[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8283
17. Wahlperiode 23. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Kaczmarek,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8031 –
Umsetzungstand des Nationalen Pakts für Alphabetisierung und Grundbildung
in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut der Anfang 2011 erschienen Studie „leo. – Level-One Survey“ betrifft
der „funktionale Analphabetismus“ in Deutschland 14,5 Prozent der
Bevölkerung – das ist doppelt so viel wie bislang angenommen. Die Betroffenen
können zwar teilweise einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch
zusammenhängende Texte, wie etwa Arbeitseinweisungen, Behördenbriefe,
Zeitungen oder Bücher. Die bisherigen Bemühungen reichten offensichtlich nicht
aus, um die betroffenen Menschen aus dem sozialen und ökonomischen
Abseits zu holen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
Bereits im Februar 2011 hat die Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Dr. Annette Schavan, einen Nationalen Pakt für Alphabetisierung und
Grundbildung in Deutschland angekündigt, um die Lese- und
Schreibkenntnisse bei Erwachsenen zu verbessern. Das Bündnis soll laut dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Unternehmensverbänden,
Kammern, Gewerkschaften, den Kirchen, dem Bundesverband
Alphabetisierung und Grundbildung, dem Deutschen Volkshochschulverband und weiteren
Institutionen bestehen. Seit den Ankündigungen in der Presse sind allerdings
keine weiteren Informationen zum Sachstand der Umsetzung des
Grundbildungspakts bekannt geworden. Erst auf Nachfrage erklärte der
Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Helge Braun, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages, dass man
bestrebt sei eine Unterzeichnung des Pakts in diesem Jahr abzuschließen. Eine
Garantie gebe es aber nicht.
Diese Unklarheiten sorgen für große Verunsicherung bei den Betroffenen und
den Akteuren der Alphabetisierungsarbeit, vor allem bezüglich der
finanziellen Absicherung der täglichen Arbeit. Viele Vereine und Verbände müssen in
den nächsten Wochen und Monaten qualifizierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern kündigen und räumliche Strukturen aufgeben, weil sie nicht wissen
wie es 2012 weitergeht. Ziele einer wirkungsvollen Alphabetisierungsarbeit
sollten demgegenüber im Sinne der Betroffenen neben der schnellen
Umsetzung des Grundbildungspakets, eine sichere und langfristige Finanzierung so- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
22. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8283 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewie der Aufbau von projektunabhängigen, bundesweiten nachhaltigen
Strukturen sein.
Die Fraktion der SPD hat bereits im Juni einen Antrag vorgelegt, in dem sie
die Bildung eines Paktes von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt und
einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag des Bundes in Höhe von 20 Mio.
Euro fordert, um eine Alphabetisierungsoffensive zu starten.
Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, für eine langfristige
Perspektive und Sicherheit zu sorgen, um die Zahl der funktionalen Analphabeten
mittelfristig zu halbieren.
1. Welche Akteure sind an den Vorbereitungen zur Umsetzung des
Grundbildungspakts beteiligt?
In die Diskussionen um die Ausgestaltung eine nationaler Strategie für
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener mit kurz- und mittelfristigen
Maßnahmen sind neben Bund und Ländern bislang intensiv eingebunden: der
Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e. V. (BVAG), der Deutsche
Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund e. V., der Deutsche
Landkreistag, die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DBG), der Deutsche Volkshochschul-Verband
e. V. (DVV), die Deutsche Bischofskonferenz, der Rat der Evangelischen
Kirche Deutschlands, die Stiftung Lesen sowie das Deutsche Institut für
Erwachsenenbildung e. V. (DIE).
2. Wie viele Treffen zur Koordinierung des Grundbildungspakts haben bisher
stattgefunden?
Neben dem Abstimmungs- und Koordinierungsprozess auf Seiten der Länder
haben bisher zwei Treffen aller Beteiligten zur Ausarbeitung der nationalen
Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland
stattgefunden. Außerdem fanden zahlreiche Gespräche zwischen den
Beteiligten statt.
3. Welche Akteure haben bereits erklärt, dem Grundbildungspakt durch
Unterschrift beizutreten?
Am 16. Dezember 2011 gaben Bund und Länder den Startschuss zur nationalen
Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener. Alle
gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich nunmehr diesem Vorhaben
anzuschließen.
4. Was sind die bisherigen konkreten Ergebnisse dieser Treffen?
Die Beteiligten sind sich einig, dass eine deutliche Reduzierung des
funktionalen Analphabetismus Erwachsener aufgrund der Vielschichtigkeit des
Problems und der Zuständigkeiten nur durch eine mittel- und langfristige
gemeinsame nationale Anstrengung – eine Nationale Strategie gegen funktionalen
Analphabetismus Erwachsener – erreicht werden kann. In einer ersten Phase
werden Multiplikatoren (z. B. Personalverantwortliche, Berater und Beraterinnen
in den Arbeitsagenturen, Lehrer und Lehrinnen) und die Öffentlichkeit für die
Problemstellung zu sensibilisieren sein. Dazu werden Bund und Länder in
Kooperation mit weiteren Partnern im Jahr 2012 eine Kampagne starten. Weitere
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8283Schritte werden die Bündelung und Vernetzung bestehender Maßnahmen und
Personalressourcen sein. In einer zweiten Phase sollen die noch weiter zu
konkretisierenden Zielstellungen der einzelnen Akteure der Nationalen Strategie
realisiert werden. In einer begleitenden dritten Phase sollen die Erfahrungen
und Erkenntnisse zur Umsetzung der Strategie Anhaltspunkte für weiteres
Handeln geben. Darüber hinaus wird nach fünf Jahren das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) die leo. – Level-One-Studie zur Feststellung
der Veränderungen in diesem Bereich wiederholen lassen.
5. Welche konkreten Maßnahmen zur Senkung der Quote der funktionalen
Analphabeten in Deutschland wurden bisher auf den Treffen vereinbart?
6. Welchen Beitrag werden die jeweiligen Akteure zu dem Pakt leisten?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Basierend auf den bisherigen Beratungen haben im ersten Schritt Bund und
Länder ihre Maßnahmenpakte definiert und vorgestellt. Die Länder haben sich
in der 336. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 8. Dezember 2011
zur Ausgestaltung der nationalen Strategie, in die alle gesellschaftlichen
Gruppen einbezogen werden sollen, zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:
1. Die Länder erklären ihre Bereitschaft, sich gemeinsam mit dem Bund und
weiteren Paktpartnern aktiv an der Öffentlichkeitsarbeit zur Bekämpfung
des funktionalen Analphabetismus zu beteiligen. Die großen
Medienanstalten (Rundfunk, Fernsehen, Verlage) sollen in diesen Prozess ebenso
einbezogen werden wie die internetbasierten neuen sozialen Netzwerke.
2. Die Länder setzen sich dafür ein, dass in der Förderperiode des
Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 für das Thema Grundbildung eigene
Förderbereiche in den Ländern fortgeführt oder neu eingerichtet werden.
3. Die Länder benennen Koordinationsstellen bzw. Ansprechpartner für das
Thema Grundbildung in den Ländern. Sie fördern damit den länderinternen
und länderübergreifenden Austausch sowie die Kooperation mit dem Bund,
den Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
4. Die Länder prüfen, inwieweit vorhandene regionale Netzwerke genutzt
werden können, um Schlüsselpersonen und Netzwerkpartner für Fragen der
Grundbildung und Alphabetisierung zu sensibilisieren und eine langfristige
Angebots- und Beteiligungsstruktur mit Blick auf Grundbildung und
Alphabetisierung zu etablieren.
5. Die Länder begrüßen die Absicht des Bundes, das Programm
Bildungsprämie für Grundbildungsangebote zu öffnen. Sie werden in den Ländern die
Öffnung vergleichbarer Länderprogramme (Bildungsgutscheine,
Bildungsschecks) für Grundbildungsangebote prüfen.
6. Die Länder ergreifen bereits jetzt vielfältige Maßnahmen zur Reduzierung
des funktionalen Analphabetismus. Zukünftig werden sie Beispiele guter
Praxis verstärkt untereinander austauschen und bestehende
Grundbildungsangebote im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontinuierlich ausbauen.
7. Die Länder prüfen die Aufnahme der Themen Alphabetisierung und
Grundbildung entsprechend des aktuellen wissenschaftlichen Standes in die
jeweiligen Curricula der Lehramtsstudiengänge.
8. Die Länder werden regelmäßig über die im Rahmen des
Grundbildungspaktes ergriffenen Maßnahmen berichten.
Gemäß diesem Beschluss werden Bund und Länder gemeinsam mit weiteren
Partnern im Jahr 2012 eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne starten, um
Drucksache 17/8283 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesellschaft, Wirtschaft und Politik für das Thema zu sensibilisieren und
parallel dazu Betroffene anzusprechen und für Alphabetisierungsmaßnahmen zu
gewinnen. Dafür stellt das BMBF 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Auf Seiten der Bundesregierung wird das BMBF den Förderschwerpunkt
„Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung“ mit rd. 20 Mio. Euro
Fördersumme von 2012 bis 2015 starten. Alphabetisierung und Grundbildung
sollen hierdurch gezielt in Qualifizierungsangebote am Arbeitsplatz integriert
werden. Im Rahmen der weiteren Abstimmung mit den Partnern wird das BMBF
ab 2012 weitere Projekte fördern, die z. B. der Qualitätssicherung durch die
Entwicklung eines Rahmencurriculums, der Einführung von Standards bei
Lernstandserhebungen oder der trägerübergreifende Datengewinnung im Bereich
Alphabetisierung und Grundbildung dienen werden.
