Europäischer Integrationsfonds
der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Viola von Cramon-Taubadel, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Ingrid Hönlinger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
2007 hat die Europäische Union den Europäischen Integrationsfonds (EIF) geschaffen.
Hauptzielgruppe sind neu eingewanderte Drittstaatsangehörige. Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, Unionsbürgerinnen und -bürger werden also genauso wenig gefördert wie Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte. Allerdings können Bleiberechtigte gefördert werden, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 oder § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen.
Für das Jahr 2010 war der Finanzrahmen des EIF für Deutschland auf ca. 13,5 Mio. Euro festgesetzt. In den Bundeshaushalt 2011 wurden im Einzelplan 06 (Kapitel 33 Titel 684 04) insgesamt 2 Mio. Euro Kofinanzierungsmittel eingestellt.
Gefördert werden über den EIF Projekte mit folgenden Inhalten:
- Vorintegration,
- Integration durch Bildung einschließlich Bildungsangeboten für spezielle Zielgruppen, wie Frauen, Jugendliche und Kinder, Analphabeten oder Personen mit Behinderung,
- vorbereitende Maßnahmen zu späteren arbeitsmarktbezogenen Integrationsmaßnahmen einschließlich spezifischer Maßnahmen für spezielle Zielgruppen, wie Frauen, Jugendliche und Kinder, Analphabeten oder Personen mit Behinderung,
- Integration durch gesellschaftliche Teilhabe einschließlich Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Dialogs,
- Monitoring, Evaluierung, Indikatoren,
- Förderung interkultureller Kompetenzen und Kapazitäten einschließlich Maßnahmen zur Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess,
- Kommunikation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten.
Unter www.bamf.de/DE/Infothek/EU-Fonds/EIF/Projekte/projekte-node.html hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Liste von 73 im Jahr 2010 geförderten Jahresprojekten veröffentlicht.
Diese Liste ist jedoch in mehrfacher Hinsicht unvollständig:
- Es fehlen, anders als z. B. bei der Projekteübersicht des BAMF zum EU-Rückkehrfonds, Angaben über die Höhe der Fördermittel für die einzelnen Projekte.
- Auch enthält die EIF-Liste keine Angaben darüber, zu welchem Anteil die Projekte durch EU-Mittel bzw. durch nationale Mittel gefördert werden.
- Schließlich gibt es Unklarheiten bezüglich der nationalen Kofinanzierungsmittel: Es wird nicht aufgeschlüsselt, a) inwiefern bzw. zu welchem Anteil die nationalen Kofinanzierungsmittel aus Eigenmitteln der Projekte, aus Drittmitteln oder aus staatlichen Zuwendungen stammen bzw. b) inwiefern es sich bei staatlichen Kofinanzierungsmitteln um Zuwendungen des Bundes bzw. welchen Bundeslandes handelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemein
Fragen33
In welcher Höhe hat Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 Mittel aus dem EIF erhalten?
Wie hoch lag der prozentuale Anteil Deutschlands an den Gesamtmitteln des EIF in den Jahren 2008 bis 2010 (bitte aufschlüsseln), und auf welcher Grundlage wurde dieser Anteil festgelegt?
Welche Projekte wurden in den Jahren 2008 bis 2010 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) durch Mittel des EIF gefördert (bitte nach folgenden Parametern aufschlüsseln: Name und Ort des Projektträgers, Projektbezeichnung, Förderungsjahr, Höhe der Fördermittel, Zuordnung zu einem der sieben Schwerpunktbereiche des BAMF, Höhe der EIF-Mittel bzw. der nationalen Mittel und Herkunft des nationalen Kofinanzierungsmittelanteils – Eigenmittel der Projektträger, Drittmittel oder Zuwendungen des Bundes bzw. welchen Bundeslandes)?
Welche EIF-Projekte werden in welcher Höhe im Jahr 2011 aus Bundesmitteln kofinanziert (bitte anhand der oben genannten Parameter aufschlüsseln)?
In welcher Höhe und unter welchem Haushaltstitel im Entwurf des Bundeshaushalts 2012 wurden Haushaltsmittel zur Kofinanzierung des EIF durch den Bund eingestellt (bitte erläutern)?
Nach welchen Kriterien erfolgten die Kofinanzierungsentscheidungen des Bundes, und inwieweit entsprechen diese Kriterien den Vergabekriterien des EIF?
Ist es in den Jahren 2008 bis 2010 vorgekommen, dass vorhandene Mittel aus dem EIF nicht ausgeschöpft wurden?
Wenn ja,
a) wie viele Mittel wurden wann und aus welchem Grunde nicht ausgeschöpft (bitte nach Jahren aufschlüsseln),
b) welche Förderschwerpunkte des BAMF waren hiervon betroffen und
c) was geschah mit den nicht abgerufenen EIF-Mitteln?
Erhielten Bundes- bzw. Landes- oder Kommunalbehörden, wie z. B. beim EU-Außengrenzenfonds, in den Jahren 2008 bis 2010 Projektmittel aus dem EIF?
Wenn ja,
a) für welche Projekte/Maßnahmen,
b) in welcher Höhe und
c) mit welchen Mitteln wurden diese Projekte kofinanziert?
Förderschwerpunkte
Wie gliederte sich die Mittelvergabe des Bundes prozentual zwischen den sieben Schwerpunktbereichen des BAMF auf (bitte für die Jahre 2008 bis 2010 aufschlüsseln)?
