Erste Bilanz des Libyen-Krieges
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach sechs Monaten Krieg ist der Machtkampf zwischen Muammar al-Gaddafi und den Rebellen weitgehend entschieden.
Nach Unruhen und Demonstrationen im Februar 2011 in Libyen beschloss am 18. März 2011 die UN in der Resolution 1973 die Errichtung einer Flugverbotszone über dem Land. Zur Erreichung dieses Ziels gewährte die Resolution militärisch nahezu alles – außer Besatzungstruppen. Am 19. März 2011 begann eine Koalition aus den USA, Frankreich und Großbritannien mit ersten Luftschlägen gegen libysche Stellungen. Wenige Tage später übernahm die NATO die Leitung der Mission Unified Protector. Im August 2011 gelang den Rebellen ein erster Vorstoß nach Tripolis, der von den Einsatzkräften der NATO durch Luftangriffe mit vorbereitet und flankiert worden war. Einige Familienmitglieder von Muammar al-Gaddafi wurden verhaftet. Der Aufenthaltsort von Muammar al-Gaddafi ist unbekannt.
Deutschland enthielt sich bei der Resolution 1973. Die Bundesregierung schloss in der Folge auch eine deutsche Beteiligung an der militärischen Intervention in Libyen aus. Diese Entscheidungen lösten national – bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – und international zahlreiche Debatten aus.
Mehrfach wies die Bundesregierung jedoch darauf hin, dass sie zwar nicht mit Truppen, aber mit anderer Unterstützung zum Sturz von Muammar al-Gaddafi und dem Sieg der Rebellen beigetragen habe. Bekannt wurden später etwa Evakuierungsmaßnahmen oder Verstärkungen in NATO-Hauptquartieren.
Der nationale libysche Übergangsrat wurde rasch von mehr als 30 Staaten als legitime Vertretung der libyschen Bevölkerung anerkannt. Diese Legitimität basiert weder auf Wahlen noch auf messbarer Unterstützung durch die Bevölkerung. Aber schon heute werden dem Übergangsrat die Auslandsvermögen Libyens übertragen.
Auch in diesem, wie in jedem Krieg gab es eine große Zahl von „Kollateralschäden“, die Zivilbevölkerung musste – und muss weiterhin – die größten Opfer bringen. Die hohe Anzahl von Toten und Verletzten lässt es geboten erscheinen, der verwendeten Begrifflichkeit „Erfolge der NATO“ sehr zurückhaltend zu begegnen. Die Rebellen selber haben die Anzahl der Opfer unter der libyschen Zivilbevölkerung mit 50 000 beziffert.
Nun steht Libyen vor der Aufgabe, eine neue Gesellschaftsstruktur aufzubauen. Darin liegen zahlreiche Gefahren wie u. a. die Perspektive eines lang anhaltenden Bürgerkrieges, aufgrund von gegenseitigen Macht- und Kompetenzkämpfen innerhalb des nationalen Übergangsrates und der Spaltung der libyschen Bevölkerung. Der Zerfall Libyens in zwei oder vielleicht drei Staaten ist nicht ausgeschlossen.
Deutschland war der zweitwichtigste Handelspartner Libyens. 2010 lieferten deutsche Unternehmen Waren im Umfang von 996 Mio. Euro nach Libyen, darunter Maschinen, Autoteile, Nahrungsmittel und chemische Erzeugnisse. Libyen war für Deutschland einer der wichtigsten Lieferanten von Erdöl. Die Bundesrepublik Deutschland erteilte für 2010 Genehmigungen für Rüstungsgüter nach Libyen im Umfang von 29 Mio. Euro. Bei der Eroberung der Gaddafi-Residenz fielen den Rebellen zahlreiche G36-Gewehre der Oberndorfer Waffenherstellerin Heckler & Koch GmbH in die Hand. Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als auch die Waffenherstellerin Heckler & Koch GmbH selbst versichern aber, niemals Sturmgewehre nach Libyen geliefert zu haben. Die Gewehre trugen die Beschriftung „A-231“. Sicher ist, dass Libyen als bedeutender Ölexporteur eine zentrale Rolle in den wirtschaftlichen Interessen des Westens spielen wird. Von dem eingefrorenen libyschen Vermögen liegen allein in Deutschland nach Angaben von „ZEIT ONLINE“ etwa 7,3 Mrd. Euro, der allergrößte Teil davon war zuvor in Besitz öffentlicher Einrichtungen, wie der libyschen Notenbank oder dem Staatsfonds der Libyan Investment Authority und nur geringe Beträge gehörten Privatpersonen.
