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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Regulierung Privater Militär- und Sicherheitsfirmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6780)

Regulierung von privaten Dienstleistern im Militär- und Sicherheitsbereich, internationales Übereinkommen, Verhaltenskodex, Beauftragung und Bewaffnung von Sicherheitsfirmen, Änderung des Waffengesetzes, Beteiligung privater Sicherheitsdienstleister am Schutz der Handelsschifffahrt, Refinanzierung der Kosten für den Einsatz deutscher Polizei- oder Marinekräfte, Beurteilung der Unterstützung von Bundeswehreinsätzen durch militärische Dienstleistungen Dritter<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/695808. 09. 2011

Regulierung Privater Militär- und Sicherheitsfirmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6780)

der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren haben immer wieder Meldungen über die Tätigkeit deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland Diskussionen über die Privatisierung von Sicherheit ausgelöst. Dabei ging es um ein breites Spektrum von polizeilicher und militärischer Ausbildungshilfe über den Schutz von Handelsschiffen bis hin zu Kampfhandlungen. Auch wenn viele dieser Aktivitäten nicht ausgeführt bzw. „nur“ geplant waren, wurde immer wieder deutlich, dass dieses unternehmerische Feld kaum Regelungen unterliegt.

In den letzten Wochen und Monaten hat die Diskussion um den Einsatz privater Sicherheitsfirmen erneut zugenommen, da angesichts der begrenzten staatlichen Kapazitäten, Möglichkeiten und Grenzen eines verstärkten Einsatzes solcher Sicherheitsfirmen zum Schutz von Handelsschiffen vor Piraten diskutiert wurden. Am 20. Juli 2011 fand zum wiederholten Male ein Gespräch zwischen Vertretern der Bundesregierung, der Wirtschaft und Gewerkschaften über den Schutz der maritimen Wirtschaft statt. Bei diesem Gespräch gab der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto, bekannt, dass die Bundesregierung prüfen werde, wie der Einsatz privater Sicherheitsfirmen an Bord von Schiffen in Zukunft geregelt werden könne.

Wie in ihren Antworten auf die Große Anfrage „Regulierung privater Militär- und Sicherheitsfirmen“ (Bundestagsdrucksache 17/6780) und auf die Kleine Anfrage „Pirateriebekämpfung vor Somalia“ (Bundestagsdrucksache 17/6789) dargelegt, sieht die Bundesregierung für dieses spezielle Tätigkeitsfeld privater Sicherheitsfirmen Regulierungsbedarf. Für den Gesamtbereich der privaten Sicherheitsfirmen lehnt die Bundesregierung jedoch weiterhin jede über das bestehende Maß hinaus gehende Regulierung ab. Über Gründe und Folgen dieser Haltung geben die Antworten der Bundesregierung nur unzureichend Auskunft.

Zudem finden sich in der Antwort der Bundesregierung viele Widersprüche. So erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 2 und 9 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6780, sie begrüße den Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen und wünsche sich die Einhaltung desselben. In ihrer Antwort zu den Fragen 2c und 2d betont sie dann aber, sie habe nicht die Absicht, die Berücksichtigung des Verhaltenskodex zur Voraussetzung von Vergaben zu machen. Auch wird nicht klar, warum sie keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex sieht, wenn laut Antwort zu Frage 2b noch kein Unternehmen mit Sitz in Deutschland diesen Kodex unterzeichnet hat. Unklar bleibt auch die Haltung der Bundesregierung zur Auslandstätigkeit deutscher Sicherheitsfirmen. Zwar teilt sie in ihrer Antwort zu Frage 17 mit, dass die gewerberechtlichen Regelungen nicht auf die Tätigkeit von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen im Ausland zugeschnitten sind. Dennoch kommt sie zu dem Schluss, dass eine nationale Regulierung nicht erfolgen muss. Auch die Haltung zur Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen auf Handelsschiffen bleibt unklar. Eine Beleihung von Privaten mit hoheitlichen Aufgaben im Ausland ist laut Bundesregierung nicht explizit beabsichtigt. Dennoch prüft sie den Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Bekämpfung der Piraterie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Inwieweit wird aus Sicht der Bundesregierung das Phänomen der privaten Militär- und Sicherheitsfirmen durch das Montreux-Dokument besser erfasst?

