[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7578
17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7118 –
Cyber-Übungen der Europäischen Union, der USA und die deutsche Beteiligung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. November letzten Jahres hatte die Europäische Union ihre erste
europäische Cyber-Übung „Cyber Europe 2010“ begonnen, um eine Reaktion auf
„Onlinebedrohungen“ zu testen. 22 Mitgliedstaaten beteiligten sich, die
Übung wurde vom European Network and Information Security Agency
(ENISA) mit Sitz in Athen organisiert. Mit den Übungen soll die ENISA an
der Verbesserung einer „Abwehrbereitschaft der EU“ arbeiten und hierfür laut
einer Mitteilung des Ausschusses Ständiger Vertreter (AStV) zur „Robustheit
und Stabilität des Internets, zum Aufbau strategischer internationaler
Partnerschaften und zur Einbringung koordinierter Beiträge in internationalen Foren“
beitragen (Ratsdokument 10299/11). Chef der ENISA ist Udo Helmbrecht,
früherer Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI).
Übungen wie „Cyber Europe“ adressieren auch Cyberkriminalität. Unklar
bleibt, welche konkreten „Störungen“ außer „Distributed Denial of Service
Attacks“ (DDoS) im Mittelpunkt stehen und welcher Art die Antworten von
Behörden und Privatwirtschaft darauf sind. In einer Mitteilung vom 31. März
2011 zum „Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen ‚Ergebnisse und
nächste Schritte: der Weg zur globalen Netzsicherheit‘“ spricht die
Europäische Kommission (im Folgenden: Kommission) von der Nutzung von
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zur Erlangung
„politischer, wirtschaftlicher und militärischer Macht“ bzw. „Cyberkrieg“ und
„Cyberterrorismus“. Indes hat es bislang – soweit bekannt – noch keinen
„cyberterroristischen“ Angriff gegeben.
Im Ratsdokument 10299/11 wird neben einer „nationalen, europäischen und
globalen Kultur der Risikoanalyse und des Risikomanagements auf allen
Ebenen“ die Entwicklung „koordinierter Maßnahmen zur Prävention, Erkennung
und Eindämmung von Störungen aller Art und zur entsprechenden Reaktion“
genannt. EU-Mitgliedstaaten sollen „einander bei grenzüberschreitenden
Sicherheitsvorfällen auf freiwilliger Basis“ gegenseitig Hilfe leisten.
Gegenüber dem Internetportal
www.heise.de äußerte ENISA-Chef Helmbrecht, mög- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Oktober 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7578 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeliches Szenario einer zukünftigen „Cyber Europe“ seien „Angriffe auf das Netz
am Bankenplatz in Frankfurt“.
Im April 2011 hatte die Kommission in Balatonfüred eine Ministerkonferenz
über den „Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen“ veranstaltet, deren
Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation und
Informationsgesellschaft“ berichtet wurden. Gefordert wurde, die ENISA „rasch zu
reformieren, zu modernisieren und zu verstärken“. Hierfür sollen vor allem die
nationalen „IT Notfalldienste“ (Computer Emergency Response Teams – CERT)
koordiniert werden, die sich zum großen Teil aus der Privatwirtschaft
rekrutieren. Nahtlos werden dadurch die beteiligten Firmen in die „Ausarbeitung
nationaler Notfallpläne für Netzstörungen sowie der Veranstaltung von
nationalen Übungen zur Internetsicherheit“ integriert, um neben einer
„Generierung von Wachstum“ auch zur „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Schaffung von
Arbeitsplätzen“ beizutragen. In Deutschland werden CERT unter anderem
von einigen Bundesländern, aber auch der Bundeswehr, dem BSI, der
Volkswagen AG, der Commerzbank AG, IBM, SAP, der Siemens AG und der
Telekom Deutschland GmbH betrieben.
Kurz vor der „Cyber Europe 2010“ hatten mehrere EU-Mitgliedstaaten
(Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Niederlande, Schweden und
Großbritannien) an der dritten zivil-militärischen US-Übung „Cyber Storm“
teilgenommen, die vom Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten
Staaten (DHS) geleitet wurde. Ebenfalls beteiligt waren Australien, Kanada,
Japan und Neuseeland. Die Europäische Kommission und ENISA nahmen als
Beobachter teil. Das DHS lobte die Übung als einzigartig, da noch mehr
Akteure der Privatwirtschaft (60 Firmen) als zuvor beteiligt waren. Am
„Cyber Storm III“ arbeiteten das „Department of Defense“, das „Defense
Cyber Crime Center“, das „Office of the Joint Chiefs of Staff National
Security Agency“, das „United States Cyber Command“ und das „United
States Strategic Command“ mit. „Cyber Storm III“ testete das 2009 eröffnete
„National Cybersecurity and Communications Integration Center“ (NCCIC).
Verabredet wurde nach Auswertung der „Cyber Storm III“, zukünftig
gemeinsame Übungen mit den Mitgliedstaaten der EU abzuhalten. Demnach soll die
Kommission 2011 mit den USA in einer neu eingerichteten „high-level EU-
US Working Group on cyber security and cybercrime“ (MEMO/10/597) ein
„gemeinsames Programm und einen Fahrplan für gemeinsame/abgestimmte
transkontinentale Übungen zur Internetsicherheit in den Jahren 2012/2013“
entwickeln (Ratsdokument 8548/11). Weitere „Optionen für die
Zusammenarbeit mit anderen Regionen oder Ländern“ sollen „erwogen“ werden.
Auf ihrer Sitzung am 14. April 2011 in Gödöllo kamen die Innen- und
Justizministerinnen und -minister überein, noch dieses Jahr eine gemeinsame
„EU- US cyber-incident exercise“ auszurichten (MEMO/11/246). Wieder sind
eine starke Einbindung des „Privatsektors“ und die Beteiligung der „Industrie“
vorgesehen. Szenarien würden demnach eine „Bekämpfung von Botnetzen“
oder die „Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Stabilität des Internets“
sein. Bewusstseinsbildung wie Herangehensweisen sollen demnach vermehrt
„über den Atlantik hinweg“ organisiert werden. Anhand von Webseiten mit
kinderpornographischem Inhalt soll die EU-/US-Kooperation bei der
„Entfernung“ von Webseiten entwickelt werden, darunter auch durch die Arbeit
zusammen mit Anbietern von Domainregistrierung. Hierzu gehört ebenso noch
2011 eine Konferenz über „child protection online“ in Silicon Valley.
1. Welche EU-Behörden nehmen mit welchem Personal an der 2010
gegründeten „Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema Cybersicherheit und
Cyberkriminalität“ (High-level EU-US Working Group on cyber security
and cybercrime) teil?
Die Europäische Union (EU) beteiligt sich an der Arbeitsgruppe mit den
zuständigen Behörden und Abteilungen aus den Bereichen Innere Sicherheit,
Informationstechnik sowie Strafverfolgung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7578a) Welche ähnlichen bilateralen Gespräche oder Initiativen finden
zwischen der EU und welchen anderen Regierungen hierzu statt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Europäische Kommission neben
den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Gespräche mit weiteren
bilateralen Partnern zu den Themen Cybersicherheit/Cyberkriminalität führt.
b) Welche „neuen Bedrohungen“ soll die „Arbeitsgruppe EU – USA zum
Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität“ konkret adressieren?
Die Arbeitsgruppe wird sich mit IT-Bedrohungen befassen. Mit der Betonung
der „neuen“ Bedrohungen soll auf die sich ständig ändernde
Cyberbedrohungslage hingewiesen werden.
c) Welche deutschen Behörden sind mit welchem Personal in der
„Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema Cybersicherheit und
Cyberkriminalität“ organisiert?
Themenbezogen sollen sich unterschiedliche Mitarbeiter des
Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) an der Arbeitsgruppe beteiligen.
d) Welche Ministerien, Behörden oder sonstigen Institutionen sind seitens
der USA an der Arbeitsgruppe beteiligt?
Die USA beteiligen sich nach hiesiger Kenntnis an der Arbeitsgruppe mit den
zuständigen Behörden und Abteilungen aus den Bereichen Innere Sicherheit,
Informationstechnik (BSI) sowie Strafverfolgung.
e) Welche Zusammenarbeit mit anderen Regionen oder Ländern wurde
bislang erwogen bzw. verabredet?
Die Bundesregierung hat diesbezüglich keine Vorschläge an die EU
herangetragen.
f) Welche Sitzungen der „high-level EU-US Working Group on cyber
security and cybercrime“ haben seit ihrer Gründung mit welcher
Tagesordnung stattgefunden?
Die „high-level EU-US Working Group on cyber security and cybercrime“
hat nach hiesigem Kenntnisstand bislang noch nicht getagt.
g) Welche Plenartagungen oder Unterarbeitsgruppen werden innerhalb der
„Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema Cybersicherheit und
Cyberkriminalität“ organisiert?
Es wurden vier Unterarbeitsgruppen gebildet:
● „Cyber Incident Management“ mit dem Ziel gemeinsamer Übungen,
● „Public-Private Partnerships“, derzeit mit dem Hauptthema
Botnetzbekämpfung,
● „Awareness Raising“, derzeit Informations- und Erfahrungsaustausch,
● „Cyber Crime“.
Drucksache 17/7578 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeh) Welche Inhalte eines „Fahrplans für gemeinsame/abgestimmte
transkontinentale Übungen zur Internetsicherheit in den Jahren 2012/2013“
hat die Arbeitsgruppe bereits entwickelt?
Konkret ist bisher nur eine erste Übung geplant, die im November 2011
stattfinden wird; weitere sollen jedoch grundsätzlich folgen.
i) Innerhalb welcher Treffen hat sich die „Arbeitsgruppe EU – USA zum
Thema Cybersicherheit und Cyberkriminalität“ seit ihrem Bestehen
auch mit dem Thema „Bekämpfung von kriminellen Inhalten auf
Webseiten“ oder „Kinderpornographie“ beschäftigt, und mit welchem
Inhalt bzw. Ergebnis?
Die Unterarbeitsgruppe Cybercrime der in der Frage angeführten Arbeitsgruppe
hat sich auf einem Treffen am 28./29. Juni 2011 in Brüssel der Thematik
„Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet“ angenommen. Schwerpunkt
war die Erarbeitung von Handlungsleitlinien zur Entfernung von
kinderpornografischen Internetinhalten. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt,
dass das „notice and take down“-Verfahren zwischen europäischen und
amerikanischen Stellen in der jüngeren Vergangenheit eine deutliche Verbesserung
erfahren habe. Es ist angedacht, die aus dem Informationsaustausch während
des Treffens abzuleitenden Handlungsleitlinien bei dem nächsten EU-US-
Gipfeltreffen im November 2011 zu behandeln. Ein entsprechender
Formulierungsvorschlag liegt der Bundesregierung jedoch noch nicht vor.
2. Welche Tagesordnungspunkte wurden auf dem jüngsten „EU-/US-Senior-
Officials-Treffen“ behandelt, und wie wurde dort das Thema
„Cyberkriminalität“ adressiert?
Auf der Tagesordnung standen die Themen Cybersicherheit und
Cyberkriminalität, Terrorismusbekämpfung und Sicherheit, PNR, Mobilität, Grenzen
und Migration, Datenschutz, justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie
internationale Zusammenarbeit. Im Zusammenhang mit dem Thema
Cyberkriminalität betonten beide Seiten die Bedeutung der Zusammenarbeit mit
dem privaten Sektor, um die dortigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu nutzen.
Die USA forderten die EU-Staaten, die das Übereinkommen des Europarats
über Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Computerkriminalität vom
23. November 2011 (Budapester Konvention) noch nicht ratifiziert haben, auf,
dies umzusetzen. Zu den Einzelheiten wird auf das Ratsdokument „Summary
of conclusions of the EU-US JHA Informal Senior Officials Meeting, Cracow,
25-26 July 2011“ (13228/11) verwiesen.
a) Welche Diskussionen wurden hinsichtlich eines „IP-
Adressenmissbrauchs“ geführt, und wie ist die Haltung der Bundesregierung hierzu?
Die Problematik einer möglicherweise erhöhten Missbrauchsgefahr von
Domainnamen bei der seitens ICANN geplanten Erweiterung der Top-Level-
Domains und beim Übergang zu IPv6-Adressen wurde erörtert. ICANN wurde
seitens des Rates erneut gebeten, die Vorschläge im Strafverfolgungsbereich zur
Minderung der Missbrauchsgefahren umzusetzen. Die Bundesregierung
unterstützt dies.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7578b) Welche Diskussionen wurden hinsichtlich der Bekämpfung von
Kinderpornographie geführt, und wie ist die Haltung der Bundesregierung
hierzu?
Die Löschung kinderpornographischer Internetinhalte konnte durch intensivere
Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verbessert werden; mit Blick auf die
Bedeutung dieses Themas wird sich die Bundesregierung auch zukünftig um
nachhaltige Lösungen bemühen. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, hat die
Unterarbeitsgruppe „Cybercrime“ das Thema aufgegriffen.
c) Welche Verabredungen wurden auf dem „EU-/US-Senior-Officials-
Treffen“ getroffen, und welche weiteren Treffen sind 2011 vorgesehen?
Es wurde verabredet, die Themen Cybersicherheit und Cyberkriminalität in
verschiedenen Untergruppen weiterzubearbeiten. Beim EU-US-Treffen der
Innen- und Justizminister am 2. November 2011 soll Bilanz der bisherigen
Aktivitäten zu Cybersicherheit und Cyberkriminalität gezogen und über das
weitere Vorgehen gesprochen werden.
3. Welche Regierungen von EU-Mitgliedstaaten sowie anderer Länder waren
an der „Cyberstorm III“ aktiv beteiligt, und welche hatten eine
beobachtende Position inne?
Deutschland war an einem von der eigentlichen US-Übung getrennten,
eigenständigen Strang von Cyber Storm III beteiligt. Übende Nationen (Full-Player)
waren hier neben Deutschland auch Frankreich, Japan, die Niederlande,
Schweden, Schweiz, Ungarn und die USA (Teile des US-CERT). In einer
Beobachterrolle waren Australien, Italien, Kanada, Neuseeland und das
Vereinigte Königreich beteiligt. Der Bundesregierung liegen nur Informationen zu
dieser Teilübung vor.
a) Welche US-Ministerien bzw. -Behörden waren an „Cyberstorm III“
beteiligt?
An dem Strang von Cyber Storm III, an dem Deutschland beteiligt war, nahmen
für die USA nur das Department of Homeland Security mit dem US-CERT teil.
b) Wie ist das Verhältnis von zivilen zu staatlichen Akteuren bei
Cyberstorm III?
An dem Strang von Cyber Storm III, an dem Deutschland beteiligt war, nahmen
nur staatliche Akteure teil.
c) Welche privaten Firmen bzw. sonstigen zivilgesellschaftlichen Akteure
haben an „Cyberstorm III“ teilgenommen?
An dem Strang von Cyber Storm III, an dem Deutschland beteiligt war, haben
keine privaten Firmen bzw. sonstige zivilgesellschaftlichen Akteure
teilgenommen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die starke militärische Beteiligung
bei der „Cyberstorm III“?
An dem Strang von Cyber Storm III, an dem Deutschland beteiligt war, haben
keine militärischen Stellen teilgenommen.
Drucksache 17/7578 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Wie war die Übung strukturell angelegt, und welche Szenarien wurden
durchgespielt?
Der Strang von Cyber Storm III, an dem Deutschland beteiligt war, war eine
dislozierte Stabrahmenübung mit einem „Computerwurm“-Szenario.
f) Wie viele Angehörige welcher deutscher Behörden haben an welchen
Standorten teilgenommen?
Im BSI haben 25 Mitarbeiter des BSI und ein Mitarbeiter des
Bundeskriminalamts (BKA) geübt. Ein Mitarbeiter des BSI war in der zentralen
Übungssteuerung in Den Haag.
g) Wie viele Personen haben insgesamt an der „Cyberstorm III“
teilgenommen?
An dem Strang von Cyber Storm III, an dem Deutschland beteiligt war, haben
ca. 100 Personen teilgenommen.
h) Welche Kosten sind der Bundesregierung bei der Teilnahme
entstanden?
Für den Strang von Cyber Storm III, an dem Deutschland beteiligt war, sind
geschätzte Kosten von ca. 69 000 Euro entstanden. Diese wurden aus dem Etat
des BSI bestritten.
4. Welche europäischen Länder waren an der „Cyber Europe 2010“ aktiv
beteiligt, und welche hatten eine beobachtende Position inne?
Es haben alle EU-Mitgliedstaaten sowie drei EFTA-Staaten (Island, Norwegen,
Schweiz) aktiv teilgenommen.
a) Wie war die Übung strukturell angelegt, und welche Aufgabe erfüllte
das zentrale Lagezentrum in Athen?
Die Teilnehmer haben von ihren Heimatbehörden aus an der Übung
teilgenommen. ENISA hat in ihren Büros in Athen ein Exercise Control Center betrieben,
das die Übung gesteuert und beobachtet hat. Jeder teilnehmende Staat hat einen
Moderator in das Exercise Control Center entsandt.
b) Welche weiteren „Experten von über 70 Einrichtungen des öffentlichen
Bereichs und Behörden aus ganz Europa“ waren beteiligt?
In den teilnehmenden Staaten wurden Behörden beteiligt, die an der
Bewältigung einer IT-Krise beteiligt wären. Weitere Details liegen der
Bundesregierung nicht vor.
c) Wie viele Angehörige welcher deutschen Behörden haben an welchen
Standorten an der „Cyber Europe 2010“ teilgenommen?
In Deutschland haben fünf Mitarbeiter des BSI (Bonn) und der
Bundesnetzagentur (BNetzA Saarbrücken) teilgenommen. Ein BSI-Mitarbeiter hat in Athen
teilgenommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7578d) Welche Szenarien wurden für die Übung angenommen und
durchgespielt, und was ist unter den in der Pressemitteilung des ENISA vom
10. November 2010 gemeldeten 320 „Sicherheitsinjektionen“ zu
verstehen?
Es wurde nur ein Szenario geübt. Dabei wurden (stark vereinfacht) fiktive
Ausfälle von Internetverbindungen angenommen, um die Kommunikation der
Teilnehmer untereinander anzuregen. Ziel der Übung war nicht die technische
Wiederinbetriebnahme der Internetverbindungen, sondern die Kommunikation
zwischen den beteiligten Behörden.
Die „Sicherheitsinjektionen“ waren die einzelnen Vorkommnisse (z. B.
Verbindungsausfälle) im Laufe der Übung, die an die Teilnehmer kommuniziert
wurden.
e) Welche Kosten sind der Bundesregierung bei der Teilnahme
entstanden, und aus welchen Etats wurden sie bestritten (bitte unter
Angabe des prozentualen Anteils an den Gesamtkosten)?
Durch die Teilnahme an der Übung sind geschätzte Kosten von ca. 14 400 Euro
entstanden. Diese wurden aus dem Etat der beteiligten Behörden bestritten
(ca. 96 Prozent BSI, 4 Prozent BNetzA).
5. Welche Vorbereitungen werden von Behörden der EU-Mitgliedstaaten für
die Ausrichtung einer „Cyber Europe 2012“ unternommen?
Es werden die grundsätzlich notwendigen Vorbereitungsbesprechungen für
Übungen mit internationaler Beteiligung durchgeführt. Die Mitgliedstaaten
haben dazu eine Arbeitsgruppe (zu EU-Übungen allgemein) und eine
Planungsgruppe etabliert. Die Planungsgruppe erarbeitet mit Unterstützung eines
Beratungsunternehmens die Feinplanung der Übung. Die Übung wird im
„Europäischen Forum der Mitgliedstaaten“ und im Forum „Europäische
öffentlich-private Partnerschaft für Robustheit“ thematisiert.
a) Welche europäischen sowie nichteuropäischen Akteure werden nach
derzeitigem Stand teilnehmen bzw. sind an Vorbereitungen beteiligt?
Die Teilnehmer an der Cyber Europe 2012 sind voraussichtlich ausschließlich
Akteure aus EU und EFTA.
b) Welche Rolle spielt der innerhalb der „Cyber Europe 2012“ zu testende
„Europäische Mechanismus zur Zusammenarbeit bei Netzstörungen“,
und was ist darunter zu verstehen?
Gegenwärtig existiert kein „Europäischer Mechanismus zur Zusammenarbeit
bei Netzstörungen“. Zur Verbesserung der vorfallbezogenen europäischen
Kommunikation wird ein freiwilliger Mechanismus zur Zusammenarbeit bei
grenzüberschreitenden europäischen Cybersicherheitsvorfällen erstellt. Dieser
soll im Rahmen der Cyber Europe 2012 getestet werden.
6. Welche Aktivitäten oder Übungen sind im Zusammenhang mit dem „Euro-
Cybex-Projekt“ geplant?
Die Eurocybex-Übung fand am 27. September 2011 statt; das Projekt ist nach
der Auswertung der Übung abgeschlossen.
Drucksache 17/7578 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Behörden und privaten Akteure welcher EU-Mitgliedstaaten
sind in das „EuroCybex-Projekt“ integriert?
An der Übung haben die nationalen CERTs von Österreich, Frankreich, Ungarn
und Deutschland teilgenommen. Ein französisches Beratungsunternehmen hat
als Auftragnehmer die Durchführung der Übung unterstützt.
Privatwirtschaftliche Akteure der kritischen Infrastrukturen waren nicht beteiligt.
b) Welche nichteuropäischen Akteure sind darüber hinaus auf welche Art
und Weise beteiligt?
Es waren keine außereuropäischen Akteure beteiligt.
7. Welchen Inhalt hatte die in Budapest ausgetragene Konferenz zu
„Cybercrime“ vom 12. bis 13. April 2011?
Schwerpunkt der Konferenz waren Themen im Zusammenhang mit dem
zehnjährigen Bestehen der Unterzeichnung der Budapester Konvention. Die
Konferenz gliederte sich in zwei Teile. Im Rahmen des ersten Teils erfolgte ein
Meinungsaustausch zu der Zusammenarbeit zwischen
Strafverfolgungsbehörden einerseits und zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen
Institutionen anderseits auf Expertenebene. Der zweite Teil der Konferenz widmete sich
neben den bereits angeführten Schwerpunkten auf Expertenebene auch den
Aspekten der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den USA und
Europa im Hinblick auf Cybercrime.
a) Welche Ministerien bzw. Behörden welcher Länder haben an der
Konferenz teilgenommen?
Es haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zumeist auf Ebene der
jeweiligen Innen- bzw. Justizressorts teilgenommen. Eine vollständige
Teilnehmerliste liegt der Bundesregierung nicht vor. Seitens der USA haben das
Justizministerium und das Department of Homeland Security teilgenommen.
Seitens der Europäischen Union haben Vertreter von EUROPOL, von ENISA,
des Rates, der Kommission und des Parlamentes teilgenommen.
b) Mit welchem Personal waren deutsche öffentliche und private
Einrichtungen beteiligt?
Neben dem Delegationsleiter, dem Parlamentarischen Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern, Dr. Ole Schröder, waren Vertreter des BMI und des
BKA beteiligt.
c) Welche Vertreter welcher US-Behörden haben mit welchem Anliegen
an der Konferenz teilgenommen?
Die Konferenz diente dem Informationsaustausch über Möglichkeiten zur
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden
untereinander und Strafverfolgungsbehörden mit privaten Institutionen.
Vertreter der USA brachten ebenso wie Vertreter der Mitgliedstaaten und der
EU-Institutionen zum Ausdruck, dass sie an einer engen Kooperation aller im
Bereich Cybercrime tätigen Behörden und Institutionen interessiert seien.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7578d) Welche weiteren privaten Akteure waren auf besagter Konferenz
präsent?
Es nahmen Vertreter von CF LABS, Harm Reduction and Public Affairs CEOP,
Child Exploitation and Onlinie Protection Centre, Österreichisches Institut für
angewandte Telekommunikation, INSAFE, INHOPE, Internet Plus Hungary,
Board of Trustees, National Cybersecurity Center Hungary, Hungarian
Association of Content Industry und eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e. V. teil.
e) Welche konkreten Verabredungen wurden im Rahmen der auf der
Konferenz erörterten „Vertiefung der praktischen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden“ getroffen?
Der Bundesregierung sind keine konkreten Verabredungen im Rahmen der
Konferenz bekannt. Die Präsidentschaft hat im Nachgang zu der Konferenz ihre
Schlussfolgerungen dargelegt (siehe EU-Präsidentschaftsdokument „Results of
the conference on cybercrime held on 12-13 April 2011 in Budapest“, 9619/11).
8. Welche weiteren Erläuterungen hat die frühere ungarische
Ratspräsidentschaft bezüglich ihres im April 2011 in der Ratsarbeitsgruppe
Strafverfolgung vorgebrachten Vorschlags eines „single secure European cyberspace“
gemacht, und falls diese nicht vorgelegt wurden, mit welchem Fortgang
der Initiative rechnet die Bundesregierung?
Der ungarische Vorschlag eines „Single secure European cyberspace“ wurde im
Rahmen eines Vortrages auf dem Expertentreffen am 12. April 2011 vorgestellt
und nicht weiter diskutiert. Das Thema fand in das Ministertreffen keinen
Eingang. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, dass diese Initiative derzeit
weiterverfolgt wird.
9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen um die
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Angriffe auf
Informationssysteme bezüglich des Strafmaßes für die von dem Vorschlag
erfassten Grundtatbestände, die erschwerenden Umstände und die
Vorschriften für die gerichtliche Zuständigkeit?
Nach der vom Rat der Europäischen Union am 9. Juni 2011 beschlossenen
gemeinsamen Ausrichtung wird Artikel 11 des Richtlinienvorschlags
(„Erschwerende Umstände“) gestrichen und teilweise in Artikel 10 („Strafrahmen“)
überführt. Aus den Regelungen zum Strafrahmen (Artikel 10) sowie den
dorthin überführten Regelungen zu den erschwerenden Umständen ergibt sich kein
Änderungsbedarf für das nationale Recht. Ebenso verhält es sich mit den
Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit (Artikel 13). Dies trägt den Anliegen
der Bundesregierung Rechnung.
a) Der Besitz oder Betrieb welcher „Vorrichtungen“ soll nach
gegenwärtigem Stand in der Richtlinie kriminalisiert werden?
Nach der vom Rat der Europäischen Union am 9. Juni 2011 beschlossenen
gemeinsamen Ausrichtung ist eine Strafbarkeit des Besitzes oder Betriebes von
„Vorrichtungen“ nicht mehr vorgesehen.
b) Wie sind bislang „minderschwere Fälle“ definiert?
Ein „minderschwerer Fall“ ist in dem Richtlinienentwurf nicht vorgesehen. Der
Richtlinienvorschlag sieht allerdings bei einigen Tatbeständen vor, dass diese
Drucksache 17/7578 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevon den Mitgliedstaaten nur unter Strafe zu stellen sind, wenn „kein leichter
Fall vorliegt“. Eine Definition enthält der Richtlinienvorschlag nicht.
c) Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer
„Anstiftung zu Cybercriminalität“, und wie ist diese in der deutschen
Strafprozessordnung geregelt?
Die Anstiftung zu Straftaten der Computerkriminalität ist, wie auch für alle
übrigen Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), im Allgemeinen Teil
des StGB (§ 26 StGB) geregelt. Der Richtlinienvorschlag sieht keine darüber
hinausgehenden Regelungen vor.
d) Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich eines
„Internet Kill Switch“?
Die Bundesregierung lehnt einen sog. Kill Switch für das Internet, also das
Zwangsabschalten des gesamten Internets, ab. Ein „Internet-Kill-Switch“
widerspräche der Bedeutung des Internets als grundlegender Infrastruktur und
freiheitlichem Kommunikationsmittel.
10. Welche Behörden, privaten Akteure oder sonstigen Institutionen haben in
Deutschland CERT aufgebaut, und welche konkreten Ziele und Zwecke
werden damit jeweils verfolgt?
Auf Bundesebene verfügen das BSI und die Bundeswehr über ein eigenes
CERT.
In Deutschland gibt es ca. 30 CERTs, die sich im deutschen CERT-Verbund
organisiert haben (
www.cert-verbund.de/). Des Weiteren gibt es geschätzte 250
Teams oder Personen mit ähnlichen Aufgaben. Das Ziel aller ist der verbesserte
IT-Schutz der jeweiligen Zielgruppe. Die Aufgaben von CERTs sind jeweils
abhängig von der Übertragung im jeweiligen Zielgruppenkontext. In der Regel
sind dies:
● Lösung von konkreten IT-Sicherheitsvorfällen, ggf. Koordinierung;
● Warnungen vor Sicherheitslücken und Anbieten von Lösungen.
In Einzelfällen kommen Aufgaben wie IT-Revision, Vor-Ort-Teams,
Penetrationstests, Produktunterstützung etc. dazu.
11. Welche EU-Mitgliedstaaten haben der Bundesregierung nationale bzw.
private CERT gemeldet, bzw. mit welchen weiteren ausländischen CERT
arbeiten deutsche Behörden zusammen?
Welche weiteren CERT sind für weitere EU-Institutionen bis 2012
vorgeschlagen, und wie sind sie bislang umgesetzt?
Es besteht keine Meldepflicht für EU-Mitgliedstaaten gegenüber der
Bundesregierung. Grundsätzlich arbeitet das BSI mit allen CERTs weltweit
anlassbezogen zusammen. Dies sind mindestens die in der internationalen CERT-
Organisation FIRST aufgelisteten Organisationen (
www.first.org/members/teams/).
