BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Fehlende Beteiligung des Bundestages bei der Formulierung des Stiftungszwecks, nicht ausreichende Berücksichtigung der Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit sowie transsexueller und intersexueller Menschen, weitere Fragen zu Rechtsform, Satzung und Zusammensetzung der Gremien der Stiftung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

10.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/744824. 10. 2011

Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 31. August dieses Jahres hat das Bundeskabinett die Einrichtung einer „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ beschlossen. In einem Schreiben an die Fraktionen des Deutschen Bundestages vom 20. September 2011 beruft sich die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, darauf, dass „bereits im Jahr 2000 … der Deutsche Bundestag einstimmig gefordert (hatte), als Beitrag zum kollektiven Ausgleich des an Homosexuellen begangenen NS-Unrechts eine Stiftung zu errichten.“

In dem von der Bundesregierung in Anspruch genommenen Bundestagsbeschluss heißt es im Wortlaut: „Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung, … gegebenenfalls Vorschläge zu entwickeln, wie Lücken bei der Entschädigung, Rückerstattung und beim Rentenschadensausgleich für homosexuelle NS-Opfer geschlossen werden können. Dabei ist heute vor allem an einen kollektiven Ausgleich zu denken, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht und der Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit gewidmet ist (z. B. in Form einer Stiftung in Gedenken an Magnus Hirschfeld, einer Preisverleihung und ähnlicher Maßnahmen)“ (Bundestagsdrucksache 14/4894, S. 4).

Von der vom Deutschen Bundestag gewünschten „Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit“ ist im Stiftungszweck der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ aber nicht die Rede. Die Förderung von Bürger- und Menschenrechtsarbeit wäre nach diesem Stiftungszweck nicht möglich – etwa eine Unterstützung von bereits existierenden Bürgerrechtsgruppen im In- und Ausland. Dabei ist gerade die aktive Bürgerrechtsarbeit und internationale Menschenrechtsarbeit die notwendige politische Konsequenz aus der Beschäftigung mit der Homosexuellenverfolgung in der Geschichte.

In den vergangenen Jahren ist auch die Menschenrechtsgewährleistung für trans- und intersexuelle Menschen stärker in den Fokus gerückt. Es wird begonnen, die Verfolgungsgeschichte dieser Gruppen aufzuarbeiten. Auch der Namensgeber der Stiftung, Dr. Magnus Hirschfeld, hat zur Trans- und Intersexualität gearbeitet. Dennoch finden trans- und intersexuelle Menschen in der Satzung der Stiftung keine Erwähnung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Warum hat die Bundesregierung, obwohl sie sich auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages beruft, das Parlament bei der Ausgestaltung der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“, insbesondere der Formulierung des Stiftungszwecks und der Rechtsform der Stiftung, nicht beteiligt?

2

Warum hat die Bundesregierung die privatrechtliche Rechtsform gewählt und so das Vorhaben der parlamentarischen Beratung entzogen, wie sie bei einem Stiftungsgesetz erforderlich ist?

3

Warum ist unter den Stiftungszwecken die Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit nicht berücksichtigt, obwohl der Deutsche Bundestag in seinem einstimmigen Beschluss aus dem Jahr 2000 ausdrücklich betont hat, dass eine etwaige Stiftung in Gedenken an Magnus Hirschfeld „der Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit gewidmet“ sein solle?

4

Welche Gründe hatte die Bundesregierung, im Entwurf zur Satzung der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ das Aufgabenfeld, gesellschaftlicher Diskriminierung entgegenzuwirken, auf Deutschland zu beschränken und die europäische und internationale Menschenrechtsarbeit somit nicht zu berücksichtigen?

5

Hat die Bundesregierung ihr Vorhaben angesichts des Stiftungszwecks „Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung“ und der Länderkompetenzen in diesem Bereich (Artikel 70 ff., Artikel 91b des Grundgesetzes) mit den Bundesländern beraten?

a) Wenn ja, bei welcher Gelegenheit?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Hat die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen, die in den Aufgabenfeldern der zukünftigen „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ bereits tätig sind, vor dem Kabinettsbeschluss am 31. August 2011 bezüglich der Ausgestaltung der Satzung der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ konsultiert, insbesondere auch zum Stiftungszweck, zur Rechtsform der Stiftung und zur Zusammensetzung der Stiftungsgremien?

a) Wenn ja, welche Organisationen wurden konsultiert und in welcher Form geschah das?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine geschlechtergerechte Zusammensetzung der Gremien sowie der Arbeit der Stiftung gewährleistet ist?

8

Warum berücksichtigt die Bundesregierung in der Satzung der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ die Gruppen der transsexuellen und zwischengeschlechtlichen Menschen, ihr Leben und ihre gesellschaftliche Lebenswelt sowie ihre fortgesetzte gesellschaftliche Diskriminierung nicht?

9

Warum sind bei der Ausgestaltung der Gremien der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ keine Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen transsexueller und zwischengeschlechtlicher Menschen vorgesehen?

10

Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, als Stiftungsvorstand der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ lediglich eine Person vorzusehen?

11

a) Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, dass der erste Stiftungsvorstand mit einer Amtszeit von fünf Jahren allein durch das Bundesministerium der Justiz ohne jede Beteiligungsmöglichkeit des Kuratoriums der Stiftung bestellt werden soll?

b) Nach welchen Kriterien und wann soll der Stiftungsvorstand vom Bundesministerium der Justiz berufen werden?

Gibt es bei dem Verfahren schon erste Vorbereitungen, Entscheidungen oder Vorauswahlen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

12

Welcher der Stiftungszwecke wird durch Veröffentlichungen auf der Homepage der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ erfüllt, in denen – wie im folgenden Zitat – Öffentlichkeitsarbeit über die Aktivitäten der Bundesregierung bzw. der Bundesjustizministerin stattfindet: „Als 1994 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer ersten Amtszeit die Abschaffung des diskriminierenden § 175 StGB auf den Weg brachte, war das ein wichtiger Schritt hin zur Gleichbehandlung von Homosexuellen. (…) Die Bundesregierung hat sich nach der Bundestagswahl 2009 die Gleichberechtigung von Homosexuellen zum Ziel gesetzt. Am 20. Mai 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, eingetragene Lebenspartner bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer Ehegatten gleichzustellen. Den Abbau von Diskriminierungen im Beamtenrecht hat die Bundesregierung am 20. Oktober 2010 auf den Weg gebracht. Gleiche Rechte für Lebenspartner und Ehegatten sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten.“ (www.bundestiftungmagnushirschfeld.de/?page_id=310, abgerufen am 11. Oktober 2011)?

13

Ist beabsichtigt, mittels der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ auch zukünftig Öffentlichkeitsarbeit zu den Aktivitäten der Bundesregierung zu betreiben?

Berlin, den 24. Oktober 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen