[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8256
17. Wahlperiode 21. 12. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 19. Dezember 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Kerstin Müller
(Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8076 –
Weltweite Stärkung von Frauen und Mädchen –
Überwindung von Ungleichheit und Armut
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Armut ist vor allem weiblich: 70 Prozent der 1,3 Milliarden Menschen, die in
extremer Armut leben, sind Frauen. Gleichzeitig spielen Frauen und Mädchen
eine zentrale Rolle bei der Überwindung von Armut und sind ein
entscheidender Antrieb für Entwicklung. Der aktuelle Weltentwicklungsbericht „Gender
Equality and Development“ der Weltbank belegt, dass mehr
Geschlechtergerechtigkeit zu größeren Entwicklungserfolgen führt. Trotz dieser Erkenntnis
und trotz international klarer rechtlicher Vorgaben zur Gleichstellung der
Geschlechter leben Frauen und Mädchen weltweit häufig nach wie vor in
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Benachteiligung. Tradierte kulturelle,
gesellschaftliche und zum Teil auch rechtliche Normen zementieren in vielen
Ländern patriarchal geprägte Geschlechterrollen und schränken das Recht von
Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben zum Teil massiv ein.
Die Ungleichbehandlung von Frauen zu beenden, ist eigenständiges Ziel der
Millennium Development Goals (MDGs). Darüber hinaus ist die Erreichung
dieses Ziels (MDG 3) gleichzeitig eine grundlegende Voraussetzung zur
Erreichung der anderen MDGs. Ohne Gleichstellung der Geschlechter kann Armut
nicht wirksam bekämpft werden. Die Benachteiligung von Frauen in
Entwicklungs- und Schwellenländern lässt sich durch alle Sektoren und Bereiche
deklinieren. Beispiel Bildung: Zwei Drittel aller Analphabetinnen und
Analphabeten weltweit sind nach wie vor weiblich, in Afrika südlich der Sahara (SSA)
besuchen trotz Fortschritten in den letzten Jahren lediglich 59 Prozent der
Mädchen die Grundschule. Die Übergangsquoten zur Sekundärstufe sind
äußerst gering. Beispiel Gesundheit: Nur eine von drei Frauen in ländlichen
Gebieten hat Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung. 75 Prozent der HIV-
Neuinfizierten in SSA sind Mädchen und Frauen. Jede Minute stirbt eine Frau
an den Folgen einer Schwangerschaft oder Geburt, mindestens 42 Prozent
aller Frauen in Entwicklungsländern haben während einer Schwangerschaft
keinerlei Zugang zu fachkundiger Betreuung. Beispiel Arbeitsmarkt: Frauen
arbeiten häufiger in prekären Verhältnissen und bekommen niedrigere Löhne als
Männer. Im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise werden Arbeitsplätze und
Sozialleistungen gekürzt, von diesem Abbau sind Frauen überproportional
betroffen. Während die Möglichkeiten von Frauen, finanziell zum
Haushaltseinkommen beizutragen, im Kontext der Krise weltweit sinken, steigen ihre
Belastungen durch unbezahlte Pflegeleistungen an. Beispiel Landwirtschaft:
Frauen produzieren zwar mehr als die Hälfte der Grundnahrungsmittel in
Entwicklungsländern, verfügen jedoch nur über ein Zehntel der Anbauflächen.
Auch aufgrund ihrer entscheidenden Rolle in der Landwirtschaft treffen die
Folgen des Klimawandels Frauen in den Ländern des Südens stärker als
Männer. Beispiel Partizipation: Frauen sind in vielen Ländern von politischer
Beteiligung faktisch ausgeschlossen. Nur 19 Prozent der Parlamentarier
weltweit sind weiblich und lediglich 14 Prozent aller Führungskräfte in der
Wirtschaft und Verwaltung sind Frauen. Beispiel Konflikte: Während und nach
bewaffneten Konflikten sind Frauen und Mädchen besonders gefährdet. Trotz
der Anerkennung geschlechtsspezifischer Auswirkungen bewaffneter
Konflikte durch die UN-Resolution 1325 bleiben viele frauenspezifische
Kriegsverbrechen unaufgeklärt und der Wiederaufbau staatlicher Institutionen nach
Kriegen und Konflikten geschieht häufig, ohne die Erfahrungen und das
spezifische Wissen von Frauen miteinzubeziehen. Gerade auch im Postkonflikt-
Kontext bedarf es spezifischer Strategien zur Prävention, zur systematischen
Strafverfolgung und zum Schutz der betroffenen Frauen und Mädchen vor
geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies verdeutlicht die aktuelle Situation in
Ländern wie Sri Lanka oder der Demokratischen Republik Kongo.
Vor diesem Hintergrund kann und muss Entwicklungszusammenarbeit Frauen
und Mädchen weltweit stärken. Doch für den Bereich Gender und
Frauenförderung stehen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu wenig
Haushaltsmittel bereit. Die Zielgröße Gender im Haushalt des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde 2010
gestrichen. Die Umsetzung des Genderaktionsplans BMZ ist unausgereift. Dies
wird der Bedeutung des Kampfs der Frauen in den Ländern des Südens gegen
Benachteiligung nicht gerecht. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein
Menschenrecht und gleichzeitig ein entscheidender Faktor für nachhaltige
Entwicklung. Die Entwicklungs-, Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten
von Frauen und Mädchen weltweit zu sichern, ist eine wichtige Aufgabe der
Entwicklungszusammenarbeit.
1. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung in den Partnerländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit aktiv (bitte nach Ländern,
Vorhaben, Volumen, Jahren aufschlüsseln)
Kernanliegen der Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit ist die
Bekämpfung der Ursachen von Armut und die Erreichung der
Millenniumsentwicklungsziele (MDGs). Dabei tragen viele unterschiedliche Vorhaben in den
Partnerländern dazu bei, diesem Ziel näher zu kommen.
a) zur Erreichung des Millenniums-Entwicklungszieles MDG 3
(Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau),
Eine vollständige Aufzählung einzelner Vorhaben ist nur begrenzt möglich, da
über das statistische Erfassungssystem des Ausschusses für Entwicklung der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/
DAC), das von der Bundesregierung verwandt wird, einzelne MDGs schwer
und insbesondere die Interdependenzen zwischen den MDGs und anderen
Themen nicht abgebildet werden können. Die Bundesregierung ist derzeit mit
40 Vorhaben aktiv, die die spezifische Förderung von Frauen und ihrer Rechte
sowie die Gleichberechtigung zum Hauptziel haben (GG2, Beispiele siehe
Tabelle).
Der größte Anteil entwicklungspolitischer Maßnahmen verfolgt die
Gleichberechtigung der Geschlechter integrativ als Nebenziel im Sinne des Gender-
Mainstreaming (GG1).
b) zur Erreichung des Millenniums-Entwicklungsziels MDG 4
(Verringerung der Kindersterblichkeit),
Das Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Erreichung
des MDG 4 ist 2010 in einer eigenen Veröffentlichung umfassend dargestellt
worden (Millenniumsentwicklungsziel 4 – Kindersterblichkeit senken, 04/2010).
Eine vollständige Aufzählung einzelner Vorhaben ist nicht möglich, da das
statistische Erfassungssystem des OECD/DAC, das vom BMZ vollständig verwandt
wird, keinen eigenen Förderbereichsschlüssel für Kindergesundheit vorsieht.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit gemeinsam mit anderen internationalen
Gebern an der grundsätzlichen Verbesserung der statistischen
Erfassungsmöglichkeiten von Vorhaben zur Verbesserung der Kinder- und Müttergesundheit.
Vorhaben Land/ Region Zeitrahmen Volumen (EUR)
Überwindung der weiblichen
Genitalverstümmelung
AFRIKA NA 2011 – 2014 3 000 000,00
Programm Menschenrechte/Bekämpfung von
Kinderarbeit und Kinderhandel/Sexuelle
Gesundheit (PROSAD)
Burkina Faso 2010 – 2012 4 043 651,00
Reproduktive Gesundheit und Stärkung von
Frauenrechten
Guinea 2009 – 2012 3 000 000
Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen
in Nord Nigeria
Nigeria 2009 – 2012 2 000 000
Förderung von guter Regierungsführung in
Kenia unter bes. Berücksichtigung des
Rechtszugangs für Opfer geschlechtspezifischer
Gewalt
Kenia 2010 – 2013 7 870 000
Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern
Bangladesch 2002 – 2011 8 238 450
Verbesserung der familiengerechten Stellung
der Frau
Indonesien 2009 – 2012 1 190 000
Zugang zu Recht für Frauen Kambodscha 2010 – 2013 4 750 000
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in
Lateinamerika
AMERIKA NA 2009 – 2013 5 000 000
Stärkung von Frauenrechten zur
Gewaltprävention
Kolumbien 2010 – 2012 2 750 000
Förderung von Frauenrechten Ägypten 2007 – 2013 4 800 000
Gender-Mainstreaming Afghanistan 2010 – 2012 2 000 000
Gender – Förderung der wirtschaftlichen
Integration von Frauen in der MENA-Region
MENA NA 2010 – 2016 7 500 000
Soziale Eingliederung von Betroffenen von
Menschenhandel
MOE NA 2010 – 2012 2 000 000
Integration des Gender-Ansatzes in die
marokkanische Wirtschafts- und Sozialpolitik
Marokko 2002 – 2013 6 962 527
Programm Förderung von Gleichberechtigung
der Geschlechter und Frauenrechten
Überreg. Welt 2009 – 2012 3 945 000
Sektorvorhaben weibliche
Genitalverstümmelung – FGM
Überreg. Welt 2009 – 2012 1 200 000
c) zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels MDG 5
(Verbesserung der Müttergesundheit),
Das Engagement der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Erreichung
des MDG 5 ist 2010 in einer eigenen Veröffentlichung sowie in der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 der Abgeordneten Karin Roth
(Esslingen) vom 12. April 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5568) umfassend
dargestellt worden (Millenniumsentwicklungsziel 5 – Gesundheit von Müttern
verbessern, 04/2010).
Eine vollständige Aufzählung einzelner Vorhaben ist nur begrenzt möglich, da
das statistische Erfassungssystem des OECD/DAC, das vom BMZ vollständig
verwandt wird, nur einen Förderbereichsschlüssel „reproduktive Gesundheit“
vorsieht. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit gemeinsam mit anderen internationalen
Gebern an der grundsätzlichen Verbesserung der statistischen
Erfassungsmöglichkeiten von Vorhaben zur Verbesserung der Kinder- und Müttergesundheit.
d) zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels MDG 2 (allen
Kindern eine Grundschulbildung ermöglichen)?
Die Erreichung von MDG 2 ist das grundlegende Ziel der gesamten
Bildungsförderung Deutschlands in Entwicklungsländern. Die deutschen Ausgaben für
Bildungsförderungen in Entwicklungsländern (ODA-Auszahlungen; ODA:
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) betrugen 1,27 Mrd. Euro im Jahr
2010.
Das BMZ fördert aktuell vorwiegend Bildungsprogramme in den zehn
Partnerländern, mit denen Bildung als Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit
vereinbart ist (Afghanistan, Angola, Guatemala, Guinea, Honduras, Jemen,
Kosovo, Malawi, Mosambik, Pakistan). Insgesamt fördert das BMZ Bildung
aber in einem weitaus größeren Spektrum von Entwicklungsländern, sei es
außerhalb der vereinbarten Schwerpunkte, als Bestandteil in Vorhaben anderer
Sektoren, als Regionalvorhaben oder auch im Rahmen der nichtstaatlichen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Für die Bildungsprogramme der bilateralen Zusammenarbeit sind für das Jahr
2012 Regierungszusagen i. H. v. 391 Mio. Euro geplant; dies stellt einen enormen
Zuwachs im Vergleich zu den Regierungszusagen 2009 i. H. v. 203 Mio. Euro
dar.
Inhaltlich beziehen sich die Bildungsprogramme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) auf alle Bildungsbereiche, d. h. von Grundbildung bis
Hochschulbildung. Dies ist in der neuen BMZ-Bildungsstrategie, die unter dem
Leitbild des lebenslangen Lernens einen ganzheitlichen Bildungsansatz vertritt,
entsprechend verankert.
2. Welche länderspezifischen Schwerpunkte wurden bislang in welchen
Ländern dem entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan entsprechend
identifiziert, um Gender-Mainstreaming zu verbessern (bitte aufschlüsseln)?
a) Durch welche Vorhaben werden diese unterstützt (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse?
Generell orientiert sich die Schwerpunktsetzung der EZ an den entsprechenden
Prioritäten der Partnerregierungen. Gender-Mainstreaming wurde in den
vergangenen drei Jahren durch verstärkte Beratung der Sektor- und
Regionalreferate umgesetzt (Sektor- und Politikdialog), was zu einem besseren Verständnis
der Bedeutung des Themas beigetragen hat. Im vergangenen Jahr hat das BMZ
entsprechend der Planung des Gender-Aktionsplans die Leitlinie zur Vergabe
der Gender-Kennung überarbeitet, um den Prozess des Mainstreaming in den
länderspezifischen Schwerpunkten zu verbessern.
Zu den einzelnen Regionen:
Bei pan-afrikanischen Projekten spielt Gender-Mainstreaming eine wichtige
Rolle. So z. B. setzt sich die Bundesregierung bei der überwiegenden Zahl von
Mikrofinanz- und Mikroversicherungsvorhaben für eine geschlechter-
disaggregierte Erfassung der Zielgruppe ein (dort, wo es mit vertretbarem Aufwand
möglich ist). Das Ziel ist, bei vielen dieser Vorhaben einen Frauenanteil der
Endbegünstigten von über 50 Prozent zu erreichen. Dies erscheint nach ersten
Erfahrungen durchaus realistisch.
In der Region Nordafrika führt die Bundesregierung in Marokko seit 2003 das
Vorhaben „Integration des Gender-Ansatzes in die marokkanische Wirtschafts-
und Sozialpolitik“ durch. Auch im Sektor nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
ist die Gleichberechtigung der Geschlechter seit über fünf Jahren ein
Nebenziel. Das o. g. Vorhaben hat den Gender-Mainstreaming-Prozess in Marokko in
Zusammenarbeit mit einem Netzwerk aus staatlichen Institutionen,
zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem Privatsektor unterstützt. In Marokko
begann bereits vor ca. zehn Jahren ein politisch gewollter Prozess zur
Verbesserung der rechtlichen Situation für Frauen, den die deutsche EZ seitdem
begleitet.
In Tunesien wird Gleichberechtigung der Geschlechter in den Vorhaben als
Querschnittsthema behandelt. Die deutsche EZ arbeitet in Tunesien derzeit an
einer Genderanalyse, die im Februar 2012 vorliegen soll. Besonderes
Augenmerk liegt auf der Entwicklung seit dem Sturz der Ben-Ali-Regierung am
14. Januar 2011.
In Mauretanien wird die Beteiligung von Frauen im Sektor gute
Regierungsführung sowie Dezentralisierung gefördert (Gender als Querschnittsthema zur
Unterstützung von demokratischen Prozessen und Bürgerbeteiligung,
Förderung von Frauenrechten und Beteiligung von Frauen in kommunalen
Entwicklungsprozessen). Konkrete Vorhaben sind die Programme der Technischen
Zusammenarbeit (TZ) bzw. Projekte „Gute Regierungsführung“ und
„Unterstützung der Reformprozesse in den Bereichen öffentliche Finanzen und
Dezentralisierung“.
Die Programmergebnisse sind insgesamt zufriedenstellend.
In der Region Nahost wird in den Palästinensischen Gebieten die Gender-
Thematik standardmäßig im Rahmen der TZ-Vorhaben berücksichtigt,
insbesondere im Programm „Förderung der Zivilgesellschaft auf kommunaler Ebene“.
Ansätze zur Förderung der Gleichberechtigung werden in allen Vorhaben als
ein wichtiges Nebenziel (GG1-Kennung) umgesetzt. Im Libanon handelt es
sich dabei konkret u. a. um die „Förderung der beruflichen Bildung und der
Entwicklung von KMU“ (KMU: kleine und mittlere Unternehmen), sowie
„Bildungsberatung zur Integration von Umwelt-, Gesundheits- und
Friedenspädagogik in das libanesische Curriculum“.
In Ägypten gibt es zwei Maßnahmen entsprechend des Gender-Aktionsplans,
die das „Wirtschaftliche Empowerment“ von Frauen sowie die „sexuelle und
reproduktive Gesundheit von Frauen – Familienplanung“, berücksichtigen: ein
spezifisches Vorhaben zum Empowerment von Frauen, das die
Gleichberechtigung der Geschlechter als Hauptziel hat (siehe Frage 33). Das Anliegen
„geschlechtsspezifische Herausforderungen und Antworten auf den Klimawandel“
wird in eine neue Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel Eingang
finden. Alle Vorhaben der TZ berücksichtigen Gender-Mainstreaming.
In Jordanien wird der Themenschwerpunkt des Aktionsplans
„Geschlechtsspezifische Herausforderungen und Antworten auf den Klimawandel
(Landwirtschaft)“ im Sinne des Mainstreaming im Wasserprogramm integriert
(Behavioural Change Communication – BCC – mit den Water Wise Women –
WWW). Hier wird Bezug auf die Nationale Strategie für Frauen genommen,
die gerade neu aufgearbeitet wird (Programm Bewirtschaftung
Wasserressourcen). Die Bundesregierung bewertet die bisherigen Ergebnisse in den
Palästinensischen Gebieten, Ägypten und Jordanien positiv. Für dies im arabischen
Raum so schwierige Thema ist das für Ägypten besonders zu honorieren.
In der Region Zentralafrika/Westafrika II sind die länderspezifischen
Schwerpunkte entsprechend des Gender-Aktionsplans nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, Landwirtschaft und sexuelle und reproduktive Gesundheit/HIV-
Prävention. Die Gleichberechtigung wird überwiegend als Nebenziel gefördert. Ein
spezifisches Vorhaben zur Förderung der Rechte von Frauen erfolgt im
Gestaltungsspielraum. Es handelt sich z. B. konkret um folgende Länder:
Benin: Schwerpunkt Landwirtschaft, Gestaltungsspielraum HIV-Prävention.
Kamerun: Schwerpunkt Gesundheit (Ziel: Verbesserung der Versorgung der
Bevölkerung mit Diensten der reproduktiven Gesundheit).
Demokratische Republik Kongo: Gestaltungsspielraum Gesundheit (sexuelle
und reproduktive Gesundheit), Schwerpunkt Mikrofinanzen (wirtschaftliches
Empowerment), Gestaltungsspielraum Reintegration von benachteiligten
Jugendlichen (wirtschaftliches Empowerment).
Burundi: Gestaltungsspielraum Gesundheit (sexuelle und reproduktive
Gesundheit).
Ruanda: Schwerpunkt nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Schwerpunkt
Gesundheit.
In Nigeria verfolgt das Vorhaben „Stärkung der Rechte von Frauen und
Mädchen in Nord Nigeria“ das Hauptziel, geschlechtsspezifische Diskriminierung
abzubauen. Das Vorhaben ist konsistent mit der nationalen Genderstrategie und
fördert deren Umsetzung. Die Bundesregierung stellt fest, dass in allen Ländern
ein Beitrag zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen in den Partnerländern
der Region West- und Zentralafrikas geleistet wird.
In der Region Ostafrika wurden z. B. in Äthiopien die Schwerpunkte
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und nachhaltige Landbewirtschaftung identifiziert.
Außerdem gibt es ein Vorhaben zur Überwindung von weiblicher
Genitalverstümmelung. Im Programm nachhaltige Wirtschaftsentwicklung wird die
Beteiligung von Frauen im Wirtschaftsleben unterstützt, u. a. durch einen
Fokus auf die Förderung von weiblichen Fach- und Führungskräften. Basierend
auf einer Gender-Analyse von 2008 fördert das Programm nachhaltige
Landbewirtschaftung gezielt die verstärkte Einbindung von Frauen in alle Aktivitäten.
Ein partizipativer Prozess stellt sicher, dass sowohl Frauen in den
Nutzergruppen als auch die Interessen beider Geschlechter vertreten sind. In Kenia wurde
geschlechtsspezifische Gewalt als Schwerpunkt identifiziert. Die Umsetzung
erfolgt durch die Vorhaben „Entwicklung des Gesundheitssektors“ und
„Förderung von guter Regierungsführung“. Der Fokus liegt dabei auf der
Verbesserung des Rechtszugangs für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt. Zudem
wir die Kenianische Kommission für Menschenrechte unterstützt, welche die
Frauenrechte stärkt. Gender-Mainstreaming ist darüber hinaus in allen
Projekten verwirklicht. In Tansania tragen drei laufende Vorhaben im
Gesundheitsschwerpunkt explizit zum Themenschwerpunkt des Gender-Aktionsplans
„Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte – Familienplanung“ bei:
soziale Sicherung für Arme und Verbesserung der Müttergesundheit und der
HIV-Prävention, Kofinanzierung Social Marketing von Kondomen und
Kontrazeptiva, Programm zur Unterstützung des Gesundheitssektors. Die
Bundesregierung beurteilt die bisherigen Ergebnisse insbesondere in Kenia positiv und
sehr erfolgreich. Aufgrund der Unterstützung der deutschen EZ wurde „Gender-
Mainstreaming“ in die kenianische Verfassung aufgenommen. Zudem
unterstützt Deutschland erfolgreich die Verbesserung der Gesundheitsdienste für
Opfer von Gewalt.
Im südlichen Afrika spielt die Gleichberechtigung der Geschlechter als
Querschnittsaufgabe in nahezu allen Vorhaben der bilateralen EZ eine Rolle und
wird auch mit entsprechenden Indikatoren nachgehalten. Es gibt in den
Partnerländern Politiken zum Thema Gleichberechtigung, die verschiedene Sektoren
betreffen. Eine übergreifende Analyse der Ergebnisse und Wirkungen in den
einzelnen Ländern ist nur schwer möglich und wenig aussagekräftig.
In Südostasien werden die Schwerpunkte des Gender-Aktionsplans in
Indonesien zum einen durch Gender-Mainstreaming in den Schwerpunkten Good
Governance/Dezentralisierung, Klimawandel und Privatsektorentwicklung, zum
anderen durch ein spezifisches Vorhaben zur Stärkung von Frauenrechten im
Schwerpunkt Good Governance/Dezentralisierung umgesetzt. Dieses Vorhaben
zur Stärkung von Frauenrechten unterstützt die Reduzierung diskriminierender
Politiken auf nationaler Ebene und in ausgewählten Schwerpunktregionen. In
Vietnam werden derzeit Gender-Studien in den drei Schwerpunkten
durchgeführt bzw. geplant. Die Schwerpunkte der EZ mit Kambodscha liegen in den
Bereichen ländliche Entwicklung sowie Gesundheit/soziale Sicherheit. Ein
besonderer Stellenwert kommt darüber hinaus dem Querschnittsbereich
Demokratie/Zivilgesellschaft/Rechtsstaatlichkeit zu. In allen drei Sektoren wurden
Gender-Mainstreaming Maßnahmen umgesetzt. Gender-Mainstreaming in den
genannten Schwerpunkten erfolgt(e) insbesondere in den Vorhaben „Programm
zur Privatsektorförderung im ländlichen Raum“, „soziale Absicherung im
Krankheitsfall“ und „Zugang zu Recht für Frauen“. Die Bundesregierung
beurteilt die bisherigen Ergebnisse in Kambodscha als vielversprechend, weil im
„Programm zur Privatsektorförderung im ländlichen Raum“ der Anteil der
Erwerbstätigen, die ein Einkommen aus nicht land- oder forstwirtschaftlicher
Tätigkeit beziehen, signifikant gesteigert werden konnte. Mehr als 50 Prozent
dieser Erwerbstätigen waren Frauen. Neue Dienstleistungsprodukte wurden
erfolgreich am Markt eingeführt, wovon eines – lokale Handwerksprodukte –
explizit auf Frauen ausgerichtet war. Im Gesundheitsbereich belegte eine
Abschlussevaluierung, dass die verschiedenen Maßnahmen zur einer deutlichen
Verbesserung der Mutter-Kind-Gesundheit beigetragen haben: So erfolgten
mehr Geburten an öffentlichen Einrichtungen und 93 Prozent aller befragten
Mütter zeigten sich mit den Dienstleistungen der durch das Vorhaben
fortgebildeten Hebammen zufrieden. Durch das Vorhaben „Zugang zu Recht für
Frauen“ wurde der Anteil der Bevölkerung, der jede Form von Gewalt gegen
Frauen als inakzeptabel und kriminell anerkennt, signifikant erhöht. Darüber
hinaus wurde ein System zur Datenerhebung und -pflege zu Fällen häuslicher
Gewalt initiiert, das vom Partner aktiv genutzt wird.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein wichtiges Querschnittsthema
bei allen Vorhaben in Südasien (Bangladesch, Indien, Nepal und Sri Lanka).
Besondere Berücksichtigung finden gender-relevante Maßnahmen derzeit in
der Kooperation mit Sri Lanka im Schwerpunktbereich „Konfliktprävention
und Friedensförderung“. Hier werden vor allem vom Bürgerkrieg betroffenen
Frauen unterstützt: So beinhaltet beispielsweise das TZ-Programm
„Friedenserziehung“ eine Komponente zur psycho-sozialen Betreuung von Frauen und
Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt wurden. Darüber hinaus erarbeitet die
deutsche EZ zurzeit in Kooperation mit der Asian Development Bank (ADB)
eine „Gender-Länderstudie Sri Lanka“, die u. a. eine Sektordiagnose aller
relevanten Arbeitsbereiche der bilateralen EZ enthält und Vorschläge für einen
„Gender-Mainstreaming-Plan“ liefern soll.
Die Bundesregierung beurteilt die Ergebnisse in der Region als
zufriedenstellend. Mit der Berücksichtigung von „Gender-Mainstreaming“ als
Querschnittsthema konnten viele Vorhaben in den Partnerländern zu besseren
Lebensbedingungen und Partizipationsmöglichkeiten von Frauen beitragen. Beispiele
hierfür sind die u. a. die Einführung von Biogasanlagen und emissionsarmen
Brennöfen in Bangladesch, Indien und Nepal, die neue
Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen eröffnet und gleichzeitig ihre Gesundheit verbessert
haben. Mit dem Vorhaben „Sozial- und Umweltstandards in der Textilindustrie“
konnten in Bangladesch die Arbeitsbedingungen der weiblichen Beschäftigten
nachhaltig verbessert werden.
In Zentralasien (Usbekistan Kirgisistan, Tadschikistan) sind als Schwerpunkte
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (berufliche Bildung) und Gesundheit,
HIV/AIDS-Bekämpfung identifiziert worden. In der Mongolei geht es u. a. um
wirtschaftliches Empowerment im Bereich Energieeffizienz sowie um
Klimawandel und Biodiversität – Schutz und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
und Unterstützung der Reform der sozialen Krankenversicherung. In all diesen
Vorhaben wird die Gleichberechtigung mindestens als Nebenziel (GG1-
Kennung) verfolgt und die genannten Schwerpunkte gehen somit in Form von
Komponenten oder Teilkomponenten auf thematische Schwerpunkte des
Gender-Aktionsplans ein. Auch im Rahmen von Regionalvorhaben der TZ in Ost-
und Zentralasien wird die Gleichberechtigung als Nebenziel gefördert. Die
thematischen Schwerpunkte des Gender-Aktionsplans werden soweit möglich und
sinnvoll in die Programmatik einbezogen. Folgende Vorhaben seien
beispielhaft genannt: Programm Wirtschaftsentwicklung, Komponente regionale
Wirtschaftskooperation, Phase II; Programm Gesundheit, Komponente HIV/AIDS-
und Suchtprävention; Programm zur Förderung der Grundbildung in
Zentralasien; Förderung des Mikrofinanzwesens in Zentralasien; Reform der
Bildungssysteme in Zentralasien; Programm berufliche Bildung in Zentralasien I.
Die Bundesregierung bewertet die Fortschritte in der Region als
zufriedenstellend, weil die Gleichberechtigung in den Vorhaben der deutschen EZ fast
durchgängig als Querschnittsthema gefördert wird.
In Afghanistan wird die Gleichberechtigung im Rahmen der
Themenschwerpunkte wirtschaftliche Beteiligung von Frauen, Frauen in bewaffneten
Konflikten sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit/Rechte gefördert. Das
Projekt „Gender-Mainstreaming“ arbeitet mit Regierungsangestellten, lokalen
Autoritäten sowie religiösen Führern (Imamen) an der Verbreitung von
Frauenrechten, um die soziale, politische und wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu
stärken.
Im Themenschwerpunkt Frauen in bewaffneten Konflikten/Rolle bei
Konfliktbearbeitung arbeitet das BMZ-Projekt „Gender-Mainstreaming“ mit Frauen aus
der Zivilgesellschaft und Regierungsinstitutionen, um deren Rolle in
gesellschaftspolitischen Prozessen zu stärken. Die Kooperation innerhalb der
Zivilgesellschaft als auch zwischen Frauenaktivistinnen und
Regierungsinstitutionen wurde besonders im Vorfeld von wichtigen politischen Konferenzen
(London-Konferenz 2010, Peace Jirga 2010, Bonn-Konferenz 2011) unterstützt.
Gemeinsam wurde eine intensivere und konstruktivere Beteiligung von Frauen an
den Verhandlungen erreicht. War bei der Bonn-Konferenz im Jahr 2001
lediglich eine Frau in der offiziellen Delegation vertreten, so waren es bei der
jüngsten Konferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 bereits 13 Frauen bei 40
Delegationsmitgliedern.
Im Themenschwerpunkt sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte
wird durch das o.g. Vorhaben Prävention, Aufklärung, Schutz und Policy-
Gestaltung zu geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützt. Neben
Familienmediation und physischem Schutz in Frauenhäusern ist auch Capacity Building von
relevanten staatlichen Stellen ein Schwerpunkt im Bereich der Arbeit zur
Verhinderung von Gewalt gegen Frauen.
