Koordinierung der China-Politik
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Hans-Josef Fell, Ute Koczy, Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Ingrid Nestle, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Trotz der deutlichen Vertiefung der Beziehungen durch die ersten deutschchinesischen Regierungskonsultationen am 27. und 28. Juni 2011 ist kein strategischer Gesamtansatz der Bundesregierung gegenüber China zu erkennen. Vielmehr verfolgen die Ressorts in über 30 Dialogforen jeweils eigene Ziele. Im Oktober 2009 kündigte beispielsweise der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an, die Technische Zusammenarbeit (TZ) mit China zu beenden. Gleichzeitig wird versucht, die bisher aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Kooperationsprojekte unter dem Dach anderer Ressorts weiterzuführen. Ab 2014 werden keine BMZ-Mittel mehr zur Verfügung stehen. Anderen Ressorts wurden hierfür bisher noch keine zusätzlichen Mittel zugewiesen.
In der Antwort auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/9513 erklärte die Bundesregierung im Jahr 2008 zum Nichtvorhandensein eines umfassenden China-Konzepts: „Ein wesentlicher Grund dafür ist die Schnelllebigkeit der Entwicklung in Asien, insbesondere die Dynamik im Entwicklungsprozess Chinas.“ Zudem können „in Teilbereichen jeweils unterschiedliche politische Ansätze erforderlich sein“. Weiterhin seien die Kooperationsprojekte der einzelnen Ressorts mit China an „ihren jeweiligen China-Strategien“ ausgerichtet und werden vom Auswärtigen Amt in einem „ressortübergreifenden Politikansatz“ koordiniert. Laut der Antwort vom 27. Juli 2011 auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, verfolge jedes Ressort „klar definierte Ziele“, deren Abstimmung „unter der Federführung des Auswärtigen Amts zuletzt bei der Erarbeitung des ,Deutsch-Chinesischen Gemeinsamen Kommuniqués‘“ 2010 erfolgt sei. Eine „einheitliche deutsche China-Politik sei durch „[r]egelmäßige Ressortbesprechungen unter dem Vorsitz des Auswärtigen Amts und schriftliche Abstimmungsprozesse bei der Vorbereitung der deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen“ gewährleistet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es keines umfassenden China-Konzepts der Bundesregierung bedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung das im Vorfeld der diesjährigen Regierungskonsultationen vorgelegte Weißbuch zur chinesisch-deutschen Zusammenarbeit, und welche Schlüsse zieht sie daraus in Bezug auf Frage 1?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die chinesische Außenpolitik, aber auch die amerikanische China-Politik strategischer und langfristiger ausgerichtet sind als die China-Politik der EU und ihrer Mitglieder und letzte re regelmäßig von China gegeneinander ausgespielt werden, einen Handlungsbedarf?
Welche Rolle spielen das Asien-Konzept der Bundesregierung von 1993, das Ostasien-Konzept des Auswärtigen Amts von 2002 und die Asien-Strategie der Fraktion der CDU/CSU von 2007 für die heutige Politik der Bundesregierung?
Welche zentralen Ziele und Interessen verfolgen die 14 Bundesministerien und das Bundeskanzleramt jeweils gegenüber China?
a) Welche zentralen Ziele und Interessen verfolgt das jeweilige Ressort gegenüber China?
b) In welcher Form erarbeitet und dokumentiert das Ressort klar definierte Ziele seiner China-Politik, und wann veröffentlichte es sein letztes Asienoder China-Konzept, und besitzt es bis heute Relevanz für seine Arbeit?
c) An welchen Kooperationsprojekten oder Dialogforen mit China ist das Ressort beteiligt? Welche Arbeitseinheiten beschäftigen sich in diesem Zusammenhang regelmäßig mit chinabezogenen Fragestellungen, und welche ist hierbei federführend?
d) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind hierin jeweils involviert, wie viele von ihnen sprechen chinesisch oder verfügen über China-Erfahrung?
e) Beabsichtigt das Ressort, verstärkt Personal mit entsprechenden Qualifikationen einzustellen, beteiligte Einheiten aufwachsen zu lassen oder externe Institutionen einzubinden, um den Aufbau entsprechender Qualifikationen zu institutionalisieren?
f) Werden die jeweiligen deutsch-chinesischen Kooperationsprojekte direkt und zeitnah zur Vor- und Nachbereitung internationaler Gipfel oder anderer internationaler Verhandlungen bzw. der Untermauerung dort geäußerter konkreter Anliegen eingesetzt? Besteht hier Optimierungsbedarf? Wenn ja, welcher?
g) Welche Inkohärenzen mit anderen Ressorts oder Politikfeldern bestehen, und welche Schritte werden diesbezüglich unternommen?
h) Mit welchen weiteren Ressorts und Mittlerorganisationen steht das Ressort in Bezug auf die China-Politik in regelmäßigem Austausch?
i) Befasst sich das Ressort mit Fragen der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in China insbesondere im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Handelns der Bundesregierung bzw. deutscher Unternehmen?