Derzeit ist das EU-Institutionen-CERT im Aufbau, das EU-
behördenübergreifend koordinieren soll (
http://cert.europa.eu). Der Bundesregierung liegen
keine Informationen zu weiteren vorgeschlagenen CERTs bei EU-Institutionen
vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/757812. Welche Absicht wird mit den „Operational Action Plans“ (OAP) verfolgt,
die innerhalb des von der früheren belgischen Ratspräsidentschaft
begonnenen „Policy Cycle“ eingerichtet wurden?
a) Welche Inhalte sollen in den zukünftigen OAP „Cyberkriminalität“
behandelt werden, und welche Initiativen wären vermutlich damit
verbunden?
Am Prioritätsfeld „Cybercrime“ auf EU-Ebene beteiligt sich Deutschland
derzeit nicht.
b) Wie kam die Entscheidung zustande, der rumänischen Delegation die
Federführung der OAP zu überlassen, bzw. welche Ausführungen
hatte diese zuvor dazu gemacht?
Für jedes Prioritätsfeld wird ein federführender Mitgliedstaat bestimmt. Für
„Cybercrime“ wird Rumänien diese Rolle übernehmen. Näheres ist hier nicht
bekannt.
c) Wie ist die Polizeiagentur Europol in die Umsetzung der OAP
eingebunden?
Europol ist im Rahmen seiner ihm übertragenen Aufgaben eingebunden.
Europol wird zusammen mit der polnischen Ratspräsidentschaft Gastgeber des
Workshops zur Erarbeitung der „Operational Action Plans“ sein.
13. Welchen Stand haben die Verhandlungen um die Erweiterung des
Mandates der ENISA?
Welche EU-Mitgliedstaaten bzw. anderen Regierungen wurden 2010 und
2011 von der ENISA unterstützt, nationale Notfallpläne aufzustellen oder
Übungen durchzuführen?
Im EU-Parlament befindet sich die Mandatierung noch in erster Lesung. Über
den zuständigen Ausschuss (Committee on Industry, Research and Energy,
ITRE) wurde ein Draft-Report (sog. Chichester-Report) mit Vorschlägen zur
Mandatserweiterung veröffentlicht. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat
der Ausschuss diesen Bericht jedoch noch nicht verabschiedet und noch keine
formale Stellungnahme abgegeben.
Im Rat wird die Mandatierung seit November 2010 verhandelt – die ungarische
Präsidentschaft hatte dem Rat für Telekommunikation im Mai 2011 einen
Fortschrittsbericht zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen von Workshops hat ENISA zehn EU-Mitgliedstaaten bei der
Planung von nationalen IT-Krisenübungen unterstützt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung besteht bei einer Reihe weiterer Mitgliedstaaten ebenfalls Interesse/
Bedarf nach einer solchen Unterstützung. Um welche Mitgliedstaaten es sich
handelt, ist nicht bekannt.
14. Wie beteiligt sich die Bundesregierung am Aufbau eines „Europäischen
Informations- und Warnsystems“ (EISAS)?
Deutschland verfolgt den Aufbau im Rahmen seiner EU-Aktivitäten zum
Schutz Kritischer Informations-Infrastrukturen (KII).
Drucksache 17/7578 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Stellen innerhalb der EU sollen an das EISAS angeschlossen
sein?
Gemäß Planung der Europäischen Kommission soll EISAS hauptsächlich durch
die nationalen CERTs mit Inhalten beliefert werden.
b) Wen soll das EISAS mit zukünftigen Informationen beliefern?
Zielgruppen von EISAS sind mittelständische Unternehmen und Bürger.
15. Welche Behörden bzw. Abteilungen der Bundesregierung sowie
deutschen privaten Akteure sind in der „Europäischen öffentlich-privaten
Partnerschaft für Robustheit“ (EP3R) organisiert?
EP3R ist ein öffentliches Forum. Von deutscher Seite nehmen BSI und BNetzA
teil.
Private Akteure sind deutsche Unternehmen und Verbände aus dem IKT-Sektor.
a) Was ist unter den dort formulierten „Zielen für Sicherheit und
Robustheit“ sowie „bewährten Maßnahmen“ zu verstehen?
Generell soll die Sicherheit (d. h. die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und
Integrität) von IKT-Infrastrukturen gefördert werden. Unter „Sicherheit“ wird
oftmals nur der Schutz von vertraulichen Daten verstanden, weshalb zusätzlich die
Bedeutung der Verfügbarkeit/Robustheit von kritischen IKT-Dienstleistungen
herausgehoben wird.
b) Mit welchen „Partnern aus Drittländern“ bzw. welchen ihrer
Behörden oder privaten Akteuren wird innerhalb der EP3R
zusammengearbeitet?
Derzeit gibt es im EP3R noch keine etablierte Zusammenarbeit mit Ländern
außerhalb der EU.
c) Wie ist die ENISA in den Aufbau bzw. die Tätigkeit der EP3R
eingebunden?
ENISA unterstützt die Prozesse des EP3R. ENISA führt Sitzungen durch,
betreibt ein Portal für den internen Informationsaustausch, erstellt Dokumente
für die Sitzungen und berichtet über die ENISA-Aktivitäten im
Themenkontext.
d) Nach welchem Verfahren wurden Ziele, Grundsätze und Aufbau der
EP3R festgelegt?
Die Einrichtung des EP3R basiert auf dem CIIP Action Plan der Europäischen
Kommission von 2009. Im EP3R wurden Arbeitsgruppen gegründet. In diesen
Arbeitsgruppen wurden „Terms of reference“ für die jeweilige Arbeitsgruppe
erarbeitet.
e) Wie ist die EP3R in die „Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema
Cybersicherheit und Cyberkriminalität“ eingebunden?
Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe EU-USA werden in EP3R kommuniziert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/757816. Welche Behörden bzw. Abteilungen der Bundesregierung sowie
deutscher privater Akteure sind im „Europäischen Forum der
Mitgliedstaaten“ (EFMS) vertreten?
Von deutscher Seite nehmen das BMI, das BSI und die BNetzA teil. Private
Akteure sind nicht beteiligt.
a) Auf welche Art und Weise arbeitet das EFMS mit der ENISA
zusammen?