Die Bundesregierung beurteilt die bisherigen Ergebnisse in Afghanistan in den
Themenschwerpunkten folgendermaßen: Hinsichtlich des wirtschaftlichen
Empowerment ist der Zugang von Frauen zum öffentlichen Leben weiterhin stark
eingeschränkt. Es gibt neben der geringen Ausbildungsquote auch weiterhin
viele kulturell bedingte Einschränkungen, die Frauen von wirtschaftlicher
Aktivität abhalten. Hier sind Fortschritte nur langsam zu verzeichnen. Bei Frauen in
bewaffneten Konflikten hat seit 2001 die Beteiligung von Frauen an politischen
Prozessen deutlich zugenommen. Bei den Friedensgesprächen war jedoch
keine Beteiligung von Frauen zu verzeichnen, die Empfehlungen von
Frauenaktivistinnen wurden nur zögerlich angehört. Frauenaktivistinnen nehmen sich
des Themas an, und werden aktiv unterstützt, ihre praktischen Vorschläge
zielgerichtet einbringen zu können. Zur sexuellen und reproduktive Gesundheit/
Rechte ist festzustellen, dass geschlechtsspezifische Gewalt seit der
Verabschiedung des Gesetzes zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen 2009 als
Straftat gilt. Dies ist als großer Schritt zu werten. Die rechtlichen Grundlagen
mit klaren Zuständigkeitszuweisungen an Regierungsstellen u. a. für eine
verbesserte Prävention sind somit geschaffen.
3. Wie gewährleistet das BMZ, dass der Gender-Aktionsplan auch in der
Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien umgesetzt wird?
Der „Entwicklungspolitische Gender-Aktionsplan 2009–2012“ ist Grundlage
für die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Nur hinsichtlich des
Themenschwerpunkts „Frauen in bewaffneten Konflikten“ ist der Gender-
Aktionsplan auch für andere Bundesministerien relevant. Das BMZ hat sich
verpflichtet, die Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung der Resolution 1325
zuständigen Ressorts (Auswärtiges Amt – AA, Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ, Bundesministerium der Verteidigung
– BMVg, Bundesministerium des Innern – BMI – und Bundesministerium der
Justiz – BMJ) zu verstärken. Dies ist durch unterschiedliche Schritte erfolgt: Das
BMZ hat 2009 die Initiative zur Gründung einer Interministeriellen AG zu der
Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ergriffen, sich
seitdem aktiv daran beteiligt und Wissensweitergabe (Fact Sheet Krisenprävention
und Friedensentwicklung „Gleichberechtigung konkret“) sichergestellt.
Insbesondere das BMFSFJ sowie das Auswärtige Amt haben sich seitdem durch die
Organisation zahlreicher Treffen aktiv in diese Zusammenarbeit eingebracht. Im
September 2011 hat ein Treffen der Interministeriellen AG im BMZ
stattgefunden, um das konkrete Engagement der Entwicklungspolitik vorzustellen und die
übrigen Ressorts weiter einzubinden.
4. Welche Mechanismen und Indikatoren kommen bei der Wirkungskontrolle
des Gender-Aktionsplans zum Einsatz (bitte aufschlüsseln)?
Als Mechanismen zur Entfaltung von Wirkungen kommen Beratung der
Regionalreferate, Vorbereitungen für den Sektor- und politischen Dialog und
Mitwirkung bei Programmvorschlägen zum Einsatz. Bei jedem Themenschwerpunkt
werden Maßnahmen festgelegt, Indikatoren für die Umsetzung werden nur
dann definiert, wenn es sinnvoll ist.
a) Durch wen und mit welchen Ergebnissen wurde die Umsetzung des
Aktionsplans bislang evaluiert (bitte aufschlüsseln)?
Die Umsetzung der Maßnahmen des Gender-Aktionsplans wird federführend
intern vom Referat Menschenrechte; Gleichberechtigung der Geschlechte;
Kultur und Entwicklung verfolgt und in einer Umsetzungsmatrix festgehalten –
dabei werden die Durchführungsorganisationen einbezogen. Eine Evaluierung hat
bisher nicht stattgefunden. Die Ergebnisse der Umsetzung sind entsprechend
den derzeitigen Bedingungen zufriedenstellend.
b) Für wann ist die nächste Evaluierung geplant?
Der Zeitpunkt einer Evaluierung im Bereich Gender ist gegenwärtig offen.
5. Bei welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im BMZ und den
Durchführungsorganisationen kommen die im entwicklungspolitischen Gender-
Aktionsplan genannten Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung von
Gender-Mainstreaming zum Einsatz (bitte nach Maßnahme, Jahren und
Organisation aufschlüsseln)?
Im BMZ kommt für die neuen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter regelmäßig im
Rahmen der Einführungsfortbildungen das Modul „Menschenrechte/
Gleichberechtigung und Armutsreduzierung in der Deutschen Entwicklungspolitik“ zum
Einsatz. Darüber hinaus finden Fachgespräche zur Fortbildung für spezifische
Fragestellungen/Themen statt.
Im Rahmen der monatlichen Einführung für neue bzw. umgesetzte Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wird ein halbtägiges Fortbildungsmodul (GAMe, Gender-
Armut-Menschenrechte) angeboten, in welchem der entwicklungspolitische
zweigleisige Ansatz zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter
und der Rolle von Frauen sowie internationale und nationale Vorgaben
vermittelt werden. Darüber hinaus werden diese Vorgaben in den Kontext des
menschenrechtsbasierten Ansatzes und der Armutsbekämpfung gestellt und an
praktischen Beispielen erläutert.
Die Deutsche Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) der GIZ
bietet zudem im zweimonatigen Rhythmus einen Kurs zum Thema
Menschenrechte und Gender für Fachkräfte der Entwicklungszusammenarbeit an.
Hinzu kommen sektorspezifische Angebote zu Genderfortbildungen. Dies gilt
unter anderem für den Bereich der Förderung der wirtschaftlichen Teilhabe von
Frauen, welche beispielsweise zweimal jährlich angeboten wird. Im Sinne der
dezentralen Umsetzung entwicklungspolitischer Vorgaben werden an
verschiedenen thematischen Schnittstellen im Sinne des Mainstreaming außerdem
bedarfsgerechte Workshops und Trainings auf Sektor-, Landes- oder
Programmebene durchgeführt.
Die KfW Bankengruppe verfolgt unterschiedliche Ansätze:
– Seminare für neue Mitarbeiter: Die KfW Bankengruppe veranstaltet
verpflichtende, mehrtätige Einführungsseminar für alle Trainees und
Direkteinsteiger. In diesem Rahmen wird ein ganzer Tag zum Thema Gender und
Gender-Mainstreaming gehalten, in dem die Teilnehmer neben der reinen
Wissensvermittlung auch Fallstudien zum Thema bearbeiten (3 bis 4
Termine pro Jahr).
– Sektorspezifisches Weiterbildungsangebot: Gender wird als Teil der
sektorbezogenen Fachseminare vor allem in den im Gender-Aktionsplan
genannten Sektoren verankert. Mitarbeiter aus den Sektoren bekommen so einen
gezielten Einblick in die Gender-Thematik und die zu beachtenden Aspekte
abgestimmt auf ihren Sektor (mehrmals pro Jahr).
– Gender Focal Point Netzwerk: Das Gender Focal Point Netzwerk ist
zentrales Element des Wissensmanagements zum Thema Gender. In diesem
Rahmen werden sowohl Neuigkeiten aus der aktuellen Gender-Debatte und -
Forschung als auch Best-Practice-Projektbeispiele an die Focal Points der
Sektoren weitergegeben. Es erfolgt ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch.
Die relevanten Informationen werden wiederum von den sektoralen Gender
Focal Points an ihre Sektorteams weitergegeben (fortlaufend).
Zudem gibt es ein umfangreiches Informationsangebot im Intranet der KfW
Bankengruppe für alle Mitarbeiter, das beispielsweise sektorale Arbeitshilfen
zu Gender, einen Wissenspool mit sektorspezifischen Fallbeispielen und
exemplarischen Wirkungsketten sowie Referenzstudien zum Thema beinhaltet.
Handelt es sich dabei um punktuelle oder begleitende Maßnahmen?
Im BMZ handelt es sich um punktuelle und begleitende Maßnahmen – im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. In der KfW Bankengruppe
handelt es sich bei den oben genannten Angaben um begleitende Maßnahmen.
Das Gleiche gilt für die GIZ, die jedoch je nach Nachfrage auch punktuelle
sektorspezifische Maßnahmen durchführt.
6. Inwiefern und mit welchem Ergebnis werden die
gleichstellungspolitischen Ziele bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vorstands- und
Abteilungsleiterebene im BMZ und den Durchführungsorganisationen
umgesetzt?
Die Fragen 6 und 7 werden für das BMZ gemeinsam beantwortet.
Der dritte Gleichstellungsplan des BMZ (2010 bis 2014) hat die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie/Worklife Balance sowie die Gleichstellung in der
Beschäftigtenstruktur als zentrale Zielbereiche. Mit Blick auf die Gleichstellung
in der Beschäftigtenstruktur liegen aktuell folgende Zahlen für das BMZ vor
(auf Grundlage der Berechnungsweise des Statistischen Bundesamtes, d. h.
unter Einberechnung der Aushilfskräfte und allen familienbedingt Beurlaubten,
aber ohne Altersteilzeitkräfte).
Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft:
Frauenanteil an den Führungspositionen auf Abteilungsleiterebene im BMZ (ab
Januar 2012):
GIZ: Bei der Neubestellung des Vorstandes der GIZ zum 1. Juli 2012 wird
gemäß Public Corporate Governance Kodex und gemäß GIZ-Gesellschaftsvertrag
auf Vielfalt geachtet und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen
sichergestellt. Die gleichstellungspolitischen Ziele der GIZ unterhalb der
Vorstandsebene sind bzw. werden 2012 in Rahmen des Integrationsprozesses neu
für die GIZ im Gleichstellungsplan niedergelegt. Die Gleichstellungspläne der
Vorgängerorganisationen haben auf Führungsebene insgesamt und auf
Abteilungsleiterinnen-/-leiter-Ebene zu einer kontinuierlichen Erhöhung des
Frauenanteils in den letzten Jahren geführt. Die GIZ hat derzeit 25 Prozent dieser
Positionen mit Frauen besetzt, bei den Führungsfunktionen insgesamt beträgt der
Frauenanteil 32 Prozent und auf der oberen Führungsebene direkt unterhalb des
Vorstandes sogar 40 Prozent.
KfW Bankengruppe: Im Rahmen des Gleichstellungsplans der KfW
Bankengruppe vom Juli 2011 ist es erklärtes Ziel, dass ab Mitte 2015 jede dritte
Führungsposition in der KfW Bankengruppe mit einer Frau besetzt ist. Um dies zu
erreichen, soll ab sofort mindestens jede zweite frei werdende
Führungsposition mit einer Frau besetzt werden. Dies gilt auch für die Ebene der
Abteilungsleiter. Auf Ebene des Vorstands ist es der KfW Bankengruppe mit Dr. Edeltraud
Leibrock gelungen, eine Vorstandsposition mit einer Frau zu besetzen.
Gesamtbelegschaft Frauen (absolut) Frauen (prozentual)
676 371 54,9 %
Gesamtbelegschaft Frauen (absolut) Frauen (prozentual)
5 1 20 %
7. Inwiefern und mit welchem Ergebnis werden die
gleichstellungspolitischen Ziele im BMZ und den Durchführungsorganisationen auf
Mitarbeiterebene umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
BMZ: Siehe Antwort zu Frage 6.
GIZ: Die gleichstellungspolitischen Ziele auf Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiter-
Ebene ergeben sich aus den Gleichstellungsplänen der
Vorgängerorganisationen und werden für die GIZ in 2012 integriert und für die GIZ neugefasst. In
allen ehemaligen Unternehmensteilen war eine Erhöhung des Frauenanteils bei
den Management- und Führungsfunktionen angestrebt sowie teilweise auch
eine Erhöhung des Männeranteils zur Reduzierung des Ungleichgewichtes
zwischen den Geschlechtern. Bei der GIZ ist das Geschlechterverhältnis jetzt
insgesamt nahezu ausgewogen. Ein Ziel bleibt es außerdem weiterhin, die Anzahl
der Frauen bei den Fachpositionen im Ausland zu erhöhen. Ihr Anteil konnte in
den letzen Jahren zwar stetig, aber nur gering gesteigert werden und liegt
derzeit bei 35 Prozent.
KfW Bankengruppe: Siehe Antwort zu Frage 6. Die Regelung gilt für
Einstellungen im gesamten außertariflichen Bereich (ab Stellenwertgruppe III), also
auch weit unter der Ebene der Abteilungsleiter. Die Frauenquote im tariflichen
Bereich und im außertariflichen Bereich STWG I und II liegt schon über
50 Prozent.
8. Wie wird die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in den
Programmen der bilateralen Zusammenarbeit auf der Durchführungsebene
überprüft, und auf welcher Hierarchieebene ist die
Durchführungsverantwortung auf Länder- und auf Programmebene angesiedelt?
Der Gender-Mainstreaming-Ansatz ist im Gleichberechtigungskonzept des
BMZ verbindlich geregelt und im Gender-Aktionsplan (2009 bis 2012)
umsetzungsorientiert verankert. Entsprechend des verbindlichen „Leitfadens zur
Beurteilung Entwicklungspolitischer Ziele – Gleichberechtigung der
Geschlechter, GG-Kennungen“ (August 2010) sind die Durchführungsorganisationen auf
allen Ebenen verpflichtet, Gender-Mainstreaming im Auftragszyklus
durchgängig zu beachten.
KfW Bankengruppe: Die Prüfung des Potentials zur Förderung von
Gleichberechtigung und der Wirkungen der Projekte auf Frauen sind in der KfW
Bankengruppe von Anfang an integraler Bestandteil jeder Projektprüfung. Schon bei
der Kurzstellungnahme gibt es eine Einschätzung der Gender-Wirkungen und
die Vergabe der Gender-Kennung. Im Rahmen der Feasiblity Studie werden
unter anderem auch gezielt Gender-Aspekte geprüft, in relevanten Fällen sogar
mit Hilfe einer eigenständigen Gender-Analyse. Im Rahmen des
Programmvorschlags erfolgt dann eine detaillierte Darlegung der Ziele des Projektes im
Hinblick auf die Förderung von Gleichberechtigung. Die Qualitätssicherung zur
Einhaltung dieser Standards ist auf der Ebene der Teamleiter angesiedelt.
Zusätzlich gibt es regelmäßige qualitätssichernde Querschnittsauswertungen
durch das für Gender-Fragen zuständige Kompetenzcenter. Auch das
Qualitätssicherungsgremium der KfW Bankengruppe prüft systematisch die
Berücksichtigung von Gender-Aspekten für eine Zufallsstichprobe von Neuvorhaben.
Bei der Durchführung der Projekte werden bei den Projekten, die Potential zur
Förderung der Gleichberechtigung haben, gemeinsam mit dem Partner
Indikatoren vereinbart, die die Zielerreichung im Bereich Gender messen. Wie bei
allen Projekten der finanziellen Zusammenarbeit liegt die
Durchführungsverantwortung beim Partnerland. Das BMZ und die KfW Bankengruppe erhalten
in diesem Zusammenhang regelmäßige Berichte des Partners über die
Fortschritte in den Projekten.
