[Deutscher Bundestag Drucksache 17/7959
17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7722 –
Umsetzung der Beschlüsse des G20-Gipfels zur Sozialen Dimension
der Globalisierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 2. bis 4. November 2011 kamen die Staats- und Regierungschefs der G20
zum Gipfel in Cannes zusammen. Ein Schwerpunkt des Gipfels war die „Soziale
Dimension der Globalisierung“. Die abschließende „Working Session“ wurde
in Verhandlungen zwischen den G20-Staaten und einem Treffen der Arbeits-,
Beschäftigungs- und Sozialministerinnen und -minister mit dem französischen
Präsidenten Nicolas Sarkozy und dem Generaldirektor der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) Juan Somavia am 26. und 27. September 2011 in
Paris vorbereitet. Aus diesem Treffen ging ein ausführliches Beschlusspapier
hervor.
Konkret standen die folgenden Ziele im Zentrum der Debatte:
1. Verbesserung der aktiven Beschäftigungsmaßnahmen, insbesondere für
Jugendliche und sonstige benachteiligte Gruppen;
2. Stärkung der sozialen Sicherung durch Einrichtung von an das jeweilige
Land angepasste Social protection Floors (Basissysteme der sozialen
Sicherung);
3. Förderung der effektiven Anwendung der Arbeits- und Sozialrechte;
4. Stärkung der Kohärenz von Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Initiative der
französischen G20-Präsidentschaft und den Schwerpunkt auf die vier genannten
Politikfelder, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als zentral für die
weltweite Entwicklung ansieht. Außerdem ist es erfreulich festzustellen, dass
in diesem Jahr zum ersten Mal ein Gewerkschaftsgipfel (L20) zur Ergänzung
des Business-Gipfels (B20) abgehalten wurde und von Seiten des Elysée-
Palasts darauf geachtet wurde, den Gewerkschaftsvertreterinnen und -
vertretern ebenso viel Aufmerksamkeit zu schenken, wie den
Wirtschaftsvertreterinnen und - vertretern. Die ambitionierten Zielsetzungen für die internationale Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
28. November 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/7959 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesozialpolitische Zusammenarbeit werfen die Frage auf, wie die
Bundesregierung die Beschlüsse konkret umsetzen will (die Zitate in den Fragen beziehen
sich auf die „Schlussfolgerungen der G20-Arbeits- und
Beschäftigungsminister“, Paris, 26. und 27. September 2011).
1. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Ergebnisse
der G20-Arbeits- und Beschäftigungsministerinnen und -minister
umzusetzen?
Die Bundesregierung bringt sich in die von den G20-Arbeitsministern
angeregte und von den Staats- und Regierungschefs auf dem G20-Gipfel von
Cannes neu eingesetzte Task Force für Beschäftigung ein. Die Bundesregierung
wird sich zudem hochrangig an dem dritten G20-Arbeitsministertreffen in
Mexiko im Jahr 2012 sowie an den vorbereitenden Treffen beteiligen.
2. Welche
a) „Maßnahmen“ wird die Bundesregierung ergreifen, und welche
b) „Einrichtungen“ wird die Bundesregierung etablieren, um, wie beim
G20-Arbeitsministerinnen- und Arbeitsministertreffen beschlossen,
Wirtschaftswachstum beschäftigungswirksamer zu gestalten, und wie
hoch sind die finanziellen Mittel, die die Bundesregierung dafür zur
Verfügung stellen wird?
Zu Buchstabe a
Als Folgemaßnahmen des G20-Gipfels in Seoul im November 2010 hat
Deutschland bereits Maßnahmen zu den Schwerpunkten des G20-Seoul-Aktionsplans
eingeleitet, die auf beschäftigungsstarkes Wachstum abzielen. Wie in dem
nationalen Formblatt für 2011 (National Policy Framework Template) festgehalten,
verpflichtet sich Deutschland zur Reduzierung von Ineffizienzen auf dem
Arbeitsmarkt. Eine Maßnahme, um dem nachzukommen, ist das Gesetz zur
Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.
Die Bundesregierung setzt auch den neuen G20-Cannes-Aktionsplan für
Wachstum und Beschäftigung, der mehr und bessere Beschäftigung als
ultimatives Ziel hervorhebt, in nationale Maßnahmen um. Strukturelle Reformen
sollen dazu verstärkt mit aktiver, flexibler Arbeitsmarktpolitik verbunden werden.
Die Bundesregierung richtet ihre Finanz- und Abgabenpolitik zudem
grundsätzlich auf Wachstum und Beschäftigung aus. Dazu gehört unter anderem auch
der geplante Abbau der sogenannten kalten Progression bei der
Einkommenbesteuerung, wodurch der Faktor Arbeit entlastet wird. Beschäftigungsfreundlich
wirkt auch eine geringere Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge,
beispielsweise durch das Absinken des Beitragssatzes zur Rentenversicherung
zum 1. Januar 2012.
Unter mexikanischer G20-Präsidentschaft wird sich die Bundesregierung
weiterhin dafür engagieren, Beschäftigung als zentrales Ziel der G20-
Wachstumspolitik zu verankern. Hierzu wird die Erweiterung der bisherigen
Schlüsselindikatoren des gegenseitigen Bewertungsprozesses (G20 Mutual Assessment
Process – MAP) um einen zentralen Beschäftigungsindikator unterstützt.
Zu Buchstabe b
Die G20-Task Force für Beschäftigung ist die zentrale Einrichtung, um
Beschäftigungsfragen bei den G20 zu diskutieren. Damit ist auch durch den
Einsatz der Bundesregierung eine neue Struktur geschaffen worden, die die
Möglichkeit eröffnet, die Beschäftigungs- und Sozialpolitik dauerhaft mit der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7959Wirtschafts- und Finanzpolitik bei den G20 zu verzahnen. Die Task Force wird
einen praktischen Beitrag zu den Diskussionen während des Treffens der G20-
Arbeits- und Beschäftigungsminister, das im Jahr 2012 unter mexikanischem
Vorsitz stattfinden wird, leisten.
Die Bundesregierung wird eine ausgewiesene nationale Expertin in die Task
Force entsenden, um die Arbeit der Task Force kontinuierlich mitzugestalten.
Deutschland setzt sich auch dafür ein, dass eine G20-Arbeitgruppe für
Beschäftigung permanent eingesetzt wird und dass Sozialpartner und
fachspezifische internationale Organisationen, insbesondere die Internationale
Arbeitsorganisation (IAO) und die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), zur Beratung hinzugezogen werden. Die
Bundesregierung stellt für die dargestellten Maßnahmen und die Entsendung in die
Task Force keine gesonderten finanziellen Mittel zur Verfügung.
3. Wie sollen dabei die Wechselbeziehungen zwischen Wirtschaftswachstum,
Beschäftigung und sozialer Sicherung „eingehender ausgelotet werden“?
In der Gipfelerklärung von Cannes hat Deutschland zusammen mit den anderen
G20- Ländern die fachspezifischen internationalen Organisationen (IWF,
OECD, IAO und Weltbank) damit beauftragt, den Finanzministern über die
globalen Perspektiven der Beschäftigung zu berichten. Es soll dabei auch
dargestellt werden, wie die wirtschaftliche Reformagenda im G20-Rahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen wird. In den Schlussfolgerungen der
G20-Arbeits- und Beschäftigungsminister werden die IAO sowie die OECD
unter Beteilung anderer fachspezifischer internationaler Organisationen
aufgerufen, die Wechselwirkung zwischen Beschäftigung, Wirtschaftswachstum
und der sozialen Sicherung zu untersuchen. Die Wechselwirkungen zwischen
den Politikfeldern sind zudem im gegenseitigen Bewertungsprozess (MAP)
abgebildet. Hier haben die G20 den Internationalen Währungsfonds (IWF)
beauftragt, regelmäßig zu analysieren, inwieweit die nationalen Politiken der
G20- Staaten im Hinblick auf die Erreichung der Rahmenziele kohärent sind.
Wie in der Antwort auf die Frage 2a dargestellt, setzt sich die Bundesregierung
dafür ein, dass arbeitsmarkt- und sozialpolitische Themen in Zukunft ein
stärkeres Gewicht in dem Überprüfungsprozess einnehmen.
4. Wie plant die Bundesregierung ihrer Zusage nachzukommen,
a) „den Wissens- und Erfahrungsaustausch fortzusetzen und
komplementäre Initiativen auf den Weg zu bringen und dabei auch die Süd-Süd-
Zusammenarbeit und Formen der dreiseitigen Zusammenarbeit
einzubeziehen“ (bitte auf konkrete Planungen im Bereich Sozialpolitik
eingehen),
b) die „Zusammenarbeit im Bereich der erfolgreichen Erfahrungen mit
institutionellen Koordinierungsmechanismen und -strategien zur
Verknüpfung von Schule, Ausbildung und Beschäftigung auszubauen“?
Zu Buchstabe a
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass das neue IAO-Instrument zu
Social Protection Floors, das gegenwärtig entwickelt wird und im Jahr 2012
verabschiedet werden soll, auch einen Artikel zu verstärkter Süd-Süd- und
Dreieckskooperation im Bereich der sozialen Sicherung enthalten soll, um den
Austausch von Lernerfahrungen und Wissenstransfer zwischen Entwicklungs-
und Schwellenländern zu fördern.
