[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7018
17. Wahlperiode 20. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Anette Groth,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der DIE LINKE.
– Drucksache 17/6900 –
Neue Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Regelmäßig werden neue Kooperationen unter europäischen Polizeien
aufgelegt, um deren operative Zusammenarbeit und den internationalen
Datentausch weiter auszubauen. Viele Projekte unterhöhlen dabei bestehendes
Recht. So werden etwa innerhalb von Gemeinsamen Polizeioperationen (Joint
Police Operations; JPO) seit Jahren immer häufiger für mehrere Tage
großflächige Polizeikontrollen durchgeführt und dadurch der Schengener
Grenzkodex faktisch umgangen: Die Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen,
in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, galt bisher als eine der
greifbarsten Errungenschaften der EU. Umfang und Häufigkeit dieser
Gemeinsamen Operationen nehmen indes stetig zu, die JPO finden teilweise
halbjährlich jeweils an Flug- und Seehäfen, Land- und Wasserstraßen wie
auch im Bahnverkehr statt. Mehr als 21 000 Polizeikräfte waren Anfang
Februar 2011 während der JPO AUTOMOTOR im Einsatz, um europaweit gegen
das Verschieben gestohlener Autos vorzugehen. 92 als gestohlen gemeldete
Fahrzeuge im Wert von geschätzten 2 Mio. Euro wurden entdeckt sowie
123 Personen und 34 Ausweisdokumente, die im Schengener
Informationssystem oder nationalen Polizeidatenbanken ausgeschrieben waren. Kurz
darauf folgte mit DANUBIUS die nächste mehrtägige koordinierte Aktion auf
Wasserstraßen mit Focus auf das Rhein-Main-Donau-Gebiet. Wie bei
AUTOMOTOR waren FRONTEX und INTERPOL integriert; die EU-
Polizeiagentur EUROPOL sorgte für den ungebremsten Zugriff auf ihre
Datensammlungen. Insgesamt nahmen Polizeibehörden sowie Gendarmerien aus
14 Mitgliedstaaten teil. Ende April 2011 startete die EU mit „MITRAS“
(Migration, Traffic and Security) eine weitere JPO, an der 22 EU-Mitgliedstaaten
teilnahmen und die sich explizit einer „Bekämpfung illegaler Migration“ auf
den vorrangigen Transportwegen der Schengen-Zone widmete. Die Teilnahme
von FRONTEX ist kritikwürdig, da die gegenwärtig noch gültige Verordnung
Einsätze der Grenzschutzagentur zur Kontrolle der EU-Binnengrenzen
ausschließt. Selbst die Kommission erinnert daran, dass die JPO eine
regelmäßige, teilweise Außerkraftsetzung des Schengen-Abkommens darstellen
und folglich gegen Artikel 21 des Schengener Grenzkodex verstoßen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. September 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7018 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAngesichts neuer EU-Mitgliedstaaten bzw. Beitrittskandidaten vor allem aus
Osteuropa konkurrieren Länder wie Polen, Österreich, Ungarn oder Italien
bezüglich der Federführung neuer Polizeiprojekte in Osteuropa. Unter
polnischer Leitung wird etwa ein „Euroeast police training project“ durchgeführt,
das neben den EU-Agenturen EUROPOL, FRONTEX und CEPOL (European
Police College) auch eine Partnerschaft mit Belarus eingeht. Die polnische
Polizei betreibt gleichzeitig ein sogenanntes MiniEuroeast-Police-Projekt, das
ebenfalls die Polizeien osteuropäischer Länder mit Innenbehörden aus Polen
synchronisieren soll. Unter österreichischer Leitung steht indes ein ebenfalls
neues EU- Projekt „Police Equal Performance“ (PEP), das in Ländern des
Westbalkans unter anderem Defizite im Bereich grenzüberschreitender
Operationen beseitigen soll.
Gemeinsam ist vielen neuen Kooperationsprojekten, dass neue
Ermittlungsmethoden im grenzüberschreitenden Polizeialltag getestet werden. Innerhalb
der PEP werden etwa „cross-border surveillance, crime scene investigations,
undercover operations“ vorangetrieben. Das „Euroeast police training project“
dient wiederum der Erprobung nebulöser „neuer technologischer Maßnahmen
und IT-Werkzeuge“. Auch im neuen EU-Polizeiprojekt RADAR werden
automatisierte Data-mining-Verfahren und die Auswertung von Open Source
Intelligence (OSINT) angewandt.
Neben den europäischen bzw. internationalen Kooperationsprojekten baut die
Bundesregierung ihre Kapazitäten zum Einsatz der Bundespolizei im Ausland
aus und trainiert hierfür auch mit ausländischen Gendarmerien, die unter
militärischem Kommando stehen. Faktisch eignet sich die Bundespolizei
militärische Kapazitäten zur Aufstandsbekämpfung an, wie sie auch von
Gendarmerien innerhalb der „European Gendarmerieforce“ (EUROGENDFOR) trainiert
werden. Mit der Ausrichtung eines „EU-Police-Force-Trainings“ (EUPFT)
hatte die Bundesregierung 2010 die dritte derartige Veranstaltung
ausgerichtet, wie sie von den Gründerstaaten der EUROGENDFOR (Italien und
Frankreich) 2008 initiiert wurde. Ein ähnliches jährliches Training von sogenannten
Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der EU (ATLAS-Gruppe) wurde 2010 in
Warnemünde ausgetragen. Ebenfalls jährlich findet – vor der Öffentlichkeit
verborgen – auf dem Gelände der Bundespolizei in Bonn, St. Augustin eine
Leistungsschau internationaler „Spezialeinheiten“ statt, die von der
Privatwirtschaft cofinanziert wird.
1. Welche Stellen der Bundesregierung haben mit welchem Personal und
wie vielen Beteiligten 2010 und 2011 an JPO der EU-Polizeinetzwerke
TISPOL, AQUAPOL, RAILPOL, AIRPOL, EFE, Experten für
Kraftfahrzeugkriminalität oder ähnlichen teilgenommen?
Unter Mitwirkung von TISPOL (European Traffic Police Network) wurde im
Februar 2011 die JPO AUTOMOTOR durchgeführt. An dieser JPO nahm das
Bundeskriminalamt mit vier Beamten (zwei Beamte vor Ort in Ungarn) und die
Bundespolizei, Bundespolizeiinspektionen Bad Bentheim, Angermünde, Forst
und Frankfurt/Oder, im Rahmen ihres Regeldienstes teil. Für die Operation
EUROCAR im Jahr 2011 ist der gleiche Personalansatz beim
Bundeskriminalamt vorgesehen.
Im Rahmen der TISPOL-Maßnahme „Operation Speed“ im April 2011 war die
Bundespolizei, Bundespolizeidirektion Pirna mit rund 300 Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamten, die überwiegend aus dem Regeldienst der örtlichen
Bundespolizeiinspektionen heraus gestellt worden sind, beteiligt.
Das Netzwerk AQUAPOL war im Jahr 2011 an der gemeinsamen
Polizeioperation DANUBIUS der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft beteiligt. Zur
Beteiligung deutscher Stellen an dieser Operation wird auf die Antwort der
Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 9 des Abgeordneten Andrej Hunko,
Fraktion DIE LINKE., vom 15. August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6856)
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7018Die Bundespolizei hat sich im Jahr 2010 an vier Maßnahmen des Netzwerkes
RAILPOL (European Network of Railway police forces) beteiligt. Zwei
Maßnahmen erfolgten im Rahmen der Regeldienstorganisation der Bundespolizei.
Bei den anderen beiden Maßnahmen hat die Bundespolizei rund 480
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt.
Im Jahr 2011 hat sich die Bundespolizei an einer Maßnahme des Netzwerkes
RAILPOL beteiligt. Diese Beteiligung erfolgte im Rahmen der
Regeldienstorganisation der Bundespolizei.
Anfang Oktober 2010 fand das Projekt AUGIAS zur EU-weiten Kontrolle von
Abfalltransporten statt. Das Bundeskriminalamt war dabei als nationale
Kontaktstelle für Deutschland tätig (zwei Mitarbeiter). Neben dem
Bundeskriminalamt waren auch das Bundesamt für Güterverkehr und die Zollbehörden an der
Durchführung der AUGIAS-Kontrollwoche beteiligt.
In den Jahren 2010 und 2011 fanden keine JPO der Netzwerke AIRPOL
(European Network of Airport Law Enforcement Services) oder EFE (European
Firearms Experts) statt.
a) Welche weiteren Länder waren an den JPO 2010 und 2011 jeweils
beteiligt?
An der JPO DANUBIUS haben sich laut dem Abschlussbericht der
ungarischen EU-Ratspräsidentschaft 14 Länder beteiligt (siehe EU-Ratsdokument
11254/11, das dazu weitere Informationen enthält). Darüber hinausgehende
Informationen zur Beteiligung an der JPO DANUBIUS liegen der
Bundesregierung nicht vor, da die deutsche Teilnahme für diese Operation auf Ebene
der Bundesländer koordiniert wurde.
An der JPO AUTOMOTOR waren insgesamt 17 Mitgliedstaaten beteiligt
(Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Großbritannien, Estland, Niederlande,
Finnland, Polen, Lettland, Litauen, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien,
Slowakei, Ungarn). Eine endgültige Aussage über die Teilnehmer der geplanten
JPO EUROCAR kann noch nicht getroffen werden.
An der Operation AUGIAS nahmen 21 Mitgliedstaaten der EU teil.
An den Maßnahmen des Netzwerkes RAILPOL waren im Jahr 2010 und 2011
alle Mitgliedstaaten des RAILPOL-Netzwerkes beteiligt (Belgien, Bulgarien,
Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien, Lettland, Litauen,
Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz, Tschechien,
Ungarn).
b) Wie wurden die Einsätze jeweils finanziert, und welche Leistungen hat
die Bundesregierung hierfür erbracht?
Die Einsätze wurden mit Personal- und Einsatzmitteln der jeweils
teilnehmenden Polizeibehörden durchgeführt. Die Bundesregierung hat keine gesonderten
Mittel bereitgestellt.
c) Welchem Mitgliedstaat oblag die jeweilige Federführung, und welche
Aufgaben werden hierfür im Vorfeld und bei der Durchführung
übernommen?
Die JPO wurden jeweils durch den Mitgliedstaat initiiert, der zum Zeitpunkt
der Operation die EU-Ratspräsidentschaft inne hatte. Dieser Mitgliedstaat hat
dann auch die Federführung der Operation übernommen, so dass etwa Belgien
für die JPO AUGIAS, Ungarn für die JPO AUTOMOTOR und DANUBIUS
und Polen für die JPO EUROCAR federführend war/ist.
Drucksache 17/7018 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Einklang mit dem „Leitfaden für Gemeinsame Polizeieinsätze (JPO)“ (siehe
EU-Ratsdokument 16825/10) nehmen die federführenden Staaten
beispielswiese folgende Aufgaben wahr:
● Festlegung des Termins,
● Erstellung und Übersendung des „Operational Plans“,
● Anschließende Auswertung der Ergebnisse.
d) Welche Stellen der Bundesregierung waren bisher mit welchen
Kompetenzen an der Koordinierungseinheit eines Einsatzes beteiligt?
Bei den JPO AUTOMOTOR, EUROCAR und AUGIAS hat das
Bundeskriminalamt die nationale Koordinierung für Deutschland übernommen. Weiterhin
haben die beteiligten Bundesländer eigene Koordinierungsstellen eingerichtet.
Für die Operationen des Netzwerkes RAILPOL hat das
Bundespolizeipräsidium in Deutschland die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei koordiniert.
Im Übrigen wir auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
e) Welche EU-Gremien bzw. sonstigen Strukturen sind in die Planung,
Durchführung und Evaluation der JPO eingebunden?
Die Planung, Durchführung und Evaluation von JPO und die Einbindung der
EU-Gremien ist im „Leitfaden für Gemeinsame Polizeieinsätze (JPO)“
geregelt, auf den verwiesen wird (siehe Ratsdokument 16825/10).
f) Welche nicht der EU angehörenden Strafverfolgungsbehörden oder
„anderen relevanten Organisationen“ waren an den Einsätzen 2010 und
2011 beteiligt?
An der Operation DANUBIUS haben kroatische und serbische
Strafverfolgungsbehörden sowie Interpol als weitere Stelle außerhalb der EU
teilgenommen (siehe Abschlussbericht der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft, EU-
Ratsdokument 11254/11).
Im Jahr 2010 war die mit bahnpolizeilichen Aufgaben beauftragte Organisation
der Schweiz als eine nicht der EU angehörende Strafverfolgungsbehörde an
zwei Maßnahmen des Netzwerkes RAILPOL beteiligt. An den RAILPOL-
Maßnahmen im Jahr 2011 waren die mit bahnpolizeilichen Aufgaben
beauftragten Organisationen aus der Schweiz und den Vereinigten Staaten von
Amerika beteiligt.
Auf Einladung der IKPO-Interpol nahmen an den im Zusammenhang mit der
JPO AUTOM; OZOR erfolgten Maßnahmen der „Interpol Task Force/Stolen
Motor Vehicles (ITF/SMV)“ auch Vertreter der Versicherungsdachverbände
aus Schweden und Frankreich/Spanien teil.
g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, dass die immer
zahlreicher werdenden JPO jeweils für mehrere Tage
Binnengrenzkontrollen wieder einführen und damit den Schengener Grenzkodex
unterlaufen?
Die Reisefreiheit im Schengenraum ist ein hohes Gut und eine zentrale EU-
Errungenschaft für die Bürger. Grenzkontrollen sind demnach auch nur in
Ausnahmefällen zulässig.
Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. März 2006 (Schengener Grenzkodex) sieht in Artikel 23 ff. vor, dass
ein Mitgliedstaat im Falle einer „schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7018Ordnung oder inneren Sicherheit“ in nationaler souveräner Entscheidung
Grenzkontrollen an seinen (Schengen-)Binnengrenzen vorübergehend wieder
aufnehmen kann. Bei derartigen, lediglich die Ausnahme darstellenden
Entscheidungen sind entsprechende Konsultationen und Unterrichtungen der
anderen Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Europäischen
Parlaments vorgesehen.
Unabhängig davon dürfen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
innerhalb des Schengengebiets polizeiliche Befugnisse nach Maßgabe des nationalen
Rechts ausüben, sofern sie nicht die gleiche Wirkung wie
Grenzübertrittskontrollen entfalten (Artikel 21 des Schengener Grenzkodex). Derartige
schengenkonforme polizeiliche Maßnahmen sind insbesondere zur Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität konzipiert und unterscheiden sich maßgeblich
von systematischen Personenkontrollen an den (Schengen-)Außengrenzen. Auf
dieser Grundlage erfolgen JPO; sie stehen nicht im Widerspruch zum
grundsätzlich grenzkontrollfreien Schengen-Binnenraum.
h) Wieso wurde auf die im Grenzkodex verlangte Information der
Öffentlichkeit über die geplante Wiedereinführung von Kontrollen an den
Binnengrenzen verzichtet?
Auf die Antwort zu Frage 1g wird verwiesen.
i) Kann die Bundesregierung mit Sicherheit bekräftigen, dass bei den von
deutschen Polizeikräften vorgenommenen Kontrollen ausschließlich
die Identität der betroffenen Personen kontrolliert wurde, sofern deren
Verhalten oder besondere Umstände nicht Anlass für weitergehende
Kontrollen lieferten (so bestimmt im Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zu Artikel 67 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union sowie den Artikeln 20 und 21 des Schengener
Grenzkodex)?
Die Ausübung polizeilicher Befugnisse richtet sich nach den jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen für die Polizeien des Bundes und der Länder unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Ob und inwieweit
polizeiliche Maßnahmen (u. a. Identitätsfeststellung) notwendig sind, richtet
sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1g verwiesen.
2. In welchen Städten bzw. Bundesländern haben wie viele Angehörige der
Bundespolizei bzw. des Bundeskriminalamts 2010 und 2011 an den
Operationen HERMES und MITRAS teilgenommen?
a) Wo wurden die Kontrollen jeweils konkret durchgeführt?
b) Wie lange haben die Kontrollen jeweils gedauert?
c) Wie hat die Bundespolizei die Operationen bilanziert, und welche
Defizite wurden danach festgestellt (etwaige Berichte bitte beilegen)?
Bei den Operationen HERMES und MITRAS handelt sich um inzwischen
abgeschlossene Projekte der belgischen und ungarischen EU-Ratspräsidentschaft.
MITRAS
Die Operation wurde im Zeitraum vom 28. März bis 3. April 2011 durchgeführt.
Die Kontrollen basierten auf polizeilichen Informationen und Erkenntnissen
und erfolgten aus der „Alltagsorganisation“ heraus im Rahmen der allgemeinen
täglichen Dienstausübung zielgerichtet auf den Hauptverkehrsrouten
(grenzüberschreitende Bundesautobahnen sowie Bahn- und Flugverbindungen).
Drucksache 17/7018 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchwerpunkte stellten hierbei die Bundesautobahnen in Süddeutschland sowie
die grenzüberschreitenden Bahnverbindungen in Süd- und Westdeutschland dar
(Bundespolizeidirektionen München, Stuttgart, Koblenz und Sankt Augustin).
Im Rahmen der Operation wurden durch die Bundespolizei insgesamt 346
unerlaubt eingereiste Personen festgestellt.
HERMES
Die Operation HERMES konzentrierte sich ebenfalls auf die Durchführung von
Verkehrswegemaßnahmen in der 41. Kalenderwoche 2010.
Die Bundespolizei war hierbei zentrale nationale Ansprechstelle und beteiligte
sich operativ im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung über
das europäische Netzwerk RAILPOL.
In der 41. Kalenderwoche 2010 erfolgten in allen Bundespolizeidirektionen
Schwerpunktfahndungsmaßnahmen in Zügen und auf Bahnhöfen aus dem
Regeldienst.
Insgesamt wurden im Rahmen der Operation 142 illegal eingereiste Personen
festgestellt. Hierbei bestätigten sich im Wesentlichen die bisher bekannten
Migrationsrouten nach und durch Deutschland.
Im Ergebnis bilanziert die Bundespolizei, dass trotz einer Intensivierung der
Grenzüberwachung an den EU-Außengrenzen in den letzten Jahren, u. a. durch
FRONTEX koordinierte Maßnahmen, nach wie vor signifikante
Migrationsbewegungen auch innerhalb des Schengenraumes festgestellt werden.
Deutschland ist dabei sowohl Transit- als auch Zielstaat.
3. Mit welchen Kapazitäten wird sich die Bundesregierung in die im
September 2011 geplante Operation EUROCAR einbringen, die offensichtlich der
Kfz-Kriminalität gilt und der Nachfolger der früheren, unter ungarischer
Leitung stehenden JPO AUTOMOTOR ist?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 1d wird verwiesen. Das
Bundeskriminalamt stellt die nationale Koordinierungsstelle für die JPO EUROCAR mit einem
Personalansatz von zwei Mitarbeitern im Bürodienst. Zwei weitere Beamte
befinden sich im Rahmen der o. g. ITF/SMV (siehe Antwort zu Frage 1f) in Polen
im Einsatz. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt nach derzeitigem Stand in
sieben Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein,
Sachsen, Brandenburg, Bremen und Niedersachsen) durch die jeweilige
Landespolizei, wobei diese sich unterschiedlich stark (teilweise nur mit dem
Regeldienstbetrieb) einbringen. Die Bundespolizei beabsichtigt, das
Bundeskriminalamt mit zwei Beamten zu unterstützen.
a) Welche anderen Mitgliedstaaten bzw. EU-Institutionen sind in die
Operation eingebunden?
Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen.
b) Welche konkreten Leistungen, insbesondere bezüglich des Zugangs zu
Datenbanken und digitaler Ermittlungsmethoden, wird die
Polizeiagentur EUROPOL hierfür erbringen?
Das Operational Center bei EUROPOL wird nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens des polnischen Verbindungsbüros nicht für die JPO EUROCAR
eingesetzt. EUROPOL wurde es freigestellt, Beamte in den Central
Coordination Point (CCP) in Warschau zu entsenden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/70184. Mit welchen Einrichtungen bzw. Kapazitäten beteiligt sich die
Bundesregierung an der Operation DEMETER zur Verfolgung undokumentierter
Migrationsströme in der EU, die vom 24. bis 30. Oktober 2011 stattfinden
soll?
Zur Operation DEMETER liegt der Bundesregierung derzeit lediglich eine
Ankündigung der polnischen Ratspräsidentschaft vor.
a) Welchem Zweck dient DEMETER?
DEMETER stellt die Fortführung der Operationen HERMES und MITRAS dar
und dient der Erhebung von Erkenntnissen über Migrationsbewegungen
innerhalb des Schengenraumes.
b) Welche anderen Mitgliedstaaten bzw. EU-Institutionen sind in die
Operation eingebunden?
Dazu liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich
steht es allen Mitgliedstaaten frei, sich an der Operation zu beteiligen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen.
c) Welche Risikoanalyse liegt der Operation zugrunde?
Dazu liegen der Bundesregierung derzeit keine Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
d) Welche konkreten Kapazitäten der Bundesregierung, die an DEMETER
teilnehmen, sind zuvor in die Operation EUROCAR eingebunden?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
e) Wie arbeiten das Polish Border Guard Headquarters und das Polish
Border Guard Commanding Centre bezüglich beider Operationen mit
den Mitgliedstaaten zusammen, und welche Rolle (sowohl in der
Vorbereitung als auch Durchführung und Evaluierung) spielt die Zentrale
der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in Warschau hierzu?
Die Zusammenarbeit der polnischen Behörden mit den Mitgliedstaaten erfolgt
über einen beim Hauptquartier des polnischen Grenzschutzes in Warschau
eingerichteten Kontaktpunkt zum Informationsaustausch. Ob und zu welchem
Zeitpunkt ggf. eine Einbindung der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX
erfolgt, ist der Bundesregierung derzeit nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
f) An welchen Treffen haben welche Beamten der Bundesregierung zur
Planung der JPO EUROCAR und DEMETER mit dem Polish Border
Guard Headquarters und dem Polish Border Guard Commanding
Centre bislang teilgenommen?
Bisher haben keine Beamten des Bundeskriminalamtes an Besprechungen mit
den polnischen Behörden im Zusammenhang mit der JPO EUROCAR
teilgenommen.
Zu der von der polnischen EU-Ratspräsidentschaft angekündigten Operation
DEMETER haben bislang keinerlei Treffen stattgefunden.
Drucksache 17/7018 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Auf welche Art und Weise und mit welchen Kapazitäten ist die
Bundesregierung in das EU-Projekt RADAR eingebunden?
Bei der gemeinsamen Polizei-/Zolloperation RADAR handelt es sich um eine
geplante, künftige Maßnahme, deren Inhalt nicht bekannt gegeben werden
kann, um Ziele der Operation nicht zu gefährden.
a) Welche anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. -Agenturen sind in RADAR
mit welchen Aufgaben integriert?
Nach der bisherigen Planung nehmen an der Operation RADAR alle EU-
Mitgliedstaaten und Norwegen teil. Unterstützt wird die Maßnahme durch
EUROPOL, OLAF, Interpol, die Weltzollorganisation und UNODC.
b) Wie wurde das Projekt seit Beginn seines Bestehens finanziert?
Die Maßnahme wird im Rahmen des EU-Finanzprogramms ISEC zu 80
Prozent finanziert.
c) Welche Techniken und Verfahren zum Informationsaustausch bzw. zur
Analyse erlangter digitaler Daten werden im Projekt getestet oder
entwickelt?
Für die Kommunikation während der Operation bestehen gesicherte
Kommunikationswege.
d) Auf welche Art und Weise werden innerhalb von RADAR
Risikoprofilings vorgenommen?
Die Risikoindikatoren wurden für die Operation RADAR speziell im Rahmen
eines Seminars entwickelt.
e) Finden auch Data-Mining-Verfahren oder die Auswertung von Open
Source Intelligence (OSINT) Anwendung, und falls ja, auf welche Art
und Weise?
Im Rahmen des in der Antwort zu Frage 5d genannten Seminars wurden
Risikoprofile mittels Data-Mining-Verfahren und open Source Intelligence
erarbeitet.
6. Mit welchen Kapazitäten sind deutsche Polizeien in das Vorhaben
eingebunden, die Zusammenarbeit zwischen dem „European Traffic Police
Network“ (TISPOL) mit der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung zu
stärken?
Welche Defizite sollen mit der stärkeren Integration von EU-Ratsgremien
in TISPOL behoben werden?
Über dieses Vorhaben wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die
Verhandlungen dazu werden für Deutschland durch das Bundesministerium des Innern und
Vertreter der Bundesländer geführt.
Hintergrund der Initiative ist, dass die Mitwirkung der EU-Gremien für Justiz
und Inneres, insbesondere der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung (Law
Enforcement Working Party) bei der Behandlung von Themen der polizeilichen
Verkehrssicherheitsarbeit verbesserungswürdig ist. Deshalb soll TISPOL
besser an die Law Enforcement Working Party angebunden werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/70187. Wie ist die Haltung der Bundesregierung, bzw. welche Anstrengungen
unternimmt sie zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs
vom 22. Juni 2010, wonach der Schengener Grenzkodex ausschließt, in
einem 20 km breiten Streifen entlang der Binnengrenzen die Identität einer
Person zu kontrollieren, ohne dass diese vorher aufgefallen wäre?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Handlungsbedarf durch das
genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Nach § 23 Absatz 1 Nummer 3
des Bundespolizeigesetzes (BPolG) kann die Bundespolizei die Identität einer
Person im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur
Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder zur
Verhütung von Straftaten im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 feststellen.
Die Ausübung der polizeilichen Befugnisse der Bundespolizei in Deutschland
steht im Einklang mit den europäischen Vorschriften.
8. Wie wird die Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus
und Intoleranz (ECRI) umgesetzt, das Phänomen eines „Racial Profilings“
deutscher Polizeibehörden zu untersuchen und für eine laufende
Beobachtung rassistischer Polizeiarbeit zu sorgen?
Die Ausbildungs- und Studienpläne aller polizeilichen Laufbahngruppen der
Bundespolizei berücksichtigen den Menschenrechtsschutz im Rahmen der
staatspolitischen und rechtsstaatlichen Ausbildung. Die Polizeikräfte werden
intensiv über die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und den
Schutz der Grundrechte unterrichtet. Insbesondere werden in der
polizeirechtlichen Ausbildung die Grenzen des polizeilichen Handelns konkret definiert.
Darüber hinaus umfasst die Ausbildung eine Vielzahl von Themenbereichen, in
den die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der tolerante Umgang
mit den Bürgern deutscher und nichtdeutscher Herkunft theoretisch und
praktisch geschult wird.
Auch in der berufsbegleitenden Fortbildung erfolgt eine stetige
Auseinandersetzung mit allen polizeirelevanten Themen, also auch dem
Menschenrechtsschutz.
Mit der Aus- und Fortbildung werden den Polizeibeamten alle erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um der Rolle und Verantwortung der
Polizei in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat gerecht zu werden.
Unangemessenes Verhalten gegenüber Bürgern oder gar die Ausübung von
unzulässiger Gewalt oder die Begehung anderer Straftaten werden nicht geduldet.
Verstöße werden strafrechtlich und disziplinarisch konsequent verfolgt.
9. Wann und wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach jetzigem
Stand 2011 und 2012 Feldstudien für das EU-Projekt „Good practice for
dialogue and communication as strategic principles for policing political
manifestations in Europe“ (GODIAC), an dem auch die Polizeihochschule
Münster beteiligt ist, durchgeführt?
a) Wann und wo wurden die ersten drei Feldstudien aus Niedersachsen,
Lissabon und Wien ausgewertet (Zwischenberichte bitte als Anlage
beifügen)?
b) Welche vermeintlichen „bewährten Verfahren“ wurden dort bislang
ermittelt?
c) Welche „strategischen Grundsätze des Dialogs und der Kommunikation
von der Polizei auf taktischer und operationeller Ebene“ (EU-
Kommissarin Cecilia Malmström am 30. März 2011) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung bzw. ihrer beteiligten Stellen in der polizeilichen
Drucksache 17/7018 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesamtauswertung des Castor-Transportes bzw. der beteiligten
Stellen des Bundes 2010 in Niedersachsen positiv oder negativ
hervorgehoben, und wie fanden diese womöglich Eingang in die
Untersuchungen von GODIAC?
d) Mit welchen Beteiligten der Bundesregierung wurden hierzu
Interviews geführt, wie es die GODIAC-Projektziele formulieren, und
welche Erwartungen von Polizeikräften sind darin geäußert worden?
e) Welchem konkreten Zweck dient die Beobachtung des katalanischen
Nationalfeiertags in Barcelona durch GODIAC, und für wann ist diese
konkret geplant?
Das GODIAC-Projekt dient der Erforschung von Methoden für einen
dialogorientierten, deeskalierenden Umgang der Polizei mit Bürgern bei
Großveranstaltungen und politischen Protesten. Es wird von der National Police Board
of Sweden koordiniert, das u. a. auch die Auswertung der Feldstudien
vornimmt. Von deutscher Seite sind die Deutsche Hochschule der Polizei und die
niedersächsische Polizei beteiligt. Wissenschaftliche Mitarbeiter der Deutschen
Hochschule der Polizei haben bisher an zwei Feldstudien des GODIAC-
Projektes in Wien und Lissabon mitgearbeitet; die Auswertung durch den
Projektkoordinator läuft noch.
Der Bundesregierung sind Teilprojekte, Studien oder Zwischenergebnisse zu
dem noch laufenden Forschungsprojekt GODIAC nicht im Einzelnen bekannt.
Ebenso entzieht es sich der Kenntnis der Bundesregierung, nach welchen
Kriterien bestimmte Großereignisse wie Nationalfeiertage von der Projektleitung als
Studienobjekt ausgewählt werden.
10. Mit welchen Kapazitäten haben welche Behörden der Bundesregierung
an der von EUROPOL ausgetragenen Konferenz zur Kontrolle von
Tierrechtsaktivismus teilgenommen, die seitens am 18. Juli 2011 mit
„Europol Joint forces against violent animal rights extremists“ beschrieben
wurde?
An der von EUROPOL durchgeführten „Animal Rights Conference“ vom
12. bis 13. Juli 2011 nahm ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes teil.
a) Welche Vertreterinnen bzw. Vertreter aus welchen anderen 58 Ländern
sowie welcher 35 „private sector organisations“ haben an der
Veranstaltung teilgenommen?
An der genannten Konferenz nahmen insgesamt 93 Personen teil, davon 58
Vertreter von Polizei- und Justizbehörden aus Belgien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,
Norwegen, Polen, Spanien, Schweden, der Schweiz und den USA sowie von
EUROJUST und EUROPOL. Ferner nahmen 35 Vertreter nichtstaatlicher
Organisatoren teil, darunter Vertreter von durch Straftaten militanter Tierschützer
betroffenen Pharmaunternehmen sowie deren Interessenverbände auf europäischer
Ebene.
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur vom Europol-Chef
Rob Wainwright vorgetragenen Befürchtung „animal rights extremists
and their tendency to collaborate with other extremists in society“,
bzw. welche „anderen Extremisten“ sind nach Ansicht der auf der
Konferenz anwesenden deutschen Behörden hiermit gemeint?
Der in Rede stehenden Presseverlautbarung von EUROPOL liegt der Umstand
zugrunde, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten immer wieder Verbindungen
zwischen militanten Tierschützern und dortigen linksextremistischen Gruppie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7018rungen festgestellt wurden. Der Bundesregierung liegen indes keine
Erkenntnisse vor, die gefestigte Strukturen zwischen militanten Tierschützern und
Linksextremisten in Deutschland belegen.
c) Was ist mit der Schlussfolgerung „Exploring the possibility of sharing
technical data with the relevant parts of the corporate security
community and their branch organisations“, und welche Organisationen sind
hiermit gemeint?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine ergänzenden Informationen vor.
d) Wie wird sich die Bundesregierung am verabredeten internationalen
Datentausch zu Tierrechtsaktivismus beteiligen?
Das Bundeskriminalamt beteiligt sich im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben
und nach Maßgabe seiner gesetzlichen Befugnisse am bilateralen
Informationsaustausch mit Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und übermittelt ggf. relevante Informationen zudem an EUROPOL.
Ferner nimmt das Bundeskriminalamt regelmäßig an Arbeitsbesprechungen bei
EUROPOL teil.
e) Welchen Inhalt hatte das „taktische Treffen“ im Rahmen von EURO-
JUST, das nach Angaben von EUROPOL im April 2011 stattfand, und
welche deutschen Behörden sowie Institutionen oder Unternehmen
nahmen daran teil?
Das von EUROJUST am 13. April 2011 ausgerichtete Treffen diente dem
Erfahrungsaustausch zu den Deliktsgruppen des Violent Single Issue Extremism
(VSIE). Dieser Begriff umfasst dabei im Wesentlichen Gewaltakte, die auf eine
Veränderung gesellschaftspolitischer Auffassungen bzw. eines gesellschaftlichen
Verhaltens abzielen. Dazu werden unter anderem auch kriminelle Aktivitäten von
extremistischen Tier- und Umweltschützern gezählt. An der Veranstaltung nahm
auf deutscher Seite sowohl ein Vertreter des Generalbundesanwalts als auch des
deutschen Tisches bei EUROJUST teil.
f) Welche Ergebnisse bzw. Vorhaben resultierten aus dem Treffen im
April 2011?
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
11. Wann und wo werden die Ergebnisse des 2011 endenden EU-
Forschungsprojekts „Coordinating National Research Programmes and Policies on
Major Events Security“ (EU-SEC) vorgestellt?
Die Ergebnisse des EU-Sicherheitsforschungsprojekts „EU-SEC II“ werden
voraussichtlich im November 2011 in Brüssel vorgestellt.
a) Welche Stellen welcher Bundesbehörden haben in den zwei
Projektphasen an EU-SEC seit ihres Bestehens mitgearbeitet?
Ein Fachgebiet der Deutschen Hochschule der Polizei hat mit mehreren
wissenschaftlichen Kräften seit 2007 an dem Projekt mitgearbeitet.
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren hierfür eingesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen.
Drucksache 17/7018 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche Beiträge sind hierfür erbracht worden?
Es sind Forschungsbeiträge zum Thema Media Management bei
Großereignissen in Zusammenarbeit mit den Vertretern Frankreichs, Spaniens, der Slowakei
und Bulgariens erbracht worden.
d) Welche Projektergebnisse der ersten Phase von EU-SEC haben bereits
Eingang in Praktiken von Bundesbehörden gefunden?
Keine.
e) Werden sämtliche schriftlich festgehaltenen Projektergebnisse der
Öffentlichkeit verfügbar und damit diskutierbar gemacht, und falls nein,
wie beurteilt die Bundesregierung diese Informationspolitik eines EU-
Forschungsprojekts unter ihrer Beteiligung?
Die Veröffentlichung von Projektergebnissen richtet sich – wie bei allen EU-
Forschungsprojekten im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms –
nach der Verordnung (EG) 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln über die Beteiligung
von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des
7. Forschungsrahmenprogramms sowie für die Verbreitung von
Untersuchungsergebnissen (2007 bis 2013), insbesondere die Artikel 28 und 46.
12. Welche konkreten Inhalte hatten die Seminarmodule „Unterstützung
beim Aufbau einer Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit“ und
„Risiko- und Kriminalitätsanalyse“, die die Bundesregierung im Mai
2011 in Serbien durchgeführt hat (Bundestagsdrucksache 17/6598)?
a) Welche konkreten Inhalte hatten die Seminarmodule „Operative
Technik“ und „Operative Analyse“, die von der Bundesregierung im Juni
2011 in Ghana und Kolumbien durchgeführt wurden?
b) Welche konkreten Inhalte wurden im Seminar „Verdeckte
Ermittlungen“ in Kolumbien im August 2011 vermittelt, und welcher Bedarf
war hierfür von Kolumbien angemeldet worden?
c) Welche Stellen hatten die Seminare durchgeführt?
Im Seminarmodul „Risiko- und Kriminalitätsanalyse“, welches von
Fachdozenten der Bundespolizeiakademie gestaltet wurde, wurden Grundlagen der
polizeilichen Auswertung und Analyse vermittelt. Dies umfasste Erläuterungen
zum Informationsverarbeitungsprozess sowie die Darstellung einer
strukturierten recherchierbaren Datensammlung und Speicherung. Das vermittelte Wissen
wurde in praktischen Übungen verinnerlicht.
Die Neuorganisation der serbischen (Grenz-)Polizei sieht u. a. auch die
Zusammenlegung der derzeit regional existierenden „Mobilen Kontroll- und
Überwachungseinheiten“ auf zentraler Ebene vor. Ziel ist es, eine spezialisierte
Einheit der Grenzpolizei zu schaffen, die in enger Kooperation mit den anderen
Behörden im gesamten Land schwerpunktorientiert eingesetzt werden soll. Die
Bundespolizei hat im Mai 2011 den derzeitigen Sach- und Umsetzungstand
sowie möglichen Bedarf für die weitere Unterstützung erhoben, ein Seminar
hat nicht stattgefunden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/701813. Mit welchen Ländern hat die Bundesregierung, wie in der
Bundestagsdrucksache 17/6652 beschrieben, Abkommen über eine bilaterale
polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen einer polizeilichen Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe geschlossen, und welche Bundesländer sind hierfür
jeweils beteiligt?
Im Rahmen einer polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, wie sie in
der Bundestagsdrucksache 17/6652 vom 21. Juli 2011 beschrieben ist, schließt
die Bundesregierung keine Abkommen. Die in der Antwort zu Frage 1
(Bundestagsdrucksache 17/6771 vom 5. August 2011) angesprochene Entsendung
von Hamburger Polizeibeamten zur Beobachtung von Veranstaltungen in der
Türkei erfolgte im Wesentlichen anlassbezogen. Ziel ist die Heranführung der
türkischen Polizei an die polizeilichen Standards der EU. Die vorangegangenen
Besuche türkischer Polizeibeamter in Hamburg erfolgten im Rahmen des
TAIEX-Programms der Europäischen Union.
14. Welchen konkreten Stand kann die Bundesregierung zu ihren
Bemühungen mitteilen, eine politische Datensammlung zu „reisenden
Gewalttätern“ („violent travelling offenders“) auf EU-Ebene anzusiedeln?
a) Welche Treffen oder Workshops haben hierzu in 2010 und 2011
stattgefunden?
Spezielle Treffen oder Workshops hat es zu dieser Angelegenheit nicht
gegeben. Das Thema war regulärer Gegenstand der Ratsarbeitsgruppen zum
Informationsaustausch und Datenschutz (Working Party on information exchange
and on data protection, DA-PIX) und Rechtsumsetzung (Law Enforcement
Working Party, LEWP).
b) Welche schriftlichen Eingaben, Kommentare oder sonstigen
Stellungnahmen hat die Bundesregierung gegenüber Einrichtungen der EU
hierzu abgegeben (bitte als Anlage beifügen) oder wird sie noch im
Laufe des Jahres 2011 abgeben?
Die Bundesregierung hat auf EU-Ebene das Vorhaben „Reisende Gewalttäter“
begrüßt, dass die Europäische Kommission im Stockholmer Programm
verpflichtet wurde, zu „Reisende Gewalttäter“ eine Machbarkeitsstudie
durchzuführen.
c) Wie viele Personen sind derzeit in der Datensammlung „International
agierende gewaltbereite Störer“ (IgaST), die laut ihrer
Errichtungsanordnung alle im „Themenzusammenhang ,Globalisierung‘
anfallenden Informationen zu sammeln und auszuwerten“ verspricht,
gesammelt?
Die Datei „IgaST“ existiert nicht mehr. Sie wurde gelöscht. Ihr relevanter
Bestand ist in die Datei „PMK-links Z“ überführt. Dort sind derzeit 127 Personen
als potenziell gewaltbereite Störer gespeichert.
d) Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der EU-
Kommission zur Frage, ob die Datensammlung zu „violent travelling
offenders“ im geplanten EU-Strafregister (EPRIS) aufgehen könnte?
Die Europäische Kommission hat am 3. August 2011 eine Ausschreibung für die
Machbarkeitsstudie zum Vorhaben „Reisende Gewalttäter“ veröffentlicht. Die
Einsendefrist für diese Ausschreibung läuft bis zum 16. September 2011.
Parallel zum Vorhaben „Reisende Gewalttäter“ gibt es das Vorhaben „European
Police Records Index System“ (EPRIS). Inhaltlich geht es um den IT-gestützten
Drucksache 17/7018 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAustausch von Grunddaten aus polizeilichen Kriminalakten. Zu EPRIS wurde
von der Europäischen Kommission im Mai 2011 eine Machbarkeitsstudie
ausgeschrieben. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
e) Für welche Ereignisse in 2011 und 2012 erwägt die Bundesregierung
eine teilweise Aussetzung des Schengener Grenzkodex und damit
verbunden die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen?
Ob und inwieweit die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen
an den Binnengrenzen in Betracht kommt, richtet sich nach den Umständen des
Einzelfalls. Derzeit bestehen hierzu keine konkreten Planungen.
15. Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum „Euroeast police
training project“ mitteilen, das unter Leitung der polnischen
Ratspräsidentschaft steht?
Die Bundesregierung unterstützt den Projektvorschlag Polens und hat hierfür
im Oktober 2010 eine Unterstützungserklärung abgegeben. Das Projekt wird zu
100 Prozent aus EU-Haushaltsmitteln finanziert und soll von 2012 bis 2013
umgesetzt werden.
a) Welche Ziele und Zwecke verfolgt das Projekt?
Ziel des Projektes ist die Umsetzung eines Trainingsprogramms im Bereich
Innere Sicherheit für die Mitarbeiter in den Sicherheitsbehörden der Staaten der
östlichen Partnerschaft.
b) Welche Polizeibehörden welcher Länder sind daran beteiligt, bzw.
welche werden vom Projekt adressiert?
Die begünstigten Zielländer des Projektes sind Ukraine, Belarus, Moldau,
Georgien, Aserbaidschan und Armenien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 15a verwiesen.
c) Welche konkreten „gemeinsamen Bedrohungen“ der durchführenden
und adressierten Länder bzw. Behörden liegen dem „Euroeast police
training project“ zugrunde, und wie wurden diese ermittelt?
Das Projekt soll der Erhöhung der Kooperation zwischen der EU und den
Staaten der östlichen Partnerschaft dienen. Schwerpunkte sind die Verstärkung des
Informationsaustauschs durch Netzwerkbildung mit und in der Region,
Vermittlung von EU-Standards bei der Kooperation der Strafverfolgungs- und
Grenzbehörden sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit in den von der EU
priorisierten Deliktsfeldern wie Drogenkriminalität, Menschenhandel,
Schleusung, Korruption sowie insbesondere der Finanz- und Cyberkriminalität.
d) Auf welche Art und Weise ist die Bundesregierung in das Projekt
eingebunden?
Die Bundesregierung unterstützt den Projektvorschlag Polens; eine Beteiligung
findet derzeit nicht statt. Polen hatte das Projekt Ende 2010 vorgestellt, doch
seitdem sind keine konkreten Schritte in Richtung Umsetzung erfolgt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/701816. In welcher Form sind die EU-Agenturen EUROPOL, FRONTEX, CEPOL
sowie andere EU-Einrichtungen in das „Euroeast police training project“
integriert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 15d verwiesen.
a) Welche konkreten Beiträge leisten diese für das Projekt?
Die Einbindung der genannten EU-Agenturen war seitens Polens vorgesehen.
Ob und in welcher Form dies tatsächlich erfolgt ist, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
b) Welchem Zweck dient die Beteiligung von INTERPOL am „Euroeast
police training project“?
Welche Rolle Polen für INTERPOL in dem Projekt angedacht hat bzw. ob und
in welcher Form INTERPOL tatsächlich beteiligt ist, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
c) Welche konkrete Zusammenarbeit ist innerhalb des „Euroeast police
training project“ mit Belarus geplant?
e) Welche Polizeien, Milizen oder sonstigen Behörden des Innern haben
an den Gesprächen teilgenommen?
f) Welche zivilgesellschaftlichen Kräfte sind, wie in der
Projektbeschreibung des „Euroeast police training project“ ausdrücklich vorgesehen,
aus Belarus an der Projektdurchführung beteiligt, und welchen
Beitrag erbringen diese hierfür?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
d) Welche Stellen der EU bzw. der Bundesregierung hatten sich wann
mit Behörden aus Belarus zu Besuchen und Gesprächen verabredet?
Die Bundesregierung hatte keine Kontakte mit Belarus im Rahmen dieses
Projektes. Welche Stellen der EU Kontakt mit Belarus im Zusammenhang mit dem
Projekt hatten, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
17. Welche Absicht wird mit dem Training „neuer technologischer
Maßnahmen und IT-Werkzeuge“ (Ratsdok. 10542/11) innerhalb des „Euroeast
police training projects“ verbunden?
Welche Absichten Polen damit verfolgt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
a) Welche konkreten „Maßnahmen“ und „Werkzeuge“ sind hiermit
gemeint?
b) Welche Produkte welcher Firmen werden hierzu von welcher
teilnehmenden Polizei „getestet“?
c) Welche „Werkzeuge“ bzw. Produkte werden zur Bekämpfung von
„high tech and cybercrime“ vorgestellt bzw. ihr Umgang trainiert?
d) Welche Werkzeuge bzw. Elemente einer „criminal analysis“ sind im
besagten Ratsdokument gemeint?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Drucksache 17/7018 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum Projekt
„Improvement of effectiveness of law enforcement bodies as a common goal of the
Polish Police and the Eastern Partnership members Police authorities“
mitteilen, das als „MiniEuroeast Police“ firmiert?
Polen wollte in diesem Jahr das Projekt MiniEuroeast vorstellen, um damit die
Implementierung des Euroeast Projektes vorzubereiten.
a) In welchem Zusammenhang steht dieses Vorhaben zum „Euroeast
police training project“?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
b) Welche „EU-Prioritäten“ sollen mittels des „MiniEuroeast
programme“ vermittelt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
19. Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum EU-
Kooperationsprojekt PEP mitteilen?
a) Welche Behörden welcher Länder sind daran beteiligt?
b) Welche Länder werden hiervon adressiert?
c) Welche Zwecke und Ziele verfolgt das Projekt?
d) Wie werden die zeitlichen Phasen des PEP nach derzeitigem Stand
ausgestaltet?
Die PEP ist eine österreichische Initiative, die auf eine verbesserte Aufbauhilfe
für die praktische polizeiliche Arbeit in der Region Westbalkan zielt. Im
Rahmen von PEP sollen vorrangig bereits durchgeführte und noch laufende Projekte
von EU und Mitgliedstaaten analysiert werden. Aus dieser Analyse sollen dann
die notwendigen Schlussfolgerungen für die Verbesserung künftiger
Maßnahmen zur polizeilichen Aufbauhilfe im Westbalkan und zu wirksamerer
praktischer Polizeiarbeit in bestimmten Kriminalitätsbereichen gezogen werden.
Vor einer Umsetzung von PEP in 2012 sollen zunächst Arbeitsstrukturen
geschaffen und die Konzepterstellung abgeschlossen werden. In dem von
Österreich in einer Arbeitsgruppensitzung, an der Vertreter aus Deutschland
(Bundeskriminalamt), Frankreich, Niederlande und Slowenien teilgenommen haben,
im Juni 2011 vorgestellten Entwurf eines Arbeitsplans wurde ein zweistufiges,
nach Deliktsbereichen gegliedertes‚ Vorgehen vorgeschlagen; danach soll über
die erste Stufe im Februar 2012 berichtet werden.
Nähere Einzelheiten, z. B. zu den prioritär zu unterstützenden Staaten des
Westbalkans, stehen zum derzeitigen Planungsstand nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht fest.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/701820. Welche Kommentare hat die Bundesregierung zur „Police Equal
Performance“ eingereicht, wie es im Februar 2011 durch die Kommission
angefragt worden war?
Das Bundesministerium des Innern hatte zur derzeitigen frühen Planungsphase
allgemeine Fragen zur Zielsetzung, Ausgestaltung, Reichweite und
Konsequenzen der Initiative gestellt und um eine Konkretisierung gebeten.
a) Wie hatte sich die ebenfalls angefragte EU-Agentur EUROPOL dazu
verhalten?
Die Stellungnahme von EUROPOL liegt hier nicht vor.
b) Welche konkreten Aufgaben sollen die Agenturen EUROPOL und
FRONTEX im Projekt womöglich übernehmen?
Nach derzeitigem Planungsstand soll EUROPOL an der methodischen
Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die polizeiliche Zusammenarbeit
beteiligt sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
c) Welche Defizite sieht die Bundesregierung bezüglich der
Durchführung von „trans-border operations“, wie es im Ratsdok. 11224/11
beschrieben ist?
Die Initiative PEP dient u. a. gerade dazu, Defizite in der polizeilichen Arbeit
zu bezeichnen und zu bewerten. Es wird auf den ersten Absatz der Antwort zu
Frage 19 verwiesen.
d) Welche Überlegungen stehen hinter dem Vorschlag, gegebenenfalls
auch das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) zur
Sitzung der PEP einzuladen?
Die Initiative PEP dient der Verbesserung der Bekämpfung der organisierten
und damit auch der Drogenkriminalität; Österreich hat eine Beteiligung von mit
dieser Thematik befassten Dritter erwogen. Im Übrigen wird auf den letzten
Absatz der Antwort zu Frage 19 verwiesen.
e) Was ist mit den im Ratsdok. 11224/11 beschriebenen „cross-border
surveillance, crime scene investigations, undercover operations“
gemeint, die Gegenstand des Projekts sein sollen?
Die in der Antwort zu Frage 19 erwähnten Kriminalitätsbereiche sind noch
nicht näher festgelegt worden.
f) Mit welchen Vorschlägen, Planungen, Kapazitäten und Praktiken wird
sich die Bundesregierung hieran konkret beteiligen (bitte für die
einzelnen Vorhaben aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium des Innern unterstützt die Initiative PEP in der vom JI-
Rat im Juni 2011 zur Kenntnis genommenen Ausgestaltung. Das
Bundeskriminalamt hat an den bisherigen zwei Sitzungen auf Expertenebene teilgenommen.
Konkrete Maßnahmen des Bundeskriminalamtes, wie z. B. die Unterstützung
bei der Auswertung vergangener Projekte der EU und der EU-Mitgliedstaaten
zur Aufbauhilfe im Westbalkan, stehen derzeit noch nicht fest.
Drucksache 17/7018 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Inwieweit sind welche deutschen Behörden eingebunden in den Aufbau
eines europäischen „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP)?
Das Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP) ist Teil des EU Projektes
EUROSUR, welches sich seit 2010 in einer Pilotphase befindet. Daran sind
derzeit sechs Mitgliedstaaten und FRONTEX beteiligt. Für 2012 ist ein Aufwuchs
auf insgesamt 18 EU-Mitgliedstaaten an den südlichen See- und östlichen EU
Landaußengrenzen vorgesehen.
Deutschland (Bundespolizei) nimmt vor dem Hintergrund des o. a.
geografischen Ansatzes der Europäischen Kommission bislang einen Beobachterstatus
ein. Eine aktive Teilnahme Deutschlands ist derzeit nicht vor 2013 vorgesehen.
a) Welche Kapazitäten werden hierfür von deutscher Seite eingebracht
oder entwickelt?
Deutschland (Bundespolizei) war bisher lediglich im Rahmen eines
Stellungnahmeverfahrens des Rates (CPIP-Fragebogen Ratsdokument 6157/10) sowie
der Teilnahme an Besprechungen bei FRONTEX beteiligt.
b) Welche Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller kommen, soweit
bislang bekannt, im CPIP zur Anwendung?
d) Welche Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller wurden für die
CPIP-Studie 2009 getestet?
f) Inwiefern ist das CPIP eingebettet in ein „European Situational
Picture“?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Welche Verfahren sowie Produkte zur Auswertung von „open source
intelligence“ bzw. „media monitoring“ werden bei welchen
Bundesbehörden entwickelt bzw. kommen dort bereits zur Anwendung?
Die Bundespolizei verwendet keine spezielle Software zur Auswertung
allgemein zugänglicher Quellen.
e) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Aufbaus
eines EU-weiten CPIP sowie des Systems zur Migrationskontrolle
EUROSUR bezüglich der Nutzung unbemannter Luft- und
Bodenroboter oder Satellitenaufklärung, wie es etwa im CPIP-Fragebogen
(Ratsdok. 6157/10) abgefragt wurde?
Die gegenwärtige Pilotphase dient der Erprobung der technischen
Umsetzbarkeit einer vernetzten Informations- und Kommunikationsplattform zwischen
den Mitgliedstaaten und FRONTEX für den Schutz der Außengrenzen.
Neben den zu erwartenden Analyseprodukten ist gegenwärtig nicht absehbar,
ob und ggf. welche Mitgliedstaaten unbemannte Luft- und Bodenroboter oder
Satellitenaufklärung für die Grenzüberwachung einsetzen werden und die
daraus gewonnenen Erkenntnisse anderen Mitgliedstaaten über EUROSUR zur
Verfügung stellen werden.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass zunächst im Rat der
erforderliche rechtliche Rahmen für EUROSUR geschaffen werden sollte.
Die Europäische Kommission hat für den Herbst dieses Jahres die Vorlage eines
Entwurfes einer Rechtsverordnung zur EUROSUR angekündigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/701822. Welche Stellen der Bundesregierung sind mit welchen Kapazitäten im
„First Response Network“ sogenannter Antiterrorismusexperten der EU-
Mitgliedstaaten integriert?
Das dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundeskriminalamt hat
Experten benannt, die bei Bedarf im First Response Network zur Verfügung
stehen.
a) Welche Aufgabe hat darin das „First Response Team“, und welche
Stellen der Bundesregierung sind mit welchen Kapazitäten daran
beteiligt?
Das First Response Network wurde im Juni 2007 während der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft eingerichtet und dient der personellen Unterstützung von
EUROPOL durch Experten aus den EU-Mitgliedstaaten bei größeren
terroristischen Ereignissen für einen ersten, begrenzten Zeitraum (ca. vier bis acht
Wochen). Infolge der Anschläge vom 22. Juli 2011 in Norwegen wurde das First
Response Network aktiviert und ein First Response Team zu EUROPOL
berufen, in das auch ein Vertreter des Bundeskriminalamts entsandt wurde. Die
Aufgabe des First Response Teams ist die Erhebung, Sammlung und Analyse von
Informationen und Erkenntnissen, die von Strafverfolgungsbehörden der
betreffenden Staaten und/oder aus anderen Quellen zum Thema Rechtsextremismus
stammen, um die Ermittlungen in Norwegen auf breiter Basis zu unterstützen.
b) Welche Stellen der Bundesregierung befassen sich nach den jüngsten
Anschlägen in Norwegen in welchen internationalen Arbeitsgruppen
mit dem Phänomen des Rechtsradikalismus in skandinavischen
Staaten sowie deren internationalen Auswirkungen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22a verwiesen.
Darüber hinausgehende internationale Arbeitstagungen zum Thema
Rechtsradikalismus in skandinavischen Staaten sind der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Wie ist die Ankündigung EUROPOLS vom 27. Juli 2011 zu
verstehen, internationalen Ermittlern „an international database of terrorist
suspects and extremists“ zur Verfügung zu stellen?
Der Bundesregierung liegen über den zitierten Wortlaut hinaus keine
Erkenntnisse zu dieser Ankündigung vor.
d) Inwiefern hilft EUROPOL dabei, den ermittelnden Behörden „the
ability to track terrorist financing“ zu ermöglichen?
Im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den
Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten
und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten
von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung
von Terrorismus vom 28. Juni 2010 (ABl. L 195 vom 27.7.2010) leitet
EUROPOL Ersuchen ermittelnder Behörden um Abfrage von über das US-
Terrorist Finance Tracking Programme (TFTP) erlangte Informationen an das
U.S.-Finanzministerium weiterleiten (Artikel 10 des Abkommens). Darüber
hinaus leitet EUROPOL über das TFTP erlangte Informationen des U.S.-
Finanzministeriums, die gemäß Artikel 9 des Abkommens bereitgestellt wurden, an die
betreffenden EU-Mitgliedstaaten weiter.
Drucksache 17/7018 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. An welchen weiteren bilateralen und EU-weiten Projekten gegen
Rechtsextremismus sind deutsche Behörden beteiligt?
Vor dem Hintergrund, dass in dieser Kleinen Anfrage ausweislich ihres Titels
auf die Zusammenarbeit der Polizeibehörden untereinander abgestellt wird,
werden nachfolgend nur die Aktivitäten des Bundeskriminalamtes im Bereich
der Bekämpfung des Rechtsextremismus dargestellt.
a) Mit welchem Personal bzw. welchen Abteilungen waren Behörden
der Bundesregierung an der jüngsten Konferenz „Bekämpfung des
Rechtsextremismus“ anwesend, an der rund 25 europäische Staaten
teilnahmen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die genannte Konferenz
vor, zumal sich diese Veranstaltung mangels weiterer konkreter Angaben nicht
näher identifizieren lässt.
b) Inwiefern beteiligt sich Deutschland am EU-Projekt „Expert Meeting
Against Right Wing Extremism“ (EMRE), und was ist dessen Inhalt?
Deutschland ist mit dem Bundeskriminalamt am „Expert Meeting on Right-
Wing Extremism“ (EMRE) beteiligt. Ziel dieses bislang quatrolateralen
polizeilichen Netzwerkes, an dem auch Österreich, Schweden und die Schweiz
teilnehmen, ist ein regelmäßiger Informationsaustausch auf Expertenebene im
Bereich des Rechtsextremismus über aktuelle phänomenologische
Entwicklungen, über Lage-/Auswerteberichte und Bekämpfungskonzepte/-ansätze sowie
über Erfahrungen und Erkenntnisse zur polizeilichen Lagebewältigung.
c) Welche themenbezogenen bilateralen und multilateralen Treffen
haben hierzu in 2010 und 2011 stattgefunden?
EMRE-Treffen finden in der Regel einmal jährlich statt. Im Jahr 2010 wurde ein
gemeinsames Projekt zum Thema „Konfrontation: Rechts-/Links-
Auseinandersetzung“ durchgeführt. 2011 fand bislang noch keine Tagung der EMRE statt.
24. Welche Erkenntnisse oder wenigstens Überlegungen kann die
Bundesregierung zur Austragung eines weiteren „EU Police Force Training“
(EUPFT) oder ähnlich gelagerten Folgeprojekten (gemeinsame Trainings
mit Polizeien europäischer oder anderer Länder) mitteilen?
a) Inwiefern sind militärische Liegenschaften bzw. Einrichtungen in die
Ausrichtung oder Logistik des diesjährigen EUPFT oder ähnlicher
Trainings integriert?
b) Aus welchen Ländern werden nach derzeitigem Stand wie viele
Angehörige welcher Einheiten teilnehmen (bitte nach Polizeien und
Gendarmerien differenzieren), und welche Szenarien werden dargestellt
bzw. geprobt?
c) Welche weiteren Beobachter bzw. Beobachterinnen welcher Länder
werden nach derzeitiger Kenntnis beim EUPFT 2011 oder ähnlichen
Trainings erwartet, und welchem Zweck dient ihr Besuch?
d) Welche Gespräche mit den Beobachtern bzw. Beobachterinnen
werden hierfür mit welchen Stellen der Bundesregierung geführt?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von einer Ausschreibung der Europäischen
Kommission, die unter dem Namen „European Union Police Services Training“
(EUPST) erfolgte. Eine Beteiligung mit deutschen Polizeibeamten ist nicht
vorgesehen. Nähere Einzelheiten zur Durchführung und verantwortlichen
Organisationen sowie Durchführungszeitpunkt sind nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/701825. Haben Bundespolizisten seit dem EUPFT 2010 an weiteren Trainings mit
IPU-Kräften anderer Länder teilgenommen (bitte nach Land, Ort und Art
der Übung aufschlüsseln)?
Seit dem EUPFT 2010 wurden seitens der Bundespolizei keine Trainings mit
IPU-Kräften anderer Länder durchgeführt.
a) Welche Überlegungen brachten die Bundesregierung dazu, auf
Bundestagsdrucksache 17/2263 zu erklären, die Szenarien des EUPFT
2010 hätten keine „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ vorgesehen,
obwohl etwa am 20. Juli 2010 die Bekämpfung von Aufständen, die
gleichzeitige Evakuierung von Flüchtlingen und eine ebenfalls zum
gleichen Zeitpunkt stattfindende Festnahme eines „Terroristen“ geübt
wurden?
Die Ausgangssituation für das EUPFT 2010 war dergestalt, dass die
Kriegshandlungen beendet waren und ein fiktives EU-Mandat mit exekutiver
Befugnis für die Polizeikräfte vorlag.
„Bürgerkriegsähnliche Zustände“ waren zu keinem Zeitpunkt gegeben. Die
Bundespolizei übte in Lehnin nicht die Bekämpfung von Aufständen. Die
konkret geübten Szenarien lagen im üblichen missionstypischen polizeilichen
Spektrum. Der Schwerpunkt lag auf dem Schutz von Menschenrechten und
Minderheiten in einem Missionsgebiet.
b) Wie erklärt die Bundesregierung ihre Behauptung auf
Bundestagsdrucksache 17/2263, die Bundespolizei hätte beim EUPFT 2010
lediglich ihre Standardausrüstung mitgeführt, mit ihrer weiteren
Ausführung auf Bundestagsdrucksache 17/3316, dass (laut
Presseberichten und Beobachtung von Abgeordneten) ebenfalls mitgeführte
Präzisionswaffen und Scharfschützen nicht zur Standardausstattung
gehörten?
Es wurden keine Präzisionswaffen oder Scharfschützen eingesetzt.
26. An welcher Stelle wurde das EUPFT 2010 ausgewertet, und welche
deutschen Stellen waren hieran beteiligt?
Die Europäische Kommission führte am 6. Dezember 2010 eine Besprechung
über das abgeschlossene Gesamtprojekt „Europäische Polizeiübungen EUPFT
2008 – 2010“ durch. An den Gesprächen nahmen zwei Vertreter der
Bundespolizei, ein Angehöriger der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU
sowie Polizeiangehörige aus EU-Staaten, die die EUPFT-Übungen 2008 und
2009 ausrichteten, teil. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag allerdings auf
organisatorischen und administrativen Aspekten der EUPFT 2008 bis 2010.
a) Wieso werden von EUPFT-Trainings keine schriftlichen
Abschlussbzw. Auswertungsdokumente gefertigt, bzw. falls diese erstellt
werden, wieso liegen diese der Bundesregierung nicht vor?
EUPFT-Trainings wurden im Auftrag der Europäischen Kommission
durchgeführt. Ein Auswertungsbericht wurde seitens der Europäischen Kommission
bislang nicht erstellt.
b) Welche anderen Berichte wurden stattdessen erstellt (bitte als Anlage
beifügen)?
Weitere Berichte der Europäischen Kommission sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
Drucksache 17/7018 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zu einer diesjährigen
europäischen Polizeiübung des Forums von „Spezialeinheiten“ aus den
Mitgliedstaaten der EU (ATLAS-Gruppe) mitteilen, die zuletzt 2010 in
Warnemünde ausgetragen wurde?
a) Wo wird eine nächste derartige Übung stattfinden, und welche
Polizeieinheiten welcher Länder sind daran beteiligt?
Die nächste vergleichbare Übung ist im November 2011 in Spanien
vorgesehen.
Voraussichtlich wird die GSG 9 der Bundespolizei teilnehmen.
Entsprechende Einladungen obliegen den ausrichtenden spanischen Behörden.
b) Welche Waffen werden hierfür gewöhnlich mitgeführt, bzw. wie wird
ihr Einsatz trainiert?
Die Übungsteilnehmer verfügen über ihre jeweils dienstlich zugewiesenen
Faustfeuer- und Langwaffen.
c) Welche Szenarien werden dort eingeübt?
Inhalt der Übung ist die Befreiung von Geiseln aus der Gewalt bewaffneter
Täter.
d) Welche Kapazitäten oder sonstigen Unterstützungsleistungen werden
durch militärische Einrichtungen übernommen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die
Gesamtorganisation der Übung obliegt den spanischen Behörden.
28. Welche Szenarien bzw. „Missionen“ wurden im Rahmen der jüngsten,
unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit abgehaltenen Leistungsschau
internationaler „Spezialeinheiten“ auf dem Gelände der Bundespolizei in
Bonn, St. Augustin („Combat Team Conference“) gezeigt?
Die Veranstaltung umfasste zehn leistungsvergleichende Übungen mit
unterschiedlichen Aufträgen, wie beispielsweise Maßnahmen zur Befreiung von
Geiseln in unterschiedlichen Situationen und Örtlichkeiten. Ferner diente sie
dem Erfahrungsaustausch zwischen den teilnehmenden Einheiten.
a) Wer hat den „Wettkampf“ mit welcher Leistung „gewonnen“?
Das Spezialeinsatzkommando des Landes Baden-Württemberg hat die
vorgegebenen Übungen insgesamt am besten absolviert.
b) Welche Einheiten welcher Behörden aus Irland und Russland haben,
ergänzend zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/6272,
teilgenommen?
Für Irland nahmen die militärische Spezialeinheit „Army Ranger Wing“ und
für Russland die Spezialeinheit „ALPHA“ des „Zentrums für Sonderaufgaben
im Föderativen Sicherheitsdienst der Russischen Föderation“ teil.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/7018c) Wie viel Startgeld haben die „Mannschaften“ aus Deutschland,
Dänemark, Finnland, Italien, Lettland, Luxemburg, Österreich, Portugal,
Schweden, Slowenien, Ungarn, Rumänien, den Niederlanden,
Norwegen, Belgien, Japan, der Schweiz, den USA, Hongkong und Israel,
Spanien sowie Irland und Russland entrichtet, und aus welchen
Töpfen ist dies für die deutsche „Mannschaft“ gezahlt worden?
Grundsätzlich war für die Teilnahme an der genannten Veranstaltung ein
Startgeld in Höhe von 1 000 Euro zu entrichten. Höhere Startgelder wurden
aufgrund von zusätzlichen Betreuern und Übersetzern erhoben.
Die von Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein, Thüringen, Dänemark, Finnland, Italien, Lettland, Luxemburg,
Portugal, Schweden, Ungarn, Rumänien, Niederlande, Norwegen, Belgien, Schweiz
(SE ARGUS), USA, Spanien und Irland entsandten Einheiten haben jeweils ein
Startgeld in Höhe von 1 000 Euro entrichtet.
Die von Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen,
Hongkong, Israel, Japan (SAT OSAKA), Österreich, Schweiz (SEK Enzian),
Slowenien sowie Russland entsandten Einheiten haben jeweils ein Startgeld in
Höhe von 1 100 Euro entrichtet.
Die von Japan entsandte Einheit SAT Tokio hat ein Startgeld in Höhe von 1 200
Euro entrichtet.
Angaben zur Verwendung von Haushaltsmitteln für Einheiten der Länder
obliegen den jeweils hierfür verantwortlichen Landesregierungen. Einheiten des
Bundes haben an den Übungen nicht teilgenommen.
d) Wie hoch war die jeweilige Unterstützung der Sponsoren Continental
AG, W. L. GÖRE GmbH, Telekom Deutschland GmbH, HAIX@
Fabrikverkauf GmbH und Heinr. Böker Baumwerk GmbH?
Die nachstehenden Unternehmen habe die Veranstaltung mit Sachmitteln in
folgender Höhe unterstützt:
Continental AG 750 Euro,
W. L. GORE & Associates, Inc. GmbH 5 000 Euro,
Telekom Deutschland GmbH 2 000 Euro,
HAIX GmbH 3 000 Euro,
Heinr. Böker Baumwerk GmbH 1 800 Euro.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]