Zu den gezielten Sanktionen und Menschenrechtsverletzungen in Côte d’Ivoire
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei den Stichwahlen in der Côte d’Ivoire um das Präsidentenamt vom 28. November 2010 kam es zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Daraufhin erklärte die „Unabhängige Wahlkommission“ Alassane Ouattara, der „Nationale Verfassungsrat“ hingegen den Amtsinhaber Laurent Gbagbo zum Sieger und neuen Präsidenten. Der Leiter der vor Ort präsenten UN-Mission UNOCI (Operation der Vereinten Nationen an der Elfenbeinküste), Choi Young-jin, versicherte anschließend dem UN-Sicherheitsrat, die Wahlen hätten in einem „demokratischen Klima“ stattgefunden und Alassane Ouattara als eindeutigen Sieger hervorgebracht. Vertreter/Vertreterinnen der UN, der USA, der Europäische Union (EU) und Deutschlands gratulierten daraufhin Alassane Ouattara zum Sieg, erkannten ihn als Präsidenten an und forderten Laurent Gbagbo zur Aufgabe seines Amtes auf.
Die EU erließ daraufhin zahlreiche Sanktionen gegen Personen, die (mutmaßlich) Laurent Gbagbo als Präsidenten unterstützten. Mit dem Beschluss des Rates 2010/801/GASP vom 22. Dezember 2010 wurde das bestehende Sanktionsregime gegen die Côte d’Ivoire erweitert sowie Konteneinfrierungen und Reisebeschränkungen gegen Laurent Gbagbo, dessen Frau, große Teile der Regierung und des Sicherheitsapparates und Medienvertretern erlassen. Mit dem Beschluss des Rates 2011/17/GASP vom 11. Januar 2011 wurden diese Sanktionen auf weitere Regierungsmitglieder, Medienvertreter, sowie Leiter der Steuer- und Zollbehörden und Industrielle unter dem Vorwurf erweitert, diese würden zu „Hass und Gewalt“ aufrufen oder zur Finanzierung der Regierung Gbagbo beitragen. Zugleich wurden auch fünf Mitglieder des ivorischen Verfassungsrates wegen Beteiligung an der „Validierung falscher Wahlergebnisse“ sanktioniert.
Mit dem folgenden Beschluss des Rates 2011/18/GASP wurde die Sanktionsliste um elf Organisationen und Unternehmen sowie 26 Personen erweitert, u. a. mit der Begründung, dass diese sich „weigert[en], sich der Autorität des demokratisch gewählten Präsidenten zu unterstellen“. Mit dem Beschluss des Rates 2011/221/GASP vom 6. April 2011 wurden die Sanktionen erneut ausgeweitet.
Insbesondere die Sanktionen gegen Banken, Häfen, Öl- und Kakao-Gesellschaften hatten sich als ausgesprochen „wirkungsvoll“ erwiesen. Nach einem Bericht des humanitären Landesteams der UN in Côte d’Ivoire brachten sie das wirtschaftliche Leben im Land fast vollkommen zum Erliegen, die Preise für Lebensmittel stiegen rasant und das Gesundheitssystem kollabierte u. a. aufgrund eines fehlenden Nachschubs an Medikamenten (www.irinnews.org/pdf/Impact_situation_de_crise_CI_final_9mars2011.pdf).
Nach Angaben des Rates richteten sich die Sanktionen gegen Personen und Organisationen „die den Prozess des Friedens und der nationalen Aussöhnung blockieren“, „für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Côte d’Ivoire verantwortlich“ seien oder gegen das Waffenembargo nach Resolution 1572 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verstoßen hätten. Tatsächlich jedoch betrafen sie augenscheinlich ausschließlich Anhänger/Anhängerinnen und Unterstützerinnen des Gbagbo-Regimes.
Zahlreiche Berichte von Menschenrechtsorganisationen sowie Wahlbeobachter/Wahlbeobachterinnen hingegen legen davon Zeugnis ab, dass es jedoch bereits im Vorfeld der Wahlen auch zu schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Anhänger/Anhängerinnen Alassane Ouattaras gekommen sei (www.ivoireleaks.de/Wahlbeobachtung.html). In einem sehr ausführlichen Bericht von Human Rights Watch (www.hrw.org/sites/default/files/reports/cdi1011WebUpload.pdf) wird dies bestätigt und deutlich, dass v. a. ab dem 24. Februar 2011, als die Offensive der Pro-Ouattara-Kräfte begann, eine Mehrzahl der Menschenrechtsverletzungen von diesen ausging. Insbesondere beim Vormarsch der „Republikanischen Kräfte“ (FRCI) von Toulepleu nach Guiglo kam es zu zahlreichen Massenhinrichtungen (von Männern und männlichen Jugendlichen), Massenvergewaltigungen (oft über Tage hinweg) und systematischen Plünderungen in den eingenommenen Dörfern. Besonders grausam sind demnach auch die „Unsichtbaren Kommandos“ vorgegangen, die den Vormarsch der FRCI insbesondere in Abidjan unterstützten. Deren Vormarsch wurde von der UNOCI-Mission nicht behindert und zumindest in Abidjan aktiv unterstützt. Zuvor hatte es die UNOCI entgegen zahlreicher Friedensabkommen und UN-Resolutionen unterlassen, die in die FRCI aufgegangenen „Forces Nouvelles“ zu entwaffnen. Auch die Elitesoldaten der französischen Operation Licorne griffen aktiv auf Seiten der FRCI und der „Unsichtbaren Kommandos“ in die Gefechte ein und ermöglichten die Festnahme Gbagbos am 11. April 2011. Bereits zuvor wurden am 8. April 2011 mit dem Beschluss des Rates 2011/230/GASP die Sanktionen gegen die Häfen von Abidjan und San Pedro (sowie gegen die Ivorische Raffineriegesellschaft und das Verwaltungskomitee der Kaffee- und Kakaogesellschaft) aufgehoben, nachdem diese von der FRCI eingenommen wurden.
