[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7349
17. Wahlperiode 13. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7159 –
Erste Bilanz des Libyen-Krieges
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach sechs Monaten Krieg ist der Machtkampf zwischen Muammar al-Gaddafi
und den Rebellen weitgehend entschieden.
Nach Unruhen und Demonstrationen im Februar 2011 in Libyen beschloss am
18. März 2011 die UN in der Resolution 1973 die Errichtung einer
Flugverbotszone über dem Land. Zur Erreichung dieses Ziels gewährte die Resolution
militärisch nahezu alles – außer Besatzungstruppen. Am 19. März 2011
begann eine Koalition aus den USA, Frankreich und Großbritannien mit ersten
Luftschlägen gegen libysche Stellungen. Wenige Tage später übernahm die
NATO die Leitung der Mission Unified Protector. Im August 2011 gelang den
Rebellen ein erster Vorstoß nach Tripolis, der von den Einsatzkräften der
NATO durch Luftangriffe mit vorbereitet und flankiert worden war. Einige
Familienmitglieder von Muammar al-Gaddafi wurden verhaftet. Der
Aufenthaltsort von Muammar al-Gaddafi ist unbekannt.
Deutschland enthielt sich bei der Resolution 1973. Die Bundesregierung
schloss in der Folge auch eine deutsche Beteiligung an der militärischen
Intervention in Libyen aus. Diese Entscheidungen lösten national – bei SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – und international zahlreiche Debatten aus.
Mehrfach wies die Bundesregierung jedoch darauf hin, dass sie zwar nicht mit
Truppen, aber mit anderer Unterstützung zum Sturz von Muammar al-Gaddafi
und dem Sieg der Rebellen beigetragen habe. Bekannt wurden später etwa
Evakuierungsmaßnahmen oder Verstärkungen in NATO-Hauptquartieren.
Der nationale libysche Übergangsrat wurde rasch von mehr als 30 Staaten als
legitime Vertretung der libyschen Bevölkerung anerkannt. Diese Legitimität
basiert weder auf Wahlen noch auf messbarer Unterstützung durch die
Bevölkerung. Aber schon heute werden dem Übergangsrat die Auslandsvermögen
Libyens übertragen.
Auch in diesem, wie in jedem Krieg gab es eine große Zahl von
„Kollateralschäden“, die Zivilbevölkerung musste – und muss weiterhin – die größten
Opfer bringen. Die hohe Anzahl von Toten und Verletzten lässt es geboten
erscheinen, der verwendeten Begrifflichkeit „Erfolge der NATO“ sehr zurück- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Oktober 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7349 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehaltend zu begegnen. Die Rebellen selber haben die Anzahl der Opfer unter
der libyschen Zivilbevölkerung mit 50 000 beziffert.
Nun steht Libyen vor der Aufgabe, eine neue Gesellschaftsstruktur
aufzubauen. Darin liegen zahlreiche Gefahren wie u. a. die Perspektive eines lang
anhaltenden Bürgerkrieges, aufgrund von gegenseitigen Macht- und
Kompetenzkämpfen innerhalb des nationalen Übergangsrates und der Spaltung der
libyschen Bevölkerung. Der Zerfall Libyens in zwei oder vielleicht drei
Staaten ist nicht ausgeschlossen.
Deutschland war der zweitwichtigste Handelspartner Libyens. 2010 lieferten
deutsche Unternehmen Waren im Umfang von 996 Mio. Euro nach Libyen,
darunter Maschinen, Autoteile, Nahrungsmittel und chemische Erzeugnisse.
Libyen war für Deutschland einer der wichtigsten Lieferanten von Erdöl. Die
Bundesrepublik Deutschland erteilte für 2010 Genehmigungen für
Rüstungsgüter nach Libyen im Umfang von 29 Mio. Euro. Bei der Eroberung der
Gaddafi-Residenz fielen den Rebellen zahlreiche G36-Gewehre der
Oberndorfer Waffenherstellerin Heckler & Koch GmbH in die Hand. Sowohl das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als auch die
Waffenherstellerin Heckler & Koch GmbH selbst versichern aber, niemals
Sturmgewehre nach Libyen geliefert zu haben. Die Gewehre trugen die Beschriftung
„A-231“.
Sicher ist, dass Libyen als bedeutender Ölexporteur eine zentrale Rolle in den
wirtschaftlichen Interessen des Westens spielen wird. Von dem eingefrorenen
libyschen Vermögen liegen allein in Deutschland nach Angaben von „ZEIT
ONLINE“ etwa 7,3 Mrd. Euro, der allergrößte Teil davon war zuvor in Besitz
öffentlicher Einrichtungen, wie der libyschen Notenbank oder dem
Staatsfonds der Libyan Investment Authority und nur geringe Beträge gehörten
Privatpersonen.
Eine Bilanz des Libyen-Krieges steht bisher aus. Die Bundesregierung hat
immer betont, nicht direkt an den Militäraktionen beteiligt gewesen zu sein, aber
davon unabhängig in enger Abstimmung mit der NATO wirkungsvolle
Maßnahmen zum Sturz von Muammar al-Gaddafi betrieben zu haben. Bis heute ist
offen, ob das Angebot des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Thomas de
Maizière, Bundeswehrsoldaten – sofern gewünscht – in das Nachkriegslibyen
zu entsenden, realisiert wird.
1. Gibt es mittlerweile, nach der De-facto-Niederlage von Muammar al-Gaddafi,
konkrete zeitliche Ziel- und Zeitvorgaben für ein Ende des Libyen-Einsatzes
gemäß der UN-Resolution 1973, in der die Errichtung einer Flugverbotszone
beschlossen wurde, die gegen vermutete Offensiven des Gaddafi-Regimes
gerichtet war?
Bedarf es für ein Ende der Mission Unified Protector der Dingfestmachung
von Muammar al-Gaddafi?
Der Nordatlantikrat beschloss am 21. September 2011 die Verlängerung der
Operation Unified Protector (OUP) bis Ende Dezember 2011. Die Operation
wird regelmäßig überprüft und kann jederzeit durch eine Entscheidung des
NATO-Rates beendet werden. Die Festsetzung Muammar al-Gaddafis stellt
keine Bedingung für die Beendigung des Einsatzes dar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/73492. Welchen Umfang hatten die von der NATO durchgeführten Luftangriffe
der Operation Unified Protector bisher?
