[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7136
17. Wahlperiode 26. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6947 –
Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben und Konsequenzen für den
geplanten CASTOR-Transport nach Gorleben
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Medienberichten zwischen Ende August und Anfang September 2011
wurde an dem von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) betriebenen
Zwischenlager Gorleben die Möglichkeit einer erhöhten Strahlenbelastung
zum Jahresende festgestellt (vgl. insbesondere Artikel der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung – HAZ – und dapd-Meldungen aus dem genannten
Zeitraum).
Auf Basis der Messwerte des niedersächsischen Landesbetriebs für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde für das erste Halbjahr
2011 eine Neutronenstrahlenbelastung von 0,141 Millisievert (mSv) ermittelt.
Das heißt auf das Jahr hochgerechnet würde bereits allein damit der
Eingreifwert aus der Genehmigung von 0,27 mSv überschritten. Die
Gammastrahlenbelastung für das erste Halbjahr 2011 ist bislang noch nicht ermittelt. Der
zulässige Jahreshöchstwert/Jahresgrenzwert für die Strahlenbelastung (Summe
von Gamma- und Neutronenstrahlung) an der Grenze des
Zwischenlagergeländes beträgt 0,3 mSv.
Mithin steht zu befürchten, dass dieser Grenzwert auch ohne die bislang für
Ende des Jahres geplante Einlagerung von elf Behältern mit hochradioaktivem
Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in der
französischen Anlage La Hague überschritten wird. Dieser geplante Transport
wurde laut Medienberichten bislang für Ende November erwartet (vgl. NDR-
Meldung „Streit um Castor-Termin spitzt sich zu“ vom 11. Juli 2011).
Nun gilt es unter anderem zu klären, welche Ursachen die erhöhte
Strahlenbelastung hat, wie eine sachgerechte und möglichst rasche Reduzierung der
Strahlenbelastung erreicht werden kann und welche Konsequenzen sich für
den o. g. geplanten Transport aus La Hague nach Gorleben ergeben.
Soweit die folgenden Fragen Sachverhalte betreffen, die das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgrund der
Gegebenheiten der Bundesauftragsverwaltung nicht von sich aus beantworten
kann, sei darauf verwiesen, dass das BMU in seiner Funktion als oberste Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 22. September 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7136 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAtomaufsicht sie gleichwohl über Rückkoppelung bei der zuständigen
niedersächsischen Landesatomaufsichtsbehörde in Erfahrung bringen könnte. Hierzu
sei weiter angemerkt, dass die Bundesregierung in früheren Antworten auf
Kleine Anfragen oder Schriftliche Fragen wiederholt die zuständigen
Landesatomaufsichtsbehörden in den Beantwortungsprozess einbezogen hat,
wenn das beim BMU vorhandene Wissen aufgrund der Gegebenheiten der
Bundesauftragsverwaltung zur Beantwortung bestimmter Fragen nicht
ausreichte. Beispielhaft seien diesbezüglich Bundestagsdrucksache 17/6707,
Antworten zu den Fragen 10 und 11, Bundestagsdrucksache 17/496, Antworten zu
den Fragen 10, 11 und 14, Bundestagsdrucksache 17/4587, Antwort zu Frage
76 sowie Bundestagsdrucksache 17/5016, Antwort zu Frage 165 genannt.
Strahlenbelastung und -überwachung am Zwischenlagerstandort Gorleben
1. Welche Halbjahres- und Jahreswerte für
a) die Neutronenstrahlung und
b) die Gammastrahlung
wurden jeweils in den letzten zehn Jahren einerseits von der Betreiberin
GNS und andererseits von der im Auftrag des Landes tätigen
unabhängigen Messstelle für den ungünstigsten Punkt am Zaun des Geländes
ermittelt (bitte tabellarische Übersicht)?
Daten für die Jahre 2001 bis 2004 konnten in der Kürze der zur Verfügung
stehenden Zeit für die Beantwortung von Kleinen Anfragen nur für den Betreiber
zur Verfügung gestellt werden.
Die bewerteten Anteile an der Gamma- und Neutronendosis durch den
Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) und den Betreiber zeigen für die letzten Jahre eine im Rahmen der
Messunsicherheit gute Übereinstimmung auf.
