[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7434
17. Wahlperiode 21. 10. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler,
Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7264 –
Europäischer Integrationsfonds
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
2007 hat die Europäische Union den Europäischen Integrationsfonds (EIF)
geschaffen.
Hauptzielgruppe sind neu eingewanderte Drittstaatsangehörige.
Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, Unionsbürgerinnen und -bürger werden also genauso
wenig gefördert wie Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte. Allerdings
können Bleiberechtigte gefördert werden, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 104a Absatz 1 oder § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes besitzen.
Für das Jahr 2010 war der Finanzrahmen des EIF für Deutschland auf
ca. 13,5 Mio. Euro festgesetzt. In den Bundeshaushalt 2011 wurden im
Einzelplan 06 (Kapitel 33 Titel 684 04) insgesamt 2 Mio. Euro
Kofinanzierungsmittel eingestellt.
Gefördert werden über den EIF Projekte mit folgenden Inhalten:
1. Vorintegration,
2. Integration durch Bildung einschließlich Bildungsangeboten für spezielle
Zielgruppen, wie Frauen, Jugendliche und Kinder, Analphabeten oder
Personen mit Behinderung,
3. vorbereitende Maßnahmen zu späteren arbeitsmarktbezogenen
Integrationsmaßnahmen einschließlich spezifischer Maßnahmen für spezielle
Zielgruppen, wie Frauen, Jugendliche und Kinder, Analphabeten oder
Personen mit Behinderung,
4. Integration durch gesellschaftliche Teilhabe einschließlich Maßnahmen
zur Förderung des interkulturellen Dialogs,
5. Monitoring, Evaluierung, Indikatoren, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. Oktober 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7434 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Förderung interkultureller Kompetenzen und Kapazitäten einschließlich
Maßnahmen zur Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den
Integrationsprozess,
7. Kommunikation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten.
Unter
www.bamf.de/DE/Infothek/EU-Fonds/EIF/Projekte/projekte-node.html
hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Liste von
73 im Jahr 2010 geförderten Jahresprojekten veröffentlicht.
Diese Liste ist jedoch in mehrfacher Hinsicht unvollständig:
1. Es fehlen, anders als z. B. bei der Projekteübersicht des BAMF zum EU-
Rückkehrfonds, Angaben über die Höhe der Fördermittel für die einzelnen
Projekte.
2. Auch enthält die EIF-Liste keine Angaben darüber, zu welchem Anteil die
Projekte durch EU-Mittel bzw. durch nationale Mittel gefördert werden.
3. Schließlich gibt es Unklarheiten bezüglich der nationalen
Kofinanzierungsmittel: Es wird nicht aufgeschlüsselt,
a) inwiefern bzw. zu welchem Anteil die nationalen
Kofinanzierungsmittel aus Eigenmitteln der Projekte, aus Drittmitteln oder aus staatlichen
Zuwendungen stammen bzw.
b) inwiefern es sich bei staatlichen Kofinanzierungsmitteln um
Zuwendungen des Bundes bzw. welchen Bundeslandes handelt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für den Zeitraum 2007 bis 2013 enthält der Europäische Integrationsfonds (EIF)
eine Gesamtsumme von 825 Mio. Euro. Diese Mittel werden jährlich von der
EU-Haushaltsbehörde nach festgelegten Kriterien auf die Mitgliedstaaten
aufgeteilt. Im Jahr 2011 erhält Deutschland (DEU) ca. 14,5 Mio. Euro (2010:
ca. 13,6 Mio. Euro; 2009 ca. 12,4 Mio. Euro). Artikel 6 Absatz 1 der
Ratsentscheidung zur Errichtung des EIF vom 25. Juni 2007 (2007/435/EG) regelt
den Grundsatz der Komplementarität. Danach ergänzt die Unterstützung durch
den Fonds nationale, regionale und lokale Maßnahmen unter Einbeziehung
der Gemeinschaftsprioritäten. Die Entscheidung der Kommission vom 5. März
2008 (2008/457/EG) sowie der Beschluss der Kommission vom 3. März 2011
(2011/151/EU) enthalten nähere Durchführungsbestimmungen zum EIF.
Allgemein
1. In welcher Höhe hat Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 Mittel aus
dem EIF erhalten?
