Entzug von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6270)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sollten ab 1998 daraufhin überprüft werden, ob sie an Kriegsverbrechen beteiligt waren, um ihnen die Leistungen entziehen zu können.
Die Bundesländer haben diese Überprüfung nicht, wie vom Bundesgesetzgeber gefordert, durchgeführt. Die Bundesregierung hatte von der Weigerung der Länder Kenntnis, hat aber nicht eingegriffen. Auch den Deutschen Bundestag hat sie erst im Rahmen der Beantwortung auf einer entsprechenden Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. informiert.
Das BVG sieht Leistungen für aufgrund des Dienstes in der Wehrmacht bzw. der Kriegsgefangenschaft erlittene Gesundheitsschäden vor. § 1a des BVG regelte 1998, dass bei Verstößen „gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder der Menschlichkeit“ die Leistungen versagt werden können. Zu diesem Zweck sollten nicht nur Neuanträge überprüft werden, sondern auch eine Gesamtüberprüfung aller Leistungsempfänger erfolgen. Die Bundesregierung bestätigte diese Rechtsauffassung in ihrem ersten und einzigen Durchführungsbericht (Bundestagsdrucksache 14/473): „Damit sind grundsätzlich alle Neuanträge und darüber hinaus auch alle Bestandsfälle einer Überprüfung zu unterziehen.“
Die für die Umsetzung des BVG zuständigen Länder haben zwar die Neuanträge offenbar vollständig und zuverlässig überprüft, aus dem Gesamtbestand von knapp 940 000 Bestandsfällen haben sie jedoch nur die als besonders verdächtig geltenden freiwilligen SS-Mitglieder überprüft. Eine Gesamtüberprüfung wäre „aus Sicht der Länder wegen des dafür erforderlichen personellen und technischen Aufwands nicht vertretbar gewesen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Aus Sicht der Fragesteller hätte die Bundesregierung dies dem Parlament umgehend mitteilen müssen und nicht erst auf Nachfrage. Zudem wäre zu prüfen gewesen, ob man den Ländern die erforderliche personelle und technische Unterstützung gewährt. Eine Beschränkung der Verdächtigen auf SS-Mitglieder ist zudem vom Gesetz weder gewollt gewesen noch historisch berechtigt. Auch die Wehrmacht hat gravierende Verbrechen begangen.
Drucksache 17/7047 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann hat die Bundesregierung erstmals davon Kenntnis bekommen, dass die Bundesländer keine Überprüfung sämtlicher Bestandsfälle vornehmen wollen?
In welcher Form ist ihr dies mitgeteilt worden, und wie hat sie darauf reagiert?
a) Welche Bundesländer haben zu welchem Zeitpunkt konkret mitgeteilt, dass sie die Überprüfung nicht wie vom Deutschen Bundestag gefordert durchführen werden?
b) Wie lauteten dabei die Begründungen (bitte möglichst die Wortlaute der Schreiben beilegen)?
c) Hat die Bundesregierung den Bundesländern angeboten, ihnen personelle und technische Unterstützung zu gewähren, um doch eine Gesamtüberprüfung vorzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag nicht sofort zur Kenntnis gebracht, dass die Länder das BVG nicht wie beschlossen umsetzen wollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Länder aus rechtlicher und politischer Sicht?
a) Stimmt sie mit den Fragestellern darin überein, dass die Zuständigkeit der Länder für die Umsetzung des BVG sich auf die Modalitäten der Überprüfung und der Entscheidungsfindung beschränkt, nicht jedoch die Möglichkeit eröffnet, auf eine Überprüfung des Gesamtbestandes komplett zu verzichten, und wenn nein, warum nicht?
b) Welche rechtlichen Möglichkeiten hätten der Bundesregierung zur Verfügung gestanden, die Bundesländer zur Umsetzung der Überprüfung zu bewegen, und inwiefern hat sie erwogen, von diesen Gebrauch zu machen (bitte begründen)?
c) Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die Bundesländer durch politischen Druck zur Umsetzung der Überprüfung zu bewegen?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass die Annahme, nur die SS habe Kriegsverbrechen begangen und die Wehrmacht sei „sauber“ geblieben, schon lange als Mythos entlarvt ist, so dass eine Überprüfung aller wehrmachtsgedienten Leistungsbezieher im Sinne von § 1a BVG sachlich geboten gewesen wäre, und welche Initiativen hat sie unternommen, um die Länder hierzu anzuhalten?
Wenn sie keine dahin zielenden Initiativen dazu entfaltet hat, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung den personellen und technischen Aufwand, der heute erforderlich wäre, um eine Überprüfung des Gesamtbestandes durchzuführen (angesichts einer deutlichen Reduzierung des Bestandes durch Todesfälle sowie einer fortgeschrittenen Digitalisierung der Akten)?
Inwiefern ist sie bereit zu entsprechenden Kontaktaufnahmen mit den Ländern, um zu erreichen, dass dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz, wenn auch mit über zehn Jahren Verspätung, entsprochen wird?