[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7806
17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7392 –
Deutsche Kapazitäten zur Satellitenaufklärung und ihre Nutzung für
internationale Polizei- und Militärmissionen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bis 2014 sollen alle Satelliten des EU-Aufklärungssystems „Global
Monitoring of Environment and Security“ (GMES) ins All geschossen und
gleichzeitig alle operativen Dienste zur Nutzung der neuen Kapazitäten bereitgestellt
sein. Bereits vorhandene Aufklärungskapazitäten der EU-Mitgliedstaaten
werden genutzt. Neben Satelliten werden auch boden- und seegestützte
Radarstationen sowie Aufklärung aus Flugzeugen und Drohnen integriert. Außer
einer „Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel“ wird der Nutzen von
GMES auch mit „Konjunkturbelebung“ angegeben. Die sicherheitstechnische
Nutzung von GMES wird gegenwärtig über Mittel des 7. Rahmenprogrammes
der EU beforscht. An etlichen Programmen nimmt das Deutsche Zentrum für
Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) teil, zu dem das Zentrum für
Satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) gehört. An bereits jetzt operativen Diensten
ist das DLR mit seinem Deutschen Fernerkundungsdatenzentrum (DFD) in
Oberpfaffenhofen und Neustrelitz beteiligt. Deutsche Firmen wie EADS
forschen entweder in GMES-Vorhaben oder verkaufen über Tochterunternehmen
(etwa Astrium) Aufklärungsdaten an GMES. Die Bundesregierung erläutert in
der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/5281), dass
etliche weitere deutsche Stellen „an der Ausgestaltung von GMES-Diensten“
beteiligt sind, darunter das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie, der Deutsche Wetterdienst, das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). In „polizeilichen
Vorläuferprojekten zu GMES“ sei demnach neben dem BBK auch das
Bundeskriminalamt einbezogen gewesen.
Im EU-Rahmen werden die GMES-Daten vom EU-Satellitenzentrum (EUSC)
im spanischen Torrejón ausgewertet, das dem zivil-militärischen
Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) untersteht. Aufbereitete Informationen des
EUSC werden dem Europäischen Rat, dem Geheimdienstzentrum SitCen und
den EU-Mitgliedstaaten geliefert. Sofern dies im Interesse der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) liegt, werden auch internatio- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 22. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7806 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die OSZE oder die NATO
mit GMES-Produkten versorgt. Obwohl laut Bundesregierung „GMES-Daten
wegen ihrer derzeitigen technischen Parameter (insbesondere geringe
geometrische Auflösung) für militärische bzw. nachrichtendienstliche Aufklärung
nicht geeignet“ seien, fließen sie offensichtlich in die militärische Aufklärung
ein. Laut der Europäischen Kommission liefert das EUSC „weltraumgestützte
geografische Daten“ für die NATO-Operation „Unified Protector“
(Parlamentarische Anfrage, Aktenzeichen E-003943/2011). Auch der GMES Emergency
Response Service wurde in Anspruch genommen. Der Dienst gründet sich auf
das Forschungsprojekt „Services und Anwendungen für Notfall- und
Krisensituationen“, innerhalb dessen das DLR eine „führende Rolle im Management“
übernimmt (
www.zki.dlr.de/de/project/163). Am 24. Februar 2011, also sofort
nach Beginn der Aufstände in Libyen, überließ das ZKI dem EU-Dienst
SAFER „Referenzkarten von Libyen und Nachbarländern“ (etwa http://
tinyurl.com/6yqxn8n). Damit standen der EU ebenso wie der
Bundesregierung also bereits drei Wochen vor der UN-Resolution 1973 Bilder libyscher
Städte und Grenzregionen zur Verfügung. Weil die von GMES ebenfalls
genutzten Radarsatelliten zentimetergenaue Oberflächenberechnungen erfassen
können, dürften diese für die Resolution 1973 (Flugverbotszone, NATO-
Interventionen) von Bedeutung gewesen sein: Die Resolution wurde mit
behaupteten Bombardierungen der Zivilbevölkerung durch libysche Militärflugzeuge
begründet. Derartige Beweise wurden bislang nicht öffentlich vorgelegt.
Laut der italienischen Firma Earth Observation Satellite Services Company
(e-GEOS), die zum italienischen Rüstungskonzern FINMECCANICA gehört,
hat auch das Fernerkundungsdatenzentrum des DLR in Neustrelitz
Aufklärungsdaten für den Krieg in Libyen geliefert. Auf der Webseite von e-GEOS
wird erklärt, die Dienste seien auf Initiative des italienischen Militärs bald
nach Beginn der Aufstände „aktiviert“ worden, um Bilder von libysch-
tunesischen Grenzübergängen, aber auch Städten wie Bengasi und Tripolis zu liefern
(www. e-geos. it/news/11-03-09-libya/index.html, Zugriff am 30. September
2011). Dadurch können Panzerbewegungen, Truppenkonzentrationen oder
Bewegungen von Flugzeugen auf Flughäfen bzw. von Schiffen in Häfen
ausgeforscht werden. Die Firma nutzt hierfür zudem Produkte des EU-
Forschungsprojekts GMES services for Management of Operations, Situation Awareness
and Intelligence for regional Crises (G-MOSAIC). G-MOSAIC wird von
e- GEOS selbst angeführt. Aus Deutschland sind an G-MOSAIC das DLR und
der EADS-Ableger Astrium beteiligt. G-MOSAIC nutzt außerdem
Aufklärungskapazitäten anderer Länder, darunter des US-amerikanischen „GeoEye-1“-
Satelliten.
Nicht nur die Nutzung ausdrücklich ziviler Forschungsdaten für militärische
Interventionen ist ein bedenklicher Schritt hinsichtlich fortschreitender
zivilmilitärischer Zusammenarbeit innerhalb der EU und der NATO. Fragwürdig
ist zudem die Teilnahme von Rüstungsfirmen wie FINMECCANICA oder
EADS in von der EU geförderten Forschungsprojekten, deren Produkte sie
durch Tochterunternehmen dann für andere – auch militärische – Zwecke
vermarkten. Der stetige Ausbau satellitengestützter Aufklärungskapazitäten für
militärische wie polizeiliche Belange vollzieht sich ohne öffentliche
Diskussion. So unterstützt die EU seit Jahren den Aufbau satellitengestützter
Aufklärungskapazitäten an libyschen Grenzen zum Niger und Tschad zur
Flüchtlingsabwehr. FINMECCANICA ist hier ebenso aktiv wie an dem EU-
Forschungsprojekt Integrated mobile security kit (IMSK), das eine Plattform zur
Überwachung von Gipfeltreffen, Fußballspielen und Großdemonstrationen
aus dem All aufbaut. Aus Deutschland sind die Diehl BGT Defence
GmbH & Co. KG, das DLR und die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e. V. an der satellitengestützten Überwachung des
IMSK beteiligt, das zukünftig Anwendungen auch zur Überwachung von
„royal weddings“ aus dem All bereitstellen möchte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7806Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die GMES-Initiative (Global Monitoring for Environment and Security;
Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung) ist ein Programm der EU im
Bereich der Raumfahrt und Umweltbeobachtung. Unter dem Dach von GMES
werden europaweit Fernerkundungsprodukte erstellt, mit weiteren
Geoinformationen der Mitgliedstaaten gebündelt und über nutzergerechte Dienste
verfügbar sein.
Das Herzstück der Weltraumkomponente von GMES sind sechs eigens für
GMES entwickelte Satellitenmissionen – die GMES Sentinels. Diese
Missionen stellen grundlegende Beobachtungen der Land- und Ozeanoberfläche
sowie der Atmosphäre bereit.
Bisher sind mit Forschungsmitteln der EU (6. und 7.
Forschungsrahmenprogramm) sowie mit ESA-Mitteln) vier „präoperationelle“ Kerndienste
entwickelt worden:
● ein im Kern satellitengestützter „Notfall-Dienst“ zur Verbesserung der
Reaktionsfähigkeit auf Katastrophen und Unterstützung von Rettungskräften in
Europa und international,
● ein „Land-Dienst“ für Informationen über Landbedeckung und -nutzung
sowie Veränderungen der Landoberfläche, z. B. für urbane Planung,
Stadtentwicklung, Flächenversiegelung etc.,
● ein „Meeres-Dienst“ für Informationen über den Zustand der Ozeane,
Küstengebiete sowie für die Schifffahrt (z. B. Eisdienst),
● ein „Atmosphären-Dienst“ für Informationen über die Zusammensetzung
der Atmosphäre (Luftqualität, Konzentration von Treibhausgasen, Ozon).
Vor diesem Hintergrund ist GMES als ziviles Programm einzuordnen. GMES-
Daten werden nicht für Zwecke der militärischen Aufklärung eingesetzt.
1. Welche anderen Sensoren welcher EU-Mitgliedstaaten sind in die GMES-
Aufklärung integriert?
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen über eine Integration von
Sensoren der Mitgliedstaaten vor.
a) Welche boden- oder seegestützten Radarstationen von EU-
Mitgliedstaaten welcher Länder, insbesondere im Mittelmeer, werden für die
GMES-Aufklärung genutzt?
Es liegen der Bundesregierung keine Informationen über eine Nutzung
bodenoder seegestützter Radarstationen von EU-Mitgliedstaaten für GMES vor.
b) Inwiefern ist die Air Ground Surveillance der NATO in die GMES
eingebettet bzw. GMES-Dienste in Stützpunkte der NATO-Aufklärung?
Eine Anbindung von GMES an das Beschaffungsprogramm Alliance Ground
Surveillance der NATO ist konzeptionell nicht vorgesehen.
c) Wie ist die Stationierung der US-Aufklärungsdrohnen „Global Hawk“
in Sigonella, die unter dem Motto „Eyes in the Sky for Boots on the
Ground“ operieren, seit 2010 eingebettet in die Aufklärung über
Libyen?
Die Einbettung des US-Systems „Global Hawk“ obliegt nationaler
Befehlsgebung der Vereinigten Staaten von Amerika.
Drucksache 17/7806 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche deutschen Firmen, Institute oder Behörden sind seit 2006 an
welchen GMES-Diensten oder Forschungsprojekten beteiligt?
An GMES-Diensten sind mehrere Unternehmen (z. B. Astrium Geoinformation
Services, GAF AG, Brockmann Consult), Forschungseinrichtungen (z. B.
Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft,
Universitäten) sowie Behörden (z. B. Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie, Bundesanstalt für Gewässerkunde) beteiligt. Aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
wirkt das Umweltbundesamt an dem Projekt CORINE Land Cover (CLC –
Daten zur Landnutzung und -bedeckung) der Europäischen Umweltagentur mit.
Diese Daten werden auch für den GMES-Landkerndienst genutzt.
Informationen über die GMES-Projekte sind über das Internet frei zugänglich
(
www.gmes.info), Angaben zu den Projektbeteiligten sind auf den dort
angegebenen Projekt-Webseiten zu finden.
a) Aus welchen Kapazitäten stammen die Bilder hochauflösender
Radarsatelliten, die Astrium an GMES liefert?
Die Daten stammen von den deutschen Satelliten TerraSAR-X und TanDEM-X,
bei denen die Firma Astrium Geoinformation Services GmbH (Tochter der
EADS Astrium GmbH) in öffentlich-privater Partnerschaft mit dem Deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) die Rechte zur kommerziellen
Nutzung besitzt.
b) Welche Aufklärungskapazitäten werden von der Bundeswehr für
GMES bereitgestellt bzw. inwiefern macht die Bundeswehr von
GMES-Diensten Gebrauch?
Eine Integration des durch die Bundeswehr betriebenen
Satellitenaufklärungssystems SAR-Lupe in GMES ist nicht beabsichtigt.
Der Geoinformationsdienst der Bundeswehr nutzt für die Bundesmarine die im
Rahmen von GMES-Diensten bereitgestellten Daten für ozeanographische
Vorhersagen. Die Daten werden als Teil des GMES-Dienstes „MyOcean“ von der
Universität Bologna für das Mittelmeer bezogen bzw. stehen beim GMES-
Dienst „Euro-ARGO“ frei verfügbar im Internet bereit.
c) Inwiefern arbeitet die Bundeswehr mit Astrium hinsichtlich der
Auswertung deutscher Kapazitäten von Satellitenaufklärung zusammen?
Die Bundeswehr arbeitet im Rahmen von Auswertung deutscher Kapazitäten
von Satellitenaufklärung nicht mit der Firma EADS Astrium GmbH
zusammen.
3. Welche Mittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) werden für eine neue Ausschreibung zum Ausbau von GMES-
Diensten vergeben, die bis zum 23. September 2011 um „Projektskizzen
zur Erforschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen
der Sentinel- sowie nationaler Missionen“ warb?
Es handelt sich um Mittel aus dem Nationalen Raumfahrtprogramm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Eingeplant sind
derzeit Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Adressiert wird hier vor allem die
Entwicklung neuer Methoden und nachgelagerter Anwendungen, die sich aus einer
synergetischen Nutzung nationaler und Sentinel-Missionen ergeben. Im Fokus
stehen dabei insbesondere die Anforderungen behördlicher Nutzer.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7806a) Inwieweit ist das DLR in die Bedarfsanalyse der neuen Anwendungen
und die spätere Vergabe der Mittel des BMWi eingebunden?