Am 4. Mai 2011 besuchte der EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs die neue Regierung Ouattara, sicherte ihr langfristige Unterstützung bei der „Versöhnung und dem Neustart der Entwicklung des Landes“ und Hilfsprogramme in Höhe von 180 Mio. Euro zu. Nachdem der Nationale Verfassungsrat Alassane Ouattara als Sieger anerkannt hatte, wurden am 22. September 2011 mit dem Beschluss des Rates 2011/627/GASP auch die Sanktionen gegen dessen Mitglieder sowie gegen Industrielle aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben wurden die Sanktionen gegen Hilaire Babri Gohourou, die zuvor mit von ihm zu verantwortende Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht begründet worden waren.
Von Versöhnung kann hingegen bis heute keine Rede sein. Die FRCI (mittlerweile umbenannt in FANCI) waren alleine zwischen Mitte Juli und Mitte August 2011 an mindestens 26 extralegalen Tötungen beteiligt und haben sich aus einigen Regionen und Stadtteilen wieder zurückgezogen, da sie ständigen Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt waren (www.irinnews.org/report.aspx?ReportId=93886). Regionen, die zuvor überwiegend von Gbagbo-Anhänger/-Anhängerinnen bewohnt waren, werden bis heute von Milizen terrorisiert (www.irinnews.org/report.aspx?ReportID=93962), etwa eine halbe Million Menschen sind nach wie vor auf der Flucht, weil ihre Dörfer zerstört sind oder sie Angriffe durch die Anhänger/Anhängerinnen Ouattaras befürchte (www.oxfam.org/en/policy/towards-durable-solutions-displaced-ivoirians). Gegen 58 Angehörige der offiziellen und für Laurent Gbagbo kämpfenden Sicherheitskräfte wurden mittlerweile Verfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen eröffnet, jedoch gegen keinen einzigen Angehörigen der FRCI/FANCI oder der mit ihr verbündeten Milizen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Zwecke verfolgen die von der EU verhängten „gezielten Sanktionen“ gegen Mitglieder und Anhänger/Anhängerinnen des Gbagbo-Regimes bzw. die betroffenen Journalistinnen und Journalisten sowie Unternehmer/ Unternehmerinnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung dieser Sanktionen?
Welche Auswirkungen der Sanktionen auf die wirtschaftliche, soziale, gesundheitspolitische und humanitäre Lage in Côte d’Ivoire sind der Bundesregierung bekannt?
Gegen welche Personen, die als Anhänger/Anhängerinnen Alassane Ouattaras galten, für diesen kämpften oder ihn finanziell unterstützten, wurden Sanktionen durch die EU verhängt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass lediglich die Anhänger/ Anhängerinnen Laurent Gbagbos den „Prozess des Friedens und der nationalen Aussöhnung blockier[t]en“?
Welche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige und Anhänger/ Anhängerinnen der Forces Nouvelles/FRCI/FANCI sind der Bundesregierung vor der Stichwahl am 28. November 2010, zwischen der Stichwahl und der Festnahme Laurent Gbagbos und nach dessen Festnahme bekannt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Wahlen in einem „demokratischen Klima“ stattgefunden hätten und ihre Ergebnisse eindeutig gewesen seien?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich auch die „Unabhängige Wahlkommission“ und der Leiter der UN-Mission UNOCI, Choi Young-jin, der „Validierung falscher Wahlergebnisse“ schuldig gemacht haben?
Welche Gründe sind der Bundesregierung für die Aufstockung der UNOCI- Truppen und den Transfer von Kampfhubschraubern aus Liberia und die Auswahl ihrer Stationierungsorte im Vorfeld der Wahlen bekannt?
Wie viele Waffen befanden sich nach Schätzungen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Wahlen im Besitz der Forces Nouvelles, und wie viele waren zu diesem Zeitpunkt entsprechend dem Mandat der UNOCI eingesammelt und vernichtet worden?