Eine Bilanz des Libyen-Krieges steht bisher aus. Die Bundesregierung hat immer betont, nicht direkt an den Militäraktionen beteiligt gewesen zu sein, aber davon unabhängig in enger Abstimmung mit der NATO wirkungsvolle Maßnahmen zum Sturz von Muammar al-Gaddafi betrieben zu haben. Bis heute ist offen, ob das Angebot des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, Bundeswehrsoldaten – sofern gewünscht – in das Nachkriegslybien zu entsenden, realisiert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen51
Gibt es mittlerweile, nach der De-facto-Niederlage von Muammar al-Gaddafi, konkrete zeitliche Ziel- und Zeitvorgaben für ein Ende des Libyen-Einsatzes gemäß der UN-Resolution 1973, in der die Errichtung einer Flugverbotszone beschlossen wurde, die gegen vermutete Offensiven des Gaddafi-Regimes gerichtet war?
Bedarf es für ein Ende der Mission Unified Protector der Dingfestmachung von Muammar al-Gaddafi?
Welchen Umfang hatten die von der NATO durchgeführten Luftangriffe der Operation Unified Protector bisher?
Welche Nationen sind exakt an den Angriffen beteiligt, und in welcher Form?
Welche Ziele wurden dabei angesteuert?
Wie hoch ist die genaue Zahl der Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber und Drohnen, die in Libyen eingesetzt wurden?
Seit wann werden Kampfhubschrauber über Libyen eingesetzt, und wie viele wurden abgeschossen?
Gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung eine Abstimmung zwischen den militärischen Entscheidungen der Rebellen und den NATO-Einheiten bei den Kriegseinsätzen?
Wenn ja, in welcher Form?
Welche Art Munition, Bombenkörper und weiteres militärisches Gerät lieferte Deutschland an welche Staaten, die direkt am Kriegseinsatz in Libyen beteiligt waren?
Lieferte die Bundesregierung derlei Munition an Länder, die an Lufteinsätzen in Libyen beteiligt waren (bitte nach NATO und Nicht-NATO-Staaten aufschlüsseln)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage waren nach Beginn des Krieges in Libyen mehr als 100 deutsche Luftwaffensoldatinnen und -soldaten im NATO-Hauptquartier, von dem aus der Libyen-Krieg gesteuert wurde, im Bereich der sogenannten Zielauswahl und Kommunikation mit AWACS-Maschinen (AWACS = Airborne Warning and Control System) im Rahmen der Operation Unified Protector involviert?
Für welche exakten Aufgaben wurden die Bundeswehrsoldaten entsandt?
Wurden diese 103 Soldatinnen und Soldaten speziell für die Operation Unified Protector in das NATO-Hauptquartier in Italien entsendet?
Oder wurde ihr Aufgabenbereich umgewidmet?
Aufgrund welcher rechtlichen Erwägungen hat die Bundesregierung auf eine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu der Entsendung der Bundeswehrsoldaten in die kriegführenden NATO-Hauptquartiere verzichtet?
Auf welche konkreten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beruft sich die Bundesregierung gegebenenfalls für Ihre Rechtsauffassung?
Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Diskrepanz in den Angaben der Anzahl – nachdem Mitte August 2011 von elf entsandten Soldaten die Rede war, erklärte die Bundesregierung Anfang September 2011, in die mit der Führung der Operation Unified Protector beauftragten Hauptquartiere insgesamt 103 Soldaten entsandt zu haben – in den multinationalen Stäben für den Libyen-Krieg der NATO eingesetzten Bundeswehrsoldaten?
Zählen Führungs- und Entscheidungsfunktionen zu dem möglichen Tätigkeitsfeld dieser 103 Soldatinnen und Soldaten?
