[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037
17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7563 –
Mitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kohleverstromung ist die klimaschädlichste und ineffizienteste Art der
Stromerzeugung und trägt erheblich zum Klimawandel bei. Selbst modernste
Kohlekraftwerke erreichen gerade einmal einen elektrischen Wirkungsgrad von
höchstens 45 Prozent. Trotz der großen Klima- und Umweltschäden stammt
heute noch immer fast die Hälfte des in Deutschland produzierten Stroms aus
Kohlekraftwerken.
Da CO2-Emissionsrechte für die Stromerzeugung ab dem Jahr 2013 vollständig
ersteigert werden müssen, prüfen Energiekonzerne wie RWE AG und Vattenfall
Europe AG den Einsatz von holzartiger Biomasse zur Mitverbrennung in
Kohlekraftwerken, denn für die eingesetzte Biomasse müssen keine
Emissionszertifikate erworben werden. So sollen die Wirtschaftlichkeit der Kohlekraftwerke
erhöht und ein Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz geleistet werden.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) könnten bei einem derzeit
technisch machbaren Mitverbrennungsanteil in Kohlekraftwerken durch holzartige
Biomasse rund 28 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Dies
entspricht fast 10 Prozent der jährlich bei der Stromerzeugung anfallenden CO2-
Emissionen in Deutschland. Die kürzlich veröffentlichte Studie der Deutschen
Energie-Agentur GmbH (dena) „Die Mitverbrennung holzartiger Biomasse in
Kohlekraftwerken – Ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz?“
kommt sogar zum Ergebnis, dass perspektivisch bis zu 50 Prozent der Kohle
ersetzt werden könnte. Die Studie kommt allerdings auch zum Ergebnis, dass
selbst bei moderaten und erst recht bei niedrigen Emissionszertifikatspreisen die
Mitververbrennung von Holz nicht wirtschaftlich ist und deshalb zusätzlich
gefördert werden muss. So fordern z. B. Vertreter der RWE AG bereits eine
Vergütung für die Mitverbrennung von Holz über das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG).
Demgegenüber erscheint es sehr fragwürdig, Holz in Großkraftwerken mit
Wirkungsgraden von höchstens 45 Prozent oder weniger zu verbrennen, statt es
dezentral und effizient für die Raumheizung und in Kraft-Wärme-Kopplung zu
nutzen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 28. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8037 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDa darüber hinaus die für den Ausbau der Holzverbrennung in Kohlekraftwerken
benötigten einheimischen Holzpotenziale begrenzt sind – Prognosen gehen bis
2020 von einer Holzlücke in Deutschland von mehr als 30 Millionen m3 aus –
gelten als mögliche Lieferquellen vor allem die Regionen Nord- und Südamerika,
Russland sowie Afrika. Zu diesem Ergebnis kommt auch die o. a. Studie der
dena.
Doch bisher ist nur ein geringer Teil des Holzes aus diesen Regionen verlässlich
und nach einem hochwertigen und international anerkannten
Waldbewirtschaftungsstandard zertifiziert. Hinzu kommen Zweifel, ob die nötigen Holzmengen
überhaupt für einen längeren Zeitraum aus diesen Regionen importiert werden
könnten, und wenn ja, ob es nicht in den meisten Ländern gerade Afrikas
sinnvoller wäre, das Holz in den Ländern selbst zu verwerten. Es ist daher sehr
umstritten, inwiefern und ob der Einsatz von Holz aus der heimischen
Produktion als auch aus Übersee im Rahmen der Energiewende möglich und sinnvoll
ist.
1. In welchen Kohlekraftwerken in Deutschland findet bisher eine
Mitverbrennung von holzartiger Biomasse mit welchem Prozentanteil statt?
2. Welche Kohlekraftwerke haben durch die Mitverbrennung von holzartiger
Biomasse seit 2008 wie viele Emissionszertifikate einsparen können (bitte
nach Jahr und Kraftwerk auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Kohlekraftwerken, die dem Emissionshandel unterliegen, wird holzartige
Biomasse in zwei unterschiedlichen Formen eingesetzt. Zum einen als Bestandteil
von sog. Ersatzbrennstoffen (aufbereitete Abfälle) und zum anderen als
eigenständige Brennstofffraktion. Über den Anteil holzartiger Biomasse an den
eingesetzten Ersatzbrennstoffen liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor, da die Herkunft des Biomasseanteils an den Ersatzbrennstoffen nicht
Gegenstand der Emissionsberichterstattung nach dem Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz ist.
Als eigenständige Brennstofffraktion haben nur wenige Kohlekraftwerke in den
Jahren 2008 bis 2010 holzartige Biomasse zur Mitverbrennung eingesetzt,
überwiegend in Form von Altholz, teilweise auch als Restholz, Holzhackschnitzel
o. Ä. Zwei Kraftwerke, die ursprünglich mit Braun- bzw. Steinkohle betrieben
wurden, sind mittlerweile komplett auf Altholzverbrennung und
Grünstromvermarktung umgestellt; für diese beiden Anlagen stellt sich die hier
interessierende Frage der Mitverbrennung von Holz in Kohlekraftwerken also nicht mehr.
Insgesamt haben im Jahr 2008 zwei Braunkohle- und drei Steinkohlekraftwerke
insgesamt 11 000 Tonnen, im Jahr 2010 vier Braunkohle- und fünf
Steinkohlekraftwerke insgesamt 30 000 Tonnen holzartige Biomasse als eigenständige
Brennstofffraktionen zur Mitverbrennung eingesetzt. Der prozentuale Anteil der
eingesetzten Hölzer am gesamten Brennstoff lag bei fast allen Kraftwerken –
bezogen auf die eingesetzte Brennstoffenergie – deutlich unter 1 Prozent.
Lediglich ein Braunkohle- und ein Steinkohlekraftwerk weisen einen höheren Anteil
aus (3 Prozent bzw. 12 Prozent).
Unter der Annahme, dass die in den Kohlekraftwerken zur Mitverbrennung
eingesetzten Hölzer jeweils den Hauptbrennstoff (also Braun- oder Steinkohle)
ersetzen, ist die Summe der jährlich eingesparten Emissionszertifikate von 17 000
im Jahr 2008 auf 33 000 im Jahr 2010 angestiegen. Dieser Wert entspricht
weniger als 0,1 Promille des Gesamtbudgets für den Emissionshandel in
Deutschland.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/80373. Zu welchen Anteilen stammt die heute bereits zur Mitverbrennung genutzte
holzartige Biomasse aus dem Inland bzw. Ausland (bitte Auflistung der
Mengen und ggf. Herkunftsländer)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Bezugsquellen für die
Brennstoffe einzelner Kraftwerke vor.
4. Welcher Zusatzgewinn ist den Kraftwerksbetreibern auf Basis der jeweils
aktuellen Emissionszertifikatepreise hierdurch entstanden?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen über das Verhältnis
von beim Einsatz von holzartiger Biomasse entstehenden Zusatzkosten und
Einsparungen beim Zukauf von Emissionszertifikaten vor (siehe auch Antwort zu
Frage 8).
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Mitverbrennung von holzartiger
Biomasse in Kohlekraftwerken im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele und einer nachhaltigen, CO2-freien Energieversorgung?
Die Mitverbrennung von nachhaltig erzeugter Biomasse kann grundsätzlich
einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Bei Anreizen zur energetischen
Nutzung von Biomasse ist ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der
eingesetzten Biomasse zu richten. Daher setzt sich die Bundesregierung beim
EU-Emissionshandel im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur EU-
Monitoring-Verordnung für Biomasse-Nachhaltigkeitskriterien als zusätzlich
einzuhaltende Anforderungen ein (siehe auch Antwort zu Frage 18).
6. Bis zu welchem Anteil (sowohl bezogen auf ein einzelnes Kraftwerk als
auch den Kohlekraftwerkspark insgesamt) hält die Bundesregierung die
Mitverbrennung von holzartiger Biomasse für möglich, und welchen Anteil
für sinnvoll vor dem Hintergrund von möglichen Nutzungskonflikten beim
Holz, mangelnder Nachhaltigkeit der Waldnutzung usw.?
Angaben zu den technisch möglichen Mitverbrennungsanteilen holzartiger
Biomasse in den einzelnen Kohlekraftwerken liegen der Bundesregierung nicht vor
(siehe auch die Antworten zu den Fragen 5 und 18).
7. Welche Unterschiede für den Einsatz zur Mitverbrennung holzartiger
Biomasse sieht die Bundesregierung bei Stein- und Braunkohlekraftwerken?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Können nach Ansicht der Bundesregierung die Mehrkosten für den Einsatz
holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken inklusive zusätzlicher
Investitionen für die Umrüstung im Kraftwerk sowie für Logistikkapazitäten durch
vermiedene Kosten für den Kauf von Treibhausgaszertifikaten derzeit oder
zukünftig ausgeglichen werden, und falls ja, von welchen Annahmen z. B.
im Hinblick auf die Preise von Emissionsrechten, Kohlepreise etc. geht sie
dann aus?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine eigenen Berechnungen vor. Zudem
sieht die Bundesregierung angesichts der geringen Einsatzmengen von
holzartiger Biomasse derzeit keine Veranlassung, entsprechende Modellannahmen
untersuchen zu lassen.
Drucksache 17/8037 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn der dena-Studie „Die Mitverbrennung holzartiger Biomasse in
Kohlekraftwerken“ wird die Wirtschaftlichkeit der Mitverbrennung von holzartiger
Biomasse in Kohlekraftwerken für verschiedene Preisszenarien untersucht, die auf
der Leitstudie 2010 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit aufbauen. Für alle Preisszenarien ergibt sich danach in den
kommenden Jahren keine Wirtschaftlichkeit. Eine Ausweitung der Mitverbrennung
holzartiger Biomasse auf höherwertige Holzsortimente ist unter diesen
Bedingungen nicht zu erwarten.
9. Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung ein Förderinstrument für die
Mitverbrennung holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken zu schaffen,
und wenn ja, wie soll dieses konkret ausgestaltet sein?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein Förderinstrument für die
Mitverbrennung holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken zu schaffen.
10. In welchen EU-Ländern findet nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig der Einsatz von Holz bzw. holzartiger Biomasse in
Kohlekraftwerken statt?
11. Wird der Einsatz von holzartiger Biomasse in anderen EU-Ländern
gefördert oder sonst wie angereizt, und wie sind die Instrumente hierfür
konkret ausgestaltet?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im europäischen Raum ist die Nachfrage nach holzartiger Biomasse zur
Mischfeuerung in Kohlekraftwerken in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.
Die Gesamtnachfrage betrug 2008 ca. 4 Mio. Tonnen. Diese
Nachfragesteigerung wurde hauptsächlich angetrieben durch Projekte in Großbritannien,
Dänemark, Belgien und den Niederlanden. Neben der Privilegierung des
Biomasseeinsatzes im Emissionshandel, von der alle Kohlekraftwerke in der EU im
selben Umfang profitieren, wird die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken in
den genannten Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise zusätzlich gefördert.
In Dänemark ist z. B. der Gesamteinsatz von holzartiger Biomasse als CO2-
Einsparungsmaßnahme durch eine jährliche Quote vorgegeben und wird mit
Mindesttarifen gefördert. In Großbritannien können Kraftwerksbetreiber für die
Mitverbrennung Zertifikate (Renewable Obligation Certificates) erhalten und
diese entweder veräußern oder zur Erfüllung von bis zu 10 Prozent ihrer
Erneuerbare-Energien-Quote verwenden.
12. Wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland gewonnene
holzartige Biomasse zur Mitverbrennung in Kohlekraftwerke ins Ausland
exportiert, und wenn ja, in welchen Mengen, und in welcher Art (Rohholz,
Hackschnitzel, Pellets o. a.) in welche Länder?
Auf Grundlage der Warennummern der amtlichen Außenhandelsstatistik des
Statistischen Bundesamtes können nur eingeschränkt Holzrohstoffe (holzartige
Biomasse) zur energetischen Verwendung identifiziert werden. Hierbei handelt
es sich um die Warennummern „44011000 Brennholz in Form von Rundlingen,
Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlicher Form“ sowie „44013020
Pellets“. Ebenso dürften die beiden Warengruppen „440210000 Holzkohle aus
Bambus“ und „440290000 Holzkohle: andere“ ausschließlich zur energetischen
Verwendung bestimmt sein. Andere Holzrohstoffsortimente, wie z. B.
Sägenebenprodukte oder Holzabfälle, können sowohl in energetischen wie auch in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8037stofflichen Verwendungslinien genutzt werden (z. B. zur Spanplattenerzeugung
in der Holzwerkstoffindustrie).
Inwiefern die exportierten Holzrohstoffe explizit in Kohlekraftwerken zur
Mitverbrennung Verwendung finden, ist auf Grundlage der amtlichen
Außenhandelsstatistik nicht feststellbar.
