[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8224
17. Wahlperiode 19. 12. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8049 –
Verschärfte Abschiebungen von Roma in den Kosovo
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Stand 30. Juni 2010 waren in Deutschland noch etwa 10 000
ausreisepflichtige Roma-Minderheitenangehörige aus dem Kosovo (einschließlich
Ashkali und Ägypter) offiziell erfasst, ganz überwiegend lebten sie in
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/3328). Von Rückübernahmeersuchen an den Kosovo sind
überwiegend Familien und zu 75 Prozent Minderheitenangehörige betroffen. Auch
unter den Abgeschobenen wächst der Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-
Angehörigen, die inzwischen bereits mehr als die Hälfte der Betroffenen
ausmachen dürften. Zwar gab und gibt es vereinzelte Abschiebestopps für Roma
aus dem Kosovo, etwa für die Zeit der Wintermonate (zuletzt in Nordrhein-
Westfalen) oder aktuell in Baden-Württemberg in Hinblick auf die aktuelle
Verschärfung der Sicherheitslage im Kosovo. Eine generelle
Bleiberechtsregelung insbesondere für die Roma aus dem Kosovo ist trotz zahlreicher
Forderungen der Zivilgesellschaft, der Kirchen, der Opposition im Deutschen
Bundestag und von Verbänden und Vereinen jedoch nicht in Sicht.
Im Mai 2011 stellte die Mission der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Kosovo in einem Bericht fest, dass Strategien
und Aktionspläne für die Integration der Roma bzw. für die Reintegration von
Rückkehrern bisher nur unzureichend umgesetzt wurden. Bereits in den
Haushalten der Ministerien und Gemeinden 2010 habe es schlicht kein Budget für
deren Umsetzung gegeben, dies sei auch in den Haushalten für 2011 der Fall.
Das Projekt URA II in Pristina bietet nur kurzfristige Hilfestellungen für
Rückkehrer und Abgeschobene und kann die strukturellen Probleme nicht
ausgleichen.
Dies belegen auch Berichte über aus Deutschland abgeschobene Roma, die
ein erschreckendes Bild der Folgen deutscher Abschiebungspolitik zeichnen.
So heißt es in dem Fazit eines Berichts eines Rechercheteams von „alle
bleiben!“ vom September 2011:
„Wenn man diesen Teil des Kosovo besucht, in dem die Roma am Stadtrand
leben, auf Müllhalden, in der Nähe von Kraftwerken, die Flüsse und Luft
verunreinigen, in kleinen feuchten, zugigen Häusern oder in Hütten aus Brettern Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Dezember 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8224 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Planen, ohne Zugang zu Wasser und Strom, versteht man, dass man sich
im ärmsten Land Europas befindet. Genauso, wie man versteht, dass die
Politik Deutschlands am Menschen vorbeigeht, dass sie Kinder und Jugendliche
und deren Familien in einer Situation zurücklässt, die ihnen nicht die Chance
gibt, ihre Zukunft eigenständig zu gestalten, die ihnen alles nimmt, was sie
bisher hatten und ‚zu Hause‘ nannten. Eiskalt macht man diese Menschen
kaputt, die nicht verstehen, was passiert, denen man den Boden unter den Füssen
wegzieht. Traumatisiert bleiben sie hier zurück, vollkommen unfähig, sich zu
integrieren – als gäbe es Strukturen, in die man sich integrieren könnte.“
(
www.alle-bleiben.info/news/info-news70.htm)
Diese Abschiebungspolitik untergräbt aus Sicht der Fragesteller die
Glaubwürdigkeit der offiziellen Beteuerungen der Bundesregierung, sich für die
Rechte und Integration von Roma in Europa einsetzen zu wollen.
Die Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5724 zu
Rückübernahmeersuchen und Abschiebungen waren unvollständig, da
lediglich von der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld aktuelle Zahlen
vorlagen. Deshalb ist eine erneute Anfrage erforderlich.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für aufenthalts- und passrechtliche
Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach den
ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen die Ausländerbehörden der
Länder zuständig sind (§ 71 Absatz 1 Satz 1 AufenthG). Hierzu gehört auch die
Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie sich bereits seit dem Jahr
2006 in der Republik Kosovo im Bereich der Reintegration von Rückkehrern
engagiert.
So wird seit dem Jahr 2009 das zunächst europäische Projekt „URA“ (alb.
„Brücke“) aus dem Jahr 2006 als rein national finanziertes Bund-Länder-
Rückkehrprojekt „URA 2“ fortgesetzt. Unabhängig von ihrer ethnischen
Zugehörigkeit oder den Umständen ihrer Rückkehr werden im Rückkehrzentrum in
Pristina freiwillige Rückkehrer, abgeschobene Personen sowie zu einem kleinen
Teil auch Einheimische betreut.
Das Projekt „URA 2“ arbeitet eng mit dem kosovarischen Innenministerium
sowie den vor Ort tätigen nationalen und internationalen Organisationen
zusammen, um – soweit möglich – eine bedarfsgerechte und individuelle
Unterstützung für die Rückkehrer nach deren Ankunft und bei der Reintegration in
die Republik Kosovo zu leisten. Hiervon profitieren regelmäßig auch
Minderheitenangehörige der Roma, Ashkali und Ägypter aus Kosovo.
1. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten
bekannten Stand in Deutschland (bitte nach Bundesländern und
Personengruppen, zusätzlich aber auch nach Alter – unter 18 Jahre, zwischen 18 und
60 Jahre, über 60 Jahre – differenzieren)?
Die auf Bitte der Bundesregierung hierzu von den Ländern übermittelten
Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:1
1 Soweit keine Angaben (k. A.) gemacht werden können, werden diese nicht statistisch erhoben bzw. ist
deren Erhebung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu leisten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8224Bundesland
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Baden-
Württemberg 234 43 1.062 220 44 k. A. k. A. k. A. 33 1.636
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Bayern 117 4 67 7 2 0 0 0 0 197
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Brandenburg 5 1 1 2 1 0 0 0 0 10
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Drucksache 17/8224 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesland
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Berlin k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Bremen 10 0 272 0 0 0 0 0 0 282
davon unter 18
Jahre
6 0 134 0 0 0 0 0 0 140
davon zwischen 18
und 60 Jahren
4 0 126 0 0 0 0 0 0 130
davon über 60
Jahre
0 0 12 0 0 0 0 0 0 12
Hamburg 168 4 32 4 0 0 0 0 2 210
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Hessen 197 20 233 28 0 0 16 0 0 494
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Mecklenburg-
Vorpommern 1 3 45 0 0 0 0 0 0 49
davon unter 18
Jahre
0 0 22 0 0 0 0 0 0 22
davon zwischen 18
und 60 Jahren
1 3 19 0 0 0 0 0 0 23
davon über 60
Jahre
0 0 4 0 0 0 0 0 0 4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/82242 Die Angaben wurden letztmalig zum Stichtag 30. Juni 2010 erhoben (vgl. insoweit Bundestagsdrucksachen 17/3328 und 17/5724).
Bundesland
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Niedersachsen 185 67 2.076 249 40 1 18 0 80 2.716
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Nordrhein-
Westfalen 493 15 2.424 496 3 0 23 0 103 3.557
davon unter 18
Jahre
116 2 792 125 0 0 9 0 25 1.069
davon zwischen 18
und 60 Jahren
336 12 1.466 330 3 0 11 0 72 2.230
davon über 60
Jahre
41 1 166 41 0 0 3 0 6 258
Rheinland-Pfalz2
davon unter 18
Jahre
davon zwischen 18
und 60 Jahren
davon über 60
Jahre
Saarland 14 0 82 24 23 1 0 0 0 144
davon unter 18
Jahre
4 0 45 13 6 0 0 0 0 68
davon zwischen 18
und 60 Jahren
9 0 36 10 17 0 0 0 0 72
davon über 60
Jahre
1 0 1 1 0 1 0 0 0 4
Sachsen 33 0 54 6 0 0 1 0 0 94
davon unter 18
Jahre
10 0 11 0 0 0 0 0 0 21
davon zwischen 18
und 60 Jahren
23 0 40 5 0 0 1 0 0 69
davon über 60
Jahre
0 0 3 1 0 0 0 0 0 4
Drucksache 17/8224 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele geduldete Personen weisen nach dem Ausländerzentralregister
(AZR) aktuell eine „kosovarische“ bzw. „serbische“ (inklusive
Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern
differenzieren), wie hoch schätzt die Bundesregierung ungefähr den Anteil der
Roma-Angehörigen unter diesen Personen ein, und wie viele der Personen
mit den unterschiedlichsten Staatsangehörigkeitsbezeichnungen „Republik
Serbien“, „Serbien und Montenegro (ehemals)“, „Serbien und Kosovo
(ehemals)“, „Jugoslawien (ehemals)“ könnten theoretisch bzw. definitiv
nicht aus dem Kosovo stammen?
Die Angaben zu geduldeten Personen mit kosovarischer bzw. serbischer
Staatsangehörigkeit (inklusive Vorgängerstaaten) zum Stichtag 30. November 2011
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Über den Anteil der
Roma-Angehörigen unter diesen Personen gibt die Bundesregierung keine
Schätzungen ab, da im Ausländerzentralregister (AZR) Angaben zur
Volkszugehörigkeit oder zu der Herkunftsregion nicht erfasst werden und sonstige
valide Daten nicht vorliegen. Unter allen genannten
Staatsangehörigkeitsbezeichnungen können theoretisch auch Personen erfasst sein, die aus Kosovo
stammen.
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Sachsen-Anhalt 20 k. A. 246 31 1 k. A. 5 k. A. 11 314
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Schleswig-
Holstein 8 2 24 3 0 0 1 0 3 41
davon unter 18
Jahre
4 0 12 1 0 0 0 0 k. A. 17
davon zwischen 18
und 60 Jahren
3 2 12 2 0 0 1 0 k. A. 20
davon über 60
Jahre
1 0 0 0 0 0 0 0 k. A. 1
Thüringen 11 3 26 10 0 0 0 0 0 50
davon unter 18
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon zwischen 18
und 60 Jahren
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
davon über 60
Jahre
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/82243. Sind der Bundesregierung Fälle von in Deutschland geborenen Kindern
von Personen aus dem Kosovo mit dem Eintrag „Staatsangehörigkeit:
unbekannt“ im Ausländerzentralregister bekannt?
Welche Konsequenzen hat der Eintrag „Staatsangehörigkeit: unbekannt“
für das Rückübernahmeverfahren auf Grundlage des
Rückübernahmeabkommens mit dem Kosovo?
Sind diese Personen de facto staatenlos und was folgt daraus?
Der erfragte potenzielle Personenkreis kann im AZR nicht identifiziert werden,
da dort weder Volkszugehörigkeiten, noch Familienzusammenhänge oder
Herkunftsregionen erfasst werden. Aus dem AZR lässt sich auch nicht ermitteln,
ob und wie viele der am 31. Dezember 2010 insgesamt 1 281
ausreisepflichtigen, geduldeten Minderjährigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist
(Länderschlüssel 998), zur Rückkehr in die Republik Kosovo verpflichtet sind.
Konkrete Einzelfälle sind weder der Bundesregierung noch den Ländern
bekannt.
4. Welche staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen Serbiens bzw. seiner
Teilrepublik Kosovo, die von Deutschland als eigenständiger Staat
anerkannt wurde, gibt es und wie wirken sich diese bei in Deutschland
geborenen Kindern von Personen aus dem Kosovo aus, insbesondere solchen, die
am 1. Januar 1998 nicht mehr im Kosovo lebten: welche
Staatsangehörigkeit haben diese Kinder, welche haben sie, wenn die Staatsangehörigkeit
der Eltern ungeklärt ist, welcher Eintrag erfolgt jeweils im AZR, und
welche ausländerrechtlichen Folgen ergeben sich hieraus?
Das kosovarische Staatsangehörigkeitsgesetz sieht u. a. vor, dass alle Personen,
die nach der UNMIK-Regelung 2000/13 als „Resident of Kosovo“ im zentralen
Zivilregister eingetragen sind, die kosovarische Staatsangehörigkeit erhalten
und in das Staatsangehörigkeitsregister aufgenommen werden. Dies dürfte in
Bundesland Kosovo Serbien und Vorgängerstaaten
Baden-Württemberg 581 1.656
Bayern 201 560
Berlin 43 618
Brandenburg 20 47
Bremen 107 390
Hamburg 133 450
Hessen 141 437
Mecklenburg-Vorpommern 42 68
Niedersachsen 1.339 1.801
Nordrhein-Westfalen 2.328 4.592
Rheinland-Pfalz 240 499
Saarland 103 140
Sachsen 58 138
Sachsen-Anhalt 144 249
Schleswig-Holstein 56 47
Thüringen 38 127
Gesamt 5.574 11.819
Drucksache 17/8224 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Regel auf die Inhaber von UNMIK-Travel Documents zutreffen, da diese
nur nach vorheriger Registrierung als „Resident of Kosovo“ ausgestellt
wurden. Artikel 155 der kosovarischen Verfassung sieht zudem vor, dass alle
natürlichen Personen, die am 1. Januar 1998 als Bürger der Föderativen Republik
Jugoslawiens den gewöhnlichen Wohnsitz in Kosovo hatten, die kosovarische
Staatsangehörigkeit erhalten.
Diese Voraussetzungen werden in Artikel 29 des kosovarischen
Staatsangehörigkeitsgesetzes und insbesondere in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift
05/2009 näher bestimmt. Gemäß Artikel 4 dieser Verwaltungsvorschrift muss
eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
1. Geburt in Kosovo vor dem 1. Januar 1998 oder die Geburt eines Elternteils
in Kosovo vor diesem Stichtag;
2. eine Person hat vor dem 1. Januar 1998 mindestens fünf Jahre
ununterbrochen in Kosovo gelebt;
3. o. g. Kriterien konnten nicht erfüllt werden, da der oder die Betroffene
gezwungen war, Kosovo vor dem 1. Januar 1998 zu verlassen;
4. der oder die Betroffene war am 1. Januar 1998 unter 18 Jahre oder (sofern
noch in der Ausbildung) unter 23 Jahre alt und seine/ihre Eltern erfüllen
o. g. Kriterien oder sind als „Permanent resident of Kosovo“ registriert.
Obwohl Artikel 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes unter diesen Umständen
von einer Aufnahme in die Staatsangehörigkeitsregister auf Antrag spricht,
handelt es sich hierbei laut Auskunft des zuständigen Leiters der obersten
Staatsangehörigkeitsbehörde nur um eine „Pro-forma“-Eintragung. Laut seiner
Auskunft werden Personen, die die Kriterien für eine Eintragung nach Artikel 29
des kosovarischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllen, auch schon vor der
Eintragung – die derzeit nur bei persönlicher Vorsprache in Kosovo möglich ist –
als kosovarische Staatsangehörige angesehen.
Die Möglichkeiten zum Erwerb der Staatsangehörigkeit der Republik Kosovo
sind somit weit gefasst. Auch Personen, die Kosovo bereits vor dem 1. Januar
1998 verlassen haben und sich nicht als „Permanent resident of Kosovo“ haben
registrieren lassen, können die kosovarische Staatsangehörigkeit erworben
haben. Eine gesicherte Aussage, ob eine Person Staatsangehöriger der Republik
Kosovo ist, kann nur eine kosovarische Staatsangehörigkeitsbehörde treffen.
5. Wie viele Asylanträge von Personen aus dem Kosovo bzw. aus Serbien
(bitte differenzieren) wurden im Jahr 2010 bzw. bislang im Jahr 2011
gestellt, wie hoch war jeweils der Anteil der Roma-Angehörigen (bzw.
