[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7705
17. Wahlperiode 11. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7561 –
Humanitäre Katastrophe und politisch-militärische Interessen in Somalia
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit mehr als 20 Jahren werden die Menschen in Somalia infolge militärischer
Interventionen und Bürgerkriege in dieser geopolitisch bedeutenden Region
mit einer humanitären Katastrophe konfrontiert, die sich in diesem Jahr weiter
verschärft hat. Nach Angaben der Vereinten Nationen droht 750 000 Somalis
der Hungertod, wovon mehr als 400 000 Kinder betroffen sind. Die
strukturellen Ursachen von Hunger, Armut, sozialer Ungerechtigkeit und
Beschränkungen im Zugang zu Nahrungsmitteln in Somalia sind keinesfalls klimatisch,
sondern politisch bedingt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtig von
westlichen Banken, Hedgefonds und institutionellen Anlegern, wie Pensionsfonds,
Staatsfonds und Versicherungen, verursachten Wirtschaftskrise trägt die
Bevölkerung Somalias eine wesentliche Last der ausgelösten Verwerfungen, die
bereits durch die globale Finanzpolitik des Internationalen Währungsfonds
(IWF) und der Weltbank in den 70er-Jahren gegenüber Afrika eingeleitet
wurden. Durch verstärkten Zugriff auf Agrarrohstoffe als Instrument der
Spekulation auf den Finanzmärkten werden die gravierenden Konsequenzen dieser
Politik noch weiter verschärft. Die Nahrungsmittelpreise stiegen in diesem
Zusammenhang in Somalia stark an, so dass die Preise für Getreide heute
240 Prozent über dem Jahresdurchschnitt von 2009 liegen. Auch der
industrielle Fischfang vor den Küsten Somalias, der den dortigen Fischern jede
Grundlage ihrer Existenz genommen hat, hat einen massiven Anteil an dem
Ausmaß der derzeitigen Katastrophe. Viele Menschen sehen sich angesichts
der von westlichen Reedereien überfischten Küstengewässer gezwungen,
ihren Lebensunterhalt durch Piraterie zu erwirtschaften. Die militärische
Bekämpfung der Erscheinungsformen dieser sozialen Verwerfungen führt zu
einer weiteren Verschärfung der humanitären Lage.
Da die Übergangsregierung nur eine sehr begrenzte Kontrolle ausübt und sich
in einer militärischen Auseinandersetzung mit der al-Shabaab befindet, kann und
will sie keine flächendeckende humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Somalias
leisten oder gewährleisten. Ähnliches gilt für die internationale Gemeinschaft,
welche die al-Shabaab als terroristisch einstuft und offen Kampfhandlungen
gegen diese unterstützt. Teilweise wurden Hilfsmaßnahmen in den von al-Shabaab
kontrollierten Gebieten von den USA, der AMISOM und der sog. Übergangs- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7705 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderegierung aktiv unterbunden (siehe
www.irinnews.org/report.aspx?reportID=
93783,
www.crisisgroup.org/en/regions/africa/horn-of-africa/somalia/
betterus- response-to-somalia-famine.aspx). Auch die Deutsche Welthungerhilfe e. V.
bezeichnete die Hungerkatastrophe als ein „Gelegenheitsfenster“, um die
Legitimität der al-Shabaab weiter zu schwächen und diese „Schwäche“ für
eine „Lösung des Konfliktes“ zu nutzen (siehe
www.entwicklung-hilft.de/
fileadmin/upload/PDF/Welthungerhilfe-Brennpunkt_D%C3%BCrre_Horn_
von_Afrika.pdf). 20 andere Hilfsorganisationen hingegen wandten sich am
21. September 2011 mit einem offenen Brief gegen ihre Instrumentalisierung
für politische Zwecke und forderten einen „dramatischen Wechsel des
Ansatzes“ der internationalen Gemeinschaft gegenüber Somalia: „Das humanitäre
Imperativ, Menschenleben zu retten, muss über jedes politische Interesse
gestellt werden“ (
www.oxfam.ca/news-and-publications/news/joint-
somalialetter-2001-09-21). In diesem Zusammenhang riefen sie alle beteiligten
Konfliktparteien auf, „sich unverzüglich für einen vollständigen Waffenstillstand in
Somalia einzusetzen“.
Die intervenierenden Staaten haben trotz ihres nunmehr 20 Jahre andauernden
Engagements in Somalia weder Stabilität noch rechtstaatliche Strukturen
aufbauen können, teilweise Ansätze solcher Strukturen sogar aktiv untergraben
(vgl.
www.pambazuka.org/en/category/features/75805). Zunehmend greifen
sie zu Maßnahmen der Aufstandsbekämpfung, um ihre politischen Gegner
auszuschalten. Mit Hilfe von Drohnen führt die US-Armee immer wieder
gezielte extralegale Tötungen aus. Der US-amerikanische Geheimdienst CIA
unterhält in Somalia in der Nähe des Aden Adde International Airport von
Mogadishu Geheimgefängnisse, in welchen ohne rechtsstaatliche Verfahren
oder die Beteiligung der Gerichte u. a. Äthiopier und Kenianer verhört
werden. An den dort stattfindenden Verhören sollen neben US-amerikanischen
auch französische Sicherheitsbeamte beteiligt sein. Mitarbeiter der CIA sollen
in dem Geheimgefängnis darüber hinaus somalische Sicherheitskräfte in
Antiterrorabwehr ausbilden (siehe
www.thenation.com/article/161936/cias-
secretsites-somalia).
Die Ausbildung somalischer Rekruten durch die europäische Mission EUTM
droht den Konflikt in Somalia weiter zu eskalieren und auf die Nachbarstaaten
Äthiopien und Kenia sowie Uganda auszuweiten.
Am 17. Oktober 2011 marschierte das von britischen und US-
amerikanischen Militärberatern ausgebildete kenianische Militär zur Bekämpfung der
al-Shabaab völkerrechtswidrig in Somalia ein. Es wird massiv durch
französische und amerikanische Militärhilfe hierbei unterstützt (siehe „Frankreich
hilft Kenia in Somalia“, FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 26. Oktober
2011). Der Konflikt droht damit sich auf Kenia und Uganda auszuweiten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller, dass die
wesentlichen Ursachen der derzeitigen Hungerkrise in Somalia nicht primär
klimatischer, sondern politischer Natur sind. Zu nennen sind in diesem
Zusammenhang der seit etwa zwei Jahrzehnten in großen Teilen des Landes herrschende
Bürgerkrieg, der weitgehende Zerfall staatlicher Strukturen, und die mit den
vorgenannten Phänomenen einhergehende extreme Beeinträchtigung normaler
Wirtschaftstätigkeit in Somalia. Die Bundesregierung betrachtet diese
Phänomene auch als bei weitem wesentlichste Ursachen für die in den letzten Jahren
stark gewachsene Bedrohung der internationalen Schifffahrt vor Somalia durch
organisierte Piraterie.
Die Bundesregierung teilt hingegen nicht die Einschätzung der Fragesteller, die
jüngsten militärischen Aktionen der kenianischen Streitkräfte in Somalia
verstießen gegen Völkerrecht. Diese Aktionen erfolgen in Absprache mit und mit
Zustimmung der international anerkannten somalischen Übergangsregierung.
Von einer Unterstützung der kenianischen Maßnahmen durch „französische
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7705und amerikanische Militärhilfe“ ist der Bundesregierung zudem nichts bekannt.
Bekannt ist allein eine französische Zusage für Hilfe bei innerkenianischen
militärischen Lufttransporten.
1. Welche Regionen in Somalia wurden nach Kenntnissen der
Bundesregierung durch internationale Hilfslieferungen seit 2008 bis heute mit
Nahrungsmitteln und in welcher Höhe versorgt (bitte die betreffenden Gebiete
und ihre Reichweite auf einer Karte von Somalia einzeichnen)?
Die Bundesregierung kann über Hilfslieferungen der von ihr unterstützten
internationalen Organisationen in den Jahren 2008 bis heute folgende Angaben
machen:
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat nicht nur in
Zusammenarbeit mit dem Welternährungsprogramm (WEP), CARE und somalischen
Organisationen wie dem Somalischen Roten Halbmond Nahrungsmittel,
Wasser und weitere Hilfsgüter geliefert, sondern auch durch anderweitige
Unterstützung (Verteilung von Kochgerät, landwirtschaftlichen Werkzeugen,
Saatgut, Dünger, Cash for Work-Maßnahmen, Dammbauten,
Bewässerungsmaßnahmen etc.) dazu beigetragen, dass die somalische Bevölkerung sich selbst
mit Nahrungsmitteln versorgen konnte. Welche Regionen im Laufe der
jeweiligen Jahre Unterstützung erhielten, hing v. a. von den sich aufgrund von
klimatischen und politischen Veränderungen wandelnden Bedürfnissen ab. Über die
Tonnage der verteilten Nahrungsmittel liegen keine Informationen vor.
In den folgenden Regionen wurden solche Maßnahmen durchgeführt:
2008: Gebiet Mogadischu, Zentral-Somalia, nördliche Region Sool
(Somaliland).
2009: In und um Mogadischu, Süd-Somalia (Bakool, Lower Juba und Middle
Shabelle), Galgadud und Sool (Somaliland).
2010: Unterstützung von Binnenvertriebenen aus Süd- und Zentralsomalia,
z. B. in den Regionen Galgadud und Mudug.
2011: Unterstützung von Binnenvertriebenen aus Süd-, Zentral- und Nord-
Somalia, die ihre Dörfer verlassen und unter freiem Himmel kampieren
mussten, z. B. in Gedo. In Puntland erhielt die ansässige Bevölkerung
Unterstützung aufgrund der Dürre.
Das Welternährungsprogramm (WEP) berichtet folgende
Nahrungsmittelmengen, die geliefert wurden:
• 2008: 217,539 mt.
• 2009: 334,569 mt.
• 2010: 106,726 mt.
• Zum 31. Oktober 2011: ca. 80,700 mt.
In den Jahren 2010 bzw. 2011 wurden u. a. folgende Regionen beliefert: Bay,
Hiran, Benadir, Middle Juba, Lower Shabelle, Galgadud, Bari, Mudug, Nugal,
Sanag, Karkar, Sanaag, Sool, Las-Anod, Awdal, Togdheer, Woqooyi Galbee.
Aufgrund von Sicherheitserwägungen können derzeit keine weiteren Angaben
zu Hilfsleistungen in Süd-Somalia gemacht werden.
Eine akkurate Darstellung dieser Informationen auf einer Karte ist nicht
praktikabel bzw.nicht möglich.
Drucksache 17/7705 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Durch welche Kräfte wurden die mit Nahrungsmitteln versorgten
Regionen zum Zeitpunkt der Lieferung oder des Versuches, solche Lieferungen
durchzuführen, kontrolliert (bitte nach Datum, Gebiet, Volumen und
Herkunft der Hilfslieferungen sowie die Zugehörigkeit der Kräfte, welche die
Lieferung durchführten, auflisten)?
Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund der vielgestaltigen und politisch
und militärisch sehr volatilen Situation in Somalia keine Angaben machen.
3. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Behinderung
landwirtschaftlicher Aktivitäten der nahe der äthiopischen und der
kenianischen Grenze ansässigen Bevölkerung durch zuvor von ausländischen
Sicherheitskräften ausgebildete Milizen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Hinweise vor.
4. Besteht eine Kooperation zwischen den durch die EUTM oder die USA
ausgebildeten Sicherheitskräften bei der Auslieferung der internationalen
Nahrungsmittelhilfe?
a) Mit welchen Sicherheitskräften arbeiten die ausgebildeten Kräfte vor
Ort zusammen?
b) Welche Regionen hat, im Kontext der Ausbildung von
Sicherheitskräften, die in Frage 1 genannte Nahrungsmittelhilfe umfasst?