13. Inwieweit befürchtet die Bundesregierung eine Zementierung der alten
Kohlekraftstrukturen durch den Einsatz von Biomasse in Großkraftwerken?
Die Bundesregierung sieht angesichts der geringen Einsatzmengen holzartiger
Biomasse in Kohlekraftwerken derzeit keine Auswirkungen dieser
Mitverbrennung auf die Kraftwerksstrukturen in Deutschland.
14. Welche Holzmengen stehen nach Einschätzung der Bundesregierung
aktuell und in Zukunft für die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken ohne
Verdrängung bestehender Holznutzungspfade zur Verfügung
a) aus dem Inland und
b) aus dem Ausland?
Der inländische Verbrauch von Holzrohstoffen hat in den vergangenen Jahren
kontinuierlich zugenommen und beträgt derzeit rund 130 Millionen Kubikmeter
pro Jahr. Insgesamt werden 77 Millionen Kubikmeter stofflich und 53 Millionen
Kubikmeter energetisch genutzt. Die Bundesregierung hat im Nationalen
Aktionsplan für erneuerbare Energien darauf hingewiesen, dass beim Energieträger
Holz die Nachfrage 2020 größer sein kann als das inländisch verfügbare
Aufkommen. Die dieser Einschätzung zugrundeliegenden Szenarien unterstellen
keine Mitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken.
Wie groß die Mengen sind, die auf internationalen Biomassemärkten für die
Mitverbrennung in Kohlekraftwerken zur Verfügung stehen, hängt von der
Zahlungsbereitschaft der Kraftwerksbetreiber ab und kann nicht abgeschätzt werden
(siehe auch die Antwort zu den Fragen 15 und 16). Dabei ist zu berücksichtigen,
dass jede Erhöhung der Nachfrage nach Holzrohstoffen zur energetischen
Verwertung auf Grund begrenzter Holzrohstoffpotenziale zu Verdrängungseffekten
und zu neuen Marktgleichgewichten führen kann.
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang auch auf eine im Rahmen der
angestrebten Ressourceneffizienz sinnvolle Verwendung verfügbarer Holzmengen
zu achten (u. a. Prinzip der verstärkten „Kaskadennutzung“ stofflich nutzbarer
Hölzer vor einer energetischen Verwertung).
15. Welche Auswirkungen auf die Preise und Verfügbarkeit von holzartiger
Biomasse für andere stoffliche und energetische Nutzungen erwartet die
Bundesregierung durch eine mögliche Zunahme der Mitverbrennung in
Kohlekraftwerken im Rahmen ihrer politischen Ziele?
16. Geht die Bundesregierung davon aus, dass heute stattfindende andere
stoffliche oder energetische Nutzungen von holzartiger Biomasse durch die
Ausweitung der Mitverbrennung unwirtschaftlich werden könnten?
Wenn ja, welche, und was wird die Bundesregierung ggf. unternehmen,
um das zu verhindern?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/8037 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu den Kostenstrukturen und Preiselastizitäten der unterschiedlichen stofflichen
und energetischen Nutzungspfade von Holzrohstoffen liegen der
Bundesregierung keine Marktmodelle bzw. vertiefende Informationen vor. Die Berechnungen
der dena-Studie „Die Mitverbrennung holzartiger Biomasse in
Kohlekraftwerken“ lassen jedoch darauf schließen, dass eine Ausweitung der Mitverbrennung
holzartiger Biomasse auf höherwertige Holzsortimente aufgrund mangelnder
Wirtschaftlichkeit nicht zu erwarten ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
17. Wie ist die Nachhaltigkeit (CO2-Bilanz, ökologische und soziale
Auswirkungen der Gewinnung und des Transports) der für die Mitverbrennung
zu importierenden Holzmengen einzuschätzen?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu gewährleisten,
dass die für die Mitverbrennung importierten Holzmengen vollständig aus
zertifizierter und nachhaltiger Erzeugung stammen?
Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im europäischen Emissionshandel wird der Einsatz von Biomasse bisher
undifferenziert privilegiert, da für die aus dem Einsatz von Biomasse resultierenden
CO2-Emissionen keine Emissionszertifikate abgegeben werden müssen. Dies
soll sich nach Auffassung der Bundesregierung ab 2013 ändern. Derzeit
verhandelt die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten den Entwurf einer
Monitoring-Verordnung für den EU-Emissionshandel, die ab 2013 in allen
Mitgliedstaaten gelten wird.
