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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand des Meseberg-Memorandums

Deutsch-russisches Meseberg-Memorandum vom Juni 2010, Einrichtung eines gemeinsamen sicherheitspolitischen Komitees (ERPSC), Maßnahmen zur Lösung des Transnistrienkonflikts, gemeinsame Bemühungen der EU und Russlands, deutsche Unterstützung, "5+2"-Verhandlungen zur Regulierung der Transnistrienfrage, Rolle der EU, Auswirkungen der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der Republik Moldau und der EU auf den Transnistrienkonflikt, Bemühungen um einen Abzug der russischen Truppen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/806502. 12. 2011

Stand des Meseberg-Memorandums

der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Republik Moldau existiert seit 1991 als eigenständiger Staat. Der transnistrische Landesteil (östlich des Nistru/Dnjestr gelegenes Gebiet mit mehrheitlich russischer und ukrainischer Bevölkerung) hat sich mit der Gründung der Republik faktisch abgespalten und seit der Eskalation des Konfliktes durch einen Bürgerkrieg im Jahr 1992 quasi staatliche Strukturen geschaffen. Im Juli 1992 kam es zu einem Waffenstillstandsabkommen zwischen den Präsidenten der Republik Moldau und Russlands und zur Einrichtung einer gemeinsamen Kontrollkommission.

In Transnistrien sind seither Streitkräfte der Russischen Föderation stationiert. Russland hat sich der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gegenüber in den „Istanbuler Verpflichtungen“ 1999 zu deren Rückzug verpflichtet, dies aber nie umgesetzt. Die einseitige Unabhängigkeitserklärung Transnistriens wurde von keinem Staat anerkannt. Die internationale Gemeinschaft bekennt sich zur territorialen Integrität der Republik Moldau und erkennt deshalb u. a. Wahlen in Transnistrien nicht an.

Obwohl das Gebiet Transnistriens nur 11 Prozent der Fläche der Republik Moldau umfasst und nur ein Siebtel der Bevölkerung (ca. 500 000 Menschen) dort leben, wird ein Drittel der Industrieproduktion der Gesamtrepublik Moldau in Transnistrien erwirtschaftet.

Die politische und wirtschaftliche Entwicklung der Republik Moldau wird durch den Transnistrienkonflikt wesentlich behindert. Die Republik Moldau ist agrarisch geprägt, die Industriebetriebe im transnistrischen Landesteil sind vor allem exportorientiert (Stahl, Maschinenbau). Russland unterstützt diese Industriebetriebe durch kostenlose Gaslieferungen und russische Unternehmer haben die wichtigsten Betriebe übernommen. Die unklare völkerrechtliche Situation Transnistriens behindert Investitionen aus den Staaten der Europäischen Union (EU), obwohl der Handel mit der EU sehr stark angestiegen ist.

Im Jahr 2002 wurde unter dem Dach der OSZE das Format der „Ständigen Beratungen zu politischen Fragen im Rahmen des Gesprächsprozesses zur Regulierung der Transnistrienfrage“ eingeführt. Teilnehmer an dieser Beratungsrunde sind Vertreter der Republik Moldau, Transnistriens und als Vermittler, Vertreter der Russischen Föderation, der Ukraine und der OSZE. Seit 2005 nehmen die USA und die EU einen Beobachterstatus ein, das Gesprächsformat heißt seither „5+2“. Die offiziellen Verhandlungen wurden 2006 abgebrochen, inoffizielle Gespräche unter dem Dach der OSZE weitergeführt. Nach dem Amtsantritt der neuen moldauischen Regierung 2009 gewannen informelle Gespräche zwischen beiden Landesteilen im Rahmen des „5+2“-Formats neue Dynamik und führten zur Wiederaufnahme von vertrauensbildenden Maßnahmen.

Am 30. November 2005 richtete die EU die European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM), eine Grenzkontrollkommission zur Unterstützung der Republik Moldau und der Ukraine bei der Überwachung ihrer gemeinsamen Grenze, ein. Eine wichtige Aufgabe dieser Kommission ist die Unterbindung des Waffen-, Menschen- und Drogenschmuggels von und nach Transnistrien.