Ashkali und Ägypter), wie viele davon waren Folgeanträge, und wie hoch
waren die Gesamtschutzquoten insgesamt bzw. bei Roma-Angehörigen
(bzw. Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo (bitte alle Angaben auch
nach Monaten und gewährten Schutzstatus differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8224Republik Kosovo
Zeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit /
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
Januar
2010 Kosovo 119 83 36 1,5% 0,0% 0,0% 1,5%
darunter
Roma 57 34 23 2,0% - - 2,0%
Ashkali 7 7 - - - - -
Februar
2010 Kosovo 151 114 37 3,9% 0,0% 1,7% 2,2%
darunter
Roma 61 32 29 3,2% - 2,1% 1,1%
Ashkali 12 12 - 9,1% - - 9,1%
Ägyptisch - - - - - - -
März 2010 Kosovo 221 148 73 8,0% 0,0% 0,0% 8,0%
darunter
Roma 124 80 44 9,7% - - 9,7%
Ashkali 16 8 8 28,6% - - 28,6%
April 2010 Kosovo 178 125 53 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Roma 97 60 37 - - - -
Ashkali 9 9 - - - - -
Mai 2010 Kosovo 153 120 33 5,5% 0,0% 0,4% 5,1%
darunter
Roma 68 57 11 4,3% - - 4,3%
Ashkali 9 7 2 8,0% - - 8,0%
Juni 2010 Kosovo 180 134 46 2,9% 0,0% 0,0% 2,9%
darunter
Roma 112 81 31 2,3% - - 2,3%
Ashkali 15 14 1 - - - -
Juli 2010 Kosovo 119 73 46 2,8% 0,0% 0,3% 2,5%
darunter
Roma 64 32 32 3,6% - 0,7% 2,9%
Ashkali 3 1 2 - - - -
August
2010 Kosovo 141 98 43 1,4% 0,0% 0,0% 1,4%
darunter
Roma 86 56 30 1,6% - - 1,6%
Ashkali 10 9 1 4,0% - - 4,0%
Ägyptisch - - - - - - -
Drucksache 17/8224 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit /
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
September 2010 Kosovo 194 146 48 6,5% 0,0% 0,5% 5,9%
darunter
Roma 112 93 19 7,4% - - 7,4%
Ashkali 3 2 1 22,2% - - 22,2%
Ägyptisch - - - - - - -
Oktober
2010 Kosovo 173 121 52 2,4% 0,0% 1,2% 1,2%
darunter
Roma 116 80 36 1,1% - - 1,1%
Ashkali 9 7 2 - - - -
Ägyptisch 1 1 - - - - -
November
2010 Kosovo 277 240 37 4,9% 0,0% 0,6% 4,3%
darunter
Roma 196 179 17 2,4% - - 2,4%
Ashkali 15 13 2 - - - -
Dezember
2010 Kosovo 205 174 31 1,6% 0,0% 0,0% 1,6%
darunter
Roma 152 138 14 0,8% - - 0,8%
Ashkali 15 8 7 7,1% - - 7,1%
Januar bis
Dezember
2010 Kosovo 2.202 1.613 589 3,5% 0,0% 0,4% 3,2%
darunter
Roma 1.287 928 359 3,3% - 0,2% 3,1%
Ashkali 138 104 34 5,1% - - 5,1%
Ägyptisch 1 1 - 0,0% - - -
Zeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit /
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
Januar
2011 Kosovo 169 139 30 2,8% 0,0% 0,5% 2,3%
darunter
Roma 108 93 15 0,8% - - 0,8%
Ashkali 8 7 1 - - - -
Februar
2011 Kosovo 117 89 28 2,7% 0,0% 0,0% 2,7%
darunter
Roma 70 52 18 4,0% - - 4,0%
Ashkali 11 9 2 - - - -
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8224Zeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit /
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
März 2011 Kosovo 175 136 39 3,8% 0,0% 0,0% 3,8%
darunter
Roma 103 82 21 3,3% - - 3,3%
Ashkali 10 8 2 - - - -
Ägypt. 1 - 1 - - - -
April 2011 Kosovo 137 106 31 0,6% 0,0% 0,0% 0,6%
darunter
Roma 62 39 23 - - - -
Ashkali 26 25 1 5,0% - - 5,0%
Mai 2011 Kosovo 153 88 65 1,6% 0,0% 0,0% 1,6%
darunter
Roma 77 46 31 1,9% - - 1,9%
Ashkali 12 3 9 - - - -
Juni 2011 Kosovo 159 103 56 0,5% 0,0% 0,0% 0,5%
darunter
Roma 76 48 28 - - - -
Ashkali 14 7 7 - - - -
Juli 2011 Kosovo 89 66 23 5,2% 0,0% 0,0% 5,2%
darunter
Roma 46 36 10 4,4% - - 4,4%
Ashkali 11 11 - - - - -
Ägypt. - - - 100,0% - - 100,0%
August
2011 Kosovo 148 129 19 1,4% 0,0% 0,0% 1,4%
darunter
Roma 86 78 8 1,5% - - 1,5%
Ashkali 22 21 1 11,1% - - 11,1%
September 2011 Kosovo 210 151 59 2,9% 0,0% 0,0% 2,9%
darunter
Roma 129 100 29 4,3% - - 4,3%
Ashkali 19 8 11 7,7% - - 7,7%
Oktober
2011 Kosovo 159 112 47 2,9% 0,0% 0,0% 2,9%
darunter
Roma 97 64 33 2,7% - - 2,7%
Ashkali 5 1 4 - - - -
Ägypt. - - - - - - -
November
2011 Kosovo 155 133 22 1,5% 0,0% 0,7% 0,7%
darunter
Drucksache 17/8224 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRepublik Serbien
Zeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit /
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
Roma 102 96 6 2,7% - 1,4% 1,4%
Ashkali 5 3 2 - - - -
Ägypt. 1 1 - - - - -
Januar -
November
2011 Kosovo 1.704 1.265 439 2,4% 0,0% 0,1% 2,3%
darunter
Roma 973 735 238 2,3% - 0,1% 2,2%
Ashkali 149 101 48 1,9% - - 1,9%
Ägypt. 2 1 1 50,0% - - 50,0%
Zeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit
Republik
Serbien/
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
Januar
2010 Serbien 88 68 20 2,9% 0,0% 0,0% 2,9%
darunter
Roma 76 58 18 3,9% - - 3,9%
Februar
2010 Serbien 127 75 52 2,2% 0,0% 1,1% 1,1%
darunter
Roma 103 56 47 2,8% - 1,4% 1,4%
Ashkali - - - - - - -
März 2010 Serbien 210 154 56 2,2% 0,0% 0,0% 2,2%
darunter
Roma 189 140 49 - - - -
Ashkali 1 1 - - - - -
April 2010 Serbien 245 188 57 1,3% 0,0% 0,0% 1,3%
darunter
Roma 233 179 54 0,8% - - 0,8%
Mai 2010 Serbien 186 161 25 1,5% 0,0% 0,0% 1,5%
darunter
Roma 166 144 22 1,7% - - 1,7%
Ashkali - - - - - - -
Juni 2010 Serbien 146 88 58 0,4% 0,0% 0,0% 0,4%
darunter
Roma 133 78 55 - - - -
Ashkali 3 3 - - - - -
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8224Zeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit
Republik
Serbien/
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
Juli 2010 Serbien 203 129 74 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
darunter
Roma 181 120 61 - - - -
Ashkali 1 1 - - - - -
August
2010 Serbien 379 255 124 1,4% 0,0% 0,0% 1,4%
darunter
Roma 361 244 117 - - - -
Ashkali - - - 100,0% - - 100,0%
September 2010 Serbien 1.049 800 249 1,0% 0,0% 0,0% 1,0%
darunter
Roma 1.012 780 232 0,6% - - 0,6%
Oktober
2010 Serbien 1.481 1.083 398 0,3% 0,0% 0,0% 0,3%
darunter
Roma 1.456 1.067 389 - - - -
Ashkali - - - - - - -
November
2010 Serbien 1.562 1.159 403 0,2% 0,0% 0,0% 0,2%
darunter
Roma 1.485 1.099 386 0,2% - - 0,2%
Ashkali 1 1 - - - - -
Ägyptisch 6 5 1 - - - -
Dezember
2010 Serbien 945 711 234 0,2% 0,0% 0,0% 0,2%
darunter 909 682 227 0,2% - - 0,2%
Ashkali - - - - - - -
Januar bis
Dezember
2010 Serbien 6.795 4.978 1.817 0,6% 0,0% 0,0% 0,6%
darunter
Roma 6.442 4.726 1.716 0,3% - 0,0% 0,3%
Ashkali 14 10 4 10,0% - - 10,0%
Ägyptisch 6 5 1 - - - -
Drucksache 17/8224 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit
Republik
Serbien/
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
Januar
2011 Serbien
666 499 167 0,2% 0,0% 0,0% 0,2%
darunter
Roma 610 457 153 - - - -
Ashkali 11 10 1 - - - -
Februar
2011 Serbien
516 365 151 0,5% 0,0% 0,1% 0,3%
darunter
Roma 451 313 138 0,4% - 0,1% 0,3%
Ashkali 14 8 6 - - - -
Ägyptisch - - - - - - -
März 2011 Serbien 478 334 144 0,3% 0,0% 0,0% 0,3%
darunter
Roma 432 300 132 0,3% - - 0,3%
Ashkali 12 8 4 - - - -
April 2011 Serbien 317 227 90 0,2% 0,0% 0,0% 0,2%
darunter
Roma 288 205 83 0,2% - - 0,2%
Ashkali 3 3 - - - - -
Mai 2011 Serbien 184 138 46 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
darunter
Roma 165 120 45 - - - -
Ashkali 4 4 - - - - -
Juni 2011 Serbien 129 91 38 2,5% 0,0% 0,0% 2,5%
darunter
Roma 97 70 27 2,8% - - 2,8%
Ashkali 1 1 - - - - -
Ägyptisch 3 - 3 - - - -
Juli 2011 Serbien 133 82 51 0,4% 0,0% 0,0% 0,4%
darunter
Roma 103 61 42 0,5% - - 0,5%
Ashkali 2 1 1 - - - -
August
2011 Serbien
275 137 138 1,8% 0,0% 0,0% 1,8%
darunter
Roma 249 125 124 2,2% - - 2,2%
Ashkali 3 1 2 - - - -
September 2011 Serbien
534 286 248 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
darunter
Roma 518 274 244 - - - -
Ashkali - - - - - - -
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/82246. Wie viele Asylsuchende aus dem Kosovo mit Roma-Volkszugehörigkeit
(bzw. Ashkali und Ägypter) leben derzeit in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Bundesländern und Alter – über bzw. unter 18 Jahre alt –
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zeitraum Staatsan- Asyl- davon Gesamt- davon
gehörigkeit
Republik
Serbien/
darunter
Ethnie
anträge
gesamt
Erstanträge
Folgeanträge
schutzquote
Anerkennungen
als
Asylberechtigte (Art. 16a
und Famil.asyl)
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 I
AufenthG
Abschiebungsverbot
nach §60 II,
III, V, VII
AufenthG
festgestellt
Oktober
2011 Serbien
1.061 620 441 0,2% 0,0% 0,0% 0,2%
darunter
Roma 1.002 573 429 0,3% - - 0,3%
Ashkali 10 7 3 - - - -
Ägyptisch - - - - - - -
November
2011 Serbien
1.396 904 492 0,2% 0,0% 0,0% 0,2%
darunter
Roma 1.322 853 469 0,1% - - 0,1%
Ashkali 6 5 1 - - - -
Januar bis
November
2011 Serbien
5.757 3.727 2.030 0,4% 0,0% 0,0% 0,4%
darunter
Roma 5.295 3.393 1.902 0,4% - 0,0% 0,3%
Ashkali 73 52 21 - - - -
Ägyptisch 3 - 3 - - - -
mit kosovarischer
Staatsangehörigkeit
darunter
Roma Ashkali Ägyptisch
Deutschland gesamt 1.877 1.082 186 3
darunter in
Baden-Württemberg 351 157 51 2
Bayern 192 59 10 -
Berlin 22 7 - -
Brandenburg 18 13 - -
Bremen 6 3 - -
Hamburg 45 36 1 -
Hessen 86 63 - -
Mecklenburg-Vorpommern 12 11 - -
Niedersachsen 217 166 10 -
Nordrhein-Westfalen 608 394 76 1
Rheinland-Pfalz 57 21 13 -
Saarland 19 11 1 -
Sachsen 55 26 7 -
Sachsen-Anhalt 65 35 9 -
Schleswig-Holstein 35 15 1 -
Thüringen 88 65 7 -
Unbekannt 1 - - -
Drucksache 17/8224 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern
wurden den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2010
und bislang im Jahr 2011 (bitte getrennt darstellen) übermittelt, und wie
verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen
a) Straftäter,
b) alleinreisende Erwachsene,
c) Familien/Kinder,
d) alleinerziehende Elternteile,
e) Alte und Pflegebedürftige,
f) langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),
g) unbegleitete Minderjährige,
h) Roma-Angehörige,
i) andere Minderheitenangehörige,
j) Empfänger von Sozialleistungen,
k) Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen
(bitte in der Form wie zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/5724
darstellen, jedoch zusätzlich noch – wie bereits mehrfach erbeten – die
Summen beider Koordinierungsstellen angeben)?
Die auf Bitte der Bundesregierung hierzu von den Ländern übermittelten
Angaben können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden:
mit kosovarischer
Staatsangehörigkeit
darunter
Roma Ashkali Ägyptisch
Deutschland gesamt 1.877 1.082 186 3
darunter
unter 18 Jahre alt 785 522 78 -
18 Jahre oder älter 1.092 560 108 3
D
eu
tsch
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u
n
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estag
–
1
7
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erio
d
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–
1
7
–
D
ru
cksach
e 17/8224
10 – 31. Dezember 2010
von *:
andere
Minderheitenangehörige
Empfänger von
Sozialleistungen
Personen, gegen die
Ausweisungsgründe
vorliegen
14 k. A. 15
3 k. A. 2
6 k. A. k. A.
57 k. A. k. A.
14 k. A. k. A.
0 k. A. k. A.
21 k. A. 2
6 21 2
121 21 21
Personen unter mehrere der genannten Kategorien subsumiert
orlage von Rückübernahmeersuchen nicht generell gemeldet
nachträglich erfasst.Abschiebungsaufträge an Regierungspräsidium Karlsruhe im Zeitraum 1. Januar 20
Ersuchen: Da
Davon aus
Bundesland
Gesamt
Straftäter
Alleinreisende
Erwachsene
Familien/
Kinder
(Anzahl der
gesamten
Mitglieder)
Unbegleitete
Minderjährige
Alleinerziehende
Elternteile
Alte und/oder
Pflegebedürftige
langjährig
Aufhältige
(seit
1.1.1998)
Roma-
Angehörige
Baden-
Württemberg3
329 39 72 215 3 2 1 68 231
Berlin4 30 3 14 13 0 2 0 2 3
Bayern 170 8 155 11 1 3 k. A. k. A. 18
Hessen 119 k. A. 73 46 k. A. k. A. k. A. k. A. 62
Rheinland-
Pfalz
145 6 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 83
Saarland 8 3 5 3 0 0 0 2 3
Sachsen 55 4 13 40 0 0 0 20 32
Thüringen 21 2 11 10 0 0 0 1 9
Gesamtzahl 877 65 343 338 4 7 1 93 441
* Die Gesamtzahl der Ersuchen der einzelnen Länder ist nicht identisch mit der von der Fragestellerin erbetenen Aufteilung in Personengruppen, da
werden können.
3 Seit April 2009 werden Straftäter nicht mehr durchgängig erfasst. Angaben zu alleinerziehenden Elternteilen sind nicht vollständig, weil sie bei V
bzw. erfasst werden. Eine statistische Erfassung ausgewiesener Personen erfolgt erst bei der Fluganmeldung. Die hier angegebenen Daten wurden
4 Die Zahlen basieren auf Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
D
ru
cksach
e 17/8224
–
1
8
–
D
eu
tsch
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u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
r 2010 – 31. Dezember 2010
avon*:
ge
andere
Minderheitenangehörige
Empfänger
von
Sozialleistungen
Personen, gegen
die
Ausweisungsgründe vorliegen
136 k. A. k. A.
1 k. A. k. A.
1 k. A. k. A.
2 k. A. k. A.
0 k. A. 0
14 k. A. k. A.
3 21 k. A.
0 7 0
157 28 0
Personen unter mehrere der genannten Kategorien subsumiertAbschiebungsaufträge an Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld im Zeitraum 1. Janua
Ersuchen: D
Davon aus
Bundesland
Gesamt
Straftäter
Alleinreisende
Erwachsene
Familien /
Kinder
(Anzahl der
gesamten
Mitglieder)
Unbegleitete
Minderjährige
Alleinerziehende
Elternteile
Alte
und/oder
Pflegebedürftige
langjährig
Aufhältige
(seit
1.1.1998)
Roma-
Angehöri
Nordrhein-
Westfalen
662 32 123 507 0 9 7 191 429
Niedersachsen 415 59 53 52 (244) 0 19 0 89 348
Bremen 12 1 8 3 0 0 0 0 4
Hamburg 52 5 16 31 0 1 1 9 34
Schleswig-
Holstein
9 1 8 0 0 0 0 k. A. 0
Sachsen-Anhalt 25 3 6 15 0 0 1 0 11
Mecklenburg-
Vorpommern
21 0 4 17 0 k. A. 0 k. A. 18
Brandenburg 7 1 1 1 (4) 0 0 0 3 0
Gesamtzahl 1.203 102 219 626 0 29 9 292 844
* Die Gesamtzahl der Ersuchen der einzelnen Länder ist nicht identisch mit der von der Fragestellerin erbetenen Aufteilung in Personengruppen, da
werden können.
D
eu
tsch
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u
n
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estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
9
–
D
ru
cksach
e 17/8224
11 – 31. Oktober 2011
von *:
e
andere
Minderheitenangehörige
Empfänger von
Sozialleistungen
Personen, gegen
die
Ausweisungsgründe vorliegen
9 k. A. 15
0 k. A. 0
0 k. A. k. A.
33 k. A. k. A.
2 k. A. k. A.