Wie viele EIF-Mittel wurden in den Jahren 2008 bis 2010 für den Schwerpunkt „Vorintegration“ für Maßnahmen zur Sprachförderung und Vermittlung gesellschaftspolitischen Orientierungswissens im Herkunftsland bewilligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Inwiefern ist es der Bundesregierung gelungen, ihr Anliegen umzusetzen und den EIF stärker für Migrantenorganisationen zu öffnen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3276, S. 91)?
Ist es zutreffend, dass in der EIF-Ausschreibung des BAMF für das Förderjahr 2011 erstmals festgelegt wurde, dass „nur Projekte mit einer beantragten EIF-Zuwendungssumme von mindestens 50 000 Euro genehmigt werden können“?
a) Wenn ja, warum wurde diese Mindestsumme eingeführt?
b) Hat die Bundesregierung eine Vorstellung bzw. Kenntnis darüber, wie sich diese neue Hürde auf die Chancen – gerade für kleine Verbände (und hierbei insbesondere für Migrantenorganisationen) – auswirkt, Projektanträge über den EIF zu stellen (eingedenk der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrem bundesweiten Integrationsprogramm selber auf „die begrenzte finanzielle Ausstattung vieler Migrantenorganisationen“ hingewiesen hat; Bundestagsdrucksache 17/3276, S. 90)?
Wie viele EIF-Mittel wurden in den Jahren 2008 bis 2010 für Verwaltung und technische Unterstützung bewilligt (geplant war hier eine Quote von 7 Prozent – bitte nach Jahren sowie nach Personalkosten und Sachkosten aufschlüsseln)?
Abrechnungsmodalitäten
Können sich Projektträger auch Sachleistungen bzw. ehrenamtliche Tätigkeit als Eigenfinanzierungsanteil anrechnen lassen, und wenn nein, warum nicht?
Ist es Bundes- bzw. Landes- oder Kommunalbehörden möglich, sofern sie als Projektträger oder -partner des EIF fungierten, Personalkosten gegenüber dem EIF abzurechnen?
In welchem Umfang standen beim BAMF für die Umsetzung der vier EU-Fonds (EIF, EAF, ERF und EFF) in den Jahren 2008 bis 2011 Personalstellen zur Verfügung (bitte aufschlüsseln)?
Trifft es zu, dass das BAMF die Verwendungsnachweisprüfung für EIF-Projekte an ein privates Dienstleistungsunternehmen abgegeben hat?
Wenn ja:
a) Welche Gründe hat es dafür gegeben?
b) Wurde diese Auftragsvergabe ausgeschrieben, und wenn nein, warum nicht?
c) Welches Finanzvolumen und welche Laufzeit hat dieser Auftrag?
d) Welche Zuständigkeiten/Entscheidungskompetenzen hat dieses private Dienstleistungsunternehmen?
Ist es zutreffend, dass Projektnehmer des EIF Passkopien angefertigt und diese an das BAMF weitergeleitet haben, um nachzuweisen, dass nur Drittstaatsangehörige Nutznießerinnen und Nutznießer der Projekte waren?
Wenn ja, hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen für datenschutzrechtlich einwandfrei bzw. integrationspolitisch für sinnvoll (bitte begründen)?
Vergabeprozess
Wird bei der Verteilung der Deutschland zustehenden EIF-Mittel eine angemessene Verteilung der Fördergelder zwischen den Bundesländern sichergestellt?
Wie sind die Bundesländer an diesem Prozess beteiligt?
Werden die Bundesländer an der Erstellung des jeweiligen EIF-Jahresprogramms beteiligt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um den Beschluss der 5. Integrationsministerkonferenz aus dem Jahr 2010 umzusetzen, den Abstimmungsprozess mit den Ländern im Hinblick auf den EIF „zu optimieren“?
Werden auch Sozialpartner an der Erstellung des jeweiligen EIF-Jahresprogramms beteiligt?
Wenn ja, wie werden welche Sozialpartner beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Nach welchen Kriterien bzw. nach welchem Bewertungsschlüssel werden die Entscheidungen über die Förderung von Projekten getroffen?
Wie erfolgt eine für Projektträger transparente Darstellung der Entscheidung?
Werden abgelehnte Projektträger detailliert und zeitnah über die Ablehnungsgründe informiert?
Ist das Bundesministerium des Innern selbst in die inhaltliche/politische Abwägung beim Vergabeprozess des BAMF über einzelne Projektanträge involviert, und wenn ja, in welchen Fällen bzw. in welcher Weise?
Zukunft des EIF
Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung eine Programmevaluation für den EIF bei der Firma Rambøll-Management in Auftrag gegeben hat?
Wenn ja:
a) Was kostete diese Evaluation?
b) Liegt das Evaluationsgutachten vor, und wenn ja, wem liegt es seit wann vor?
c) Wie lauten die wesentlichen Ergebnisse dieses Gutachtens?
d) Ist eine vollumfängliche Veröffentlichung des Evaluationsberichts vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
In welcher Form und mit welchen inhaltlichen/programmatischen bzw. haushalterischen Zielvorstellungen beteiligt sich die Bundesregierung an der anstehenden Beratung innerhalb der EU über die Weiterentwicklung bzw. Fortführung des EIF nach 2014?
Sind die Bundesländer bzw. die Sozialpartner an den diesbezüglichen Beratungen beteiligt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für integrationspolitisch sinnvoll, die Drittstaatenklausel so zu erweitern, dass künftig auch a) Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten, b) Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, c) subsidiär Schutzberechtigte an Maßnahmen des EIF teilnehmen können bzw. d) Migrantenorganisationen besser von der Vergabe von EIF-Mitteln profitieren können?
Wenn ja, was hat die Bundesregierung diesbezüglich bislang unternommen?
Wenn nein, warum nicht (bitte einzeln begründen)?