Anlässlich der letzten Tagung der binationalen Kommission der
Bundesregierung mit der Republik Südafrika wurde im April 2010 in Pretoria eine
Drucksache 17/7959 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeneue Unterkommission „Arbeit und Soziales“ eingerichtet. Diese hat einen
intensiveren Austausch der beiden Arbeitsministerien zum Ziel, und ein
Workshop der Arbeitsministerien und Arbeitsverwaltungen beider Länder fand
bereits statt. Darauf aufbauend soll ein fachlicher Austausch fortgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verhandelt aktuell eine
gemeinsame Absichtserklärung (MoU) mit dem vietnamesischen Ministerium für
Arbeit, Invalide und soziale Angelegenheiten (MoLISA), die einen Rahmen
bilden wird für die weitere bilaterale Zusammenarbeit auf den Gebieten
Gesetzgebung, Arbeitsmarktpolitik, Behindertenpolitik, Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit und soziale Sicherung. Konkret bestehen beiderseits Überlegungen für eine
Zusammenarbeit im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung. Ein
gemeinsames Projekt zur Integration von Menschen mit Behinderung in den
vietnamesischen Arbeitsmarkt ist bereits erfolgreich abgeschlossen. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ferner zahlreiche, zum Teil
hochrangige, Regierungsdelegationen aus Vietnam zu unterschiedlichen Themen,
insbesondere aus dem Bereich soziale Sicherung, beraten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erweitert gerade das bereits
bestehende MoU mit dem chinesischen Ministerium für Humanressourcen und
soziale Sicherheit (MoHRSS) um das Themenfeld soziale Sicherung. Mit dem
MoHRSS bestehen aktuell und bestanden in der Vergangenheit Kontakte zu
unterschiedlichen Themen aus dem Bereich der sozialen Sicherung,
insbesondere für die Wanderarbeitnehmer in China. Über das Projekt „EU-China
Roundtable on Social Security“ und den beim Bundesministerium der Justiz
angesiedelten Rechtsstaatsdialog hat sich das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales hochrangig an verschiedenen Veranstaltungen und Beratungen
zum Thema soziale Sicherung in China beteiligt.
Im Rahmen der Asia-Europe-Meetings (ASEM) werden auf den seit dem Jahr
2006 auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
eingeführten Treffen der Arbeits- und Beschäftigungsminister Fragen aus dem Bereich
Arbeit und Soziales behandelt und Kooperationsprojekte durchgeführt.
Zu Buchstabe b
Die Bundesregierung wird die positiven Erfahrungen, die in Deutschland bei
der beruflichen Eingliederung junger Menschen gemacht wurden, in den
Diskussionsprozess einbringen.
Deutschland hat zusammen mit den anderen G20-Ländern die fachspezifischen
internationalen Organisationen (OECD, UNESCO, Weltbank) damit beauftragt,
im Rahmen der Säule der Human Resource Development der G20-
Development Working Group einen Aktionsplan vorzulegen und umzusetzen. Dieser
Aktionsplan sieht mit der Entwicklung international vergleichbarer Indikatoren
für die berufliche Bildung sowie der Unterstützung von Low-Income-Countries
bei der Entwicklung und Implementierung von beschäftigungswirksamen
Berufsbildungsstrategien zwei Bereiche vor. Deutschland unterstützt die
zuständige Arbeitsgruppe der internationalen Organisationen mit technischer
Expertise.
Der 2012 Global Monitoring Report on Education for All der Organisation der
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)
widmet sich dem Thema berufliche Bildung und Beschäftigungsstrategien für
marginalisierte Bevölkerungsgruppen. Das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt das Projekt mit der
befristeten Entsendung einer deutschen Expertin.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/79595. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Einsetzung der
intergouvernementalen Task Force „für den gegenseitigen Austausch von
Erfahrungen, besten Praktiken und Reaktionen der Politik“ auf
Beschäftigungsfragen, und wie häufig, und wann soll sie tagen?
Die G20-Task Force für Beschäftigung tagt erstmals am 15. Dezember 2011
in Mexiko- Stadt. In der Abschlusserklärung des G20-Gipfels der Staats- und
Regierungschefs in Cannes im November 2011 wurde ausdrücklich das Thema
Jugendbeschäftigung in den Vordergrund der Arbeit der Task Force für das
Jahr 2012 gestellt. Die konstituierende Sitzung der Task Force entscheidet über
die weiteren inhaltlichen und organisatorischen Modalitäten.
6. Welche Themen wird die Bundesregierung mit Blick auf den kommenden
G20-Gipfel in Mexiko in der Task Force besonders in den Mittelpunkt
stellen?