GIZ: Zurzeit wird eine GIZ-Gender-Strategie erarbeitet auf dessen Grundlage
die Gleichberechtigung der Geschlechter in der GIZ gefördert wird. Die
Strategie basiert auf der „GTZ Genderstrategie 2010–2014“, dem „Gender-
Mainstreaming Masterplan“ des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) und dem
„Leitfaden zur Integration von Gender in die Programmarbeit“ von der
Internationalen Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt). Wie auch die
derzeit noch geltenden Grundlagen der Vorgängerorganisationen legt die
Strategie die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und das Wirkungsmonitoring
fest. Gender-Mainstreaming wird als eine Aufgabe von allen Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen im In- und Ausland verstanden. Die Verantwortung hierfür
liegt grundsätzlich bei den Führungskräften aller Ebenen. Die Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern gründet dabei auf strategischen
Elementen: politischer Wille und Rechenschaft, Unternehmenskultur,
innerbetriebliche Gleichstellung, Gender-Kompetenz und Prozesse. Die
Berücksichtigung von Gender-Aspekten ist innerhalb der GIZ im gemeinnützigen Bereich
bei der Konzeption, Umsetzung und Evaluierung von Projekten verpflichtend
zu betrachten.
9. Inwiefern und mit welchem Ergebnis setzt sich die Bundesregierung bei
der Vergabe von Budgethilfe sowohl durch die deutsche als auch die
europäische Entwicklungszusammenarbeit für Gender-Budgeting ein?
Die deutsche EZ verfolgt mit der Beteiligung an Budgethilfen drei Ziele: das
Governance-Ziel, ein Finanzierungsziel und ein Effektivitäts- und
Effizienzziel. Über das Governance-Ziel unterstützen wir Reformprozesse des
Partnerlandes, die auf die nachhaltige Stärkung funktionsfähiger staatlicher
Institutionen, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Transparenz,
Rechenschaftspflicht, Funktionalität der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen
Finanzwesens abzielen. Zentrale Elemente für den Einstieg in eine
Budgetfinanzierung und bei der Beteiligung an Budgethilfen sind die Achtung und
Umsetzung der Menschenrechte, der Gleichberechtigung der Geschlechter
sowie der demokratischen Teilhabe und Rechtsstaatlichkeit. Hierüber führt die
Bundesregierung gemeinsam mit anderen Gebern mit der jeweiligen
Partnerregierung einen intensiven Dialog.
Grundvoraussetzungen für Gender-Budgeting sind geschlechtsbasierte
Bestandsaufnahmen der Haushalte, aus denen dann entsprechende
haushaltspolitische Maßnahmen abgeleitet werden. Bei der Interpretation der Daten ist eine
gendertheoretisch fundierte Betrachtung notwendig. Denn nicht immer lassen
sich zweifelsfreie Bewertungskriterien aus der Analyse der erhobenen Daten
herauslesen. Trotz der hohen Erwartungen an ein geschlechtergerechtes
Management öffentlicher Haushalte konnte bislang noch kein Verfahren
entwickelt werden, das den Anforderungen an Transparenz, Verlässlichkeit und
Übertragbarkeit genügen würde. Insbesondere die mangelnde Verfügbarkeit
geeigneter Daten erweist sich für viele Initiativen – selbst im europäischen
Kontext – als fast unüberwindliche Hürde. Eine Übertragung dieses
anspruchsvollen Ansatzes auf Partnerländer, bei denen Budgethilfe erst dazu beiträgt,
Haushaltsprozesse zu verbessern und internationalen Standards anzupassen (siehe
Governance-Ziel von Budgethilfe) hält die Bundesregierung für verfrüht.
10. Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer sektoralen
Budgethilfe „Gender“?
Im Unterschied zur Allgemeinen Budgethilfe sind Sektorbudgethilfen für einen
ausgewählten Bereich der staatlichen Tätigkeit in einem Ressort bestimmt. In
der Regel werden mit dem jeweiligen Sektorministerium im politischen Dialog
die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Sektorbudgethilfe verhandelt.
Bei Gender handelt es sich jedoch nicht um einen Sektor, der einem
bestimmten Ressort – bzw. Haushaltstitel – zugeordnet werden kann, sondern um ein
Querschnittsthema. Das Instrument der Sektorbudgethilfe ist aus Sicht der
Bundesregierung im Zusammenhang mit Gender wenig geeignet.
11. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen
Parlaments nach einer/einem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für
die Rechte der Frau, um das Monitoring und die Evaluierung der
europäischen Aktivitäten hinsichtlich der Herstellung von
Geschlechtergerechtigkeit und der Frauenförderung in der Entwicklungspolitik zu stärken?
a) Wenn ja, in welcher Form findet diese Unterstützung statt, wenn nein,
warum nicht?
b) Was ist aktueller Stand in Bezug auf die Einsetzung der/des
Sonderbeauftragten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keinerlei Informationen vor.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung den EU-Aktionsplan zur
Gleichstellung und Teilhabe von Frauen in Entwicklungsländern (2010) und dessen
Umsetzung?
Die Bundesregierung begrüßt die Verabschiedung des EU-Gender-
Aktionsplans zur Gleichstellung und Teilhabe von Frauen in Entwicklungsländern
ausdrücklich. Sie hat seit den gleichnamigen RSF von Mai 2007 die Erarbeitung
dieses Aktionsplans gefordert und sich auch an der Erstellung beteiligt. Die
Bundesregierung hat im Sinne der Kohärenz dafür geworben, dass im EU-
Gender-Aktionsplan die Schwerpunkte des deutschen entwicklungspolitischen
Gender-Aktionsplans prominent verankert werden. Die Bundesregierung hat
zum ersten Umsetzungsbericht des Gender-Aktionsplans der EU beigetragen.
Die Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans in den
Kooperationsländern der Europäischen Kommission sollte insbesondere von den EU-
Mitgliedstaaten gefördert und nachgehalten werden.
13. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Evaluierung der
Entwicklungszusammenarbeit der EU im Hinblick auf ihre Wirkungen auf
Gleichberechtigung ein?
Die Bundesregierung begrüßt das Monitoring der EU mit Blick auf die
Umsetzung des Gender-Aktionsplans und die Veröffentlichung des ersten Berichtes,
welcher anhand spezifischer Indikatoren erstellt wurde.
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für die Anwendung der von
OECD entwickelten Gender-Kennungen (policy marker) durch alle
Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission ein, damit ein verbessertes und
transparentes Monitoring möglich wird.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des
Weltentwicklungsberichts 2012 der Weltbank?
Der Weltentwicklungsbericht (WDR) 2012, der sich nicht zuletzt auf Drängen
der Bundesregierung erstmals thematisch dezidiert dem Thema
Gleichberechtigung und Entwicklung widmet, wird von der Bundesregierung sehr begrüßt.
Bundesregierung stimmt der zentralen strategischen Aussage des WDR zu: Die
gleichberechtigte Beteiligung an Entwicklung ist ein Menschenrecht und die
Gleichberechtigung der Geschlechter ist eine wirksame Strategie für
wirtschaftliche Entwicklung und Erreichung der MDGs. Umgekehrt führt Wachstum
jedoch nicht automatisch zu mehr Gleichberechtigung. Ferner begrüßt die
Bundesregierung, dass der WDR die Eigenverantwortung der Partnerländer für
nationale Ansätze für Gleichberechtigung betont und gleichzeitig Optionen
aufzeigt, wie diese Bemühungen von Geberseite unterstützt werden können.
Der WDR deckt sich inhaltlich mit relevanten Strategien des BMZ.
Die Bundesregierung erachtet die Ergebnisse des Berichts als fundiert. Sie
zeigen den weiterhin hohen Handlungsbedarf zur Bekämpfung von
Geschlechterungleichheiten auf. Der Bericht stellt fest, dass Ungleichheit nicht nur gegen
Menschenrechte verstößt, sondern die soziale, politische und ökonomische
Entwicklung von Gesellschaften in fundamentaler Weise behindert. Er zeigt
Bereiche auf, in denen es in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gegeben hat,
wie z. B. im Bereich der Bildung. Er zeigt jedoch auch, dass in vielen
Bereichen Fortschritte bislang ausgeblieben sind: im Bereich der Gesundheit, der
Segregation hinsichtlich ökonomischer Aktivitäten, der Unterschiede im
Einkommen und in Besitztum, sowie der Handlungsfähigkeit im öffentlichen und
privaten Raum. Ausgehend von der Frage, mit welchen Interventionen die
höchsten Entwicklungsgewinne zu erzielen sind, zeigt der Bericht
Handlungsfelder auf, die der dringenden Beachtung bedürfen, u. a. die Minderung von
Ungleichheiten hinsichtlich Humankapital, Einkommen, und öffentlicher
Mitsprache und Teilhabe. Außerdem bestätigt der Bericht die Einschätzung, dass
Maßnahmen und Politiken an ihren gleichstellungspolitischen Auswirkungen
auf den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Mädchen sowie Jungen und
Männern gemessen werden müssen.
a) Inwiefern wird der Fokus des Berichts auf Frauen als
Unternehmerinnen und ökonomische Akteurinnen aus Sicht der Bundesregierung den
multidimensionalen Formen der Benachteiligung von Frauen in
Entwicklungs- und Schwellenländern gerecht?
Aus Sicht der Bundesregierung wird der Weltentwicklungsbericht 2012 den
multidimensionalen Formen der Benachteiligung von Frauen in Entwicklungs-
und Schwellenländer gerecht, weil er ausdrücklich betont, dass die
Gleichberechtigung der Geschlechter ein Menschenrecht darstellt und sich darin die
Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter begründet. Er lässt die
rechtliche, soziale und kulturelle Dimension nicht außer Acht, weil er auf
ökonomische Theorien zurückgreift, um die Ursachen der verschiedenen
Dimensionen von „Gender Ungleichheit“ – unterschiedliche Ausstattung mit Gesundheit,
Bildung und physischen Gütern, unterschiedliche ökonomische Möglichkeiten
und Handlungsfähigkeiten – zu analysieren. Die multidimensionale
Herangehensweise des Berichts spiegelt sich auch in der Analyse wider, die von einer
Interaktion zwischen Märkten, Institutionen (formell und informell) sowie
Haushaltsebene ausgeht. Der WDR stellt richtigerweise fest, dass die
ökonomische Benachteiligung von Frauen dazu beiträgt, andere Formen der
Benachteiligung zu perpetuieren. Eine ökonomische Benachteiligung von Frauen hat so
mehrfach negative Wirkungen: Sie verstößt gegen das Menschenrecht von
Frauen, sich frei zu entfalten; sie verhindert die Erreichung vieler
Entwicklungsziele wie z. B. die Entwicklung von Kindern und die Qualität von sozialen
und politischen Institutionen; und sie blockiert ökonomische Entwicklung, in
dem sie wichtige ökonomische Potentiale ungenutzt lässt. Indem der Bericht
Frauen als ökonomische Akteurinnen und Unternehmerinnen in den
Mittelpunkt stellt, wird ein besonderes Augenmerk auf die wirtschaftlichen Rechte
der Frau gelegt. Dies steht im Einklang mit dem Konzept „Menschenrechte in
der deutschen Entwicklungspolitik“ des BMZ, welches den Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)
ausdrücklich als Referenzrahmen benennt.
b) Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, auf die im
Weltentwicklungsbericht 2012 der Weltbank identifizierten Herausforderungen zu
reagieren?
Die Empfehlungen des Weltentwicklungsberichtes werden durch die
Bundesregierung bereits umgesetzt. Der Weltentwicklungsbericht ist inhaltlich konform
mit den relevanten Strategien und Konzepten des BMZ (z. B. dem
Menschenrechtskonzept 2011, dem Gender-Aktionsplan 2009 bis 2012 und dem
Strategiepapier für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft 2011). Insbesondere im
Rahmen der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft wird die
Gleichberechtigung der Geschlechter in verschiedenen Bereichen gefördert. Die
Bundesregierung wird sich zukünftig darauf konzentrieren, die Umsetzung der
Empfehlungen des Weltentwicklungsberichtes noch gezielter von der Weltbank
einzufordern.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des 2010 von der
Independent Evaluation Group (IEG) der Weltbankgruppe verfassten Berichts
„An evaluation of World Bank support 2002–2008, Gender and
Development“?
Die Bundesregierung setzte sich seit Jahren für eine stärkere Berücksichtigung
des Gender-Themas im Kerngeschäft der Bank („mainstreaming“) ein, u. a. im
Rahmen des 2007 initiierten, von DEU mitfinanzierten „Gender Action Plan“.
Die IEG-Evaluierung, die zwar einige Fortschritte, aber auch diverse
Schwachstellen bei der Umsetzung der „Gender-Mainstreaming-Strategie“ der Weltbank
identifiziert hat, wurde von der Bundesregierung als ein wichtiger Impuls für
die notwendige Debatte bezüglich besserer Verankerung von Gender-
Mainstreaming begrüßt.
a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung innerhalb der
Weltbankgruppe dafür ein, die identifizierten Schwächen, insbesondere im
Hinblick auf die oftmals mangelnde Verankerung von Gender-Aspekten
in den Country Assistance Strategies und bei der Kreditvergabe, zu
beheben?
Gemeinsam mit anderen Anteilseignern der Bank überwacht die
Bundesregierung in der laufenden Arbeit des Direktoriums sorgfältig, dass das
Weltbankmanagement die eigenen Bankvorgaben, Länderunterstützungsstrategien
(Country Assistance Strategies – CAS) auf spezifische Gender-Analysen zu
stützen und im Dialog mit den Partnern Konsequenzen für die Programmierung
zu ziehen, umsetzt. Ebenso setzt sich die Bundesregierung für eine stetige
Veranschlagung angemessener Verwaltungsmittel für Gender-Maßnahmen in der
Bank ein. Die Implikationen, die sich aus dem WDR 2012 für die Arbeit der
Weltbank ableiten lassen (und viele Punkte aus IEG-Evaluierung abdecken)
werden Anfang 2012 im Direktorium diskutiert. Bundesregierung wird
gemeinsam mit anderen Anteilseignern fortlaufend eine konsequente Umsetzung
einfordern und hat sich auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass der
Umsetzungsstand im Rahmen der Jahrestagung 2012 prominent beleuchtet wird.
b) Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung seit der
Veröffentlichung des IEG-Berichts erzielt?
Nicht zuletzt der Anfang 2011 veröffentlichte Fortschrittsbericht des „Gender
Action Plan“ hat verdeutlicht, dass die Bank mittlerweile bei ihren Vorhaben
Gender-Fragen in viel größerem Maße mitdenkt. Herausforderungen bleiben
jedoch weiterhin bestehen. Ein weiterer Fortschritt ist, dass es auf Drängen u. a.
der Bundesregierung gelungen ist, Gender als „special theme“ bei der
Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) 16. Wiederauffüllung zu verankern.
Im Rahmen der Wirkungsagenda wurde erreicht, dass ein umfassendes Set
an Gender-Indikatoren sowohl im IDA-Results-Measurement-System als auch
in der übergreifenden „Corporate Scorecard“ festgeschrieben wurde, so dass
zukünftig Fortschritte besser gemessen werden können. Allerdings ist hierzu
auch eine Verbesserung der nach Geschlechtern differenzierten Datenlage
notwendig.
