Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben und Konsequenzen für den geplanten CASTOR-Transport nach Gorleben
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Medienberichten zwischen Ende August und Anfang September 2011 wurde an dem von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) betriebenen Zwischenlager Gorleben die Möglichkeit einer erhöhten Strahlenbelastung zum Jahresende festgestellt (vgl. insbesondere Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung – HAZ – und dapd-Meldungen aus dem genannten Zeitraum).
Auf Basis der Messwerte des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wurde für das erste Halbjahr 2011 eine Neutronenstrahlenbelastung von 0,141 Millisievert (mSv) ermittelt. Das heißt auf das Jahr hochgerechnet würde bereits allein damit der Eingreifwert aus der Genehmigung von 0,27 mSv überschritten. Die Gammastrahlenbelastung für das erste Halbjahr 2011 ist bislang noch nicht ermittelt. Der zulässige Jahreshöchstwert/Jahresgrenzwert für die Strahlenbelastung (Summe von Gamma- und Neutronenstrahlung) an der Grenze des Zwischenlagergeländes beträgt 0,3 mSv.
Mithin steht zu befürchten, dass dieser Grenzwert auch ohne die bislang für Ende des Jahres geplante Einlagerung von elf Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in der französischen Anlage La Hague überschritten wird. Dieser geplante Transport wurde laut Medienberichten bislang für Ende November erwartet (vgl. NDR-Meldung „Streit um Castor-Termin spitzt sich zu“ vom 11. Juli 2011).
Nun gilt es unter anderem zu klären, welche Ursachen die erhöhte Strahlenbelastung hat, wie eine sachgerechte und möglichst rasche Reduzierung der Strahlenbelastung erreicht werden kann und welche Konsequenzen sich für den o. g. geplanten Transport aus La Hague nach Gorleben ergeben.
Soweit die folgenden Fragen Sachverhalte betreffen, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgrund der Gegebenheiten der Bundesauftragsverwaltung nicht von sich aus beantworten kann, sei darauf verwiesen, dass das BMU in seiner Funktion als oberste Atomaufsicht sie gleichwohl über Rückkoppelung bei der zuständigen niedersächsischen Landesatomaufsichtsbehörde in Erfahrung bringen könnte. Hierzu sei weiter angemerkt, dass die Bundesregierung in früheren Antworten auf Kleine Anfragen oder Schriftliche Fragen wiederholt die zuständigen Landesatomaufsichtsbehörden in den Beantwortungsprozess einbezogen hat, wenn das beim BMU vorhandene Wissen aufgrund der Gegebenheiten der Bundesauftragsverwaltung zur Beantwortung bestimmter Fragen nicht ausreichte. Beispielhaft seien diesbezüglich Bundestagsdrucksache 17/6707, Antworten zu den Fragen 10 und 11, Bundestagsdrucksache 17/496, Antworten zu den Fragen 10, 11 und 14, Bundestagsdrucksache 17/4587, Antwort zu Frage 76 sowie Bundestagsdrucksache 17/5016, Antwort zu Frage 165 genannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Strahlenbelastung und -überwachung am Zwischenlagerstandort Gorleben
Fragen36
Welche Halbjahres- und Jahreswerte für a) die Neutronenstrahlung und b) die Gammastrahlung wurden jeweils in den letzten zehn Jahren einerseits von der Betreiberin GNS und andererseits von der im Auftrag des Landes tätigen unabhängigen Messstelle für den ungünstigsten Punkt am Zaun des Geländes ermittelt (bitte tabellarische Übersicht)?
Wann genau (Datum) fand das gemeinsame Gespräch von GNS, NLWKN, TÜV Nord EnSys als Sachverständiger und Niedersächsischem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (NMUK) zur Optimierung der Umgebungsüberwachung am Standort Gorleben statt, das der Versetzung der Messsonde, mit der nun die erhöhte Strahlenbelastung festgestellt wurde, vorausging, und wer schlug die Versetzung der Messsonde vor?
Handelte es sich um ein turnusmäßig anstehendes Gespräch oder gab es einen konkreten Anlass dafür (ggf. bitte angeben, welchen)? Wurde die Versetzung der betreffenden Messsonde erstmals bei diesem Gespräch angeregt, oder wann wurde die Versetzung bereits zuvor von wem vorgeschlagen? Falls die Versetzung der Messsonde bereits früher vorgeschlagen wurde, wann erstmals und warum wurde dem Vorschlag nicht früher gefolgt?
Wie viele derartige Gespräche zur Optimierung der Umgebungsüberwachung am Standort Gorleben hat es in den letzten Jahren gegeben, jeweils wann, und welche Stellen nahmen daran jeweils teil?
Wann hat es letztmalig eine Überprüfung der Festlegung des ungünstigsten Aufpunkts gegeben, und wie wurde diese Prüfung von wem durchgeführt?