Das DLR-Raumfahrtmanagement vergibt die Mittel des BMWi für
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalen Raumfahrtprogramm auf
der Basis des Raumfahrtaufgaben-Übertragungsgesetzes (RAÜG) und
orientiert sich an der Raumfahrtstrategie der Bundesregierung. DLR-Institute sind in
die Förderplanung und die Auswahl der Projekte nicht involviert.
b) Wie wird sichergestellt, dass das DLR bei der Vergabe neuer Mittel
nicht eigene Institute bevorzugt?
DLR-Institute können nur in begründeten Ausnahmefällen mit Mitteln des
Nationalen Raumfahrtprogramms gefördert werden. Dazu ist für jeden Einzelfall
eine Genehmigung des BMWi erforderlich.
4. Mit welchen konkreten Kapazitäten ist das DFD in die GMES-Aufklärung
eingebunden?
Das DFD beteiligt sich am zivilen GMES-Notfalldienst (z. B. im Falle von
Überschwemmungen, Erdbeben, Bränden, humanitärer Krisen etc.) und am
zivilen Sicherheitsdienst bzw. dessen Vorläuferprojekten. Diese im Rahmen von
EU-Förderprojekten durchgeführten Arbeiten haben einen mittleren
Kostenumfang von etwa 1,5 Mio. Euro pro Jahr, der einen Personaleinsatz von bis zu
zehn Personenjahre beinhaltet.
a) Welche Aufgaben entfallen hierfür jeweils für die Standorte
Oberpfaffenhofen und Neustrelitz?
Am Standort Oberpfaffenhofen erfolgen die Bereitstellung von
Notfallkartierungen sowie Kartierungen für Lagebilder ziviler Stellen. Außerdem werden
Datenempfangs- und Archivanlagen betrieben.
Der Standort Neustrelitz beteiligt sich an Datenempfangsanlagen und an
maritimen Themen.
b) Wie ist das ZKI in das DFD sowohl administrativ als auch in der
operativen Zusammenarbeit eingebunden?
Das ZKI ist ein Nutzerservice, mit dem das DFD auf freiwilliger Basis einen
präoperationellen Notfallkartierungsdienst bereitstellt. Das DFD ist als
Projektpartner am europäischen GMES-Projekt SAFER (Services and Applications for
Emergency Response) maßgeblich beteiligt.
5. Auf welche Art und Weise sind andere deutsche Behörden in GMES-
Dienste eingebunden?
Als europäisches Programm ist die Definition der GMES-Dienste auf die
Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten angewiesen. Der nationale Bedarf an die
GMES-Dienste wird durch folgende Behörden koordiniert:
● Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG): GMES Land-Dienst,
● Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): GMES Ozean-
Dienst,
● Deutscher Wetterdienst (DWD): GMES Atmosphären- und Klima-Dienst,
Drucksache 17/7806 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): GMES-
Notfall-Dienst.
Daneben sind das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für
Gewässerkunde (BfG) in die fachliche Bedarfsermittlung einbezogen.
a) In welche GMES-Forschungen oder Dienste ist das BBK einbezogen?
Das BBK ist in die EU-Projekte „Services and Applications for Emergency
Response (SAFER)“ sowie „Supporting the implementation of operational
GMES-Services in Emergency Response (linkER)“ eingebunden. Diese
Forschungsprojekte stellen die durch das BBK genutzten präoperationellen
Dienste bereit.
Das BBK bleibt in Deutschland als „National User Focal Point“ für den
Emergency Response Service in GMES auch zukünftig in die GMES-Aktivitäten
eingebunden. Zudem stellt es den „Fachkoordinator Notfallanwendungen“, der
das BMVBS in diesem Kontext unterstützt.
b) Von welchen weiteren Stellen werden Daten aus der
Satellitenaufklärung auch zu Forschungszwecken an das BBK geliefert?
Das BBK nutzt für seine Aufgaben neben den satellitengestützten
Informationen aus dem Projekt SAFER (siehe Antwort zu Frage 5a) jedwede
satellitengestützte Informationen, die für die Erfassung, Bewertung und gegebenenfalls
Bewältigung einer Lage verfügbar und nützlich sind. In der Regel handelt es
sich dabei um Informationen, die über die internationale Charter „Space and
Major Disasters“ bereitgestellt werden.
Die anwendungsorientierte Forschung und Forschungsbeteiligung des BBK ist
unmittelbar auf den Nutzen für den nichtpolizeilichen Bevölkerungsschutz
fokussiert. Für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Qualität des
SAFER- Dienstes wurden nach dem Erdbeben in Haiti sämtliche im Internet
frei zugänglichen und kostenlosen luft- und satellitengestützten Daten
verwendet.
Diese wurden unter anderem von dem Internetdienstleister Google
bereitgestellt und umfassten zum Beispiel Daten folgender Satelliten (in Klammern ggf.
zusätzlich der Sensor): RapidEye (HR1 OPTICAL), ALOS Palsar (HR1 SAR),
TERRASAR-X (VHR1 SAR), ASTER, EO-1, ENVISAT ASAR (HR2 SAR),
SPOT-5 (VHR2 OPTICAL), ALOS AVNIR (HR1 OPTICAL), Quick Bird
(VHR1 OPTICAL), IKONOS (VHR1 OPTICAL), GeoEye-1 (VHR1 OPTI-
CAL), WorldView-1 (VHR1 OPTICAL) Kompsat2, WorldView 2 (VHR1
OPTICAL).
c) An welchen „polizeilichen Vorläuferprojekten“ war das
Bundeskriminalamt mit welcher Aufgabe beteiligt?
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist an dem Projekt G-MOSAIC aus dem
GMES-Programm in der Rolle eines möglichen Endnutzers beteiligt.
Gegenstand des Projektes ist u. a. die Entwicklung des sog. illicit crops-Services.
Dieser verfolgt den Ansatz, Drogenanbauflächen mittels Fernerkundungstechnik
zu detektieren. Das BKA beteiligte sich lediglich begleitend an diesem Projekt
vor dem Hintergrund zu prüfender Einsatzmöglichkeiten für die deutschen
Strafverfolgungsbehörden. Nach eingehender Prüfung und
Informationsauswertung konnten keine für die deutsche Polizei in Betracht kommenden
Anwendungen festgestellt werden. Diesbezüglich hat das BKA bereits
entschieden, sich nicht weiter an dem Projekt zu beteiligen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7806Ferner hat das BKA im Jahr 2010 Bilder zu Testzwecken im Rahmen des
Projektes MARISS (Maritime Security Services) über das DLR Neustrelitz
angefordert. Bei MARISS handelt es sich um ein bereits abgeschlossenes Projekt im
Rahmen des GMES-Programmes, welches den Ansatz verfolgt, mittels
Fernerkundungstechnik Schiffe und deren Bewegungen zu detektieren. Das
Nachfolgeprojekt MARISS II baut hierauf auf. Die Methode war vor dem Hintergrund
der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Rauschgifthandel per
Wasserfahrzeug von grundsätzlichem Interesse. Das BKA hat sein grundsätzliches
Interesse an den Projekten bekundet und ist reaktiv beteiligt. Bisher konnten
jedoch keine konkreten Nutzungsmöglichkeiten für die deutsche Polizei erkannt
werden, die endgültige Prüfung kann erst nach Vorlage der noch ausstehenden
Abschlussergebnisse erfolgen.
d) Mit welchen Projekten bewerben sich Behörden oder Institute der
Bundesregierung für die Ausschreibung innerhalb des 7. EU-
Forschungsrahmenprogramms von 2011 zu „Sicherheitspolitischen Anwendungen
von GMES“?
Über die auf Bundestagsdrucksache 17/5281, Antwort zu Frage 18 bereits
dargelegten Aussagen hinaus hat die Bundesregierung keine weiterführenden
Informationen.
6. Wie hat sich die Bundesregierung in die Ausgestaltung des „1. Strategie-
Forum zur Fernerkundung“ am 13. und 14. Oktober 2011 in
Oberpfaffenhofen eingebracht?
a) Welche Bundesbehörden haben an der Veranstaltung teilgenommen,
und welche Vorträge bzw. Workshops wurden von ihnen gehalten?
Diese Frage wird im Sachzusammenhang mit der Frage 6a beantwortet.
Das Bundesministerium des Innern hat das 1. Strategie-Forum „Chancen und
Möglichkeiten der Fernerkundung für die öffentliche Verwaltung“ gemeinsam
mit dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) und dem Deutschen
Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) organisiert und alle Bundesbehörden
zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Folgende Bundesbehörden haben am Forum teilgenommen, die mit einem *
gekennzeichneten Behörden haben sich mit einem Vortrag beteiligt:
– Bundesministerium des Innern*,
– Bundesamt für Kartographie und Geodäsie*,
– Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe*,
– Bundeskriminalamt*,
– Bundespolizei*,
– Bundesanstalt Technisches Hilfswerk*,
– Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
– Umweltbundesamt*,
– Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung*,
– Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe*,
– Bundesanstalt für Gewässerkunde*,
– Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie,
– Deutscher Wetterdienst,
– Bundesministerium für Gesundheit,
– Robert Koch-Institut,
– Bundesministerium der Verteidigung,
– Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr,
– Bundesfinanzdirektion,
– Bundesnachrichtendienst.
Drucksache 17/7806 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAlle Veranstaltungsbeiträge widmeten sich den Chancen und Möglichkeiten
der Fernerkundung für die öffentliche Verwaltung. Die genauen Titel der
Beiträge können in der Veranstaltungsagenda eingesehen werden, die auf der
Webseite des Erdbeobachtungszentrums des DLR veröffentlicht ist:
http://www.dlr.de/caf/desktopdefault.aspx/tabid-5234/10681_read-31454/
b) Welche Beiträge wurden von Bundesbehörden zum Thema „zivile
Sicherheit und polizeiliche Aufgaben“ eingebracht?
Im Workshop „zivile Sicherheit und polizeiliche Aufgaben“ wurden Vorträge
von der Bundespolizei und vom Bundeskriminalamt zu den Chancen und
Möglichkeiten der Fernerkundung für die öffentliche Verwaltung gehalten. Im
Übrigen siehe Antwort zu Frage 6a.
c) Welche Vertreter der Privatwirtschaft waren anwesend, und welche
Beiträge wurden von ihnen zum Thema „zivile Sicherheit und
polizeiliche Aufgaben“ eingebracht?
Beim Strategie-Forum waren als Zuhörer Vertreter verschiedener Firmen aus
dem Bereich der Fernerkundung anwesend. Seitens der Privatwirtschaft
wurden auf der Veranstaltung keine Vorträge gehalten.
7. Welchen Umfang hat der kürzlich zwischen Astrium und der ESA
geschlossene Vertrag über eine öffentlich-private Partnerschaft für ein
unabhängiges „Europäisches Datenrelaissatellitensystem“ (EDRS) zur
schnelleren Übertragung innerhalb GMES anfallender großer Datenmengen?
Der am 4. Oktober 2011 von Astrium und ESA unterzeichnete Vertrag zum
Aufbau des EDRS hat ein Gesamtvolumen von 400 Mio. Euro (siehe Antwort
zu Frage 7e) und umfasst das Projekt von der Definitionsphase bis zum Betrieb.
a) Welche deutschen Behörden, Firmen und Institute sind am Auftrag
beteiligt?
Astrium Services ist mit der ESA eine öffentlich-private Partnerschaft für die
Umsetzung des EDRS eingegangen. Im Unterauftrag sind die OHB System
GmbH, Bremen, die Tesat Spacecom GmbH, Backnang, und das Deutsche
Raumfahrtkontrollzentrum (GSOC) des DLR, Oberpfaffenhofen, beteiligt.
b) Wo wird das System administriert und gesteuert?
Administration und Betrieb liegen bei Astrium Services.
c) Welche GMES-Stellen werden mit Daten von Satelliten beliefert?
Die Daten, die von den europäischen Sentinel-Satelliten über EDRS
weitergeleitet werden, werden von den Bodenstationen an das GMES-Bodensegment
zur Weiterverarbeitung geliefert.
d) Für welche sicherheitstechnischen GMES-Dienste hält die
Bundesregierung das EDRS für erforderlich, und welche
sicherheitstechnischen GMES-Dienste werden als erste davon profitieren?
Die optischen Kommunikationsnutzlasten auf den Sentinel-Satelliten sind im
GMES-Programm als Ausfallsicherung für die regulären X-Band-
Kommunikationsnutzlasten vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/7806e) Welche Kosten werden für das Gesamtprojekt veranschlagt, und welche
Anteile werden von Astrium, der EU und von Deutschland getragen?
Das von der ESA veranschlagte Gesamtvolumen beträgt derzeit 400 Mio. Euro.
Mit Unterzeichnung des PPP-Vertrages vom 4. Oktober 2011 ist die ESA-
Beteiligung auf 275 Mio. Euro festgesetzt, die Restsumme in Höhe von 125 Mio. Euro
trägt der Partner Astrium. Der deutsche Anteil liegt bei 127 Mio. Euro. Die EU
leistet keinen finanziellen Beitrag zum Aufbau des EDRS.
f) Wie sind die Eigentumsverhältnisse am EDRS geregelt, und welche
Verpflichtungen ergeben sich daraus für die nächsten 15 Jahre?
Es handelt sich bei EDRS um eine öffentlich-private Partnerschaft. Damit sind
die Eigentumsverhältnisse vertraglich zwischen den Parteien geregelt.
Mit dem Übergang in den Routinebetrieb ist Astrium für das System
verantwortlich. Der Routinebetrieb beginnt mit dem erfolgreichem Start und der
anschließenden Inbetriebnahme. Hiernach entstehen den Mitgliedstaaten keine
weiteren Kosten; Astrium verpflichtet sich nach Kenntnisstand der
Bundesregierung zum Betrieb der Sentinel-Satelliten.
g) Wem gehört das System in 15 Jahren, und welche Verpflichtungen sind
dann noch zu erfüllen?
Mit dem Übergang in den Routinebetrieb ist Astrium für das System
verantwortlich. Es entstehen den ESA-Mitgliedstaaten keine weiteren Kosten.
8. Wie arbeiten deutsche Stellen mit dem EUSC im spanischen Torrejón
administrativ und operativ zusammen?
In Deutschland ist das Auswärtige Amt der nationale Ansprechpartner für das
EUSC. Die Produkte des EUSC werden von dort an weitere Nutzer im Kreise
der Bundesregierung weitergeleitet. Über den regelmäßig tagenden
Verwaltungsrat des EUSC, in dem alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit je einem Vertreter
repräsentiert sind, kann die Bundesregierung Einfluss auf das
Arbeitsprogramm, den Haushalt sowie Fragen betreffend Personal, Ausrüstung und den
generellen Betrieb des EUSC nehmen.
Die Bundeswehr nimmt an Ausbildungen zur Satellitenbildauswertung des
EUSC teil. Die Bundeswehr stellt für einen begrenzten Zeitraum auf
Anforderung Personal für die Satellitenbildauswertung an das EUSC ab.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Hohe Vertreterin
der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben 2010 eine
Absprache zur Bereitstellung von SAR-Lupe-Bildmaterial für die Europäische
Union geschlossen.
a) Welche Daten welcher deutschen Satelliten werden an das EUSC
geliefert?
Das EUSC greift bei der Beschaffung von Bilddaten u. a. auf das deutsche
Radarsatellitensystem „SAR-Lupe“ zurück und kann in einem begrenzten
Umfang Archivbildmaterial des Systems SAR-Lupe anfordern.
b) Nach welchem Verfahren werden Daten vom EUSC an das
Geheimdienstzentrum SitCen geliefert?
Das Lagezentrum SitCen (Situation Center) ist Teil des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD). Das EUSC unterstützt gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Ge-
Drucksache 17/7806 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemeinsamen Aktion 2006/998/GASP vom 21. Dezember 2006 den
Entscheidungsfindungsprozess im Bereich der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP), insbesondere auf dem Gebiet der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP). Dies geschieht regelmäßig auf Anforderung
der Hohen Vertreterin bzw. der ihr unterstellten Dienste, zu denen auch das
Lagezentrum SitCen gehört.
c) Nach welchen Verfahren erhält die Bundesregierung aufbereitete Daten
des EUSC?
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2001/555/GASP vom
20. Juli 2001 werden im Sinne der Transparenz alle Aufträge an das EUSC
durch die Hohe Vertreterin auch den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung
gestellt.
9. Wie wird über die Weitergabe von EUSC-Informationen an internationale
Organisationen wie die Vereinten Nationen, die OSZE oder die NATO
entschieden?
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Dreifachbuchstabe i der Gemeinsamen Aktion 2006/
998/GASP weist die Hohe Vertreterin auf entsprechende Anfrage das EUSC
zur Weitergabe von Produkten oder Dienstleistungen an internationale
Organisationen wie die VN, OSZE oder NATO an, wenn eine solche Anfrage für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), insbesondere die
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik relevant ist.
a) Nach welchen Kriterien wird über die Weitergabe von GMES-Daten an
internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die OSZE
oder die NATO entschieden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Inwiefern wird vor der Weitergabe an andere Organisationen erörtert,
ob dies im Interesse der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik liegt, und wer entscheidet darüber?
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Dreifachbuchstabe i der Gemeinsamen Aktion 2006/
998/GASP obliegt diese Entscheidung der Hohen Vertreterin. Eine förmliche
Anfrage der NATO um Unterstützung durch das EUSC mit Bildanalysen zu
Libyen wurde dem EAD im April zugeleitet. Dieser unterrichtete die EU-
Mitgliedstaaten daraufhin im Rahmen des Politischen- und Sicherheitspolitischen
Komitees (PSK) über sein Vorhaben, der NATO-Anfrage zu entsprechen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
c) Welche „Produkte des EU-Satellitenzentrums“ hat die EU für die
NATO-Operation „Unified Protector“ zur Verfügung gestellt (siehe
Parlamentarische Anfrage, Aktenzeichen E-003943/2011)?
Nach der in der Antwort zu Frage 9b beschriebenen Entscheidung der Hohen
Vertreterin wurden sämtliche bereits erstellten Produkte des EUSC zu Libyen
auch der NATO zur Verfügung gestellt. Eine speziell auf die Bedürfnisse der
NATO-Operation zugeschnittene Auswertung von Satellitenbilddaten durch
das EUSC hat nicht stattgefunden.
d) Wie wurde die Entscheidung hierüber getroffen?
Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/7806e) Welche weiteren „Produkte“, insbesondere von GMES-Diensten,
flossen in die militärische Aufklärung der NATO ein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
f) Ist die Bundesregierung willens und in der Lage, Abgeordneten
aufbereitete Bilder sowohl optischer als auch Radarsatelliten aus Libyen in
jener Qualität vorzulegen, wie sie am Ende auch in höchster
Auflösung etwa dem EAD oder über e-GEOS dem italienischen Militär
übermittelt werden?
Bei den Satellitenbilddaten des EUSC zu Libyen handelt es sich um eingestufte
Informationen. Auf bestehende Verfahren zum Geheimschutz wird verwiesen.
10. Auf welche Art und Weise flossen Aufklärungsdaten des GMES
Emergency Response Service (SAFER) in die Vorbereitung der späteren
NATO-Mission ein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
a) Wann hat die Generaldirektion „Humanitäre Hilfe und Zivilschutz“
der Europäischen Kommission die Überlassung von SAFER-
Kartierungen ersucht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Wo wurde das Ersuchen gestellt, und wo wurde es erörtert?
Auch dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Hat die Generaldirektion „Humanitäre Hilfe und Zivilschutz“ diese
Daten an die NATO weitergegeben?
Es liegen dazu keine Informationen vor.
11. Inwieweit basiert SAFER auf dem abgeschlossenen „integrierten
europäischen Projekt zur maritimen und terrestrischen Umwelt- und
Sicherheitsüberwachung“ (LIMES), das damit wirbt, den Buchstaben „S“ (für
Sicherheit) zum „Hauptdarsteller“ gemacht zu haben?
Das Projekt SAFER basiert in keiner Form auf dem abgeschlossenen Projekt
LIMES, da die inhaltliche Ausrichtung unterschiedlich ist. Die Projekte sind
teilweise zeitlich parallel gelaufen. Es gibt jedoch Projektpartner, die in beiden
Konsortien (LIMES und SAFER) vertreten sind, beispielsweise das DLR.
a) Welche deutschen Stellen waren an LIMES beteiligt oder nutzen bzw.
vermarkten Forschungsergebnisse?
An LIMES waren folgende deutsche Stellen beteiligt: DLR, GAF AG,
Definiens AG, TU Freiberg (Quelle:
www.fp6-limes.eu). Eine Vermarktung der
Ergebnisse findet nicht statt.
b) Welche „verschiedenen Abteilungen“ des DLR arbeiten innerhalb von
SAFER?
Es sind das Deutsche Fernerkundungsdatenzentrum (DFD) und das Institut für
Methodik der Fernerkundung (IMF) daran beteiligt.
Drucksache 17/7806 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Was ist mit der „führende[n] Rolle im Management“ gemeint, die das
DLR nach Selbstauskunft innerhalb von SAFER übernimmt?
Das DFD übernimmt Leitungsfunktionen im Sinne einer Koführung. Daher ist
das DLR im Strategic Management Board (SMB) vertreten.
12. Welche Auflösung haben die Kartierungen des ZKI, das diese für SAFER
über Tubruq, Derna und Ost-Malta angefertigt hatte?
Für ZKI-Dienste wurden folgende Daten kommerzieller
Erdbeobachtungssatelliten verwendet:
● Tobrug: Satellit Quickbird (0,65m),
● Derna: Satellit Worldview-1 (0,5m),
● Ost-Malta: Satellit Ikonos (1m).
Diese Angaben sind auf allen ZKI-Produkten vermerkt. Alle ZKI-Produkte zu
Libyen sind frei über die ZKI-Webseite verfügbar.
a) Wie oft wurden weitere Dienste des ZKI hinsichtlich der Libyen-
Krise in Anspruch genommen?
Es wurden lediglich für die in Frage 12 genannte Anfrage zu SAFER Karten für
Libyen erzeugt.
b) Wann und auf welche Veranlassung hat das ZKI Karten über Salum in
Ägypten erstellt?
Das ZKI hat Karten über Salum im Rahmen der in Frage 12 genannten Anfrage
zu SAFER erstellt.
c) Was ist mit der angekündigten Ausweitung des „Produkt Portfolio“
gemeint, das auf der GMES-Webseite (Zugriff 30. September 2011)
vorab gemeldet wurde?
Gemeint sind damit die zwölf neuen Produkte von SAFER (siehe Antwort zu
Frage 12d), die seit September 2011 angeboten werden.
d) Um welche „neuen Produkte“ handelt es sich dabei, und von wem
werden diese beigesteuert?
Dabei handelt es sich um Angebote für das Krisenmanagement bei
verschiedensten zivilen Notfällen (z. B. Waldbrände, Hochwasser, Vulkanaschewolken)
sowie Referenzkarten dafür (z. B. Überflutungsrisiko, Informationen zu
Infrastruktur etc.). Die Produkte stellt ein Konsortium innerhalb SAFER zur
Verfügung, welches vom DFD des DLR geführt wird, aber auch weitere Anbieter
umfasst.
13. Hält die Bundesregierung die satellitengestützte Aufklärung von GMES
dafür in der Lage, Schäden durch Explosionen festzustellen?
Für eine Nutzung im Rahmen der militärischen Aufklärung werden die
Fähigkeiten von GMES als nicht ausreichend bewertet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7806a) Sind die optischen oder radarbasierenden Kapazitäten von GMES in
der Lage, Bombardierungen der libyschen Zivilbevölkerung bzw. von
Gebäuden festzustellen?
Die bislang bekannten Leistungsparameter von GMES-Sensoren lassen die
Eignung für eine grundsätzliche Feststellung von Beschädigungen erwarten.
Für militärische Zwecke werden diese allerdings als nicht ausreichend
bewertet.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Satellitendaten von GMES
oder anderen Diensten, die eine Bombardierung nachweisen können
oder zumindest nahelegen, etwa wenn diese mit Standorten von
Militärflugzeugen abgeglichen werden, die entweder auf Flugplätzen oder
in der Luft waren?
Hinsichtlich eines anderen Anbieters, nämlich Digital Globe, ist bekannt, dass
Satellitenbildmaterial existiert, das die Ergebnisse von Kampfhandlungen und
Luftangriffen aufzeigt.
Das BMVg nutzt keine Daten von GMES zur militärischen Aufklärung.
c) Flossen Bilder aus der Satellitenaufklärung in die
Entscheidungsfindung der Bundesregierung hinsichtlich der UN-Resolution 1973 ein?
Bilder aus der Satellitenaufklärung flossen nicht in die Entscheidungsfindung
der Bundesregierung über ihr Abstimmungsverhalten zur
Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) ein.
14. Inwieweit arbeitet das DLR mit der italienischen Firma e-GEOS
zusammen, die ein Satellitenzentrum in Neustrelitz betreibt?
e-GEOS betreibt kein Satellitenzentrum in Neustrelitz. Die Telespazio-Tochter
GAF hat wiederum eine Tochter-Gesellschaft, die Firma Euromap, die
Satellitendaten akquiriert, archiviert und kommerziell vertreibt. Für den Empfang
werden die Antennensysteme des DLR in Neustrelitz genutzt.
a) Auf welche deutschen Aufklärungsdaten kann e-GEOS zugreifen,
bzw. mit welchen Firmen unterhält die Firma hierzu nach Kenntnis
der Bundesregierung Verträge?
e-GEOS kann wie jeder andere kommerzielle Kunde Daten von TerraSAR-X
oder RapidEye über die deutschen kommerziellen Vertreiber kaufen.
Aufklärungsdaten kann e-GEOS in Deutschland nicht kaufen.
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass e-GEOS (mindestens im Falle
Libyens) auch das italienische Militär mit Daten hochauflösender
Radarsatelliten versorgt?
Der Bundesregierung sind die Geschäftsbeziehungen des privaten italienischen
Unternehmen e-GEOS im Einzelnen nicht bekannt. Bekannt ist jedoch, dass die
italienische Regierung mit COSMO-SkyMed über ein Nationales Dual-Use-
System von vier hochauflösenden Radarsatelliten verfügt.