Alphabetisierungskurse von Migrantinnen und Migranten werden weiterhin
über die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten
Integrationskurse entsprechend der Nachfrage finanziert. Hier können neueste
Forschungsergebnisse dazu beitragen, den Erfolg der Maßnahmen zu
verbessern.
Im Rahmen des Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsauftrags der BA
wird ebenfalls das Thema in den Blick genommen. Dies umfasst den sensiblen
Umgang mit Betroffenen, die Information über Hilfsangebote sowie die
individuelle Unterstützung im Rahmen bereits vorhandener arbeitsmarktpolitischer
Instrumente.
Erwerbstätigen steht neben den Länderprogrammen (s. o.) bis zu einer
definierten Einkommensgrenze die Bildungsprämie des Bundes zur Verfügung, die aus
ESF-Mitteln finanziert wird.
Auf dieser Basis werden die Beiträge der anderen beteiligten Akteure nun im
Rahmen einer gemeinsamen Strategie weiter ausgearbeitet, konkretisiert und
abgestimmt.
7. Hat die Bundesregierung mit den Ländern als einem der
Grundbildungspaktpartner Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl der
Alphabetisierungskurse vereinbart?
Die Länder haben sich in der 336. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz
am 8. Dezember 2011 in Berlin auf Maßnahmen verständigt, die sie im Rahmen
ihrer Zuständigkeit in eine gemeinsame nationale Strategie für
Alphabetisierung und Grundbildung einbringen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
8. Welche Anstrengungen in den 16 einzelnen Bundesländern sind der
Bundesregierung diesbezüglich bekannt?
Auf Basis der verfügbaren Dokumente ist festzustellen, dass in allen Ländern
Regelangebote zur Alphabetisierung vorhanden sind. Überwiegend sind diese
an den Volkshochschulen angesiedelt. Darüber hinaus gibt es in vielen Ländern
zusätzliche Anstrengungen wie z. B. zur Einrichtung von
Koordinierungsstellen (Sachsen, Berlin), regionalen Grundbildungszentren (Niedersachsen,
Hamburg), Alpha-Lernzentren (Thüringen) oder zur Qualitätssteigerung der Kurse
(Brandenburg). Eine vollständige Übersicht kann in der Kürze der für die
Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/82839. Welche Konzepte werden hierbei von den einzelnen 16 Bundesländern
verfolgt, und wie sind diese Konzepte materiell ausgestattet, bzw. wie
werden sie organisatorisch umgesetzt?
Die finanziellen Rahmenbedingungen sowie die pädagogischen Konzepte, die
seitens der Kultusministerien in den einzelnen Ländern verfolgt werden,
obliegen den jeweiligen Landesregierungen, so dass hierzu durch die
Bundesregierung keine Aussagen möglich sind.
10. Gibt es bereits Pläne, die Durchführung von Alphabetisierungskursen im
Rahmen der Integrationskurse auszubauen und qualitativ zu verbessern?
Der Durchführung von Alphabetisierungskursen liegt ein von Experten der
Vermittlung der deutschen Sprache und dem BAMF entwickeltes „Konzept für
einen bundesweiten Alphabetisierungskurs“ zu Grunde, mit dem der
spezifischen Lern- und Lebenssituation von Zuwanderern mit
Alphabetisierungsbedarf Rechnung getragen wird. Das Konzept wird von wissenschaftlicher Seite
als überaus positiv bewertet, was sich auch in der hohen Nachfrage
widerspiegelt.
Alphabetisierungskurse werden bundesweit bedarfsgerecht auf hohem Niveau
angeboten. Die Bundesregierung sieht daher hier keinen zusätzlichen
Handlungsbedarf.
11. Wie wollen die Bundesregierung und die Grundbildungspaktpartner mehr
Menschen mit geringer Grundbildung für Lernangebote gewinnen?
Die deutliche Reduzierung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland
ist wegen der Vielschichtigkeit des Problems und der Zuständigkeiten nur
durch eine mittel- und langfristige gemeinsame nationale Anstrengung zu
erreichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen.
12. Wie müssten die Lernangebote nach Meinung der Bundesregierung
gestaltet werden, damit sie attraktiver werden?
Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes „Forschung und Entwicklung zur
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ wurden zahlreiche
Materialien entwickelt, die zum Ziel haben, die Effizienz von Beratungs- und
Unterstützungsmaßnahmen in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener
zu steigern. Diese Materialien beziehen sich auf die konkrete Lebenswelt und
auf den beruflichen Alltag von funktionalen Analphabetinnen und
Analphabeten. Sie greifen konkrete Lernanlässe auf, setzen sie didaktisch
erwachsenengerecht um und stärken somit vorhandene Lernmotivationen. Die Zielgruppe der
funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten ist sehr heterogen, daher war
einer der Schwerpunkte der bisherigen Förderung die Entwicklung von
zielgruppengerechten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangeboten. Diese
weisen, wie die Materialien, einen hohen Lebens- und Arbeitsweltbezug auf.
Die einzelnen Bildungsanbieter setzen die Lernangebote vor Ort didaktisch um.
13. Wie gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, das
Lohndumping bei Lehrkräften in Integrationskursen zu stoppen?
Für alle künftigen Neu- und Verlängerungszulassungen für
Integrationskursträger zur Durchführung von Integrationskursen ist die Mindestvergütung für die
Lehrkräfte, die maßgeblich für eine Zulassung von mehr als einem Jahr ist,
Drucksache 17/8283 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevom BAMF von 15 Euro auf 18 Euro Honorar pro Unterrichtseinheit erhöht
worden. Im Hinblick auf die grundgesetzlich geschützte
Berufsausübungsfreiheit der Kursträger wäre eine weitergehende Regelung verfassungsrechtlich
bedenklich.
14. In wie vielen Programmgebieten wurden seit 2006 im Rahmen des
Programms Soziale Stadt und insbesondere im Rahmen von Modellvorhaben
Maßnahmen zum Spracherwerb und der Verbesserung von Schul- und
Bildungsabschlüssen in Soziale-Stadt-Gebieten durchgeführt?
In welchem Umfang zählten dazu auch Alphabetisierungs- und
Grundbildungskurse?
In 328 Programmgebieten des Programms „Soziale Stadt“ wurden seit 2006
Modellvorhaben durchgeführt. Nach den Informationen der Länder sind
58 Prozent der Modellvorhaben dem Handlungsfeld „Schule und Bildung“
sowie 70 Prozent dem Handlungsfeld „Integration von Migrantinnen und
Migranten“ zuzuordnen (Mehrfachnennungen waren möglich). Eine detailliertere
Auswertung hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Modellvorhaben,
beispielsweise in Bezug auf Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse, liegt
dem Bund nicht vor.
15. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Kürzung der
Mittel für Soziale Stadt um 60 Prozent gegenüber 2009 und die
Streichung der Modellvorhaben zum Zwecke wie Spracherwerb,
Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen
in der Freizeit sowie im Bereich der lokalen Ökonomie aus, und wie viele
Gebiete der Sozialen Stadt konnten – aufgegliedert nach Ländern – in den
Jahren 2010 und 2011 im Vergleich zu 2009 neu in die Förderung
aufgenommen werden?
Der Bundeshaushalt 2012 setzt den eingeschlagenen Weg solider
Haushaltspolitik vor dem Hintergrund der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse
fort. Die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung werden 2012 auf dem
Niveau des aktuellen Jahres gehalten. Danach stehen 455 Mio. Euro
Bundesfinanzhilfen für die Städte und Gemeinden zur Verfügung, alle Programme
werden fortgeführt. Der Bund wird den Kommunen auch künftig notwendige
Investitionen in der Städtebauförderung ermöglichen. Dies gilt auch gerade für
wirtschaftlich und sozial benachteiligte Stadtteile. Im Jahr 2012 werden
deshalb für das weiterentwickelte Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt –
Investitionen im Quartier“ Bundesfinanzhilfen in Höhe von 40 Mio. Euro
bereitgestellt, eine Erhöhung um 11,5 Mio. Euro im Vergleich zu 2011. Damit
erhalten die Kommunen auch in diesem Bereich eine solide Planungsgrundlage.
Die Entscheidung, für welche Projekte und Maßnahmen in welchen
Fördergebieten Städtebauförderungsmittel und ggf. ergänzende Mittel zur Verfügung
gestellt werden, treffen die Länder in eigener Zuständigkeit.
Die Entwicklung der neu aufgenommen Programmgebiete und
Programmkommunen seit 2009 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/828316. Hält es die Bundesregierung weiterhin für notwendig, das Programm
Soziale Stadt im Sinne des ressortübergreifenden, sozialraumorientierten
Ansatzes um nichtinvestive Maßnahmen im Bildungsbereich,
insbesondere auch Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse, zu ergänzen, und
wenn ja, mit welchen Programmen in welchem finanziellen Umfang will
sie dies in Zukunft sicherstellen?
Zur Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Quartiere ist ein integrierter,
fachübergreifender, gebietsbezogener Ansatz wirkungsvoll und erforderlich.
Die vielschichtigen Probleme dieser Stadt- und Ortsteile können nicht allein
aus Mitteln der Städtebauförderung gelöst werden. Deshalb ist es wichtig, dass
die städtebaulichen Investitionen im Sinne eines integrierten und passgenauen
Ansatzes verstärkt mit geeigneten Maßnahmen, Instrumenten und Programmen
weiterer Partner aus anderen Ressorts sowie aus Wirtschaft und Gesellschaft
ergänzt und gebündelt werden (z. B. (Bürger-)Stiftungen, Unternehmen,
Ehrenamt).