11 k. A. 0
4 k. A. 3
0 2 0
59 2 18
Personen unter mehrere der genannten Kategorien subsumiert
orlage von Rückübernahmeersuchen nicht generell gemeldet
nachträglich erfasst.Abschiebungsaufträge an Regierungspräsidium Karlsruhe im Zeitraum 1. Januar 20
Ersuchen: Da
Davon aus
Bundesland
Gesamt
Straftäter
Alleinreisende
Erwachsene
Familien/
Kinder
(Anzahl der
gesamten
Mitglieder)
Unbegleitete
Minderjährige
Alleinerziehende
Elternteile
Alte und/oder
Pflegebedürftige
langjährig
Aufhältige
(seit
1.1.1998)
Roma-
Angehörig
Baden-
Württemberg5
140 26 25 89 0 2 0 15 78
Berlin6 10 2 2 5 0 0 0 31 5
Bayern 101 8 76 21 0 2 k. A. k. A. 20
Hessen 54 k. A. 31 23 k. A. k. A. k. A. k. A. 21
Rheinland-
Pfalz
65 2 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 49
Saarland7 49 1 12 36 0 0 0 15 23
Sachsen 36 3 17 4/11 (19) 0 0 0 2 19
Thüringen 2 0 2 0 0 0 0 0 0
Gesamtzahl 457 42 165 178 0 4 0 63 215
* Die Gesamtzahl der Ersuchen der einzelnen Länder ist nicht identisch mit der von der Fragestellerin erbetenen Aufteilung in Personengruppen, da
werden können.
5 Seit April 2009 werden Straftäter nicht mehr durchgängig erfasst. Angaben zu alleinerziehenden Elternteilen sind nicht vollständig, weil sie bei V
bzw. erfasst werden. Eine statistische Erfassung ausgewiesener Personen erfolgt erst bei der Fluganmeldung. Die hier angegebenen Daten wurden
6, 7 Die Zahlen basieren auf Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
D
ru
cksach
e 17/8224
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2
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D
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tsch
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1
7
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d
e
r 2011 – 31. Oktober 2011
von*:
e
andere
Minderheitenangehörige
Empfänger
von
Sozialleistungen
Personen, gegen
die
Ausweisungsgründe vorliegen
23 k. A. k. A.
34 k. A. k. A.
0 k. A. k. A.
0 k. A. k. A.
0 k. A. 0
10 k. A. k. A.
2 13 k. A.
2 11 0
71 24 0
Personen unter mehrere der genannten Kategorien subsumiertAbschiebungsaufträge an Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld im Zeitraum 1. Janua
Ersuchen: Da
Davon aus
Bundesland
Gesamt
Straftäter
Alleinreisende
Erwachsene
Familien /
Kinder
(Anzahl der
gesamten
Mitglieder)
Unbegleitete
Minderjährige
Alleinerziehende
Elternteile
Alte
und/oder
Pflegebedürftige
langjährig
Aufhältige
(seit
1.1.1998)
Roma-
Angehörig
Nordrhein-
Westfalen
362 29 82 251 0 8 4 107 253
Niedersachsen 206 23 51 155 0 9 0 40 172
Bremen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hamburg 15 1 1 14 0 0 0 0 6
Schleswig-
Holstein
13 1 7 5 0 0 0 k. A. 0
Sachsen-
Anhalt
102 1 9 76 0 15 1 k. A. 92
Mecklenburg-
Vorpommern
13 2 4 9 0 k. A. 0 k. A. 11
Brandenburg 11 0 4 1 (3) 0 0 0 0 4
Gesamtzahl 722 57 158 511 0 32 5 147 538
* Die Gesamtzahl der Ersuchen der einzelnen Länder ist nicht identisch mit der von der Fragestellerin erbetenen Aufteilung in Personengruppen, da
werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/82248. Wie viele von wie vielen Ersuchen im Rahmen des
Rückübernahmeabkommens wurden bislang im Jahr 2011 aus welchen Gründen
abgelehnt?
Im Jahr 2011 wurden bis Ende Oktober 2011 von den gestellten 1 275
Übernahmeersuchen an die kosovarische Seite 155 Ersuchen abgelehnt. Der mit
Abstand häufigste Grund war die Nichtermittelbarkeit der Person. Darüber hinaus
kam es in Einzelfällen auch zu Ablehnungen, weil Personen nicht aus Kosovo
stammten, Angaben über den letzten Wohnort fehlten oder aus anderen, nicht
näher spezifizierten Gründen.
9. Wie viele von wie vielen Ersuchen im Rahmen des
Rückübernahmeabkommens wurden 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 (bitte differenzieren)
nicht innerhalb von 30 bzw. 45 Tagen beantwortet, und welche Folgen
hatte dies?
Im Jahr 2010 wurden von 2 327 an die kosovarische Seite übermittelten
Rückübernahmeersuchen insgesamt 1 798 nicht innerhalb der Monatsfrist nach
Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Rückübernahmeabkommens beantwortet. Im Jahr
2011 wurden bis Ende Oktober 2011 von den 1 267 übermittelten Ersuchen
841 nicht innerhalb dieser Frist beantwortet. Eine Statistik über die
Nichtbeantwortung von Ersuchen innerhalb von 45 Tagen wird nicht geführt.
Nach den Bestimmungen des deutsch-kosovarischen
Rückübernahmeabkommens gilt bei Ausbleiben einer Antwort auf ein Ersuchen mit Ablauf der
Antwortfrist von 30 bzw. 45 Tagen die Zustimmung zur Rückübernahme als erteilt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
10. In welchem Umfang gab es 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 (bitte
differenzieren) Abschiebungen, in denen es zuvor keine ausdrückliche
Zustimmung zur Rückübernahme gab, wie viele Abschiebungen gab es
außerhalb des Rückübernahmeabkommens, und wie viele
Minderheitenangehörige waren jeweils davon betroffen?
Die auf Bitte der Bundesregierung hierzu von den koordinierenden Stellen der
Länder übermittelten Beiträge können der folgenden Übersicht entnommen
werden:
koordinierende Stelle Beitrag
Regierungspräsidium
Karlsruhe
Die Rückführungen in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten auf Grundlage eines
Übernahmeersuchens und dessen Beantwortung bzw. Zustimmung sowie ohne
Formalitäten, sofern die Staatsangehörigkeit nachgewiesen war (z. B. durch
gültigen Reisepass).
Ohne Formalitäten wurden 2010 insgesamt 35 Personen (davon drei Ashkali,
zwei Roma) und 2011 bislang 70 Personen (davon zehn Roma, zwei Ashkali,
ein sonstiger Minderheitenangehöriger) zurückgeführt.
Zentrale Ausländerbehörde
Bielefeld
Sowohl 2010 als auch 2011 erfolgten alle Rückführungen auf der Grundlage
eines Übernahmeersuchens und der Beantwortung bzw. Zustimmung. Auch
wurden Personen zurückgeführt, die ohne weitere Formalitäten
zurückgenommen werden, weil ihre Staatsangehörigkeit nachgewiesen worden war.
Im Jahr 2010 waren dies ab September 2010 insgesamt sechs Personen (alle
mit albanischer Volkszugehörigkeit).
Im Jahr 2011 waren es bis 30.11.2011 insgesamt 29 Personen (darunter
22 Albaner, zwei Ashkali und fünf Personen mit unbekannter
Volkszugehörigkeit).
Drucksache 17/8224 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2010 bzw. bislang im Jahr 2011
(bitte differenzieren) „Fluganmeldungen/Abschiebungsaufträge“, und
wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte in der
Differenzierung und Form wie zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
17/5724 darstellen)?
Die auf Bitte der Bundesregierung hierzu von den koordinierenden Stellen der
Länder übermittelten Angaben können den nachfolgenden Übersichten
entnommen werden:
Meldungen aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Baden-Württemberg)
* Hierin sind auch die alleinstehenden Erwachsenen enthalten.
koordinierende Stelle Beitrag
Im Jahr 2010 wurden von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld bisher
zwei Straftäter (albanische Volkszugehörige) ohne Zustimmung zur
Rückübernahme aufgrund der im Rückübernahmeabkommen geltenden
Verschweigensfrist zurückgeführt. Die Rückführungen wurden den kosovarischen Behörden
zuvor angekündigt. Die Zustimmungen kamen aber noch am Tag der
Rückführung, so dass diese beiden Ausnahmefälle faktisch als Zustimmungen zu
werten sind.
Fluganmeldungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 von
Regierungspräsidium Karlsruhe:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte/Pflegebedürftige
Albaner 84 164 26 3 1
Ashkali 15 13 25 0 0
Ägypter 6 2 0 0 0
Roma 26 25 107 0 0
Serben 1 0 0 0 0
Sonstige 1 4 5 0 0
Gesamtzahl 133 208 163 3 1
Rückführungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 von
Regierungspräsidium Karlsruhe:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte/Pflegebedürftige
Albaner 77 141 21 3 1
Ashkali 10 6 7 0 0
Ägypter 3 2 0 0 0
Roma 16 12 25 0 0
Serben 1 0 0 0 0
Sonstige 1 2 3 0 0
Gesamtzahl 108 163 56 3 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8224Meldungen von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)
* Hierin sind auch die alleinstehenden Erwachsenen enthalten
.
Fluganmeldungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte / Pflegebedürftige
Albaner 27 108 43 0 2
Ashkali 6 19 33 0 1
Ägypter 0 3 0 0 0
Roma 36 65 271 0 0
Serben 0 1 3 0 0
Sonstige 3 2 0 0 0
Gesamtzahl 72 198 350 0 3
Rückführungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte / Pflegebedürftige
Albaner 24 69 15 0 2
Ashkali 3 13 9 0 1
Ägypter 0 2 0 0 0
Roma 23 30 45 0 0
Serben 0 0 3 0 0
Sonstige 1 2 0 0 0
Gesamtzahl 51 116 72 0 3
Fluganmeldungen Rückführungen
Karlsruhe 508 331
Bielefeld 623 242
Gesamt 1.131 573
Drucksache 17/8224 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMeldungen aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe (Baden-Württemberg)
* Hierin sind auch die alleinstehenden Erwachsenen enthalten.
Fluganmeldungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2011 bis 31. Oktober 2011 von
Regierungspräsidium Karlsruhe:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte / Pflegebedürftige
Albaner 86 105 24 0 0
Ashkali 4 10 1 0 0
Ägypter 1 0 0 0 0
Roma 28 21 63 0 0
Serben 0 0 0 0 0
Sonstige 1 0 0 0 0
Gesamtzahl 120 136 88 0 0
Rückführungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2011 bis 31. Oktober 2011 von
Regierungspräsidium Karlsruhe:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte / Pflegebedürftige
Albaner 77 72 6 0 0
Ashkali 2 3 0 0 0
Ägypter 1 0 0 0 0
Roma 14 7 32 0 0
Serben 0 0 0 0 0
Sonstige 1 0 0 0 0
Gesamtzahl 95 82 38 0 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/8224Meldungen von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)
* Hierin sind auch die alleinstehenden Erwachsenen enthalten.
Fluganmeldungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2011 bis 31. Oktober 2011
von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte / Pflegebedürftige
Albaner 24 96 51 0 0
Ashkali 5 16 5 0 0
Ägypter 1 3 12 0 0
Roma 32 79 144 0 0
Serben 0 0 0 0 0
Sonstige 1 17 12 0 0
Gesamtzahl 63 211 224 0 0
Rückführungen in die Republik Kosovo vom 1. Januar 2011 bis 31. Oktober 2011
von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld:
Ethnie Straftäter
alleinreisende
Erwachsene*
Familien
(Anzahl der
Personen)
Unbegleitete
Minderjährige
Alte / Pflegebedürftige
Albaner 16 51 15 0 0
Ashkali 3 6 3 0 0
Ägypter 1 2 0 0 0
Roma 23 28 36 0 0
Serben 0 0 0 0 0
Sonstige 1 9 6 0 0
Gesamtzahl 44 96 60 0 0
Fluganmeldungen Rückführungen
Karlsruhe 344 215
Bielefeld 498 200
Gesamt 842 415
Drucksache 17/8224 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo im bisherigen Jahr 2011
wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug
durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in
Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen,
Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug
auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?
Die auf Bitte der Bundesregierung hierzu von den koordinierenden Stellen der
Länder übermittelten Angaben können der nachfolgenden Übersicht
entnommen werden:
Sammelabschiebungen per Charterflug 1. Januar 2011 bis 30. November 2011
8, 9, 10 Die Angaben wurden gegenüber der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/5724 aufgrund eines Büroversehens korrigiert.
13. Welche Abschiebungsaktionen mit dem Ziel Kosovo unter der Leitung
oder Beteiligung von FRONTEX gab es bislang im Jahr 2011, und
welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B.
Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl
der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen,
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Karlsruhe/
Baden-
Baden
20.1.2011 Bulgaria Air 28.500,00
8
25 20 4 2
Karlsruhe/
Baden-
Baden
17.3.2011 Bulgaria Air 28.500,00
9
31
10
20 6 1
Karlsruhe/
Baden-
Baden
19.5.2011 Bulgaria Air 28.500,00 75 48 17 6
Karlsruhe/
Baden-
Baden
21.7.2011 Bulgaria Air 30.500,00 52 27 6 2
Karlsruhe/
Baden-
Baden
15.9.2011 Bulgaria Air 30.500,00 58 38 11 4
Karlsruhe/
Baden-
Baden
13.10.2011 Bulgaria Air 30.500,00 68 30 6 0
Gesamt 177.000,00 309 183 50 15
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/8224Kosten je Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch
differenzieren und jeweilige Summen nennen)?
Die der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Angaben können der
nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
14. Wie ist die Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 17/5724 (Erklärungen für die Differenz des
Anteils von Roma bei den Abgeschobenen im Vergleich zu ihrem Anteil an
den Rückübernahmeersuchen), bzw. inwieweit entsprechen dessen
Erfahrungen der Einschätzung der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld?
Die auf Bitte der Bundesregierung hierzu von den koordinierenden Stellen der
Länder übermittelten Beiträge können der folgenden Übersicht entnommen
werden:
koordinierende Stelle Beitrag
Regierungspräsidium
Karlsruhe
Die Differenz zwischen dem Anteil der Roma bei den Abgeschobenen und
ihrem Anteil an den Rückübernahmeersuchen hat mehrere Gründe:
Viele Roma stellten in der Zwischenzeit Asylanträge, machten gerichtlich
Abschiebungsverbote geltend oder tauchten unter. Andere konnten aufgrund
gesundheitlicher Einschränkungen (fehlende Reise- und Flugtauglichkeit) nicht
zurückgeführt werden. Ferner hat in Baden-Württemberg ein großer Teil der
Personen zunächst angegeben, aus Kosovo zu stammen bzw. Roma aus Kosovo
zu sein. Später stellte sich heraus, dass es sich um Personen aus Serbien oder
Mazedonien handelt.
Zentrale Ausländerbehörde
Bielefeld
Die Differenz des Anteils der Roma bei den in den Kosovo abgeschobenen
Personen im Vergleich zu ihrem Anteil an den Rückübernahmeersuchen ist zu
– ca. 75 Prozent mit deren Untertauchen und zu
– ca. 10 Prozent mit Stellung von Asylfolgeanträgen, fehlenden
Reisefähigkeitsbescheinigungen der betroffenen Personen (insbesondere bei Familien)
zu erklären.
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Stuttgart 15.2.2011
Österreich,
Schweden,
Frankreich,
Norwegen
Air Berlin 58 26 ca. 62.000,00
Düsseldorf 12.4.2011
Österreich,
Schweden,
Norwegen, Portugal
Air Berlin 126 43 ca. 62.000,00
Karlsruhe/Baden-
Baden
16.6.2011
Österreich,
Schweden
Air Berlin 48 20 ca. 62.000,00
Düsseldorf 18.8.2011
Österreich,
Slowakei,
Frankreich, Schweden,
Belgien
Air Berlin 67 30 ca. 62.000,00
Stuttgart 10.11.2011
Österreich,
Norwegen,
Schweden
Air Berlin 62 35 ca. 62.000,00
Gesamt 361 154 ca. 310.000,00
Drucksache 17/8224 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrer bislang im Jahr
2011 (bitte nach Bundesländern differenzieren), und wie hoch war
jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma?
Die Anzahl freiwilliger Rückkehrer, denen eine finanzielle Förderung durch
das Bund-Länder-Rückkehrförderprogramm „Reintegration and Emigration
Programme for Asylum- Seekers in Germany (REAG)“ und „Government
Assisted Repatriation Programme (GARP)“ (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 12. Oktober
2009; Bundestagsdrucksache 16/14129) bewilligt wurde, kann der
nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Hinzu kommt ggf. die Förderung aus dem
Projekt „URA 2“ (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 16).
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass weitere Personen ohne finanzielle
Förderung durch das Bund-Länder-Programm freiwillig ausgereist sind. Diese
werden jedoch nicht erfasst.
koordinierende Stelle Beitrag
Der Anteil nachträglich festgestellter Abschiebungshindernisse bzw. gerichtlich
angeordneter Aussetzungen der Abschiebungen wird von der auf ca. 15 Prozent
geschätzt.
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Hamburg Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
1 3 0
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achsen-
Anhalt
Schleswig-
Holstein Thüringen
8 0 19
0 0 0
0 0 0Baden-
Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen
Jahr 2011
(1. Januar
bis
30.
November)
bewilligte
Fälle
48 36 2 1 0
davon
Roma
1 12 0 0 0
Anteil in % 2 33 0 0 0
Niedersachsen
Nordrhein-
Westfalen
Rheinland-
Pfalz Saarland Sachsen
S
Jahr 2011
(1. Januar
bis
30.
November)
bewilligte
Fälle
23 36 13 1 1
davon
Roma
5 20 0 0 0
Anteil in % 22 56 0 0 0
Gesamt
Jahr 2011 (1. Januar bis 30.
November)
bewilligte Fälle 192
davon
Roma 38
Anteil in % 20
Drucksache 17/8224 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie viele Personen welcher Volkszugehörigkeit wurden bislang im Jahr
2011 mit welcher Zielrichtung und in welcher Höhe bzw. mit welchen
Maßnahmen im Rahmen des Projekts URA 2 gefördert, und was hat die
angekündigte Evaluierung von URA 2 und entsprechende schriftliche
Befragungen der Rückkehrer insbesondere zur Nachhaltigkeit der
Maßnahmen im Detail erbracht?
Das Bund-Länder-Projekt „URA 2“ bietet vor allem Rückkehrern aus den
beteiligten Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Sachsen-Anhalt unabhängig von der Art der Rückkehr oder der ethnischen
Zugehörigkeit der Rückkehrer beratende und/oder finanzielle Unterstützung
zur Wiedereingliederung an. Die betreffenden Rückkehrer haben die
Möglichkeit, Soforthilfen zur Beschaffung von Wohnraum, Einrichtungsgegenständen
bzw. Heizmaterial zu beantragen, eine Unterstützung bei benötigter
medizinischer Behandlung oder Medikamente zu nutzen und an
Reintegrationsmaßnahmen, wie z. B. Sprachkursen, Arbeitsfördermaßnahmen oder
Existenzgründungen teilzunehmen. Schülern kann außerdem eine Grundausstattung zum
Schulbesuch zur Verfügung gestellt werden.
Soweit darüber hinaus freie Kapazitäten bestehen, können auch Rückkehrer aus
den übrigen (nicht beteiligten) Ländern eine psychologische Erstbetreuung
und/oder Sozialberatung erhalten. Nähere Informationen zu den
Unterstützungsangeboten und der jeweiligen Maximalhöhe einzelner Leistungen können dem
Projektflyer für das Jahr 2011 entnommen werden (verfügbar auf der
Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
www.bamf.de/DE/
Rueckkehrfoerderung/ProjektKosovo/projektkosovo-node.html).
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 und 17
vom 5. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5724), Antwort der
Bundesregierung zu Frage 18 vom 14. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2089), Antwort
der Bundesregierung zu Frage 7 vom 12. Januar 2010 (Bundestagsdrucksache
17/423) und Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 vom 12. Oktober 2009
(Bundestagsdrucksache 16/14129) auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. verwiesen.
Durch das Bund-Länder-Projekt „URA 2“ wurden in diesem Jahr bis Ende
Oktober insgesamt 276 zurückgekehrte Personen, davon 105 freiwillige
Rückkehrer und 171 zwangsweise Rückgeführte, betreut. Eine finanzielle Förderung
haben bislang 214 Personen erhalten, davon gehören 93 Personen nach eigenen
Angaben zur Volksgruppe der Roma.
Die hierzu bislang statistisch erfassten Angaben sind in der nachfolgenden
Übersicht dargestellt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der
individuelle Förderbedarf eines Rückkehrers vor Ort im Rahmen von persönlichen
Beratungsgesprächen ermittelt wird, sodass die Förderhöhe je nach der
Situation des Rückkehrers differieren kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/8224Die Vorbereitungen für die systematische Evaluierung des Projektes „URA 2“
sind abgeschlossen, so dass diese nun zeitnah beginnen wird.
17. Wie viele Personen welcher Volkszugehörigkeit wurden bislang im Jahr
2011 und im Jahr 2010 (bitte differenzieren) mit welcher Maßnahme und
in welcher Höhe bei der Rückkehr in den Kosovo durch Hilfen der
International Organization for Migration (IOM) gefördert, und welche
Evaluierung der Wirksamkeit dieser Hilfen gibt es?
Die Leistungen des Bund-Länder-Rückkehrförderprogramms REAG/GARP
(vgl. Antwort zu Frage 15) werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Bundes
bzw. des Landes, aus dem der jeweilige Rückkehrer stammt, finanziert. Das
Programm wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
durchgeführt. IOM wendet keine eigenen Finanzmittel im Rahmen des REAG/
GARP-Programms auf.
Unterstützungsleistungen Bs 111
Bs
212
Albaner SerbenRoma Ashkali ÄgypterGesamt13
Allgemeine Beratung 171 105 106 2 118 45 5 276
Psychologische Beratung 58 24 36 2 33 8 3 82
Überbrückungsgeld
(einmalig)
103 65 63 1 78 23 3 168
Medikamenten- und
Behandlungskostenzuschuss
(einmalig)
19 26 12 1 19 12 1 45
Einrichtungskostenzuschuss
(einmalig)
67 81 51 0 72 23 2 148
Fahrtkostenzuschuss
(einmalig)
52 32 32 1 40 9 2 84
Mietkostenzuschuss (max. 6
Monate)
71 36 45 1 46 12 3 107
Schüler-Grundausstattung
(Sachmittel)
3 6 3 0 2 4 0 9
Sprachkurse 10 5 5 0 6 4 0 15
Lohnkosten
(max. 6 Monate)
46 12 33 1 17 6 1 58
Existenzgründer-
Startgeld (einmalig)
0 12 6 0 4 2 0 12
Ausbildungskosten
Existenzgründer
(einmalig)
0 1 1 0 0 0 0 1
11 Bs 1 = Baustein 1 (Rückgeführte).
12 Bs 2 = Baustein 2 (freiwillige Rückkehrer).
13 Die Gesamtzahl ergibt sich aus der Summe der Bausteine 1 und 2. Die aufgeführte Unterteilung nach
Volkszugehörigkeiten dient lediglich der näheren Aufgliederung. Sie ergibt in ihrer Summe ebenfalls.
Drucksache 17/8224 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHinsichtlich der im Jahr 2011 bis Ende November 2011 bewilligten Fälle wird
auf die Übersicht in der Antwort zu Frage 15, hinsichtlich der in 2010 erfolgten
freiwilligen Ausreisen wird auf die Antwort zu Frage 14 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 5. Mai
2011 (Bundestagsdrucksache 17/5724) verwiesen.
Die Wirksamkeit der REAG/GARP-Förderung bemisst sich anhand der Zahl
der erfassten (unerlaubten) Wiedereinreisen von mit REAG/GARP-Mitteln
geförderten Rückkehrern nach Deutschland.
18. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen, neben denen von UNICEF
und des Leiters von URA 2 (vgl. Frage 19 der Bundestagsdrucksache
17/5724), liegen der Bundesregierung inzwischen vor zu der Frage, wie
viele abgeschobene oder zurückgekehrte Roma mangels realistischer
Überlebensperspektiven den Kosovo bereits nach wenigen Monaten
wieder verlassen und/oder versuchen, (illegal) nach Deutschland oder in ein
anderes Land der Europäischen Union (EU) zurückzukehren?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 5. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5724) wird
verwiesen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine neuen Erkenntnisse vor.
Statistiken hierüber werden auch von der kosovarischen Seite nicht geführt.
19. Wie viele Personen aus dem Kosovo bzw. mit „kosovarischer“ bzw. mit
anderer Staatsangehörigkeitsbezeichnung, die auf eine Herkunft aus dem
Kosovo hindeuten könnte, sind im Jahr 2010 und im Jahr 2011 jeweils
beim Versuch des unerlaubten Grenzübertritts angehalten worden, in wie
vielen Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt von zuvor ausgereisten
oder abgeschobenen Personen aus dem Kosovo festgestellt, und wie viele
dieser Personen waren jeweils im Ausländerzentralregister als
„ausgereist“ oder abgeschoben gespeichert?
Durch die Bundespolizei sind im Jahr 2010 62 Personen bzw. im Jahr 2011 bis
Ende Oktober 45 Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit an den
deutschen Schengen-Außengrenzen (Flughäfen) zurückgewiesen worden.
Die Bundespolizei hat im Jahr 2010 22 Personen bzw. im Jahr 2011 bis Ende
Oktober 19 Personen kosovarischer Staatsangehörigkeit festgestellt, die sich
entgegen einer Wiedereinreisesperre unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten.
Die durch die Bundespolizei zurückgeschobenen Personen wurden aufgrund
§ 11 Absatz 1 AufenthG im Ausländerzentralregister gespeichert.
Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
20. Wie bewertet die Bundesregierung und welche Schlussfolgerungen zieht
sie aus dem Bericht der OSZE-Mission im Kosovo vom Mai 2011
(Implementation of the Action Plan on the Strategy for the Integration of the
Roma, Ashkali and Egyptian Communities in Kosovo), wonach die
Strategien und Aktionspläne für die Integration der Roma bzw. für die
Reintegration von Rückkehrern bisher nur unzureichend umgesetzt wurden?
Der Bericht der OSZE-Mission in Kosovo vom Mai 2011 („Implementation of
the Action Plan on the Strategy for the Integration of the Roma, Ashkali and
Egyptian Communities in Kosovo“) deckt den Zeitraum bis September 2010
ab. Er berücksichtigt nicht die weitere Entwicklung, die u. a. auch durch den
Bericht der OSZE-Mission in Kosovo vom September 2011 („Assessing pro-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/8224gress in the implementation of the policy framework for the reintegration of
repatriateted persons in Kosovo`s municipalities“) dokumentiert wird.
Im Hinblick auf die Fortschritte, die in allen von dem Aktionsplan
identifizierten Handlungsfeldern erzielt wurden, wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 112 der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vom 22. September 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7131)
verwiesen.
21. Inwieweit beurteilt die Bundesregierung angesichts der jüngsten
Spannungen im Kosovo mit mehreren Toten und verschärften
Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen die Frage neu, ob
Abschiebungen von Minderheitenangehörigen und insbesondere von
Roma in diese unsicheren Verhältnisse in einem politischen Sinne
verantwortbar sind?
Die Lage im mehrheitlich ethnisch serbisch besiedelten Norden Kosovos ist
aktuell angespannt. Dieser Teil des Landes mit einer Gesamtbevölkerung von
lediglich ca. 60 000 Personen (im restlichen Kosovo 1,7 Mio. Personen) und
einem Anteil von 12 Prozent an der Fläche der Republik Kosovo steht nicht
unter effektiver Kontrolle der kosovarischen Institutionen. Ethnische Serben im
Norden Kosovos haben seit Ende Juli 2011 zahlreiche Straßensperren errichtet,
durch die der europäischen Rechtstaatsmission EULEX und kosovarischen
Beamten der Zugang zu den Grenzstellen verwehrt werden soll. Am 27. Juli,
27. September und 28. November 2011 kam es zu gewaltsamen Angriffen
durch ethnische Serben auf KFOR und EULEX. Bei den Auseinandersetzungen
im Norden des Landes geht es vor allem um die Durchsetzung der
rechtmäßigen staatlichen Kontrolle durch die kosovarische Regierung, den Abbau von
illegalen serbischen Parallelstrukturen sowie die Gewährleistung von
Rechtsstaatlichkeit und Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass Angehörige von Roma,
Ashkali oder Ägyptern von den aktuellen Entwicklungen im Norden Kosovos
unmittelbar betroffen sind.
Es gibt nur wenige Rückkehrer, die aus dem Norden Kosovos stammen und
dorthin zurückkehren wollen. Von dem von der Bundesregierung und vier
Bundesländern finanzierten „URA-2“-Projekt wird zur Zeit nur ein Rückkehrer im
Norden Kosovos betreut.
Die übrigen Gebiete, die ca. 88 Prozent der Fläche Kosovos ausmachen, sind
von den Auseinandersetzungen im Norden nicht betroffen. Dort ist die
Sicherheitslage stabil.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen der
Abschiebungen von Roma in den Kosovo, bzw. was unternimmt die
Bundesregierung, um diese Folgen zu eruieren, etwa zu den Fragen:
a) Wie viele abgeschobene Personen leben weiterhin im Kosovo bzw.
sind erneut zu Flüchtlingen oder Vertriebenen im Land geworden?
b) Unter welchen Bedingungen leben sie (Unterkunft, Einkommen
usw.)?
c) Wie viele Personen konnten sich amtlich registrieren lassen und
erhalten welche öffentlichen Unterstützungsleistungen?
d) Wie viele Personen konnten erfolgreich die Rückgabe ihres
Eigentums/ihrer Wohnung durchsetzen?
Drucksache 17/8224 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Wie ist der faktische Zugang Abgeschobener zur
Gesundheitsversorgung, zur Rechtshilfe, zu Arbeit und Bildung, zu Schulen usw.?
Die Bundesregierung nutzt alle ihr zugänglichen Erkenntnismittel, um die
Folgen von Rückführungen insgesamt und insbesondere auch von Angehörigen
von Minderheiten zu eruieren. Die Deutsche Botschaft Pristina arbeitet in
Kosovo u. a. sowohl mit nationalen Behörden als auch mit internationalen
Organisationen im Bereich der Rückführung eng und vertrauensvoll zusammen.
Über das von der Bundesregierung und vier Bundesländern finanzierte „URA-2“-
Projekt werden Rückkehrer betreut und Erkenntnisse unmittelbar gewonnen.
Über die Anzahl der Zurückgeführten, die nach der Ankunft ihren Wohnsitz
wechseln oder Kosovo wieder verlassen haben, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor (vgl. Antwort zu Frage 18). In Kosovo herrscht
Freizügigkeit.
Zu den Lebensbedingungen (Unterkunft, Einkommen usw.) sowie Zugang zu
Gesundheitsversorgung, zu Rechtshilfe sowie zu Arbeit Bildung und Schulen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 113, 119 und 120 der
Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.
September 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7131) verwiesen.
Genaue Zahlen, wie viele Roma sich amtlich registrieren lassen bzw.
erfolgreich die Rückgabe ihres Eigentums durchsetzen konnten, liegen der
Bundesregierung nicht vor. Darüber werden in Kosovo, soweit der Bundesregierung
bekannt, keine Statistiken geführt.
Die Nichtregierungsorganisation „Civil Rights Program Kosovo“ (CRP/K)
bietet kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung (u. a. bei der Registrierung)
vor allem für Flüchtlinge und Angehörige von Minderheiten ohne Dokumente
an. CRP/K hat nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2006 bis einschließlich
2010 über 10 000 Angehörige der Roma, Ashkali und Ägypter bei der
Registrierung und Ausstellung von Personenstandsurkunden unterstützt. Zudem
konnte in etwa 2 500 Fällen eine Identitätskarte ausgestellt werden. In fast
1 200 Fällen gab es eine Unterstützung in Rechtsangelegenheiten (Soziales,
Zivilsachen/Eigentumsrechte usw.).
23. Welche politischen Initiativen für ein Bleiberecht der Roma aus dem
Kosovo sind der Bundesregierung bekannt, welche Institutionen oder
Einzelpersonen haben sich an sie wann mit diesem Anliegen gewandt,
und in welchen Bundesländern gibt es derzeit welche Sonderregelungen
in Bezug auf Abschiebungen von Roma oder anderen
Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo (z. B.: Winterabschiebestopp, Einzelvorlage im
Ministerium, besondere Verfahrensregelungen)?
Für ein Bleiberecht der Roma aus Kosovo haben sich im März 2011 die
Gemeinschaft Sant’ Egidio und im Juli 2011 der Deutsche Evangelische
Kirchentag gegenüber der Bundesregierung eingesetzt. Im Übrigen findet eine
Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht statt.
Nach Angaben der Länder wird derzeit in Baden-Württemberg von einer
Durchsetzung der Ausreisepflicht in die Republik Kosovo für
Minderheitenangehörige der Roma, Ashkali und Ägypter bis zum Abschluss und der
Auswertung einer Informationsreise des Petitionsausschusses des Landtages
abgesehen. In Sachsen-Anhalt besteht ein Entscheidungsvorbehalt des Ministeriums
des Innern. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes
Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 12. Dezember 2011 seinen unterstellten
Bereich angewiesen, den Vollzug von Rückführungen bei besonders
schutzbedürftigen Personen (z. B. Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Familien
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/8224mit minderjährigen Kindern, Menschen über 65 Jahre) nicht zu priorisieren und
durch entsprechende Organisation der Rückführungen sicherzustellen, dass
besonders Schutzbedürftige nicht vor dem 1. April 2012 zurückgeführt werden.
Hiervon sind bestimmte Straftäter ausgenommen.
24. Inwieweit wird sich die Bundesregierung angesichts der dramatischen
Notlage abgeschobener Roma und der harten winterlichen Bedingungen
im Kosovo zumindest für einen „Winterabschiebestopp“ in Bezug auf
diesen Personenkreis im Rahmen der nächsten Innenministerkonferenz
einsetzen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Innenministerkonferenz keine
Initiativen zu Abschiebestoppregelungen verfolgt. Der Vollzug der Rückführungen
fällt in die Zuständigkeit der Länder.
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ISSN 0722-8333]