Drucksache 17/7806 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass e-GEOS laut eigener
Auskunft auf der Firmenwebseite hierfür auch auf Produkte des von der
EU finanzierten Forschungsprojekts G-MOSAIC zurückgreift?
G-MOSAIC ist ein Projekt für die Lieferung von Geoprodukten für die zivile
Sicherheit. Die Projektergebnisse sind – auch angesichts des zivilen
Projektcharakters – offen zugänglich und können von jedermann, d. h. auch von
e- GEOS selbst weitergenutzt werden.
d) Welche Daten von G-MOSAIC wurden e-GEOS konkret überlassen?
e-GEOS hatte grundsätzlich Zugriff auf alle Daten von G-MOSAIC.
e) In welchem Zeitraum durfte e-GEOS Daten von G-MOSAIC nutzen?
e-GEOS darf über den gesamten Projektzeitraum von Anfang 2009 bis Ende
2011 Daten von G-MOSAIC nutzen.
f) Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Aussage in der Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/5281, dass „GMES-Daten wegen ihrer derzeitigen technischen
Parameter (insbesondere geringe geometrische Auflösung) für
militärische bzw. nachrichtendienstliche Aufklärung nicht geeignet“ seien
vor dem Hintergrund der Überlassung von Daten aus G-MOSAIC an
das italienische Militär, wie sie jetzt von e-GEOS gemeldet wurde?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre Beurteilung zu ändern. Wie
Italien die Eignung der Daten beurteilt, entzieht sich der Kenntnis der
Bundesregierung.
15. Inwiefern bezieht auch die Bundesregierung Daten aus G-MOSAIC, und
über welche Firmen werden diese abgewickelt?
Es werden keine Daten aus dem voroperationellen GMES-Projekt G-MOSAIC
genutzt.
a) Welche Produkte von e-GEOS wurden von der Bundesregierung
bislang gekauft?
Siehe Antwort zu Frage 15. Es wurden keine Produkte aus dem Projekt G-
MOSAIC der Fa. e-GEOS angekauft.
b) Inwieweit hat G-MOSAIC auch Bilder zum Aufstand in Ägypten
geliefert, und welche Auflösung hatten diese?
Siehe Antwort zu Frage 15. Es wurden keine Produkte aus dem Projekt G-
MOSAIC der Fa. e-GEOS angekauft.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Rüstungskonzern
FINMECCANICA mit G-MOSAIC ein Forschungsprojekt unter
Beteiligung deutscher Einrichtungen leitet, dessen Ergebnisse er mit
seinem Tochterunternehmen Telespazio gleichzeitig an das italienische
Militär vermarktet?
Siehe Antwort zu Frage 15. Es wurden keine Produkte aus dem Projekt G-
MOSAIC der Fa. e-GEOS angekauft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/7806d) Worin bestand hierfür die „Unterstützung des DLR“, die e-GEOS auf
seiner Webseite lobt?
e-GEOS hat für die Auswertungen im G-MOSAIC-Kontext auf Auswertungen
im Rahmen von SAFER, die vom DLR erstellt wurden, entsprechend des im
Projekt vereinbarten Verfahrens zurückgegriffen. Eine auf e-GEOS
ausgerichtete aktive „Unterstützung durch das DLR“ fand nicht statt. Auf die
Werbestrategie von e-GEOS nimmt die Bundesregierung keinen Einfluss.
16. Welche Inhalte hatten die „Nutzertreffen“ von G-MOSAIC vom 20. bis
22. Juni 2011 in Torréjon sowie im September 2011 in Neustrelitz?
Auf dem 2nd User-Workshop G-MOSAIC in Torréjon vom 20. bis 22. Juni
2011 fanden nach einer allgemeinen Einführung in die Thematik und
Präsentation allgemeiner Projektinformationen zu G-MOSAIC folgende vier sog.
Demonstration and Practical Sessions statt:
● Security Domain 1 NRC: Natural Resources and Conflicts,
● Security Domain 2 MBM: Migration and Border Monitoring,
● Security Domain 3 CRI: Crisis Management,
● Security Domain 4 CTA: Critical Assets.
Außerdem war eine „Users Panel Discussion“ zum Austausch von Erfahrungen
und Sichtweisen der potentiellen Nutzer Tagungsgegenstand. Den
teilnehmenden Endnutzern und Bedarfsträgern der Services von G-MOSAIC sollte die
Möglichkeit gegeben werden, sich über die bisherige Entwicklung und den
momentanen Sachstand des Projektes sowie die Leistungsfähigkeit der einzelnen
G-MOSAIC-Services zu informieren. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit,
als potentieller Endnutzer Bedürfnisse zu artikulieren, den inzwischen
erreichten Entwicklungsstand zu kommentieren und Empfehlungen für das künftige
Vorgehen zu geben.
Zu einem Treffen in Neustrelitz liegen keine Erkenntnisse vor.
a) Welche Stellen der EU, der Vereinten Nationen sowie Vertreter
deutscher Behörden und Bundesministerien haben an den Treffen
teilgenommen?
Das BKA war als einzige deutsche Behörde beim Treffen in Torréjon als
Teilnehmer vertreten. Hinzu kommt das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V. (DLR) als Organisator einiger Diskussionsthemen.
Von Seiten der EU waren folgende Einrichtungen vertreten:
● European Union Satellite Centre (EUSC),
● Joint Research Centre (JRC),
● EC – DG Enterprise and Industry – GMES Bureau,
● European Defence Agency (EDA),
● European External Action Service (EEAS),
● European Union Satellite Centre (EUSC),
● FRONTEX Agency,
● Research Executive Agency (REA).
Darüber hinaus war auch die European Space Agency (ESA) vertreten.
Drucksache 17/7806 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSeitens der Vereinten Nationen haben folgende Institutionen teilgenommen:
● UN Department for Field Support - Cartographic Section (UN-DFS),
● UN Department Peacekeeping Operations (UN-DPKO),
● United Nations Environment Programme (UNEP),
● United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN
OCHA),
● United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC).
b) Welche „nationalen und zivilen Organisationen“ haben an den Treffen
teilgenommen?
Siehe Antwort zu Frage 16a.
c) Welche „praktischen Demonstrationen“ wurden auf den Treffen
hinsichtlich „Migration and Border Monitoring“, „Critical Assets“ und
„Crisis Management and Assessment“ gezeigt?