Für eine Ergänzung der Städtebauförderung im Bildungsbereich kommen
beispielsweise das ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
(BIWAQ)“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(
www.biwaq.de), mit dem z. B. in fünf Projekten u. a. auch Alphabetisierung und
eine verbesserte Grundbildung gefördert werden, das ESF-Bundesprogramm
„Lernen vor Ort“ (
www.lernen-vor-ort.info) des BMBF, die Bundesinitiativen
„JUGEND STÄRKEN“ (
www.jugend-staerken.de) und „Schwerpunkt-Kitas
Sprache und Integration“ (
www.fruehe-chancen.de) des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder das ESF-Bundesprogramm „XENOS
– Integration und Vielfalt“ (
www.xenos-de.de) des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales in Betracht.
Land neue Programmgebiete neue Kommunen
2009 2010 2011 2009 2010 2011
Baden-Württemberg 4 9 – 3 7 –
Bayern 11 6 – 10 6 –
Berlin 5 3 – – – –
Brandenburg 2 – – 2 – –
Bremen 1 – – – – –
Hamburg – – – – – –
Hessen 1 1 – 1 – –
Mecklenburg-Vorpommern – – – – – –
Niedersachsen 4 – – 1 – –
Nordrhein-Westfalen 13 9 1 5 5 –
Rheinland-Pfalz 1 2 – – 2 –
Saarland – – – – – –
Sachsen 1 – – – – –
Sachsen-Anhalt 3 1 – 2 1 –
Schleswig-Holstein 1 – – 1 – –
Thüringen 1 – – – – –
insgesamt 48 31 1 25 21 –
Drucksache 17/8283 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie können mehr Kursleiterinnen und Kursleiter bzw. Lehrerinnen und
Lehrer für die Alphabetisierungskurse und die Alphabetisierungsarbeit
gewonnen werden?
Die Attraktivität des Arbeitsfeldes hängt u. a. von den Arbeitsbedingungen und
der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen ab. Die Ausgestaltung der
Rahmenbedingungen für die Förderung von Weiterbildungsinstitutionen und dem
dazugehörigen Personal obliegt den Ländern.
Um mehr Betroffenen ein adäquates Kursangebot bieten zu können, bedarf es
auch einer größeren Zahl professioneller Lehrkräfte an den Volkshochschulen.
Im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes wurde die Basisqualifizierung
„ProGrundbildung“ entwickelt, erprobt und evaluiert. Die Landesverbände der
Volkshochschulen wollen diese Qualifizierung vermehrt anbieten; auch bei den
bislang in den Integrationskursen und den Integrationskursen mit
Alphabetisierung tätigen Lehrkräften soll für die Zusatzqualifizierung und das weitere
Unterrichtsfeld in der Alphabetisierung Deutschsprachiger geworben werden.
18. Wie wollen die Grundbildungspaktpartner dafür sorgen, dass kein
Schüler und keine Schülerin die Schule verlässt, ohne gefestigte und
nachhaltige Lese-, Schreib- und Rechenkompetenz erworben zu haben?
In den bisherigen Gesprächen zu einem gesamtgesellschaftlichen Engagement
zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener waren sich die
Beteiligten einig, dass zusätzlich gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen in allen anderen Bildungsbereichen notwendig sind. Dazu gehören
u. a. die frühzeitige sprachliche Förderung von Vorschulkindern und die
gezielte zusätzliche Unterstützung von Kindern aus bildungsfernen Familien, eine
schulische Bildung, die funktionalen Analphabetismus nicht entstehen lässt,
sowie ein Berufsabschluss für alle Jugendlichen. Konkrete Maßnahmen im
Bereich der Schule sind nicht Gegenstand dieser Gespräche.
19. Will die Bundesregierung die bisherigen Forschungsprogramme
fortführen, und sehen die Bundesregierung bzw. die Grundbildungspaktpartner
die Notwendigkeit für weitere Forschungsschwerpunkte, zum Beispiel
bei der Diagnostik, der Didaktik und der sozialen Entwicklung von
Betroffenen?
Aufbauend auf bisherigen Programmergebnissen des aktuellen BMBF-
Förderschwerpunktes „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und
Grundbildung Erwachsener“ werden die erarbeiteten Konzepte, u. a. im Bereich
Diagnostik und Didaktik, in einem neuen Forschungs- und
Entwicklungsschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung“, den das
BMBF mit rd. 20 Mio. Euro Fördersumme ab 2012 für eine Dauer von drei
Jahren einrichtet, fortgeführt und weiterentwickelt. Neben dem Einrichten des
Forschungs- und Entwicklungsschwerpunktes „Arbeitsplatzorientierte
Alphabetisierung und Grundbildung“ können auch Einzelprojekte, die die Thematik
aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten, gefördert werden.
20. In welcher Form wollen sich die einzelnen Akteure in den
Grundbildungspakt einbringen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/828321. Wie verpflichtend wird der Grundbildungspakt für die einzelnen Akteure
sein?