2. Wann genau (Datum) fand das gemeinsame Gespräch von GNS, NLWKN,
TÜV Nord EnSys als Sachverständiger und Niedersächsischem
Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMUK) zur Optimierung der
Umgebungsüberwachung am Standort Gorleben statt, das der Versetzung der
Messsonde, mit der nun die erhöhte Strahlenbelastung festgestellt wurde,
vorausging, und wer schlug die Versetzung der Messsonde vor?
Die Versetzung der Sonde war das Ergebnis eines fachaufsichtlichen
Gespräches am 15. Dezember 2010. Weitergehende Informationen liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor.
Jahr 2001 2002 2003 2004
NLWKN
Betreiber 0 mSv 0 mSv 0,08 mSv 0,11 mSv
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
NLWKN 0,11 mSv 0,21 mSv 0,24 mSv 0,14 mSv 0,21 mSv 0,23 mSv
Betreiber 0,14 mSv 0,17 mSv 0,20 mSv 0,22 mSv 0,19 mSv 0,17 mSv
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/71363. Handelte es sich um ein turnusmäßig anstehendes Gespräch oder gab es
einen konkreten Anlass dafür (ggf. bitte angeben, welchen)?
Wurde die Versetzung der betreffenden Messsonde erstmals bei diesem
Gespräch angeregt, oder wann wurde die Versetzung bereits zuvor von
wem vorgeschlagen?
Falls die Versetzung der Messsonde bereits früher vorgeschlagen wurde,
wann erstmals und warum wurde dem Vorschlag nicht früher gefolgt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Wie viele derartige Gespräche zur Optimierung der
Umgebungsüberwachung am Standort Gorleben hat es in den letzten Jahren gegeben, jeweils
wann, und welche Stellen nahmen daran jeweils teil?
Das letzte fachaufsichtliche Gespräch zur Umgebungsüberwachung fand nach
Angaben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde für das Transportbehälterlager
Gorleben, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
(NMU), am 15. Dezember 2010 statt. Darüber hinaus werden im Rahmen der
Überwachung vor Ort und anlassbezogen immer wieder Gespräche von
Mitarbeitern des NLWKN mit Mitarbeitern des Betreibers geführt.
5. Wann hat es letztmalig eine Überprüfung der Festlegung des ungünstigsten
Aufpunkts gegeben, und wie wurde diese Prüfung von wem durchgeführt?
Am 20. März 1996 wurde von der Firma Brennelementelager Gorleben (BLG)
eine Änderungsanzeige zu den Messhäusern für die Umgebungsüberwachung
des Transportbehälterlagers Gorleben mit der Bitte um Zustimmung gestellt. Zu
dieser Änderungsanzeige wurde am 5. November 1996 der behördliche
beauftragte TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. gebeten, eine Stellungnahme
abzugeben. Unter Zugrundelegung dieser Stellungnahme wurde der Änderung der
Messhäuser für die Umgebungsüberwachung sowie der Vorgehensweise zur
Inbetriebnahme am 5. Dezember 1996 behördlicherseits zugestimmt. Weiter wurde
am 19. September 1997 vom TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e. V. eine
Stellungnahme zur Funktions- und Abnahmeprüfung an den Messhäusern für die
Umgebungsüberwachung des Zwischenlagers Gorleben abgegeben.
6. Ist es korrekt, dass das BMU im Juli dieses Jahres über das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) aus Terrorschutzgründen Maßnahmen am
Zwischenlager Gorleben angeordnet hat (vgl. HAZ vom 1. September 2011)?
Falls ja, betraf diese Anordnung nur das Zwischenlager Gorleben oder
auch andere deutsche Zwischenlager und Atomkraftwerksstandorte?
Weder das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) noch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) haben für das
Transportbehälterlager Gorleben (TBLG) eine Anordnung erteilt. Als Ergebnis einer
regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsanforderungen werden zur
Verbesserung des Schutzes gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter
die Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager derzeit optimiert. Das BfS hat
auf Veranlassung des BMU mit Schreiben vom 15. April 2011 die Betreiber
aller Zwischenlager darum gebeten, die dazu notwendigen Maßnahmen
einzuleiten. Das Umstellen von Behältern ist eine mögliche Maßnahme in diesem
Zusammenhang, die vom Betreiber des TBLG beantragt und der von der
zuständigen Aufsichtsbehörde zugestimmt wurde. Die optimierten
Anforderungen an die Sicherung von Zwischenlagern wurden mit den atomrechtlichen
Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder abgestimmt.
Drucksache 17/7136 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Waren die BMU-Anordnung und ihre Umsetzung mit der
niedersächsischen Landesatomaufsichtsbehörde NMUK abgestimmt?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Welche Informationen von wann gingen dieser BMU-Anordnung
a) von Landesebene oder
b) von Bundesebene
voraus?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
9. Welche Behälter wurden infolge der BMU-Anordnung wann von
welchen Stellplätzen auf welche Stellplätze versetzt?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
10. Ist die Bundesregierung bereit, den Mitgliedern des Deutschen
Bundestages auf Wunsch nähere Informationen zu dieser BMU-Anordnung und
ihren Hintergründen unter Geheimschutzbedingungen zur Verfügung zu
stellen, falls eine öffentliche Zurverfügungstellung aus
Sicherheitsgründen nicht möglich ist?
Eine Information von Mitgliedern des Deutschen Bundestages über die zur
Optimierung der Sicherung durchgeführten Maßnahmen ist unter
Berücksichtigung der einschlägigen Geheimschutzbestimmungen grundsätzlich möglich.
11. Welche Transportbehälter (bitte genauen Typ angeben) lagern seit wann
genau (Datum) auf welchem Stellplatz im Transportbehälterlager (TBL)
Gorleben zwischen?
Über welche Grafiken, Karten etc. mit den aktuellen Positionen verfügt
das BMU?
Ist das BMU bereit, diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu
stellen (ggf. bitte der Antwort als Anlage beifügen)?
In der folgenden Tabelle sind die Behältertypen und -nummern sowie das
Datum der Übernahme in den Lagerbetrieb zusammengestellt:
lfd. Nr. Behältertyp Installierung
1. CASTOR® IIa-001 27.04.1995
2. TS 28V-001 10.05.1996
3. CASTOR® Ic-002 07.03.1997
4. CASTOR® V/19-002 13.03.1997
5. CASTOR® V/19-003 12.03.1997
6. CASTOR® V/19-004 11.03.1997
7. CASTOR® HAW 20/28 CG-002 18.03.1997
8. CASTOR® HAW 20/28 CG-003 19.03.1997
9. CASTOR® HAW 20/28 CG-004 20.04.2001
10. CASTOR® HAW 20/28 CG-005 12.04.2001
11. CASTOR® HAW 20/28 CG-006 06.04.2001
12. CASTOR® HAW 20/28 CG-007 19.04.2001
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/713613. CASTOR® HAW 20/28 CG-008 10.04.2001
14. CASTOR® HAW 20/28 CG-009 04.04.2001
15. CASTOR® HAW 20/28 CG-001 03.12.2001
16. CASTOR® HAW 20/28 CG-010 26.11.2001
17. CASTOR® HAW 20/28 CG-011 28.11.2001
18. CASTOR® HAW 20/28 CG-012 29.11.2001
19. CASTOR® HAW 20/28 CG-013 04.12.2001
20. CASTOR® HAW 20/28 CG-014 06.12.2001
21. CASTOR® HAW 20/28 CG-016 12.12.2002
22. CASTOR® HAW 20/28 CG-017 29.11.2002
23. CASTOR® HAW 20/28 CG-018 16.12.2002
24. CASTOR® HAW 20/28 CG-019 22.11.2002
25. CASTOR® HAW 20/28 CG-020 26.11.2002
26. CASTOR® HAW 20/28 CG-021 08.01.2003
27. CASTOR® HAW 20/28 CG-022 20.12.2002
28. CASTOR® HAW 20/28 CG-023 18.12.2002
29. CASTOR® HAW 20/28 CG-031 04.12.2002
30. CASTOR® HAW 20/28 CG-028 16.01.2003
31. CASTOR® HAW 20/28 CG-029 10.12.2002
32. CASTOR® HAW 20/28 CG-030 05.12.2002
33. CASTOR® HAW 20/28 CG-024 27.11.2003
34. CASTOR® HAW 20/28 CG-032 01.12.2003
35. CASTOR® HAW 20/28 CG-033 15.12.2003
36. CASTOR® HAW 20/28 CG-034 22.12.2003
37. CASTOR® HAW 20/28 CG-035 12.01.2004
38. CASTOR® HAW 20/28 CG-036 18.12.2003
39. CASTOR® HAW 20/28 CG-037 07.01.2004
40. CASTOR® HAW 20/28 CG-038 25.11.2003
41. CASTOR® HAW 20/28 CG-039 09.12.2003
42. CASTOR® HAW 20/28 CG-040 03.12.2003
43. CASTOR® HAW 20/28 CG-041 20.11.2003
44. CASTOR® HAW 20/28 CG-042 05.12.2003
45. CASTOR® HAW 20/28 CG-043 25.11.2004
46. CASTOR® HAW 20/28 CG-044 23.11.2004
47. CASTOR® HAW 20/28 CG-045 01.12.2004
48. CASTOR® HAW 20/28 CG-046 03.12.2004
49. CASTOR® HAW 20/28 CG-047 10.12.2004
50. CASTOR® HAW 20/28 CG-048 20.12.2004
51. CASTOR® HAW 20/28 CG-049 14.12.2004
52. CASTOR® HAW 20/28 CG-050 22.11.2004
53. CASTOR® HAW 20/28 CG-051 16.11.2004
54. CASTOR® HAW 20/28 CG-052 16.12.2004
55. CASTOR® HAW 20/28 CG-053 08.12.2004
56. CASTOR® HAW 20/28 CG-054 29.11.2004
57. CASTOR® HAW 20/28 CG-061 21.12.2005
58. CASTOR® HAW 20/28 CG-062 09.12.2005
59. CASTOR® HAW 20/28 CG-063 22.12.2005
60. CASTOR® HAW 20/28 CG-064 09.01.2006
61. CASTOR® HAW 20/28 CG-065 05.12.2005
62. CASTOR® HAW 20/28 CG-066 07.12.2005
63. CASTOR® HAW 20/28 CG-067 05.01.2006
64. CASTOR® HAW 20/28 CG-068 12.01.2006
65. CASTOR® HAW 20/28 CG-069 19.12.2005
Drucksache 17/7136 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Zuordnung der einzelnen Behälter zu den einzelnen Stellplätzen
(Aufstellungspläne) liegt der Bundesregierung nicht vor. Sie sind nach Angaben der
atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für
Umwelt und Klimaschutz, als Verschlusssache eingestuft.
12. Liegen dem BMU oder anderen Stellen der Bundesregierung (ggf. bitte
angeben) die Sicherheitsberichte für die Behälterzulassung aller im TBL
Gorleben befindlichen Behältertypen sowie der in der Präambel
erwähnten Behälter aus La Hague vor?
Jeweils welche Teile der Berichte sind gemäß Geheimschutzverordnung
eingestuft und mit welchem Grad („Nur für den Dienstgebrauch“/
„vertraulich“/„geheim“), und welche Teile sind es nicht?
Dem BfS und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
liegen die Sicherheitsberichte aller im Transportbehälterlager Gorleben
befindlichen Behälter vor. Die Sicherheitsberichte sind nicht gemäß Geheimschutz-
66. CASTOR® HAW 20/28 CG-070 16.01.2006
67. CASTOR® HAW 20/28 CG-071 02.12.2005
68. CASTOR® HAW 20/28 CG-072 10.01.2006
69. CASTOR® HAW 20/28 CG-073 20.12.2006
70. CASTOR® HAW 20/28 CG-074 08.12.2006
71. CASTOR® HAW 20/28 CG-075 18.12.2006
72. CASTOR® HAW 20/28 CG-076 20.11.2006
73. CASTOR® HAW 20/28 CG-077 06.12.2006
74. CASTOR® HAW 20/28 CG-078 30.11.2006
75. CASTOR® HAW 20/28 CG-079 22.11.2006
76. CASTOR® HAW 20/28 CG-080 29.11.2006
77. CASTOR® HAW 20/28 CG-081 04.12.2006
78. CASTOR® HAW 20/28 CG-082 10.01.2007
79. CASTOR® HAW 20/28 CG-083 14.12.2006
80. CASTOR® HAW 20/28 CG-084 12.12.2006
81. TN85-01 20.11.2008
82. TN85-02 26.11.2008
83. TN85-03 10.12.2008
84. TN85-04 08.12.2008
85. TN85-05 28.11.2008
86. TN85-06 02.12.2008
87. TN85-07 04.12.2008
88. TN85-08 16.12.2008
89. TN85-09 18.12.2008
90. TN85-10 19.12.2008
91. TN85-11 12.12.2008
92. TN85-12 07.01.2011
93. CASTOR® HAW28M-008 06.12.2010
94. CASTOR® HAW28M-010 04.01.2011
95. CASTOR® HAW28M-011 09.12.2010
96. CASTOR® HAW28M-012 13.12.2010
97. CASTOR® HAW28M-014 20.12.2010
98. CASTOR® HAW28M-015 22.12.2010
99. CASTOR® HAW28M-016 06.12.2010
100. CASTOR® HAW28M-017 30.11.2010
101. CASTOR® HAW28M-018 29.11.2010
102. CASTOR® HAW28M-021 24.11.2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7136verordnung eingestuft, beinhalten jedoch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,
die gemäß § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz von der Behörde nicht unbefugt
offenbart werden dürfen.
13. Liegen dem BMU oder anderen Stellen der Bundesregierung (ggf. bitte
angeben) die Sicherheitsnachweise zur Abschirmfähigkeit aller im TBL
Gorleben befindlichen Behältertypen sowie der in der Präambel
erwähnten Behälter aus La Hague vor?
Jeweils welche Teile der Nachweise sind gemäß
Geheimschutzverordnung eingestuft und mit welchem Grad („Nur für den Dienstgebrauch“/
„vertraulich“/„geheim“), und welche Teile sind es nicht?
Dem BfS – sowohl im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das TBLG
als auch im verkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren der jeweiligen
Behälterbauart – und der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (NMU) liegen
entsprechende Sicherheitsnachweise zur Abschirmfähigkeit aller im TBLG
befindlichen Behälterbauarten im Rahmen der Genehmigungsdokumentation vor.
Eine Einstufung der Sicherheitsnachweise nach Geheimschutzverordnung liegt
nicht vor. Die Sicherheitsnachweise enthalten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Diesbezüglich wird auf
die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Ergebnisberichte laufender aufsichtlicher
Überprüfungen liegen dem BfS nicht vor.
14. Soweit die in den vorangegangenen Fragen adressierten Teile der
Behältersicherheitsberichte und -nachweise der Geheimhaltung unterliegen, ist
die Bundesregierung bereit, sie Mitgliedern des Deutschen Bundestages
auf Wunsch unter Geheimschutzbedingungen zugänglich zu machen?
Sowohl der Sicherheitsbericht für die verkehrsrechtliche Behälterzulassung als
auch die im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegten
Sicherheitsnachweise enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Im Übrigen ist die
Herausgabe von Unterlagen vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst.
15. Ist die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. April
2008, „Bund stoppt Castor-Transport“, korrekt, wonach die
Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) im Rahmen der Zulassung für den
CASTOR-Behälter vom Typ HAW 28 M in einem Schreiben an die GNS
dieser im Hinblick auf Sicherheitsaspekte „Defizite […] bei
grundlegenden Fragestellungen“ attestierte?
Um welche Fragestellungen handelte es sich dabei konkret (bitte alle
angeben), und was waren die wesentlichen Kritikpunkte der BAM?
Der Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. April 2008 erschien, als die
Bauartprüfung der BAM für den Behältertyp CASTOR HAW28M noch nicht
abgeschlossen war. Die BAM reagierte hierauf mit einer Pressemitteilung am
30. April 2008. Die Darlegungen in der „Süddeutschen Zeitung“ bezogen sich
auf Vorgänge während des laufenden Verfahrens. Die in der Stellungnahme der
BAM aufgeworfenen Fragen und klärungsbedürftigen Punkte wurden vom
Antragsteller bis zum Abschluss des Verfahrens beantwortet und von der BAM
positiv bewertet. Die Bauartprüfung wurde mit dem Prüfungszeugnis im
September 2009 abgeschlossen und bestätigt, dass der CASTOR HAW 28 M, bzgl.
des Begutachtungsumfangs der BAM, allen Anforderungen des
Gefahrgutrechts genügt.
Drucksache 17/7136 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAktuelles Geschehen und weiteres Vorgehen
16. Was waren die wesentlichen inhaltlichen Ergebnisse des Fachgesprächs
zu der erhöhten Strahlung am Zwischenlager Gorleben, das am Dienstag,
den 30. August 2011 unter Teilnahme der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit (GRS) in Hannover stattfand?
Im Ergebnis der Diskussion am 30. August 2011 wurde folgendes Vorgehen
festgelegt: Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde (NMU) hat den Betreiber
aufgefordert Maßnahmen vorzuschlagen, die die Einhaltung des genehmigten
Wertes von 0,3 Millisievert pro Jahr gewährleisten. Der Betreiber hat
mitgeteilt, dass seine Messungen keine Überschreitung des Schwellenwertes
erkennen lassen würden, jedoch grundsätzlich eine Optimierung der Lagerbelegung
in Frage kommt – dies auch unter Berücksichtigung der für dieses Jahr
geplanten Einlagerung von weiteren elf Behältern. Ergänzend hat der Betreiber darauf
hingewiesen, dass er im Juni 2011 bereits eine Umlagerung von Behältern aus
Sicherungsgründen vorgenommen habe (siehe hierzu Antwort zu Frage 6).
Dies werde nach Einschätzung des Betreibers tendenziell zu einer Reduktion
der extrapolierten Jahresdosis führen. Alle Planungen und Maßnahmen des
Betreibers würden durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde geprüft. Danach
wäre über die Zustimmung zu einer weiteren Einlagerung zu befinden. Parallel
hat das NMU zusätzlich weitere unabhängige Messungen durch die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt am Zaun veranlasst, um die
Prognosesicherheit zu erhöhen.
17. War das BMU ebenfalls eingeladen, an dem Fachgespräch teilzunehmen,
und falls ja, warum hat es dies als oberste Strahlenschutzbehörde
Deutschlands nicht getan?
Dem BMU war der Termin für das Fachgespräch bekannt. Es hat einen
Vertreter der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) entsandt,
um den Teilnehmern gegebenenfalls auch einen Rückgriff auf die Expertise der
GRS zu ermöglichen.
18. Welche möglichen Handlungsoptionen wurden bei dem Fachgespräch
diskutiert, und welche Beschlüsse hinsichtlich des weiteren Vorgehens
und eines damit verbundenen Zeitplans wurden gefasst?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
19. Welche schriftlichen Unterlagen wie (Ergebnis-)Protokolle,
Sachverständigenstellungnahmen, Gutachten, Vermerke etc. welchen Datums und
von wem liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Fachgespräch vor?
Der Bundesregierung liegen zu dem Gespräch am 30. August 2011 ein Vermerk
des NMU, die diesbezügliche Pressemitteilung des NMU sowie ein Vermerk
des Mitarbeiters der GRS vor.
20. Wie unterscheiden sich welche der im TBL Gorleben zwischengelagerten
Behälter hinsichtlich der sogenannten Neutronenfenster-Problematik –
unabhängig davon, dass sie den Zulassungsbedingungen genügen?
Jeweils wie viele Absorberstäbe zur Abschirmung von
Neutronenstrahlung welchen Umfangs, welcher Länge und aus welchem Material sind in
welchen der im TBL Gorleben zwischengelagerten Behälter verbaut?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7136Welcher Abstand zwischen den Enden der Absorberstäbe und dem
Behälterdeckel und -boden (bitte millimetergenau angeben und ggf. nach
Umfangssektoren differenziert) existiert jeweils bei welchen Behältern?
Im TBLG sind angepasst an die unterschiedlichen Inventarspezifikationen
(Druck- und Siedewasserreaktor-Brennelemente, verglaste hochradioaktive
Abfälle) unterschiedliche Behälterbauarten gemäß der Genehmigung des BfS
eingelagert. Angaben zur Abschirmung und zum Behälteraufbau liegen dem
BfS vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
21. Welche verschiedenen Maßnahmen zur Abschirmung im und am TBL
Gorleben werden derzeit von der Betreiberin GNS verfolgt bzw. ins Auge
gefasst?
Insbesondere welche Abschirmmaßnahmen direkt an den Behältern
werden ins Auge gefasst?
Der Betreiber wurde aufgefordert, vorsorgliche Maßnahmen zu prüfen.
Ergebnisse liegen noch nicht vor.
22. Welche Sicherheitsnachweise bezüglich der Wärmeabfuhr wurden nach
der Umstellung der Behälter, die laut o. g. „HAZ“-Artikel auf eine BMU-
Anordnung vom Juli dieses Jahres zurückging, wann von der GNS
vorgelegt?
Der gültige Lagerbelegungsplan für das TBLG, der durch die vierte
Änderungsgenehmigung vom 29. Januar 2010 verbindlich festgeschrieben ist,
enthält Randbedingungen zur Aufstellung der Behälter u. a. aus thermischen
Gesichtspunkten. Der Lagerbelegungsplan und die im Zusammenhang damit
durch die GNS eingereichten thermischen Auslegungsberechnungen sind im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 des Atomgesetzes mit
positivem Ergebnis geprüft worden. Die Festlegungen des Lagerbelegungsplans
sind bei allen Maßnahmen, die die Behälteraufstellung betreffen, einzuhalten.
Die Umstellung der Behälter – mit Zustimmung der atomrechtlichen
Aufsichtsbehörde (NMU) – wurde bis Ende Juni 2011 abgeschlossen. Sie erfolgte
ausschließlich auf hierfür zugelassene Positionen. Alle sicherheitstechnischen
Aspekte sind schon in den Genehmigungsverfahren betrachtet worden bzw.
durch die nach Nebenbestimmung 20 der Aufbewahrungsgenehmigung
geforderte halbjährliche Fortschreibung des Belegungsplanes nachgewiesen.
23. Welche Sicherheitsnachweise bezüglich der Wärmeabfuhr sollen nach
aktuellem Zeitplan bis wann für welche derzeit von der GNS geplante
Maßnahme zur Verbesserung der Abschirmung im und am TBL Gorleben
vorgelegt werden?
Eventuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Abschirmung im und am
Transportbehälterlager Gorleben sind mit der zuständigen atomrechtlichen
Aufsichtsbehörde (NMU) abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22
verwiesen.
24. Hält die Bundesregierung es nach gegenwärtigem Stand für machbar,
dass alle notwendigen Sicherheitsnachweise für Maßnahmen zur
Verbesserung der Abschirmung im und am TBL Gorleben gutachterlich und
behördlich noch so rechtzeitig überprüft werden können, dass der geplante
Drucksache 17/7136 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTransport der elf Behälter aus La Hague ins TBL Gorleben vor Ablauf
der Genehmigungsfrist Ende Januar 2012 stattfinden kann?
Alle Planungen und Maßnahmen des Betreibers werden durch die
atomrechtliche Aufsichtsbehörde (NMU) geprüft. Nach Abschluss der Prüfungen ist
durch das NMU über die Zustimmung zu einer weiteren Einlagerung zu
befinden.
25. Durch welche Maßnahmen stellt die GNS den Strahlenschutz des
Personals bei den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Abschirmung
im und am TBL Gorleben sicher?
Inwiefern ist von behördlicher Seite angesichts des aktuell
möglicherweise auf der GNS lastenden Zeitdrucks geplant, dem Strahlenschutz des
Personals besondere Aufmerksamkeit zu widmen?
Das NMU als atomrechtliche Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Vorgaben
der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden.
Konsequenzen für den geplanten Transport aus La Hague und Alternativen
zum Bestimmungsort Gorleben
26. Wäre es grundsätzlich möglich – beispielsweise rein platztechnisch –, die
in der Präambel erwähnten elf Behälter aus La Hague statt im
Zwischenlager Gorleben an einem anderen Zwischenlagerstandort
zwischenzulagern, sofern dies beantragt und genehmigt wird?
Falls ja, bei welchen anderen Standorten?
Das TBLG verfügt als einziges Zwischenlager in Deutschland über die für die
Aufbewahrung von verfestigten hochradioaktiven Spaltproduktlösungen aus
der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen im europäischen Ausland
erforderliche Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes. An jedem anderen Standort
in Deutschland müsste ein neues atomrechtliches Genehmigungsverfahren
durchgeführt werden, das mehrere Jahre dauern würde.
27. Wäre dies kurzfristig möglich oder mit welchen Zeiträumen für
entsprechende Genehmigungsverfahren wäre nach Einschätzung der
Bundesregierung mindestens zu rechnen?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
28. Inwiefern unterscheiden sich die Zwischenlagerstandorte Ahaus und die
standortnahen Zwischenlager hinsichtlich ihrer Gesamtsicherheit und
ihrer Abschirmfähigkeit?
Welche grundsätzlichen Unterschiede bezüglich der Abschirmfähigkeit
bestehen zwischen den standortnahen Zwischenlagern nach dem WTI-
Konzept und nach dem STEAG-Konzept?