2

Aus welchen Gründen sind aus Sicht der Bundesregierung weder der UN-Menschenrechtsrat noch der UN-Sicherheitsrat geeignete Foren, um ein internationales Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeit privater Militär- und Sicherheitsfirmen (bitte einzeln erläutern) auszuarbeiten?

3

Welches internationale Forum wäre aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um ein internationales Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeit privater Militär- und Sicherheitsfirmen zu erarbeiten?

4

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher keine Initiative ergriffen, um in diesem Forum ein internationales Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeit privater Militär- und Sicherheitsfirmen anzustoßen?

5

Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um die Registrierung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen und die Gründung einer internationalen Kontrolleinrichtung für solche Unternehmen durchzusetzen, und woran sind diese Bemühungen bislang gescheitert?

6

Welche Länder stehen aus Sicht der Bundesregierung einer internationalen Regelung zum Einsatz privater Militär- und Sicherheitsfirmen kritisch gegenüber, und welche Hauptargumente sind der Bundesregierung hinsichtlich ihrer kritischen Haltung bekannt?

7

Warum beauftragt die Bundesregierung nur ausländische Firmen mit dem Objektschutz der Auslandsvertretungen und keine deutschen Firmen?

8

Inwiefern achten Bundesstellen bei der Vergabe von Aufträgen an ausländische Sicherheitsfirmen darauf, dass diese solchen Anforderungen entsprechen, wie sie in der deutschen Gewerbeordnung an deutsche Firmen gestellt werden?

9

Inwiefern wird bei der Vergabe von Aufträgen an ausländische Sicherheitsfirmen durch Bundesstellen die Unterzeichnung des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen zur Voraussetzung für eine Teilnahme am Vergabeverfahren gemacht? Wenn nicht, warum nicht?

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie auf der einen Seite den Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen begrüßt und sich von diesen Unternehmen dessen Einhaltung wünscht, aber auf der anderen Seite nicht die Absicht hat, die Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex zur Voraussetzung von Vergaben zu machen?

10

Aus welchen Gründen macht die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die Unterzeichnung des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen zur Voraussetzung für eine Auftragsvergabe an solche Unternehmen, und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung eine solche Voraussetzung für die Auftragsvergabe als unnötig an?

11

Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach ihrer Kenntnis noch keine private Sicherheitsfirma aus Deutschland den Verhaltenskodex unterzeichnet hat, sie aber dennoch keine Notwendigkeit sieht, eine gesetzliche oder ordnungsrechtliche Verpflichtung zur Unterzeichnung desselben zu schaffen?

12

Welche konkreten Unterschiede sieht die Bundesregierung zwischen dem Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen auf See und an Land?

13

Warum erachtet die Bundesregierung eine Lizenzierung für solche Sicherheitsfirmen, die auf See operieren, als notwendig an, weigert sich jedoch, ähnliche Schritte für Firmen, die an Land tätig sind, zu ergreifen?

14

Welche Änderungen des Waffengesetzes erwägt die Bundesregierung im Hinblick auf die Bewaffnung von privaten Sicherheitsfirmen vorzunehmen?

15

Inwiefern wird sich die Bundesregierung von dem Grundsatz lösen, dass Kriegswaffen nicht durch Privatpersonen geführt werden dürfen?

16

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den Tätigkeitsbereich privater Sicherheitsfirmen explizit auf das Bewachungsgewerbe zu beschränken und militärische Tätigkeiten sowie entsprechende technische Hilfsleistungen auszuschließen und diese Firmen einem einheitlichen Lizenzierungsverfahren zu unterwerfen?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der Somalia-Pläne der Firma ASGAARD – GERMAN SECURITY GROUP i. G. im Juni 2010 unternommen, um zu verhindern, dass in Deutschland Firmen mit militärischen Unternehmenszielen gegründet bzw. tätig werden können? Wenn bisher keine Maßnahmen dergestalt ergriffen wurden, warum nicht?

18

Aus welchen Gründen lehnt es die Bundesregierung ab, in Deutschland ansässigen Sicherheitsunternehmen militärisches Tätigwerden im Ausland zu verbieten, wenn es doch ihr ausdrücklich geäußertes Ziel ist, „solche Tätigkeiten möglichst zu verhindern“?

19

Welche Aktivitäten meint die Bundesregierung konkret, wenn sie in ihrer Antwort zu Frage 9 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6780 von „ungewollten Aktivitäten privater Sicherheitsfirmen im Ausland“ spricht?