Liegen derlei Funktionen innerhalb ihres Einsatzbefehls?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Agieren von Spezialeinheiten am Boden vor?
Liegen der Bundesregierung genaue Opferzahlen – Getötete und Verletzte – vor, sowohl aufseiten der Zivilisten als auch der Kombattanten?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Art und Ausmaß der Zerstörung von Infrastruktur (Straßen, Brücken, Elektrizitäts- und Wasserversorgung) und öffentlichen Gebäuden wie Gefängnissen, Polizeiwachen, Gerichtsgebäuden und anderen staatlichen Einrichtungen?
Wenn ja, gibt es auch Erkenntnisse über die Verursacher dieser Zerstörungen?
Wie gestaltet sich der Zugang humanitärer Organisationen zu Hilfsbedürftigen?
Wenn es keinen oder nur erschwerten Zugang gibt, woran liegt dies?
Welche konkreten Pläne gibt es vor dem Hintergrund, dass Libyen laut UN-Generalsekretär dringend humanitäre Hilfe benötigt, die öffentliche Versorgung schwierig ist, zahlreiche Krankenhäuser in ihrer Arbeit eingeschränkt sind, es häufig Wassermangel geben soll, für eine internationale humanitäre Hilfsmission?
In welcher Form plant die Bundesregierung, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den freien Zugang von internationalen Hilfsorganisationen wie dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes zu allen Gefangenen?
Worin sieht die Bundesregierung die Legitimität des Nationalen Übergangsrates begründet, um diesen als legitime Vertretung der libyschen Bevölkerung anzuerkennen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden und werden die eingefrorenen Gelder libyschen Vermögens den Rebellen bzw. dem Übergangsrat zur Verfügung gestellt?
An wen gehen die kürzlich von der Bundesregierung gezahlten 1 Mrd. Euro für den libyschen Übergangsrat genau?
Welche zivilen und humanitären Maßnahmen sollen damit in Libyen finanziert werden?
Kann die Bundesregierung Gewähr dafür übernehmen, dass diese Mittel nicht militärisch verwendet werden?
Sieht sich die Bundesregierung durch die Zahlung der 1 Mrd. Euro den Sachstand in UN-Resolution 1970 erfüllt, dass die „gemäß Ziffer 17 eingefrorenen Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt dem Volk der Libysch-Arabischen Dschamahirija und zu dessen Nutzen zur Verfügung gestellt werden“ (UN-SR Resolution 1970) sollen?
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wie ist der Nationale Übergangsrat zusammengesetzt?
Welche politischen Kräfte, Ethnien, Stammes- oder Regionalgruppen üben derzeit welchen Einfluss auf den Übergangsrat aus?
Welche Informationen liegen zu dem ausgearbeiteten Fahrplan für eine politische Ordnung sowie Ausarbeitung einer neuen Verfassung für die Zeit nach Muammar al-Gaddafi vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des Nationalen Übergangsrats künftig die Scharia als wichtigste Quelle für Gesetzgebungen einzuführen, vor dem Hintergrund eines zukünftigen demokratischen Libyen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der Zusammensetzung des Übergangsrates vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse von islamistischen Kräften innerhalb des Übergangsrates, wie etwa vom Vorsitzenden des Übergangsrats, Mustafa Abd al-Dschalil, selbst dargestellt?
Welche Rolle wird dem Rebellen-Militärkommandeur der Hauptstadt, Abdel Hakim Belhadsch, dem Emir (Vorsitzender) der Libyschen Islamischen Kampfgruppe (LIFG) zugesprochen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Abdel Hakim Belhadsch?
Ist die LIFG, die seit März 2011 unter dem Namen Libysche Islamische Bewegung fungiert, in Deutschland weiterhin als Terrorgruppe eingestuft?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Mord an Abdel Fatah Junis, dem Militärchef der Rebellen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass dieser aus den eigenen Reihen der Aufständischen ermordet wurde?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen durch die libyschen Rebellen (vgl. Amnesty International Report: The Battle for Libya: Killings, Disappearances and Torture, 13. September 2011)?
