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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4

Sicherstellung der Veröffentlichung der UVP-Dokumente in deutscher Sprache sowie der Vereinbarkeit des tschechischen UVP-Gesetzes mit der UVP-Richtlinie der EU, Übereinstimmung mit der Aarhus-Konvention, Eröffnung des Rechtswegs bei Einwendungen, bilaterale Konsultationen und Anhörungen, Einholung externer Stellungnahmen, mögliche negative Umweltauswirkungen in Deutschland, Angaben zur Sicherheitsauslegung, u. a. bei Flugzeugabstürzen, Sicherheitstandards des Zwischenlagers für abgebrannte Brennstäbe<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.09.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/698313. 09. 2011

Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Elisabeth Scharfenberg, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die beiden tschechischen Atomkraftwerke (AKW) Temelín 1 und 2 sind seit 2000 bzw. 2002 unweit der deutschen Grenze in Betrieb. Aktuell wird der Bau zweier weiterer Reaktorblöcke, Temelín 3 und 4, geplant. Die Umweltverträglichkeitserklärung hierfür wurde bereits abgegeben. Zu dieser hat z. B. das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Fachstellungnahme externer Experten eingeholt, die auf der Webseite des österreichischen Umweltbundesamtes öffentlich zugänglich ist.

Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Projekt Temelín 3 und 4 wird es voraussichtlich im Oktober 2011einen Erörterungstermin in Budweis (Tschechien) geben.

Deutschland beteiligt sich an der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der grenzüberschreitenden Regelungen gemäß EU-UVP-Richtlinie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt Temelín 3 und 4 insbesondere bezüglich des nach Auflage des UVP-Gutachtens vorgesehenen Erörterungstermins vor?

2

Ist der Bundesregierung mittlerweile bekannt, wann der Erörterungstermin in Tschechien stattfinden wird oder zumindest, welche Kalenderwoche die tschechischen Behörden bis dato dafür vorrangig ins Auge fassen?

3

Welche Unterlagen wurden bislang der Bundesregierung von der Regierung der Tschechischen Republik bereitgestellt?

4

In welcher/welchen Sprachen waren diese verfasst? Wann wurden sie jeweils zugestellt?

5

Wurden alle tschechisch verfassten UVP-Dokumente auch in deutscher Sprache der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht? Wenn nicht, welche Dokumente wurden nicht bzw. welche Teile hiervon wurden nicht in Übersetzung veröffentlicht?

6

Erfolgte die elektronische Veröffentlichung in den beteiligten Bundesländern bislang einheitlich? Wie lauten die entsprechenden Webseitenadressen (URL) der verfahrensbeteiligten Bundesländer?

7

Erfolgte auch eine Veröffentlichung auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), so dass Bürgerinnen und Bürger, die sich potentiell als betroffen ansehen, aus Bundesländern, die sich nicht am Verfahren beteiligt haben, eine Möglichkeit vorfinden konnten, ihre Stellungnahme abzugeben?

8

Entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung das geltende UVP-Gesetz Tschechiens den Anforderungen gemäß letztgültiger EU-UVP-Richtlinie?

9

Inwieweit sind die letztmaligen Novellierungen des tschechischen UVP- Gesetzes, die erst infolge eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens durchgeführt wurden, für das laufende UVP-Verfahren zu Temelín 3 und 4 anwendbar?

10

Ist inländischen als auch ausländischen Einwendern und Einwenderinnen der gemäß EU-Recht zugesicherte Rechtsweg gegen verfahrensbeendende Beschlüsse im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen UVP-Verfahrens zu Temelín 3 und 4 gesichert? Wenn nicht, welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um deutschen Einwendern und Einwenderinnen den vollen Zugang zu rechtlichen Mitteln zu ermöglichen?

11

Hat die Bundesregierung zu den bislang durchgeführten Verfahrensschritten bzgl. des UVP-Verfahrens zu Temelín 3 und 4 Stellungnahmen gegenüber der tschechischen Regierung abgegeben? Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung zu den bereits durchgeführten Verfahrensschritten bzgl. UVP-Verfahren Temelín 3 und 4 bilaterale Konsultationen mit Tschechien durchgeführt, und wenn ja, wann, zu welchem Verfahrensschritt und mit welchem Ergebnis?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung die Durchführung von bilateralen Konsultationen, um hierdurch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum UVP-Verfahren Temelín 3 und 4 in Deutschland sicherstellen zu können? Wenn nein, warum nicht?

14

Haben Vertreter der Bundesregierung bzw. Beamte der infrage kommenden Bundesministerien jemals an öffentlichen Anhörungen zu UVP-Verfahren in Tschechien teilgenommen? Wenn ja, wann?

15

Gibt es Unterschiede in zeitlicher und inhaltlicher Qualität zwischen UVP- Anhörungen in Deutschland und einschlägigen Anhörungsveranstaltungen in Tschechien?

16

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher und formaler Form deutsche Einwender und Einwenderinnen an einer Anhörung zu einem UVP-Verfahren in Tschechien eine gegenüber der deutschen Praxis gleichwertige Qualität an Anhörung vorfinden können?

17

Entsprechen die Unterlagen und der avisierte Erörterungstermin nach Ansicht der Bundesregierung den Vorgaben der Aarhus-Konvention? Wenn nein, in welchen Punkten nicht, und was hat die Bundesregierung unternommen, um dies zu ändern?

18

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Öffentlichkeit in Deutschland auf die Möglichkeit hinzuweisen, Stellungnahmen zum UVP-Verfahren Temelín 3 und 4 abgeben zu können?