20

Wie begründet die Bundesregierung ihre in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Große Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/6780) geäußerten Meinung, dass sie allgemein eine Regulierung privater Militär- und Sicherheitsfirmen ablehnt, diese Möglichkeit aber hinsichtlich des Einsatzes solcher Unternehmen auf Schiffen zur Piratenabwehr prüfen lässt?

21

Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zwar die gewerberechtlichen Regelungen für private Sicherheitsfirmen nicht auf die Tätigkeit im Ausland zugeschnitten sind, sie aber dennoch eine nationale Regulierung nicht anstrebt, für sachgerecht, dass so deutsche Sicherheitsunternehmen im Ausland unbegrenzt militärische Dienstleistungen erbringen könnten, die im Inland untersagt sind? Wenn nein, wie erklärt sie diesen Widerspruch?

22

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, deutschen Sicherheitsfirmen den Gebrauch von Kriegswaffen im Ausland zu untersagen?

23

Welche konkreten Punkte umfasst der Prüfauftrag der Bundesregierung, mit dem sie umfassend klären will, wie ein geeigneter und sicherer rechtlicher Rahmen für den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsdienste an Bord von Handelsschiffen ausgestaltet werden müsste?

24

Welche gesetzliche Grundlage müsste nach Ansicht der Bundesregierung geschaffen werden, um eine Refinanzierung der Kosten für den Einsatz von Einheiten der Bundespolizei oder der Marine zum Schutz von Handelsschiffen unter deutscher Flagge zu gewährleisten? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, eine Seesicherheitsgebühr zur Finanzierung des Schutzes von Handelsschiffen unter deutscher Flagge durch die Bundespolizei einzuführen?

25

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Festsetzung und Überstellung zur Strafverfolgung von Piraten bei Piratenangriffen auf von privaten Sicherheitsdiensten geschützten Handelsschiffen vollzogen werden, da doch die Bundesregierung eine Beleihung von Privaten mit hoheitlichen Aufgaben nicht beabsichtigt?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Einsätze der Bundeswehr durch militärische Dienstleistungen Dritter, also privater Unternehmen oder nichtstaatlicher Militäreinheiten, die von Verbündeten für diese gemeinsamen Einsätze eingekauft wurden, unterstützt werden? Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang den Einsatz von Tuareg im Auftrag der Firma Wintershall Holding GmbH beim Evakuierungseinsatz Pegasus der Bundeswehr und den Einsatz von durch Luxemburg bezahlten Seefernaufklärern, die von einem privaten Unternehmen gestellt werden?

27

Welche konkreten Ergebnisse liefern die durch Luxemburg gestellten Seefernaufklärer im Rahmen der Operation Atalanta, und inwiefern tragen diese Informationen zur direkten Durchführung militärischer Operationen unter Einsatz von Waffengewalt bei?

28

Wo sieht die Bundesregierung die Grenzen der Privatisierung von Aufklärungsleistungen – wie beispielsweise bei den luxemburgischen Seefernaufklärern im Rahmen von Atalanta –, und ab welchem Punkt ist die operative Nähe so groß, dass die Aufklärungstätigkeit durch militärische bzw. staatliche Einheiten durchgeführt werden muss?

29

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit der in München ansässigen Firma „RESULT GROUP GmbH“, die auf ihrer Internetseite „Begleitung von Schiffen in High-Risk-Areas“ anbietet?

30

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit der in Rheinmünster ansässigen Firma „ISN International Security Network GmbH“, auf deren Internetseite behauptet wird, „innerhalb von 48 Stunden operative Einsatzkräfte inkl. Equipment in die jeweilige Einsatzregion“ befördern zu können?

31

Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse, dass Angestellte der in den Fragen 30 und 31 genannten Firmen im In- oder Ausland zur Durchführung von Aufträgen auch mit Kriegswaffen nach Kriegswaffenliste ausgestattet wurden?

32

Welches Gemeinschaftsgut sieht die Bundesregierung gefährdet, wenn ehemalige Bundeswehrsoldaten im Auftrag der Sicherheitsfirma Xe Services LLC den Vereinigten Arabischen Emiraten, einem autokratischen Regime, dessen Streitkräfte keinerlei demokratischer Kontrolle unterliegen, als Elitekämpfer dienen und dabei rechtsextremistisches Gedankengut verbreiten?

Berlin, den 8. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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