Absprungplätze für Übungen der US-Armee auf dem gesamten Bundesgebiet
der Abgeordneten Heike Hänsel, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit August 2011 nutzen US-amerikanische Fallschirmspringer die Region zwischen Oberndorf am Neckar im Landkreis Rottweil und Wendelsheim im Landkreis Tübingen, beides baden-württembergische Städte, für regelmäßige Übungen. Nach Presseberichten starten dabei Angehörige von US-Spezialeinheiten (Special Forces Group und Special Operations Command Europe) vom zivilen Flughafen Stuttgart-Echterdingen mit militärischen Transportflugzeugen (z. B. Typ C-130 Herkules). Neben diesem Übungsgebiet existieren in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche weitere Absprungplätze, die von US-Streitkräften genutzt werden.
Da die Transportflugzeuge für die Absprungübungen in der Regel zahlreiche Runden im Tiefflug absolvieren, fühlen sich die in der Nähe lebende Bewohner häufig durch Fluglärm belästigt.
Infolge der deutschen Wiedervereinigung und des Zwei-Plus-Vier-Vertrages wurden auch Änderungen des NATO-Truppenstatuts, das den Aufenthalt fremder Streitkräfte in Deutschland regelt, vorgenommen. Dadurch hat die Bundesregierung seit 1993 bei Übungen von US-Streitkräften ein Mitspracherecht. Diese dürfen seitdem nur noch „vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesverteidigungsministers“ stattfinden.
Es liegt also in der Verantwortung der Bundesregierung, diese Kriegsvorbereitung zu stoppen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Regionen in der Bundesrepublik Deutschland werden von den US-Streitkräften für Absprungübungen genutzt, und wo liegen diese Plätze?
Wie häufig und von wie vielen Flugzeugen wird der Absprungplatz zwischen Oberndorf und Wendelsheim zukünftig genutzt?
a) Werden die Übungen zwischen Oberndorf und Wendelsheim auch zukünftig zusammen mit Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Calw durchgeführt?
b) Ist dort geplant, begleitend zu den Fallschirmabsprüngen, weitere militärische Übungen durchzuführen? Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?
Wie werden die betroffenen Kommunen jeweils über anstehende Übungen informiert, bzw. welche Möglichkeiten des Einspruchs (etwa aus Naturschutzgründen) gibt es?
In welcher Form ist eine Genehmigung bzw. vorherige Kenntnisgabe für die Nutzung ziviler Flughäfen (z. B. Stuttgart-Echterdingen) für militärische Zwecke vorgesehen?
In welcher Form findet ein Monitoring eventueller schädlicher Auswirkungen des Übungsbetriebes auf Menschen und Umwelt in den betroffenen Regionen statt, und sind nach Meinung der Bundesregierung die derzeit bestehenden Regelungen dazu ausreichend?
a) Wurden Gutachten zur Lärmbelästigung und Umweltschädigung erstellt bzw. ist dies geplant?
b) Liegen der Bundesregierung Informationen aus den letzten fünf Jahren bezüglich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen den Übungsbetrieb bei Absprungplätzen vor (bitte nach Orten und Jahren aufschlüsseln)?
Wann erhielt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Kenntnis von den Plänen der US-Streitkräfte, die Region zwischen Wendelsheim und Oberndorf am Neckar als Absprungplatz zu nutzen?
a) Was hat das BMVg dazu bewogen, diesen Plänen zuzustimmen?
b) Stimmt das BMVg solchen Anfragen generell zu, und wenn ja, warum?
c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dieser Übungsplatz oder sonstige Einrichtungen der US-Streitkräfte nicht für die Vorbereitung eines Angriffskrieges, der nach Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist, genutzt wird?
Wie werden die jeweils betroffenen Länder und Kommunen in die Entscheidung über die Nutzung von Absprungplätzen einbezogen?
a) Wann wurde das Land Baden-Württemberg über die Nutzung des Absprungplatzes bei Wendelsheim und Oberndorf durch der US-Streitkräfte informiert?
b) Wann wurden die Landkreise Tübingen und Rottweil über die Nutzung des Absprungplatzes bei Wendelsheim und Oberndorf durch die US-Streitkräfte informiert?