wie bereits in
der Antwort zu Frage 12 angesprochen. Bei einem wesentlichen
Umsetzungsinstrument, dem BÖLN, ist ein Begleitausschuss als partizipatives Element
integriert. Insbesondere die Themenfindung für Forschung und Entwicklung im
Rahmen des BÖLN sind bereits stark partizipativ ausgerichtet durch breite
Einbindung von Wissenschaft, Praxis und Beratung, so auch für die Thematik der
verbesserten Eiweißversorgung.
20. a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Rates für Nachhaltige
Entwicklung, dass das Modell der Kreislaufwirtschaft auch auf die
konventionelle Landwirtschaft übertragen werden sollte, um insbesondere
den negativen Umweltwirkungen der nicht flächengebundenen
Tierhaltung zu begegnen?
b) Wenn ja, was will die Bundesregierung unternehmen, um das
Kreislaufmodell in der konventionellen Landwirtschaft zu verankern?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass bereits durch die Einhaltung und
Kontrolle der einschlägigen Gesetze, insbesondere der des Fachrechts,
negativen Umweltwirkungen auch aus der Tierhaltung wirksam begegnet werden
kann. Die rechtlichen Anforderungen werden fortlaufend überprüft und
gegebenenfalls Änderungen in die Wege geleitet.
Anlage
Drucksache 17/6998 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 46 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 48 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 50 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6998 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Drucksache 17/6998 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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