Die durch die EU-Trainingsmission in Somalia (EUTM SOM) ausgebildeten
somalischen Soldaten kommen nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nur
in Mogadischu – einem Schwerpunkt der derzeitigen internationalen
Hilfsbemühungen – zum Einsatz. Sie sind in die Strukturen der somalischen
Sicherheitskräfte eingegliedert und arbeiten mit den Truppen der Mission der
Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) zusammen. Zu möglicherweise von den
Vereinigten Staaten von Amerika ausgebildeten somalischen Sicherheitskräfte
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten
Hindernisse bei der Auslieferung, dem Zugang und der Logistik der
Nahrungsmittelhilfe in den für Frage 1 zutreffenden Regionen?
Der durch al-Shabaab, teilweise auch durch andere Milizen in den jeweils von
ihnen kontrollierten Gebieten eingeschränkte Zugang stellt das mit Abstand
größte Hindernis für die Leistung humanitärer Hilfe dar.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Korruption und
persönliche Bereicherung bei der Verteilung von Nahrungsmittel durch
a) Kräfte, die der somalischen Übergangsregierung unterstehen und
b) Kräfte, die der al-Shabaab angehören?
Der Bundesregierung liegen keine präzisen und verifizierbaren Informationen
über Korruption und persönliche Bereicherung im Zusammenhang mit
humanitärer Hilfe durch Gruppen oder Personen vor, die der somalischen
Übergangsregierung zuzurechnen wären. Al-Shabaab versucht nach zahlreichen Berichten
regelmäßig, von Hilfsorganisationen Abgaben zu erpressen. Jedoch ist auch
hier die Informationslage problematisch.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/77056. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Meinungsverschiedenheiten innerhalb der al-Shabaab und unterschiedliche Umgangsweisen
der al-Shabaab in Bezug auf ihr Verhältnis zu internationalen
Hilfsorganisationen?
Die amorphe und stark dezentrale Organisationsstruktur der al-Shabaab führt
zu unterschiedlichen Praktiken im Umgang mit internationaler Hilfe. Zu
Beginn der humanitären Krise in Somalia hat ein Teil der Führung der al-Shabaab
internationale Hilfslieferungen zugelassen, ein anderer Teil hat Hilfsangebote
zurückgewiesen. Auf lokaler oder regionaler Ebene kooperieren einige
Mitglieder der al-Shabaab mit einigen wenigen internationalen Hilfsorganisationen.
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Vorwurf der al-Shabaab,
einzelne humanitäre Organisationen, die finanzielle Unterstützung durch
Deutschland, die EU und die internationale Gemeinschaft erhalten,
würden ihre humanitäre Arbeit mit missionarischen Zielen begründen oder
verbinden, in einigen Fällen zutreffend ist?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Alle von
ihr im Rahmen der humanitären Hilfe geförderten Organisationen sind den
humanitären Prinzipien und einschlägigen Standards, insbesondere der strikten
Neutralität und der Unparteilichkeit, verpflichtet.
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Vorwurf der al-Shabaab,
einzelne humanitäre Organisationen, die finanzielle Unterstützung durch
Deutschland, die EU, die USA oder die internationale Gemeinschaft
erhalten, würden ihre humanitäre Arbeit mit Geheimdienstaufklärung und einer
engen Zusammenarbeit mit militärischen Strukturen der USA (AFRICOM)
bzw. der EU verzahnen, in einigen Fällen zutreffend ist?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
9. Welche Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Angehörige
der al-Shabaab humanitären Organisationen Zugang zur notleidenden
Bevölkerung gewährt oder verwehrt haben (bitte nach Ort, Datum und
jeweils mit Namen der betreffenden Hilfsorganisation auflisten)?
Die Bundesregierung verfügt angesichts der Vielzahl derartiger Zwischenfälle
und der Unabhängigkeit der Humanitäre Hilfe leistenden Organisationen über
keine umfassende diesbezügliche Auflistung. Als besonders relevanter Fall ist
jedoch die Einstellung der Hilfsaktivitäten des WEP in Süd-Somalia im Januar
2010 nach wiederholten Behinderungen und Drohungen gegen Mitarbeiter des
WEP durch al-Shabaab zu nennen. Auch internationale
Nichtregierungsorganisationen wie ADRA und World Vision mussten ihre Aktivitäten in Süd-Somalia
nach zunehmenden Behinderungen im August 2010 einstellen.
10. Welche der betroffenen humanitären Organisationen stehen in Kontakt
mit der Bundesregierung, und welche werden von ihr finanziell,
logistisch oder auf sonstige Weise unterstützt?
Alle drei vorgenannten humanitären Hilfsorganisationen wurden – neben einer
Reihe weiterer – von der Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Hilfe
finanziell unterstützt.
Drucksache 17/7705 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Warum haben nach Auffassung der Bundesregierung einige humanitäre
Organisationen von der al-Shabaab Zugang zur notleidenden Bevölkerung
zugesichert bekommen (
www.irinnews.org/report.aspx?reportID=93333),
und welche der betreffenden humanitären Organisationen wurden oder
werden von der Bundesregierung finanziell, logistisch oder auf sonstige
Weise unterstützt?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist für erfolgreiche humanitäre Hilfe
die Akzeptanz der Helfer durch alle lokal relevanten Gruppen maßgeblich. Dies
setzt neben Erfahrung und professioneller Vorbereitung die Orientierung der
Hilfe an den humanitären Prinzipien (Neutralität, Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit) und damit die Trennung der Hilfe von politischen, religiösen oder
militärischen Zielen voraus. In der Regel sind es diejenigen Organisationen, die
sich an diese Prinzipien halten, denen der Zugang auch unter schwierigen
Rahmenbedingungen möglich ist. Aufgrund der in der Antwort zu Frage 6
erwähnten dezentralen Organisationsstruktur der al-Shabaab schließt dies
unterschiedliche Praktiken bzw. Ursachen für die Behinderung der Arbeit einzelner
humanitärer Organisationen (so z. B. den christlichen Hintergrund einzelner
Nichtregierungsorganisationen) nicht aus.
12. Welche politischen und tatsächlichen Hindernisse – außer der
Zustimmung der lokalen al-Shabaab-Führer – sind der Bundesregierung
bekannt, die einen Zugang zur notleidenden Bevölkerung erschwert oder
behindert haben?
Neben den Behinderungen und Drohungen durch al-Shabaab hat die sehr
schlechte Sicherheitslage in Süd- und Zentralsomalia einen erheblichen
negativen Effekt auf die internationalen Hilfsbemühungen.
13. Welche Vorfälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen
humanitären Hilfsorganisationen der Zugang zu notleidender Bevölkerung durch
a) Kräfte, die der somalischen Übergangsregierung unterstehen und
b) Kräfte, die der AMISOM angehören
verwehrt wurde?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über solche Vorfälle vor.
14. Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen oder an
welchen war sie beteiligt, um
a) gegenüber der somalischen Übergangsregierung, den USA oder der
AMISOM sowie
b) gegenüber der al-Shabaab
einen besseren Zugang humanitärer Organisationen zur notleidenden
Bevölkerung zu gewährleisten?
Die Bundesregierung hat wiederholt, auch in Abstimmung mit ihren
europäischen Partnern sowie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, an die
Konfliktparteien in Somalia appelliert, humanitären Hilfsorganisationen
ungehinderten Zugang zur notleidenden Bevölkerung zu gewähren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/770515. Hat die Bundesregierung irgendwelche Initiativen ergriffen oder
unterstützt, um während der Hungerkatastrophe einen Waffenstillstand in
Somalia zu erwirken, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat keine diesbezüglichen Initiativen ergriffen. Auf die
Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Sind der Bundesregierung entsprechende Initiativen anderer Akteure
bekannt, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine diesbezüglichen Initiativen bekannt. Auf die
Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
17. Welche diplomatischen Beziehungen und informellen Kontakte
unterhalten die Bundesregierung und die Europäische Union zur al-Shabaab oder
lokalen Kommandeuren?
Die Bundesregierung pflegt keine Kontakte zur al-Shabaab. Nach Kenntnis der
Bundesregierung gilt dies auch für die Europäische Union.
18. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über geplante politische
Verhandlungen mit der al-Shabaab?
Die Bundesregierung besitzt keine entsprechenden Kenntnisse.
19. Plant die Bundesregierung sich für Verhandlungen mit der al-Shabaab
einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfolgt keine diesbezüglichen Pläne. Aus Sicht der
Bundesregierung fehlen derzeit entsprechende Rahmenbedingungen. Al-Shabaab
sucht offen und nachdrücklich den Anschluss an den internationalen
islamistischen Terrorismus, verübt im eigenen Land terroristische Anschläge und
missachtet elementarste Menschenrechte. Zudem weigert sich die Bewegung
fortgesetzt, der Gewalt als Mittel zur Austragung politischer Konflikte zu
entsagen, bekämpft die weltweit anerkannten somalischen Übergangsinstitutionen
und trägt signifikant zur regionalen Instabilität bei.
20. Wie begründet die Bundesregierung die vergleichsweise engen
Beziehungen zwischen ihr, der Europäischen Union und dem Nationalen
Übergangsrat in Libyen zu einem Zeitpunkt, als dieser noch einen deutlich
geringeren Anteil am libyschen Territorium kontrollierte, als ihn die
al-Shabaab in Somalia kontrolliert?
Die Bundesregierung hält in der politischen Bewertung den Nationalen
Übergangsrat in Libyen und die terroristische Organisation al-Shabaab in Somalia
für nicht vergleichbar.
Drucksache 17/7705 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. In welchen Fällen und nach welchen Kriterien rechtfertigt nach
Auffassung der Bundesregierung eine humanitäre Notlage diplomatische
Kontakte mit einer demokratisch nicht legitimierten Regierung?
Im Einklang mit dem Europäischen Konsens zur Humanitären Hilfe sowie den
Regeln der Guten Humanitären Geberschaft ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die Umsetzung humanitärer Hilfe grundsätzlich nur durch
unabhängige, professionelle Hilfsorganisationen erfolgen soll. Zu den dabei relevanten
Prinzipien und Handlungsmaximen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
22. Über welche demokratische Legitimation verfügt, nach Auffassung der
Bundesregierung, die somalische Übergangsregierung?
Es gibt in Somalia derzeit keine demokratisch voll legitimierten Institutionen
auf Ebene des Gesamtstaates. Die Übergangsregierung ist zumindest bis August
2012 die weltweit anerkannte Vertreterin Somalias und die derzeit
repräsentativste politische Kraft in Somalia. Die Übergangsregierung in ihrer
gegenwärtigen Form ist Ergebnis eines Verhandlungsprozesses („Djibouti-Prozess“ 2008/
2009) unterschiedlicher politischer Kräfte, die sich bis zu diesem Zeitpunkt
militärisch bekämpft hatten.
23. Wie weit reicht nach Auffassung der Bundesregierung der Einfluss der
somalischen Übergangsregierung außerhalb der Hauptstadt Mogadischu
(bitte auf einer Karte von Somalia einzeichnen)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung hat die somalische
Übergangsregierung die unmittelbare Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu und über
einige Gebiete in der Nähe der Grenze zu Kenia und Äthiopien. Einfluss hat
sie, beispielsweise über mit ihr zusammenwirkende Gruppen, auch in anderen
Teilen Süd-/Zentralsomalias sowie in Puntland. Keinen oder minimalen
Einfluss hat sie nach Einschätzung der Bundesregierung in der Region Somaliland.
Die Situation stellt sich jedoch – gerade außerhalb Mogadischus – als sehr
volatil dar. Eine akkurate Darstellung dieser Informationen auf einer Karte ist
daher nicht praktikabel bzw. nicht möglich.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge der somalischen
Übergangsregierung in den Bereichen Sicherheit, Wohlfahrt und
demokratische Legitimität?
Nach Einschätzung der Bundesregierung hat die somalische
Übergangsregierung unter den gegebenen, extrem schwierigen Voraussetzungen bislang keine
befriedigenden Ergebnisse in den Bereichen Sicherheit und öffentliche
Wohlfahrt erzielen können. Sie hat jedoch zuletzt in den von ihr kontrollierten
Gebieten spürbare Fortschritte vorzuweisen. Hierzu zählen, dass die
Sicherheitskräfte der somalischen Übergangsregierung weite Teile der Hauptstadt
Mogadischu kontrollieren sowie mehrere Krankenhäuser wieder betrieben werden
können.
Zur demokratischen Legitimation der somalischen Übergangsregierung wird
auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Im Jahr 2012 sollen eine Abstimmung
über eine neue Verfassung sowie die Wahlen von Regierung und Parlament
stattfinden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/770525. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im September 2011 türkische
Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer bei der Auslieferung
von Nahrungsmitteln festgenommen wurden?
a) Was waren die rechtlichen, politischen oder tatsächlichen Gründe für
diese Festnahmen?
b) Welche Sicherheitskräfte haben die Festnahmen durchgeführt?
c) Mit welchen ausländischen Sicherheitskräften kooperieren die diese
Festnahmen durchführenden Kräfte, bzw. wurden diese zuvor durch
ausländische Sicherheitskräfte (EUTM, USA u. a.) ausgebildet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im September 2011 mehrere
Mitarbeiter einer türkischen Hilfsorganisation in Mogadischu von der somalischen
Polizei kurzfristig festgenommen. Hintergrund waren unklare Verbindungen
dieser Mitarbeiter zur terroristischen al-Shabaab – und nach Angaben der
somalischen Übergangsregierung zudem die Sorge um deren Sicherheit in von
al-Shabaab kontrollierten Gebieten, in die sie sich begeben wollten. Von einer
Rolle ausländischer Sicherheitskräfte bei diesen Festnahmen ist der
Bundesregierung nichts bekannt. EUTM SOM bildet lediglich Soldaten der
Übergangsregierung aus, nicht jedoch Polizeikräfte.
26. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ausländische
Hilfsorganisationen in Somalia von der somalischen Übergangsregierung daran
gehindert werden, materielle Hilfe in die von der al-Shabaab kontrollierten
Gebiete zu liefern?
a) Wenn ja, wie wird dies rechtlich, politisch und tatsächlich begründet?
b) Welche Kriterien werden vor Ort von der internationalen
Gemeinschaft bzw. der somalischen Übergangsregierung oder den jeweiligen
politischen und militärischen Kräften für den Zugang zur oder den
Empfang von humanitärer Hilfe aufgestellt?
c) Welche Kriterien werden vor Ort von der internationalen
Gemeinschaft bzw. der somalischen Übergangsregierung oder den jeweiligen
politischen und militärischen Kräften für die Tätigkeit ausländischer
Hilfsorganisationen aufgestellt?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.
27. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um die
Versorgung der Menschen aller Regionen in Somalia auch außerhalb eines
Umkreises von 20 Kilometer um die Hauptstadt Mogadishu zu gewährleisten
(bitte auf einer Karte von Somalia nach Datum, Region,
Hilfsmittelvolumen, Kooperationspartner und Beteiligung von bewaffneten
Sicherheitskräften auflisten)?
Im Sinne der „Humanitären Reform“ unterstützt die Bundesregierung die
zentrale koordinierende Rolle der Vereinten Nationen (VN) in humanitären Krisen.
Für Somalia bedeutet dies, dass operative Themen des humanitären Zugangs
koordinierend durch das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten
der Vereinten Nationen (OCHA) sowie clusterbezogen durch die jeweiligen
„cluster-leads“ mit den jeweils relevanten Ansprechpartnern behandelt werden.
Auf Empfehlung von OCHA leistet die Bundesregierung, in der Regel im
Verbund mit anderen Gebern, flankierende politische Unterstützung. Im Falle der
aktuellen humanitären Krise in Somalia und seinen Nachbarstaaten geschah dies
u. a. im Rahmen des von OCHA anlässlich der VN-Generalversammlung
einberufenen Sondergipfels Ende September 2011 in New York. Darüber hinaus steht
die Bundesregierung in engem Kontakt mit den einzelnen, unabhängigen
Hilfsorganisationen, um im Falle verbesserten Zugangs durch flexible Förderzu-
Drucksache 17/7705 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesagen kurzfristige zusätzliche Hilfe zu ermöglichen. Auf die Antworten zu den
Fragen 1 und 14 wird verwiesen.
28. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit militärische oder
polizeiliche Beratung, Ausbildung oder Ausstattung an das kenianische Militär
geleistet, bzw. plant die Bundesregierung eine solche Zusammenarbeit in
Zukunft, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass solche
Sicherheitskräfte völkerrechtswidrig an Militärinterventionen auf dem
Staatsgebiet Somalias eingesetzt werden könnten oder wurden?
Kenia gehört zur Gruppe der Staaten, denen im Rahmen der durch die
Bundeswehr geleisteten Militärischen Ausbildungshilfe (MAH) jährlich ein aktives
Ausbildungsangebot von bis zu sechs Ausbildungsplätzen unterbreitet wird, um
die Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte in Staaten und
Regionen, deren Stabilität im deutschen Interesse liegt, zu fördern. Die Einstufung
der verschiedenen Staaten, die MAH erhalten, wird durch das
Bundesministerium der Verteidigung in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt
jährlich neu vorgenommen. Die Ausbildung findet in Deutschland statt. Kenia
erhält seit 1982 MAH und nimmt hauptsächlich die Angebote zur Ausbildung
im Technischen Dienst wahr. Bisher haben insgesamt 32 kenianische
Lehrgangsteilnehmer ihre Ausbildung erfolgreich beendet, derzeit befindet sich ein
kenianischer Lehrgangsteilnehmer zur Ausbildung in Deutschland. Für 2012
sind zwei Angehörige der kenianischen Streitkräfte zur Ausbildung in
Deutschland vorgesehen.
Die weitere Verwendung von in Deutschland ausgebildeten
Lehrgangsteilnehmern erfolgt in souveräner Entscheidung der Entsendestaaten. Eine
anschließende Evaluierung oder systematische Erfassung wird nicht durchgeführt.
29. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die USA in Somalia
Geheimgefängnisse oder andere Einrichtungen für die Aufnahme von
Gefangenen unterhalten?
a) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Haftbedingungen in diesen Einrichtungen?
b) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Verhörmethoden in diesen Einrichtungen?
c) Gibt es Hinweise, dass bei den Verhören Waterboarding oder eine
andere Art von Folter im Sinne der UN-Antifolterkonvention oder der
Europäischen Antifolterkonvention angewendet wird?
d) Auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage wurden die
Insassen in diese Gefängnisse gebracht?
e) Wie viele strafrechtliche Verfahren wurden gegen die Insassen dieser
Einrichtungen eingeleitet, und mit welchem Ausgang?
f) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Teilnahme
deutscher oder anderer europäischer Beamter an Verhören in diesen
Einrichtungen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in verschiedenen Medien über US-
amerikanische „Geheimgefängnisse“ in Somalia berichtet wurde. Die
Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass diese Berichte zutreffend sein könnten.
30. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der US-Geheimdienst CIA
Verhöre in somalischen Gefängnissen durchgeführt hat oder immer noch
durchführt?
Die Bundesregierung kann dies nicht bestätigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/770531. Welche Hinweise hat die Bundesregierung, im Hinblick darauf, dass die
USA mit Hilfe von Drohnen in Somalia gezielte extralegale Tötungen
durchführen?
a) Auf welcher rechtlichen Grundlage werden diese Drohneneinsätze
durchgeführt?
Der Bundesregierung sind lediglich Presseberichte bekannt, nach denen die
USA in Somalia bewaffnete Drohnen zur Anwendung gebracht haben sollen.
b) Hat die Bundesregierung Bemühungen unternommen, um die
Ausführung gezielter extralegaler Tötungen durch Drohnen zu stoppen?
Wenn nein, warum nicht?
Dies ist nicht der Fall. Auf die Antwort zu Frage 31a wird verwiesen.
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass an militärischen oder
polizeilichen Einsätzen, bei denen auch Drohnen zum Einsatz
kommen, europäische Sicherheitsbeamte bzw. auch deutsche teilnehmen?
Die Bundesregierung kann ausschließen, dass an den genannten Einsätzen in
Somalia Deutsche teilnehmen. Zu möglichen Einsätzen von Staatsangehörigen
anderer EU-Mitgliedstaaten kann die Bundesregierung keine Aussage treffen.
Auf die Antwort zu Frage 31a wird verwiesen.
d) Woher stammen die in Somalia eingesetzten Drohnen und die für ihre
Herstellung benötigte Technik (bitte nach Herkunftsort und Einsatzort
auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 31a wird verwiesen.
32. Welche Summen des European Development Fund und des Instruments
für Stabilität (IfS), welche beide u. a. dazu eingerichtet wurden, um in
humanitären Notlagen schnelle Hilfe leisten zu können, wurden bislang
für polizeiliche und militärische Unterstützung der somalischen
Übergangsregierung, der AMISOM, EUTM und der Nachbarstaaten
einschließlich Uganda bereitgestellt?
Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist geschaffen worden, um
längerfristig und nachhaltig Armut zu bekämpfen und Entwicklung zu fördern. Die
Europäische Union hat aus Mitteln des EEF von 2008 bis 2010 300 Mio. Euro
zur Afrikanischen Friedensfazilität (APF) beigetragen, AMISOM erhielt davon
170 Mio. Euro. Am 16. Juni 2011 wurde das dreijährige Aktionsprogramm
(2011 bis 2013) für die APF im Rahmen des 10. EEF gebilligt. Für den
Zeitraum 2011 bis 2013 wurden für den Aktionsplan insgesamt weitere 300 Mio.
Euro bereitgestellt. Der für die Unterstützung von Friedens- und
Sicherheitsoperationen (PSO) der Afrikanischen Union (AU) vorgesehene Anteil beläuft
sich auf 240 Mio. Euro. Die Bundesregierung erwartet, dass AMISOM davon
den größten Anteil in Anspruch nehmen wird. Aus den EU-Geldern können
Tagegelder von Soldaten und Polizei, zivile Gehälter und laufende Kosten im
Missions-Hauptquartier sowie zivile Ausrüstung und Ausbildung bestritten
werden. Nicht finanziert werden militärische Ausbildung und Ausrüstung.
AMISOM wie die gesamte APF erhielten bisher keine Mittel aus dem
Instrument für Stabilität (IfS), das anders als der EEF Teil des regulären EU-
Haushalts ist und daher bisher nicht zur Finanzierung von PSO der AU
herangezogen werden kann.
Die Mission EUTM SOM wird nicht aus dem IfS oder EEF finanziert.
Drucksache 17/7705 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den vorgenannten
Aktivitäten hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit den USA in Somalia und
bei der Bekämpfung des sog. Terrors und der Piraterie in den Seegebieten
um die Arabische Halbinsel?
Die Bundesregierung unterstützt im EU-Rahmen die auf Grundlage eines
Mandats des VN-Sicherheitsrats operierende Mission AMISOM, die einen
unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung des Landes leistet. Eine Voraussetzung für
eine solche Stabilisierung bleibt die Bekämpfung der radikalislamistischen
Gruppierung al-Shabaab, die sich zunehmend an dem von al-Qaida
propagierten „globalen Jihad“ ausrichtet. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Die Bundesregierung beteiligt sich an den Bemühungen der internationalen
Gemeinschaft zur Bekämpfung von Piraterie vor der Küste Somalias durch
Teilnahme an der Operation der EU zum Schutz von humanitären Hilfslieferungen
nach Somalia (EUNAVFOR ATALANTA) und der internationalen
Kontaktgruppe zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias.
Die Rolle der USA im Zusammenhang mit EUTM SOM war bereits Gegenstand
zahlreicher parlamentarischer Anfragen (u. a. Bundestagsdrucksachen 17/1532,
17/2615, 17/2748 – Schriftliche Frage 1 –, 17/6738). In den Antworten der
Bundesregierung wird dargelegt, dass die USA die somalische Übergangsregierung
(TFG) bei der Auswahl der somalischen Rekruten unterstützen, ihren Transport
zwischen Mogadischu und Uganda sowie ihre Besoldung sicherstellen und an
der Eingliederung der ausgebildeten Soldaten in die Strukturen der TFG
beteiligt sind.
In allen drei Bereichen erfolgt die Mitwirkung der Bundesregierung in
multilateralen Formaten, spezielle Kooperationsformen mit US-Stellen gibt es nicht.
34. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über gezielte
völkerrechtlich und politisch verbindliche Maßnahmen, die auf internationaler
und europäischer Ebene gegen die steigenden Nahrungsmittelpreise
sowie die Nahrungsmittelspekulation im Hinblick auf eine konkrete
Beendigung der Hungerkatastrophe in Somalia unternommen wurden?
a) Welche gezielten rechtlich und außenpolitisch verbindlichen
Maßnahmen hat die Bundesregierung bilateral und international ergriffen,
um konkret gegen steigende Nahrungsmittelpreise in Somalia
vorzugehen?
Preisvolatilitäten bei Nahrungsmitteln und auf den Agrarmärkten haben
vielfältige Ursachen und werden vorrangig durch Änderungen in den
Fundamentaldaten (Angebot und Nachfrage) ausgelöst. Die Bundesregierung unterstützt die
Initiative der G20, den weltweiten Warenterminhandel strenger zu regulieren,
um übermäßige Preisschwankungen an Rohstoffmärkten, die nicht durch
fundamentale Marktentwicklungen begründet sind, einzudämmen. Es gilt, die
Markttransparenz zu erhöhen und Marktmissbrauch zu verhindern. Die
Bundesregierung prüft derzeit, welche Instrumente hierfür geeignet sind.
b) Welche gezielten rechtlich und außenpolitisch verbindlichen
Maßnahmen hat die Bundesregierung bilateral und international ergriffen,
um gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln durch deutsche
Unternehmen wie die Deutsche Bank AG, die Allianz-Tochter PIMCO und
andere vorzugehen?
Zur Spekulation mit Nahrungsmitteln durch deutsche Unternehmen liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Die internationale G20-Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Transparenz an
den Derivatemärkten wesentlich zu verbessern. Dies soll über die Einrichtung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/7705von zentralen Transaktionsregistern für alle Derivateklassen erreicht werden.
Während im Kreditderivatebereich bereits wesentliche Fortschritte gemacht
wurden, steckt der für Ende 2012 angestrebte Implementierungsprozess im
Rohstoffderivatebereich noch in den Anfängen. Mit dessen fortschreitender
Umsetzung dürften aber der Umfang an Rohstofftermingeschäften, ob börslich
oder außerbörslich, und die damit verbundenen Risiken noch genauer
ersichtlich sein. Auch Informationen zur Preisbildung sollen künftig in den zentralen
Transaktionsregistern enthalten sein.
c) Wird die Bundesregierung bilateral und international gezielte
rechtlich und außenpolitisch verbindliche Bemühungen ergreifen, um auf
internationaler Ebene ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von
Spekulationen auf Nahrungsmittel durchzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 34a wird verwiesen.
d) Welche gezielten rechtlich und außenpolitisch verbindlichen
Maßnahmen hat die Bundesregierung bilateral und international ergriffen,
um gegen großflächige Landnahmen und Landraub/Landgrabbing der
fruchtbarsten Böden für den Anbau von Agrarexportgütern durch
deutsche und andere internationale Unternehmen, die in direkter
Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion für den einheimischen Markt
zur Herstellung von Ernährungssicherheit stehen, vorzugehen?
Investitionen sind wichtig für die Entwicklung der Landwirtschaft und für die
Sicherung der Ernährung. Die Bundesregierung setzt sich für
verantwortungsvolle Investitionen ein. Deshalb unterstützt sie die „Freiwilligen Leitlinien zur
verantwortungsvollen Regierungsführung zu Landbesitzstrukturen und anderen
natürlichen Ressourcen“ wie sie zurzeit im VN-Welternährungsausschuss
(CFS) verhandelt werden.
35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Spekulation mit
Nahrungsmitteln keine Folge mangelnder Transparenz oder Missbrauchs
der sich ansonsten vorbildlich selbst regulierenden Märkte ist, sondern
eine natürliche Konsequenz der Existenz- und der Funktionsbedingungen
kapitalistischer Warenmärkte?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
36. Welchen konkreten Zusammenhang gibt es zwischen den vermeintlichen
„klimatischen Extremen“, die in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 als
Ursache für die gestiegenen Lebensmittelpreise ausgegeben werden, und
dem Ausbruch der Hungerkatastrophe in Somalia?
a) Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich Somalia in
der Vergangenheit trotz Dürreperioden bis Mitte der 80er-Jahre selbst
versorgen konnte?
Nach Ansicht der Bundesregierung liegt dies hauptsächlich im somalischen
Bürgerkrieg und einem weitreichenden Zerfall staalicher Institutionen
begründet. Auf die einleitende Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Ferner sind bei dieser Betrachtung auch demographische Elemente
(Bevölkerungswachstum) zu berücksichtigen.
Drucksache 17/7705 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Einfluss und
Inhalt der Empfehlungen des IWF und der Weltbank seit Anfang der
70er-Jahre auf die Nahrungsmittelproduktion Somalias und ihren
Zusammenhang mit der Hungerkatastrophe?
Bürgerkrieg und Staatszerfall führten auch beim Internationalen
Währungsfonds (IWF) und der Weltbank seit Jahrzehnten zu starken Einschränkungen
des Engagements vor Ort. Der IWF unterstützte Somalia mit kurzfristigen
Zahlungsbilanzhilfen in der zweiten Hälfte der 60er- und ersten Hälfte der 80er-
Jahre. Die Aufnahme des letzten IWF-Programms in Somalia erfolgte im Jahr
1987, das Programm musste aber vorzeitig abgebrochen werden. Seit 1988 ist
das Land wegen aufgelaufener Zahlungsrückstände nicht mehr berechtigt,
Finanzhilfe vom IWF zu erhalten. Die Zusammenarbeit zwischen der Weltbank
und Somalia besteht seit 1962. Mit einem Investitionsvolumen von bis dato
526 Mio. US-Dollar unterstützte die Weltbank Nahrungsmittelproduktivität und
-absatz durch Investitionen in integrierte ländliche Entwicklungsprojekte,
Transportinfrastruktur sowie in den Aufbau staatlicher Strukturen und
kommunaler Selbsthilfekapazitäten. Auf die Antwort zu Frage 36a wird verwiesen.
37. Wie hoch ist der Umfang der Produktion von Biokraftstoffen in Somalia,
Äthiopien und Uganda und deren Beteiligung am Weltmarkt, deren
erhöhte Nachfrage in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 als Ursache für die
gestiegenen Lebensmittelpreise ausgegeben werden, und dem Ausbruch
der Hungerkatastrophe in Somalia?
Zum Umfang der Biokraftstoffproduktion in Somalia, Äthiopien und Uganda
und deren Beteiligung am Weltmarkt liegen der Bundesregierung keine Daten
vor.
38. Worin liegt die „Nützlichkeit“ von Warenterminbörsen, deren Funktion
die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/6808 „weiterhin stärken“ will, bei der
Beendigung der Hungerkatastrophe in Somalia?
a) Welche „nützliche“ und „förderungswürdige“ Funktion der
Warenterminmärkte, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu
Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808
beruft, ist beim Ausbruch der Hungerkatastrophe vermeintlich nicht
angeschlagen, wodurch die Hungerkatastrophe in Somalia ausgebrochen
ist?
b) Welche „Störungen und Manipulationen der Agrarmärkte“, auf die
sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808 beruft, haben im
Unterschied zu einer ansonsten reibungslosen Funktionstüchtigkeit dieser
Märkte den Ausbruch der Hungerkatastrophe in Somalia verursacht?
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6808 ausgeführt, möchte
die Bundesregierung den Entwicklungs- und Schwellenländern Zugang zu
Warenterminmärkten ermöglichen, da diese ein nützliches Instrument für das
Risikomanagement der Agrar- und Ernährungswirtschaft sein können. Die
Bundesregierung möchte diese Funktion von Terminmärkten weiterhin stärken.
Somalia hat keinen Zugang zu solchen Märkten. Zu den wesentlichen Ursachen
der gegenwärtigen Hungerlage in Somalia wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 36a verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/7705c) Welcher qualitative und quantitative Zusammenhang oder Einfluss
besteht, angesichts der von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu
Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6808
geäußerten Erklärungen über die Ursachen der
Lebensmittelpreisschwankungen, zwischen der „Verbesserung der Transparenz auf den
Terminmärkten für Agrargüter, sowohl im börslichen als auch im
außerbörslichen (OTC) Handel“ und einem effektiv vorhandenen oder
auch nur mittelbaren Einfluss auf den Ausbruch oder die
Verhinderung einer Hungerkatastrophe in Somalia?
Es gelten die Ausführungen zu den Fragen 34a und 34c analog.
d) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine
„Verbesserung der Transparenz auf den Terminmärkten für Agrargüter“
Hungerkatastrophen weltweit verhindert werden können, oder neigt
die Bundesregierung angesichts der globalen Finanzkrise vielmehr zu
der Ansicht, dass die Existenz kapitalistischer
Warenaustauschbeziehungen solche Hungerkatastrophen erst möglich gemacht hat?
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine Verbesserung der Transparenz auf
den Terminmärkten für Agrargüter notwendig ist, und arbeitet derzeit mit
europäischen und internationalen Partnern an entsprechenden Maßnahmen.
39. In welcher konkreten Art und Weise haben – angesichts der von der
Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/6808 geäußerten Erklärung, nach welcher „der
langjährige Bürgerkrieg und der weitgehende Staatszerfall in erheblichen
Maße dazu bei[getragen hat], dass die Bevölkerung der anhaltenden
Dürre schutzlos ausgesetzt ist“ – ausländische Militärinterventionen, aber
auch die Unterstützung und Ausbildung bestimmter Milizen durch die
europäische Mission EUTM oder die USA insbesondere in den „von der
derzeitigen Katastrophe besonders stark betroffenen südlichen und
zentralen Landesteilen“, maßgeblichen Anteil an der Hungerkatastrophe?
Nach Einschätzung der Bundesregierung hat die Tätigkeit von AMISOM und
den von EUTM SOM ausgebildeten somalischen Sicherheitskräften in
Mogadischu einen für die Linderung der aktuellen Hungerkatastrophe deutlich
positiven Einfluss. Gleiches gilt für die Tätigkeit der EU-Mission EUNAVFOR
ATALANTA, die dazu beigetragen hat, dass dank der Lieferungen des WEP
einer großen Zahl von Somalis das Leben gerettet wurde. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 36a wird verwiesen.
40. Wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität und den tatsächlichen
Einfluss der Vorschläge des Aktionsplans der G20-Agrarminister zum
Abschluss ihres Treffens am 23. Juni 2011 ein, im Hinblick auf die
Beendigung der Hungerkatastrophe in Somalia, wenn in dem Aktionsplan als
zentraler Grund für die weltweiten Preisschwankungen von
Nahrungsmitteln das Knappheitsverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage
ausgegeben wurde und eine Preisstabilisierung angeblich nur durch mehr
Lebensmittelproduktion bzw. mehr Transparenz erreicht werden könnte,
angesichts der Tatsache, dass bereits heute bekannt ist, dass etwa ein
Drittel aller global produzierten Nahrungsmittel im Müll landet?
Die Bundesregierung wirkt aktiv beim Aufbau des von den G20-Agrarministern
beschlossenen Agrarmarktinformationssystems mit. Damit sollen für wichtige
Nahrungspflanzen wie Weizen, Mais, Reis und Sojabohnen weltweit
vergleichbare Produktions-, Verbrauchs- und Vorratszahlen ermittelt werden. Diese
Informationen sollen dazu beitragen, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen
und Hungerkatastrophen zu verhindern.
Drucksache 17/7705 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Beteiligung von
deutschen Banken, Hedgefonds und institutionellen Anlegern wie
Pensionsfonds, Staatsfonds und Versicherungen an der Spekulation mit
Nahrungsmitteln und ihre Auswirkungen auf die Nahrungsmittelkrise in Somalia
und Ostafrika?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]