Die Bundesregierung wird – entsprechend dem in der Antwort zu Frage 5
genannten Schwerpunkt – insbesondere die duale Berufsausbildung, den sozialen
Dialog im Bereich berufliche Bildung/Ausbildung sowie die flächendeckende
Beratung und Unterstützung bzw. arbeitsmarktpolitische Instrumente zur
Förderung der Jugendbeschäftigung als Gute-Praxis-Beispiele empfehlen.
7. Wie plant die Bundesregierung die IAO, die OECD (Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und den IWF
(Internationaler Währungsfonds) (und gegebenenfalls weitere, nicht im
Abschlussdokument des Arbeitsministerinnen- und Arbeitsministertreffens
genannte Organisationen wie die Weltbank) darin zu unterstützen,
a) „zu einem breiteren Verständnis der Wechselwirkung zwischen der
Schaffung von Arbeitsplätzen, dem Wachstum der Wirtschaft und der
sozialen Sicherung beizutragen“,
b) „auf Anfrage Länder dabei zu unterstützen, die größten benachteiligten
Gruppen, ihre Schwierigkeiten sowie Methoden zu ermitteln, mit denen
diese Gruppen zu einer rascheren Eingliederung in gute Arbeit
verholfen werden kann“,
c) „eine Plattform für den Wissensaustausch einzurichten, um eine
Ausbildungsförderung entsprechend der G20-Ausbildungsstrategie
durchzuführen.“?
Entsprechend den Schlussfolgerungen der G20-Arbeits- und
Beschäftigungsminister werden die IAO sowie gegebenenfalls die OECD unter Beteiligung
anderer fachspezifischer Organisationen, wie dem IWF, von den G20-Ländern
ersucht, die in der Frage aufgelisteten Maßnahmen durchzuführen. Die IAO hat
hierzu im Rahmen der Umsetzung ihrer Agenda für menschenwürdige Arbeit
bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Die Bundesregierung wird die IAO
durch die Ausübung ihres Mandats als ständiges Mitglied des IAO-
Verwaltungsrats während sowie zwischen den IAO-Verwaltungsratssitzungen und
durch ihre aktive Teilnahme an den jährlichen Internationalen
Arbeitskonferenzen unterstützen.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass die genannten
Themenkomplexe auch in der Zusammenarbeit mit der Weltbank angemessen
Berücksichtigung finden. So begleitet die Bundesregierung z. B. aktiv die
Entstehung des Weltentwicklungsberichts 2013 der Weltbank zum Thema
„Beschäftigung“, der die Wechselwirkungen zwischen Wachstum,
Beschäftigungsförderung und sozialer Kohäsion untersucht.
Drucksache 17/7959 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie sollen diese G20-Maßnahmen auch Nicht-G20-Ländern,
insbesondere den Least Developed Countries (LDC), zugutekommen?
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die
Bundesregierung 22 Länder beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme, wovon 7 Länder
nach der Klassifizierung der Vereinten Nationen zu den Least Developed
Countries zählen.
In 38 Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die
Bundesregierung die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und
fördert deren bessere Integration in den Arbeitsmarkt, z. B. durch Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, die in Kooperation mit lokalen Unternehmen
erarbeitet und durchgeführt werden. Hiervon zählen 10 Länder zu den LDCs, 9 Länder
haben einen Post-Konflikt- oder Konfliktkontext.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung auch die Integration von Frauen in
den Arbeitsmarkt, z. B. in der MENA-Region (MENA: Middle East and North
Africa) und in Kambodscha.
9. Wie will die Bundesregierung im G20-Prozess und darüber hinaus
„stufenweise Fortschritte bei der Verwirklichung von nationalen Social
Protection Floors“ unterstützen?
Die Instrumente, die die Bundesregierung zur Förderung sozialer
Sicherungssysteme in Entwicklungsländern nutzt und damit zum Aufbau nationaler Social
Protection Floors beiträgt, sind im Sektorkonzept des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Soziale Sicherung“ aus
dem Jahr 2009 dargelegt.
Mit den Beitragszahlungen an die IAO trägt die Bundesregierung zudem
indirekt zur Umsetzung der Social Protection Floors bei.
10. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im
Abschlussdokument des G20-Arbeitsministerinnen- und
Arbeitsministertreffens gennannten Einzelbereiche „gesundheitliche Versorgung,
Einkommenssicherung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung,
Leistungen für Kinder und Einkommenssicherung für Arbeitslose und
erwerbstätige Menschen“ international voranzutreiben?