Alle Zwischenlagerstandorte erfüllen die Genehmigungsvoraussetzungen nach
§ 6 des Atomgesetzes. Die unterschiedlichen Wandstärken bei den genannten
Konzepten wirken sich auf deren Abschirmfähigkeit für Neutronenstrahlung
nicht wesentlich aus. Die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung werden
nicht überschritten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/713629. Inwiefern eruiert die Bundesregierung intern, ob andere
Bestimmungsorte als das TBL Gorleben für die Zwischenlagerung der elf Behälter aus
La Hague möglich sein könnten?
Entsprechend § 9 Absatz 1 Buchstabe b des Atomgesetzes sind die
Energieversorgungsunternehmen für eine solche Prüfung zuständig.
30. Wurde die Bundesregierung in diesem Jahr in irgendeiner Form von der
niedersächsische Landesregierung gebeten, Alternativen zum bisherigen
Bestimmungsort TBL Gorleben zu eruieren?
Falls ja, wann, von wem, wie genau lautete die Bitte/das Ersuchen, an
welches Bundesressort richtete sie/es sich, und wie hat die
Bundesregierung wann darauf reagiert?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
Situation in La Hague
31. Unter welchen Bedingungen lagern die für den geplanten Transport
bereits beladenen Behälter in La Hague zwischen?
Die abgefertigten Behälter lagern in Transportkonfiguration in zwei
Lagerhallen. Die sichere Abfuhr der Zerfallswärme sowie die Erhaltung der
Kontaminationsfreiheit sind gewährleistet. Die Behälter sind gegen Witterungseinflüsse
geschützt. Im Übrigen obliegt die Genehmigung und Aufsicht der
Transportbereitstellung der zuständigen französischen atomrechtlichen Genehmigungs-
und Aufsichtsbehörde.
32. Lagern sie in einer Halle, und falls ja, in einer Halle welcher Art (bitte mit
Angabe des Baujahrs), welchen Sicherheitszustands und welcher
Abschirmfähigkeit?
Welche schriftlichen Dokumentationen welchen Datums hierzu liegen
der Bundesregierung vor?
Lagern sie unter freiem Himmel oder in Umhausungen ähnlich denen,
wie sie von der WAK GmbH für die mit den Kokillen der verglasten
„Atomsuppe“ beladenen Behälter zur Transportbereitstellung verwendet
wurden?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Falls die Behälter derzeit nicht in einer Halle in La Hague
zwischenlagern, wäre es möglich, sie in La Hague in einer Halle zwischenzulagern,
falls sich der Transport nach Deutschland verzögern sollte, und falls ja, in
welcher Halle (ggf. bitte mit näherer Beschreibung der Halle entlang der
Eckpunkte Baujahr, Art, Sicherheitszustand und Abschirmfähigkeit)?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
34. Über welche Erkenntnisse und Unterlagen verfügt die GRS –
beispielsweise durch ihre Kooperation mit ihrer französischen Partnerorganisation
Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN) – über die Zwi-
Drucksache 17/7136 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschenlagerhallen in La Hague und ihre Art, ihren Sicherheitszustand und
ihre Abschirmfähigkeit?
Die GRS verfügt über frei zugängliche Informationen und Daten zu den
Lagereinrichtungen für bestrahlte Brennelemente und verglaste hochradioaktive
Abfälle in der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague. Aktuell verfügt die GRS
jedoch nicht über spezielle Unterlagen oder Kenntnisse im Zusammenhang mit
einer Transportbereitstellung von beladenen Transportbehältern mit verglasten
hochradioaktiven Abfällen am Standort La Hague.
35. Hält die Bundesregierung es unter den gegebenen Umständen in
Gorleben für sinnvoll, die weitere Beladung von Behältern fortzuführen,
obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher ist, dass der Transport
tatsächlich stattfinden kann?
Mit der Beladung des elften Behälters wurde bereits begonnen.
36. Inwiefern, wann, und in welcher Form hat die Bundesregierung im
Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Nuklearsicherheit und des Strahlenschutzes mit Frankreich gegenüber Frankreich
bereits signalisiert, dass es zu einem verzögerten Abtransport der Behälter
aus La Hague kommen könnte?
Wie hat Frankreich reagiert?
Vor der Klärung des Sachverhalts bis voraussichtlich Ende September ist eine
Unterrichtung der französischen Seite nicht erforderlich.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]