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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

EU-Pläne zur Errichtung "intelligenter Grenzen"

Pläne der EU für die Errichtung eines Einreise-/Ausreisesystems (EES) und eines Registrierprogramms für Reisende (RTF), "smart border package", technische Realisierbarkeit, Vergleich mit bisherigen Kontrollverfahren, Datenschutz, Beurteilung von EU-Systemen für automatische Grenzkontrollen, unerlaubter Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, Erprobung biometrischer Systeme, Mindestanforderungen, Körperscanner, Kooperation mit anderen Staaten, Zugriff auf die Daten des EES und des RTF, Verknüpfung mit anderen Datenbeständen<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/774716. 11. 2011

EU-Pläne zur Errichtung „intelligenter Grenzen“

der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Omid Nouripour und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf Aufforderung des Rates der EU hat die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011 die Mitteilung „Intelligente Grenzen: Optionen und weiteres Vorgehen“ vorgelegt.

Darin werden die auf dem informellen Rat der EU-Innenminister in Sopot (Juli 2011) bereits diskutierten Pläne für die Errichtung eines Einreise-/Ausreisesystems (EES) und eines Registrierprogramms für Reisende (RTF) weiterentwickelt.

Das RTF soll die Durchführung automatischer Grenzkontrollen ermöglichen und dadurch beschleunigte Grenzkontrollen für vorab geprüfte Vielreisende aus Drittstaaten ermöglichen. Dazu ist die Speicherung auch biometrischer Daten dieser Personen vorgesehen.

Das EES soll einen Überblick über die Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen in der EU und die Identifizierung von Personen, die ihre laut Visum zulässige Aufenthaltsdauer in der EU überschreiten, so genannter Overstayer, ermöglichen. Auch hierzu ist die Speicherung von biometrischen Daten aller Reisenden vorgesehen. Der begrenzte Zugriff von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten ist ebenfalls vorgesehen. Die IT-Agentur der EU soll den Betrieb des EES und des RTF übernehmen.

Nach Durchführung einer grundrechtsorientierten Folgenabschätzung will die Europäische Kommission 2012 Legislativvorschläge zum so genannten smart border package vorlegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Gehört die Bundesregierung zu den EU-Mitgliedstaaten, die sich auf dem Rat der EU Justiz- und Innenminister am 27./28. Oktober in Luxemburg für die kurzfristige Realisierung eines Einreise-/Ausreisesystems und die baldige Vorlage von Legislativvorschlägen zum „smart border package“ ausgesprochen haben?

2. Hält die Bundesregierung die Anwendung des Grundsatzes, Erfordernisse des Datenschutzes bereits bei der Konzeption zu berücksichtigen, das so genannte privacy by design auf die Entwicklung eines RTF und eines EES für richtig und wichtig?

Wenn ja, hat sie oder wird sie dies in den zuständigen Gremien entsprechend vertreten?

3. Welche Kostenschätzungen der Europäischen Kommission und anderer Akteure zum „smart border package“ sind der Bundesregierung bekannt?

Wir bitten um Antwort unter Berücksichtigung der Entwicklungs- und Betriebskosten eines EES und eines RTF einschließlich der Betriebs- und Investitionskosten auf EU-Ebene und nationaler Ebene einschließlich der Kosten, die den Mitgliedstaaten u. a. für die Prüfung von Anträgen auf Erteilung des Status eines registrierten Reisenden und die Errichtung automatischer Kontrollgates entstehen.

4. Hält die Bundesregierung Projekte wie das EES und das RTF für technisch leichter realisierbar als das Schengener Informationssystem II (SIS II), das sich seit Jahren als nicht funktionsfähig erweist?

Einreise-/Ausreisesystem

5. Was hält die Bundesregierung von EU-Systemen automatischer Grenzkontrollen, die auch EU-Bürger umfassen?

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Personen die zulässige Aufenthaltsdauer ihres von einer deutschen Behörde bzw. von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Schengen-Visums in den Jahren 2005 bis 2010 überschritten haben?

7. Hält die Bundesregierung die Errichtung des EES und des RTP für erforderlich im Sinne des Verfassungsrechts?

Falls ja, zu welchem Zweck, und aufgrund welcher objektiv nachprüfbarer Tatsachen?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedstaaten von ihren Möglichkeiten zur Kontrolle des unerlaubten Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen nur unzureichend Gebrauch machen, insbesondere die Möglichkeiten zur Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) nicht hinreichend nützen (siehe KOM(2011) 291, S. 10)?

9. Kann ein Einreise-/Ausreisesystem das Auffinden von Personen ohne gültiges Visum, die sich in den Mitgliedstaaten aufhalten, besser gewährleisten als die Kontrolle der bisherigen Visa-Marken im Pass?

Wenn ja, wie?

10. Wie würde sich die Erfassung biometrischer Daten im Einreise-/ Ausreisesystem auf die für den Grenzübertritt benötigte Zeit auswirken?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Evaluation des dem geplanten EES vergleichbaren US-VISIT-Programms, wonach auch nach Ansicht des US Department of Homeland Security aufgrund der Fehleranfälligkeit des Systems erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit und Kosteneffizienz bestehen?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Evaluation für die Verhandlungen auf EU-Ebene?

Registrierprogramm für Reisende

12. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedstaaten von der Möglichkeit der Vergabe von Mehrfachvisa, die – ebenso wie ein RTF – die Formalitäten für die Antragsteller wesentlich verkürzen würden, bisher nur sehr zögerlich Gebrauch machen (siehe KOM(2011) 248, S. 12)?

13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das geplante RTF, das nach Vorkontrollen zwischen vertrauenswürdigen Vielreisenden, so genannten bona fide-Reisenden, und anderen unterscheiden soll, genauso sicher sein kann, wie die derzeit vorgeschriebene gründliche Kontrolle jedes/jeder Drittstaatsangehörigen an der EU-Außengrenze?

14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das geplante RTF, das nach Vorkontrollen zwischen so genannten bona fide-Reisenden und anderen unterscheiden soll, im Einklang mit geltenden Diskriminierungsverboten umsetzbar wäre?

Wenn ja, wie?

Erprobung biometrischer Systeme

15. Welches der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Modelle für ein Einreise-/Ausreisesystem hält die Bundesregierung für das schonendste im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte der Betroffenen, insbesondere unter Datenschutzaspekten?

16. Welche Mindestanforderungen stellt die Bundesregierung an die Verlässlichkeit und Sicherheit von biometrischen Daten, die in einem zukünftigen Entry-/Exitsystem gespeichert werden?

17. Welche Mindestanforderungen stellt die Bundesregierung an die Verlässlichkeit und Sicherheit der Speicherung und Übertragung der für das „smart border package“ erforderlichen Daten?

Welche Mindestanforderungen stellt sie an die Sicherung der Systeme gegen den Zugriff durch Dritte?

Welche Mindestanforderungen stellt sie bei der Begrenzung des zum Zugriff auf die Daten berechtigten Personenkreises?

18. Welche Erfahrung hat die Bundesregierung mit der Erfassung von biometrischen Daten zur Ein- und Ausreisekontrolle sowie zur Identifikation von Menschen, die sich im Schengenraum aufhalten?

19. Welche Projekte und Einrichtungen gibt es zur Erprobung biometrischer Systeme im Bundesgebiet (z. B. im Zuge des Pilotprogramms für „registrierte Vielreisende“)?

20. Welche Systeme werden/wurden wo getestet, und wie sind die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen (beispielsweise Iris/Retina-Scanner, Erfassung von Gesichtsgeometrie, Finger- und Handabruckscanner, Stimmenerkennung etc.)?

21. Zu welchen Systemen zur Erfassung von biometrischen Daten zur Ein- und Ausreisekontrolle sowie zur Identifikation von Menschen, die sich im Schengenraum aufhalten, hat die Bundesregierung bislang Erkenntnisse oder Erfahrungen gesammelt?

Wie sind ihre Einschätzungen und Erkenntnisse zu den einzelnen Systemen, jeweils aufgeschlüsselt nach Kosten, Dauer der Erfassung pro Reisendem, Fehleranfälligkeit, Schwere des Grundrechtseingriffs?

22. Mit welchen Staaten (EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten) kooperiert die Bundesregierung bei der Erprobung biometrischer Systeme?

Wie sieht diese Kooperation genau aus?

Welche Systeme werden wo getestet, und wie sind die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen?

23. Gibt es im Rahmen der „smart borders“-Planungen Hinweise, dass auch Körperscanner einbezogen werden?

Wird die Bundesregierung die schlechten Erfahrungen aus den in Deutschland durchgeführten Pilotprojekten aktiv auf europäischer Ebene kundtun, und sich für alternative Lösungen einsetzen?

Vernetzter Datenzugriff

24. Hält die Bundesregierung die geplanten Zugriffsmöglichkeiten der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbestände des EES und des RTF für erforderlich im Sinne der Verfassung?

Wenn ja, warum?

Welche Tatsachen liegen der Bewertung der Bundesregierung zugrunde?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit der Umsetzung des geplanten „smart border packages“ vor dem Hintergrund der laut Bundesverfassungsgericht bei jeder neuen Überwachungsmöglichkeit vorab durchzuführenden Überwachungsgesamtrechnung (siehe Bundesverfassungsgericht, Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010)?

26. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit Pläne für die Interoperabilität bzw. Verknüpfung von EES mit anderen Datenbeständen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene vorliegen?

Wenn ja, mit welchen Datenbeständen?

27. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Bedenken hinsichtlich des Vorschlags der Europäischen Kommission, die Datenbestände des EES sowie des RTP bei der neuzuschaffenden IT-Agentur der EU anzusiedeln?

Wenn nein, warum nicht?

28. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme dieser europäischen IT-Agentur?

Fragen28

1

Gehört die Bundesregierung zu den EU-Mitgliedstaaten, die sich auf dem Rat der EU Justiz- und Innenminister am 27./28. Oktober in Luxemburg für die kurzfristige Realisierung eines Einreise-/Ausreisesystems und die baldige Vorlage von Legislativvorschlägen zum „smart border package“ ausgesprochen haben?

2

Hält die Bundesregierung die Anwendung des Grundsatzes, Erfordernisse des Datenschutzes bereits bei der Konzeption zu berücksichtigen, das so genannte privacy by design auf die Entwicklung eines RTF und eines EES für richtig und wichtig?

Wenn ja, hat sie oder wird sie dies in den zuständigen Gremien entsprechend vertreten?

3

Welche Kostenschätzungen der Europäischen Kommission und anderer Akteure zum „smart border package“ sind der Bundesregierung bekannt?

Wir bitten um Antwort unter Berücksichtigung der Entwicklungs- und Betriebskosten eines EES und eines RTF einschließlich der Betriebs- und Investitionskosten auf EU-Ebene und nationaler Ebene einschließlich der Kosten, die den Mitgliedstaaten u. a. für die Prüfung von Anträgen auf Erteilung des Status eines registrierten Reisenden und die Errichtung automatischer Kontrollgates entstehen.

4

Hält die Bundesregierung Projekte wie das EES und das RTF für technisch leichter realisierbar als das Schengener Informationssystem II (SIS II), das sich seit Jahren als nicht funktionsfähig erweist?

5

Was hält die Bundesregierung von EU-Systemen automatischer Grenzkontrollen, die auch EU-Bürger umfassen?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Personen die zulässige Aufenthaltsdauer ihres von einer deutschen Behörde bzw. von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Schengen-Visums in den Jahren 2005 bis 2010 überschritten haben?

7

Hält die Bundesregierung die Errichtung des EES und des RTP für erforderlich im Sinne des Verfassungsrechts?

Falls ja, zu welchem Zweck, und aufgrund welcher objektiv nachprüfbarer Tatsachen?

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Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedstaaten von ihren Möglichkeiten zur Kontrolle des unerlaubten Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen nur unzureichend Gebrauch machen, insbesondere die Möglichkeiten zur Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) nicht hinreichend nützen (siehe KOM(2011) 291, S. 10)?

9

Kann ein Einreise-/Ausreisesystem das Auffinden von Personen ohne gültiges Visum, die sich in den Mitgliedstaaten aufhalten, besser gewährleisten als die Kontrolle der bisherigen Visa-Marken im Pass?

Wenn ja, wie?

10

Wie würde sich die Erfassung biometrischer Daten im Einreise-/ Ausreisesystem auf die für den Grenzübertritt benötigte Zeit auswirken?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Evaluation des dem geplanten EES vergleichbaren US-VISIT-Programms, wonach auch nach Ansicht des US Department of Homeland Security aufgrund der Fehleranfälligkeit des Systems erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit und Kosteneffizienz bestehen?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Evaluation für die Verhandlungen auf EU-Ebene?

12

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Europäischen Kommission, dass die Mitgliedstaaten von der Möglichkeit der Vergabe von Mehrfachvisa, die – ebenso wie ein RTF – die Formalitäten für die Antragsteller wesentlich verkürzen würden, bisher nur sehr zögerlich Gebrauch machen (siehe KOM(2011) 248, S. 12)?

13

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das geplante RTF, das nach Vorkontrollen zwischen vertrauenswürdigen Vielreisenden, so genannten bona fide-Reisenden, und anderen unterscheiden soll, genauso sicher sein kann, wie die derzeit vorgeschriebene gründliche Kontrolle jedes/jeder Drittstaatsangehörigen an der EU-Außengrenze?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das geplante RTF, das nach Vorkontrollen zwischen so genannten bona fide-Reisenden und anderen unterscheiden soll, im Einklang mit geltenden Diskriminierungsverboten umsetzbar wäre?

Wenn ja, wie?

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Welches der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Modelle für ein Einreise-/Ausreisesystem hält die Bundesregierung für das schonendste im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte der Betroffenen, insbesondere unter Datenschutzaspekten?

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Welche Mindestanforderungen stellt die Bundesregierung an die Verlässlichkeit und Sicherheit von biometrischen Daten, die in einem zukünftigen Entry-/Exitsystem gespeichert werden?

17

Welche Mindestanforderungen stellt die Bundesregierung an die Verlässlichkeit und Sicherheit der Speicherung und Übertragung der für das „smart border package“ erforderlichen Daten?

Welche Mindestanforderungen stellt sie an die Sicherung der Systeme gegen den Zugriff durch Dritte?

Welche Mindestanforderungen stellt sie bei der Begrenzung des zum Zugriff auf die Daten berechtigten Personenkreises?

18

Welche Erfahrung hat die Bundesregierung mit der Erfassung von biometrischen Daten zur Ein- und Ausreisekontrolle sowie zur Identifikation von Menschen, die sich im Schengenraum aufhalten?

19

Welche Projekte und Einrichtungen gibt es zur Erprobung biometrischer Systeme im Bundesgebiet (z. B. im Zuge des Pilotprogramms für „registrierte Vielreisende“)?

20

Welche Systeme werden/wurden wo getestet, und wie sind die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen (beispielsweise Iris/Retina-Scanner, Erfassung von Gesichtsgeometrie, Finger- und Handabruckscanner, Stimmenerkennung etc.)?

21

Zu welchen Systemen zur Erfassung von biometrischen Daten zur Ein- und Ausreisekontrolle sowie zur Identifikation von Menschen, die sich im Schengenraum aufhalten, hat die Bundesregierung bislang Erkenntnisse oder Erfahrungen gesammelt?

Wie sind ihre Einschätzungen und Erkenntnisse zu den einzelnen Systemen, jeweils aufgeschlüsselt nach Kosten, Dauer der Erfassung pro Reisendem, Fehleranfälligkeit, Schwere des Grundrechtseingriffs?

22

Mit welchen Staaten (EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten) kooperiert die Bundesregierung bei der Erprobung biometrischer Systeme?

Wie sieht diese Kooperation genau aus?

Welche Systeme werden wo getestet, und wie sind die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen?

23

Gibt es im Rahmen der „smart borders“-Planungen Hinweise, dass auch Körperscanner einbezogen werden?

Wird die Bundesregierung die schlechten Erfahrungen aus den in Deutschland durchgeführten Pilotprojekten aktiv auf europäischer Ebene kundtun, und sich für alternative Lösungen einsetzen?

24

Hält die Bundesregierung die geplanten Zugriffsmöglichkeiten der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbestände des EES und des RTF für erforderlich im Sinne der Verfassung?

Wenn ja, warum?

Welche Tatsachen liegen der Bewertung der Bundesregierung zugrunde?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit der Umsetzung des geplanten „smart border packages“ vor dem Hintergrund der laut Bundesverfassungsgericht bei jeder neuen Überwachungsmöglichkeit vorab durchzuführenden Überwachungsgesamtrechnung (siehe Bundesverfassungsgericht, Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010)?

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Ist der Bundesregierung bekannt, ob und inwieweit Pläne für die Interoperabilität bzw. Verknüpfung von EES mit anderen Datenbeständen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene vorliegen?

Wenn ja, mit welchen Datenbeständen?

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Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Bedenken hinsichtlich des Vorschlags der Europäischen Kommission, die Datenbestände des EES sowie des RTP bei der neuzuschaffenden IT-Agentur der EU anzusiedeln?

Wenn nein, warum nicht?

28

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme dieser europäischen IT-Agentur?

Berlin, den 16. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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