Ziel der Bundesregierung ist es, einen internationalen Wertekonsens über die
Bedeutung dieser Bereiche für Entwicklung zu fördern, was im Rahmen von
internationalen Abschlusserklärungen und Resolutionen in bestehenden Foren,
wie der G20-Development Working Group der Sozialentwicklungskommission
der Vereinten Nationen und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen,
erfolgt. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung internationale
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, wie z. B. HelpAge International zur
Einkommenssicherung älterer Menschen, ist Gründungsmitglied der
International Health Partnership (IHP+) und engagiert sich in internationalen Foren wie
der Global Partnership for Disability and Development sowie bei der Reform
der Weltgesundheitsorganisation. Da Krankheit und die dadurch resultierenden
Kosten ein Armutsrisiko darstellen, unterstützt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Aufbau sozialer
Sicherungssysteme im Krankheitsfall, z. B. über die von Deutschland initiierte Initiative
„Providing for Health“ sowie den nachhaltigen Aufbau von
Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern mit jährlich über 700 Mio. Euro für bi- und
multilaterale Maßnahmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/795911. Ist hierzu auch die Wiedereinführung der Zielgröße „Soziale Sicherung“
im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung geplant, und wenn nein, warum nicht?
Das Zielgrößensystem des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung dient der Abbildung nationaler und internationaler
Verpflichtungen und Prioritäten und wurde Ende 2009 im Interesse einer weiteren
Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit auf wenige Zielgrößenwerte
konzentriert. Seit 2010 gibt es keine eigene thematische Zielgröße für den Bereich
„Soziale Sicherung“ mehr, nicht zuletzt weil oftmals die Förderung von
sozialer Sicherung in einer Vielzahl von verschiedenen Programm- und
Projektansätzen, auch solchen die mit eigenen Zielgrößen versehen sind, mitverfolgt
wird.
12. Wie wird die Bundesregierung die Aufforderung in den
Schlussfolgerungen des G20-Arbeitsministerinnen- und Arbeitsministertreffens zur
Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit (bi-, multilaterale und
dreiseitige Zusammenarbeit) für den Wissensaustausch und die Stärkung der
Institutionen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung umsetzen?
Die Bundesregierung trägt im Rahmen der Entwicklungspolitik zu einer
Vertiefung der Zusammenarbeit für den Wissensaustausch auf dem Gebiet der
sozialen Sicherung bei. Deutschland ist Mitglied der Initiative „Providing for
Health“ (P4H), die einen Wissensaustausch und eine Koordinierung der
wichtigsten bi- und multilateralen Geber im Bereich der
Gesundheitssystemfinanzierung vorsieht. Innerhalb des OECD-Ausschusses für Entwicklung
(Development Assistance Committee – DAC) engagiert sich die
Bundesregierung in der Arbeitsgruppe zu sozialer Sicherung (Task Team on Social
Protection) bei inhaltlichen Debatten und der konzeptionellen Ausgestaltung
des internationalen Diskurses zu sozialer Sicherung und stellt hierbei den
Vorsitzenden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung fördert darüber hinaus das Joint Learning Network for Universal
Health Coverage, das von Entwicklungs- und Schwellenländern und
Entwicklungspartnern gemeinsam ins Leben gerufen wurde. In diesem Netzwerk
werden Erfahrungen mit Reformen im Bereich der Gesundheitsfinanzierung
ausgetauscht und damit verbundene Herausforderungen diskutiert.
13. Wie stellt sich die Bundesregierung die Umsetzung der G20-Forderung
vor, dass auch private Geber einen Beitrag zum Aufbau von Social
Protection Floors leisten?
Basissysteme der sozialen Sicherung bestehen aus verschiedenen Elementen:
• grundlegende Einkommenssicherheit für Arme und Hilfebedürftige im
arbeitsfähigen Alter,
• medizinische Basisversorgung für alle,
• Leistungen für bedürftige Familien mit Kindern im Zusammenhang mit
Schul- und Ausbildung sowie
• Grundversorgung für alte Menschen und Menschen mit Behinderung bzw.
bei Erwerbsunfähigkeit.
