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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Militärische Eskalationspolitik der Türkei gegenüber der Republik Zypern als Gefährdung für den Mittelmeerraum

Einschätzung der Rechtsverbindlichkeit der von den Garantiemächten Zyperns (Griechenland, Türkei und Großbritannien) im Zuge der Unabhängigkeit Zyperns 1960 geschlossenen Verträge, Berechtigung der Republik Zypern zur Durchführung von Erkundungen nach Erdöl und Gas in den Küstengewässern, Verträge über Rohstofferkundung und -nutzung zwischen der Türkei und dem türkisch besetzten Teil der Republik Zypern, jüngste Eskalationsmaßnahmen der Türkei, deutsche sicherheits- und verteidigungspolitische Strategie, Beistandsverpflichtungen gegenüber der Republik Zypern, Konfliktbeilegung im östlichen Mittelmeer<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/744721. 10. 2011

Militärische Eskalationspolitik der Türkei gegenüber der Republik Zypern als Gefährdung für den Mittelmeerraum

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Katrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die geopolitische Lage der Republik Zypern hat enormen Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die uneingeschränkte Ausübung ihrer Souveränität und sie setzte in der Vergangenheit das Land immer wieder der Gefahr ausländischer Einmischungsversuche aus. Seit 37 Jahren kämpft die zypriotische Bevölkerung um die Wiederherstellung der demokratischen Selbstbestimmungsrechte, die durch den Staatsstreich der griechischen Militärjunta und der Putschisten auf Zypern sowie der darauffolgenden militärischen Invasion der Türkei erdrückt wurden. Die Angriffe auf die demokratischen Selbstbestimmungsrechte stellten zugleich die Verwirklichung des von der NATO erarbeiteten Plans zur Verhinderung einer linken Erneuerung in der Region nach dem Zweiten Weltkrieg dar (Gladio, Stay-behind-Organisation der NATO). Hauptleidtragende dieser Entwicklung sind nach wie vor die in der Republik Zypern lebenden Menschen.

Bemühungen der Republik Zypern um eine friedliche Beendigung des Konfliktes wurden bereits dreimal mit der Drohung eines Kriegsausbruchs zwischen NATO-Mitgliedstaaten seitens der Türkei vereitelt (siehe International Crisis Group, Europe Briefing Nr. 64 vom 19. Juni 2011).

Während die gegenwärtige Regierung und der Präsident der Republik Zypern, Dimitris Christofias, ernsthafte Bemühungen zu einer friedlichen Beilegung des sog. Zypernkonfliktes unternehmen, versucht die Türkei jüngst erneut mit militärischen Drohungen und einer Instrumentalisierung ihrer Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (EU) alle Verhandlungsbemühungen zu sabotieren. Die Türkei nutzt vor diesem Hintergrund auch die gegenwärtig stattfindenden Erkundungen nach Erdöl- und Erdgasvorkommen in den zypriotischen Küstengewässern, um durch eine erneute Eskalation des Zypernkonfliktes die EU und die internationale Gemeinschaft zu einer Anerkennung des seit 1974 von ihr völkerrechtswidrig besetzten Teils der Republik Zyperns zu nötigen. Diese türkische Eskalationsstrategie befördert auch rassistische und neofaschistische Tendenzen auf Zypern, die sich gegen ein friedliches Zusammenleben von griechischen und türkischen Zyprioten richten. Die Zusammenarbeit zypriotischer Neofaschisten der E.LA.M mit deutschen Neonazis der NPD zeigt die internationale Tragweite dieses Gefahrenpotentials (siehe Bundestagsdrucksache 17/6968).

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6669, Antwort zu Frage 1 angegeben, sie wisse nichts über einen Bericht des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Februar 2011, in dem die Gültigkeit der Verträge der Garantiemächte Zyperns (Griechenland, Türkei und Großbritannien), die im Zuge der Unabhängigkeit Zyperns 1960 geschlossen wurden, in Frage gestellt wird. Sie vertrat in ihrer Antwort sogar die Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland als Nicht-Vertragspartei dieses Vertrages „mithin durch diesen Vertrag nicht gebunden“ sei und ihr weder die „Auslegung des Garantievertrags obliegt“ noch sie einen „Einblick in die Entstehungsgeschichte und die spätere Übung der Vertragsparteien des Garantievertrags“ habe (siehe Bundestagsdrucksache 17/6669, Antwort zu den Fragen 2 bis 10). Diese Auffassung, sich de facto nicht inhaltlich mit völkerrechtlichen Abkommen wie den Garantieverträgen zur Unabhängigkeit der Republik Zypern befassen zu müssen bzw. ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, ist schon allein deshalb fragwürdig, weil die Republik Zypern wie die Bundesrepublik Deutschland ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist. Diese Auffassung widerspricht aber auch dem Grundgesetz, denn es geht hier nicht um eine innerstaatliche Anwendung der Garantieverträge, sondern um ihre völkerrechtliche Anerkennung im zwischenstaatlichen Bereich. Ihr obliegt die Kenntnisnahme und Auslegung bestehender völkerrechtlicher Verträge im Rahmen der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten.

Das mangelnde Interesse an einer Klärung bezüglich des Vorhandenseins oder Fehlens einer rechtlichen Geltung der Garantieverträge für die Bundesregierung ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil davon auch die Rechtsgrundlage für die Benutzung der britischen Sovereign Base Areas (SBAs) durch Bundeswehrsoldaten bei der Verlegung nach Afghanistan ausschlaggebend ist. Wenn die Bundesrepublik Deutschland eine völkerrechtliche Auslegung nicht durchführen und mithin auch eine völkerrechtlich verbindliche Rechtsgrundlage nicht vorweisen kann, müsste sie die Nutzung dieser Militärbasen durch Angehörige der Bundeswehr sofort unterbinden und sich gegen eine Nutzung durch ihre Verbündeten in Missionen der Vereinten Nationen, der EU und der NATO aussprechen.

Fragwürdig ist auch die Haltung der Bundesregierung zur völkerrechtswidrigen Praxis der Türkei, internationale Verträge wie das Ankara-Protokoll nach Belieben umzusetzen und von sachfremden Forderungen gegenüber der Republik Zypern abhängig zu machen. Denn anders als von der Bundesregierung suggeriert, hängt die Verpflichtung zur Umsetzung des Ankara-Protokolls nicht von zyprischen Zugeständnissen und deren Kompromissbereitschaft gegenüber der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft im völkerrechtswidrig türkisch besetzten Teil der Republik Zypern ab. Dieses Verhalten der Bundesregierung erweckt den Anschein, die gegenwärtige Teilung der Republik Zypern sei Folge der „Isolierung der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft“ und nicht umgekehrt, die völkerrechtliche Isolierung des türkisch besetzten Teils der Republik Zypern eine Folge der völkerrechtswidrigen und das Gewaltverbot der UN-Charta missachtenden Militärinvasion in Zypern durch die Türkei. Die Tatsache, dass die Bundesregierung eine derartige Auffassung gerade zu einem Zeitpunkt vertritt, da sie den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat führte, wirft ein besonderes Licht auf ihre Rolle in der Eskalation der sicherheitspolitischen Lage im östlichen Mittelmeer, insbesondere gegenüber der Republik Zypern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat die Bundesregierung inzwischen den Bericht des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Februar 2011 zur Kenntnis genommen, in dem die Gültigkeit der Verträge der Garantiemächte Zyperns (Griechenland, Türkei und Großbritannien) in Frage gestellt werden, welche im Zuge der Unabhängigkeit Zyperns 1960 geschlossen wurden?

Wenn ja, welche rechtlichen Schlussfolgerungen für ihre Position gegenüber den Konfliktparteien im Zypernkonflikt zieht die Bundesregierung aus dem genannten Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates?

2

Vertritt die Bundesregierung auf der Grundlage ihrer rechtlichen Einschätzung die Auffassung, dass die Garantieverträge, die von den Garantiemächten Zyperns (Griechenland, Türkei und Großbritannien) im Zuge der Unabhängigkeit Zyperns 1960 geschlossen wurden, nach wie vor rechtsverbindlich sind?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage und tatsächlichen Einschätzung bezüglich des Umfanges der Souveränität der Republik Zypern nutzt die Bundesregierung das Staatsgebiet der Republik Zypern und die Sovereign Base Areas (SBAs) durch die deutschen „Austauschoffiziere, die Dienst in den britischen Streitkräften leisten und mit diesen gemeinsam nach Afghanistan verlegt werden, [die] gelegentlich die britische Basis Akrotiri im Rahmen von technischen Zwischenstopps“ nutzen (siehe Antwort zu Frage 19, Bundestagsdrucksache 17/6669)?

4

Erkennt die Bundesrepublik Deutschland das uneingeschränkte souveräne Recht der Republik Zypern als Mitgliedstaat der Vereinten Nationen und zugleich Mitgliedstaat der EU an, nach welchem es berechtigt ist, Erkundungen nach Erdöl-und Gasvorkommen in den Küstengewässern der Republik Zypern durchzuführen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die völkerrechtliche und politische Dimension der jüngsten Eskalationsmaßnahmen der Türkei gegenüber der Republik Zypern vor dem Hintergrund der Erkundung von Erdöl- und Gasvorkommen in den Küstengewässern der Republik Zypern?

6

Vertritt die Bundesregierung auf Grundlage ihrer rechtlichen Einschätzung die Auffassung, dass Verträge über die Erkundung und Nutzung von Rohstoffen (insbesondere Erdöl- und Gasvorkommen), welche zwischen der Türkei und dem türkisch besetzten Teil der Republik Zypern geschlossen werden, völkerrechtswidrig sind?

7

Inwieweit hält die Bundesregierung den Abschluss des Vertrages zwischen der Türkei und dem nicht völkerrechtsfähigen türkisch besetzten Teil der Republik Zypern über die gemeinsame Ausbeutung der Ressourcen vor Zypern für rechtswidrig?

8

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die türkische Regierung internationales Recht einhalten muss und die legitime Erkundung der Erdgasvorkommen durch die Republik Zypern nicht mit den Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage verbinden darf?

9

Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf das geschätzte Volumen der Erdöl- und Gasvorkommen im östlichen Mittelmeer?

10

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die türkische Regierung drei Fregatten und drei U-Boote der türkischen Kriegsmarine in die zypriotischen Hoheitsgewässer entsandt hat (www.suedkurier.de/news/brennpunkte/politik/Saebelrasseln-im-Mittelmeer;art410924,5128095)?

a) Welche rechtlichen und politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung oder plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Verlegen türkischer Kriegsschiffe in zypriotische Küstengewässer?

b) Inwieweit hält die Bundesregierung die Präsenz dieser türkischen Kriegsschiffe in den Gewässern der Republik Zypern völkerrechtlich für illegal?

11

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass Russland aus Solidarität mit der Republik Zypern zwei U-Boote ins Mittelmeer geschickt hat (siehe www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/die-tuerkei-aufkonfrontationskurs/4628518.html)?

12

Welchen Inhalt und welche rechtliche Ausgestaltung haben militärische Beistandsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Republik Zypern als EU-Mitgliedstaat falls es zu einem militärischen Konflikt im östlichen Mittelmeerraum kommen sollte?

a) Beinhalten diese auch die Sicherung der durch das Grenzabkommen zwischen der Republik Zypern und Israel festgelegten Seegrenzen?

b) Inwiefern stehen diese den Beistandsverpflichtungen gegenüber dem NATO-Mitgliedstaat Türkei entgegen?

13

Besteht eine sicherheits- und verteidigungspolitische Strategie der Bundesregierung (namentlich des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für Verteidigung), falls es zu einer militärischen Eskalation des Konfliktes kommen sollte?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

14

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang auf bilateraler, europäischer und multilateraler Ebene vorgenommen, um den Konflikt im östlichen Mittelmeer zwischen der Republik Zypern und der Türkei friedlich beizulegen?

Berlin, den 21. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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