Überprüfung der dem Engagement gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus entgegenstehenden Hindernisse
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Britta Haßelmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der vereinbarten Debatte „Mordserie der Neonazi-Bande und die Arbeit der Sicherheitsbehörden“ (Drucksache 17/7771) einigte man sich auf folgende Formulierung: „Wir müssen gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren. Wir werden prüfen, wo dem Hindernisse entgegenstehen. Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, die ermutigt, gegen politischen Extremismus und Gewalt das Wort zu erheben. Rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden.“
Auch die Redner der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, Hermann Gröhe und Christian Lindner, haben in ihren Reden bekräftigt, über Hürden und Hindernisse der Förderung sprechen zu wollen.
Es ist zu begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP endlich die geplante Kürzung um 2 Mio. Euro im Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Initiativen gegen Rechtsextremismus zurückgenommen hat, auch wenn eigentlich eine deutliche Mittelerhöhung auf 50 Mio. Euro notwendig wäre.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wofür wird die Bundesregierung die 2 Mio. Euro, welche nun zusätzlich zur Summe im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 zur Verfügung stehen wird, einsetzen?
Wie viele Träger stehen beim BMFSFJ aufgrund fehlender Fördermittel auf der Warteliste?
Wie viele dieser Träger werden durch die zusätzlichen 2 Mio. Euro nun in der Förderung berücksichtigt werden können?
Wird die Bundesregierung Anteile der 2 Mio. Euro verwenden, um eine Reduzierung der Kofinanzierung für die Träger herbeizuführen?
Welche Initiativen wurden seit 2006 aus dem Projekt „Vielfalt tut gut“ gefördert (bitte nach Jahren und einzelnen Projekten aufzählen)?
Welche Projekte haben ab 2010, mit Einführung der so genannten Extremismusklausel, keine Förderanträge mehr gestellt, dies aber in den Jahren zuvor noch getan?
In welchen und wie vielen Fällen lehnte die Bundesregierung eingereichte Anträge ab, weil die Träger die „Extremismusklausel“ nicht oder nur mit relativierenden Zusatzerklärungen unterzeichnen wollten?
In welchen und wie vielen Fällen wurde nach Einschätzung der Bundesregierung kein Antrag mehr gestellt, weil sich die Antragsteller der Unterzeichnung der so genannten Extremismusklausel verweigert haben?
In welchen und wie vielen Fällen wurde nach Einschätzung der Bundesregierung kein Antrag mehr gestellt, weil die Kofinanzierung nicht erbracht werden konnte?
In welchen und wie vielen Fällen wurde nach Einschätzung der Bundesregierung kein Antrag mehr gestellt, weil Initiativen nicht selbst antragsberechtigt waren und die jeweiligen Kommunen nicht mehr als Partner auftreten wollten?
Welche Projekte konnten nicht gefördert werden, weil ausreichende Mittel nicht zur Verfügung standen (bitte die Projekte einzeln aufführen)?
In welcher Form wird die Bundesregierung prüfen, wo und welche „Hindernisse entgegenstehen“, um die Förderpolitik zu verbessern?
Bis wann wird die Bundesregierung diese Prüfung abschließen?
Wird die Bundesregierung in dieses Prüfverfahren zivilgesellschaftliche Initiativen einbinden, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufführen) und inwiefern?