Je nach Entwicklungsstand und Bedürfnissen eines Landes können dabei alle
Bereiche abgedeckt oder auch nur einzelne Transferleistungen an alle
Betroffenen geleistet werden. Wesentlich ist, dass auch Menschen im informellen
Sektor Zugang zu den Leistungen erhalten und ein universaler Zugang zu
sozialer Sicherung gewährleistet ist. Auf die Basisleistungen kann dann stufen-
Drucksache 17/7959 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeweise aufgebaut werden und das Land entsprechend der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung an die gültigen Sozialstandards herangeführt werden. Neben den
Prinzipien der länderspezifischen Implementierung, der universellen
Absicherung und der sukzessiven Verwirklichung spielt bei der Verwirklichung von
Social Protection Floors die Letztverantwortung des Staates einen wesentliche
Rolle: Das Konzept der Social Protection Floors als erste Stufe des Aufbaus
sozialer Sicherungssysteme sieht zunächst staatlich finanzierte Basisleistungen
vor, die dann durch beitragsfinanzierte und freiwillige private
Sicherungsleistungen erweitert werden können. Nichtstaatliche Instrumente und
Institutionen der Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft können bei der Schaffung und
dem Erhalt solider und effektiver Systeme einen wertvollen komplementären
Beitrag leisten. So können z. B. Versicherungsunternehmen
genossenschaftliche Mikroversicherungen gegen systemische Risiken rückversichern.
Privatwirtschaftliche Akteure können zudem auch im Rahmen von Corporate Social
Responsibility dazu beitragen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozial
abgesichert werden.
14. Welche „neuen Wege“ schlägt die Bundesregierung vor, „mit denen
internationale solidarische Hilfsangebote ergänzt werden können, damit
Social Protection Floors weltweit eingeführt werden können“?
Im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist es
entscheidend, dass bestehende internationale solidarische Hilfsangebote besser
aufeinander abgestimmt werden, um dadurch eine größere Wirksamkeit zu
entfalten. Hierfür sind effizientere Wege der Koordinierung notwendig. Die
Bundesregierung begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Vereinten
Nationen „Delivering as One“, die zu einer kohärenteren Unterstützung der
internationalen Organisationen beiträgt. Darüber hinaus unterstützt Deutschland die
Initiative „Providing for Health“, die zu einer besseren Geberkoordinierung im
Bereich der sozialen Sicherung beiträgt.
15. Wie sollen
a) IWF und
b) IAO
die Regierungen dabei unterstützen, „die notwendigen
haushaltspolitischen Maßnahmen festzulegen, die als Beitrag zur schrittweisen
Umsetzung der Social Protection Floors […] erforderlich sind“?
Die Bundesregierung begrüßt das Prinzip der länderspezifischen, sukzessiven
Implementierung eines sozialen Basisschutzes. Dies soll eine ausreichende
Flexibilität garantieren, um auf die Bedarfe und Besonderheiten einzelner
Länder Rücksicht nehmen zu können. Dementsprechend werden die
Maßnahmen und Empfehlungen auch zu gegebenenfalls notwendigen
haushaltspolitischen Schritten je nach Länderkontext ausgestaltet werden. Aus Sicht der
Bundesregierung empfiehlt es sich, bei der konkreten Unterstützung einzelner
Länder eine verstärkte Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen wie
IWF, IAO aber auch anderer internationaler Organisationen anzustreben. Damit
können entsprechende Unterstützungsleistungen zielgenauer zur Verfügung
gestellt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/795916. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um ihr
Versprechen einzulösen, „noch größere Anstrengungen zu unternehmen,
um gemeinsam mit der IAO die effektive Anwendung [von…]
Arbeitsrechten“ zu fördern, und um „grundlegende Prinzipien und Rechte bei der
Arbeit überall in der Welt“ zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich das politische Ziel, die
Anwendung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit überall in der
Welt durchzusetzen. Dafür setzt sie sich auf internationaler Ebene,
insbesondere durch ihre Mitarbeit an den Verfahren der Normenanwendungskontrolle
der IAO, in dem die Sozialpartner eine entscheidende Rolle spielen, seit vielen
Jahren ein. Dabei stimmt sie sich in zunehmendem Maße enger mit ihren
europäischen Partnern ab. Der Arbeitsumfang in diesem Bereich wird zukünftig
weiter wachsen. Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen für die
Durchsetzung der Arbeitsnormen und Sozialstandards der IAO durch ihr politisches
Handeln im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit weiter
verstärken.
17. Welche „innerstaatlichen Kapazitäten für die Einhaltung der
internationalen Arbeitsnormen“ wird die Bundesregierung in Deutschland stärken?
a) Plant die Bundesregierung, Berichtspflichten für deutsche
transnationale Unternehmen zur Einhaltung internationaler Arbeitsnormen
gesetzlich einzuführen?
Wenn ja, wie und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, auf nationaler Ebene gesetzliche
Berichtspflichten für deutsche transnationale Unternehmen zur Einhaltung
internationaler Arbeitsnormen einzuführen. Sie befürwortet vielmehr eine
Stärkung der Anreize zur freiwilligen Sichtbarmachung gesellschaftlich
verantwortlicher Unternehmensführung. Hierzu bietet die am 6. Oktober 2010
beschlossene Nationale Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von
Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) – Aktionsplan CSR – der
Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen.
b) Plant die Bundesregierung, Opfern von Menschenrechtsverletzungen
durch deutsche transnationale Unternehmen die Klage vor deutschen
Gerichten zu ermöglichen?