An den Mitgliedstaat Bundesrepublik Deutschland sind in den Förderjahren
2008 bis 2011 von der Europäischen Kommission die nachfolgenden EIF-
Mittel überwiesen worden.
EIF 2008
Betrag: 9 201 185,12 Euro.
EIF 2009
Betrag: 11 149 994,82 Euro.
EIF 2010
Betrag: 6 791 338,25 Euro.
EIF 2011
Betrag: 7 267 564,39 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/74342. Wie hoch lag der prozentuale Anteil Deutschlands an den Gesamtmitteln
des EIF in den Jahren 2008 bis 2010 (bitte aufschlüsseln), und auf welcher
Grundlage wurde dieser Anteil festgelegt?
Die prozentuale Aufteilung für die einzelnen Förderjahre beträgt:
2008: 13,85 Prozent (10 808 668,43 Euro von 78 000 000 Euro)
2009: 12,71 Prozent (12 388 883,13 Euro von 97 500 000 Euro)
2010: 12,29 Prozent (13 582 676,49 Euro von 110 500 000 Euro).
Die Rechtsgrundlage für die Verteilung der Mittel bildet Artikel 12 der
Entscheidung des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen
Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis
2013 (2007/435/EG).
3. Welche Projekte wurden in den Jahren 2008 bis 2010 (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) durch Mittel des EIF gefördert (bitte nach folgenden
Parametern aufschlüsseln: Name und Ort des Projektträgers,
Projektbezeichnung, Förderungsjahr, Höhe der Fördermittel, Zuordnung zu einem der
sieben Schwerpunktbereiche des BAMF, Höhe der EIF-Mittel bzw. der
nationalen Mittel und Herkunft des nationalen
Kofinanzierungsmittelanteils – Eigenmittel der Projektträger, Drittmittel oder Zuwendungen des
Bundes bzw. welchen Bundeslandes)?
Die auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) veröffentlichte Liste der vom EIF geförderten Projekte ist vollständig.
Internetseiten:
Jahr 2008
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/EU_SolidFonds/
EIF/Projekte/eif-Projekte-2008.pdf?_blob=publicationFile
Jahr 2009
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/EU_SolidFonds/
EIF/Projekte/eif-Projekte-2009.pdf?_blob=publicationFile
Jahr 2010
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/EU_SolidFonds/
EIF/Projekte/eif-projekte-2010.pdf?_blob=publicationFile
Gemäß Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe b der Entscheidung der Kommission
vom 5. März 2008 zu den Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung
Nummer 2008/457/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen
für den Zeitraum 2007 bis 2013, hat das BAMF dafür Sorge zu tragen, dass
„ […] die jährliche Veröffentlichung des Verzeichnisses der Endbegünstigten,
der Bezeichnungen der Projekte und des Betrags der den Projekten
zugewiesenen öffentlichen und gemeinschaftlichen Mittel zumindest auf einer Website
[erfolgt].“
4. Welche EIF-Projekte werden in welcher Höhe im Jahr 2011 aus
Bundesmitteln kofinanziert (bitte anhand der oben genannten Parameter
aufschlüsseln)?
Über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EIF für das Förderjahr 2011
und die damit verbundenen Kofinanzierungen aus Bundesmitteln wird derzeit
entschieden.
Drucksache 17/7434 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. In welcher Höhe und unter welchem Haushaltstitel im Entwurf des
Bundeshaushalts 2012 wurden Haushaltsmittel zur Kofinanzierung des EIF
durch den Bund eingestellt (bitte erläutern)?
Zur Kofinanzierung von Projekten des EIF durch den Bund sind beim BAMF
Mittel in Kapitel 06 33 Titel 684 04 eingestellt. Für das Jahr 2012 belaufen sich
die für die Kofinanzierung von EIF-Projekten zur Verfügung stehenden Mittel
auf 1 715 000 Euro.
6. Nach welchen Kriterien erfolgten die Kofinanzierungsentscheidungen des
Bundes, und inwieweit entsprechen diese Kriterien den Vergabekriterien
des EIF?
Die Auswahlkriterien zur Bewilligung der nationalen Kofinanzierung für
Projekte des EIF sind:
1. Bundesinteresse,
2. Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten der nationalen
Projektförderung (so genannte gemeinwesenorientierte Projekte, gefördert ebenfalls
aus Kapitel 06 33 Titel 684 04),
3. Qualität des Antrags, Bedarf am Projektort für eine entsprechende
Maßnahme und Bonität des Antragstellers.
Förderfähig im Rahmen der Kofinanzierung von EIF-Projekten mit nationalen
Mitteln sind grundsätzlich nur Ausgaben, die auch durch den EIF förderfähig
sind und damit den Vergabekriterien des EIF entsprechen. Wegen der zu
berücksichtigenden Vergabekriterien wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
7. Ist es in den Jahren 2008 bis 2010 vorgekommen, dass vorhandene Mittel
aus dem EIF nicht ausgeschöpft wurden?
Wenn ja,
a) wie viele Mittel wurden wann und aus welchem Grunde nicht
ausgeschöpft (bitte nach Jahren aufschlüsseln),
b) welche Förderschwerpunkte des BAMF waren hiervon betroffen und
c) was geschah mit den nicht abgerufenen EIF-Mitteln?
Bisher wurden mit Abschlussbericht an die Europäische Kommission nur die
Förderjahre 2007 und 2008 abgeschlossen. Zu den Förderjahren 2009 bis 2011
kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, da
diese Förderjahre noch nicht abgeschlossen sind. Für den EIF 2008 betrug die
von der Kommission zugesagte Fördersumme 10 808 668,43 Euro. Tatsächlich
überwiesen wurde seitens der Europäischen Kommission eine Fördersumme in
Höhe von 9 201 185,12 Euro. Im Abschlussbericht EIF 2008 wurde die
Rückzahlung von 518 695,34 Euro erklärt.
Nicht ausgeschöpfte Mittel resultieren u. a. aus Minderausgaben durch die
Projektträger. Mittel, die nicht in Anspruch genommen worden sind, fließen nach
Genehmigung des Abschlussberichts an die Europäische Kommission zurück.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/74348. Erhielten Bundes- bzw. Landes- oder Kommunalbehörden, wie z. B.
beim EU-Außengrenzenfonds, in den Jahren 2008 bis 2010 Projektmittel
aus dem EIF?
Wenn ja,
a) für welche Projekte/Maßnahmen,
b) in welcher Höhe und
c) mit welchen Mitteln wurden diese Projekte kofinanziert?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Förderschwerpunkte
9. Wie gliederte sich die Mittelvergabe des Bundes prozentual zwischen
den sieben Schwerpunktbereichen des BAMF auf (bitte für die Jahre
2008 bis 2010 aufschlüsseln)?
Die Antwort ist der Anlage zu entnehmen.
10. Wie viele EIF-Mittel wurden in den Jahren 2008 bis 2010 für den
Schwerpunkt „Vorintegration“ für Maßnahmen zur Sprachförderung und
Vermittlung gesellschaftspolitischen Orientierungswissens im
Herkunftsland bewilligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In den Förderjahren 2008 bis 2010 wurden Mittel aus dem EIF für
vorintegrative Projekte in folgender Höhe bewilligt:
2008: 123 483 Euro
2009: 921 372 Euro
2010: 927 740 Euro.
11. Inwiefern ist es der Bundesregierung gelungen, ihr Anliegen umzusetzen
und den EIF stärker für Migrantenorganisationen zu öffnen (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/3276, S. 91)?
Im Hinblick auf die Frage, ob Migrantenorganisationen einen Schwerpunkt der
Förderung aus Mitteln des EIF bilden, wird auf die Antwort zu Frage 29d
verwiesen.
12. Ist es zutreffend, dass in der EIF-Ausschreibung des BAMF für das
Förderjahr 2011 erstmals festgelegt wurde, dass „nur Projekte mit einer
beantragten EIF-Zuwendungssumme von mindestens 50 000 Euro
genehmigt werden können“?
a) Wenn ja, warum wurde diese Mindestsumme eingeführt?
b) Hat die Bundesregierung eine Vorstellung bzw. Kenntnis darüber, wie
sich diese neue Hürde auf die Chancen – gerade für kleine Verbände
(und hierbei insbesondere für Migrantenorganisationen) – auswirkt,
Projektanträge über den EIF zu stellen (eingedenk der Tatsache, dass
die Bundesregierung in ihrem bundesweiten Integrationsprogramm
selber auf „die begrenzte finanzielle Ausstattung vieler
Migrantenorganisationen“ hingewiesen hat; Bundestagsdrucksache 17/3276,
S. 90)?
Es ist zutreffend, dass in der EIF-Ausschreibung 2011 erstmals festgelegt
wurde, dass nur Projekte mit einer beantragten EIF-Zuwendungssumme von
mindestens 50 000 Euro pro Förderjahr genehmigt werden können.
Drucksache 17/7434 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn diesem Zusammenhang wurde in der Ausschreibung ausdrücklich auf die
Möglichkeit hingewiesen, künftig verstärkt Partnerschaften einzugehen, die die
Durchführung größerer Projekte erlaubt. Denn Erfahrungen erfolgreicher
Projekte aus den Vorjahren zeigen, dass sich die gemeinsame Nutzung von
Knowhow und die finanziellen Ressourcen der Landes- und Kommunalbehörden, der
kirchlichen sowie sonstigen Träger der Wohlfahrtspflege und anderer
Nichtregierungsorganisationen als sinnvoll und effektiv erwiesen hat. Somit können
Synergieeffekte genutzt werden. Insbesondere kann es vorteilhaft sein, wenn
Partnerschaften gerade mit größeren und erfahreneren, vornehmlich auch
finanzstarken Organisationen eingegangen werden.
13. Wie viele EIF-Mittel wurden in den Jahren 2008 bis 2010 für Verwaltung
und technische Unterstützung bewilligt (geplant war hier eine Quote von
7 Prozent – bitte nach Jahren sowie nach Personalkosten und Sachkosten
aufschlüsseln)?
Für die „technische und administrative Unterstützung bei der Vorbereitung, der
Begleitung und Bewertung der Maßnahmen“ wird dem BAMF von der EU-
Kommission eine sog. Technische Hilfe/Unterstützung zur Verfügung gestellt.
Für den Zeitraum 2008 bis 2010 sind dies 7 Prozent des für das jeweilige
Förderjahr zugesagten Gesamtförderbetrages zuzüglich 30 000 Euro.
Gegenüber der Europäischen Kommission wurde die Technische Hilfe im
Hinblick auf die Förderjahre 2008 bis 2010 bisher lediglich für das Förderjahr 2008
abgerechnet.
Abrechnungsmodalitäten
14. Können sich Projektträger auch Sachleistungen bzw. ehrenamtliche
Tätigkeit als Eigenfinanzierungsanteil anrechnen lassen, und wenn nein,
warum nicht?
Gemäß Anhang XI der Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung 2007/
435/EG des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration
von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 (Entscheidung
2008/457/EG der Kommission vom 5. März 2008) sind Sachleistungen bzw.
ehrenamtliche Tätigkeiten nicht förderfähig und somit grundsätzlich nicht als
förderfähige Ausgaben ansetzbar. In Anlehnung an § 3 Nummer 26a des
Einkommensteuergesetzes und § 5 Absatz 1 Nummer 9 des
Körperschaftssteuergesetzes besteht für einen Projektträger die Möglichkeit, ehrenamtliche
Betätigungen in einem Projekt mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung bis zu
einer Höhe von maximal 500 Euro und bei besonders herausgehobenen
ganzjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Projekt bis maximal 2 100 Euro zu
entlohnen und diese als förderfähige Projektausgabe geltend zu machen.
Fonds tatsächliche
Ausgaben
max. zustehende
Technische Hilfe
enthaltene
Personalkosten
enthaltene
Sachkosten
EIF 2008 1 137 000,00 Euro 786 606,79 Euro 611 291,61 Euro 175 315,18 Euro
EIF 2009 noch nicht
abgerechnet
897 221,82 Euro noch nicht
abgerechnet
noch nicht
abgerechnet
EIF 2010 noch nicht
abgerechnet
980 787,35 Euro noch nicht
abgerechnet
noch nicht
abgerechnet
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/743415. Ist es Bundes- bzw. Landes- oder Kommunalbehörden möglich, sofern
sie als Projektträger oder -partner des EIF fungierten, Personalkosten
gegenüber dem EIF abzurechnen?
Dies richtet sich nach den Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung
2007/435/EG des Rates zur Errichtung des Europäischen Fonds für die
Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des
Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ in
Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die
Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds
kofinanzierten Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher
Projekte sowie dem Beschluss der Kommission zur Änderung der
Entscheidung 2008/457/EG (Entscheidung der Kommission vom 5. März 2008 (2008/
457/ EG) sowie der Beschluss der Kommission vom 3. März 2011 (2011/151/
EU)). Danach sind öffentlich-rechtliche Projektträger den privatrechtlichen
Organisationen bei der Durchführung von EIF-Projekten auch im Rahmen der
Einbringung von Personal und der Abrechnung anfallender Personalkosten
grundsätzlich gleichgestellt.
16. In welchem Umfang standen beim BAMF für die Umsetzung der vier
EU-Fonds (EIF, EAF, ERF und EFF) in den Jahren 2008 bis 2011
Personalstellen zur Verfügung (bitte aufschlüsseln)?
Für die Umsetzung des Europäischen Integrations-, Flüchtlings- und
Rückkehrfonds standen beim BAMF Stellen in folgendem Umfang zur Verfügung
(Anmerkung: Der Außengrenzenfonds [EAF] wird nicht vom BAMF
durchgeführt):
2008:
EU-Zuständige Behörde: 32,0 Stellen
EU-Prüfbehörde: 2,1 Stellen
EU-Bescheinigungsbehörde: 0,7 Stellen
2009:
EU-Zuständige Behörde: 38,7 Stellen
EU-Prüfbehörde: 5,2 Stellen
EU-Bescheinigungsbehörde: 0,9 Stellen
2010:
EU-Zuständige Behörde: 44,0 Stellen
EU-Prüfbehörde: 7,9 Stellen
EU-Bescheinigungsbehörde: 1,4 Stellen
2011:
EU-Zuständige Behörde: 47,0 Stellen
EU-Prüfbehörde: 9,0 Stellen
EU-Bescheinigungsbehörde: 1,4 Stellen.
Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Fonds ist nicht möglich, da der
überwiegende Teil der Mitarbeiter für alle drei Fonds des SOLID-Programms tätig
ist.
Drucksache 17/7434 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Trifft es zu, dass das BAMF die Verwendungsnachweisprüfung für EIF-
Projekte an ein privates Dienstleistungsunternehmen abgegeben hat?
Wenn ja:
a) Welche Gründe hat es dafür gegeben?
b) Wurde diese Auftragsvergabe ausgeschrieben, und wenn nein, warum
nicht?
c) Welches Finanzvolumen und welche Laufzeit hat dieser Auftrag?
d) Welche Zuständigkeiten/Entscheidungskompetenzen hat dieses
private Dienstleistungsunternehmen?
Die Verwendungsnachweisprüfung für das Förderjahr 2008 des EIF wurde
teilweise an ein externes Institut zur Abrechnung abgegeben, da zum Erwerb der
umfangreichen EU-Förderbestimmungen eine intensive Einarbeitungszeit mit
laufenden Schulungen der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich
war.
Die externe Vergabe erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, die
vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern vorgenommen
wurde.
Der Auftragswert betrug 100 000 Euro für 100 Projektabrechnungen aus dem
Förderjahr 2008. Der Auftrag wurde in einem Zeitraum von etwa vier Monaten
erledigt.
Das beauftragte Dienstleistungsunternehmen wurde mit der Abrechnung der
Projektausgaben (Belegprüfung), der Ermittlung der Projekteinnahmen und der
Feststellung des endgültigen Gemeinschaftsbetrages (EU-Anteil) betraut. Alle
Projektberechnungen wurden im Hinblick auf die Endverantwortung einer
stichprobenartigen Prüfung durch das BAMF unterzogen.
18. Ist es zutreffend, dass Projektnehmer des EIF Passkopien angefertigt und
diese an das BAMF weitergeleitet haben, um nachzuweisen, dass nur
Drittstaatsangehörige Nutznießerinnen und Nutznießer der Projekte waren?
Wenn ja, hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für
datenschutzrechtlich einwandfrei bzw. integrationspolitisch für sinnvoll (bitte
begründen)?
Die Europäische Kommission hat in den Durchführungsbestimmungen geregelt,
dass deklarierte Kosten durch entsprechende Belege nachgewiesen werden
müssen. Aus dem EIF können nur Drittstaatsangehörige gefördert werden. Der
Projektträger hat bei der Durchführung von EIF-Projekten, an denen
Drittstaatsangehörige unmittelbar beteiligt sind, in geeigneter Form den Nachweis zu
erbringen, dass diese Zielgruppe auch erreicht wurde. Kann ein entsprechender
Nachweis seitens des Projektträgers nicht erbracht werden, muss die gewährte
EIF-Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Insoweit dient
diese Vorgabe insbesondere dem Interesse des Projektträgers u. a. für den Fall,
dass Kontrollinstanzen der EU Vorortkontrollen vornehmen und dabei vom
Projektträger auch den Nachweis der Zielgruppe verlangen. Im Übrigen setzt
sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission für eine
Zielgruppenerweiterung, eine Entbürokratisierung der Programmstruktur sowie einen
Abbau bürokratischer Anforderungen für die Projektträger ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7434Vergabeprozess
19. Wird bei der Verteilung der Deutschland zustehenden EIF-Mittel eine
angemessene Verteilung der Fördergelder zwischen den Bundesländern
sichergestellt?
Wie sind die Bundesländer an diesem Prozess beteiligt?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Die zuständigen Ministerien der Länder werden im Rahmen einer
angeforderten Stellungnahme zu den Projekten aus ihrem jeweiligen Land eingebunden.
Über die vorgesehenen Genehmigungen bzw. Ablehnungen werden sie
informiert.
20. Werden die Bundesländer an der Erstellung des jeweiligen EIF-
Jahresprogramms beteiligt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Das BAMF führt in allen Ländern sogenannte Regionaltreffen durch. Die
Länder werden zu den jeweiligen Regionaltreffen geladen und können dort ihre
Zielvorstellungen vortragen.
21. Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Beschluss der 5.
Integrationsministerkonferenz aus dem Jahr 2010 umzusetzen, den
Abstimmungsprozess mit den Ländern im Hinblick auf den EIF „zu
optimieren“?
Die Länder werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit am
Auswahlverfahren beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde ihnen – neben Projektantrag
und Projektkurzbeschreibung – der für das Förderjahr 2011 aktualisierte und
optimierte Bewertungsbogen elektronisch zugeleitet. Die Länder haben die
Möglichkeit, über diesen Bogen zu den einzelnen Projektanträgen Stellung zu
nehmen und mitzuteilen, ob ein länderspezifisches Interesse vorliegt oder nicht.
Zugleich können die Länder mitteilen, ob dem Projekt eine der vier Prioritäten
„sehr wichtig“, „wichtig“, „neutral“ oder „unwichtig“ zukommt. Weicht das
BAMF in seiner abschließenden Beurteilung vom Votum des betreffenden
Landes ab, soll dieses vorher über die Gründe informiert werden. Die endgültige
Entscheidung verbleibt jedoch bei der zuständigen Behörde. Die Länder
erhalten eine Projektliste mit den zur Förderung vorgesehenen Anträgen.
22. Werden auch Sozialpartner an der Erstellung des jeweiligen EIF-
Jahresprogramms beteiligt?
Wenn ja, wie werden welche Sozialpartner beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Das BAMF führt sogenannte Regionaltreffen (vgl. Antwort zu Frage 20) durch,
zu denen auch Sozialpartner eingeladen werden. Im Rahmen dieser
Regionaltreffen können alle Beteiligten ihre Positionen darlegen.
Drucksache 17/7434 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Nach welchen Kriterien bzw. nach welchem Bewertungsschlüssel werden
die Entscheidungen über die Förderung von Projekten getroffen?
Das Auswahlverfahren hinsichtlich der Projektvergabe ist unter Angabe der zu
berücksichtigenden Kriterien in den jeweiligen Aufforderungen zur
Einreichung von Projektvorschlägen beschrieben und veröffentlicht worden.
Gegenstand der Bewertung im Hinblick auf die Projektvorschläge sind die in
der bereits erwähnten EU-Ratsentscheidung dargestellten Mindestkriterien
sowie die Umsetzung der Inhalte des jeweiligen Jahresprogrammes einschließlich
der dort genannten Förderschwerpunkte, die in einem Bewertungsbogen erfasst
werden.