Die Europäische Kommission prüft derzeit die Möglichkeit, entsprechende
Nachhaltigkeitskriterien für gasförmige und feste Biomasse festzulegen. Die
Bundesregierung setzt sich für die Ausweitung der Nachhaltigkeitskriterien der
Richtlinie 2009/28/EG auf alle Bioenergieträger ein. Hierbei sollen auch die
Effekte indirekter Landnutzungsänderungen im Rahmen der
Treibhausgasbilanzen in angemessener Weise berücksichtigt werden. Die Bundesregierung wertet
dabei die Erfahrungen mit den ab 2011 geltenden Nachhaltigkeitsanforderungen
für den Einsatz von flüssiger und gasförmiger Biomasse im Strom- und
Kraftstoffsektor mit aus. Die Erfahrungen bestehender Zertifizierungssysteme,
beispielsweise im Forstbereich, sollten dabei berücksichtigt werden. Wenn im
Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie auch für gasförmige und feste
Biomasse Nachhaltigkeitskriterien festgelegt werden, sollen diese auch im
Rahmen des Emissionshandels gelten. Dieser Gleichlauf zwischen dem EU-
Emissionshandel und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie gewährleistet, dass
nichtnachhaltig produzierte Biomasse nicht zwischen verschiedenen Sektoren
oder verschiedenen Mitgliedstaaten der EU verschoben wird.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Klimabilanz importierter
Holzmengen aus dem Ausland vor dem Hintergrund langer Transportwege zum
Teil sogar aus anderen Kontinenten?
Welche Unterschiede gibt es hier zwischen Rohholz, Hackschnitzeln,
Pellets oder anderen Holzprodukten für die energetische Verwendung?
Der Einfluss des Transports auf die Klimabilanz importierter holzartiger
Biomasse hängt grundsätzlich von der Transportentfernung, der Transportart und
der Energiedichte der holzartigen Biomasse ab. Untersuchungen für konkrete
Anwendungsfälle zeigen, dass die energetische Nutzung holzartiger Biomasse
mit hoher Energiedichte, wie beispielsweise Holzpellets, bei Schiffstransport
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8037auch über große Entfernungen eine deutlich positive Klimabilanz im Vergleich
mit dem Einsatz fossiler Energieträger haben kann.
20. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der begrenzten
Holzressourcen in Deutschland eine zu starke Importabhängigkeit von
holzartiger Biomasse im Falle eine Ausweitung der Mitverbrennung in
Kohlekraftwerken verhindern, und welchen Einfluss hätten große
Holzimportabhängigkeiten auf die Versorgungssicherheit und die weiterverarbeitende
Holzwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung erwartet unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in
Deutschland keine deutliche Ausweitung der Mitverbrennung von holzartiger
Biomasse in Kohlekraftwerken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen
15 und 16 verwiesen.
21. In welcher Weise beeinflusst die Art der Aufarbeitung der holzartigen
Biomasse (Hackschnitzel, Pellets etc.) die Klimabilanz von holzartiger
Biomasse?
Die Aufarbeitung holzartiger Biomasse hat einen vergleichsweise geringen
Einfluss auf die Klimabilanz. Der Energieeinsatz z. B. zur Pelletierung wird je nach
Rohstoffart von 2 bis 5 Prozent angegeben. Sofern die holzartige Biomasse über
größere Entfernungen transportiert wird, verbessert die durch Pelletierung
erreichbare höhere Energiedichte die Klimabilanz der holzartigen Biomasse im
Vergleich mit holzartiger Biomasse geringerer Energiedichte wie z. B.
Hackschnitzel. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
22. Warum hat die Bundesregierung die Empfehlung der Europäischen
Kommission zu Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung fester und gasförmiger
Biomasse bei der Stromerzeugung, Heizung und Kühlung (KOM(2010)11)
bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt?
23. Wann und mit welchen Anforderungen wird das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nachhaltigkeitsanforderungen
für holzartige Biomasse vorlegen, nachdem das Bundesministerium mit der
am 30. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neufassung
des EEG dazu ermächtigt wurde?
Auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen.
24. Welche sozialen, arbeitsrechtlichen sowie ökologischen Standards und
menschenrechtlichen Kriterien plant die Bundesregierung für den Import
von holzartiger Biomasse einzuführen bzw. welche Anstrengungen
unternimmt die Bundesregierung, damit solche Standards und Kriterien im
Rahmen der EU entwickelt und implementiert werden?
Die Bundesregierung setzt sich für die Ausweitung der Nachhaltigkeitskriterien
der Richtlinie 2009/28/EG auf alle Bioenergieträger ein. Die Richtlinie sieht vor,
dass multilaterale und bilaterale Übereinkünfte sowie freiwillige internationale
oder nationale Regelungen gefördert werden, die wesentlichen ökologischen
und sozialen Auswirkungen der energetischen Nutzung von Biomasse
Rechnung tragen. Gibt es keine derartigen Übereinkünfte, sollen die Mitgliedsstaaten
von den Wirtschaftsbeteiligten Auskunft über die sozialen Auswirkungen der
Biomasseerzeugung verlangen. Zusätzlich obliegt es der Europäischen
Kommission, regelmäßig über die ökologischen und sozialen Auswirkungen der
energetischen Biomassenutzung zu berichten, insbesondere über Auswirkungen
Drucksache 17/8037 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauf die Nahrungsmittelsicherheit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 17 und 18 verwiesen.
25. Aus welchen Ländern wird und sollen zukünftig nach Einschätzung der
Bundesregierung die Importe holzartiger Biomasse für deutsche
Kohlekraftwerke stammen (bitte nach Menge und Land aufschlüsseln), und wie
schätzt die Bundesregierung die Implikationen für die exportierenden
Länder ein, insbesondere im Hinblick auf Flächennutzungskonkurrenz,
Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und Umwelt, Landrechte und
Landvertreibungen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass dieser Bereich keine Entwicklung
nehmen wird, die Importe holzartiger Biomasse erfordern würde.
26. Inwiefern reagiert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf die zu
erwartende Zunahme von Importen holzartiger Biomasse aus
Entwicklungsländern nach Deutschland?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um negative Effekte für die
betroffenen Länder zu begrenzen?
Wie der Antwort zu Frage 25 zu entnehmen ist, geht die Bundesregierung bisher
nicht von einer deutlichen Zunahme der Importe holzartiger Biomasse für die
Nutzung in deutschen Kohlekraftwerken aus. Biomasse ist für die
Energiegrundversorgung von Milliarden Menschen (2,4 Milliarden Menschen
kochen mit Holz oder Holzkohle) ein wertvolles und oftmals knappes Gut. Die
Überbeanspruchung der Holzressourcen ist in vielen Schwellen- und
Entwicklungsländern ein massives Problem. Das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung fördert daher die effiziente und
entwicklungsorientierte Nutzung der festen Biomasse durch verbesserte Herde (z. B. in
Peru, Bolivien, Kenia, Uganda, Burkina Faso und Bangladesch), den Aufbau
von Wertschöpfungsketten vor Ort, den Waldschutz und die nachhaltige
Waldnutzung (z. B. im Amazonasgebiet, im Kongobecken und in Indonesien) und die
Regeneration und Aufforstung von Waldflächen durch Kleinbauern (z. B. in
Vietnam). Die von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützte
Erarbeitung von Biomasseenergiestrategien, wie zum Beispiel in Ruanda, befähigt
Partnerländer zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Biomasseressourcen sowie
zur Förderung ihrer effizienten Nutzung. Der mögliche Import von Biomasse
aus Entwicklungsländern bietet potentiell Chancen für Einkommen,
Arbeitsplätze und Deviseneinnahmen in Entwicklungsländern. Es sind dabei jedoch
kritische Aspekte wie ökologische und sozioökonomische Fragen der
Nachhaltigkeit des Abbaus, sowie die Konkurrenz zur in Deutschland verfügbaren
Biomasse zu berücksichtigen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit kann
auf Anfrage der Partnerländer im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte und die
Rahmenbedingungen in Bezug auf Verfügbarkeit, Produktion und möglichen
Export fester Biomasse beratend unterstützen.
Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen der Global Bioenergy Partnership
(GBEP) aktiv an der Entwicklung ambitionierter Standards für die nachhaltige
Produktion und Anwendung aller Formen von Biomasse mitgewirkt. Nach
erfolgreicher Verabschiedung der 24 Indikatoren fördert die Bundesregierung nun
im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative ein Pilotprojekt zur
Anwendung der GBEP-Indikatoren in Indonesien und Kolumbien.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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