Welche Nationen sind exakt an den Angriffen beteiligt, und in welcher
Form?
Welche Ziele wurden dabei angesteuert?
Vom 31. März 2011 bis zum 26. September 2011 wurden nach Angaben der
NATO im Rahmen der OUP insgesamt ca. 24 000 Flüge absolviert, dabei
erfolgten ca. 9 000 Angriffe auf Ziele am Boden. Rund 5 600 Ziele wurden
beschädigt oder zerstört, darunter v. a. Militäreinrichtungen (ca. 1 500),
Munitionslager (ca. 1 200), Militärfahrzeuge/-lager (ca. 900), Artillerie/
Raketenwerfer (ca. 400) und Panzer/gepanzerte Fahrzeuge (ca. 600).
Neben den NATO-Staaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Spanien, Türkei und
den Vereinigten Staaten von Amerika beteiligen sich als Truppensteller auch
Katar, Schweden, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Marokko
gewährt Überflugrechte und stellt ein Feldlazarett für Flüchtlinge an der
tunesischen Grenze zur Verfügung.
3. Wie hoch ist die genaue Zahl der Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber
und Drohnen, die in Libyen eingesetzt wurden?
Seit wann werden Kampfhubschrauber über Libyen eingesetzt, und wie
viele wurden abgeschossen?
Insgesamt waren bis zu 260 Luftfahrzeuge im Einsatz. Laut NATO-Angaben
wurden seit Beginn des Einsatzes keine Hubschrauber abgeschossen.
4. Gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung eine Abstimmung zwischen
den militärischen Entscheidungen der Rebellen und den NATO-Einheiten
bei den Kriegseinsätzen?
Wenn ja, in welcher Form?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten Erkenntnisse über
mögliche Abstimmungen zwischen den militärischen Entscheidungen der libyschen
Oppositionskräfe und NATO-Einheiten vor.
5. Welche Art Munition, Bombenkörper und weiteres militärisches Gerät
lieferte Deutschland an welche Staaten, die direkt am Kriegseinsatz in Libyen
beteiligt waren?
Lieferte die Bundesregierung derlei Munition an Länder, die an
Lufteinsätzen in Libyen beteiligt waren (bitte nach NATO und Nicht-NATO-Staaten
aufschlüsseln)?
Im Zeitfenster des Libyen-Konfliktes gab es lediglich eine Munitionslieferung
aus dem Verwertungsbestand, diese ging an Schweden. Sie umfasste 50 040
Stück Munition 27 mm × 145 DM28 (Übungsmunition) sowie 900 Stück
Munition 27 mm × 145 DM58A1 (Übungsmunition mit Leuchtspur).
Darüber hinaus erfolgten keine Munitionslieferungen an die am Einsatz
beteiligten Länder. Dies schließt jedoch nicht aus, dass in den zurückliegenden
Jahren im Einzelfall ausgesonderte Munition an NATO- und Nicht-NATO-Staaten
im Rahmen von Länderabgaben auf Regierungsebene verkauft wurden. Ob
Drucksache 17/7349 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodediese Munitionen jemals, oder auch konkret im Zusammenhang mit Libyen,
zum Einsatz kamen, ist im Einzelnen nicht verifizierbar.
6. Auf welcher rechtlichen Grundlage waren nach Beginn des Krieges in
Libyen mehr als 100 deutsche Luftwaffensoldatinnen und -soldaten im
NATO-Hauptquartier, von dem aus der Libyen-Krieg gesteuert wurde, im
Bereich der sogenannten Zielauswahl und Kommunikation mit AWACS-
Maschinen (AWACS = Airborne Warning and Control System) im
Rahmen der Operation Unified Protector involviert?
Für welche exakten Aufgaben wurden die Bundeswehrsoldaten entsandt?
Wurden diese 103 Soldatinnen und Soldaten speziell für die Operation
Unified Protector in das NATO-Hauptquartier in Italien entsendet?
Oder wurde ihr Aufgabenbereich umgewidmet?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
7. Aufgrund welcher rechtlichen Erwägungen hat die Bundesregierung auf
eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu der Entsendung der
Bundeswehrsoldaten in die kriegsführenden NATO-Hauptquartiere verzichtet?
Auf welche konkreten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
beruft sich die Bundesregierung gegebenenfalls für Ihre Rechtsauffassung?
Deutschland besetzt Dienstposten in den ständigen integrierten sowie
multinational besetzten NATO-Hauptquartieren ohne gesonderte Mandatierung durch
den Deutschen Bundestag. Hinsichtlich integrierter sowie multinational
besetzter Hauptquartiere und Stäbe ist die Einordnung als ständiges Hauptquartier
bzw. Stab maßgeblich. Dementsprechend leisten auch deutsche Soldaten in den
ständigen Hauptquartieren der NATO Dienst, die mit der Führung der OUP
beauftragt sind.
Wie in der Antwort der Bundesregierung vom 22. September 2011 an den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages Paul Schäfer (Köln) dargelegt, wurden
seit dem Beginn der OUP insgesamt 119 Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr in NATO-Stäben bzw. Hauptquartieren eingesetzt, die mit der Operation
betraut sind. Die jeweiligen Verwendungszeiträume und Aufgabenbereiche der
eingesetzten Bundeswehrsoldaten entnehmen Sie bitte der bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Übersicht, welche als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ 1 eingestuft und aus Gründen des
Datenschutzes anonymisiert ist. Die Differenz zwischen den 134 Datensätzen und
den 119 eingesetzten Soldatinnen und Soldaten ist dem Umstand geschuldet,
dass in einigen Fällen eine wiederholte Verwendung erfolgte.
8. Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Diskrepanz in den
Angaben der Anzahl – nachdem Mitte August 2011 von elf entsandten
Soldaten die Rede war, erklärte die Bundesregierung Anfang September 2011, in
die mit der Führung der Operation Unified Protector beauftragten
Hauptquartiere insgesamt 103 Soldaten entsandt zu haben – in den
multinationalen Stäben für den Libyen-Krieg der NATO eingesetzten
Bundeswehrsoldaten?
Die Antwort der Bundesregierung vom 10. August 2011 an den Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele stellt eine Momentaufnahme der aus Deutschland
1 Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7349kommandierten deutschen Verstärkungskräfte dar. Dahingegen beantwortete
die Bundesregierung am 8. September 2011 dessen Frage nach der insgesamt
seit Ende März 2011 eingesetzten Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten.
9. Zählen Führungs- und Entscheidungsfunktionen zu dem möglichen
Tätigkeitsfeld dieser 103 Soldatinnen und Soldaten?
Liegen derlei Funktionen innerhalb ihres Einsatzbefehls?
Wie die Bundesregierung in ihren Antworten auf die oben erwähnten
Schriftlichen Fragen der Abgeordneten mitgeteilt hat, zählten zu den wahrgenommenen
Tätigkeiten dieser 103 Soldatinnen und Soldaten keine
Entscheidungsfunktionen, wenngleich die Wahrnehmung solcher nicht grundsätzlich ausgeschlossen
wäre.
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Agieren von
Spezialeinheiten am Boden vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
11. Liegen der Bundesregierung genaue Opferzahlen – Getötete und
Verletzte – vor, sowohl aufseiten der Zivilisten als auch der Kombattanten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Art und Ausmaß der
Zerstörung von Infrastruktur (Straßen, Brücken, Elektrizitäts- und
Wasserversorgung) und öffentlichen Gebäuden wie Gefängnissen, Polizeiwachen,
Gerichtsgebäuden und anderen staatlichen Einrichtungen?
Wenn ja, gibt es auch Erkenntnisse über die Verursacher dieser
Zerstörungen?
Aufgrund der anhaltenden Kämpfe und der eingeschränkten Bewegungsfreiheit
vor Ort lässt sich im Moment keine umfassende und fundierte Aussage über Art
und Ausmaß der Zerstörung von Infrastruktur und auch über deren Verursacher
treffen.
13. Wie gestaltet sich der Zugang humanitärer Organisationen zu
Hilfsbedürftigen?
Wenn es keinen oder nur erschwerten Zugang gibt, woran liegt dies?
Nach Schwierigkeiten in der Anfangsphase hat sich der Zugang humanitärer
Hilfsorganisationen im Verlauf des Libyen-Konfliktes kontinuierlich
verbessert. Vergleichsweise früh und erfolgreich ist dies an den Grenzen zu Ägypten
und Tunesien und bei der Evakuierung von Flüchtlingen und Drittstaatlern
gelungen. Hier hat sich das arbeitsteilige, von den Vereinten Nationen geführte
humanitäre System als reaktionsfähig erwiesen.
Schwieriger bleibt der Zugang in den umkämpften Regionen Libyens (siehe
Antwort zu Frage 14). Eine spezifische Schwierigkeit war das fast völlige
Fehlen bestehender Strukturen internationaler Hilfsorganisationen zu Beginn der
Krise. Durch deren schrittweisen Aufbau konnte die Versorgung in vielen
Teilen Libyens verbessert werden. Insbesondere das Internationale Komitee vom
Drucksache 17/7349 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRoten Kreuz in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Roten Halbmond leistet
– wo immer möglich – auch in der Nähe umkämpfter Gebiete Soforthilfe.
14. Welche konkreten Pläne gibt es vor dem Hintergrund, dass Libyen laut
UN-Generalsekretär dringend humanitäre Hilfe benötigt, die öffentliche
Versorgung schwierig ist, zahlreiche Krankenhäuser in ihrer Arbeit
eingeschränkt sind, es häufig Wassermangel geben soll, für eine internationale
humanitäre Hilfsmission?
In welcher Form plant die Bundesregierung, sich an diesen Maßnahmen
zu beteiligen?
Die Bundesregierung hat sich frühzeitig mit Projekten bzw. Zusagen von
insgesamt 15 Mio. Euro an den internationalen Bemühungen zur humanitären Hilfe
beteiligt, u. a. mit Nahrungsmittelhilfe und auch bei der Instandsetzung der
Wasserversorgung. Zudem bereitet die Bunderegierung derzeit die Versorgung
Verletzter mit sanitätsdienstlicher Beratung, Verwundetentransport sowie
Behandlungskapazitäten in Bundeswehrkrankenhäusern vor.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den freien Zugang von
internationalen Hilfsorganisationen wie dem Internationalen Komitee des
Roten Kreuzes zu allen Gefangenen?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf systematische Probleme beim
Zugang von internationalen Hilfsorganisationen zu Gefangenen vor.
16. Worin sieht die Bundesregierung die Legitimität des Nationalen
Übergangsrates begründet, um diesen als legitime Vertretung der libyschen
Bevölkerung anzuerkennen?
Die politische Anerkennung des Nationalen Übergangsrats durch die
Bundesregierung erfolgte in Abstimmung mit den in der Libyen-Kontaktgruppe
vertretenen Partnern. Sie erfolgte, nachdem sich der Nationale Übergangsrat als
einziger, auch von dem Großteil der libyschen Bevölkerung akzeptierter Vertreter
der Oppositionskräfte etabliert hatte.
17. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden und werden die
eingefrorenen Gelder libyschen Vermögens den Rebellen bzw. dem Übergangsrat
zur Verfügung gestellt?
Die Entscheidungen des Sanktionsausschusses zum Entfrieren beruhen auf der
Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Gemäß
dieser gilt, dass eingefrorene Gelder u. a. für „Grundausgaben“ (§ 19a) und für
„außerordentliche Ausgaben“ (§ 19b) der gelisteten Person, aufgrund von
Zurückbehaltungsrechten oder Entscheidungen von Gerichten,
Verwaltungsbehörden oder Schiedsgerichten (§ 19c), oder zur Begleichung von Forderungen aus
Altverträgen (§ 21) entfroren werden können.
Diese Regelungen werden für die EU durch die Verordnung (EU) 507/2011 des
Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 965/2011 des Rates,
umgesetzt. Einschlägig ist dort der Artikel 7. In Artikel 8a wird ferner das Verfahren
der Freigabe aus humanitären Gründen für EU-autonome Finanzsanktionen
geregelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/734918. An wen gehen die kürzlich von der Bundesregierung gezahlten 1 Mrd. Euro
für den libyschen Übergangsrat genau?
Welche zivilen und humanitären Maßnahmen sollen damit in Libyen
finanziert werden?
Kann die Bundesregierung Gewähr dafür übernehmen, dass diese Mittel
nicht militärisch verwendet werden?
Der vom Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu
Libyen genehmigte Antrag sieht eine Zweckbindung vor. Entfrorene Gelder
dürfen nur für humanitäre und soziale Zwecke sowie Zwecke der
Gesundheitsversorgung verwendet werden.
Die Entscheidung über die Verwendung der Gelder trifft, im Rahmen der
vorgegebenen Zweckbindung, der jeweilige Verfügungsberechtigte, d. h. die
relevanten libyschen Behörden. Über die in Deutschland eingefrorenen Gelder,
auch über die Gelder, welche nach einer Genehmigung des
Sanktionsausschusses der VN von der zuständigen Behörde freigegeben werden können, ist die
Bundesregierung nicht verfügungsberechtigt. Verfügungsberechtigt ist nur der
rechtmäßige Eigentümer und nur dieser kann – im Rahmen der Zweckbindung,
die vom VN-Sanktionsausschuss genehmigt wurde – entscheiden, wie er die
Gelder verwenden möchte.
Im vom Sanktionsausschuss genehmigten deutschen Antrag auf Entfrierung
von 1 Mrd. Euro sind folgende Stellen als mögliche Empfänger eingefrorener
Gelder genannt:
a) humanitäre Organisationen (humanitarian organisations to respond to initial
and currently anticipated needs);
b) Firmen, welche dringend benötigte humanitäre Güter zur Verfügung stellen
(third-party vendors supplying urgently needed humanitarian goods);
c) der temporäre Finanzierungsmechanismus, um Gehälter und laufende
Kosten für libysche Staatsangestellte, in Bezug auf humanitäre und soziale
sowie Gesundheitszwecke, zu bezahlen (the temporary financing mechanism
to pay for salaries and operating expenses of Libyan civil servants related to
humanitarian, social and health needs.).
Die Bundesregierung ist durch die VN-Sicherheitsratsresolutionen 1970, 1973
und 2009 sowie die EU-Libyen-Embargo-Verordnung verpflichtet,
sicherzustellen, dass freigegebene Gelder nicht für den Kauf von Waffen oder
nichttödlicher militärischer Ausrüstung oder für eine sonstige militärbezogene Aktivität
(military-related activity) verwendet werden. Die Deutsche Bundesbank als
zuständige Behörde für die Freigabe eingefrorener Gelder wird die Freigabe nur
genehmigen, wenn und soweit die Voraussetzungen dafür nach ihrer Prüfung
vorliegen. Die Bundesregierung wird der Deutschen Bundesbank etwaige
Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung von Geldern übermitteln. Diese
wird die Deutsche Bundesbank bei ihrer Entscheidung über die Genehmigung
der Freigabeanträge berücksichtigen.
19. Sieht die Bundesregierung durch die Zahlung der 1 Mrd. Euro den
Sachstand in UN-Resolution 1970 erfüllt, dass die „gemäß Ziffer 17
eingefrorenen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt dem Volk der Libysch-
Arabischen Dschamahirija und zu dessen Nutzen zur Verfügung gestellt
werden“ (UN-SR Resolution 1970) sollen?
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die Freigabe von 1 Mrd. Euro durch die Vereinten Nationen ermöglicht es dem
rechtmäßigen Eigentümer, über diese Summe nach Genehmigung der Deut-
Drucksache 17/7349 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschen Bundesbank für humanitäre Zwecke zu verfügen. Dies ist ein
entscheidender Schritt zur Umsetzung der Vorgaben der Resolutionen 1970 und 1973
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Ein weiterer Schritt war die Verabschiedung von Resolution 2009 des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, welche, auch auf Deutschlands Initiative hin,
neue, transparente Regeln für das humanitäre Entfrieren sowie ein
vereinfachtes Verfahren zur Aufhebung der noch verbleibenden Finanzsanktionen gegen
die libysche Zentralbank, die Libyan Arab Foreign Bank (LAFB), die Libyan
Investment Authority (LIA) und die Libyan Africa Investment Portfolio (LAIP)
beinhaltet. Durch die weitgehende Aufhebung der noch verbleibenden
Finanzsanktionen gegen die o. g. vier libyschen Banken wird mittelfristig
sichergestellt, dass die Vorgaben der Resolutionen 1970 und 1973 des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen weiter umgesetzt werden.
20. Wie ist der Nationale Übergangsrat zusammengesetzt?
Welche politischen Kräfte, Ethnien, Stammes- oder Regionalgruppen
üben derzeit welchen Einfluss auf den Übergangsrat aus?
Der Nationale Übergangsrat setzte sich zunächst aus den Räten jener Städte
zusammen, die zu Beginn des Konflikts unter Kontrolle der libyschen
Oppositionskräfte waren. Der Rat wurde schrittweise auch um Vertreter aus dem
Westen des Landes erweitert. Aus Sicherheitsgründen wurde bisher die komplette
Liste der Mitglieder des Übergangsrats nicht veröffentlicht. Der Nationale
Übergangsrat hat einen Exekutivrat gebildet.
21. Welche Informationen liegen zu dem ausgearbeiteten Fahrplan für eine
politische Ordnung sowie Ausarbeitung einer neuen Verfassung für die
Zeit nach Muammar al-Gaddafi vor?
Der Nationale Übergangsrat hat am 3. August 2011 eine Verfassungserklärung
angenommen, die am 10. August 2011 veröffentlicht wurde. In der Erklärung
ist ein politischer Fahrplan skizziert, der die Bildung einer Übergangsregierung,
die Wahl einer Nationalversammlung, die Erarbeitung einer Verfassung sowie
ein Referendum hierzu vorsieht.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Nationalen
Übergangsrats künftig die Scharia als wichtigste Quelle für
Gesetzgebungen einzuführen, vor dem Hintergrund eines zukünftigen demokratischen
Libyen?
Der Nationale Übergangsrat hat mehrfach sein Ziel eines demokratischen
Libyens und die Anerkennung der Menschenrechte verkündet. Damit wurde ein
klarer Rahmen für die Nutzung der Scharia als Quelle der Gesetzgebung
gesetzt.
23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der
Zusammensetzung des Übergangsrates vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von islamistischen Kräften
innerhalb des Übergangsrates, wie etwa vom Vorsitzenden des Übergangsrats,
Mustafa Abd al-Dschalil, selbst dargestellt?
Der Islam ist die Religion der großen Mehrheit der Libyer. Daher ist der Islam
ein wichtiger Bezugspunkt für den Nationalen Übergangsrat und seine Mitglie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7349der. Der Vorsitzende des Übergangsrat, Mustafa Abdul Dschalil, warnt vor
extremistischen Kräften und tritt für einen moderaten Islam ein.
24. Welche Rolle wird dem Rebellen-Militärkommandeur der Hauptstadt,
Abdel Hakim Belhadsch, dem Emir (Vorsitzender) der Libyschen
Islamischen Kampfgruppe (LIFG) zugesprochen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Abdel Hakim
Belhadsch?
Ist die LIFG, die seit März 2011 unter dem Namen Libysche Islamische
Bewegung fungiert, in Deutschland weiterhin als Terrorgruppe
eingestuft?
Die Libyan Islamic Fighting Group (LIFG) ist seit dem 6. Oktober 2001
(aktualisiert am 5. März 2009), bei den VN unter dem al-Qaida-Sanktionsregime
als Terrorgruppierung gelistet. Die damit verhängten Sanktionen gelten über
die EU-Umsetzung auch in Deutschland. Abdel Hakim Belhadsch hat sich von
seiner Vergangenheit öffentlich distanziert und bekennt sich zu einem
demokratischen und friedlichen politischen Prozess in Libyen.
25. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Mord an Abdel
Fatah Junis, dem Militärchef der Rebellen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass dieser aus den eigenen
Reihen der Aufständischen ermordet wurde?
Die Bundesregierung hat keine gesicherten Kenntnisse über die Umstände der
Ermordung von Abdel Fatah Junis. Der Nationale Übergangsrat hat hierzu eine
Untersuchungskommission eingerichtet.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Menschenrechtsverletzungen durch die libyschen Rebellen (vgl. Amnesty International Report:
The Battle for Libya: Killings, Disappearances and Torture, 13.
September 2011)?
Fordert die Bundesregierung in ihren Verhandlungen mit den Vertretern
des Übergangsrates diese dazu auf, die Verbrechen zu verfolgen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Reaktionen des Übergangsrates
auf die bekannt gewordenen Menschenrechtsverletzungen?
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat eine unabhängige
internationale Untersuchungskommission zur Menschenrechtssituation in Libyen
eingesetzt. Diese hat am 19. September 2011 während der 18. Sitzung des
Menschenrechtsrates in mündlich vorgetragener Aktualisierung eines Berichtes
vom Juni 2011 auch von Menschenrechtsverletzungen durch den Nationalen
Übergangsrat berichtet. Die Bundesregierung hat den Übergangsrat in einem
nationalen Statement darauf hingewiesen, dass sie von der neuen libyschen
Regierung die Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen erwartet. Der
Nationale Übergangsrat hat zugesagt, Berichten über
Menschenrechtsverletzungen nachzugehen.
Drucksache 17/7349 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Wie groß ist die Anzahl der Binnenflüchtlinge in Libyen zurzeit?
Wie viele Flüchtlinge aus Subsahara-Afrika befinden sich an den
Grenzen, und wie gehen die Vertreter des Nationalen Übergangsrats mit ihnen
um?
Wie gestaltet sich die Lage der aus Libyen Geflohenen, die in tunesischen
und ägyptischen Lagern sind?
Nach Angaben der Vereinten Nationen beläuft sich die Zahl registrierter
Flüchtlinge in Libyen auf etwa 8 000, die der Schutzsuchenden auf etwa 3 000.
Angesichts der noch anhaltenden Auseinandersetzungen in Libyen verfügt das
Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) momentan
über keine belastbaren Schätzungen über nicht registrierte Flüchtlinge und
Schutzsuchende (persons of concern). Die Zahl der Binnenvertriebenen wird
dort auf 100 000 bis 150 000 geschätzt. Im UNHCR-Flüchtlingslager in
Shousha (Tunesien) befinden sich derzeit etwa 3 900, auf der ägyptischen Seite der
libyschen Grenze weitere 1 400 registrierte Personen (Flüchtlinge und
Schutzsuchende). Die Grundversorgung ist durch das UNHCR, u. a. mit deutscher
Förderung, sichergestellt.
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Weisungen und Befugnisse
die auf dem Mittelmeer kreuzenden FRONTEX-Schiffe der Operation
Hermes 2011 haben?
Welche Aufgaben kommen ihnen bezüglich der libyschen
Bootsflüchtlinge zu?
In der FRONTEX-Operation „Hermes“ erfolgt die maritime
Grenzüberwachung ausschließlich mit Schiffen der zuständigen italienischen Behörden und
deren Besatzungen. Der Einsatz wird zum Teil von der europäischen
Grenzschutzagentur kofinanziert. Frontex verfügt nicht über eigene Schiffe oder
Schiffsbesatzungen.
Der Einsatz erfolgt auf der Basis des einschlägigen nationalen italienischen und
internationalen Rechts. Mit Blick auf den Schutz libyscher Bootsflüchtlinge
kommen den sog. Frontex-Leitlinien besondere Bedeutung zu. Sie gelten seit
April 2010 speziell für frontexkoordinierte maritime Einsätze (Beschluss des
Rates vom 26. April 2010 zur Ergänzung des Schengener Grenzkodex
hinsichtlich der Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der
„Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ koordinierten operativen
Zusammenarbeit). Sie enthalten sowohl Regelungen für die Grenzüberwachung als auch
für die Seenotrettung. Für jeden frontexkoordinierten Einsatz wird darüber
hinaus ein sog. Operational Plan erstellt. Im Fall von maritimen Einsätzen baut
dieser Plan auf den Leitlinien auf und konkretisiert diese weiter.
29. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Gefangennahme
mehrerer hundert Menschen aus Subsahara-Staaten?