ENISA unterstützt die Prozesse des EFMS. ENISA führt Sitzungen durch,
betreibt ein Portal für den internen Informationsaustausch, erstellt Dokumente
für die Sitzungen und berichtet über die ENISA-Aktivitäten im Themenkontext.
b) Welche Rolle spielt das EFMS bei der Ausgestaltung von Cyber-
Übungen?
Das EFMS diskutiert die grobe Ausrichtung von Übungen, wirkt jedoch nicht
an der konkreten Ausgestaltung der EU-weiten Übungen mit. Hierzu wurde
eine eigene Arbeitsgruppe gegründet (siehe Antwort zu Frage 5).
c) Welche konkreten „technischen Erörterungen“ sind hierfür bislang
verfasst worden?
ENISA hat einen Good Practice Guide für Übungen erstellt (siehe
www.enisa.
europa.eu/act/res/policies/good-practices-1/exercises).
d) Wie ist das EFMS in die internationale Zusammenarbeit integriert?
Derzeit arbeitet das EFMS nur mit der EU-USA-Arbeitsgruppe zusammen.
e) Welche Ziele und Zwecke werden mit der Tätigkeit des EFMS in der
„Arbeitsgruppe EU – USA zum Thema Cybersicherheit und
Cyberkriminalität“ verfolgt?
In den der EU-USA-Arbeitsgruppe zuarbeitenden Expertengruppen („expert
sub group“) sind nicht alle Mitgliedstaaten der EU vertreten. Das EFMS bietet
allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich über die Aktivitäten der EU-USA-
Kooperation zu informieren und daran mitzuwirken.
f) Welche „Bewertung des Grades der Cybersicherheit in Europa“ hat
das EFMS 2010 und 2011 analysiert, und wie wurde diese ermittelt?
Dieses Thema wurde im EFMS noch nicht behandelt.
17. Mit welchen „internationalen Partnern“, insbesondere aus den USA,
der G8 und der OECD, hat die Europäische Kommission 2011 die
„Grundsätze und Leitlinien für die Robustheit und Stabilität des
Internets“, wie in der „Mitteilung über den Schutz kritischer
Informationsinfrastrukturen – Ergebnisse und nächste Schritte: der Weg zur globalen
Netzsicherheit“ vom 31. März 2011 beschrieben, erörtert?
Welche Ergebnisse zeitigte die weitere Erörterung „mit relevanten
Akteuren, insbesondere des Privatsektors“, und welche sind hiermit konkret
gemeint?
Soweit hier bekannt, wurde das Papier bisher nur in die Zusammenarbeit mit
den USA (EU-USA-Arbeitsgruppe) eingebracht; außerdem wurde es im EP3R
der Privatwirtschaft vorgestellt.
Reaktionen auf das Papier liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 17/7578 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Inwieweit sind welche deutschen Behörden oder privaten Akteure in die
in London gestartete „International Cyber Security Protection Alliance“
(ICSPA) eingebunden?
a) Von welchen EU-Institutionen bzw. -Regierungen wird die Initiative
finanziert?
b) Mit welchen Arbeitsgruppen und Aufgaben nimmt die EU-
Polizeiagentur EUROPOL an der ICSPA teil?
Die Bundesregierung ist an der ICSPA nicht beteiligt. Über eine Beteiligung
von Behörden der Länder oder Privater sowie zur Finanzierung der ICSPA
liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wo es bis heute
einen versuchten oder erfolgreich ausgeführten „cyberterroristischen
Anschlag“ gegeben hat?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass es bisher
einen versuchten oder erfolgreich ausgeführten „cyberterroristischen Anschlag“
gegeben hat. Zu den Arbeiten an einer Definition des Phänomens „Cyber-
Terrorismus“ vergleiche Antwort zu Frage 22.
a) Würde die Bundesregierung das Auftauchen von „Stuxnet“ als
„cyberterroristischen Anschlag“ kategorisieren?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur konkreten
Urheberschaft von „Stuxnet“ vor. Komplexität, Wirkungsweise und
Angriffsziel dieses Computervirus lassen auf höchste Professionalität mit den
notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen schließen, was einen
nachrichtendienstlichen Hintergrund des Angriffs nahelegt. Insofern geht die
Bundesregierung nach den vorliegenden Erkenntnissen bei „Stuxnet“ nicht von
einem cyberterroristischen Anschlag aus.
b) Falls es bislang keine bekannten „cyberterroristischen Anschläge“
gegeben hat, auf welche Annahmen oder wenigstens Risikoanalysen
gründen sich die zahlreichen EU-Verlautbarungen und Forderungen
(unter anderem des EU-Anti-Terrorismuskoordinators) zur
Bekämpfung derselben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Über welche Studien bzw. Risikoanalysen verfügt die
Bundesregierung bezüglich der Wahrscheinlichkeit eines größeren Ausfalls
von Informationsinfrastrukturen?
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
hat einen Bericht zu langandauernden großflächigen Stromausfällen
veröffentlicht (Bundestagsdrucksache 17/5672). Hier wird der Ausfall von IKT-
Dienstleistungen in einem eigenen Kapitel behandelt.
d) Über welche Studien bzw. Risikoanalysen verfügt die
Bundesregierung bezüglich der Wahrscheinlichkeit einer Zerstörung kritischer
Infrastruktur durch digitale Angriffe?
Die Bundesregierung verfügt über keine Studien oder Risikoanalysen bezüglich
der Wahrscheinlichkeit einer Zerstörung kritischer Infrastruktur durch digitale
Angriffe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/757820. Welches Szenario liegt der diesjährigen „Länder Übergreifenden
Krisenmanagementübung (Xercise)“ (LÜKEX) vom 30. November bis 1.
Dezember 2011 zugrunde?
Die LÜKEX 2011 wird sich mit den Herausforderungen befassen, die das
gemeinsame Krisenmanagement des Bundes und der Länder bei bewusst
herbeigeführten IT-Vorfällen zu bewältigen hätte. So sollen Auswirkungen auf
die Bundesverwaltung, die Netze von Bundesländern sowie Betreibern
Kritischer Infrastrukturen (z. B. der Verkehrsleitsysteme), die ein komplexes
Schadprogramm verursachen könnte, simuliert werden.
a) Welche Krisenstäbe des Bundes und der Länder werden sich hierfür
mit welchen Lagezentren beteiligen?