Wenn ja, auf welchem Wege?
Wenn nein, warum nicht?
Derartige Pläne gibt es nicht. Soweit sich aus dem im Einzelfall anwendbaren
Recht Schadenersatzansprüche gegen deutsche Unternehmen wegen ihres
menschenrechtswidrigen Verhaltens in Drittstaaten ergeben sollten, kann nach
geltendem Recht ein Gerichtsstand in Deutschland bestehen. Die internationale
und örtliche Zuständigkeit kann sich zum Beispiel aus den §§ 12, 17
(Allgemeiner Gerichtsstand juristischer Personen) und 32 (Gerichtsstand der
unerlaubten Handlung) der Zivilprozessordnung ergeben.
Drucksache 17/7959 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Plant die Bundesregierung, internationale Arbeitsnormen in die
Kriterien der öffentlichen Beschaffung mit aufzunehmen (und dies nicht
nur als Möglichkeit wie im Gesetz zur Modernisierung des
Vergaberechts von April 2009, sondern unterfüttert mit entsprechenden,
verpflichtenden Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung)?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant nicht, eine Verwaltungsvorschrift für die
Beschaffungsstellen des Bundes in Kraft zu setzen, die die IAO-Kernarbeitsnormen
explizit in die öffentliche Beschaffung integriert.
Sowohl nach europäischem als auch deutschem Vergaberecht ist es bereits jetzt
unzulässig, Produkte aus (schlimmsten Formen der) Kinderarbeit zu
beschaffen. Dies würde gegen die Regeln des internationalen Arbeitsrechtes verstoßen.
Gemäß § 97 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
sind zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausschließlich solche
Unternehmen zugelassen, die „gesetzestreu“ sind. Auch die international
vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die Kernarbeitsnormen sind
Bestandteil der deutschen Rechtsordnung und damit der Vergaberegeln. Entsprechende
Anforderungen an die „Gesetzestreue“ gelten über die Vorgabe, öffentliche
Aufträge nur an „zuverlässige“ Unternehmen zu vergeben (§ 2 Absatz 1
Nummer 1 VOB/A, § 2 Absatz 1 VOL/A), auch im rein nationalen Vergaberecht
unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Aus Sicht der Bundesregierung wurden mit der Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 2009 die rechtlichen Möglichkeiten zur
Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsausführung gestärkt und
klarer gefasst. Öffentliche Auftraggeber können nunmehr zusätzliche
Anforderungen an Auftragnehmer stellen, die soziale Aspekte wie die Einhaltung
bestimmter Arbeitsbedingungen betreffen, wenn diese Anforderungen in
sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.
Weitergehender Regelungen bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung
nicht. Im Hinblick auf eine gute Rechtssetzung und die Vermeidung von
Doppelregelungen beziehungsweise sogar sich widersprechender Regelungen
sollten solche Verwaltungsvorschriften, die einzelne Aspekte der Beschaffung zum
Gegenstand haben, eine absolute Ausnahmen darstellen. Die Vergaberegeln
gehören grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Rechtsrahmen. Dies dient
auch der Transparenz und dem Bürokratieabbau.
d) Wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Nationalen
Kontaktstelle (NKS), die die Einhaltung der OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen unterstützen soll?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/795918. Welche konkreten Konzepte verfolgt die Bundesregierung zur
gegenseitigen Unterstützung der G20-Staaten bei der „Stärkung ihrer
innerstaatlichen Kapazitäten für die Einhaltung der internationalen
Arbeitsnormen“?
a) Plant die Bundesregierung „den Austausch auf dem Gebiet der
technischen Zusammenarbeit“ zu verbessern?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Umsetzung der Kernarbeitsnormen, zu denen die Unterbindung der
schlimmsten Form der Kinderarbeit und die Vereinigungsfreiheit sowie das
Recht zur Kollektivverhandlung gehören, ist fester Bestandteil der Zielsetzung
der deutschen Entwicklungskooperation. Zur Stärkung der innerstaatlichen
Kapazitäten für die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen engagiert sich die
Bundesregierung hierbei bereits jetzt über die technische Zusammenarbeit
hinaus (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 18b).
b) Wie plant die Bundesregierung das „Nachahmen erfolgreicher
Strategien“ zu fördern, und auf welche Strategien bezieht sich die
Bundesregierung hier?
Die Bandbreite des entwicklungspolitischen Engagements der Bundesregierung
zur Umsetzung der Kernarbeitsnormen reicht von der Unterstützung
multilateraler und internationaler Vorhaben über die Förderung von
Nichtregierungsorganisationen und privaten Aktivitäten bis hin zu Maßnahmen der bilateralen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit.