Was weiß sie über die Gründe ihrer Inhaftierung?
Wird die Bundesregierung das Thema der rassistischen Behandlung von
nichtarabisch aussehenden Migranten bei ihren Gesprächen mit dem
Übergangsrat ansprechen?
Gefangennahmen von nichtarabischen Migrantinnen und Migranten sowohl
von Seiten des Gaddafi-Regimes als auch von Seiten des Nationalen
Übergangsrats werden sowohl im Bericht der vom VN-Menschenrechtsrat (MRR)
beauftragten internationalen Untersuchungskommission zu Libyen vom 1. Sep-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7349tember 2011 (A/HRC/18/54) als auch in dem Bericht von amnesty international
vom 13. September 2011 „The Battle for Libya: Killings, Disappearances and
Torture“ dokumentiert. Die Bundesregierung tritt gegenüber dem Nationalen
Übergangsrat für die Einhaltung der Menschenrechte sowohl in bilateralen
Gesprächen als auch auf internationalen Foren ein. Der Nationale Übergangsrat
hat zugesagt, den erhobenen Vorwürfen nachzugehen.
30. Welche Schritte zur Zusammenarbeit im Bereich der Migration und
Migrationskontrolle sind auf nationaler bzw. europäischer Ebene mit der
neuen libyschen Regierung angestrebt, und welche Rolle spielte in den
bisherigen Gesprächen mit dem Übergangsrat bzw. der neuen libyschen
Regierung der Umgang mit Schutzsuchenden?
Die Bundesregierung hat Unterstützung der Demokratisierungsprozesse in
Nordafrika zugesagt, darunter auch bei der Polizeiausbildung in Libyen. Die
Vereinten Nationen und die EU arbeiten gegenwärtig an der Klärung des
Unterstützungsbedarfs und führen direkte Gespräche mit dem Nationalen
Übergangsrat. In diesen Rahmen werden sich auch bilaterale Hilfsangebote Deutschlands
einpassen. In ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2011 ,,Dialog mit den Ländern des
südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“ hat die
Europäische Kommission u. a. die Durchführung eines regionalen
Schutzprogramms für Nordafrika vorgeschlagen. Dieses soll sich neben Ägypten und
Tunesien auch auf Libyen erstrecken. Es soll die Unterstützung von
Flüchtlingen, die in diesen Ländern Zuflucht gesucht haben, erleichtern und die für ihre
Behandlung entsprechend internationalen Normen erforderlichen rechtlichen
Grundlagen und Verwaltungskapazitäten vor Ort schaffen.
31. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen den EU-Staaten bezüglich
eines Resettlement-Programms für Flüchtlinge aus Nordafrika?
Verhandlungen über ein gesondertes Resettlement-Programm für Flüchtlinge
aus Nordafrika werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht
geführt. Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert,
Resettlement-Kapazitäten für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Libyen und
seinen Nachbarstaaten bereit zu stellen. Zu einer Aufnahme von Flüchtlingen
unmittelbar aus den Nachbarstaaten haben sich nach Angaben des UNHCR
bislang acht Mitgliedstaaten der EU mit insgesamt 484 Aufnahmeplätzen bereit
erklärt: Schweden (200), Spanien (90), Finnland (57), Niederlande (40),
Portugal (28), Irland (24), Belgien (25) und Dänemark (20). Deutschland hat die
Aufnahme von 150 aus Libyen nach Malta geflüchteten Personen zugesagt.
32. Gibt es bereits Verhandlungen zwischen Deutschland und dem libyschen
Übergangsrat über die Zukunft der wirtschaftlichen Beziehungen,
nachdem der Übergangsrat erklärt hatte, dass sie die mit Libyen
abgeschlossenen Verträge eingehalten werden?
Die Zukunft der wirtschaftlichen Beziehungen sind Teil der bilateralen
Gespräche, die mit dem Nationalen Übergangsrat geführt werden. Die
Bundesregierung begrüßt die erklärte Absicht des Nationalen Übergangsrates, bestehende
Verträge grundsätzlich einhalten zu wollen.
Drucksache 17/7349 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Wie begründet die Bundesregierung den vor einigen Wochen, noch
mitten im Kriegsgeschehen, stattgefundenen Flug nach Libyen von
deutschen Wirtschaftsvertretern des Mittelstandes, aber auch von Firmen wie
Wintershall Holding GmbH, Bilfinger Berger SE, Ferrostaal AG, in einer
deutschen Transall-Maschine?
Wie hoch waren die Kosten dieser, von der Bundeswehr ermöglichten,
Flugleistung?
Bei der Reise nach Libyen im Juli 2011 standen humanitäre Gründe im
Vordergrund. Es wurden mit der Transall, die als einziges Transportmittel zu dieser
Zeit in Frage kam, ca. 2 Tonnen Hilfsgüter (medizinische Hilfsgüter)
transportiert. Die Hilfsgüter setzten sich zusammen aus dem humanitären Hilfsfonds
der Bundesregierung und aus Spenden mitreisender Wirtschaftsvertreter. Die
Kosten des Fluges werden von den Wirtschaftsvertetern anteilig übernommen.
Eine endgültige Abrechnung des Transportes liegt noch nicht vor.
34. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Verhandlungen bzw.
Verträge, dass Frankreich nach dem Krieg ein Drittel der libyschen
Erdölproduktion bekommen werde, wie es in der „ZEIT ONLINE“ vom 4.
September 2011 heißt?
Hat die Bundesregierung Informationen über den Umfang der bereits
vereinbarten Erdölhandelsmengen zwischen Libyen und Frankreich?
Wann und zwischen wem wurden diese Verträge abgeschlossen?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über Verträge
zwischen der französischen Regierung und dem Nationalen Übergangsrat zu
künftigen Erdöllieferungen vor.
35. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über zukünftige
Vereinbarungen zwischen Libyen und Italien, dem bisher wichtigsten
Handelspartner?