19

Haben die Bundesregierung bzw. das BMU eine Stellungnahme im Rahmen des UVP-Verfahrens zu Temelín 3 und 4 abgegeben oder beabsichtigen sie, dies noch zu tun und ggf. bis wann?

20

Wenn ja, welches sind die zentralen Inhalte? Wenn nein, warum verzichtet sie darauf?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Bundesländer und welche anderen Mitgliedstaaten der EU Stellungnahmen zum Projekt Temelín 3 und 4 abgegeben haben (ggf. bitte angeben welche)? Welche dieser Stellungnahmen liegen der Bundesregierung vor?

22

Hat die Bundesregierung eine externe Fachstellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingeholt, ähnlich der in der Präambel erwähnten, die die österreichische Bundesregierung eingeholt hat? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche, von wem, wann, und warum wurde sie nicht veröffentlicht?

23

Birgt der Bau der beiden neuen Reaktoren in Temelín nach Ansicht der Bundesregierung eine potentielle negative Auswirkung auf die Umwelt in Deutschland? Wenn ja, worin besteht diese Wirkung? Wenn nein, warum nicht?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Normen wie beispielsweise die European Utilities Requirements (EUR) oder Ergebnisse von Sicherheitsstudien wie die Studie „Safety Objectives for New Power Reactors – Study by WENRA Reactor Harmonization Working Group, 2009“ in die Auslegung der neuen Reaktoren Temelín 3 und 4 bzw. die tschechischen behördlichen Anforderungen übernommen werden sollen (bitte mit jeweiligen Normen etc. mit dahingehender Differenzierung angeben, ob sie vollständig oder teilweise übernommen werden sollen)?

25

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine Reihung der für Temelín 3 und 4 infrage kommenden Reaktorvarianten in Bezug auf die Umweltauswirkungen, die konkrete Angaben zu sämtlichen relevanten Sicherheitsaspekten enthält? Falls ja, liegt sie dem BMU vor? Falls nein, sollte aus Sicht des BMU eine solche Reihung, die erkennen ließe, wie die Reaktortypen hinsichtlich der Umweltauswirkungen im Vergleich zueinander abschneiden, erstellt werden?

26

Kann das BMU bestätigen, dass die für Temelín 3 und 4 infrage kommenden Reaktorvarianten große Unterschiede in der Auslegung der Sicherheitssysteme ausweisen?

27

Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine Darstellung der Bewertungen aus deterministischen und probabilistischen Sicherheitsanalysen oder Risikoanalysen der für Temelín 3 und 4 infrage kommenden Reaktorvarianten?

28

Kann das BMU bestätigen, dass in der Umweltverträglichkeitserklärung für Temelín 3 und 4 nicht behandelt wird, dass Stör- und Unfälle in einem der vier Blöcke des AKW Temelín, vor allem auch solche, die durch äußere Ereignisse ausgelöst werden, auch Auswirkungen auf die anderen Blöcke haben könnten?

29

Existiert nach Kenntnis des BMU eine Betrachtung und Darstellung potenzieller Wechselwirkungen zwischen allen relevanten Anlagen (Reaktorgebäuden, Hilfsanlagen, Kühltürme, Abklingbecken und Lager für radioaktive Abfälle sowie Zwischenlager für abgebrannten Brennstoff)? Falls nein, sollte nach Ansicht des BMU eine solche durchgeführt und erstellt werden?

30

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Rahmen der Lizenzierung in den USA und in Großbritannien Zweifel an der Widerstandsfähigkeit des Containments des Westinghouse-Reaktors AP 1000 gegenüber Flugzeugabstürzen aufkamen, die weitere Nachweise von Westinghouse erforderlich machten?

31

Welche dieser Nachweise sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile erbracht, welche noch nicht? Welche konzeptionellen Änderungen musste Westinghouse nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Widerstandsfähigkeit des AP 1000 Containments gegenüber Flugzeugabstürzen vornehmen?

32

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass für den russischen Reaktortyp AES 2006 noch viele Nachweise für die Funktionstüchtigkeit der neuen Sicherheitssysteme zu erbringen sind?

33

Hält die Bundesregierung die in der UVP dargestellte Vorgehensweise bei der Bestimmung des Quellterms, auch für einen schweren Unfall die Integrität des Containments als gegeben anzunehmen, für ausreichend konservativ? Falls ja, warum und falls nein, warum nicht, und welche Konsequenzen will das BMU ggf. daraus ziehen?

34

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass eine wesentliche Anforderung an die grenzüberschreitende UVP die Untersuchung der Folgen schwerer Unfälle ist? Bedarf es dafür aus Sicht des BMU einer vollständigen Darstellung von Kerninventar, Unfallablauf, Eintrittswahrscheinlichkeiten und Freisetzungsraten für die vorgeschlagenen Reaktortyp-Optionen sowie einer nachvollziehbaren Beschreibung der Ermittlung der Unfallauswirkungen auf Umwelt und Gesundheit (bitte mit Begründung)?

35

Hält die Bundesregierung das vorhandene Zwischenlager für abgebrannte Brennstäbe auf dem Gelände der Reaktoren 1 und 2 in Temelín für geeignet, im Falle des geplanten Baus der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4 größere Mengen abgebrannter Brennelemente aufzunehmen?

36

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Sicherheitsstandards der im Zwischenlager Temelín lagernden Behälter vor, und entsprechen diese den in Deutschland verwendeten Behältern für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle?

37

Entsprechen die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb eines Zwischenlagers in der Tschechischen Republik im Hinblick auf die Sicherheitsvorgaben den in Deutschland geltenden Sicherheitsniveaus?

Berlin, den 13. September 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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