Zu den Mindestkriterien, die in der EU-Ratsentscheidung aufgeführt sind,
zählen
– Lage und Bedarf im Mitgliedstaat,
– Kosteneffektivität der Ausgabe,
– Erfahrung, Sachkunde, Verlässlichkeit und Finanzbeitrag der eine
Finanzierung beantragenden Organisation und einer etwaigen Partnerorganisation,
– Umfang, in dem das Projekt andere Maßnahmen ergänzt, die aus dem
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union oder als Teil einzelstaatlicher
Programme finanziert werden.
24. Wie erfolgt eine für Projektträger transparente Darstellung der
Entscheidung?
Werden abgelehnte Projektträger detailliert und zeitnah über die
Ablehnungsgründe informiert?
Nach Beendigung des Auswahlverfahrens werden die Bescheide zeitnah an
diejenigen Projektträger versandt, deren Projekte aus dem EIF gefördert
werden können.
Projektträgern, für deren Anträge nach inhaltlicher Prüfung keine Fördergelder
zur Verfügung stehen, werden entsprechende Ablehnungsbescheide zugeleitet.
Dies erfolgt, nachdem den begünstigten Trägern die Bescheide zugesandt
worden sind.
Bereits vor Beendigung des Auswahlverfahrens werden diejenigen
Projektvorschläge, die Ausschlusskriterien erfüllen, ablehnend mit einer diesbezüglichen
Begründung beschieden. Ausschlusskriterien, die eine Förderung nicht
zulassen, sind beispielsweise Frist- und erhebliche Formversäumnisse sowie
offensichtliche Mängel eingereichter Projektvorschläge.
25. Ist das Bundesministerium des Innern selbst in die inhaltliche/politische
Abwägung beim Vergabeprozess des BAMF über einzelne Projektanträge
involviert, und wenn ja, in welchen Fällen bzw. in welcher Weise?
Vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens werden die Bewertungskriterien
zwischen dem fachaufsichtführenden Bundesministerium des Innern und dem
BAMF abgestimmt. Das Bundesministerium des Innern wird von dem BAMF
nach Ablauf der Antragsfrist über die zur Ausschreibung eingegangenen
Projektvorschläge unterrichtet und bewertet, inwieweit bundespolitische
Förderinteressen gewahrt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7434Zukunft des EIF
26. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung eine Programmevaluation für
den EIF bei der Firma Rambøll-Management in Auftrag gegeben hat?
Wenn ja:
a) Was kostete diese Evaluation?
b) Liegt das Evaluationsgutachten vor, und wenn ja, wem liegt es seit
wann vor?
c) Wie lauten die wesentlichen Ergebnisse dieses Gutachtens?
d) Ist eine vollumfängliche Veröffentlichung des Evaluationsberichts
vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Die Kosten belaufen sich auf 89 866,64 Euro.
Das Gutachten zum Europäischen Integrationsfonds wurde – wie vereinbart –
zum 30. Juni 2010 erstellt. Es wurde von der Firma Ramboll dem BAMF und
von dort dem zuständigen Referat beim Bundesministerium des Innern sowie
dem Europäischen Rechnungshof zugeleitet. Ziel des von der Firma Ramboll
erstellten Gutachtens war es, Aussagen zu Wirksamkeit und Effizienz der
geförderten Projekte zu treffen. Dabei gelangte Ramboll zu dem Gesamtergebnis,
dass die durch den EIF geförderte Projekte überwiegend positiv zu bewerten
sind. In allen geförderten Prioritäten konnten positive Ergebnisse entsprechend
den Zielsetzungen des Europäischen Integrationsfonds erzielt werden. Zugleich
wird in dem Gutachten jedoch darauf hingewiesen, dass es entsprechender
Indikatoren bedarf, um die gerade im niederschwelligen Bereich erreichten Erfolge
auf Ergebnisebene stärker abbilden zu können. Es ist eine Veröffentlichung des
Evaluierungsberichts im Hinblick auf die gewonnenen Verfahrenserkenntnisse
geplant.
27. In welcher Form und mit welchen inhaltlichen/programmatischen bzw.
haushalterischen Zielvorstellungen beteiligt sich die Bundesregierung an
der anstehenden Beratung innerhalb der EU über die Weiterentwicklung
bzw. Fortführung des EIF nach 2014?
Auf einer von der Europäischen Kommission ausgerichteten Konferenz im
April 2011 wurde den Mitgliedstaaten, den Projektträgern und anderen
Vertretern der Zivilgesellschaft die Gelegenheit gegeben, Vorschläge in die
Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der EU-Finanzierung im Bereich der
Innenpolitik im Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2014 einzubringen. Aus den
Erfahrungen der jetzigen Programmstruktur setzen sich Deutschland und
andere Mitgliedstaaten insbesondere für eine Entbürokratisierung der
Programmstruktur, einen Abbau bürokratischer Anforderungen für die Projektträger
sowie eine zügigere Bereitstellung der Mittel durch die Europäische Kommission
und eine Erweiterung der Zielgruppe ein (siehe Einzelheiten hierzu in der
Antwort zu Frage 29).
28. Sind die Bundesländer bzw. die Sozialpartner an den diesbezüglichen
Beratungen beteiligt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 20 und 22 wird verwiesen. Im Übrigen erfolgt
die Beteiligung der Länder nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von
Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG).
Drucksache 17/7434 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Hält die Bundesregierung es für integrationspolitisch sinnvoll, die
Drittstaatenklausel so zu erweitern, dass künftig auch
a) Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten,
b) Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer
Flüchtlingskonvention,
c) subsidiär Schutzberechtigte
an Maßnahmen des EIF teilnehmen können bzw.
d) Migrantenorganisationen besser von der Vergabe von EIF-Mitteln
profitieren können?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung diesbezüglich bislang
unternommen?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln begründen)?
Eine Erweiterung der Zielgruppe der Drittstaatsangehörigen um EU-Bürger mit
Migrationshintergrund, damit die verschiedenen Integrationsmaßnahmen des
Mehrjahres- und Jahresprogramms besser, effizienter und nachhaltiger
konzipiert und umgesetzt werden können, wird befürwortet.
Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sowie subsidiär
Schutzberechtigte zählen zur Zielgruppe des Europäischen Flüchtlingsfonds
und können daher aus Mitteln dieses Fonds gefördert werden.
Der Integrationsarbeit von Migrantenorganisationen wird seitens der
Bundesregierung große Bedeutung zugemessen. Dies wird sowohl im EIF-
Jahresprogramm 2011 als auch in der EIF-Ausschreibung 2011 mehrfach betont.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7434Anlage
Übersichtsplan Maßnahmearten (prozentuale Verteilung)
Mitgliedstaat: Deutschland
Fonds: Europäischer Integrationsfonds (EIF)
Förderjahr: 2008 2009 2010
(alle Finanzbeträge in Euro) Priorität spezifische
Priorität
Anteil EIF-
Mittel an
Gesamtsumme
EIF-Mittel
Anteil EIF-
Mittel an
Gesamtsumme
EIF-Mittel
Anteil EIF-
Mittel an
Gesamtsumme
EIF-Mittel
Maßnahme 1:
Vorintegration (VI)
1 – 2,1 v. H. 8,3 v. H. 7,9 v. H.
Maßnahme 2:
Bildung (B 50 %)
1 – 8,1 v. H. 8,1 v. H. 8,3 v. H.
Maßnahme 3:
Bildung (B 75 %)
1 2 15,8 v. H. 15,8 v. H. 16,3 v. H.
Maßnahme 4:
Vorbereitende Maßnahmen
(VB 50 %)
1 – 8,5 v. H. 3,1 v. H. 3,0 v. H.
Maßnahme 5:
Vorbereitende Maßnahmen
(VB 75 %)
1 2 2,0 v. H. 2,0 v. H. 1,9 v. H.
Maßnahme 6:
Gesellschaftliche Teilhabe
(GT 50 %)
1 – 22,9 v. H. 17,3 v. H. 17,7 v. H.
Maßnahme 7:
Gesellschaftliche Teilhabe
(GT 75 %)
1 4 28,0 v. H. 25,4 v. H. 26,0 v. H.
Maßnahme 8:
Monitoring (M)
2 – 3,9 v. H. 3,5 v. H. 3,3 v. H.
Maßnahme 9:
Interkulturelle Kompetenz
(IK 50 %)
3 – 3,2 v. H. 3,2 v. H. 3,0 v. H.
Maßnahme 10:
Interkulturelle Kompetenz
(IK 75 %)
3 5 5,5 v. H. 9,0 v. H. 8,6 v. H.
Maßnahme 11:
Kommunikation und
Kooperation (KK)
4 – – 4,3 v. H. 4,0 v. H.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]