16. Durch welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im UN-Bericht
zu Ungleichheit von Frauen im ländlichen Raum (Gender dimensions of
agricultural and rural employment: Differentiated Pathways out of
poverty) genannten Forderungen nach Zugang zu Bildung und
Ausbildung, Krediten und Märkten, technischer Unterstützung und
Arbeitnehmerrechten und insbesondere einen sicheren Zugang zu Land und Besitz
sowie die Möglichkeit, gleichberechtigt in Bauernverbänden
mitzuwirken, um (bitte aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der
Welternährungsausschuss der Vereinten Nationen (VN) auf seiner Sitzung im Oktober 2011
eine Reihe von Beschlüssen gefasst hat, die die Ungleichheit von Frauen im
ländlichen Raum adressieren. Hierzu gehören u. a. die Forderung an die
Mitgliedstaaten, für einen gleichberechtigten Zugang von Frauen zu
Gesundheitsversorgung, Bildung, Finanzmitteln und Agrartechnik, Zugang zu Land, Wasser und
anderen natürlichen Ressourcen zu sorgen, Frauen gleichberechtigte Teilhabe an
Entscheidungen zu ermöglichen, gleiche Erbschafts- und Eigentums- und
Besitzrechte zu schaffen und insbesondere die Ernährungssituation von Frauen und
Kindern zu verbessern (siehe im Einzelnen
www.fao.org/cfs/cfs-home/cfs-37/en/,
dort der Final Report Ziffern 30 bis 44).
Um die genannten Forderungen des UN-Berichts umzusetzen, bedient sich die
Bundesregierung in der Bildungsförderung vielfältiger Instrumente:
– Sektorberatung wie z. B. Gender-Mainstreaming in der Sektorpolitik,
Formulierung und Durchsetzung einer Gender-Strategie im Rahmen von
Sektorprogrammen.
– Gendersensible Finanzierungsmodalitäten wie z. B. Gender-Responsive-
Budgeting.
– Förderung des Einsatzes von mehr qualifizierten Lehrerinnen sowie
Schulung in gendersensiblen Lehrmethoden.
– Förderung auf der Ebene der Gemeinden und des Schulumfelds wie z. B.
Stärkung von Frauen im Rahmen der Elternvereine.
– Infrastrukturmaßnahmen: mädchengerechte Ausstattung von Schulen.
Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der ökonomischen Situation
von Frauen im ländlichen Raum umfassen Finanzdienstleistungen (Sparen,
Versicherungen, Kredit und Zahlungsverkehr). Frauen stellen häufig,
insbesondere in Asien, einen Großteil der Kunden von Mikrofinanzinstitutionen (z. B.
Indien 90 Prozent, Thailand 60 Prozent) dar. Nachhaltiger Zugang zu
Finanzdienstleistungen für Frauen ermöglicht ihnen Investitionen in produktive
Ressourcen, die Absicherung vor externen Schocks und eine Einkommensglättung,
wodurch sich ihre wirtschaftliche und soziale Position entscheidend verbessern
können. In diesem Zusammenhang spielt auch die finanzielle Grundbildung im
Sinne eines „Responsible Finance“-Ansatzes eine wichtige Rolle. Allerdings ist
Mikrofinanzierung nur ein Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung von
Frauen.
Im Rahmen seines bilateralen Kooperationsprogramms führt das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
nachfrageorientierte Politikberatungs- und Wirtschaftskooperationsprojekte zum
Aufbau einer leistungsfähigen Agrar- und Ernährungsverwaltung sowie -
wirtschaft durch. Im BMELV-Kooperationsprojekt „Äthiopisch-Deutsches Agrar-
Weiterbildungszentrum“ (ATC) sind folgende geschlechterspezifische
Zielsetzungen festgelegt:
● Mindestens 50 Prozent der ausgebildeten Bauern (davon mindestens 20
Prozent Frauen) wenden die durch das ATC vermittelten pflanzenbaulichen
Produktionsverfahren in professioneller und umweltfreundlicher Weise an.
● Mindestens 50 Prozent der ausgebildeten Maschinenführer (davon
mindestens 10 Prozent Frauen) nutzen und warten die Landmaschinen professionell
gemäß der durch das ATC vermittelten Weise.
● Mindestens 50 Prozent der ausgebildeten Betriebsführer und
marktorientierten Bauern (davon mindestens 20 Prozent Frauen) wenden Buchführung und
Betriebsplanungsmethoden an.
17. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Äußerung von Antonie de Jong,
bei UN WOMEN zuständig für die Beiträge der Mitgliedsländer: „Der
deutsche Beitrag für UN Women passt nicht zusammen mit der
Führungsrolle, die Deutschland in den Vereinten Nationen übernimmt oder
mit der Bedeutung, die Deutschland Geschlechtergleichstellung und
Frauenförderung zumisst. Wir hätten uns von Deutschland hinten eine
Null mehr erhofft“ (Zitat: DIE WELT, „Unterfinanzierte Frauen“ vom
11. August 2011) im Hinblick darauf, dass Deutschland in diesem Jahr
lediglich einen Beitrag von 818 000 Euro an UN WOMEN zugesagt hat?
UN Women finanziert sich zu einem geringen Anteil aus dem regulären
Haushalt der Vereinten Nationen, zu dem die Bundesregierung über sog.
Pflichtbeiträge (assessed contributions) beiträgt. Der wesentliche Teil des Haushalts von
UN Women wird für die Finanzierung der operativen Aufgaben aus
freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Die Bundesregierung hat
beschlossen, den bisher ausgezahlten Beitrag an den Kernhaushalt im Jahr 2011
von 818 000 Euro um 311 922,31 Euro zu erhöhen. Damit wird der Beitrag an
den Kernhaushalt von UN Women im Jahr 2011 1 129 922,31 Mio. Euro
betragen. Die Bundesregierung fördert UN Women neben den regulären Beiträgen
an die Vereinten Nationen und dem Beitrag an den regulären Haushalt durch
Bezuschussung konkreter Projekte und Programme in den Partnerländern. Aus
dem Haushalt des BMZ wurden dafür 2011 Mittel in Höhe von 615 982,75
Euro verausgabt.
18. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass sie an UN WOMEN
einen Beitrag in Höhe von lediglich 818 000 Euro überwiesen hat, was
der Höhe des deutschen Beitrags an die Vorgängerorganisation UNIFEM
entspricht, während andere Staaten wie etwa Schweden ihre
Beitragszahlungen an UN WOMEN im Vergleich zur Vorgängerorganisation UNI-
FEM mehr als verdoppelt haben, vor dem Hintergrund, dass Deutschland
bei der Gründung von UN WOMEN angekündigt hatte, engagiert daran
mitzuwirken, die Mission von UN WOMEN zu erfüllen?
Wie in der Antwort zu Frage 17 dargelegt, hat das BMZ 2011 rund 1,75 Mio.
Euro an UN Women überwiesen. Die Höhe der Beiträge an UN Women liegt in
der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates. Die Höhe der deutschen
Beiträge an UN Women in den kommenden Jahren bleibt künftigen
Bundeshaushalten vorbehalten.
19. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf eine
geschlechtersensible Finanzsystementwicklung, insbesondere im Hinblick
auf einen erleichterten Zugang von Frauen zu Krediten und
Mikrofinanzdienstleistungen, und welche Vorhaben werden in diesem Bereich
umgesetzt (bitte nach Ansätzen, Vorhaben, Jahren und Volumen
aufschlüsseln)?
Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ist nicht ohne den
gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen möglich. Daher
unterstützt die deutsche Bundesregierung ihre Partner dabei, stabile, transparente
und inklusive (Mikro-)Finanzsysteme aufzubauen. Ziel ist es, Kredit- und
Finanzsysteme so zu gestalten, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen
haben, von ihnen zu profitieren und dass diese in das lokale wie internationale
Finanzsystem integriert sind, um nach Abschluss der EZ-Maßnahme nachhaltig
operieren zu können. Die Bundesregierung fördert aktiv
Mikrofinanzinstitutionen (MFI), deren Kunden in der Regel überwiegend Frauen sind (siehe Antwort
zu Frage 16). Deutschland stellt jährlich knapp 145 Mio. Euro an neuen
Zusagen aus dem Bundeshaushalt für Mikrofinanzierung zur Verfügung und ist
derzeit in über 70 Ländern mit mehr als 200 Projekten und Programmen tätig. Die
überwiegende Mehrzahl dieser Programme entfaltet gender-relevante Effekte.
Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) können mit den 2010
angestoßenen Mikrofinanzvorhaben 4,6 Millionen Menschen in
Entwicklungsländern erreicht werden, davon schätzungsweise 2,8 Millionen Frauen (rd. 61
Prozent). Eine Vielzahl von Projekten des BMZ zielt besonders darauf ab, armen
Frauen in ländlichen Gebieten Zugang zu Finanzdienstleistungen zu
ermöglichen (siehe Bundestagsdrucksache 17/2680). In diesem Kontext leistet die
Mitgliedschaft von Frauen in Mikrofinanzselbsthilfegruppen einen
wesentlichen Beitrag zu ihrem „Empowerment“. In Uganda, Laos (mit der Lao
Women’s Union) oder in Vietnam (mit Vietnam Women’s Union) ist die
Bundesregierung beispielsweise insbesondere in extrem armen ländlichen
Regionen aktiv. Unter Nutzung von lokalen Strukturen durch Finanzierung, Beratung
und Schulung wird hier eine unmittelbare Verbesserung der sozialen und
ökonomischen Rolle von Frauen angestrebt. Überregional unterstützt die
Bundesregierung das weltweite Netzwerk „Women’s World Banking“
(
www.swwb.org), dessen Ziel es ist, Zugang von Frauen zu
Finanzdienstleistungen zu verbessern. Die Arbeit von „Women’s World Banking“ zielt darauf
ab, durch gezielte Nachfrageanalysen die spezifischen Bedürfnisse von Frauen
zu bestimmen, um daraufhin in Kooperation mit Mikrofinanzinstitutionen
entsprechend angepasste Produkte zu entwickeln. Weiterhin setzt sich die
Bundesregierung auf internationaler Ebene beispielsweise im Rahmen der G20-
Partnerschaft für finanzielle Inklusion gezielt für die Verbesserung des Zugangs zu
Finanzdienstleistungen für von Frauen geführte Unternehmen ein.
Maßnahmen einer geschlechtersensiblen Finanzsystementwicklung müssen
einhergehen mit Reformprozessen bei Land- und Besitzrechten sowie der
Erarbeitung genderspezifischer Finanzprodukte. Darüber hinaus werden solche
Maßnahmen durch gezielte Beiträge zur Privatwirtschaftsförderung, zur
Förderung finanzieller Grundbildung sowie unternehmerischer
Qualifizierungsprogramme ergänzt. Ausgewählte laufende Vorhaben der EZ zum Bereich
gendersensible Finanzsystementwicklung (Kredite, Mikrofinanzdienstleistungen) sind
in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
20. In welchen Ländern unterstützt die Bundesregierung Reformen des Land-
und Besitzrechts sowie des Ausbaus von Kataster- und Grundbuchwesen,
um die Benachteiligung von Frauen zu beenden (bitte nach Ländern,
Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?
In den folgenden Ländern unterstützt die Bundesregierung Reformen des Land-
und Besitzrechts sowie des Ausbaus von Kataster- und Grundbuchwesen, um
die Benachteiligung von Frauen zu beenden.
Projektbezeichnung Land Zusage (Euro)
Verbesserung der Rahmenbedingungen im
Privat- und Mikrofinanzsektor
Mosambik 7 405 737
Ländliche Finanzinstitutionen Indien 12 500 000
Kreditlinie für den dörflichen
Kleingewerbesektor NABARD X (Begleitmaßnahme)
Indien 1 200 000
Programm Entwicklung des Finanzsektors,
Komponente 2 „Verbesserung des Zugangs
zu Finanzdienstleistungsprogrammen für
Frauen“ (Mai 2011 – September 2012)
Uganda 20 469 732
Reform des ländlichen Finanzwesens Ukraine 4 023 958
Reform der öffentlichen Finanzsysteme Kosovo 2 500 000
Förderung von Mikrofinanzdienstleistungen
im ländlichen Raum „Access to Finance for
the Poor“
Laos 6 247 693
2009 36 559 MENA-Regionalfonds für
KKMU-Finanzierung
MENA-Raum 8 000 000
2005 65 556 Mikrofinanzierung II
(KfW-Treuhandmittel)
Ghana 420 000
2006 66 503 Programm
Beschäftigungsförderung für Jugendliche im städtischen Raum
Senegal 4 000 000
2009 65 715 Schwerpunktprogramm
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung,
Komponente Ländliches Finanzwesen
Kirgisistan 7 000 000
21. Welche Veränderungen gegenüber der im März 2011 vorgestellten
Bildungsstrategie hat das BMZ im Hinblick auf das fehlende eigenständige
Ziel „Mädchen- und Frauenförderung“ und die fehlende
Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen in der Strategie eingeleitet?
Entsprechend der Rückmeldungen zahlreicher Partner des BMZ während der
öffentlichen Konsultationsphase zur Bildungsstrategie wird das Thema
„Mädchen- und Frauenförderung“ in der überarbeiteten Fassung der Strategie
deutlich stärker hervorgehoben werden. Um welche Veränderungen es sich
gegenüber dem im März 2011 vorgestellten Entwurf im Einzelnen handelt, kann erst
nach Veröffentlichung der Strategie durch das BMZ benannt werden.
a) Wie wird das BMZ gewährleisten, dass eine angemessene
frauenspezifische Förderung verankert und umgesetzt wird?
Deutschland und somit das BMZ hat sich dazu verpflichtet, auf Grundlage der
OECD/DAC-Kennungen, die auch die Gleichberechtigung der Geschlechter als
Querschnittsthema beinhalten, alle Maßnahmen der EZ auf eine Gender-
Ausrichtung zu überprüfen und zu programmieren.
65 Prozent aller BMZ geförderten Maßnahmen im Jahr 2010 enthalten ein
Nebenziel zur Gleichberechtigung der Geschlechter. In 13 Prozent aller Fälle
ist die Gleichberechtigung der Geschlechter als Hauptziel der Maßnahme
verankert.
b) Welche Vorhaben plant das BMZ in der Implementierung der
Strategie im Bereich des Zugangs und der Stärkung von Mädchen und
Frauen im Bildungssektor bzw. welche Vorhaben werden bereits
Land Vorhaben Voraussichtliche
Gesamtlaufzeit
Volumen
Kambodscha Beitrag zur Sicherung der Landrechte 17. 2. 2011 –
28. 2. 2013
5 423 330 Euro
Kosovo Kommunales Landmanagement/Kataster 22. 11. 2010 –
31. 12. 2013
2 500 000 Euro
Laos Landmanagement und Landregistrierung in der
DVR Laos
10. 6. 2005 –
31. 12. 2011
3 800 000 Euro
Laos Programm ländliche Entwicklung von
Armutsregionen in Laos
5. 1. 2010 –
31. 12. 2013
6 000 000 Euro
Mongolei Aufbau eines Fiskalkatasterwesens/
Landmanagement
27. 9. 2004 –
30. 6. 2012
3 811 287 Euro
Montenegro Kommunales Landmanagement 16. 10. 2003 –
31. 12. 2011
6 279 499 Euro
Namibia Unterstützung der Landreform 23. 1. 2003 –
30. 9. 2013
11 365 702 Euro
Namibia Land Management/IS Projekt 15. 2. 2010 –
30. 4. 2014
6 600 460 Euro
Philippinen Konfliktsensible Ressourcen- und
Vermögensverwaltung
30. 7. 2010 –
31. 12. 2014
7 240 000 Euro
Serbien Stärkung des kommunalen Landmanagements 2. 12. 2009 –
31. 12. 2012
3 000 000 Euro
überregional Sektorvorhaben Bodenpolitik und
Landmanagement
25. 2. 2000 –
31. 5. 2014
7 191 916 Euro
durchgeführt (bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren
aufschlüsseln)?
