[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8188
17. Wahlperiode 15. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Sven-Christian
Kindler, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/7946 –
Überprüfung der dem Engagement gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus entgegenstehenden Hindernisse
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der vereinbarten Debatte
„Mordserie der Neonazi-Bande und die Arbeit der Sicherheitsbehörden“
(Drucksache 17/7771) einigte man sich auf folgende Formulierung:
„Wir müssen gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken, die sich gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren.
Wir werden prüfen, wo dem Hindernisse entgegenstehen. Wir brauchen eine
gesellschaftliche Atmosphäre, die ermutigt, gegen politischen Extremismus
und Gewalt das Wort zu erheben. Rechtsextremistischen Gruppen und ihrem
Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden.“.
Auch die Redner der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, Hermann
Gröhe und Christian Lindner, haben in ihren Reden bekräftigt, über Hürden
und Hindernisse der Förderung sprechen zu wollen.
Es ist zu begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
endlich die geplante Kürzung um 2 Mio. Euro im Programm des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für
Initiativen gegen Rechtsextremismus zurückgenommen hat, auch wenn eigentlich
eine deutliche Mittelerhöhung auf 50 Mio. Euro notwendig wäre.
1. Wofür wird die Bundesregierung die 2 Mio. Euro, welche nun zusätzlich
zur Summe im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 zur
Verfügung stehen wird, einsetzen?
a) Wie viele Träger stehen beim BMFSFJ aufgrund fehlender Fördermittel
auf der Warteliste? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 14. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8188 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele dieser Träger werden durch die zusätzlichen 2 Mio. Euro nun
in der Förderung berücksichtigt werden können?
c) Wird die Bundesregierung Anteile der 2 Mio. Euro verwenden, um eine
Reduzierung der Kofinanzierung für die Träger herbeizuführen?
Im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN“
erfolgte die Auswahl der zu fördernden Projekte in den Programmbereichen
Förderung lokaler integrierter Strategien Lokale Aktionspläne und
Modellprojekte: Jugend, Bildung und Prävention auf der Basis bundesweiter
Interessenbekundungsverfahren, in dem externe Gutachterinnen und Gutachter die zu
fördernden Projekte ausschließlich unter fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt
haben. Geplant war, im Programmbereich Modellprojekte: Jugend, Bildung
und Prävention 48 Modellprojekte sowie im Bereich Förderung lokaler
integrierter Strategien Lokale Aktionspläne 90 Kommunen zusätzlich zu den
bestehenden Lokalen Aktionsplänen zu fördern. Diese Zahlen wurden erreicht und
übertroffen. So konnten 52 Projekte zur Förderung ausgewählt werden. Die
ausgewählten und abgelehnten Projekte sowie die Projekte der Nachrückerliste
sind der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Umsetzung des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN –
KOMPETENZ STÄRKEN vom 1. April 2011 auf Bundestagsdrucksache
17/5330 zu entnehmen.
Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU wurde der bestehende Haushaltstitel
Kapitel 17 02 Titel 684 14 Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie um 2 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2012 aufgestockt. Damit stehen
zusätzliche Haushaltsmittel für die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung
von Toleranz und Demokratie zur Verfügung. Die Mittel werden zur
Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ
FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ eingesetzt. Die Vergabe der
zusätzlichen Haushaltsmittel erfolgt auf der Basis der vorliegenden Förderleitlinien.
Vorgesehen sind dabei
● die Mittel für Beratungsnetzwerke aufzustocken,
● die Arbeit der Lokalen Aktionspläne zu stärken,
● bereits geförderte Modellprojekte bei Bedarf aufzustocken sowie zusätzliche
modellhafte Maßnahmen zu fördern, wobei wir vorrangig die Maßnahmen
auf ihre Förderfähigkeit prüfen, die im Ergebnis des Antragsverfahrens in
die Nachrückerliste aufgenommen wurden.
Eine Reduzierung der bisherigen Kofinanzierungsquote, wie sie in der
Förderleitlinie für den Förderbereich des Modellprojekte: Jugend, Bildung,
Prävention des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN“ festgelegt wurde, ist nicht vorgesehen.
2. Welche Initiativen wurden seit 2006 aus dem Projekt „Vielfalt tut gut“
gefördert (bitte nach Jahren und einzelnen Projekten aufzählen)?
Die geförderten 90 Lokalen Aktionspläne, über 90 Modellprojekte und 16
landesweiten Beratungsnetzwerke sind in dem gemeinsamen Abschlussbericht der
beiden Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke
gegen Rechtsextremismus“ aufgeführt. Der Abschlussbericht ist auf der
Programmhomepage unter
www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/
tfks_alte_foerderphase.html veröffentlicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/81883. Welche Projekte haben ab 2010, mit Einführung der so genannten
Extremismusklausel, keine Förderanträge mehr gestellt, dies aber in den Jahren
zuvor noch getan?
4. In welchen und wie vielen Fällen lehnte die Bundesregierung eingereichte
Anträge ab, weil die Träger die „Extremismusklausel“ nicht oder nur mit
relativierenden Zusatzerklärungen unterzeichnen wollten?
a) In welchen und wie vielen Fällen wurde nach Einschätzung der
Bundesregierung kein Antrag mehr gestellt, weil sich die Antragsteller der
Unterzeichnung der so genannten Extremismusklausel verweigert
haben?
b) In welchen und wie vielen Fällen wurde nach Einschätzung der
Bundesregierung kein Antrag mehr gestellt, weil die Kofinanzierung nicht
erbracht werden konnte?
c) In welchen und wie vielen Fällen wurde nach Einschätzung der
Bundesregierung kein Antrag mehr gestellt, weil Initiativen nicht selbst
antragsberechtigt waren und die jeweiligen Kommunen nicht mehr als
Partner auftreten wollten?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Schwächung der Arbeit für
Demokratie durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm
,TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN‘“
(Bundestagsdrucksache 17/6677), die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Nachfragen zur Umsetzung der Bundesprogramme
gegen so genannten Extremismus“ (Bundestagsdrucksache 17/6420) und auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten
Lazar (Bundestagsdrucksache 17/8046) verwiesen.
Ergänzend wird Folgendes mitgeteilt:
Im Rahmen des bundesweiten Interessenbekundungsverfahrens wurden 52
Modellprojekte zur Förderung ausgewählt. Ein Modellprojekt hat keinen Antrag
eingereicht, da es die erforderliche Kofinanzierung nicht erreichen konnte.
Hierbei handelt es sich um das Projekt des Jugendsozialwerks Nordhausen. Als
Nachrücker wurde das Modellprojekt der AWO Arbeit und Qualifizierung
ausgewählt.
Die Einzelprojekte vor Ort können Anträge bei den Lokalen
Begleitausschüssen der 174 Lokalen Aktionspläne einreichen. Die Lokalen Begleitausschüsse
entscheiden selbständig, welche Einzelprojekte vor Ort durch die Bundesmittel
finanziert werden. Daher liegt der Bundesregierung von über die Medien
transportierten Meldungen einzelner Träger abgesehen – keine Übersicht dazu vor,
ob Einzelprojekte vor Ort Abstand von einem Förderantrag genommen haben
bzw. die Kommune/der Landkreise sich nicht an dem bundesweiten
Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben, obwohl Einzelprojekte vor Ort die
Teilnahme am bundesweiten Interessenbekundungsverfahren befürwortet haben.
5. Welche Projekte konnten nicht gefördert werden, weil ausreichende Mittel
nicht zur Verfügung standen (bitte die Projekte einzeln aufführen)?
Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Drucksache 17/8188 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. In welcher Form wird die Bundesregierung prüfen, wo und welche
„Hindernisse entgegenstehen“, um die Förderpolitik zu verbessern?
a) Bis wann wird die Bundesregierung diese Prüfung abschließen?
b) Wird die Bundesregierung in dieses Prüfverfahren
zivilgesellschaftliche Initiativen einbinden, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen)
und inwiefern?
In der Frage wird auf den Beschluss des Deutschen Bundestages in seiner
141. Sitzung am 22. November 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/7771
„Mordserie der Neonazi-Bande und die Arbeit der Sicherheitsbehörden“, hier
Teil III Absatz 4, Bezug genommen.
Dazu teilt die Bundesregierung wie folgt mit:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 29. September 2011 die
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
auf Bundestagsdrucksache 17/5435 (Annahme des Antrags auf
Bundestagsdrucksache 17/4432) „Programme zur Bekämpfung von politischem
Extremismus weiterentwickeln und stärken“ angenommen. Dieser Antrag unterstützt die
Programme und Initiativen der Bundesregierung zur Stärkung von Toleranz
und Demokratie. Gleichzeitig fordert der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auf, das Engagement gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und damit in Verbindung stehende Phänomene fortzuführen und unter
Einbeziehung der Ergebnisse der Programmevaluation weiterzuentwickeln. Damit
unterstützt der Deutsche Bundestag das Vorgehen der Bundesregierung, die die
Bundesprogramme grundsätzlich evaluieren lässt und die Ergebnisse auf den
Programmhomepages veröffentlicht. Der Forderung des Deutschen
Bundestages, rechtzeitig Vorschläge zu unterbreiten, wie die Weiterführung der
Bundesprogramme ab dem Jahr 2014 gemäß der Kompetenzordnung des
Grundgesetzes finanziert werden können, wird die Bundesregierung
selbstverständlich nachkommen. Dazu wird es rechtzeitig innerhalb der Bundesregierung eine
Abstimmung geben und in einem weiteren Schritt einen Dialog mit den
Beteiligten der Länder, Kommunen und Trägern, einschließlich
zivilgesellschaftlicher Initiativen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]