j) Wie wirkt sich die Beendigung der TZ mit China unter dem Dach des BMZ auf die Tätigkeiten des Ressorts aus? (Im Falle des BMZ: Welche Rolle spielt das BMZ heute in China, und welche Kooperationsprojekte sind noch bis wann durch das BMZ finanziert?)
k) Welche Kooperationsprojekte mit China gehen auf eigene Initiativen des Ressorts zurück, welche wurden oder werden in Zukunft aus der Zuständigkeit des BMZ übernommen, und ist geplant, hierfür zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen? Welche Projekte wurden eingestellt, welche gegebenenfalls zusammengeführt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass anlassbezogene Abstimmungsprozesse im Vorfeld wichtiger Staatsbesuche ausreichend sind, um eine langfristige strategische Perspektive zu gewährleisten?
Wie oft und in welchem Rahmen bzw. welcher Besetzung finden die regelmäßigen Ressortbesprechungen unter Vorsitz des Auswärtigen Amts statt? Welche Entscheidungskompetenzen haben jeweils das Gremium und der Vorsitz?
Warum steht die Bundesregierung dem Vorschlag, eine Koordinatorinnen-/ Koordinator- oder Beauftragtenstelle für die deutsch-chinesischen Beziehungen einzurichten, ablehnend gegenüber, obwohl es beispielsweise für die Beziehungen mit den USA oder Russland jeweils einen Koordinator gibt?
In welchem Rahmen wird die Bundesregierung eine Koordinierungsstelle für die Vorbereitung und Durchführung der Regierungskonsultationen schaffen, wie sie im Juni 2011 mit der chinesischen Seite vereinbarte? Wo wird diese Koordinierungsstelle angesiedelt sein, wie wird sie finanziell ausgestattet und wie personell besetzt sein?
Welche Arbeitseinheit oder Institution koordiniert die jeweiligen deutschchinesischen Kooperationsprojekte vor Ort in China, nachdem das BMZ diese Funktion nicht mehr übernehmen kann?
Welche Rolle spielt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH nach dem Ende der TZ sowie nach der Zusammenlegung mit Inwent (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH) und dem Deutschen Entwicklungsdienst in China? In welchem Umfang ist sie noch im Auftrag der Bundesregierung in China tätig? Wie grenzt sich die Arbeit der GIZ in China von der der politischen Stiftungen ab?
Wie bewertet die Bundesregierung die bevorstehende Einstellung des Programms „Integrierte Fachkräfte“ des Centrums für internationale Migration und Entwicklung mit China? Welche Möglichkeiten einer Weiterführung sieht sie?
Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf der Ausstellung „Kunst der Aufklärung“? Wie viele Personen besuchten bisher die Ausstellung, wie viele nahmen an den begleitenden Fachveranstaltungen teil, und welche über den Kunstbereich hinausgehenden Wirkungen konnten bisher festgestellt werden?
Kann das Schreiben des deutschen Bundesministers des Auswärtigen vom 31. August 2010 (Eine umfassende China-Politik der Europäischen Union) an die Hohe Vertreterin für Außenbeziehungen der EU als China-Strategie der Bundesrepublik Deutschland verstanden werden?
a) Welche Ressorts waren daran beteiligt?
b) Welche anderen EU-Mitglieder haben ein vergleichbares Dokument vorgelegt?
c) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seitdem ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um zu erreichen, dass „die EU gegen- über China in viel stärkerem Maße als bisher als gemeinsamer Akteur auftritt“?
d) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seitdem ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um zu erreichen, damit die EU „ihre Kerninteressen und -ziele gegenüber China klar definier[t] und sich auf ihre Verfolgung konzentrier[t]“?
e) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die EU bereits „die verbesserten Handlungsmöglichkeiten nach dem Vertrag von Lissabon in vollem Umfang“ nutzt? Welche Kompetenzen wird sie zu diesem Zweck an die Hohe Vertreterin und den Europäischen Auswärtigen Dienst abtreten?
f) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seitdem ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um zu erreichen, dass der EU- Menschenrechtsdialog „ergebnisorientierter als bisher geführt“ und „stärker koordinier[t]“ wird?
g) Wann und in welchem Rahmen werden regelmäßige Treffen der Menschenrechtsbeauftragten der EU aufgenommen?
h) Ist die Bundesregierung im Zuge einer Bündelung von Dialogforen bereit, auf bilaterale Formate zugunsten der EU-Ebene zu verzichten? Wenn ja, auf welche?
i) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten einer Zusammenführung der beiden Verhandlungsstränge für das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen? Bis wann erwartet sie den Abschluss der Verhandlungen?
j) Für welche Bereiche der Zusammenarbeit ist momentan die Hohe Vertreterin bzw. der EU-Botschafter in Peking der einzige oder erste Ansprechpartner für die chinesische Regierung?
k) Welche Maßnahmen sind geplant, um fachliche und sprachliche China- Kompetenzen innerhalb der EU-Institutionen zu stärken? In welcher Weise sind die Bundesregierung sowie externe Institutionen daran beteiligt?