BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erkenntnisse über und Konsequenzen aus dem Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr am 8. Juli 2011

Beschuss von zivilen Gebäuden in Grafenwöhr am 8. Juli 2011 durch Übungen auf dem ausschließlich von US-Streitkräften genutzten angrenzenden Truppenübungsplatz: Ursachen und Folgen des Schießunfalls, eingesetzte Waffen und Munition, Sicherheitsvorkehrungen, Kontrolle durch deutsche Behörden, Schutz der Anwohner vor Beschuss und Lärm, durchgeführte Lärmgutachten, Forderungen der Bundeswehr, Information der Bürger, Entschädigungsleistungen, vergleichbare Schießunfälle, Einschränkung bzw. Aussetzung des Übungsbetriebs<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/688301. 09. 2011

Erkenntnisse über und Konsequenzen aus dem Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr am 8. Juli 2011

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 8. Juli 2011 kam es auf dem zur ausschließlichen Nutzung der US-Armee überlassenen Truppenübungsplatz Grafenwöhr zu einem Schießunfall. Mehrere Kugeln unter anderem aus einem 12,7 mm-Maschinengewehr schlugen Presseberichten zufolge im angrenzenden Grafenwöhr ein. In rund vier Kilometern Entfernung zum Abschussort durchschlug ein Geschoss die Glastür der Berufsschule, drei weitere trafen Wohnhäuser. Insgesamt elf Einschüsse wurden an Gebäuden in Stadt und Garnison festgestellt. Den Berichten war zu entnehmen, dass der Unfall bei einer Übung zum Schutz von Fahrzeugkolonnen mit geländegängigen Fahrzeugen (Humvees) geschehen sei.

Abgesehen vom aktuellen Vorfall, beklagen sich die Bewohner in den westlich des Truppenübungsplatzes gelegenen Gemeinden seit geraumer Zeit über eine das erträgliche Maß überschreitende Belastung durch Schießlärm.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Vorkehrungen zum Schutz des Standortpersonals bzw. der umliegenden Bevölkerung vor Beschuss der umliegenden Wohnbebauung und Schießlärm existierten bislang am Truppenübungsplatz Grafenwöhr, und welche sind geplant oder derzeit in der Umsetzung

a) an der betroffenen Schießbahn 118,

b) an der Schießbahn 213,

c) an den weiteren Schießbahnen auf dem Gelände?

2

Welche Dienst- und Durchführungsvorschriften galten bislang auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr zum Schutz vor Schießunfällen mit Auswirkungen auf dem Gelände selbst und darüber hinaus?

3

Wurden bislang die umliegenden Gemeinden und damit deren Bürgerinnen und Bürger über bevorstehende Übungen und unter Umständen über von diesen ausgehenden Gefahren vorab informiert, und falls ja, in welcher Form und wann?

Würde eine solche Information irgendeinen Einfluss auf die Sicherheitslage der Bürgerinnen und Bürger haben?

4

Hält die Bundesregierung die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend, und falls nicht,

a) wo und warum im Einzelnen sieht sie Nachbesserungsbedarf,

b) wann gedenkt sie Abhilfe zu schaffen oder diese von den US- Streitkräften zu verlangen?

5

Hat sich an den Sicherheitsvorkehrungen seit dem Schießunfall am 8. Juli 2011 etwas geändert, und

a) falls nein, warum nicht,

b) falls ja, was im Einzelnen?

6

Welche Rolle spielt der Deutsche Militärische Vertreter (DMV) bei der Kontrolle und Überwachung der durchgeführten Manöver, und inwiefern kann er Einfluss auf die Manöver der übenden nicht-deutschen Streitkräfte nehmen?

7

Wie werden die Übungen auf dem Truppenübungsplatz durch deutsche Behörden, abgesehen vom DMV, kontrolliert und ggf. beeinflusst?

8

Was war der konkrete Übungsinhalt und Ablauf des am 8. Juli 2011 durchgeführten Manövers, das zu dem Beschuss Grafenwöhrs führte, und wie oft wurden vergleichbare Übungen bereits in der Vergangenheit durchgeführt, ohne dass es dabei zu Zwischenfällen kam?

9

Wurde die Übung entsprechend allen Vorkehrungen zur Sicherheit ausgeführt, falls nein, welche Regeln wurden im Einzelnen verletzt?

10

War der Beschuss von Teilen Grafenwöhrs in der Art und Ausführung der konkreten Übung wegen falscher Planung unvermeidlich angelegt, oder wurde die Übung entgegen der Planung ausgeführt?

11

Kam es bei der Übung zu unvorhergesehenen Ereignissen im simulierten Gefechtsablauf, und falls ja, zu welchen?

12

Welche weiteren Umstände führten zum Beschuss von zivilen Gebäuden in Grafenwöhr?

13

Wurde und wird diese konkrete Übung, die zu dem Schießunfall führte, oder vergleichbare Übungen weiter auf dem Truppenübungsplatz durchgeführt, oder sind derartige Übungen bis zur Klärung der Umstände bzw. den daraus gezogenen Konsequenzen ausgesetzt?

14

Waren für diesen Tag noch weitere Manöver geplant, und wurden diese nach Bekanntwerden des Schießunfalls abgebrochen?

15

Welche Waffensysteme und welche Munition wurden bei der Übung, bei der es zum Schießunfall kam, konkret eingesetzt?

16

Warum wurde bei dieser Übung scharfe Munition zum Einsatz gebracht, und ist dies die übliche Vorgehensweise?

17

Wie groß ist die Reichweite der eingesetzten Waffen, und in welcher Entfernung zur nächsten Wohnbebauung fand diese Übung der US-Streitkräfte statt?

18

Welche weiteren Schießübungen finden auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr statt, und in welcher Entfernung zur nächsten Wohnbebauung werden diese durchgeführt (ggf. Beantwortung mit Lageplan des Truppenübungsplatzes)?

19

Hat sich in den letzten Jahren der Inhalt der durchgeführten Manöver und Schießübungen auf den Truppenübungsplatz Grafenwöhr verändert, und wenn ja, inwiefern?

20

Wurden die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Personals auf dem Truppenübungsplatz und der umliegenden Bevölkerung den veränderten Übungsinhalten angepasst oder steht diese Anpassung noch aus?

21

Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr in diesem Jahr bei Konsultationen bereits entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Beschuss und Lärm vom Betreiber des Truppenübungsplatzes, dem Joint Multinational Training Center (JMTC) bzw. dem Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, verlangt hat, und welche waren dies im Einzelnen?

22

Inwieweit wurde den Forderungen der Bundeswehr zum Schutz der Bevölkerung am Truppenübungsplatz bereits entsprochen bzw. inwiefern ist das geplant, und wer trägt die anfallenden Kosten?

23

Ist es zutreffend, dass derzeit eine nachträgliche Anordnung nach § 17 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung des Schießbetriebes auf der Schießbahn 213 erarbeitet wird, und falls ja,

a) wann ist mit deren Inkrafttreten zu rechnen,

b) wie wird die Einschränkung ausfallen,

c) wie kann sich diese Wirkung gegenüber den Gaststreitkräften entfalten?

24

Gibt es eine bundesgesetzliche Grundlage für einen verhängten Baustopp bzw. für die Ankündigung in den an die Schießbahn 213 angrenzenden Ortsteilen Nitzlbuch und Bernreuth der Stadt Auerbach/OPf keine Baugenehmigungen für Wohnhäuser mehr zu erteilen, und

a) falls ja, welche sind dies im Einzelnen,

b) falls nein, existieren landesgesetzliche Grundlagen?

25

Sehen diese gesetzlichen Regelungen Entschädigungsleistungen für die Eigentümer von betroffenen Grundstücken vor, und falls ja, wer hat diese zu tragen?

26

Hat die Bundesregierung Kenntnis über durchgeführte Lärmgutachten im Umfeld des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr, und

a) falls ja, mit welchem Ergebnis,

b) falls ja, von wem wurden diese wann durchgeführt,

c) falls nein, sind solche durch die Bundeswehr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder weitere Bundesbehörden bzw. –je nach Kenntnis der Bundesregierung– durch Landes- oder Kommunalbehörden geplant?

27

Hat die Bundesregierung Kenntnis von vergleichbaren Schießunfällen zum Unfall am 8. Juli 2011 (bitte mit Angabe von Datum, ggf. Standort und konkreter Auswirkung)

a) am Standort Grafenwöhr,

b) an anderen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland?

28

Ist die Bundesregierung bereit, den Betrieb auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr bis zur Herstellung geeigneter Vorkehrungen zum Schutz der umliegenden Bevölkerung vor Beschuss und Schießlärm einzuschränken oder gänzlich auszusetzen bzw. dies zu verlangen, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 1. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen