BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben und Konsequenzen für den geplanten CASTOR-Transport nach Gorleben (Ergänzende Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf bundestagsdrucksache 17/7136)

Nachfragen zu Bundestagsdrucksache 17/7136: Präzisierung der Angaben zur Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz zur Strahlenüberwachung, Vorschläge und Berechnungen des TÜV zur Strahlenmessung, Umstellungen zwischengelagerter CASTOR-Behälter, Messunsicherheiten, Verbesserungsvorschläge des Helmholtz Zentrums und weitere Maßnahmen zur Strahlenüberwachung<br /> (insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

02.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/732517. 10. 2011

Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben und Konsequenzen für den geplanten CASTOR-Transport nach Gorleben (Ergänzende Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7136)

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Infolge der Kleinen Anfrage „Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben und Konsequenzen für den geplanten CASTOR-Transport nach Gorleben“ auf Bundestagsdrucksache 17/6947 und der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/7136 sowie eines am 26. September 2011 vorgestellten Messberichts der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) * und einer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Unterrichtung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zur erhöhten Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben (kurz auch TBL-G) am 28. September 2011 haben sich weitere Fragen zu diesem Sachverhalt und dem behördlichen Umgang damit ergeben. Weitere Fragen ergeben sich auch aus den laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU) vom 11. Oktober 2011 zwischenzeitlich vorgelegten Berechnungen der TÜV NORD AG zur Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben.

Wie bereits in der Vorbemerkung der o. g. Kleinen Anfrage sei darauf verwiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei Fragen, die es nicht auf Grundlage eigener Erkenntnisse beantworten kann, die zuständige niedersächsische Landesatomaufsichtsbehörde NMU in den Beantwortungsprozess mit einbeziehen kann. Dies tat das BMU wiederholt in früheren Antworten auf Kleine Anfragen oder Schriftliche Fragen. Beispielhaft sei dafür die Bundestagsdrucksache 17/6707 Antwort zu den Fragen 10 und 11, Bundestagsdrucksache 17/496 zu den Fragen 10, 11 und 14, Bundestagsdrucksache 17/4587 Antwort zu Frage 76 sowie Bundestagsdrucksache 17/5016 Antwort zu Frage 165 genannt.

Soweit nicht anders angegeben, ist im Folgenden mit „Betreiber“ immer der Betreiber des TBL-G, die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) gemeint und beziehen sich alle Messungen, Stellungnahmen, Überwachungen und Besprechungen, die in den Fragen thematisiert werden, auf das TBL-G.

* Messbericht der PTB: Umgebungsdosimetrie am Transportbehälterlager Gorleben, www.umwelt.niedersachsen.de/download/61267.

Wir fragen die Bundesregierung:

Nachfragen zu Bundestagsdrucksache 17/7136

Fragen40

1

Weshalb liegen der Bundesregierung keine über das bloße Datum des Fachgesprächs hinausgehenden Erkenntnisse zu dem Fachgespräch vor, das am 15. Dezember 2010 unter Leitung des NMU stattfand, und nach dem auf Bundestagsdrucksache 17/6947 gefragt wurde (Fragen 2 und 3)?

Hat das BMU das NMU wegen Informationen für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 auf Bundestagsdrucksache 17/6947 angefragt?

Falls ja, wie hat das NMU reagiert?

Falls nein, warum nicht?

2

Ist es korrekt, dass die Versetzung der Messsonde 12 am Messhaus 2 vom TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG vorgeschlagen wurde?

Welche Gründe nannte TÜV NORD EnSys für die Versetzung?

3

Hat TÜV NORD EnSys die Versetzung am oder vor dem 15. Dezember 2010 schriftlich vorgeschlagen?

Falls ja, wann genau, und welchen Bundesressorts liegt/liegen diese schriftliche/n Unterlage/n seit wann vor?

4

Wann fand das letzte fachaufsichtliche Gespräch zur Strahlenüberwachung am TBL-G vor demjenigen Gespräch am 15. Dezember 2010 statt, und wer nahm daran teil?

Was waren die wesentlichen inhaltlichen Punkte/Tagesordnungspunkte dieses letzten fachaufsichtlichen Gesprächs vor dem 15. Dezember 2010, was war sein Anlass (sofern es nicht turnusmäßig anstand), und inwiefern war die Messsonde 12 am Messhaus 2 bereits Gegenstand dieses Gesprächs?

5

Welche Gründe für die in diesem Jahr vollzogene Versetzung der Messsonde 12 am Messhaus 2 sind der Bundesregierung bekannt, und seit wann und woher?

6

Hält die Bundesregierung oder eine der sie beratenden Sachverständigenorganisationen es für möglich, dass aufgrund der alten Position der Messsonde 12 am Messhaus 2 in früheren Jahren bis einschließlich 2010 vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine zu niedrige Jahresdosis für den ungünstigsten Aufpunkt am Zaun des TBL-G-Betriebsgeländes ermittelt wurde (bitte mit ausführlicher Begründung)?

Falls ja, welche Jahre betrifft dies, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht der Bundesregierung?

7

Was waren die Gründe für die auf Bundestagsdrucksache 17/7136 in der Antwort zu Frage 5 genannte Änderungsanzeige zu den Messhäusern für die Umgebungsüberwachung des Transportbehälterlagers Gorleben vom 20. März 1996?

8

Welchen Bundesbehörden liegen die beiden auf Bundestagsdrucksache 17/7136 in der Antwort zu Frage 5 genannten Sachverständigenstellungnahmen sowie die behördlichen Zustimmungen vor?

Liegen sie insbesondere dem BMU vor?

9

Wie viele Umstellungen wie vieler und welcher Behälter im TBL-G hat es in diesem Jahr wann genau gegeben (bitte Datum angeben)?

Kann die Bundesregierung – sofern sie die vorangegangene Frage nicht beantworten kann – bestätigen, dass das Datum derartiger Behälterumstellungen keine Verschlusssache ist?

Was war der Grund derjenigen Umstellungen, die in keinem Zusammenhang mit dem aus Sicherungsgründen veranlassten Schreiben vom 15. April 2011 stehen, das auf Bundestagsdrucksache 17/7136 in der Antwort zu Frage 6 genannt wird?

10

Warum ist das Datum der Installierung im TBL-G bei dem Behältertyp TN85-12 mit laufender Nummer 92 der 7. Januar 2011 und Behältertyp CASTOR HAW28M-010 mit laufender Nummer 94 der 4. Januar 2011 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7136 Antwort zu Frage 11)?

Kam es im TBL-G zu einer Umstellung dieser beiden Behälter nach der erstmaligen Installierung, und falls ja, warum?

11

Wie viele und welche Behälterumstellungen nach dem 15. April 2011 in wie vielen und in welchen Zwischenlagern sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem auf Bundestagsdrucksache 17/7136 in der Antwort zu Frage 6 genannten Schreiben vom 15. April 2011 seit wann bekannt?

12

Hat das BMU – insbesondere die BMU-Unterabteilung RS II oder die BMU-Unterabteilung RS III oder der Abteilungsleiter RS – zwischen Dezember 2010 und dem 15. April 2011 von Seiten des TBL-G-Betreibers GNS, von Seiten des NMU oder von dritter Seite Hinweise erhalten, dass im Jahr 2011 möglicherweise mit einer erhöhten Strahlendosis am TBL-G zu rechnen ist, und falls ja, wann genau, von wem, und in welcher Form?

Falls nein, kann das BMU versichern, dass das Schreiben vom 15. April 2011, das auf Bundestagsdrucksache 17/7136 in der Antwort zu Frage 6 genannt wird, in keinerlei Zusammenhang mit einer für das Jahr 2011 befürchteten bzw. für möglich gehaltenen erhöhten Strahlendosis am TBL-G und etwaigen daraus entstehenden Komplikationen für den nächsten Behältertransport ins TBL-G stand?

13

Ist es korrekt, dass es sich bei den Strahlendosiswerten der Messsonde 12 am Messhaus 2 und der Strahlenmessung der PTB, die in diesem September am TBL-G stattfand (vgl. Vorbemerkung), um eine Einzelmessung handelt?

14

Mit welchen Messunsicherheiten sind derartige Einzelmessungen grundsätzlich behaftet?

15

Welchen Hintergrundwert hat die PTB im Zusammenhang mit der o. g. Messung vom September 2011 am TBL-G auf welcher fachlichen Grundlage bzw. Herleitung zugrunde gelegt?

a) für die Neutronenstrahlung und

b) für die Gammastrahlung

16

Wo genau ist der Hintergrundwert für die Gammastrahlung im Messbericht der PTB zu finden?

