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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Pläne der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen

Vorlage eines Eckpunktepapiers zur Verbesserung der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand für künstliche Befruchtung, Angaben zum zu erwartenden Kostenrahmen und zur Finanzierung<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/730612. 10. 2011

Pläne der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen

der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Till Seiler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Etwa jedes siebte Paar mit einem Kinderwunsch bleibt aus Gründen der Unfruchtbarkeit kinderlos*. Der Gesetzgeber hat medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nicht als Behandlung einer Krankheit angesehen. Es liegt jedoch im Rahmen der grundsätzlichen Freiheit des Gesetzgebers, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung näher zu bestimmen oder auch zusätzliche Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren.

Bislang finanzieren die Krankenkassen beim ersten bis dritten Versuch die Hälfte der Kosten der künstlichen Befruchtung. Vom vierten Versuch an müssen die Paare die Ausgaben allein bestreiten. Ein Versuch zur künstlichen Befruchtung kostet in Deutschland zwischen 3 200 und 5 000 Euro. Das bedeutet: Bei derzeitiger Rechtslage müssen Paare für den ersten bis dritten Versuch zwischen 1 600 und 2 500 Euro, für jeden weiteren Versuch die volle Summe aufbringen. Für viele Betroffene ist die Bestreitung dieser Kosten kaum leistbar. Damit wird das Thema Elternschaft unter erschwerten gesundheitlichen Bedingungen gleichzeitig zur sozialen Frage. In Sachsen wurde aus diesem Grund bereits 2009 beschlossen, Versuche der künstlichen Befruchtung mit Beträgen zwischen 800 und 1 800 Euro zu bezuschussen.

Im Mai 2011 hatte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, angekündigt und auf der Pressekonferenz am 14. September 2011 bekräftigt, die finanzielle Unterstützung für künstliche Befruchtung von ungewollt kinderlosen Paaren durch die öffentliche Hand (Bundeszuschüsse, Landeszuschüsse) verbessern zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann legt die Bundesregierung ein Konzept bzw. Eckpunktepapier für die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, im Mai 2011 angekündigte und auf der Pressekonferenz am 14. September 2011 bekräftigte Verbesserung der finanziellen Unterstützung für künstliche Befruchtung von ungewollt kinderlosen Paaren durch die öffentliche Hand (Bundeszuschüsse, Landeszuschüsse) vor?

2

An welchen Leitlinien und Kriterien wird sich die Bundesregierung dabei orientieren?

3

Welche Personengruppen sollen durch die Bundes- bzw. Landeszuschüsse gefördert werden?

4

Für welche Personengruppen wird es keine Bundes- bzw. Landeszuschüsse geben?

5

Wie viele Personen würden nach Einschätzung der Bundesregierung diese Zuschüsse jährlich in Anspruch nehmen?

6

Auf welchen Annahmen beruht die Schätzung der Bundesregierung, und inwiefern sind diese wissenschaftlich fundiert?

7

Welchen Anteil der Kosten einer künstlichen Befruchtung im ersten bis dritten Versuch soll dabei die Bundeskasse tragen?

8

Welcher Anteil der Kosten einer künstlichen Befruchtung ab dem vierten Versuch soll dabei durch die Bundeskasse bezuschusst werden?

9

Wie hoch ist der Anteil, der durch die Bundesländer im ersten bis dritten Versuch bezuschusst werden soll?

10

Welcher Anteil der Kosten einer künstlichen Befruchtung ab dem vierten Versuch soll dabei durch die Bundesländer bezuschusst werden?

11

Wie hoch soll entsprechend der prozentuale Eigenanteil für Paare oder Einzelpersonen im ersten bis dritten Versuch sein?

12

Wie hoch soll entsprechend der Eigenanteil für Paare oder Einzelpersonen ab dem vierten Versuch sein?

13

Mit welchem Kostenrahmen für die Bundeszuschüsse rechnet die Bundesregierung jährlich?

14

Wird dieser Rahmen nach oben offen gestaltet sein, weil er durch einen gesetzlichen Anspruch abgesichert ist, oder wird es einen jährlichen Festbetrag geben, der bei Ausschöpfung keine weiteren Bewilligungen erlaubt?

15

Wo werden die Bundeszuschüsse im Haushalt des Bundes eingestellt?

16

Inwiefern erfolgt eine Gegenfinanzierung innerhalb desselben Etats?

17

Werden Bundes- und Landeszuschüsse gemeinsam verwaltet werden?

18

Wird eine zentrale Verwaltungsstelle für die Antragstellung auf die Zuschüsse eingerichtet werden?

19

Wer trägt die Kosten für diese Zentralstelle, und wo wird diese angesiedelt sein?

Berlin, den 12. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und die Fraktion

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