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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einsatz sog. IMSI-Catcher durch Sicherheitsbehörden

Umfang des Einsatzes von IMSI-Catchern (International Mobile Subscriber Identity &ndash; Gerät zur Ortung von Mobilfunkgeräten und zum Mithören von Mobilfunk-Gesprächen) durch deutsche Behörden in den Bereichen Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Geheimdienste; Umfang der erhobenen Daten, rechtliche Konsequenzen der erlangten Erkenntnisse, Ausforschung von Freiheitsbewegungen in Nordafrika und arabischen Staaten mit Hilfe von IMSI-Catchern, Frage der Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von IMSI-Catchern<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/742220. 10. 2011

Einsatz sogenannter IMSI-Catcher durch Sicherheitsbehörden

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Proteste gegen Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar 2011 in Dresden ist es neben der massenhaften Sammlung von Verkehrsdaten von Demonstrierenden, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und auch von Politikerinnen und Politikern mittels Funkzellenabfrage Medienberichten zufolge auch zum Einsatz so genannter IMSI-Catcher gekommen.

Mit diesen Geräten können Sicherheitsbehörden durch Simulierung einer Mobilfunkzelle eines Netzbetreibers Mobiltelefone unter anderem dazu bringen, ihre International Mobile Subscriber Identity (IMSI) an die vermeintliche Funkzelle zu senden. Das Abfangen der IMSI ermöglicht in erster Linie eine Identifizierung der zum Abrufzeitpunkt in einer Funkzelle anwesenden Anschlussinhaber sowie die Lokalisierung bekannter Anschlussinhaber. Nach geltendem Recht ist der Einsatz der IMSI-Catcher den Strafverfolgungsbehörden, dem Bundeskriminalamt und den Nachrichtendiensten gestattet.

Zur Strafverfolgung ist die Verwendung der Geräte nur bei Straftaten von „auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“ – wie sie insbesondere in § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) aufgeführt sind – zulässig. In der Regel ist eine richterliche Anordnung erforderlich und die Maßnahme ist auf maximal sechs Monate zu befristen (§ 100i Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 100b Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 bzw. § 100i Absatz 3 Satz 2 StPO).

Es müssen „bestimmte Tatsachen“ den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine solche Straftat begangen hat. Die Maßnahme darf sich nur gegen den Beschuldigten oder seinen Nachrichtenmittler richten (§ 100i Absatz 3 Satz 1 i. V. m. § 100a Absatz 3 StPO). Je nach Funkzellenbereich ist aber daneben eine erhebliche Zahl an der Straftat Unbeteiligter zwangsläufig betroffen. Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Absatz 1 unvermeidbar ist. Über den Datenabgleich zur Ermittlung der gesuchten Geräte- und Kartennummer hinaus dürfen sie nicht verwendet werden und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen.

Entsprechende Maßnahmen von Bundesbehörden zur Gefahrenabwehr beruhen z. B. auf §§ 20n des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG.

Entsprechende Maßnahmen der Geheimdienste beruhen auf §§ 8 Absatz 2, 9 Absatz 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), § 3 des Bundesnachrichtendienstgesetzes und § 5 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst. § 9 Absatz 4 BVerfSchG erlaubt den Einsatz von IMSI-Catchern ausschließlich zum Zwecke der Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder der Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer.

Einem Bericht der „taz“ vom 17. September 2011 zufolge soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Umfeld der Dresdner Proteste tatsächlich mindestens einen IMSI-Catcher eingesetzt haben, u. U. sogar zur Aufzeichnung von Gesprächsinhalten.

Über die Anwendung durch hiesige Sicherheitsbehörden hinaus hat die Verwendung deutscher Technologie zur Kommunikationsüberwachung auch eine internationale Dimension. So berichtet beispielsweise am 25. August 2011 die „Süddeutsche Zeitung“ über die Rolle von in Deutschland bzw. von deutschen Unternehmen entwickelter bzw. hergestellter Kommunikations- bzw. Überwachungstechnik bei der Zurückdrängung der Freiheitsbewegung im Golfstaat Bahrain.

Wir fragen die Bundesregierung je zu den Bereichen I. Strafverfolgung II. Gefahrenabwehr/Gefahrenvorsorge III. Geheimdienste Folgendes:

Fragen8

1

In wie vielen Fällen haben die je zuständigen Bundesbehörden seit ihrer gesetzlichen Befugnis IMSI-Catcher zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt auch wie folgt):

a) Jahr,

b) Einsatzanlass, in je welchem Verfahren,

c) je verwendetes Modell,

d) Behörde?

2

Hat das BfV anlässlich der Dresdner Demonstrationen am 19. Februar 2011 IMSI-Catcher eingesetzt?

3

Wenn ja,

a) wie viele Daten sind bei diesem Einsatz erhoben worden, und

b) wie hat das BfV die erhobenen Daten weiter behandelt?

4

In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Landesbehörden IMSI-Catcher eingesetzt (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

5

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Sicherheitsbehörden des Bundes und/oder der Länder Inhalte einer Telekommunikation mithilfe eines IMSI-Catcher mitgehört haben, und wenn ja, wie viele (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?

6

Welche rechtlichen Konsequenzen konnten nach Wissen der Bundesregierung aufgrund der so erlangten Erkenntnisse in wie vielen der Einsatzfälle gezogen werden (z. B. je wie viele Verurteilungen, Anklagen etc.)?

7

a) Wie viele IMSI-Catcher je welcher Fabrikate wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland an je welche Behörden anderer Staaten verkauft?

c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass mithilfe exportierter IMSI-Catcher Freiheitsbewegungen, wie etwa die in Nordafrika und den arabischen Staaten, ausgeforscht und unterdrückt wurden?

8

a) Waren bzw. sind für Ausfuhren von IMSI-Catcher aus Deutschland Ausfuhrgenehmigungen erforderlich?

b) Wenn ja, wie beschied das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA – seit 2005 die Anträge auf solche Genehmigungen (bitte Statistik)?

Berlin, den 20. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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