17

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei dem fachaufsichtlichen Gespräch zur Strahlenüberwachung am TBL-G, das vor dem 30. August 2011 stattfand, festgelegt wurde, immer den konservativsten Ansatz zu wählen, also die niedrigsten Hintergrundwerte bei der Dosisermittlung abzuziehen?

Ist zweifelsfrei geklärt, ob der TBL-G-Betreiber GNS dieser Aufforderung, den konservativsten Ansatz zu wählen, also bei der Dosisermittlung die niedrigsten Hintergrundwerte abzuziehen, nachgekommen ist?

Falls ja, seit wann genau ist dies zweifelsfrei geklärt (bitte Datum angeben)?

Falls nein, warum nicht, und welche Bedeutung hat dies für die von der GNS ermittelten Dosiswerte für das Jahr 2011?

18

Ist das NMU aus Sicht der Bundesregierung seinen atomaufsichtlichen, behördlichen Pflichten ausreichend nachgekommen, falls noch nicht klar ist, ob die GNS bei den von ihr für 2011 ermittelten Dosiswerten am TBL-G den konservativsten Ansatz gewählt hat, die niedrigsten Hintergrundwerte abzuziehen, oder ist es dies nicht (bitte mit Begründung)?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Daten der Strahlenüberwachung am TBL-G dem NMU im Zuge des Kernreaktor-Fernüberwachungssystems, kurz KFÜ, für das laufende Jahr vorliegen (ggf. bitte tabellarische Übersicht der betreffenden Daten)?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Effekte in welcher Höhe in den Messunsicherheiten berücksichtigt wurden?

a) der Neutronendosismessung und

b) der Gammadosismessung des NLWKN berücksichtigt wurden (ggf. bitte angeben)?

21

Ist dem NMU nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Effekte in welcher Höhe in den Messunsicherheiten berücksichtigt wurden?

a) der Neutronendosismessung und

b) der Gammadosismessung des NLWKN berücksichtigt wurden (ggf. bitte angeben)?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Effekte in welcher Höhe in den Messunsicherheiten berücksichtigt wurden?

a) der Neutronendosismessung und

b) der Gammadosismessung der GNS berücksichtigt wurden (ggf. bitte angeben)?

23

Ist dem NMU nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Effekte in welcher Höhe in den Messunsicherheiten berücksichtigt wurden?

a) der Neutronendosismessung und

b) der Gammadosismessung der GNS berücksichtigt wurden (ggf. bitte angeben)?

24

Auf welche schriftlichen Unterlagen welchen Datums und von wem bezieht sich die Bundesregierung bei der Beantwortung der vorangegangenen Fragen 20 bis 23?

Welche dieser Unterlagen sind bereits wo öffentlich zugänglich, welche sollen es bis wann und wo sein?

25

Welche Vorschläge zur Verbesserung der Strahlenüberwachungssituation am TBL-G und insbesondere den diesbezüglichen Unsicherheiten hat das Helmholtz Zentrum München (HZM) seit dem 30. August 2011 wann gemacht?

Liegen die Vorschläge dem BMU schriftlich vor?

26

Welche dieser Vorschläge des HZM lassen sich kurzfristig umsetzen, welche nicht?

Welche dieser Vorschläge können noch in diesem

a) Monat oder

b) Jahr zu einer besseren Verifizierung der Strahlendosen am TBL-G beitragen, und welche nicht (bitte mit Begründung)?

27

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Neutronen hauptsächlich durch die Luftschlitze des TBL-G entweichen und über sogenannten Skyshine (also als indirekte, diffuse Strahlung) zum Zaun des TBL-G-Betriebsgeländes gelangen?

Falls ja, kann dann die Wirkung von einer Maßnahme wie dem Umstellen der Behälter im TBL-G auf die vom TBL-G ausgehende Strahlenbelastung vergleichsweise leicht oder nur schwer abgeschätzt werden?

28

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Messunsicherheiten, die für dieses Jahr bei der Strahlenüberwachung am TBL-G bestehen, in den betreffenden Berichten bislang relativ unwissenschaftlich behandelt werden (bitte mit ausführlicher Erläuterung und Begründung)?