Welche Maßnahmen hat die UNOCI nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um den Vormarsch der Forces Nouvelles/FRCI entsprechend ihrem Mandat zu stoppen?
Welche Maßnahmen hat die UNOCI nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um die schweren Menschenrechtsverletzungen beim Vormarsch der Forces Nouvelles/FRCI von Toulepleu nach Guiglo entsprechend ihrem Mandat zu stoppen?
Wann und aus welchen Anlässen haben die UNOCI-Kräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in Gefechte zwischen den Truppen/Anhängern/ Anhängerinnen Laurent Gbagbos und Alassane Ouattaras (einschl. der „Unsichtbaren Kommandos“) eingegriffen?
Wann und aus welchen Anlässen haben die Kräfte der französischen Mission Licorne nach Kenntnis der Bundesregierung in Gefechte zwischen den Truppen/Anhängern/Anhängerinnen Laurent Gbagbos und Alassane Ouattaras (einschl. der „Unsichtbaren Kommandos“) eingegriffen?
Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen 317 Soldaten der Operation Licorne bei den Gefechten 2011 getötet wurden (www.french-revolution.fr/2011/06/24/frenchrevolution-317-soldats-morts-pour-la-franceen-cote-divoire-en-2011/), wie schätzt sie diese Berichte ein, und über welche Informationen verfügt sie über französische Verluste während der Auseinandersetzungen um das Präsidentenamt 2010/2011 in Côte d’Ivoire?
Sind der Bundesregierung Hinweise bekannt, dass die Forces Nouvelles/ FRCI bei ihrem Vormarsch über Waffen verfügten, die nach 2004 bzw. im unmittelbaren Vorfeld ins Land kamen, und wurden hierfür verantwortliche Personen von der EU sanktioniert?
Welche der von der EU auf Grundlage des Beschlusses des Rates 2010/656/ GASP mit Sanktionen belegten Personen haben hiergegen rechtliche Schritte unternommen, insbesondere Klagen und Widersprüche vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH), und welche Beschlüsse und Urteile ergingen in diesen Fällen (bitte nach Person, Datum, Aktenzeichen, Urteil, Rechtsmittel auflisten)? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Urteilen in diesen Fällen?
Aus welchen Gründen wurde Hilaire Babri Gohourou mit Sanktionen belegt, und aus welchen Gründen wurden diese mittlerweile aufgehoben, obwohl ihm weiterhin Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht vorgeworfen werden?
Aus welchen Gründen wurde Kadio Morokro Mathieu, Präsident der einzigen privaten ivorischen Ölgesellschaft, mit Sanktionen belegt, und aus welchen Gründen wurden diese mittlerweile aufgehoben?
Welche detaillierten Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass die Tätigkeit Zakaria Fellahs für die UNOCI beendet wurde?
Welche detaillierten Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt, dass Zakaria Fellah von der EU mit Sanktionen belegt wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik Zakaria Fellahs an der UNOCI und seine Behauptung, Laurent Gbagbo sei durch französische Soldaten festgenommen worden, und welche eigenen Informationen hat sie über die Umstände der Festnahme Laurent Gbagbos (www.wsws.org/articles/2011/apr2011/ivor-a12.shtml)?
Welche Mittel aus welchen Haushaltsposten und welche anderen Formen der Unterstützung hat die Bundesregierung seit der Stichwahl am 28. November 2011 der Regierung Ouattara bereitgestellt (bitte nach Datum auflisten)?
Welche Mittel aus welchen Finanzinstrumenten und welche anderen Formen der Unterstützung hat die EU seit der Stichwahl am 28. November 2011 der Regierung Ouattara bereitgestellt (bitte nach Datum auflisten)?
Befinden sich gegenwärtig Sicherheitsexpertinnen und Sicherheitsexperten oder -berater/- beraterinnen im Auftrag der Bundesregierung oder der EU in Côte d’Ivoire? Wenn ja, was sind deren Aufgaben, und wem sind diese unterstellt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Versöhnungsprozess und die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Auseinandersetzungen um das Präsidentenamt 2010/2011, und welche entsprechenden Maßnahmen durch die Regierung Ouattara sind ihr bekannt (bitte auch den konkreten Inhalt dieser Maßnahmen angeben)?
Was ist der Bundesregierung bekannt über Verfahren wegen Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht gegen Anhänger/Anhängerinnen Laurent Gbagbos oder diesen unterstehenden Sicherheitskräften, und wie bewertet sie diese?
Was ist der Bundesregierung bekannt über Verfahren wegen Menschenrechtsverbrechen und Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht gegen Anhänger/Anhängerinnen Ouattaras oder diesen unterstehenden „Sicherheitskräften“, und wie bewertet sie diese?
Wie schätzt die Bundesregierung die Legitimität der Regierung Ouattara sowohl auf internationaler Ebene, als auch innerhalb der Bevölkerung der Côte d’Ivoire ein?