[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8050
17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner,
Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7723 –
ÖPP Deutschland AG
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ziel der 2008 gegründeten ÖPP Deutschland AG ist es, den Anteil von ÖPP-
Projekten (ÖPP: Öffentlich-Private Partnerschaft) an öffentlichen
Investitionen zu erhöhen. Dabei ist die ÖPP Deutschland AG selbst eine
öffentlichprivate Initiative, in der neben dem Bund auch Firmen vertreten sind, die ein
betriebswirtschaftliches Interesse an ÖPP-Projekten haben. Insofern liegt es
im besonderen Interesse der öffentlichen Hand, die Grundlagen und
Arbeitsweise der ÖPP Deutschland AG transparent zu machen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach dem in der Bundestagsdrucksache 13/6149 wiedergegebenen Beschluss
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages zur Auslegung der §§ 105 und 108 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages über Umfang und Grenzen parlamentarischer
Fragerechte sind parlamentarische Anfragen aus Bereichen, für die juristische
oder natürliche Personen des Privatrechts allein verantwortlich sind,
unzulässig. Hierzu gehört nach den in der Bundestagsdrucksache 13/6149 als
Auslegungshilfe beigefügten Kriterienkatalogen, die auf Unternehmen mit
Bundesbeteiligung abstellen, das operative Geschäft.
Zudem handelt sich bei diesen Angaben um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der ÖPP Deutschland AG bzw. der für den Bund tätig gewordenen
Beratungsunternehmen, die der Bund zu schützen verpflichtet ist. Soweit sich die
nachfolgenden Fragen auf derartige Sachverhalte beziehen, erfolgt die
Beantwortung zu diesen Fragen in gesondertem Schreiben an die Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8050 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Leistungsfähigkeit von ÖPP-Projekten im internationalen Umfeld im Allgemeinen und in
Großbritannien im Speziellen?
Informationen, aus denen unmittelbare Erkenntnisse über die
Leistungsfähigkeit von ÖPP-Projekten im internationalen Umfeld gewonnen werden können,
besitzt die Bundesregierung nur, soweit sie ihr als Mitglied einer
internationalen Organisation mit Einverständnis des ausländischen Mitgliedstaates
vermittelt werden. Konkrete allgemeine Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit
von ÖPP-Projekten im internationalen Umfeld im Allgemeinen und in
Großbritannien im Speziellen besitzt die Bundesregierung daher nicht. Belastbare
Berechnungen über die Leistungsfähigkeit im Allgemeinen und in
Großbritannien im Besonderen können dabei nicht vermittelt werden, sie würden die
Marktstellung und geschützte Geschäftsdaten der Auftragnehmer offenlegen,
was den Rechtsrahmen verletzen würde. Allerdings haben die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Kompetenzzentrum
der EU für ÖPP, EPEC, in den vergangenen Jahren Sachstandsdarstellungen
zur Einführung von ÖPP in der öffentlichen Beschaffung mit Länderreports
auch speziell zu Großbritannien erstellt, veröffentlicht und ihre Websites mit
Hinweisen hierauf oder auszugsweisen Darstellungen versehen. Die beiden
vorgenannten Organisationen sowie der internationale Währungsfonds und die
Vereinten Nationen haben weiter auf Best-Practice-Missionen, die die
Bundesregierung unterstützt, Informationen über ÖPP-Projekte geliefert, die sich
zumindest bis zur Zeit der Darstellung für eine gewisse Dauer in der
Betriebsphase befanden und bis dahin zur Zufriedenheit aller Projektbeteiligten liefen.
Diese Darstellungen sind ebenfalls weitgehend über das Internet veröffentlicht.
Dabei ist festzustellen, dass im internationalen Umfeld und speziell in
Großbritannien ÖPP in geeigneten Fällen bei Vermeidung von Verfahrensfehlern und
bei Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots Vorteile gegenüber der
konventionellen Beschaffung bieten können.
2. Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass im internationalen
Umfeld im Allgemeinen und in Großbritannien im Speziellen überwiegend
positive Erfahrungen gesammelt worden sind?
Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, die in der Antwort zu Frage 1
abgegebene Einschätzung einzuschränken.
3. Geht die Bundesregierung insbesondere davon aus, dass durch ÖPP-
Projekte im internationalen Umfeld im Allgemeinen und in Großbritannien im
Speziellen die Wirtschaftlichkeit gesteigert (das heißt Kosten gesenkt)
wurden?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
4. Welche Referate im Bundesministerium der Finanzen (BMF) sind mit
ÖPP-Themen im Allgemeinen und der Steuerung/Kontrolle der ÖPP
Deutschland AG im Speziellen befasst?
Welche personellen Ressourcen sind dafür dort jeweils vorhanden?
Die Beteiligungsführung der ÖPP Deutschland AG (PD) und der ÖPP
Deutschland Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (BTG) obliegt im
BMF innerhalb der u. a. für die Beteiligungen des Bundes zuständigen
Abteilung VIII dem Referat VIII A 6. Für diese Aufgabe stehen dort ein Referent zu
20 Prozent sowie eine Mitarbeiterin zu 50 Prozent zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8050Die Zuständigkeit für Grundsatzfragen der ÖPP obliegen im BMF innerhalb
der für den Bundeshaushalt zuständigen Abteilung II dem Referat II B 6 und
der Arbeitseinheit Partnerschaften Deutschland Projekt Transfer, PDPT. Für
diese Aufgabe werden dort acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt.
Darüber hinaus befassen sich nach der Zuständigkeitsverteilung des BMF
weitere Referate mit ÖPP-Themen „im Allgemeinen“, z. B. in den Bereichen
Steuern, Verkehr, Bau, Haushalt. Eine Zuordnung personeller Ressourcen ist
dort nicht möglich, da eine Befassung mit ÖPP-Themen nur bei jeweiligem
Bedarf und im Rahmen der täglichen Arbeitsabläufe erfolgt und keine
Erhebungen über die darauf verwendeten Arbeitszeiten erfolgen.
5. Bei welchen Bau-, IT- und/oder sonstigen Projekten ist die ÖPP
Deutschland AG bislang für den Bund tätig gewesen, und welche
Vergütungszahlungen sind dabei jeweils an die ÖPP AG geleistet worden?
Die ÖPP Deutschland AG berät Bund, Länder und Gemeinden im Bereich der
Projektberatung wie jedes andere ÖPP-Beratungsunternehmen im Rahmen der
vergaberechtlichen Vorschriften. Der Schwerpunkt der Beratungsleistungen im
Hochbaubereich des Bundes liegt bei Hochbauprojekten der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (zuletzt Neubau des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung in Berlin), daneben gibt es verschiedene Dienstleistungsprojekte die
uneingeschränkt der Verwaltungsmodernisierung dienen.
Die ÖPP Deutschland AG hat im Zeitraum 2009 bis Oktober 2011 insgesamt
21 Projekte im Auftrag des Bundes oder sonstiger Bundeseinrichtungen mit
einem Umsatzvolumen von 2 866 739 Euro bearbeitet. Diese
Beratungsaufträge wurden der ÖPP Deutschland AG zum Teil unter Inanspruchnahme der
mit dem Bund geschlossenen Rahmenvereinbarung unter Zugrundelegung der
dort vereinbarten Tagessätze beauftragt. Der andere Teil wurde im Wettbewerb
an die ÖPP Deutschland AG vergeben. Eine genaue Bezeichnung der Aufträge
und ihrer Beratungsvolumina stellen schützenswerte Geschäftsgeheimnisse der
ÖPP Deutschland dar, da sie Konkurrenten Einblicke in die
Geschäftsbeziehungen der ÖPP Deutschland AG, ihre Auslastungslage und die interne
Kostenkalkulation eröffnen.
Nähere Angaben erfolgen in einem gesonderten Schreiben an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.*
Die Tagessätze für Beratungsleistungen für Rahmenvertragspartner sind auf der
Homepage der PD veröffentlicht:
Vorstand 2 200,00 Euro
Senior Manager 1 900,00 Euro
Manager 1 600,00 Euro
Senior Consultant 1 200,00 Euro
Consultant 900,00 Euro.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8050 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie hoch war die Vergütung der Vorstände der ÖPP Deutschland AG pro
Jahr (bitte nach Jahren auflisten)?
Die Vergütung der Vorstände der ÖPP Deutschland AG belief sich insgesamt
auf
– in 2008 48 668,88 Euro
– in 2009 584 902,17 Euro
– in 2010 668 384,41 Euro.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der zweite Vorstand erst ab dem 1. März
2009 bestellt war (siehe auch Antwort zu Frage 7).
7. Welche Laufzeiten (von/bis) haben die Verträge der Vorstände?
Der Vorstandsvertrag von Dr. Johannes Schuy hat eine Laufzeit vom 11.
November 2008 bis zum 10. November 2013; der Vorstandsvertrag von Prof.
Dr. Thomas Weber hatte eine Laufzeit vom 1. März 2009 bis zum 29. Februar
2014; diese wurde mittlerweile auf den 29. Februar 2012 reduziert (siehe
Antwort zu Frage 8).
8. Sind Änderungen im Vorstandsbereich erfolgt, beschlossen oder
vorgesehen?
Der Aufsichtsrat der ÖPP Deutschland AG hat in seiner Sitzung am 26.
September 2011 dem Wunsch des Vorstandes Prof. Dr. Thomas Weber nach
Aufhebung seines Vorstandsvertrags zum 29. Februar 2012 zugestimmt. Der
Aufsichtsrat der ÖPP Deutschland AG hat noch keine Entscheidung über die
Nachfolge getroffen.
9. Welche finanzielle Vergütung/Kompensation erhalten Aufsichtsräte der
ÖPP Deutschland AG?
Die finanzielle Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder der ÖPP Deutschland AG
beträgt für jedes Aufsichtsratsmitglied 2 000 Euro pro Jahr.
10. Wird diese Vergütung/Kompensation auch an den Sprecher des
Leitungsausschusses des Sonderfonds zur Stabilisierung der Finanzmärkte
(SoFFin) gezahlt?
Nein. Dr. Christopher Pleister, der Sprecher des Leitungsausschusses der
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den
Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) verwaltet, gehört dem Aufsichtsrat der ÖPP
Deutschland AG nicht an.
11. In welcher Form werden die Aktivitäten der ÖPP Deutschland AG vom
Bundesrechnungshof geprüft?
§ 23 Absatz 2 der Satzung der ÖPP Deutschland AG gibt dem
Bundesrechnungshof die Befugnisse nach § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/805012. Welche Kanzleien und Beratungsunternehmen haben für das BMF (oder
andere Bundesministerien bzw. öffentliche Gesellschaften im
Bundeseigentum) direkt oder indirekt Beratungsleistungen vor und bei der
Gründung der ÖPP Deutschland AG erbracht?
Die Antwort zu dieser Frage erfolgt in einem gesonderten Schreiben an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.*
13. In welchem Zeitraum waren sie jeweils tätig, und wie hoch war das
Honorar?
Die Antwort zu dieser Frage erfolgt in einem gesonderten Schreiben an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.*
14. Trifft es zu, dass Kanzleien und Beratungsunternehmen dabei nicht direkt
durch das BMF, sondern durch die KfW Bankengruppe (und/oder andere
öffentliche Gesellschaften im Bundeseigentum) beauftragt worden
waren?
Die KfW Bankengruppe hat in der Gründungsphase insbesondere die
Eintragung der Markenrechte und die Registrierung einiger Internetdomains für die
PD übernommen. Diese Rechte wurden nach Eintragung der Gesellschaft von
der KfW Bankengruppe auf die ÖPP Deutschland AG übertragen. Dafür wurde
der KfW Bankengruppe der ursprüngliche Selbstkostenpreis erstattet. Des
Weiteren hat die KfW Bankengruppe die Entwicklung des damaligen Logos durch
eine Agentur und kleinere Aufträge wie z. B. das Erstellen eines Pressetextes
durch einen externen Journalisten kostenmäßig übernommen.
15. Mit welcher Begründung sind gegebenenfalls derartige „indirekte
Konstruktionen“ gewählt worden?
Hierbei handelt es sich um Aktivitäten, die aus zeitlicher Dringlichkeit vor der
Unternehmensgründung erfolgen mussten. Die KfW Bankengruppe ist hier als
„Platzhalter“ für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegründete ÖPP
Deutschland AG aufgetreten.
16. Inwieweit sind dabei (Vor-)Arbeiten von den Kanzleien und
Beratungsunternehmen aufgegriffen und eingebracht worden, welche im Rahmen
von Tätigkeiten für die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD)
erbracht worden waren?
Die IFD hat sich mit dem Thema „ÖPP in Deutschland“ und „Erfolgsfaktoren
für wirtschaftliche ÖPPs“ vor Gründung der PD intensiv beschäftigt. Hierzu
wurden bei Beratungsunternehmen, Praktikern und Wissenschaftlern
verschiedene Gutachten durch die IFD in Auftrag gegeben. Diese Gutachten sind in den
Meinungsbildungsprozess des Bundes eingeflossen.
* Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8050 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Trifft es zu, dass vom BMF (bzw. der KfW Bankengruppe bzw. einem
anderen Bundesministerium oder einer anderen öffentlichen
Gesellschaft) Leistungen vergütet worden sind, welche von Kanzleien und
Beratungsunternehmen vor Beginn der (direkten oder indirekten)
Tätigkeit für das BMF erbracht worden waren?
Solche Zahlungen sind nicht bekannt. Die Beratungsleistungen, die seitens der
IFD beauftragt wurden, wurden nach hiesigem Kenntnisstand auch von den
dortigen Mitgliedern vergütet.
18. In welcher Form sind die einzelnen Aufträge ausgeschrieben und
vergeben worden?
Über die Art und Weise, wie seitens der IFD diese Aufträge erteilt wurden,
liegen dem Bund keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Zu dem Auftrag des BMF an die Personalberatung siehe Antwort zu Frage 19.
Der Auftrag des BMF an die den Bund beratende Rechtsanwaltskanzlei ist im
Wege der freihändigen Vergabe auf der Grundlage einer Markterkundung
erfolgt.
19. Waren Headhunter bei der Auswahl von Kandidaten für Vorstands- und
sonstige Führungspositionen bei der ÖPP Deutschland AG beteiligt?
Wenn ja, wann, und in welcher Form sind Aufträge vergeben und
ausgeschrieben worden?
Nur die Stelle des privaten Vorstands wurde mit Hilfe eines Personalberaters
besetzt. Der Personalberater wurde durch das BMF im Wege der freihändigen
Vergabe auf der Grundlage einer Markterkundung beauftragt. Sonstige
Führungspositionen wurden nicht nach Inanspruchnahme eines Personalberaters
besetzt.
20. Trifft es zu, dass das BMF Mitglied der IFD gewesen ist?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Das BMF war seit dem Jahr 2003, in dem die IFD gegründet wurde, IFD-
Mitglied. Die Initiative Finanzstandort Deutschland ist im Jahr 2011 in das
„Dialogforum Finanzstandort Deutschland“ (DFD) überführt worden. Mit der
Überführung in das DFD endet die Mitgliedschaft des BMF. Das BMF ist
nunmehr Dialogpartner.
21. In welcher Form (Satzung etc.) ist die Struktur und Arbeitsweise und
Zielrichtung der IFD geregelt gewesen?
Eine formale Satzung liegt nicht vor. Die Entscheidungen über die Regelung
der Struktur, Arbeitsweise und Zielrichtung der IFD wurden jeweils in der IFD
getroffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/805022. In welcher Weise hat das BMF an den Aktivitäten der IFD zur Förderung
von ÖPP im Allgemeinen und zur Vorbereitung der Gründung einer
„Partnerschaften Deutschland“ im Speziellen teilgenommen?
Im Vorfeld der Gründung der ÖPP Deutschland AG gab es ab Beginn des
Jahres 2007 regelmäßige Treffen mit der IFD auf Arbeitsebene, bei denen es
u. a. um vergaberechtliche Fragestellungen, Erfahrungen mit ÖPP-Beratern im
In- und Ausland sowie mögliche Geschäftsbereiche für ÖPP ging. Gleichzeitig
hat sich das BMF gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie anderen Ressorts eine eigene Position
zur Gründung eines ÖPP-Beratungsunternehmens erarbeitet (gesellschafts- und
vergaberechtlich, Mehrwert eines öffentlichen Kompetenzzentrums usw.).
Nach der positiven Entscheidung des Bundes für die Gründung einer
Gesellschaft (Mitte 2007) wurden die Gespräche aus vergaberechtlichen Gründen
(keine Insiderinformationen an Private) beendet.
23. Seit wann und in welchen Zeiträumen war das BMF an diesen Aktivitäten
beteiligt?
Siehe Antwort zu Frage 22.
24. Ist es richtig, dass das BMF eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im
Vorfeld der bzw. zur Gründung der ÖPP Deutschland AG durchgeführt hat?
Wenn ja, in welcher Form wird diese den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages zur Verfügung gestellt bzw. welche Gründe sprechen
gegebenenfalls gegen eine Veröffentlichung bzw. Einsichtnahme?
Dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurden für seine Sitzung
am 28. April 2008 umfangreiche Unterlagen zur Erläuterung des Vorhabens der
Bundesregierung übersandt. Hierzu gehörte auch ein Variantenvergleich, in
dem u. a. die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens dargestellt wurde.
25. Wann enden die Laufzeiten für Eigenkapitalanteile der privaten
Anteilseigner an der ÖPP Deutschland AG?
Einziger privater Aktionär der ÖPP Deutschland AG ist die BTG. Eine zeitliche
Beschränkung der Beteiligung (Laufzeit) ist nicht vorgesehen.
26. Wann sind Folgeausschreibungen für diese Eigentumsanteile geplant?
Eine Ausschreibung der derzeit von der BTG gehaltenen Aktien der ÖPP
Deutschland AG ist nicht geplant. Im Laufe des Jahres 2012 erfolgt eine
Ausschreibung der Geschäftsanteile an der BTG.
27. Haben private und öffentliche (bitte separat beantworten) Anteilseigner
als Gegenleistung für den Erhalt von Eigenkapitalanteilen ausschließlich
Zahlungen geleistet?
Die BTG als (einziger) privater Aktionär der ÖPP Deutschland AG hat als
Gegenleistung für den Erhalt von Aktien an der ÖPP Deutschland AG
ausschließlich Zahlungen geleistet. Die öffentlichen Aktionäre der ÖPP Deutschland AG
haben als Gegenleistung für den Erhalt von Aktien an der ÖPP Deutschland
AG ausschließlich Zahlungen geleistet.
Drucksache 17/8050 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Welche anderen Dienst- und/oder Sachleistungen sind in welchem
Umfang geleistet worden?
Siehe Antwort zu Frage 27.
29. Von wem sind gegebenenfalls welche konkreten Dienst- und/oder
Sachleistungen erbracht worden?
Siehe Antwort zu Frage 27.
30. Welche Mittel sind seit der Gründung der ÖPP Deutschland AG (bitte
nach Jahren und Leistungen aufschlüsseln) in den einzelnen Jahren und
für welche Leistungen vom BMF (und anderen Bundesministerien und
anderen öffentlichen Stellen) an die ÖPP Deutschland AG geflossen?