In den parallel laufenden Veranstaltungen wurde die Möglichkeit geboten, die
verschiedenen Produkte und Methoden der im Rahmen von G-MOSAIC
entwickelten Services darzustellen und in Augenschein zu nehmen. Da für das BKA
im Wesentlichen das Thema „illicit crops“ aus der Security Domain 1 NRC
Session von Relevanz war, können zu den „praktischen Demonstrationen“
hinsichtlich „Migration and Border Monitoring“, ���Critical Assets“ und „Crisis
Management and Assessment“ keine weiteren Angaben gemacht werden
17. Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zur libysch-nigrischen
Grenzsicherung mitteilen, die – auf Satelliten basiert – innerhalb des EU-
Programms AENEAS (Programm für die finanzielle und technische Hilfe
für Drittländer im Migrations- und Asylbereich) gefördert werden sollte?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
a) Wie soll eine „Bekämpfung der Ursachen der Migration in den
Ursprungsländern“ (laut Projektziel von AENEAS) mittels der
„Vernetzung der nigrischen Grenzposten im Satellitennetz“ umgesetzt
werden?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
b) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die satellitengestützte
Aufrüstung von Grenzposten als „Ursachenbekämpfung“ von Migration
bezeichnet werden kann?
Siehe Antwort zu Frage 17a.
18. Welche Rolle spielt die EU beim Aufbau eines Grenzsicherungssystems
im Wert von 300 Mio. Euro für die südliche Grenze Libyens mit dem
Tschad, an der diese laut dem Förderverein PRO ASYL e. V. beteiligt ist
(www. proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/
Flyer_Libyen_webversion.pdf)?
a) Welche Auftragnehmer werden von der EU mit welchen Mitteln
finanziert?
b) Welche Funktionen erfüllt das System?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/7806c) Welche Satelliten sollen für das Projekt genutzt werden, und von wem
werden sie betrieben?
d) Welche „Subsysteme“ des Auftrags werden, wie von einem der
Auftragsnehmer, dem FINMECCANICA-Ableger SELEX Sistema
Integrati gemeldet, an der Grenze installiert (
www.defensenews.com/
story.php?i= 4313996??
Kommissarin Cecilia Malmström kündigte auf dem Rat für Justiz und Inneres
am 7. Oktober 2010 an, dass bis 2013 insgesamt 50 Mio. Euro für „technische
Hilfestellungen“ insbesondere zur Verbesserung der Grenzkontrollen und der
Bedingungen in den Auffanglagern Libyens zur Verfügung gestellt werden
sollen. Diese finanziellen Mittel dienen nach Aussage von Kommissarin Cecilia
Malmström der Umsetzung der am 4. Oktober 2010 von ihr und Kommissar
Stefan Füle und den libyschen Autoritäten unterzeichneten
Kooperationsagenda zu Migration und Asyl (Joint Communiqué). Bisher hat die Europäische
Kommission keine konkreten Maßnahmen mit Libyen vereinbart. Die
Implementierung dieser Agenda hat die Europäische Kommission aufgrund der
Ereignisse in Libyen bereits im Februar dieses Jahres ausgesetzt.
19. Inwiefern waren satellitengestützte Kapazitäten Libyens oder der EU in
der Initiative vorgesehen, innerhalb derer sich die EU-Innenkommissarin
Cecilia Malmström und der für Europäische Nachbarschaftspolitik
zuständige Kommissar Stefan Füle sich Anfang Oktober 2010 mit dem
damaligen libyschen Außenminister in Tripolis trafen, um einen
„Meilenstein im Kampf gegen illegale Einwanderung“ zu beschließen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt Libyen über keine nationalen
Satellitenkapazitäten. Weitergehende Erkenntnisse liegen nicht vor. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Welche Aufgabe übernehmen die Firmen Telespazio, SELEX und Diehl
BGT Defence GmbH & Co. KG im EU-Forschungsprojekt „Integrated
mobile security kit“ (IMSK), das eine Plattform zur Überwachung von
Gipfeltreffen, Fußballspielen und Großdemonstrationen entwickelt?
Telespazio S.p.A. (Italien) fertigt im Rahmen des IMSK-Projektes technische
Analysen an. Selex Sensors and Airborne Systems Limited (Großbritannien)
entwirft ein mobiles Beobachtungssystem und organisiert die
Demonstrationsaktivitäten. Selex Communications S.p.A. (Italien) analysiert und evaluiert
Kommunikationstechnologien und erarbeitet eine Strategie zur Integration von
bestehenden Technologien. Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG
(Deutschland) trägt zur Entwicklung von optoelektronischen Sensoren bei. Weiterhin ist
Diehl BGT Defence zusammen mit anderen Partnern verantwortlich für das
technische Management des Projektes und stellt sicher, dass die technische
Gesamtlösung den Systemanforderungen entspricht.
a) Mit welchen Forschungen ist die Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e. V. am IMSK beteiligt, und welche
Beiträge werden hierfür erbracht?
Die am Projekt beteiligten Institute der Fraunhofer-Gesellschaft befassen sich
mit Themen der Informationslogistik und -zusammenführung. Weiterhin stellen
sie Beiträge zu Ad-hoc-Lokalisierungsnetzwerken zur Verfügung.
Drucksache 17/7806 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Mit welchen Kapazitäten arbeitet das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V. am IMSK, und welche Beiträge werden hierfür
erbracht?
Das DLR untersucht die Einsatzmöglichkeiten von Terahertz-Scannern (THz-
Scannern) für die im Rahmen von IMSK angestrebten Sicherheitslösungen.
Das DLR entwickelt weder Systeme für IMSK noch stellt es Hardware für
IMSK bereit.
c) Innerhalb welcher nationaler oder internationaler Forschungsprojekte
arbeitet DLR an ähnlichen Anwendungen?
Das DLR arbeitet zur Zeit an THz-Scannern für die Personenkontrolle an
Flughäfen im Rahmen des DLR-FuT-Programms (Projekt FAMOUS 2, Verkehr).
d) Fließen in die Beteiligung des DLR am IMSK oder ähnlichen
Forschungsprojekten auch Ergebnisse ein, die das dem DLR
angeschlossene ZKI beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm oder dem Nato-
Gipfel 2009 in Strasbourg sammelte, als es Polizeien mit Daten aus
der Satellitenaufklärung versorgte?
Nein.
e) Was ist mit dem Projektziel der Reaktion auf „ordinary violence“
gemeint, und wie soll das IMSK konkret dabei helfen, diese innerhalb
der operativen Polizeiarbeit zu handhaben?
Der Begriff „ordinary violence“ bezeichnet Gewalt, wie sie z. B. bei
Fußballspielen von Hooligans ausgeübt wird und grenzt diese u. a. von terroristischer
Gewalt ab. IMSK soll zu mehr Sicherheit vor „ordinary violence“ durch den
Einsatz von Sicherheitsscannern führen.
f) Welche konkreten Anwendungsgebiete des IMSK böten sich wie auf
der Projektwebseite angegeben für die Sicherheitsarchitektur
anlässlich von „royal weddings“ (bitte für die jeweiligen IMSK-Work-
Packages bzw. Forschungsgebiete einzeln erläutern)?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]