Freiwillige Unterstützungsleistung für Opfer des Luftschlags nahe Kundus
der Abgeordneten Heike Hänsel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Obwohl der deutsche Offizier der internationalen Afghanistantruppe ISAF, Oberst Georg Klein, keine Gewissheit darüber hatte, ob sich unter den versammelten Menschen Zivilisten befanden, gab er in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 den Befehl zum Angriff durch US-amerikanische Flugzeuge. Ziel des Bombardements war eine Menschenmenge, die sich auf einer Sandbank nahe der Stadt Kundus im Norden Afghanistan aufhielt, um Treibstoff von zwei zuvor entführten Tanklastwagen abzapfen. Die Luftschläge auf die zwei Tanklastwagen haben mindestens 142 Zivilisten getötet.
Am 26. April 2010 kommunizierte die Bundesregierung, dass über die Opferzahl „derzeit nur spekuliert werden [kann]“ (Bundestagsdrucksache 17/1523, Antwort der Bundesregierung zu Frage 13). Zwei Jahre nach dem Luftschlag von Kundus besitzt diese Aussage immer noch Geltung. Da es zur Frage nach der Opferanzahl unterschiedliche Angaben gibt, lässt sich die Anzahl der verletzen und getöteten Personen nicht genau feststellen, so der Bericht des Untersuchungsausschusses zum Luftangriff bei Kundus (Bundestagsdrucksache 17/ 7400, S. 206). Dem Bericht nach wurde jedoch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 9. Dezember 2009 ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass „Opferlisten ohne intensive eigene Ermittlungen nur schwer zu bestätigen seien“ (Bundestagsdrucksache 17/7400, S. 296).
Die Bundesregierung weiß weder, wie viele Menschen beim Luftschlag von Kundus insgesamt getötet wurden, noch wie viele davon Zivilisten waren, noch wie viele Menschen verletzt wurden, geschweige denn wie die Überlebenden des Luftschlags und deren Hinterbliebene entsprechend zu entschädigen sind. Auch gab es keine offizielle Entschuldigung bisher von Seiten der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.
Gegenüber den Opfern ist seitens der Bundesregierung keine Wiedergutmachung im Rechtssinne bis dato ernsthaft angestrebt worden. An dieser Stelle ist es wichtig anzumerken, dass von „Entschädigungsleistung“ hierin nicht die Rede sein darf; deren Gewährung würde unmittelbar bedeuten, dass die Bundesregierung die rechtliche Verantwortung im Fall Kundus übernimmt. In diesem Kontext und ohne Anerkennung ihrer Rechtspflicht hat die Bundesregierung den Opfern die einmalige Zahlung in Höhe von 5 000 US-Dollar angeboten. Mit Nachdruck spezifiziert die Bundesregierung, dass diese Zahlung keine Entschädigung darstellt, sondern dass es sich vielmehr um eine „freiwillige Unterstützungsleitung der Bundesregierung“ handelt, welche zugleich als eine „humanitär begründete Hilfsmaßnahme“ deklariert wird (Bundestags- Drucksache 17/7868 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode drucksache 17/3723). Die Zahlung in Höhe von 5 000 US-Dollar erfolgt pro Familie, unabhängig davon, wie viele Opfer eine Familie zu beklagen hat.
Nicht zuletzt argumentiert die Bundesregierung hierfür, dass dieser Geldbetrag landestypisch angemessen sei.
Für die Art und Weise der Wiedergutmachung ist ausschließlich die Bundesregierung verantwortlich. Dessen ungeachtet überließ sie der afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC die Entscheidung Bezug nehmend auf die Höhe der finanziellen Unterstützungsleitung (Bundestagsdrucksache 17/3723, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass sie bis heute, zwei Jahre nach dem Luftschlag von Kundus, keine genaue Zahl der Opfer bzw. keine genaue Zahl der getöteten und verletzten Menschen mit der notwendigen Unterscheidung zwischen Zivilisten und Aufständischen bekanntgeben kann?
Hat das Bundesministerium der Verteidigung eigene Ermittlungen durchgeführt, um festzustellen, um wie viele Opfer es sich bei dem Luftschlag von Kundus handelt, und wenn ja, bitte Angabe der Zahlen und ggf. die Namen?
Wenn nein, warum nicht?
Haben im Auftrag des Auswärtigen Amts oder des Bundesministeriums der Verteidigung deutsche Politiker (bitte jeweilige Namen angeben) oder Bundestagsabgeordnete (bitte jeweilige Namen angeben) in der Sache vermittelt, um eine Liste der Opfer vorzubereiten?
Wenn nein, warum nicht?
Was ist juristisch unter dem Begriff „freiwillige Ex-gratia- Unterstützungsleistung“ zu verstehen?
Welche juristischen Aspekte hindern die Bundesregierung daran, die 5 000 US-Dollar, die je Familie nach Empfehlung der afghanischen Menschenrechtsorganisation – AIHRC angesetzt werden, als eine Entschädigung im Rechtssinne zu deklarieren (siehe Bundestagsdrucksache 17/3723, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)?
Auf welche Erkenntnis führt die Entscheidung der Bundesregierung zurück, den Opfern und Hinterbliebenen des Luftschlags von Kundus aus „humanitären Gründen“ helfen zu wollen, angesichts der Tatsache, dass es sich dabei um den Verlust menschlichen Lebens durch einen verheerenden Luftschlag handelt (siehe Bundestagsdrucksache 17/3723, Vorbemerkung der Bundesregierung)?
Inwieweit entspricht den gegenwärtigen moralischen Prinzipien der Bundesregierung der Aussage, „[die] Bundesregierung bedauert jedes Opfer und hat dies bereits in geeigneter Weise zum Ausdruck gebracht“ mit einer einmaligen Zahlung von 5 000 US-Dollar pro Familie, gerecht zu werden (siehe Bundestagsdrucksache 17/3723, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Verlust menschlichen Lebens mit einer finanziellen Unterstützungsleistung in Höhe von 5 000 US-Dollar im Missverhältnis steht, angesichts der Tatsache, dass für vergleichbare Fälle bereits zwischen 20 000 und 33 000 US-Dollar Entschädigung bezahlt worden sind (siehe Protokoll Nr. 49, Untersuchungsausschuss)?
Weshalb wich die Bundesregierung jener Entscheidung aus, wodurch die Höhe der finanziellen Unterstützungsleistung für die Opfer und Hinterbliebenen des Luftschlags von Kundus festgelegt worden wäre, und überließ stattdessen diese sensible Entscheidung der externen afghanischen Menschenrechtsorganisation AIHRC (siehe Bundestagsdrucksache 17/3723, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)?
Wie viele Familien haben 5 000 US-Dollar durch die Kabul Bank (bitte jeweils den Namen des Empfängers angeben) erhalten?
Welche konkreten Nachweise hat die Bundesregierung dafür, dass die namentlich genannten Personen das Geld erhalten haben?
Wie viele Witwen, die dem Familienoberhaupt die Ansprüche des verstorbenen Sohnes nicht übertragen haben, haben direkt 5 000 US-Dollar durch die Kabul Bank (bitte jeweils den Namen der Empfängerin angeben) erhalten?
Welche konkreten Nachweise hat die Bundesregierung dafür?
Wie geht die Bundesregierung mit jener Kritik um, angesichts der Tatsache, dass viele Frauen und Kinder den Ernährer verloren haben, bringe die Zahlung von 5 000 US-Dollar pro Familie den unwürdigen Umgang der deutschen Regierung mit den Opfern von Kundus deutlich zum Ausdruck?
Nach welcher Liste und Recherche sind die Familien ausgewählt worden?
Auf welche Weise sorgt welche Stelle der Bundesregierung in Kundus dafür, dass sowohl die überlebenden Opfer als auch die Hinterbliebenen die sogenannten finanziellen Unterstützungsleistungen bekommen?
a) Wenn keine Stelle der Bundesregierung dafür vor Ort sorgt, warum nicht?
b) Welche konkreten Nachweise hat die Bundesregierung dafür, dass die finanziellen Unterstützungsleistungen auch bei den betroffenen Familien ankommen und nicht in falsche Hände geraten?
Auf welche Weise sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Familien, die den Ernährer verloren haben, in einem Land ohne leistungsfähiges Sozialsystem ihre Existenz in der Zukunft bestreiten können?
Hat die Bundesregierung einen Fonds für die weitere Heilbehandlung der zum Teil Schwerverletzten gebildet?
Wenn ja, wie funktioniert dieser Fonds?
Wenn nein, warum nicht?
Würde sich die Bundesregierung gegebenenfalls dafür einsetzen, dass diejenigen Angehörigen der Opfer von Kundus, die Interesse haben, sich in Deutschland eine Existenz aufbauen können?
Wenn nein, weshalb nicht?