Ist es korrekt, dass das BMU im Juli dieses Jahres über das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aus Terrorschutzgründen Maßnahmen am Zwischenlager Gorleben angeordnet hat (vgl. HAZ vom 1. September 2011)? Falls ja, betraf diese Anordnung nur das Zwischenlager Gorleben oder auch andere deutsche Zwischenlager und Atomkraftwerksstandorte?
Waren die BMU-Anordnung und ihre Umsetzung mit der niedersächsischen Landesatomaufsichtsbehörde NMUK abgestimmt?
Welche Informationen von wann gingen dieser BMU-Anordnung a) von Landesebene oder b) von Bundesebene voraus?
Welche Behälter wurden infolge der BMU-Anordnung wann von welchen Stellplätzen auf welche Stellplätze versetzt?
Ist die Bundesregierung bereit, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages auf Wunsch nähere Informationen zu dieser BMU-Anordnung und ihren Hintergründen unter Geheimschutzbedingungen zur Verfügung zu stellen, falls eine öffentliche Zurverfügungstellung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist?
Welche Transportbehälter (bitte genauen Typ angeben) lagern seit wann genau (Datum) auf welchem Stellplatz im Transportbehälterlager (TBL) Gorleben zwischen? Über welche Grafiken, Karten etc. mit den aktuellen Positionen verfügt das BMU? Ist das BMU bereit, diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen (ggf. bitte der Antwort als Anlage beifügen)?
Liegen dem BMU oder anderen Stellen der Bundesregierung (ggf. bitte angeben) die Sicherheitsberichte für die Behälterzulassung aller im TBL Gorleben befindlichen Behältertypen sowie der in der Präambel erwähnten Behälter aus La Hague vor? Jeweils welche Teile der Berichte sind gemäß Geheimschutzverordnung eingestuft und mit welchem Grad („Nur für den Dienstgebrauch“/„vertraulich“/„geheim“), und welche Teile sind es nicht?
Liegen dem BMU oder anderen Stellen der Bundesregierung (ggf. bitte angeben) die Sicherheitsnachweise zur Abschirmfähigkeit aller im TBL Gorleben befindlichen Behältertypen sowie der in der Präambel erwähnten Behälter aus La Hague vor? Jeweils welche Teile der Nachweise sind gemäß Geheimschutzverordnung eingestuft und mit welchem Grad („Nur für den Dienstgebrauch“/„vertraulich“/„geheim“), und welche Teile sind es nicht?
Soweit die in den vorangegangenen Fragen adressierten Teile der Behältersicherheitsberichte und -nachweise der Geheimhaltung unterliegen, ist die Bundesregierung bereit, sie Mitgliedern des Deutschen Bundestages auf Wunsch unter Geheimschutzbedingungen zugänglich zu machen?
Ist die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ vom 29. April 2008, „Bund stoppt Castor-Transport“, korrekt, wonach die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) im Rahmen der Zulassung für den CASTOR-Behälter vom Typ HAW 28 M in einem Schreiben an die GNS dieser im Hinblick auf Sicherheitsaspekte „Defizite [...] bei grundlegenden Fragestellungen“ attestierte? Um welche Fragestellungen handelte es sich dabei konkret (bitte alle angeben), und was waren die wesentlichen Kritikpunkte der BAM?
Was waren die wesentlichen inhaltlichen Ergebnisse des Fachgesprächs zu der erhöhten Strahlung am Zwischenlager Gorleben, das am Dienstag, den 30. August 2011 unter Teilnahme der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in Hannover stattfand?
War das BMU ebenfalls eingeladen, an dem Fachgespräch teilzunehmen, und falls ja, warum hat es dies als oberste Strahlenschutzbehörde Deutschlands nicht getan?
Welche möglichen Handlungsoptionen wurden bei dem Fachgespräch diskutiert, und welche Beschlüsse hinsichtlich des weiteren Vorgehens und eines damit verbundenen Zeitplans wurden gefasst?
Welche schriftlichen Unterlagen wie (Ergebnis-)Protokolle, Sachverständigenstellungnahmen, Gutachten, Vermerke etc. welchen Datums und von wem liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fachgespräch vor?
Wie unterscheiden sich welche der im TBL Gorleben zwischengelagerten Behälter hinsichtlich der sogenannten Neutronenfenster-Problematik – unabhängig davon, dass sie den Zulassungsbedingungen genügen? Jeweils wie viele Absorberstäbe zur Abschirmung von Neutronenstrahlung welchen Umfangs, welcher Länge und aus welchem Material sind in welchen der im TBL Gorleben zwischengelagerten Behälter verbaut? Welcher Abstand zwischen den Enden der Absorberstäbe und dem Behälterdeckel und -boden (bitte millimetergenau angeben und ggf. nach Umfangssektoren differenziert) existiert jeweils bei welchen Behältern?
Welche verschiedenen Maßnahmen zur Abschirmung im und am TBL Gorleben werden derzeit von der Betreiberin GNS verfolgt bzw. ins Auge gefasst? Insbesondere welche Abschirmmaßnahmen direkt an den Behältern werden ins Auge gefasst?