Im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten handelt es sich um
Selbstverpflichtungen der einzelnen Beteiligten. Die Bemühungen und Maßnahmen der
Partner der Nationalen Strategie werden regelmäßig gemeinsam bilanziert,
diskutiert und ggf. angepasst werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
22. Wie ist der weitere Zeitplan zur Umsetzung des Grundbildungspakts?
Nachdem Bund und Länder am 16. Dezember 2011 den Startschuss zu einer
nationalen Strategie gegeben haben, sind nun die gesellschaftlich relevanten
Gruppen aufgefordert, dieser Strategie beizutreten. Dazu werden die
Beteiligten die von ihnen zu realisierenden Maßnahmen zunächst in ihren
Gremienstrukturen beraten und beschließen müssen.
Als erste gemeinsame Maßnahme von Bund und Ländern in Kooperation mit
den Partnern ist für das Jahr 2012 eine Öffentlichkeitskampagne geplant. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
23. Bis wann soll der Grundbildungspakt spätestens beschlossen und
umgesetzt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Warum wurde der Grundbildungspakt bisher noch nicht unterzeichnet
bzw. wo genau liegen die Probleme?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
25. Wie lange soll der Grundbildungspakt bestehen bleiben, bzw. welches
konkrete Ziel soll mit dem Pakt erreicht werden?
Ziel der Nationalen Strategie ist, Menschen mit fehlender oder mangelnden
Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen zu aktiver gesellschaftlicher, sozialer,
politischer und ökonomischer Teilhabe zu befähigen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 22 verwiesen.
26. Wie soll der Pakt mittel- und langfristig finanziert werden?
Für die Finanzierung ihrer Selbstverpflichtungen sind die einzelnen Beteiligten
verantwortlich.
27. Wie hoch müssen nach Auffassung der Bundesregierung die finanziellen
Mittel sein, um die Anzahl der funktionalen Analphabeten in
Deutschland zu halbieren?
Wie die Ergebnisse des BMBF-Förderschwerpunktes „Forschung und
Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ gezeigt haben, ist
die Zielgruppe der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten sehr
heterogen, auch bezogen auf Eingangsvoraussetzungen sowie Lerntempo und - fort-
Drucksache 17/8283 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschritte. Daraus ergibt sich ein individuell differenzierter Aufwand, der sich
seriös nicht hochrechnen lässt.
28. Plant die Bundesregierung neben dem Förderschwerpunkt
„Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung“ weitere Schwerpunkte,
und wenn ja, für wann?
Neben dem geplanten Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ sind im Rahmen vorhandener
Haushaltsmittel Einzelprojekte möglich, die in Kooperation mit den übrigen
Akteuren im Rahmen der weiteren Konkretisierung einer gemeinsamen Strategie
definiert werden sollen. Darüber hinaus stehen Mittel für die gemeinsame
Öffentlichkeitskampagne zur Verfügung.
Die Förderung von Lese-, Schreib-, Rechen- und Grundbildungskompetenzen
kann ein wesentliches Element bei der (Re-)Integration der betroffenen
Personengruppen in den Arbeitsmarkt darstellen. Auf der Grundlage der
vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente können auch die Agenturen für Arbeit
und die Jobcenter im Rahmen ihrer Möglichkeiten betroffene
Leistungsberechtigte individuell unterstützen.
29. Sind der Bundesregierung Studien bekannt, die Rückschlüsse darüber
aufzeigen, ob funktionale Analphabeten besonders häufig prekär
beschäftigt sind?
In der leo. – Level-One-Studie und im AlphaPanel werden zwar Aussagen zu
Tätigkeitsfeldern funktionaler Analphabetinnen und Analphabeten sowie zu
deren Erwerbsstatus gemacht, valide, belastbare Aussagen bezogen auf ein
besonderes Maß an prekärer Beschäftigung lassen sich aus den
Befragungsergebnissen jedoch nicht ableiten.
30. Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen
Ergebnissen für ihre Maßnahmen und den Grundbildungspakt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
31. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch die funktionalen
Analphabeten, die nicht über ihren Arbeitsplatz anzusprechen sind, für
Maßnahmen und Projekte erreicht werden?
Eine Enttabuisierung des Themas wirkt der Stigmatisierung der Betroffenen
entgegen und erhöht die Chance auf eine Kursteilnahme. Hierzu werden
Bundesregierung und Partner mit der gemeinsamen bundesweiten Kampagne
beitragen, um funktionale Analphabeten außerhalb ihres Arbeitsplatzes oder ohne
Beschäftigungsverhältnis zu erreichen.
Die Ergebnisse des BMBF-Förderschwerpunktes „Forschung und Entwicklung
zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ zeigen, dass
niederschwellige Angebote, die für die Betroffenen alltagsnah und gut erreichbar
sind, einen erfolgreichen Zugang zur Zielgruppe darstellen. Der Ausbau
sozialräumlicher Ansätze und die Vernetzung von Akteuren vor Ort (z. B. Behörden,
Kindertagesstätten, Schulen und Beratungsstellen), wie sie z. B. durch lokale
Bündnisse (Trier, Darmstadt) erfolgt, sowie die Sensibilisierung von
Schlüsselpersonen und Netzwerkpartnern für die Problematik sind erfolgreiche regionale
Ansätze.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/828332. Wie garantiert die Bundesregierung eine finanzielle Sicherheit für
Vereine und Verbände und bereits bestehende Strukturen der
Alphabetisierungsarbeit, wenn der Grundbildungspakt nicht bis Ende des Jahres
zustande kommt und damit Entlassungen von Beschäftigten, die Kündigung
von Räumlichkeiten und das Ende von erfolgreichen Projekten drohen?
Die Bundesregierung macht ihre Projektförderung von inhaltlichen
Zielstellungen und dem Vorhandensein von Haushaltsmitteln abhängig. Eine
Dauerförderung von Projekten ist grundsätzlich nicht vorgesehen und haushaltsrechtlich
auch nicht möglich. Projektförderung kann als Anschubfinanzierung und nicht
als dauerhafte Einzelfinanzierung von im Rahmen von Projekten aufgebauten
Strukturen dienen. Die Verstetigung fällt in die Zuständigkeit der Länder und
Kommunen.
Die Weiterentwicklung von Ergebnissen und Erkenntnissen des ersten
Förderschwerpunkts erfolgt im Rahmen der neuen Förderbekanntmachung des BMBF
mit dem Fokus der Arbeitsplatzorientierung.
33. Plant die Bundesregierung eigene Projekte zur Bekämpfung des
funktionalen Analphabetismus falls der Grundbildungspakt nicht bzw. erst in
mehreren Monaten zustande kommt?
Die Bundesregierung hat den neuen Forschungs- und
Entwicklungsschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung“ mit einer
Fördersumme von rd. 20 Mio. Euro bereits beschlossen. Dessen
Bekanntmachung wird am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger erfolgen. Darüber
hinaus werden ab Januar 2012 einzelne Projekte im Rahmen der nationalen
Strategie gefördert werden können.
34. Plant die Bundesregierung den Start des Förderschwerpunkts
„Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung“ vom geplanten
Grundbildungspakt zu entkoppeln, falls dieser nicht bis Ende des Jahres
zustande kommt, damit Projekte im Rahmen dieses Förderschwerpunktes
trotzdem schon anlaufen können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
35. Wie will die Bundesregierung langfristige Strukturen der
Alphabetisierungsarbeit aufbauen, damit die Akteure der Alphabetisierungsarbeit
nicht immer nur in Projektphasen arbeiten müssen, sondern ständige
Anlaufstellen bzw. Kampagnen ermöglicht werden?
Die Bundesregierung sieht dies aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung
als Aufgabe von Ländern und Kommunen an. Die Länder engagieren sich zum
Teil bereits über die Bereitstellung von Angeboten und Kursen hinaus. Es wird
auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 8 verwiesen.
36. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung für Deutschland ein Jahr vor
dem Auslaufen der Weltalphabetisierungsdekade der Vereinten
Nationen?
Die UN-Weltdekade zur Alphabetisierung (2003 bis 2012) hat auch in
Deutschland wesentlich dazu beigetragen, für das Thema zu sensibilisieren und
Handlungskonzepte voranzubringen. Die Bundesregierung hat als Beitrag zur UN-
Weltdekade u. a. den Förderschwerpunkt „Forschung und Entwicklung zur
Drucksache 17/8283 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAlphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ implementiert und bislang
über 100 Projekte in 24 Projektverbünden gefördert. Im Rahmen dieser
Projekte wurden zahlreiche Ergebnisse und Erkenntnisse erarbeitet, die den
Wissensstand zur Alphabetisierung und Grundbildung und die Bildungspraxis
fördern.
Ein Schwerpunkt bezieht sich auf die Grundlagenforschung und
wissenschaftliche Erkenntnisse über die Betroffenen sowie über die Dimensionen des
„funktionalen Analphabetismus“ in Deutschland. So wurden mit der von der
Bundesregierung initiierten leo. – Level-One Studie erstmals valide empirische Daten
über den Umfang des funktionalen Analphabetismus in Deutschland im Alter
zwischen 18 und 64 Jahren vorgelegt.
Ein weiterer großer Themenkomplex zielt auf die Erstellung wissenschaftlich
fundierter Praxisempfehlungen zur Erhöhung der Effizienz und Qualität von
Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie die Erhöhung der
Professionalisierung der Lehrenden und Verbesserung von Diagnostik,
Unterrichtsmethoden und -materialien. Diese werden inzwischen in der Praxis angewandt.
Weitere Arbeiten untersuchten erstmalig die Bereiche Wirtschaft und Arbeit.
Darauf aufbauend wurde nun der neue Förderschwerpunkt
„Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung“ entwickelt.