Dies sowohl bezogen auf Handelsverträge wie auch Flüchtlingsabwehr
und Rückübernahmeabkommen?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über zukünftige
Vereinbarungen zwischen Libyen und der Republik Italien vor. Der Nationale
Übergangsrat hat signalisiert, die bilateralen Verträge mit Italien einhalten zu
wollen. Beim Treffen des Übergangsrats mit Italiens Ministerpräsident Silvio
Berlusconi am 25. August 2011 wurden die strategischen bilateralen
Beziehungen zwischen Italien und Libyen bestätigt.
36. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Verhandlungen zwischen
China und dem libyschen Übergangsrat, nachdem Anfang September
2011 auch China den Übergangsrat als neue libysche Regierung
anerkannte und die chinesische Seite ganz explizit davon ausging, dass man
darauf hoffe, die bereits unterzeichneten Verträge und Abkommen
weiterhin effektiv und konsequent umsetzen zu wollen?
Inhalte von Verhandlungen zwischen der Volksrepublik China und Libyen sind
der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/734937. Sieht sich der Übergangsrat an die geschlossenen Verträge der Gaddafi-
Regierung gebunden und beabsichtigt, diese einzuhalten?
Vertreter des Nationalen Übergangsrates haben wiederholt erklärt, dass dieser
sich an bestehende Verträge Libyens grundsätzlich gebunden fühle.
38. Hat die Bundesregierung Informationen über die konkreten Pläne der
Europäischen Investitionsbank, die in einer Presseerklärung vom 10.
September 2011 erklärte, dass sie sich bereithalte, der Übergangsregierung
für den Wiederaufbau Unterstützung zu gewähren?
Für welche Bereiche sind die Gelder vorgesehen?
Welche Mittel davon fließen in den Bereich einer Sicherheitssektorreform?
Welche Mittel davon stammen aus Deutschland?
Libyen ist formal noch kein Einsatzland der EIB. Zunächst muss das neue
Außenmandat der EIB in Kraft treten und ein Rahmenabkommen zwischen der
EIB und der libyschen Regierung geschlossen werden. Nach Kenntnis der
Bundesregierung liegen der EIB noch keine Kreditanfragen der libyschen
Übergangsregierung vor.
39. Wurden vor dem Waffenembargo gegen Libyen noch in 2011 weitere
Genehmigungen erteilt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Waren darunter auch Kriegswaffen?
Wenn ja, wurden diese tatsächlich ausgeführt?
Im Jahr 2011 wurde nach vorläufiger Auswertung vor Verhängung des
Embargos durch Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
vom 26. Februar 2011 (Kapitel VII der Charta) sowie dem Beschluss 2011/137/
GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Lage in Libyen eine neue Genehmigung für die Ausfuhr von sonstigen
Rüstungsgütern aus Deutschland nach Libyen erteilt. Diese betraf Bestandteile für
Landfahrzeuge im Wert von 13 337 Euro. Diese Genehmigung wurde bereits
im Januar 2011 erteilt. Nach Verhängung des Embargos wurden drei
Genehmigungen im Wert von 2 590 000 Euro für die Ausfuhr von sonstigen
Rüstungsgütern aus Deutschland nach Libyen erteilt. Zwei dieser Genehmigungen
betreffen die Ausfuhr gepanzerter Fahrzeuge für die Auslandsvertretungen der
Bundesrepublik Deutschland in Libyen. Eine der Genehmigungen betrifft die
Ausfuhr von Minenräumgeräten und Ersatzteilen für eine
Nichtregierungsorganisation. Die Erteilung dieser Ausfuhrgenehmigungen erfolgte in
Übereinstimmung mit Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
vom 26. Februar 2011 (Kapitel VII der Charta) sowie dem Beschluss 2011/137/
GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Lage in Libyen, die durch § 69q der Außenwirtschaftsverordnung in
deutsches Recht umgesetzt sind. Im Jahr 2011 wurden keine Genehmigungen für
die Ausfuhr von Kriegswaffen aus Deutschland nach Libyen erteilt.
Drucksache 17/7349 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode40. Wurden jemals Gewehre mit dieser Beschriftung „A-231“ von der
Heckler & Koch GmbH, wie sie bei der Erstürmung der Gaddafi-Residenz den
Rebellen in die Hände fielen, produziert und ausgeliefert?
Wenn ja, an wen wurden sie geliefert – ins In- oder Ausland?
Nach Auskunft der Heckler & Koch GmbH hat diese keine Gewehre mit der
Seriennummer „A231“ hergestellt. Die Seriennummern der von der Heckler &
Koch GmbH hergestellten Gewehre des Typs G36 beginnen nach
Unternehmensangaben immer mit einer Zahl, sofern sie nicht für die Bundeswehr
hergestellt wurden. In diesem Falle beginnen sie mit den Buchstaben „BW“.
41. Was meint die Bundeskanzlerin, wenn sie davon spricht, die neue
libysche Regierung beim Aufbau von Polizeistrukturen sowie bei dem
Erarbeiten einer neuen Verfassung zu unterstützen?
Gibt es bereits konkrete Pläne?
In welcher Form beabsichtigt Deutschland diese Unterstützung?
Der Nationale Übergangsrat hat gemeinsam mit der Internationalen
Gemeinschaft einen Koordinierungsmechanismus entwickelt, in dem die Vereinten
Nationen sowie internationale Organisationen für die Unterstützung Libyens in
bestimmten Bereichen zuständig sind. Nationale Beiträge müssen sich in diesen
Rahmen einfügen. Die Bundesregierung plant Unterstützungsmaßnahmen
einzubringen, sobald es Anforderungen von libyscher oder VN-Seite gibt. Im
Bereich der Rechtsberatung hat die Bundesregierung schon frühzeitig ein Projekt
zur Beratung des Nationalen Übergangsrates bei der Erarbeitung einer neuen
libyschenVerfassung mit dem Max-Planck-Institut finanziert.
42. In der UN-Resolution 2011 wird das Waffenembargo gegen Libyen
gelockert. Mit welcher Begründung hat Deutschland dieser Aufhebung
zugestimmt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an zukünftigen Waffenexporten
nach Libyen zu beteiligen?
Das Waffenembargo bleibt bestehen, wird allerdings um mögliche Ausnahmen
davon erweitert (z. B. zum Eigenschutz der VN-Mission).
Die Entscheidung über die Genehmigung von Rüstungsgüterexporten erfolgt
im Einzelfall und auf der Grundlage der Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus
dem Jahr 2000 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des
Rates der EU vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern aus dem Jahr 2008.