Fast alle laufenden Vorhaben der technischen und finanziellen Zusammenarbeit
sind aufgrund der Tatsache, dass Gleichberechtigung der Geschlechter als
Querschnittsthema verankert ist, gendersensibel ausgerichtet. Um Zugang und
Stärkung von Mädchen und Frauen im Bildungssektor zu gewährleisten,
bedient sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit vielfältiger Instrumente
und unterstützt diese durch Fortbildung von Fach- und Führungskräften zu
Genderthemen, durch die Finanzierung von Ausbildungsmöglichkeiten für
Lehrerinnen, durch die Entwicklung gendersensibler Lehr- und
Lernmaterialien, durch Stärkung von Frauen im Rahmen von Elternvereinen sowie durch
mädchengerechte Infrastrukturmaßnahmen.
Auch in der weiteren Planung ist dem BMZ die Förderung des Zugangs und die
Stärkung von Mädchen und Frauen im Bildungssektor ein wichtiges Anliegen.
Systematisch werden alle BMZ-Vorhaben auf eine mögliche
Genderausrichtung geprüft und programmiert.
22. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung – bilateral und multilateral – für
den verstärkten Zugang von Mädchen und Frauen zu Sekundär- und
Tertiärbildung ein (bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren
aufschlüsseln)?
Besonders wichtig ist die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und
Mädchenförderung im Sekundar- und tertiären Bereich, da die Herausforderungen
dort besonders groß sind. Daher wird das BMZ die Förderung dieser
Bildungsbereiche verstärkt unterstützen. Dies gilt auch für das multilaterale Engagement
des BMZ, in dem die Beförderung dieser Themenbereiche eine wichtige
Angelegenheit darstellt.
23. Welche frauenspezifischen Belange sind aus Sicht der Bundesregierung
beim Auf- und Ausbau erneuerbarer Energien in Entwicklungs- und
Schwellenländern zu berücksichtigen, und inwiefern gewährleistet die
Bundesregierung, dass Frauen Zugang zu erneuerbaren Energien
erhalten?
Zu berücksichtigende frauenspezifische Belange sind Zeitersparnis,
Gesundheitsaspekte, Informationen über erneuerbare Energien und Zugang zu den
Technologien erneuerbarer Energien sowie die Rolle von Frauen als
Produzentinnen von Energie (Möglichkeit eines Einkommens).
Konkrete Probleme ergeben sich für Frauen durch den hohen Zeitbedarf für das
Sammeln von Holz für Koch- und Heizzwecke, durch fehlende
Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten, unzureichenden Zugang zu Bildung
oder fehlende Beleuchtung mit Implikation für die Sicherheit im öffentlichen
Raum. Programme der Bundesregierung im Energiesektor setzen an diesen
Punkten an. Dies geschieht durch die Ausweitung des Übertragungs- und
Verteilnetzes und durch Anschluss der städtischen Randgebiete bzw. ländlicher
Zentren.
In kleinerem Umfang sind Frauen auch „Produzenten“ von Energie. Hier
fördert die Bundesregierung durch die EZ Frauen im Bereich erneuerbarer
Energien unter anderem durch die Installation dezentraler Systeme (Solar Home
Systeme) oder auch durch die Implementierung von Biogas- und
Herdprogramme für Kochzwecke.
Bei der Planung großer Energieinfrastrukturvorhaben müssen Frauen stärker
eingebunden werden. Bisher wirken sie aufgrund ihrer schwachen
gesellschaftlichen Position selten bei Entscheidungen mit, wie viel und wofür Energie
verwendet wird.
Die deutsche EZ berücksichtigt die speziellen Belange der Frauen z. B. durch
die Durchführung von Gender-Analysen bei der Planung der Maßnahmen,
Einbindung von Frauen als Konsumentinnen und Unternehmerinnen in
zielgruppennahen Vorhaben und durch Trainingsprogramme, die Frauen befähigen,
dezentrale Energiesysteme zu unterhalten und in der Energiepolitik
mitzuentscheiden.
Im Bereich Kocheenergie unterstützt die Bundesregierung als
Gründungsmitglied die „Global Alliance for Clean Cook stoves“ die sich zum Ziel gesetzt hat,
global die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass bis 2020 100 Millionen
weitere Haushalte Zugang zu sauberer Kochenergie erhalten. Neben der
Unterstützung der Allianz trägt die Bundesregierung im Rahmen bilateraler EZ-
Vorhaben sowie durch das gemeinsam mit weiteren europäischen Gebern
finanzierte globale TZ-Programm „Energising Development“ zur Verbreitung
sauberer Kochtechnologien bei. Allein durch dieses Programm haben im Jahr 2010
1,8 Millionen Menschen Zugang zu sauberer Kochenergie erhalten.
Moderne Energietechnologie bergen für Frauen vielfältige Potentiale. Sie
schonen Ressourcen, sind klimafreundlich und schützen die Gesundheit. Nicht
zuletzt ermöglichen sie aber auch Zeitersparnisse, welche Frauen für Aus- und
Fortbildung, politische Teilhabe und einkommensgenerierende Maßnahmen
nutzen können.
24. Welche geschlechtsspezifischen Herausforderungen, die sich durch den
Klimawandel ergeben, sieht das BMZ als am dringlichsten an?
Frauen müssen in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und damit
auch in Projekte zur Ländlichen Entwicklung/Landwirtschaft einbezogen
werden, um mehrfache Diskriminierungen zu vermeiden.
a) Welche Strategien zur Umsetzung einer geschlechtsspezifischen
Unterstützung wurden bisher erarbeitet?
Die Informationslage wurde verbessert, indem Wissen über die Folgen des
Klimawandels für Frauen im ländlichen Raum aufbereitet wurde (Studie
„Anpassung an den Klimawandel aus Geschlechterperspektive“) und Wissen
weitergegeben wurde (Fact Sheet Umwelt/Klimawandel – Reihe „Gleichberechtigung
konkret“). Außerdem hat das BMZ ein Fachgespräch zu Gender und
Klimawandel (November 2009) sowie ein Side event im Juni 2011 zu „Gender and
Mitigation – Chances for sustainable development“ am Rande der UN-Klima-
Konferenzen in Bonn initiiert. Ferner hat das BMZ im GEF-Anpassungsfonds
(GEF: Globale Umweltfazilität) Gender-Aspekte verankert.
b) In welchem Rahmen und in welchen Ländern werden diese umgesetzt
(bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt beispielsweise seit 2010 das Vorhaben der
Nichtregierungsorganisation gendercc – women for climate justice „Gender
and Climate: Raising Awareness, Building Capacity, and Influencing Policy in
South Africa“ mit 200 000 Euro für eine Dauer von zwei Jahren.
c) Wie werden Frauen in Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel, etwa Ressourcenmanagement oder Entwicklung innovativer
Anbaumethoden, einbezogen?
Im Rahmen von Wasser- und Abwassermaßnahmen, wie z. B. in Jordanien,
zielt die deutsche Entwicklungspolitik darauf ab, dass Wasser effizienter
verteilt wird und gereinigte Abwässer in der Landwirtschaft genutzt werden.
Regionale Klimaprojektionen gehen von rückläufigen Niederschlägen aus. Neben
Maßnahmen wie einem Masterplan zur Bewirtschaftung der knappen
Ressourcen in den einzelnen Gouvernaten und der Erhöhung der Frischwassermenge
pro Haushalt, sowie der Reduktion von Wasserverlusten durch die
Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, werden auch Frauen als Multiplikatorinnen
beschäftigt, die in der Initiative „Water Wise Women“ den sparsamen Umgang
mit Wasser in tausenden Haushalten verbreiten.
d) Durch welche Instrumente und Maßnahmen wirkt die
Bundesregierung darauf hin, dass in Programmen, die den negativen Folgen des
Klimawandels entgegenwirken sollen, die Bedürfnisse von Frauen
verstärkt berücksichtigt werden (bitte nach Ländern und Aktivität
aufschlüsseln)?
Die geschlechtersensible und differenzierte Vulnerabilitätsanalyse sowie eine
entsprechende Beteiligung von Betroffenen ist Grundlage für die Entwicklung
von allen Maßnahmen. Hinzu kommen geeignete qualitative und – wo möglich –
quantitative, geschlechterdifferenzierte Darstellungen von Klimarisiken/-
potenzialen (Wirkungszusammenhänge) und den Bedürfnissen besonders gefährdeter
Gruppen. Auf dieser Basis können Anpassungsmaßnahmen so identifiziert,
bewertet und ausgestaltet werden, dass sie die Bedürfnisse gerade von Frauen und
Mädchen gezielt beantworten.
e) Welche Konzepte einer frauenfreundlichen Klimafinanzierung
verfolgt die Bundesregierung, und inwiefern setzt sie sich auf
internationaler Ebene dafür ein?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Prioritäten des
Entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplans des BMZ für eine Berücksichtigung der
Gender-Dimensionen z. B. bei den Klimainvestitionsfonds, einer der größten
Klimafinanzierer, ein. Hier hat sie es nicht nur gemeinsam mit anderen
Ausschussmitgliedern wie z. B. Kanada erreicht, dass die Programme im
Anpassungsbereich jeweils unter Gendergesichtspunkten erarbeitet, ihre Wirkung
mittels eigener Indikatoren gemessen wird, sowie die Beteiligung von lokalen
Frauengruppen aktiv unterstützt wird. Darüber hinaus hat sie gemeinsam mit
UN Women und IUCN Veranstaltungen beim letzten Partnership Forum 2011
in Kapstadt und den UN-Klima-Konferenzen in Bonn zum Thema „Gender &
Mitigation“ durchgeführt, deren Ergebnisse u. a. zu Änderungen der
„Governance-Strukturen“ der Klimainvestitionsfonds geführt haben. Die
Zusammenarbeit mit den multilateralen Banken zu diesem Themenkomplex soll in
Zukunft noch intensiviert werden.
25. In welcher Form und in welchen Partnerländern soll das Engagement
gegen weibliche Genitalverstümmelung intensiviert und regional
ausgeweitet werden, wie im entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan
angekündigt (bitte nach Ländern, Vorhaben, Projekten, Volumen und Jahren
aufschlüsseln)?
Der entwicklungspolitische Gender-Aktionsplan erschien im Februar 2009.
Mittlerweile fördert die Bundesregierung sektorale und überregionale Vorhaben
in Äthiopien, Ägypten, Benin, Burkina Faso, Guinea, Kenia, Mali,
Mauretanien, Nigeria und Sierra Leone. Die Bundesregierung fördert zunehmend einen
ganzheitlichen Ansatz zur Überwindung von FGM. Aufklärung,
Sensibilisierung und Dialog werden kombiniert mit einer nachhaltigen Stärkung der
Leistungsfähigkeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen sowie mit
Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene.
In allen Prävalenzländern thematisiert die Bundesregierung weibliche
Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation) im Rahmen des
Politikdialoges. Für FGM zugesagte Mittel werden im Protokoll der
Regierungsverhandlungen dokumentiert und sind Teil des Verhandlungsergebnisses. Für den
Zeitraum 2011 bis 2014 wird die Bundesregierung die Förderung laufender
Vorhaben mit einer Gesamtsumme von 4,3 Mio. Euro (inkl. Förderung von
Vorhaben privater Träger) fortsetzen.
Bei den RV 2011 in Äthiopien wurde 1 Mio. Euro für ein bilaterales Projekt
zugesagt. Dieses Vorhaben knüpft an Erfahrungen eines früheren Projekts an. Es
wird äthiopische Nichtregierungsorganisationen dabei unterstützen, die zur
Überwindung der Genitalverstümmelung nötige Veränderung sozialer
Konventionen zu beschleunigen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung seit 2011 im thematischen
Kontext „Gute Regierungsführung“ eine FGM-Komponente in Kooperation
mit der Afrikanischen Union. Durch Aufbau und Zulieferung von
aufbereitetem Wissen und Erfahrungen durch die überregionalen Vorhaben an das
AU-Programm wird eine Komplementarität zwischen Aktivitäten auf
Länderebene und der kontinentalen Ebene hergestellt (Budget: 1,5 Mio. Euro).
Zur Erzielung von Breitenwirkung in afrikanischen Kooperationsländern
fördert die Bundesregierung die Integration von Maßnahmen zur Beendigung von
FGM im Rahmen in den Sektoren Gesundheit, Bildung und gute
Regierungsführung. Dies erfordert langfristige Strategien, die auf gesellschaftlichen
Wandel abzielen. Ansätze, die vor allem die lokale Ebene ansprechen, wie der
Generationendialog, werden gezielt mit Organisationsentwicklung,
Netzwerkbildung und Politikberatung auf nationaler Ebene – etwa Beratung der
Partnerregierung bei der Ausarbeitung eines nationalen Gesetzes gegen FGM –
kombiniert. Durch Integration der Thematik in Programme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sowie durch Kooperation mit internationalen
(Nichtregierungs-)Organisationen tragen die Vorhaben dazu bei, die in den
vergangenen Jahren erarbeiteten Leistungspakete für Veränderungsprozesse zur
Überwindung von FGM breitenwirksam zu erweitern, zu konsolidieren sowie
die Wirksamkeit der Leistungen durch angemessene institutionelle
Verankerung zu sichern.
26. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung aktiv, um die
reproduktive Gesundheit von Frauen im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, und gibt es konkrete Projekte, die Themen
wie Verhütung oder Zugang zu sicheren
Schwangerschaftsabbruchmethoden unterstützen (bitte nach Ländern, Vorhaben, Projekten, Volumen und
Jahren aufschlüsseln)?
Die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte gehört
zu den Schwerpunkten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im
Gesundheitssektor. Das BMZ hat zum weiteren Ausbau der Aktivitäten in diesem
Bereich 2011 eine „Initiative zur selbstbestimmten Familienplanung und
Müttergesundheit“ ins Leben gerufen (BMZ-Initiative Selbstbestimmte
Familienplanung und Müttergesundheit, Mai 2011), die u. a. die Verdoppelung der
finanziellen Zusagen der deutschen bilateralen EZ im Vergleich zum Jahr 2008
vorsieht.
Darüber hinaus sind Komponenten zur Förderung der reproduktiven
Gesundheit und Rechte in vielen umfassenden Gesundheitsprogrammen der bilateralen
EZ enthalten, die aber statistisch nicht einzeln ausweisbar sind.
Konkrete Beispiele: In Indonesien spielt die reproduktive Gesundheit im
Rahmen des Vorhabens „Stärkung von Frauenrechten“ (Laufzeit: 11/2009 bis
12/2012, Volumen 1 190 000 Euro) eine mittelbare Rolle, insofern es um die
Anhebung des Ehefähigkeitsalters im Rahmen der Reform des Eherechts geht.
