Europäischer Rückkehrfonds
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Memet Kilic, Viola von Cramon-Taubadel, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2007 hat die Europäische Union den Europäischen Rückkehrfonds (ERF) geschaffen. Hiermit werden Maßnahmen in den Bereichen der freiwilligen und zwangsweisen Rückkehr gefördert.
Die Zielgruppe im Bereich der zwangsweisen Rückkehr sind Drittstaatsangehörige ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus, die nicht freiwillig zurückkehren wollen.
Zielgruppen im Bereich der freiwilligen Rückkehr sind
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
- Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder Flüchtlinge mit einem subsidiären oder vorübergehenden Schutzstatus,
- Drittstaatsangehörige ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus (also auch Geduldete bzw. solche mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes).
Der ERF-Ausschreibung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2011 zufolge (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/EU_SolidFonds/ERF/Ausschreibung2011/ausschreibung-2011-rf.pdf?__blob=publicationFile) liegt der diesjährige Finanzrahmen des ERF für Deutschland bei 3,9 Mio. Euro. Abzüglich der Pauschale von 4 Prozent zur administrativen und technischen Unterstützung und mehrjähriger Verpflichtungen stehen Deutschland 2011 für sog. einjährige Projekte ERF-Mittel in Höhe von 3,4 Mio. Euro zur Verfügung.
In den Bundeshaushalt 2011 wurden im Einzelplan 06 (Kapitel 33 Titel 684 04) insgesamt 2 Mio. Euro Kofinanzierungsmittel eingestellt.
Unter www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/EU_SolidFonds/ERF/Projekte/rf-projekte%202010.pdf;jsessionid=C05BA76F2EBDF3C64B8CB16BBAC783B7.2_cid111?_blob=publicationFile hat das BAMF eine Liste von 44 im Jahr 2010 geförderten Jahresprojekten veröffentlicht.
Diese Liste ist jedoch in mehrfacher Hinsicht unvollständig:
- Zum einen wird nicht zwischen Jahres- und Mehrjahresprojekten unterschieden.
- Zum anderen gibt es Unklarheiten bezüglich der nationalen Kofinanzierungsmittel: Es wird nämlich nicht aufgeschlüsselt,
- inwiefern bzw. zu welchem Anteil die nationalen Kofinanzierungsmittel aus Eigenmitteln der Projekte, aus Drittmitteln oder aus staatlichen Zuwendungen stammen bzw.
- inwiefern es sich bei staatlichen Kofinanzierungsmitteln um Zuwendungen des Bundes bzw. welchen Bundeslandes handelt.
Im Jahr 2011 soll mit dem ERF der Ausschreibung des BAMF zufolge Folgendes gefördert werden:
- Maßnahmen zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr sowie der Wiedereingliederung im Herkunftsland bzw. zur Förderung des Entschlusses, freiwillig auszureisen (2,6 Mio. Euro),
- innovative Projekte der Rückkehr- und Reintegrationsunterstützung (600 000 Euro),
- Unterstützung für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Rückkehrmanagement (90.000 Euro),
- innovative Projekte des Rückkehrmanagements (185 000 Euro).
Im Hinblick auf die einjährigen Projekte will das BAMF übrigens „konkrete Förderakzente“ setzen. So sollten vor allem Projekte für Rückkehrer/ Rückkehrwillige aus bzw. Projekte in solchen Staaten gefördert werden, die aus rückkehrpolitischer Sicht für Deutschland derzeit von besonderer Bedeutung sind. Hierbei handelt es sich um folgende Staaten: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Indien, Irak, Iran, Jordanien, Kosovo, Kuba, Libanon, Liberia, Marokko, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Förderation, Sierra Leone, Somalia und Syrien.
Hinweis: Bei der Verabschiedung der sog. Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG (ABl. L 348/98 vom 24.12.2008, S. 98) wurde u. a. Folgendes zu Protokoll gegeben: „Die Kommission hebt hervor, dass […] gemäß Priorität Nr. 4 der strategischen Leitlinien für den Rückkehrfonds (Entscheidung Nr. 2007/837/EG) […] Maßnahmen nach Artikel 13 Absatz 4 [der Rückführungsrichtlinie] (kostenlose Prozesskostenhilfe) im Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds bis zu 75 % kofinanziert werden können. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, dies zu berücksichtigen, wenn sie die Prioritäten für ihre einzelstaatlichen Programme festlegen und Maßnahmen nach Priorität Nr. 4 der strategischen Leitlinien planen.“ (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P6-TA-2008-0293&language=DE).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
In welcher Höhe hat Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 Mittel aus dem ERF erhalten?
Wie hoch lag der prozentuale Anteil Deutschlands an den Gesamtmitteln des ERF in den Jahren 2008 bis 2010 (bitte aufschlüsseln), und auf welcher Grundlage wurde dieser Anteil festgelegt?
Welche Projekte wurden in den Jahren 2008 bis 2010 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) durch Mittel des ERF gefördert (die Übersicht bitte anhand folgender Parameter erstellen:
Projektträger (Name und Ort)
Projektbezeichnung
Förderungsjahr
Höhe der Fördermittel
Zuordnung zu einem der Schwerpunktbereiche des BAMF
Höhe der ERF-Mittel bzw. der nationalen Mittel
Herkunft des nationalen Kofinanzierungsmittelanteils (Eigenmittel der Projektträger, Drittmittel oder Zuwendungen des Bundes bzw. welches Bundeslandes))?
Welche ERF-Projekte werden in welcher Höhe in 2011 aus Bundesmitteln kofinanziert (bitte anhand der o. g. Parameter aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel zur Konfinanzierung des ERF durch den Bund bei welchem Haushaltstitel in den Entwurf des Bundeshaushaltes 2012 eingestellt (bitte erläutern)?
Nach welchen Kriterien erfolgten die Kofinanzierungsentscheidungen des Bundes, und inwieweit entsprechen diese den Vergabekriterien des ERF?
Ist es in den Jahren 2008 bis 2010 vorgekommen, dass vorhandene, Deutschland zustehende Mittel aus dem ERF nicht ausgeschöpft wurden?
Wenn ja,
wie viele Mittel wurden wann und aus welchem Grunde nicht ausgeschöpft (bitte nach Jahren aufschlüsseln),
welche Förderschwerpunkte des BAMF waren hiervon betroffen,
was geschah mit den nicht abgerufenen ERF-Mitteln?
Welche Behörden des Bundes (wie die Bundespolizei) oder eines Bundeslandes haben seit 2008 als Projektträger für welche Projekte/Maßnahmen Mittel in welcher Höhe aus dem ERF erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie wurde bei diesen Projekten einer Bundes- oder Landesbehörde die staatliche Kofinanzierung gehandhabt?
b) War es diesen Behörden möglich, sofern sie als Projektträger des ERF fungierten, Personalkosten gegenüber dem ERF abzurechnen?
Wie viele ERF-Mittel wurden in den Jahren 2008 bis 2010 für Verwaltung und technische Unterstützung bewilligt (bitte nach Jahren sowie nach Personalkosten und Sachkosten aufschlüsseln)?
Wie gliederte sich die Mittelvergabe des Bundes prozentual zwischen den Schwerpunktbereichen des BAMF auf (bitte für die Jahre 2008 bis 2011 aufschlüsseln)?
In welchen „rückkehrpolitisch bedeutsamen Staaten“ wurden in den Jahren 2008 bis 2011 welche Projekte durch deutsche ERF-Mittel kofinanziert (bitte aufschlüsseln)?
Welche Projekte für Rückkehrer/Rückkehrwillige aus welchen „rückkehrpolitisch bedeutsamen Staaten“ wurden in den Jahren 2008 bis 2011 in Deutschland mit ERF-Mitteln durchgeführt?
Inwiefern wird bei der Auswahl von ERF-Projekten in Hinblick auf solche Staaten, „die aus rückkehrpolitischer Sicht für Deutschland derzeit von besonderer Bedeutung sind“, berücksichtigt,
ob in diesem Land Krieg oder Bürgerkrieg herrscht (z. B. Afghanistan, Côte d’Ivoire, Syrien),
ob es sich um einen zerfallenen Staat handelt (z. B. Somalia),
wie sich die Lage der Menschenrechte dort darstellt (z. B. Ägypten, Algerien, Äthiopien, China, Irak, Iran, Syrien)?
Ist es zutreffend, dass im Jahr 2010 die Nürnberger Abteilung der International Organization for Migration (IOM) staatliche nationale Mittel in Höhe von 878 335 Euro – und damit allein ca. 45 Prozent aller in der Projektübersicht des BAMF ausgewiesenen staatlichen Kofinanzierungsmittel des ERF – erhalten hat?
Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese außerordentlich einseitige Bevorzugung eines einzelnen Projektträgers?
Hat die IOM weitere Mittel aus dem ERF erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die IOM in den Jahren 2008 bis 2011 Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten?
Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Einzelplänen?
Inwiefern bestehen Überschneidungen zwischen den staatlichen Kofinanzierungsmitteln des ERF an der IOM mit Mitteln für die IOM aus den beiden BAMF-Programmen
„Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG) und
„Government Assisted Repatriation Programme“ (GARP)
(Einzelplan 06 Kapitel 33 Titel 685 09 und 685 10; bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Kofinanzierung einer kostenlosen Prozesskostenhilfe aus dem ERF – wie von der Europäischen Kommission erbeten – in ihre Maßnahmen nach Priorität Nummer 4 der strategischen Leitlinien aufgenommen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2011 Mittel bereitgestellt, um Auslagen für eine für die Betroffenen kostenlose Prozesskostenhilfe aus dem ERF kozufinanzieren?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wird dies in Deutschland ermöglicht?
Weist das BAMF Betroffene (also potenziell Begünstigte) bzw. Nichtregierungsorganisationen auf die Möglichkeit einer durch den ERF kofinanzierten für sie kostenlosen Prozesskostenhilfe hin?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Wird bei der Verteilung der Deutschland zustehenden ERF-Mittel eine angemessene Verteilung der Fördergelder zwischen den Bundesländern sichergestellt?
Wie sind die Bundesländer an diesem Prozess beteiligt?
Werden die Bundesländer an der Erstellung des jeweiligen ERF-Jahresprogramms beteiligt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Zivilgesellschaft an der Erstellung des jeweiligen ERF-Jahresprogramms bzw. an der Auswahl der Staaten beteiligt, die aus Sicht der Bundesregierung „rückkehrpolitisch von besonderer Bedeutung“ sind?
Wenn ja, wie werden welche zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, dass gegenwärtig ein gerichtliches Klageverfahren gegen eine ablehnende Entscheidung des BAMF anhängig ist, in dem der bewilligenden Behörde u. a. Verstöße gegen haushaltsverfassungsrechtliche Grundsätze vorgeworfen werden?
Wenn ja,
a) um welches Vorhaben ging es in diesem abgelehnten Projektantrag,
b) gegen welchen Verstoß haushaltsverfassungsrechtlicher Grundsätze wendet sich nach Kenntnis der Bunderegierung die klageführende Seite,
c) in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt war das Bundesministerium des Innern an der ablehnenden Entscheidung des BAMF beteiligt?
In welcher Form und mit welchen inhaltlichen/programmatischen bzw. haushalterischen Zielvorstellungen beteiligt sich die Bundesregierung an der anstehenden Beratung innerhalb der EU über die Weiterentwicklung bzw. Fortführung des ERF nach 2014?
Sind die Bundesländer bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen an den diesbezüglichen Beratungen beteiligt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?