Fordert die Bundesregierung in ihren Verhandlungen mit den Vertretern des Übergangsrates diese dazu auf, die Verbrechen zu verfolgen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Reaktionen des Übergangsrates auf die bekannt gewordenen Menschenrechtsverletzungen?
Wie groß ist die Anzahl der Binnenflüchtlinge in Libyen zurzeit?
Wie viele Flüchtlinge aus Subsahara-Afrika befinden sich an den Grenzen, und wie gehen die Vertreter des Nationalen Übergangsrats mit ihnen um?
Wie gestaltet sich die Lage der aus Libyen Geflohenen, die in tunesischen und ägyptischen Lagern sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, welche Weisungen und Befugnisse die auf dem Mittelmeer kreuzenden FRONTEX-Schiffe der Operation Hermes 2011 haben?
Welche Aufgaben kommen ihnen bezüglich der libyschen Bootsflüchtlinge zu?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Gefangennahme mehrerer hundert Menschen aus Subsahara-Staaten?
Was weiß sie über die Gründe ihrer Inhaftierung?
Wird die Bundesregierung das Thema der rassistischen Behandlung von nichtarabisch aussehenden Migranten bei ihren Gesprächen mit dem Übergangsrat ansprechen?
Welche Schritte zur Zusammenarbeit im Bereich der Migration und Migrationskontrolle sind auf nationaler bzw. europäischer Ebene mit der neuen libyschen Regierung angestrebt, und welche Rolle spielte in den bisherigen Gesprächen mit dem Übergangsrat bzw. der neuen libyschen Regierung der Umgang mit Schutzsuchenden?
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen den EU-Staaten bezüglich eines Resettlement-Programms für Flüchtlinge aus Nordafrika?
Gibt es bereits Verhandlungen zwischen Deutschland und dem libyschen Übergangsrat über die Zukunft der wirtschaftlichen Beziehungen, nachdem der Übergangsrat erklärt hatte, dass sie die mit Libyen abgeschlossenen Verträge eingehalten werden?
Wie begründet die Bundesregierung den vor einigen Wochen, noch mitten im Kriegsgeschehen, stattgefundenen Flug nach Libyen von deutschen Wirtschaftsvertretern des Mittelstandes, aber auch von Firmen wie Wintershall Holding GmbH, Bilfinger Berger SE, Ferrostaal AG, in einer deutschen Transall-Maschine?
Wie hoch waren die Kosten dieser, von der Bundeswehr ermöglichten, Flugleistung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Verhandlungen bzw. Verträge, dass Frankreich nach dem Krieg ein Drittel der libyschen Erdölproduktion bekommen werde, wie es in der „ZEIT ONLINE“ vom 4. September 2011 heißt?
Hat die Bundesregierung Informationen über den Umfang der bereits vereinbarten Erdölhandelsmengen zwischen Libyen und Frankreich?
Wann und zwischen wem wurden diese Verträge abgeschlossen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über zukünftige Vereinbarungen zwischen Libyen und Italien, dem bisher wichtigsten Handelspartner?
Dies sowohl bezogen auf Handelsverträge wie auch Flüchtlingsabwehr und Rückübernahmeabkommen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Verhandlungen zwischen China und dem libyschen Übergangsrat, nachdem Anfang September 2011 auch China den Übergangsrat als neue libysche Regierung anerkannte und die chinesische Seite ganz explizit davon ausging, dass man darauf hoffe, die bereits unterzeichneten Verträge und Abkommen weiterhin effektiv und konsequent umsetzen zu wollen?
Sieht sich der Übergangsrat an die geschlossenen Verträge der Gaddafi-Regierung gebunden und beabsichtigt, diese einzuhalten?
Hat die Bundesregierung Informationen über die konkreten Pläne der Europäischen Investitionsbank, die in einer Presseerklärung vom 10. September 2011 erklärte, dass sie sich bereithalte, der Übergangsregierung für den Wiederaufbau Unterstützung zu gewähren?
Für welche Bereiche sind die Gelder vorgesehen?
Welche Mittel davon fließen in den Bereich einer Sicherheitssektorreform?
Welche Mittel davon stammen aus Deutschland?
Wurden vor dem Waffenembargo gegen Libyen noch in 2011 weitere Genehmigungen erteilt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Waren darunter auch Kriegswaffen?