29

Hält die Bundesregierung eine genaue Überprüfung, wie aussagekräftig alle bisherigen Messungen der Strahlenbelastung am TBL-G in diesem Jahr unter Einbeziehung der Messungenauigkeiten sind, für notwendig, bevor über die behördliche Zustimmung zur Einlagerung weiterer Behälter ins TBL-G entschieden werden kann?

Falls nein, weshalb nicht?

Falls ja, wie schnell kann so eine Überprüfung durchgeführt werden und zu belastbaren und ausreichend gegengeprüften Ergebnissen kommen?

30

Liegen dem BMU die in der NMU-Pressemitteilung vom 11. Oktober 2011 genannten TÜV-NORD-Berechnungen vor?

Liegen sie vom BMU beauftragten Sachverständigen oder vom Bund getragenen Forschungseinrichtungen wie dem HZM vor?

31

Ist die vom TÜV NORD zum Stichtag 1. Dezember 2011 prognostizierte Summe aus Neutronen- und Gammadosisleistung von 0,254 mSv/a im Falle der Einlagerung weiterer elf Behälter ins TBL-G aus Sicht des BMU so zu verstehen, dass unter Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit in der Größenordnung von ca. 10 Prozent diese Summe schlechtestenfalls auch 0,279 mSv/a betragen kann?

32

Ist die Prognoseunsicherheit in der Größenordnung von ca. 10 Prozent aus Sicht des BMU fachlich zutreffend?

33

Besteht aus Sicht des BMU zwischen dem o. g. vom TÜV NORD prognostizierten Dosiswert von 0,254 mSv/a angesichts der damit verbundenen Unsicherheit ein ausreichender Abstand zum Eingreifwert von 0,27 mSv/a?

34

Welche Aufstellung der neuen elf Behälter im TBL-G hat TÜV NORD unterstellt, und auf welcher Grundlage wurde die Aufstellung festgelegt?

35

Wurden Variationen für die Aufstellung der Behälter berücksichtigt?

36

Wurden auch Prognosen für die Ortsdosis und Ortsdosisleistung am ungünstigsten Aufpunkt für Zeitpunkte nach Anlieferung, aber vor Abschluss der Einlagerung der elf Behälter (Aufstellung nach Belegungsplan) durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

37

Mit welchen konkreten Maßnahmen begleitet das BMU die aktuellen Arbeiten des NMU im Zusammenhang mit der Strahlenbelastung am TBL-G und der Prüfung des NMU?

Insbesondere, inwiefern setzt das BMU bei dieser „Begleitung“ auf welche aufsichtlichen Besprechungen an welchem Tag, auf welche Sachverständigen-Einbeziehungen mit welchem konkreten Auftrag (abgesehen von der bereits bekannten Entsendung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH zu dem Fachgespräch des NMU am 30. August 2011), und inwiefern lässt sich das BMU dabei in welcher konkreten Form von welchen nachgeordneten Bundesbehörden und/oder von welchen vom Bund getragenen Forschungseinrichtungen wie dem HZM beraten?

38

Behält sich das BMU für den Fall, dass das NMU der geplanten Einlagerung weiterer elf Behälter ins TBL-G zustimmen wird, aber aus Sicht des BMU nicht alle Zweifel im Zusammenhang mit dieser Zustimmung und den ihr zugrundeliegenden, für 2011 festgestellten und prognostizierten Strahlendosen restlos ausgeräumt sind, bundesaufsichtliche Schritte vor?

39

Wird das BMU den Zustimmungsentwurf des NMU vor einer etwaigen Zustimmung des NMU zu einer weiteren Behältereinlagerung ins TBL-G vorgelegt bekommen?

Ist vereinbart, dass das NMU die Zustimmung nicht ohne vorherige Stellungnahme des BMU geben wird, und falls nein, weshalb nicht?

Ist vereinbart, dass das NMU die Zustimmung nicht ohne Zustimmung des BMU geben wird, und falls nein, weshalb nicht?

40

Beabsichtigt das BMU, die Entsorgungskommission sowie die Strahlenschutzkommission mit den Erkenntnissen und Problemen, die sich aus den aktuellen Vorgängen rund um die Strahlenüberwachung am TBL-G ergeben haben, zu befassen?

Falls ja, bis wann, und mit welchen konkreten Fragestellungen, bzw. mit welchem konkreten Beratungsauftrag?

Falls nein, weshalb nicht?

Berlin, den 17. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen