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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Markttransparenzstelle und die Überwachung des Energiemarktes

Verzögerungen beim angekündigten Gesetzentwurf zur Einrichtung einer beim Bundeskartellamt angesiedelten Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas: Zeitrahmen und Stellenausstattung; Kompetenzen und Transparenzforderungen: Einleitung von Missbrauchsverfahren, Datenerhebung und -prüfung, Offenlegung von Informationen, möglicher Beitrag zum Verbraucherschutz<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

08.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/790424. 11. 2011

Die Markttransparenzstelle und die Überwachung des Energiemarktes

der Abgeordneten Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dorothea Steiner, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Schon in ihrem 10-Punkte-Sofortprogramm aus dem Herbst 2010 schrieb die Bundesregierung, dass sie einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas einbringen wolle. „Diese zentrale Sammelstelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der Preisbildung. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt.“

In seinem Bericht vom 24. Mai 2011 an den Wirtschaftsausschuss zum Stand der Einrichtung der Markttransparenzstelle schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dass es schon seit dem letzten Quartal 2010 über einen Arbeitsentwurf verfüge. Es habe ihn aber zurückgehalten, um auf die EU-Rechtsverordnung „Integrität der Energiemärkte“, genannt REMIT, zu warten. Jedoch schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in diesem Bericht auch, dass „zeitnah“ ein Entwurf vorgelegt werden solle, „unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen, die bis zum EU-Energierat im Juni im Wesentlichen erkennbar sein werden“.

Seitdem hat die Bundesregierung wiederholt die Bedeutung des Wortes „zeitnah“ erweitert, zuletzt wurde der Kabinettsbeschluss für einen Gesetzentwurf für Anfang 2012 angekündigt (Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages vom 23. September 2011).

Diese Zeitverzögerung ist angesichts der Notwendigkeit der Überwachung des Energiemarktes völlig unangemessen. Schon 2009 sprach der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Johannes Kindler, davon, dass ein Scheunentor für den Marktmissbrauch offensteht. Auch die Bundesregierung wies in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/4090) „Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise“ vom Januar 2011 immer wieder auf die Markttransparenzstelle hin, um Lücken in der Aufsicht zu schließen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zeitrahmen und Ausstattung

1. Wann soll die Überwachung des Energiemarktes durch die Markttransparenzstelle beginnen, und soll dies schneller als im Zeitplan der REMIT-Verordnung vorgesehen geschehen?

2. Wie stellt die Bundesregierung die Überwachung des Strommarktes sicher, so lange es noch keine Markttransparenzstelle gibt?

3. Bis wann soll nach den Plänen der Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung der Markttransparenzstelle abgeschlossen sein, wenn, wie in dem Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs Ernst Burgbacher an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 23. September 2011 dargestellt, der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Markttransparenz und Wettbewerb auf den deutschen Strom- und Gasgroßhandelsmärkten Anfang 2012 im Kabinett beschlossen werden soll?

4. Wird das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig sein?

5. Welche Anzahl von Mitarbeitern benötigt nach Ansicht der Bundesregierung die zukünftige Markttransparenzstelle, um ihren Aufgaben effizient nachgehen zu können?

6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich aktuell im Bundeskartellamt um die Überwachung des Energiemarktes?

7. Hält die Bundesregierung es für die in Frage 6 genannte Anzahl von Mitarbeitern des Bundeskartellamtes technisch und zeitlich machbar, derzeit eine ausführliche Überwachung des Energiemarktes zu gewährleisten?

8. Warum wurde die Stellenanzahl des Bundeskartellamtes im Haushalt 2012 nicht aufgestockt, wenn „FAZ“ und „Süddeutsche Zeitung“ doch schon am 29. Juli 2011 jeweils über die Aussagen des Bundeskartellamtchefs Andreas Mundt berichten, dass Fällen aus Kapazitäts- und Zeitgründen nicht nachgegangen werden kann?

Kompetenzen

9. Welche „zersplitterte behördliche Aufsicht“ [in den Energiegroßhandelsmärkten] wird die Markttransparenzstelle ersetzen oder ergänzen, wie Ernst Burgbacher in seinem Brief vom 23. September 2011 andeutete, indem er davon schrieb, dass wegen der zersplitterten behördlichen Aufsicht die Markttransparenzstelle als zentrale Stelle marktrelevante Daten- und Informationen erheben, sammeln und auswerten solle?

10. Welche Daten soll die Markttransparenzstelle erheben, und welche schon existierenden Datenerhebungen durch welche Behörden sollen zukünftig an die Markttransparenzstelle weitergeleitet werden?

11. Welche Informationen wird die Markttransparenzstelle veröffentlichen, um für mehr Transparenz zu sorgen und so das „ordnungsgemäße Funktionieren der Energiegroßhandelsmärkte infolge mangelnder Transparenz“ (nach den Worten von Staatssekretär Ernst Burgbacher in seinem oben benannten Brief vom 23. September 2011) zu verbessern?

12. Soll die Markttransparenzstelle auch Missbrauchsverfahren einleiten können oder soll sie ihre Informationen nur an zuständige Behörden weiterleiten?

13. Wenn nicht, wie und durch wen soll sichergestellt werden, dass Marktmanipulationen auch zeitnah sanktioniert werden?

14. Wie wird die Markttransparenzstelle zukünftig die von den Unternehmen übermittelten Daten auf Richtigkeit überprüfen, damit die Markttransparenzstelle ihre Kontrollfunktion auch wirklich erfüllen kann?

15. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Stichproben für eine solche Überprüfung ausreichend sind, und wenn ja, in welcher Häufigkeit?

16. Warum soll die Markttransparenzstelle nur den Großhandel mit Strom und Gas überwachen und nicht die gesamte Handelskette umfassen?

17. In welcher Weise soll sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse der Markttransparenzstelle wirklich den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen und somit, wie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beschrieben, die Markttransparenzstelle effizient dem Schutz der Verbraucher dient?

Transparenz

18. Wird die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Einrichtung der Markttransparenzstelle auch weitergehende Veröffentlichungspflichten zur Verbesserung des Wettbewerbs im Strom- und Gasgroßhandel einführen?

19. Wird die Bundesregierung die relevanten Akteure (z. B. Kraftwerksbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) wie von der Bundesnetzagentur durch Johannes Kindler in einer Präsentation vom 1. Juli 2009 bei dem Fachgespräch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Preismanipulationen im Strommarkt und keine Konsequenzen?“ empfohlen, zusätzlich zur Markttransparenzstelle zur Offenlegung von Informationen, die Strom- und Gaspreise (physische Produkte und Derivate) beeinflussen, verpflichten?

20. Wird die Bundesregierung das Bundeskartellamt dazu anhalten, angesichts der neuen Erkenntnisse des Kurzgutachtens „Wettbewerbs- und energiepolitische Lücken der Sektoruntersuchung „Stromerzeugung, Stromgroßhandel“ des Bundeskartellamtes vom Januar 2011“ der Kanzlei Becker Büttner Held vom Oktober 2011, die Sektoruntersuchung Strom nochmals zu überarbeiten und gegebenenfalls ein Missbrauchsverfahren einzuleiten?

Fragen20

1

Wann soll die Überwachung des Energiemarktes durch die Markttransparenzstelle beginnen, und soll dies schneller als im Zeitplan der REMIT-Verordnung vorgesehen geschehen?

2

Wie stellt die Bundesregierung die Überwachung des Strommarktes sicher, so lange es noch keine Markttransparenzstelle gibt?

3

Bis wann soll nach den Plänen der Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung der Markttransparenzstelle abgeschlossen sein, wenn, wie in dem Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs Ernst Burgbacher an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 23. September 2011 dargestellt, der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Markttransparenz und Wettbewerb auf den deutschen Strom- und Gasgroßhandelsmärkten Anfang 2012 im Kabinett beschlossen werden soll?

4

Wird das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig sein?

5

Welche Anzahl von Mitarbeitern benötigt nach Ansicht der Bundesregierung die zukünftige Markttransparenzstelle, um ihren Aufgaben effizient nachgehen zu können?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich aktuell im Bundeskartellamt um die Überwachung des Energiemarktes?

7

Hält die Bundesregierung es für die in Frage 6 genannte Anzahl von Mitarbeitern des Bundeskartellamtes technisch und zeitlich machbar, derzeit eine ausführliche Überwachung des Energiemarktes zu gewährleisten?

8

Warum wurde die Stellenanzahl des Bundeskartellamtes im Haushalt 2012 nicht aufgestockt, wenn „FAZ“ und „Süddeutsche Zeitung“ doch schon am 29. Juli 2011 jeweils über die Aussagen des Bundeskartellamtchefs Andreas Mundt berichten, dass Fällen aus Kapazitäts- und Zeitgründen nicht nachgegangen werden kann?

9

Welche „zersplitterte behördliche Aufsicht“ [in den Energiegroßhandelsmärkten] wird die Markttransparenzstelle ersetzen oder ergänzen, wie Ernst Burgbacher in seinem Brief vom 23. September 2011 andeutete, indem er davon schrieb, dass wegen der zersplitterten behördlichen Aufsicht die Markttransparenzstelle als zentrale Stelle marktrelevante Daten- und Informationen erheben, sammeln und auswerten solle?

10

Welche Daten soll die Markttransparenzstelle erheben, und welche schon existierenden Datenerhebungen durch welche Behörden sollen zukünftig an die Markttransparenzstelle weitergeleitet werden?

11

Welche Informationen wird die Markttransparenzstelle veröffentlichen, um für mehr Transparenz zu sorgen und so das „ordnungsgemäße Funktionieren der Energiegroßhandelsmärkte infolge mangelnder Transparenz“ (nach den Worten von Staatssekretär Ernst Burgbacher in seinem oben benannten Brief vom 23. September 2011) zu verbessern?

12

Soll die Markttransparenzstelle auch Missbrauchsverfahren einleiten können oder soll sie ihre Informationen nur an zuständige Behörden weiterleiten?

13

Wenn nicht, wie und durch wen soll sichergestellt werden, dass Marktmanipulationen auch zeitnah sanktioniert werden?

14

Wie wird die Markttransparenzstelle zukünftig die von den Unternehmen übermittelten Daten auf Richtigkeit überprüfen, damit die Markttransparenzstelle ihre Kontrollfunktion auch wirklich erfüllen kann?

15

Geht die Bundesregierung davon aus, dass Stichproben für eine solche Überprüfung ausreichend sind, und wenn ja, in welcher Häufigkeit?

16

Warum soll die Markttransparenzstelle nur den Großhandel mit Strom und Gas überwachen und nicht die gesamte Handelskette umfassen?

17

In welcher Weise soll sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse der Markttransparenzstelle wirklich den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen und somit, wie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beschrieben, die Markttransparenzstelle effizient dem Schutz der Verbraucher dient?

18

Wird die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Einrichtung der Markttransparenzstelle auch weitergehende Veröffentlichungspflichten zur Verbesserung des Wettbewerbs im Strom- und Gasgroßhandel einführen?

19

Wird die Bundesregierung die relevanten Akteure (z. B. Kraftwerksbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) wie von der Bundesnetzagentur durch Johannes Kindler in einer Präsentation vom 1. Juli 2009 bei dem Fachgespräch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Preismanipulationen im Strommarkt und keine Konsequenzen?“ empfohlen, zusätzlich zur Markttransparenzstelle zur Offenlegung von Informationen, die Strom- und Gaspreise (physische Produkte und Derivate) beeinflussen, verpflichten?

20

Wird die Bundesregierung das Bundeskartellamt dazu anhalten, angesichts der neuen Erkenntnisse des Kurzgutachtens „Wettbewerbs- und energiepolitische Lücken der Sektoruntersuchung „Stromerzeugung, Stromgroßhandel“ des Bundeskartellamtes vom Januar 2011“ der Kanzlei Becker Büttner Held vom Oktober 2011, die Sektoruntersuchung Strom nochmals zu überarbeiten und gegebenenfalls ein Missbrauchsverfahren einzuleiten?

Berlin, den 24. November 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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