Welche Sicherheitsnachweise bezüglich der Wärmeabfuhr wurden nach der Umstellung der Behälter, die laut o. g. „HAZ“-Artikel auf eine BMU-Anordnung vom Juli dieses Jahres zurückging, wann von der GNS vorgelegt?
Welche Sicherheitsnachweise bezüglich der Wärmeabfuhr sollen nach aktuellem Zeitplan bis wann für welche derzeitig von der GNS geplante Maßnahme zur Verbesserung der Abschirmung im und am TBL Gorleben vorgelegt werden?
Hält die Bundesregierung es nach gegenwärtigem Stand für machbar, dass alle notwendigen Sicherheitsnachweise für Maßnahmen zur Verbesserung der Abschirmung im und am TBL Gorleben gutachterlich und behördlich noch so rechtzeitig überprüft werden können, dass der geplante Transport der elf Behälter aus La Hague ins TBL Gorleben vor Ablauf der Genehmigungsfrist Ende Januar 2012 stattfinden kann?
Durch welche Maßnahmen stellt die GNS den Strahlenschutz des Personals bei den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Abschirmung im und am TBL Gorleben sicher? Inwiefern ist von behördlicher Seite angesichts des aktuell möglicherweise auf der GNS lastenden Zeitdrucks geplant, dem Strahlenschutz des Personals besondere Aufmerksamkeit zu widmen?
Wäre es grundsätzlich möglich – beispielsweise rein platztechnisch –, die in der Präambel erwähnten elf Behälter aus La Hague statt im Zwischenlager Gorleben an einem anderen Zwischenlagerstandort zwischenzulagern, sofern dies beantragt und genehmigt wird? Falls ja, bei welchen anderen Standorten?
Wäre dies kurzfristig möglich oder mit welchen Zeiträumen für entsprechende Genehmigungsverfahren wäre nach Einschätzung der Bundesregierung mindestens zu rechnen?
Inwiefern unterscheiden sich die Zwischenlagerstandorte Ahaus und die standortnahen Zwischenlager hinsichtlich ihrer Gesamtsicherheit und ihrer Abschirmfähigkeit? Welche grundsätzlichen Unterschiede bezüglich der Abschirmfähigkeit bestehen zwischen den standortnahen Zwischenlagern nach dem WTI-Konzept und nach dem STEAG-Konzept?
Inwiefern eruiert die Bundesregierung intern, ob andere Bestimmungsorte als das TBL Gorleben für die Zwischenlagerung der elf Behälter aus La Hague möglich sein könnten?
Wurde die Bundesregierung in diesem Jahr in irgendeiner Form von der niedersächsische Landesregierung gebeten, Alternativen zum bisherigen Bestimmungsort TBL Gorleben zu eruieren? Falls ja, wann, von wem, wie genau lautete die Bitte/das Ersuchen, an welches Bundesressort richtete sie/es sich, und wie hat die Bundesregierung wann darauf reagiert?
Unter welchen Bedingungen lagern die für den geplanten Transport bereits beladenen Behälter in La Hague zwischen?
Lagern sie in einer Halle, und falls ja, in einer Halle welcher Art (bitte mit Angabe des Baujahrs), welchen Sicherheitszustands und welcher Abschirmfähigkeit? Welche schriftlichen Dokumentationen welchen Datums hierzu liegen der Bundesregierung vor? Lagern sie unter freiem Himmel oder in Umhausungen ähnlich denen, wie sie von der WAK GmbH für die mit den Kokillen der verglasten „Atomsuppe“ beladenen Behälter zur Transportbereitstellung verwendet wurden?
Falls die Behälter derzeit nicht in einer Halle in La Hague zwischenlagern, wäre es möglich, sie in La Hague in einer Halle zwischenzulagern, falls sich der Transport nach Deutschland verzögern sollte, und falls ja, in welcher Halle (ggf. bitte mit näherer Beschreibung der Halle entlang der Eckpunkte Baujahr, Art, Sicherheitszustand und Abschirmfähigkeit)?
Über welche Erkenntnisse und Unterlagen verfügt die GRS – beispielsweise durch ihre Kooperation mit ihrer französischen Partnerorganisation Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN) – über die Zwischenlagerhallen in La Hague und ihre Art, ihren Sicherheitszustand und ihre Abschirmfähigkeit?
Hält die Bundesregierung es unter den gegebenen Umständen in Gorleben für sinnvoll, die weitere Beladung von Behältern fortzuführen, obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher ist, dass der Transport tatsächlich stattfinden kann?
Inwiefern, wann, und in welcher Form hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Nuklearsicherheit und des Strahlenschutzes mit Frankreich gegenüber Frankreich bereits signalisiert, dass es zu einem verzögerten Abtransport der Behälter aus La Hague kommen könnte? Wie hat Frankreich reagiert?