An der LÜKEX 2011 wird sich das BMI mit seinem Krisenstab und
Lagezentrum unter Einbeziehung weiterer Behörden des Bundes beteiligen.
Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Hessen und Thüringen werden
als intensiv übende Länder mit Krisenstäben teilnehmen. Darüber hinaus sind
die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg mit einer geringeren
Beteiligungstiefe in die Übung eingebunden.
b) Wer ist verantwortlich für das Erstellen bzw. den Inhalt fiktiver TV-
Sendungen, Presseberichte und -kommentare sowie Anfragen von
Journalisten?
Einer der Schwerpunkte der LÜKEX 2011 ist das Zusammenwirken im
Rahmen einer abgestimmten und aktiven Öffentlichkeitsarbeit zur
situationsgerechten Information der Bevölkerung.
Dafür wird im Rahmen der LÜKEX 2011 eine fiktive Medienlandschaft u. a.
mit „LÜKEX TV“, Printmedien als vereinfachtem Spiegelbild der deutschen
Medienlandschaft und ausgewählten internationalen Medien durch das BBK
in Abstimmung mit dem BMI erstellt.
c) Inwieweit berücksichtigt die Übung auch „cyberterroristische
Anschläge“ oder sonstige über das Internet ausgeführte Angriffe auf
Kritische Infrastruktur?
Die Übung hat ein IT-Sicherheitsszenario als Thema. Damit werden auch
Angriffe über das Internet auf Kritische Infrastrukturen angenommen. Es werden
keine „cyberterroristische Anschläge“ eingespielt.
d) Welche ausländischen privaten oder öffentlichen Stellen sind in die
Übung integriert oder beobachten diese?
LÜKEX ist eine nationale Krisenmanagementübung des Bundes und der
Bundesländer auf der strategischen Ebene, in die Ministerien, Bundesbehörden,
Hilfsorganisationen, Verbände und Wirtschaftsunternehmen einbezogen sind.
Wissenschaft und Forschung begleiten und unterstützen die Übung durch
fachliche Beratung. Vor diesem Hintergrund ist lediglich eine begrenzte
internationale Beteiligung (z. B. Europäischer CERT-Verbund) in der zentralen
Übungssteuerung vorgesehen. Internationalen Besuchern wird im Rahmen
eines IT-Forums die Gelegenheit zur Information über die Übung eingeräumt.
Drucksache 17/7578 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Entspricht die Erklärung vom Ministerialrat und Referatsleiter im
Bundesministerium der Verteidigung, Horst Stern, auf der Tagung der
Bundesakademie für Sicherheitspolitik „Auf dem Weg zur
Automatisierung und Digitalisierung des Krieges?“ am 11. November 2010
„[…] Alle Versuche, eine Gesellschaft, ihren Staat oder ihre
wirtschaftlichen Verhältnisse zu ändern sind politisch. Hier ist die Bundeswehr
einzusetzen“ der Haltung der Bundesregierung, und falls nein, wie wird
sie diese Darstellung korrigieren?
Nach bisherigen Erkenntnissen hat kein Angehöriger des Verteidigungsressorts
bei der genannten Veranstaltung eine derartige Äußerung getätigt. Sie
entspricht auch nicht der Haltung der Bundesregierung.
22. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des polnischen
Ratsvorsitzes, einer potentiellen „cyberterroristischen Bedrohung“ auf EU-
Ebene mittels Erstellung eines übergreifenden „Glossars“ zu begegnen,
innerhalb dessen die Praktiken von Cyberabwehrstrukturen der
Mitgliedstaaten evaluiert werden?
Ziel der Erarbeitung eines Glossars ist es, ein gemeinsames Verständnis des
Phänomens Cyberterrorismus zu erlangen und einheitliche Definitionen für
einschlägige Begriffe festzulegen. Diesem Vorschlag steht die Bundesregierung
aufgeschlossen gegenüber; im Rahmen der Anti-Terror-Arbeitsgruppen sollen
jedoch Arbeiten insgesamt und auch der Fragebogen auf Terroraspekte der
Cyberbedrohungen beschränkt werden.
a) Welche Haltung vertritt der EU-„Anti-Terrorismuskoordinator“
hierzu, und wie begründet er diese in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen
gegenüber Delegationen der Bundesregierung?
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung unterstützt der EU-
Antiterrorismuskoordinator im Grundsatz die Vorschläge der polnischen
Ratspräsidentschaft.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht, im Glossar eine aus
NATO-Strategien übernommene Formulierung zur bestehenden
Gefahr „cyberterroristischer��� Anschläge aufzunehmen, obschon es
bislang weltweit noch keinen bekannten „cyberterroristischen“ Angriff
gegeben hat?
Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, dass auf EU-Ebene eine einheitliche
Definition für das Phänomen Cyberterrorismus erarbeitet wird. Auf die Antwort
zu Frage 19 wird verwiesen. Im Übrigen hält die Bundesregierung eine bloße
Übernahme der NATO-Terminologie für zivile Zwecke nicht für sinnvoll.
23. Wie ist der Europäische Auswärtige Dienst, der EU-Militärstab (mit
seinem „Capability developement plan“) oder die NATO (mit ihrem
„Strategic Concept on Cybersecurity“) in die konkrete Ausgestaltung
übergreifender Konzepte zur Cybersicherheit in der EU beteiligt?
Für Fragen der Cybersicherheit ist die internationale Zusammenarbeit von
erheblicher Bedeutung. Daher kommt auch bei der Entwicklung und Umsetzung
übergreifender Konzepte der europäischen Ebene grundsätzlich eine erhebliche
Bedeutung zu. Bei der konkreten Ausgestaltung entsprechender Konzepte zur
Cybersicherheit in der EU ist die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht beteiligt. Zur wachsenden Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/7578BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Betreff „Cyber-Strategie und Cyber-
Außenpolitik der Bundesregierung“, Bundestagsdruckdache 17/6971 vom 18. August
2011, verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]