Am 22. September 2011 wurde in Moskau unter litauischem OSZE-Vorsitz eine Erklärung verabschiedet. Die Vertreter der „5+2“-Staaten beschließen darin die Neuauflage ihrer offiziellen Treffen. Bei einem nächsten Treffen im Rahmen dieser „Ständigen Beratungen“ sollen allgemeine Prinzipien und Tagesordnungen für die weiteren offiziellen Verhandlungen besprochen werden.

Große Aufmerksamkeit erlangte der Transnistrienkonflikt durch das sogenannte Meseberg-Memorandum, das die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, zusammen mit dem Russischen Präsidenten, Dmitri Medwedew, am 4. und 5. Juni 2010 im brandenburgischen Meseberg verabschiedete. In diesem Memorandum wurde vorgeschlagen, die Einrichtung eines gemeinsamen sicherheitspolitischen Komitees (ERPSC – EU Russia Political and Security Committee) auf Ministerebene (Hohe Vertreterin Catherine Ashton – Außenminister Sergej Lawrow) zu prüfen. Dieses Komitee sollte mit verschiedenen Aufgaben betraut werden. Explizit wurde darauf hingewiesen, dass das Komitee die gemeinsamen Anstrengungen der EU und Russlands für eine Lösung des Transnistrienkonfliktes verstärken sollte, um spürbare Fortschritte innerhalb des bestehenden „5+2“-Formats zu erzielen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wurde das im Meseberg-Memorandum vorgeschlagene gemeinsame sicherheitspolitische Komitee (ERPSC) nach Kenntnis der Bundesregierung eingerichtet, und wenn ja, wie oft hat es getagt?

a) Wenn nein, warum konnte sich die Bundesregierung sich bisher mit dem Vorschlag auf europäischer Ebene nicht durchsetzen?

b) Wenn nein, setzt die Bundesregierung sich im Vorfeld des EU-Russland-Gipfels am 14./15. Dezember 2011 für die Umsetzung des Vorschlags ein?

2

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Unterzeichnung des Meseberg-Memorandums im Rahmen der EU für die Lösung des Konfliktes unternommen?

3

Welche Fortschritte hat das Meseberg-Memorandum nach Ansicht der Bundesregierung für die „5+2“-Verhandlungen bisher gebracht, und wie bewertet sie die Erfolgschancen der „5+2“-Verhandlungen nach den Gesprächen am 30. November und 1. Dezember 2011 in Vilnius?

4

Welche konkreten Projekte hat die Bundesregierung für zur Lösung des Transnistrienkonfliktes seit der Unterzeichnung des Meseberg-Memorandums im Juni 2010 auf den Weg gebracht (bitte einzeln ggf. mit Kosten aufführen)?

5

Wie wurden die gemeinsamen Bemühungen der EU und Russlands zur Lösung des Transnistrienkonfliktes auf dem EU-Russland-Gipfeltreffen am 10. Juli 2011 in Nizhnij Novgorod von beiden Seiten bewertet?

6

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung die Rolle der EU im Rahmen der „5+2“-Verhandlungen, und welche Form der Zusammenarbeit gibt es in dieser Sache zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD)?

7

Inwiefern können die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der Republik Moldau und der EU nach Ansicht der Bundesregierung positive Auswirkungen auf den Transnistrienkonflikt haben?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung den Konflikt zwischen der Russischen Förderation und dem bisherigen „Präsidenten“ Transnistriens, Igor Smirnow?

9

Welche politischen Auswirkungen des möglichen personellen Machtwechsels infolge der „Präsidentschaftswahlen“, die am 11. Dezember 2011 in Transnistrien stattfinden, erwartet die Bundesregierung für die Fortführung der „5+2“-Verhandlungen?

10

Welche Schritte hält die Bundesregierung im Rahmen der OSZE oder der Abrüstungsverhandlungen zwischen der NATO und der Russischen Föderation für möglich, um einen Abzug der russischen Truppen aus Transnistrien zu erreichen?

11

Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung zur Lösung des Transnistrienkonfliktes?

Berlin, den 2. Dezember 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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