Wenn ja, wurden diese tatsächlich ausgeführt?
Wurden jemals Gewehre mit dieser Beschriftung „A-231“ von der Heckler & Koch GmbH, wie sie bei der Erstürmung der Gaddafi-Residenz den Rebellen in die Hände fielen, produziert und ausgeliefert?
Wenn ja, an wen wurden sie geliefert – ins In- oder Ausland?
Was meint die Bundeskanzlerin, wenn sie davon spricht, die neue libysche Regierung beim Aufbau von Polizeistrukturen sowie bei dem Erarbeiten einer neuen Verfassung zu unterstützen?
Gibt es bereits konkrete Pläne?
In welcher Form beabsichtigt Deutschland diese Unterstützung?
In der UN-Resolution 2011 wird das Waffenembargo gegen Libyen gelockert. Mit welcher Begründung hat Deutschland dieser Aufhebung zugestimmt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an zukünftigen Waffenexporten nach Libyen zu beteiligen?
Welche Anstrengungen bzw. Unterstützungsleistungen werden von EU-Institutionen, EU-Mitgliedstaaten oder anderen Regierungen unternommen, die libyschen Verfolgungsbehörden zu reorganisieren?
Wie ist die Bundesregierung in eine etwaige Sicherheitssektorreform eingebunden, und welche Treffen hat es hierzu 2011 bereits gegeben, welche Behörden oder sonstigen Stellen (auch diplomatische) der Bundesregierung haben an Treffen zur Sicherheitssektorreform teilgenommen, und welche Haltung wurde dort vertreten?
Welche Verabredungen etwa bezüglich Finanzierung, gemeinsamer Operationen, Ausrüstung, Eingliederung in existierende Aufklärungsstrukturen und Ausbildung wurden zu einer „Sicherheitssektorreform“ getroffen bzw. eingefädelt?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Funktionen der libyschen Satellitenaufklärung und ihre Nutzung durch den Übergangsrat für Militär, Polizei und Geheimdienste?
Um wie viele Satelliten (z. B. optisch oder Radar) handelt es sich, welche Firmen haben diese geliefert bzw. besitzen Verträge zur Wartung und Betreuung, und welche anderweitige Infrastruktur ist daran angeschlossen?
In welcher Form gab es Kooperationen zwischen dem Bundesnachrichtendienst und Libyen?
Dienten diese, wenn es sie gab, der Informationsgewinnung?
Diente dies ausschließlich der Gewinnung von Informationen zum Schutz deutscher Staatsbürger?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Pläne der UN oder der internationalen Staatengemeinschaft, wie in der Zukunft, insbesondere der anstehenden Übergangsperiode, gefährdete Personen, etwa mutmaßliche und tatsächliche Anhänger der Regierung, Vertriebene die aus Rebellengebieten geflohen sind sowie subsaharische Flüchtlinge und Migranten, aber auch schwarze Libyer, die wiederholt beschuldigt wurden, für Muammar al-Gaddafi als Söldner gedient zu haben, gegen Übergriffe geschützt werden sollen?
Welche Pläne gibt es für eine Unterstützung des Übergangsrates bei der Gewährung menschenwürdiger Behandlung aller Häftlinge, von gefangengenommenen Kämpfern bis hin zu Angehörigen der Familie Gaddafi in Übereinstimmung mit internationalen Völkerrechts- und Menschenrechtsstandards?
Welche Pläne gibt es seitens der Bundesregierung, und welche seitens der EU?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung davon, dass den Vereinten Nationen nach Ende der Kämpfe eine tragende Rolle in Libyen übertragen werden soll, etwa durch den Einsatz von ausländischen Polizisten zur Unterstützung und Überwachung der libyschen Polizei, von diesen Erwägungen, wie Human Rights Watch berichtete?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Absicht der UN, Menschenrechtsbeobachter in Landesteile zu entsenden, in denen Muammar al-Gaddafi Unterstützung gefunden hatte sowie an potentielle Krisenherde wie Tawergha, Sebha, Sirte und einige Städte in der westlichen Bergregion?
Inwieweit ist sie selbst an den Vorbereitungen beteiligt?