Ein Verweigerungsgrund für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung ist dabei
der Widerspruch zu den fortbestehenden Verpflichtungen aus Waffenembargos.
43. Welche Anstrengungen bzw. Unterstützungsleistungen werden von EU-
Institutionen, EU-Mitgliedstaaten oder anderen Regierungen
unternommen, die libyschen Verfolgungsbehörden zu reorganisieren?
Derzeit dauern diesbezügliche Bedarfserhebungen an. Entsprechende
Maßnahmen werden in Abstimmung mit den libyschen Stellen definiert werden.
44. Wie ist die Bundesregierung in eine etwaige Sicherheitssektorreform
eingebunden, und welche Treffen hat es hierzu 2011 bereits gegeben, welche
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/7349Behörden oder sonstigen Stellen (auch diplomatische) der
Bundesregierung haben an Treffen zur Sicherheitssektorreform teilgenommen, und
welche Haltung wurde dort vertreten?
Die Bundesregierung hat sich im Juni 2011 an der Zusammenstellung eines
EU-Expertenpools auf dem Gebiet der Sicherheitssektorreform (SSR) mit
einem Polizeibeamten beteiligt. Vorausgegangen war eine entsprechende
Ausschreibung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). Eine Entsendung
hat bislang nicht stattgefunden und ist auf Seiten des EAD nicht länger
vorgesehen. Grund hierfür ist die Zurückhaltung des Nationalen Übergangsrates
hinsichtlich der Präsenz ausländischer, uniformierter Kräfte in Libyen. Zudem sind
nach der Anfang September 2011 beschlossenen Aufgabenteilung zwischen
Vereinten Nationen, EU und Weltbank die EU-Institutionen nicht länger für den
Bereich Polizei und Rechtsstaatlichkeit zuständig. Die Verantwortung liegt
nunmehr bei den Vereinten Nationen.
45. Welche Verabredungen etwa bezüglich Finanzierung, gemeinsamer
Operationen, Ausrüstung, Eingliederung in existierende
Aufklärungsstrukturen und Ausbildung wurden zu einer „Sicherheitssektorreform“ getroffen
bzw. eingefädelt?
Im Bereich der Sicherheitssektorreform wurden bislang keine Verabredungen
zwischen libyschen Stellen und der Bundesregierung getroffen. Auf die
Antwort zu Frage 44 wird verwiesen.
46. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Funktionen der
libyschen Satellitenaufklärung und ihre Nutzung durch den Übergangsrat
für Militär, Polizei und Geheimdienste?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über
Satellitenaufklärungskapazitäten Libyens vor. Die Bestrebungen Libyens, Satellitensysteme zu
erwerben, sind der Bundesregierung bekannt, über konkrete Vertragsabschlüsse
liegen jedoch keine Informationen vor. Inwieweit Libyen durch Kooperationen
mit anderen Ländern Satellitenbildmaterial erhält (z. B. kommerzielles
Satellitenbildmaterial) und dies auswertet, kann nicht beurteilt werden.
47. Um wie viele Satelliten (z. B. optisch oder Radar) handelt es sich, welche
Firmen haben diese geliefert bzw. besitzen Verträge zur Wartung und
Betreuung, und welche anderweitige Infrastruktur ist daran angeschlossen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Libyen über Satelliten verfügt.
48. In welcher Form gab es Kooperationen zwischen dem
Bundesnachrichtendienst und Libyen?
Dienten diese, wenn es sie gab, der Informationsgewinnung?
Diente dies ausschließlich der Gewinnung von Informationen zum Schutz
deutscher Staatsbürger?
Die Bundesregierung hat die erbetenen Informationen als „VS – Vertraulich“
eingestufte Verschlusssache an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages zur Einsicht durch entsprechend berechtigte Personen gemäß den
Geheimschutzvorschriften übermittelt. 2
2 Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/7349 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode49. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Pläne der UN oder der
internationalen Staatengemeinschaft, wie in der Zukunft, insbesondere der
anstehenden Übergangsperiode, gefährdete Personen, etwa mutmaßliche
und tatsächliche Anhänger der Regierung, Vertriebene die aus
Rebellengebieten geflohen sind sowie subsaharische Flüchtlinge und Migranten,
aber auch schwarze Libyer, die wiederholt beschuldigt wurden, für
Muammar al-Gaddafi als Söldner gedient zu haben, gegen Übergriffe
geschützt werden sollen?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 16. September 2011
einstimmig Resolution 2009 (2011) angenommen. Damit wird die politische
Unterstützungsmission UNSMIL für zunächst drei Monate mandatiert. Gemäß dieser
Resolution soll UNSMIL den Nationalen Übergangsrat in Bereichen
unterstützen, die auch den Schutz gefährdeter Personen einschließen können.
50. Welche Pläne gibt es für eine Unterstützung des Übergangsrates bei der
Gewährung menschenwürdiger Behandlung aller Häftlinge, von
gefangengenommenen Kämpfern bis hin zu Angehörigen der Familie Gaddafi
in Übereinstimmung mit internationalen Völkerrechts- und
Menschenrechtsstandards?
Welche Pläne gibt es seitens der Bundesregierung, und welche seitens der
EU?
Hierzu sind der Bundesregierung noch keine konkreten Planungen der
Vereinten Nationen bekannt. Die Bundesregierung und die EU werden mögliche
Beiträge prüfen, sobald konkrete Anfragen vorliegen.
51. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung davon, dass den Vereinten
Nationen nach Ende der Kämpfe eine tragende Rolle in Libyen
übertragen werden soll, etwa durch den Einsatz von ausländischen Polizisten zur
Unterstützung und Überwachung der libyschen Polizei, von diesen
Erwägungen, wie Human Rights Watch berichtete?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Absicht der
UN, Menschenrechtsbeobachter in Landesteile zu entsenden, in denen
Muammar al-Gaddafi Unterstützung gefunden hatte sowie an potentielle
Krisenherde wie Tawergha, Sebha, Sirte und einige Städte in der
westlichen Bergregion?
Inwieweit ist sie selbst an den Vorbereitungen beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 49 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]