Die Bundesregierung finanziert im Rahmen der bilateralen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit Projekte, die sich gezielt mit der Bekämpfung der
Kinderarbeit und der Schaffung wirtschaftlicher Alternativen für Kinder und
ihre Familien beschäftigen. Dies umfasst u. a. die Beratung von
Partnerregierungen, staatlichen und nichtstaatlichen Dienstleistern, die Unterstützung von
Nichtregierungsorganisationen und Selbsthilfegruppen, die Bekämpfung von
Kinderarbeit in Privathaushalten und den Schutz Minderjähriger vor
kommerzieller sexueller Ausbeutung.
Darüber hinaus hat die Bundesrepublik auf internationaler Ebene maßgeblich
dazu beigetragen, dass das IAO-Programm „International Programme on the
Elimination of Child Labour“ (IPEC) in den 90er Jahren ins Leben gerufen wurde,
das bis heute läuft. Deutschland ist seit Anfang der 90er Jahre mit rd. 55 Mio. Euro
einer der wichtigsten Geber.
Deutschland hat zudem die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
unterzeichnet. Im Rahmen dieser Leitsätze sind die Unternehmen angehalten,
u. a. zur Beseitigung von Kinderarbeit beizutragen. Als Kofazilitator der
Handlungssäule „Private Investitionen und Beschäftigung“ der G20-
Entwicklungsagenda (Multi-Year Action Plan on Development) hat Deutschland gemeinsam
mit Saudi-Arabien die relevanten internationalen Organisationen bei der
Erstellung des Berichts „Promoting standards for responsible investment in value
chains“ angeleitet. Der Bericht erarbeitet auf der Grundlage einer Darstellung
bestehender Standards für verantwortungsvolles Investieren Empfehlungen zur
Verbesserung der Standardsetzung und Implementierung. Zentral sind dabei
Standards zur Qualität der Arbeit, beispielsweise zum Arbeitsschutz in
Unternehmen, u. a. die Kernarbeitsstandards der IAO, die in dem Bericht prominent
behandelt werden.
Drucksache 17/7959 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor „um die
Koordinierung und die Kohärenz unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik
zu verbessern“?
Auf nationaler Ebene baut die Bundesregierung zur Koordinierung der
verschiedenen Politikfelder auf eine bewährt enge Zusammenarbeit der Ressorts.
Auch das Zusammenspiel der Sozialpartner mit der Bundesregierung hat sich
bei der politikfeldübergreifenden Problemlösung bewährt und wird in diversen
Projekten und Initiativen fortgesetzt. Die Bundesregierung hat aktuell zum
Beispiel in Gesprächen mit Rentenversicherung, Fachpolitikern,
Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern den Dialog zur Rente gestartet.
In diesem breit angelegten, offenen Diskussionsprozess sollen Entwicklungen
in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen daraufhin untersucht
werden, ob, und wenn ja, welche Risiken sie für mehr Bedürftigkeit im Alter
bergen.
Auf der Ebene der G20 stärkt die Bundesregierung die Kohärenz von
Wirtschafts- und Sozialpolitik durch die in der Antwort zu den Fragen 2 und 3
erläuterten Maßnahmen.
Die Bundesregierung stärkt den sozialen Dialog auch auf internationaler und
insbesondere auf der G20-Ebene. Deutschland gehört im G20-Prozess
traditionell zu den Befürwortern einer engen Einbindung der Sozialpartner. Die
Bundesregierung begrüßt daher das Treffen der Unternehmensverbände auf
dem „Business 20“ und der Gewerkschaften auf dem „Labour 20“ im Vorfeld
des G20-Gipfels, die Konsultationen mit den Sozialpartnern im Vorfeld des
G20- Arbeitsministertreffens sowie auch die beratende Rolle der Sozialpartner
in der G20-Task Force für Beschäftigung.
20. Bei welchen Gelegenheiten wird die Bundesregierung das Thema
„Kohärenz zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik“ als Diskussionspunkt
der „Staats- und Regierungschefs“ wieder aufsetzen, wie im
Abschlussdokument des Treffens der Arbeitsministerinnen und -minister
festgehalten?
Die Bundesregierung wird das Thema im Rahmen des G20-
Arbeitsministertreffens unter mexikanischer G20-Präsidentschaft als Agendapunkt
vorantreiben. Konkret geschieht dies durch die Aufnahme des Kohärenzthemas in den
Sachthemenvorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der an
den mexikanischen Vorsitz übermittelt und mit den anderen G20-Ländern
abgestimmt wird.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]