Die Bundesregierung engagiert sich darüber hinaus durch die Förderung der
jährlichen Fachtagung des BVAG im Rahmen dieser Dekade ebenso wie durch
die Unterstützung des Lernportals „
www.ich-will-lernen.de“ DVV und durch
die Förderung verschiedener Einzelvorhaben.
37. Hat die Bundesregierung Studien zu Alphabetisierungsprogrammen in
anderen europäischen Ländern ausgewertet und sieht sie
Anknüpfungspunkte für deutsche Programme?
Die gemeinsame nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung in
Deutschland, die aktuell mit Akteuren aus Gesellschaft, Politik, Wissenschaft
und Bildungspraxis entwickelt wird, nimmt Anregungen aus anderen Ländern
auf. Zu nennen sind hierbei insbesondere England (Skills for Life Strategy),
Frankreich (Priorité Nationale), Schottland (Adult Literacy and Numeracy
Strategy), Irland (Adult Literacy Strategy) und die Schweiz (Rahmenkonzept
Health Literacy, Information Literacy, Financial Literacy). Unter
Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten werden die Erkenntnisse aus diesen
Ländern beachtet.
38. Wie beurteilt die Bundesregierung die Programme, die in England
durchgeführt worden sind, in Konzeption, Aufwand und Erfolg?
Die Bundesregierung verfolgt kontinuierlich die Entwicklung in anderen
europäischen Ländern, um hieraus Rückschlüsse für die eigene konzeptionelle
Arbeit und die Wirksamkeit von Alphabetisierungsmaßnahmen für bestimmte
Niveaustufen und Personenkreise ziehen zu können. Aufschluss über den
Erfolg der „Skills for Life Strategy“ wird die OECD-Studie PIACC geben
können, die in einem internationalen Vergleich u. a. die Schriftsprachkompetenzen
im Erwachsenenalter erhebt. Vor Bekanntgabe der Ergebnisse Ende 2013 sind
Aufwand und Erfolg der in anderen Ländern angewandten Konzepte seriös
nicht zu bewerten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/828339. Welche Ressorts der Bundesregierung sind an der Umsetzung des
Grundbildungspaktes beteiligt bzw. an seiner Finanzierung?
Die Bundesregierung ist bisher mit den Bundesministerien für Bildung und
Forschung, Arbeit und Soziales, Wirtschaft, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und des Innern sowie mit der Beauftragten für Migration und Flüchtlinge
beteiligt.
40. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, das Aktionsfeld
Grundbildung und Alphabetisierung zu einem Schwerpunkt in der
Allianz für Bildung und damit auch zu einem Arbeitsbereich der lokalen
Bildungsbündnisse zu machen?
In der Allianz für Bildung, die Bundesministerin Dr. Annette Schavan im
Februar 2011 ins Leben gerufen hat, engagieren sich staatliche, private und
zivilgesellschaftliche Akteure dafür, die Bildungsrepublik Deutschland mit Leben
zu erfüllen. Die Mitglieder der Allianz für Bildung verstehen es als zentrale
Aufgabe, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und persönlicher
Zukunft aufzubrechen und Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg zu
unterstützen, und somit präventiv tätig zu werden.
41. Welche Veranstaltungen hat das Bundesbildungsministerium in diesem
Jahr anstelle der Fachtagung Alphabetisierung, organisiert vom
Bundesverband Alphabetisierung, gefördert?
Die Bundesregierung hat die Fachtagung des Bundesverbandes
Alphabetisierung und Grundbildung e. V. in den Jahren 2003 bis 2010 gefördert und somit
den Transfer von Ergebnissen und Konzepten aus der Wissenschaft in die
Praxis unterstützt. Im Jahr 2011 wurden mehrere Veranstaltungen zum
Wissenstransfer der Projektergebnisse des BMBF-Förderschwerpunkts „Forschung und
Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ gefördert.
Im Einzelnen waren dies:
● die Bilanzkonferenz „Wenn Erwachsene lesen lernen“ des
Förderschwerpunkts am 29. März in Berlin;
● Fachforum zum Themenbereich „Sozialräumliche Ansätze und Vernetzung“
am 15. September in Bonn;
● Fachforum zum Themenbereich „Professionalisierung und
Unterrichtspraxis“ am 13. Oktober in Bonn;
● Fachforum zum Themenbereich „Grundbildungskompetenzen für die
Berufswelt“ am 20. Oktober in Bonn, sowie
● mehrere themenbezogene Fachgespräche mit externen Expertinnen und
Experten in den sog. Transferplattformen.
42. Unter welchen Voraussetzungen wird die Fachtagung Alphabetisierung in
2012 gefördert?
Grundlage für eine Förderentscheidung ist ein formaler Projektantrag mit
begründetem Kostenplan, der Angaben zum Eigenanteil oder Anteil Dritter an der
Finanzierung enthält sowie eine thematische Ausrichtung der Veranstaltung,
die den Zuständigkeiten und Zielstellungen des BMBF entspricht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]