Die PD hat vom Bund Zahlungen für die gezeichneten Anteile sowie
abgearbeitete Aufträge in Form von marktüblichen Honoraren erhalten. Aus dem
Einzelplan 08, BMF, sind seit der Gründung der ÖPP Deutschland AG folgende
Mittel geflossen:
Für die Eigenkapitalausstattung der Partnerschaften Deutschland AG und der
Beteiligungsgesellschaft BTG wurden nach der Entsperrung eines dafür im
Bundeshaushalt 2008 separat eingerichteten Titels im Kapitel 08 02 durch den
Haushaltsausschuss ein Betrag in Höhe von 10,120 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Für Beratungsleistungen in der Grundlagenarbeit wurden seit dem
Haushaltsjahr 2009 bis jetzt insgesamt 3 424 316,59 Euro an die ÖPP
Deutschland AG geleistet. Diese Mittel teilen sich nach Haushaltsjahren wie folgt auf:
Jahr 2009 136 601,09 Euro
Jahr 2010 2 167 422,51 Euro
Jahr 2011 1 120 292,99 Euro (Rechnungseingang bis 31. Oktober 2011).
Das BMVBS hat die ÖPP Deutschland AG in den Jahren 2009, 2010 und 2011
mit Beratungsleistungen, insbesondere dem ordnungsgemäßen Abschluss der
Arbeiten der ehemaligen PPP Task Force des BMVBS beauftragt. Dafür sind
folgende Mittel abgeflossen:
in 2009 – rund 296 000 Euro
in 2010 – rund 392 500 Euro
in 2011 – rund 107 000 Euro.
Zu den an die ÖPP Deutschland AG erteilten Projektaufträgen wird auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
31. Welche Forschungsarbeiten sind dabei beauftragt worden?
Vom BMF wurden der ÖPP Deutschland AG bisher die nachfolgenden
Gutachtenaufträge für Grundlagenarbeiten erteilt:
Im Jahr 2009
● „ÖPP und Finanzmarktkrise“
● „Vorbereitung und Begleitung des Modellversuchs Umsatzsteuer-Refund“
● „Erstellung eines Standardmodells zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für
ÖPP-Hochbau-Projekte“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8050● „Benchmarking im Krankenhausbereich“
● „ÖPP und Sportstätten“
● „ÖPP und Mittelstand“
● „ÖPP im IT- und Dienstleistungsbereich“
● „ÖPP und Kindertagesstätten“
● „Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft“
● „ÖPP für öffentliche Beleuchtungsprojekte“ (gemeinsam mit dem BMVBS);
im Jahr 2010
● „ÖPP und kommunale sowie Landesstraßen“;
im Jahr 2011
● „ÖPP und Förderrecht“
● „Vergütungs- und Controllingsysteme in ÖPP-Hochbauprojekten“
● „ÖPP und Lichtsignalanlagen“
● „ÖPP und Medizintechnik“
● „ÖPP und Transparenz“.
32. Bei welchen Forschungsaufträgen sind von der ÖPP Deutschland AG
Unteraufträge vergeben worden, und wie sind diese ausgeschrieben
worden?
Gemäß § 8 Absatz 3 der Rahmenvereinbarung über die Erbringung von
Beratungsleistungen für ÖPP-Projekte, aus der die öffentlichen Auftraggeber die
Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, hat die ÖPP Deutschland AG bei der
Auswahl von Unterauftragnehmern das Vergaberecht zu beachten.
Das BMF hat der ÖPP Deutschland AG folgende Gutachtenaufträge für
Grundlagenarbeiten erteilt, die Unteraufträge beinhalten:
● „Erstellung eines Standardmodells zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für
ÖPP-Hochbau-Projekte“
● „ÖPP und Mittelstand“
● „ÖPP im IT- und Dienstleistungsbereich“
● „Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft“
● „ÖPP für öffentliche Beleuchtungsprojekte“
● „ÖPP und kommunale sowie Landesstraßen“
● „ÖPP und Lichtsignalanlagen“
● „ÖPP und Transparenz“.
Diese Unteraufträge sind von der ÖPP Deutschland AG entsprechend den
vergaberechtlichen Bestimmungen im Rahmen beschränkter Ausschreibungen
(unterhalb der Schwellenwerte) bzw. europaweit ausgeschrieben worden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]