Steigende Zahlen von Teenagerschwangerschaften sind auf mangelndes Wissen
bei Jugendlichen sowie beschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln
zurückzuführen. Jugendlichen wird ein verbesserter Zugang zu reproduktiven
Gesundheitsleistungen empfohlen. Auch in Kambodscha unterstützt die
Bundesregierung die Verbesserung der reproduktiven Gesundheit von Frauen durch das
Programm „Soziale Absicherung im Krankheitsfall in Kambodscha“ (Laufzeit
07/2011 bis 6/2014, Volumen 4,25 Mio. Euro). Die Themen Verhütung und
sicherer Schwangerschaftsabbruch werden derzeit durch die Finanzielle
Zusammenarbeit bearbeitet (1/2010 bis 12/2012, 5 Mio. Euro).
27. Welche Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben
eine eigene Genderstrategie (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Folgende Kooperationsländer verfügen über eine Gender-Strategie bzw.
Nationale Gender-Aktionspläne (siehe unten stehende Tabelle):
L
an
d
G
en
de
rs
tr
at
eg
ie
(
ja
/n
ei
n)
T
it
el
d
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S
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g
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G
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un
g
de
r
A
us
w
er
tu
ng
z
w
.
20
06
-2
01
1
GGI 2006 Ranking
2006 (aus
134
Ländern)
GGI 2011 Ranking
2011
(aus 135
Ländern)
Äthiopien ja National Action Plan for
Gender Equality
0,5946 100 0,6136 116 0,0189
Afghanistan ja The National Action Plan
for the Women of
Afghanistan
-- -- -- -- --
Ägypten ne
in
0,5786 109 0,5933 123 0,0148
Albanien ja National Strategy for
Gender Equality and against
Domestic Violence and the
Action Plan
0,6607 61 0,6748 78 0,0140
Bangladesch ja National Women s
Development Policy
0,6270 91 0,6812 69 0,0542
Benin ja National Policy for Gender
Promotion
0,5832 128 0,5780 110 0,0052
Bolivien ja National Plan for Gender
Equity; the Poverty
Reduction Program With
Relation to Women and the
National Plan for the
Prevention and Eradication
of Violence
0,6335 87 0,6862 62 0,0527
Bosnien und
Herzegowina
ne
in
Das Land hat zwar keine
Genderstrategie aber ein
umfassendes
Gleichberechtigungsgesetz,
welche von „The Gender
Equality Commission“
gemonitort wird.
-- -- -- -- --
Brasilien ne
in
Keine zentrale Strategie;
diverse sektorale Strategien
zu Gender vorhanden.
0,6543 67 0,6679 82 0,0136
Burkina Faso ja Document de politique
nationale genre
0,5854 104 0,6153 115 0,0299
Burundi ne
in
-- -- 0.7270 24 --
China ja National Program on the
Development of Chinese
Women and Children
0,6561 63 0,6866 61 0,0305
Demokratische
Republik Kongo
ne
in
-- -- -- -- --
Ecuador ne
in
Diverse Pläne vorhanden.
Allgemeine
Gleichberechtigungskonzep
t 2009 ausgelaufen.
0,6433 82 0,7035 45 0,0602
El Salvador ja National Policy for Women
+ regelmäßige Aktionspläne
0,6837 39 0,6567 94 -0,0270
Georgien ja National Action Plan for
Implementation of Gender
Equality
0,6700 54 0,6624 86 -0,0076
Ghana ja National Gender and
Children Policy
0,6653 58 0,6811 70 0,0158
Guatemala ja National Women’s Strategy
2007 - 2016
0,6067 95 0,6229 112 0,0162
Honduras ja National Plan on Equality
and Equity
0,6483 74 0,6945 54 0,0462
Indien ja National Policy for the
Empowerment of Women
0,6011 98 0,6190 113 0,0179
Indonesien ne
in
0,6541 68 0,6594 90 0,0053
Jemen ja Yemen’s National Strategy
for Women’s Development
2006-2015
0,4595 115 0,4873 135 0,0278
Jordanien ja Jordan National Strategy for
Women, wird gerade neu
aufgearbeitet
Kambodscha ja “Neary Rattanak III, Five
Year Strategic Plan (2009 –
2013) for Gender Equality
and the Empowerment of
Women in Cambodia“
0,6291 89 0,6464 102 0,0173
Kamerun ja National Gender Policy 0,5865 103 0,6073 119 0,0207
Kenia ja Gender Mainstreaming
Implementation Plan of
Action for the National
Policy on Gender and
Development
0,6489 73 0,6493 99 0,0007
Kirgistan ne
in
National Action Plan for
achieving gender equality in
the Kyrgyz Republic for
2007-2010 – ausgelaufen,
befindet sich in
Überarbeitung
0,6742 52 0,7036 44 0,0295
Kolumbien ja Women-Builders of Peace
and Development policy
0,7049 22 0,6714 80 -0,0335
Kosovo ja National Action Plan for
Achieving Gender Equality
in Kosovo
-- -- -- -- --
Laos ja National Strategy for the
Advancement of Women
(NSAW) 2011-2015.
-- -- -- -- --
Madagaskar ne
in
0,6385 84 0,6797 71 0,0412
Malawi ne
in
National Gender Policy
2000-2005 ausgelaufen
0,6437 81 0,6850 65 0,0413
Mali ne
in
0,5996 99 0,5752 132 -0,0244
Marokko ja Stratégie Nationale pour
l’Équité et l’Egalité
0,5827 107 0,5804 129 -0,0023
Mauretanien ne
in
0,5835 106 0,6164 114 0,0329
Mexiko ja Programa Nacional para la
Igualdad entre Mujeres y
Hombres 2009-2012
0,6462 75 0,6604 89 0,0142
Mongolei ja National Program for the
Advancement of Women
(NPAW, 1996-2020)
0,6821 42 0,7140 36 0,0319
Montenegro ja The Action Plan for the
Achievement of Gender
Equality in Montenegro
(2008-2012)
-- -- -- -- --
Mosambik ja The National Policy and
Strategy on Gender
0,6883
(2007)
43 (2007) 0,7251 26 --
Namibia ja National Gender Policy 0,6864 38 0,7177 32 0,0312
Nepal ja National Plan of Action for
Gender Equality and
Women’s Empowerment
-- -- -- -- 0,0410
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzung (bitte
nach Ländern aufschlüsseln)?
Nicaragua ne
in
0,7245 27 0,6566 62 0,0679
Niger ja Politique Genre -- -- -- -- --
Nigeria ja National Gender Policy 0,6104 94 0,6011 120 -0,0093
Pakistan ja National Gender Reform
Action Plan
0,5434 112 0,5583 133 0,0149
Palästinensische
Gebiete
ja Cross-Sectoral National
Gender Strategy: Promoting
Gender Equality and Equity
2011-2013
-- -- -- -- --
Peru ja Plan Nacional de Igualdad
de Genero 2012-2017
0,6619 60 0,6796 73 0,177
Philippinen ja Philippine Plan for Gender-
Responsive Development
(PPGD) 1995-2025
0,7516 6 0,7685 8 0,0170
Ruanda ja Rwanda National Gender
Policy
-- -- -- -- --
Sambia ja gender policy framework in
the Fifth National
Development Plan
0,6360 85 0,6300 106 -0,0060
Senegal ja National Plan of Action for
Women
0,6427
(2009)
102 0,6573 92 --
Serbien ja The National Strategy for
Promotion of Improved
Status of Women and
Gender Equality.
-- -- -- -- --
Sri Lanka ne
in
0,7199 13 0,7212 31 0,0013
Südafrika ja National Policy for
Women’s Empowerment
and Gender Equality +
50/50 Kampagne
0,7125 18 0,7478 14 0,0353
Südsudan ne
in
-- -- -- -- --
Syrien ja National Strategy for
Women
0,6216
(2007)
103
(2007)
0,5896 124 --
Tansania ja Gender and Development
Policy
0,7038 24 0,6904 59 -0,0134
Tadschikistan ja Wird fortgeschrieben
Timor-Leste ja Secretary of State for the
Promotion of Equality
Strategic Plan 2010-2015
-- -- -- -- --
Tunesien ne
in
-- -- -- -- --
Uganda ja Uganda Gender Policy 0,7220 29 0,6797 47 0,0423
Ukraine au
sg
el
au
fe
n
State Programme for
Ensuring Gender Equality
in Ukrainian Society for
2006-2010
0,6797 48 0,6861 64 0,0064
Usbekistan ne
in
-- -- -- -- --
Vietnam ja National Strategy on
Gender Equality during the
2011-2020
0,6889
(2007)
42 (2007) 0,6732 79 --
b) Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung deren
Umsetzung (bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Volumen
aufschlüsseln)?
Die Gender-Strategien der Partnerländer der deutschen EZ zielen alle auf das
Empowerment von Frauen und die Reduzierung von
Geschlechterungleichheiten in der Gesellschaft ab. Um Verbesserungen bzw. Verschlechterungen im
Bereich der Gleichberechtigung der Geschlechter in den Partnerländern und
somit auch die Umsetzung der jeweiligen Strategien zu beurteilen, kann der
Global Gender Gap Index (GGI) des World Economic Forum verwendet werden
(siehe Tabelle S. 24ff, aus: The Global Gender Gap Report 2011, World
Economic Forum,
www.weforum.org/reports/global-gender-gap-report-2011). Der
GGI zielt darauf ab, geschlechterspezifische Disparitäten in den folgenden vier
gesellschaftlichen Bereichen offenzulegen:
1. wirtschaftliche Partizipation und Chancengleichheit,
2. Gleichberechtigung in der Bildung,
3. Gleichberechtigung im Bereich der Gesundheit und
4. die Stärkung der gleichberechtigten politischen Partizipation von Frauen.
Der GGI wird seit 2006 erhoben, so dass ein Vergleich zwischen den Jahren
2006 und 2011 ermöglicht wird. Die Auswertung variiert zwischen 1
(Gleichheit) und 0 (Ungleichheit). Je niedriger die Zahl, desto größer sind die
Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern.
Die Gender-Strategien der einzelnen Kooperationsländer beziehen sich auf ein
breites Themenspektrum. Das BMZ und das jeweilige Partnerland einigen sich
auf Schwerpunkte der EZ. Das deutsche Engagement in dem Land richtet sich
in erster Linie an diesen Schwerpunkten aus. Innerhalb der Arbeit in den
Schwerpunkten wird Gender auf zwei Arten berücksichtigt: durch Gender-
Mainstreaming und gezielte Frauenförderung. Durch Gender-Mainstreaming in
relevanten Vorhaben wird die Umsetzung von vorhandenen nationalen Gender-
Strategien in den jeweiligen Sektoren unterstützt. Vorhaben, die die Förderung
der Gleichberechtigung der Geschlechter und das Empowerment von Frauen
als Hauptziel haben, tragen verstärkt zur Umsetzung der Gender-Strategien im
jeweiligen Kooperationsland bei.
Aufschlüsselung nach Ländern
Marokko
Marokko hat eine nationale Gender-Strategie 2011 bis 2015 entwickelt, mit
Unterstützung des deutschen bilateralen Vorhabens „Integration des
Genderansatzes in die marokkanische Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Der Gesamtwert des
Gender-Vorhabens über drei Phasen (2003 bis 2013) beträgt rund 7 Mio. Euro.
Mit Unterstützung eines durch das BMZ finanzierten Vorhabens „Integration
des Gender-Ansatzes in die marokkanische Wirtschafts- und Sozialpolitik“ hat
die marokkanische Regierung 2007 eine nationale Strategie zur Förderung der
Gleichberechtigung und Gleichstellung (Stratégie Nationale pour l’Equité et
l’Egalité) verabschiedet, die derzeit umgesetzt wird. Diese Strategie verfolgt
sechs Schwerpunkte: Gender-Mainstreaming im Rahmen von
Entwicklungsprogrammen, Förderung des Zugangs von Frauen zu öffentlichen hochrangigen
Posten, Förderung von Unternehmerinnen, Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und Mädchen, Förderung neuer Rollenbilder von Männern und Frauen
sowie die Stärkung der für die Förderung der Gleichberechtigung zuständigen
Institutionen und Strukturen.
Zudem hat die marokkanische Regierung 2011 mit der Unterstützung des
Vorhabens einen nationalen Aktionsplan 2011 bis 2015 zur Umsetzung der
nationalen Gender-Strategie erarbeitet, in dem Ziele, Indikatoren und ein Zeitplan für
25 Ministerien festgelegt sind. Diese Strategie sieht ein systematisches Gender-
Mainstreaming in allen staatlichen Organisationen vor und enthält
Orientierungen zum Gender-Mainstreaming für nichtstaatliche Organisationen.
Allerdings wurden bis heute keine weiteren finanziellen oder personalen Mittel
zur Umsetzung der Agenda bereitgestellt.
Mauretanien: Mauretanien hat eine Gender-Strategie, die allerdings nicht vom
Parlament ratifiziert wurde. Sie ist insgesamt ambitioniert und stimmig mit
internationalen Dokumenten, allerdings nicht sehr umsetzungsorientiert. Die
Umsetzung der Strategie ist äußerst schleppend.
Im Rahmen des TZ-Moduls „Unterstützung der Reformprozesse in den
Bereichen öffentliche Finanzen und Dezentralisierung“ werden punktuell
Maßnahmen, die auch in dem mauretanischen Strategiedokument aufgeführt sind,
gefördert, so z. B. die Unterstützung weiblicher Kandidatinnen bei Kommunal-
und Parlamentswahlen, um die politische Teilhabe von Frauen zu erhöhen.
Ägypten: 2004 wurde angeblich eine „National Strategy for Women
Empowerment“ entwickelt durch einen Multi-stakeholder-Prozess, der vom National
Council for Women (NCW) koordiniert wurde. Es ist unklar, ob die Strategie
offiziell verabschiedet wurde.
Burkina Faso: Nach deutscher Einschätzung ist das Engagement von
burkinischer Seite sehr groß; mit dem Aktionsplan wird jetzt auch die Umsetzung der
Strategie angegangen. Das BMZ unterstützt die nationale Gender-Strategie
z. B. durch das Vorhaben Menschenrechte und sexuelle Gesundheit.
Niger: Niger hat seit 2007 eine eigene nationale Gender-Politik (Politique
Genre), die als sehr modern einzustufen ist; allerdings erschweren traditionelle
Verhaltensmuster (u. a. Zwangsverheiratung) die direkte Umsetzung. Die
nationale Armutsstrategie enthält ein gendersensibles Monitoring-System. Das BMZ
hat im September 2011 eine allgemeine Gender-Analyse durchgeführt. Auf
dieser Grundlage wird die Gender-Politik Nigers durch Einzelmaßnahmen
unterstützt.
Senegal: Auch wenn die praktische Umsetzung nicht immer einfach ist, ist nach
Einschätzung der Bundesregierung der politische Wille zur Umsetzung von
Gesetzen und Strategien deutlich und ernsthaft – Indikatoren z. B.: Zahl der
Ministerinnen, Gesetz zur „Parität von Frauen und Männern in elektiven
Funktionen“.
Alle Vorhaben der bilateralen deutschen EZ verfolgen die Gleichberechtigung
als Nebenziel (GG1-Kennung), d. h. Gender ist in der Konzeption
berücksichtigt, gendersensible Indikatoren bilden die Grundlage für Wirkungsnachweise.
Ghana: Die ghanaische Gender-Strategie mit klaren Verantwortlichkeiten für
die Umsetzung ist positiv zu bewerten. Außerdem hat die Regierung Gender als
zentralen Punkt in die nationale Entwicklungsstrategie aufgenommen.
Alle TZ-Vorhaben in Ghana haben die Kennung GG1.
Benin: Im Benin gibt es die Gender-Strategie „Politique Nationale de Promotion
du Genre“ (2009). In der Verfassung ist die Gleichheit der Geschlechter für alle
Lebensbereiche ausdrücklich festgeschrieben. 2009 hat die Regierung Benins
einen Aktionsplan verabschiedet, der durch unterstützende Maßnahmen
flankiert wird (z. B. Förderung der Einschulungsrate). Auch die
Armutsbekämpfungsstrategie schreibt der Förderung der Gleichberechtigung eine wichtige
Rolle zu. Gleichwohl sind Frauen im Alltag nach wie vor benachteiligt.
Nigeria: Die nigerianische Armutsbekämpfungsstrategie enthält unter dem
Kapitel „The social Charter“ Investing in Nigerian People einen Absatz zur
Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter. Die Gleichberechtigung von
Mann und Frau ist zwar verfassungsmäßig garantiert, Frauen werden im
täglichen Leben jedoch oft benachteiligt.
DR Kongo: Es gibt zwar keine institutionalisierte Gender-Strategie. Allerdings
können verstärkt Fortschritte bei der nationalen Berücksichtigung des Themas
festgestellt werden. Seit 2005 gibt es ein eigenes Gender-Ministerium. Die
Regierung hat sich beispielsweise verpflichtet, Frauen den gleichen Zugang zu
Bildung zu ermöglichen. Dennoch sind Frauen weiterhin stark benachteiligt
und in großem Maße Opfer von sexueller Gewalt. Die intensive
Zusammenarbeit wird als zunehmend konstruktiv wahrgenommen.
Burundi: In Burundi ist die Förderung der Gleichbehandlung der Geschlechter
neben Guter Regierungsführung die erste von vier Säulen der
Armutsbekämpfungsstrategie (CSLP II). Verfassungsmäßig ist eine Frauenquote von 30
Prozent für Verfassungsorgane und Regierung festgeschrieben. Vor allem auf dem
Land sind Frauen aber oft benachteiligt und Opfer von sexueller Gewalt.
Ruanda: Die Regierung hat Ende 2000 einen nationalen Aktionsplan zur
Gleichstellung der Frau verabschiedet. Es gibt zahlreiche
Regierungskampagnen zur Verbesserung der Stellung der Frau und der besseren Ausbildung der
Mädchen, vor allem auf dem Land. Gender-Fragen spielen eine wichtige Rolle
beim Armutsbekämpfungskonzept der Regierung. Gleichwohl gibt es faktisch
noch immer Diskriminierungen, z. B. in der Landwirtschaft (Hauptlast liegt bei
Frauen) oder durch die Tatsache, dass der Mann rechtlich das
Familienoberhaupt bleibt.
Kenia: Die Umsetzung der Gender-Strategie erfolgt in Kenia sehr
zufriedenstellend: Der nationale Gender-Aktionsplan wird durch die kenianische
Regierung weiterverfolgt.
Die Unterstützung durch die Bundesregierung erfolgt durch technische
Beratung des Director of Public Prosecution (DPP) hinsichtlich von Fällen
geschlechtsspezifischer Gewalt, Unterstützung der Arbeit der „Task Force on the
Implementation of the Sexual Offences Act“. Zur Umsetzung des Gender-
Aktionsplans wurde die Entwicklung eines landesweiten Systems der
Koordination und Kooperation von involvierten Akteuren und die Zusammenarbeit mit
dem Gesundheitssektor unterstützt (Verbesserung der Behandlung von Opfern
von Sexualstraftaten).
Uganda: In Sachen Gleichstellung ist die Gesellschaft gespalten: Es gibt eine
von der Regierung betriebene „affirmative action“, um die Gleichstellung der
Geschlechter in öffentlichem Leben, Politik und Erziehungswesen umzusetzen
(z. B. gesetzlich festgelegte Frauenquote von 25 Prozent im Parlament).
Andererseits herrschen im ländlichen und auch verbreitet im städtischen Milieu
traditionelle Regeln im Familien- und Erbrecht, die Frauen benachteiligen. Im
Erziehungswesen (unmittelbar MDG 3-relevant) und in der Politik sind deutliche
Fortschritte zu verzeichnen: Das Verhältnis von Mädchen zu Jungen an
Primarschulen hat sich von 0,93 im Jahr 2000 auf 1,00 im Jahr 2009 erhöht, an
Sekundarschulen im selben Zeitraum von 0,79 auf 0,84 und an Universitäten von 0,58
auf 0,79. Im 2011 gewählten Parlament sind 35 Prozent der Abgeordneten
Frauen (2000: 18 Prozent).
Im Vorhaben Stärkung der Menschenrechte in Uganda ist die Gleichstellung
von Frauen ein Nebenziel.
Tansania: Auf Basis der Women and Gender Development Policy von 2000 hat
Tansania eine National Gender Strategy entwickelt, die den Rahmen für die
o. a. Maßnahmen der deutschen EZ, die in enger Zusammenarbeit mit anderen
Gebern umgesetzt werden, bildet. Die Verfassung verbietet in Tansania die
Diskriminierung von Frauen, sie haben aktives und passives Wahlrecht. Frauen
können sich ohne rechtliche Restriktionen am politischen Leben beteiligen. Seit
den Wahlen 2010 sind über ein Drittel der Abgeordneten des neu gewählten
Parlaments Frauen, die Parlamentspräsidentin ist eine Frau. Auf Sansibar
jedoch stellt sich die Situation im Hinblick auf uneheliche Schwangerschaft,
Erbrecht und Eigentumsrecht aufgrund des islamischen Rechts anders dar. Hier
sind Frauen traditionell benachteiligt, Veränderungen sind nicht in Sicht.
Palästinensische Gebiete: In den Palästinensischen Gebieten ist es durch die
Unterstützung des Ministers für Kommunalangelegenheiten und der
Frauenministerin gelungen, eine nationale Gender-Strategie zu verabschieden. Die
Gender-Strategie wird ernst genommen. Zwar sind Frauen in Führungspositionen
immer noch unterrepräsentiert, es werden aber Anstrengungen unternommen,
dies auszugleichen. So gibt es in allen Sektoren Anstrengungen Frauen gezielt
zu fördern. Es wird eine Gender-Plattform mit starker Beteiligung von
Universitäten, Ministerien, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen (NRO)
geschaffen, die von der GIZ moderiert wird. Daneben wird ein erstes Gender-
Audit im Kommunalministerium lanciert.
Jordanien: Die in der Aufarbeitung befindliche „National Strategy for Women“
ist noch nicht bewertbar.
Zentralasien: In den Ländern Zentralasiens bestehen teilweise
Umsetzungsprobleme, auch das Monitoring ist nicht in allen Fällen gegeben (z. B. Mongolei).
In Kirgisistan ist Gleichberechtigung in Grundschulbereich erreicht, jedoch ist
die Stellung der Frau im Bereich Beschäftigung problematisch (hohe
Arbeitslosigkeit, geringere Löhne, weniger Management-Posten). In Usbekistan ist
Gleichberechtigung in der Grundbildung erreicht, die Erreichung der
Gleichberechtigung im Bereich Höhere Bildung wird als wahrscheinlich eingestuft.
Frauen sind grundsätzlich bis auf die Gemeindeebene in öffentlichen Ämtern
und Positionen vertreten.
Gender ist in den Vorhaben der deutschen EZ ein Querschnittsthema (fast alle
Vorhaben haben die Kennung GG1), d. h. genderspezifische Themen werden
berücksichtigt, Zielgruppen werden gendersensibel definiert. Gender-
Ansprechpartner für die Länder Zentralasiens sind benannt und beraten die
Vorhaben zu Gender-Fragen.
Afghanistan: In der Afghan National Development Strategy (ANDS) ist
Gender als ein verbindliches Querschnittsthema niedergeschrieben. Durch den
National Action Plan for the Women of Afghanistan (NAPWA 2007) wurde die
ANDS operationalisiert und wird durch Nationale Prioritätsprogramme (NPPs)
umgesetzt.
Der NAPWA ist in der Umsetzung, konkretisiert durch ein spezifisches
Nationales Prioritätsprogramm. Die Implementierung ist jedoch bisher hauptsächlich
auf Kabul begrenzt, in den Provinzen sind erst wenige Maßnahmen
durchgeführt worden.
Das BMZ führt ein Gender-Mainstreaming Projekt mit einer Laufzeit von
Januar 2005 bis April 2012 und einem Gesamtvolumen von 7 238 000 Euro
durch. Das Frauenministerium ist politischer Partner des Vorhabens und die
Aktivitäten sind mit nationalen Strategien harmonisiert. Das Vorhaben
unterstützt das Frauenministerium bei der Umsetzung des NAPWA, vor allem in den
Bereichen Training von Regierungsangestellten und Monitoring der
Umsetzung des NAPWA. Im Projektzeitraum wurden fünf weitere Ministerien sowie
die Kommission für den öffentlichen Dienst bei der Umsetzung ihrer Gender-
Strategien durch die Einrichtung und den Ausbau von spezialisierten Gender-
Einheiten unterstützt. Seit 2009 wird zunehmend mit der Zivilgesellschaft
zusammengearbeitet, um die Implementierung von NAPWA auch von
gesellschaftlicher Seite nachzuhalten und konstruktive Vorschläge für eine
verbesserte Umsetzung einzubringen.
Kambodscha: In der Umsetzung von Neary Rattanak III werden insgesamt
zufriedenstellende Fortschritte erzielt. Eine detaillierte Beurteilung gestaltet sich
aufgrund der oftmals fehlenden Datengrundlage (Ausgangslage – Zielwert) als
schwierig. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung von Neary Rattanak
III durch das Vorhaben „Zugang zu Recht für Frauen“ (Laufzeit 12/2010 bis 12/
2013, 2,75 Mio. Euro).
Laos: Laos hat eine eigene Gender-Strategie, die denselben Zeithorizont wie die
5-Jahrespläne abdeckt. Derzeit ist die zweite Gender-Strategie 2011 bis 2015 in
der Verabschiedung. Zur Unterstützung der Umsetzung der nationalen Gender-
Strategie gibt es zwei laotische Organisationen: „The Lao Women’s Union“
(Massenorganisation) und „The Lao Commission for Advancement of Women“.
Die laotische Regierung hat ein hohes Commitment, gleiche Rechte für Männer
und Frauen und politische Teilhabe der Frauen zu befördern. Dies kommt vor
allem zum Ausdruck durch die Integration von Gender-Aspekten in die 5-
Jahrespläne, durch Integration von Gender-Aspekten in wichtige sektorale Strategien
der Line-Ministries, durch die Unterstützung der Umsetzung von Gender-
Belangen durch eigens dafür gegründete Organisationen und Massenmobilisation und
durch die zunehmende Befassung des Parlaments mit diesem Thema (siehe dazu
auch Frage 2 und 5).
Bangladesch: Die im März 2011 veröffentlichte „National Women’s
Development Strategy“ soll in naher Zukunft noch durch einen entsprechenden
Aktionsplan ergänzt werden.
Die Regierung setzt die in der Gender-Strategie festgelegten Grundsätze zur
Sicherstellung der Geschlechtergleichheit in Rechtsprechung und
Programmarbeit weitgehend um. Allerdings gibt es bei der Umsetzung nach wie vor
Schwächen, die im Wesentlichen auf die traditionelle islamische
Rollenverteilung zurückzuführen sind.
In der TZ-Maßnahme „Gefängnisreform zur Förderung der politischen
Menschenrechte“ in Bangladesch dar. Hier ist eine Komponente gezielt auf Frauen
und ihren Zugang zu den juristischen Institutionen des Landes ausgelegt.
Indien: Indien hat 2001 eine Gender-Strategie vorgelegt und verfolgt seither
eine aktive Politik zur Förderung der Frauenrechte und zur gleichberechtigten
Beteiligung von Frauen am öffentlichen Leben. Bei der Implementierung der
Gender-Strategie sind erste Erfolge zu verzeichnen: So wurde z. B. für die
Wahlen zu den Panchayati Raj, den ländlichen Kommunalvertretungen, jüngst
die Frauenquote von 33 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Die Umsetzung
verläuft aufgrund gesellschaftlicher Widerstände und institutioneller
Schwächen insgesamt aber schleppend. Im UNDP-Human Development Report 2011
nimmt Indien auf dem „Gender Inequality Index“ unter 146 bewerteten
Ländern nur Rang 129 ein und wird damit deutlich schlechter bewertet als seine
Nachbarstaaten.
Nepal: Die nepalesische Regierung hat keine dezidierte Gender-Strategie; es
liegen aber mehrere Aktionspläne vor, die in der Zusammenschau als Gender-
Strategie angesehen werden können.
Die Umsetzung der einzelnen Gender-Aktionspläne ist nur mäßig erfolgreich.
Dies ist vor allem auf die schwachen Kapazitäten der staatlichen Stellen
zurückzuführen, die für die Umsetzung der Aktionspläne verantwortlich
zeichnen.
Sri Lanka: Sri Lanka hat keine eigene Gender-Strategie erstellt. Der nationale
Entwicklungsplan berücksichtigt Gender-Fragen nur am Rande, z. B. im
Bereich der Berufsbildung. 1993 hat die Regierung die „Women’s Charter“
verabschiedet, die das Hauptdokument zu Frauenrechten darstellt; ihre Umsetzung
erfolgt allerdings nur sehr langsam.
28. In welchen Vorhaben in welchen Ländern arbeitet die Bundesregierung
konkret an der Einbeziehung der Geschlechterperspektive in lokale
Konfliktlösung, Versöhnungs- und Planungsprozesse für den Wiederaufbau
(bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahr und Volumen aufschlüsseln)?
Die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die Krisenprävention,
Demokratieförderung, in Friedens- und Versöhnungsprozesse und in die Planung
für den Wiederaufbau ist nach Überzeugung der Bundesregierung unerlässliche
Voraussetzung für nachhaltigen Frieden und Entwicklung. Dabei kommt der
weltweiten Umsetzung der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit besondere Bedeutung zu.
Deutschland unterstützt die Umsetzung der Resolution im nationalen
Verantwortungsbereich wie auch weltweit. So drängt Deutschland in den Vereinten
Nationen (VN) als Mitglied der „Freundesgruppe der Resolution 1325“ darauf,
dass die Forderungen der Resolution in allen einschlägigen Gremien und
Entschließungen der Vereinten Nationen berücksichtigt werden u. a. auch als
Mitglied im Organisationskomitee der Kommission für Friedenskonsolidierung
(Peace Building Commission) und im laufenden Reformprozess des
Peacekeeping.
Als Truppensteller VN-geführter Friedensmissionen fördert Deutschland auch
Maßnahmen der VN zur Umsetzung der Resolution 1325 in Friedensmissionen,
z. B. ein Ausbildungsprojekt des Department of Peace Keeping Operations der
Vereinten Nationen zur Ausbildung von Polizeikontingenten in VN-
Friedensmissionen oder ein Programm, bei dem Teilnehmer an VN-Friedensmissionen
weltweit in Fragen der Geschlechtergerechtigkeit fortgebildet werden.
Betreffend einzelne Vorhaben verweist die Bundesregierung auf den Anhang 1
ihres dritten Berichts an den Deutschen Bundestag über Maßnahmen zur
Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 („Frauen, Frieden und Sicherheit“).
Um die Zusammenarbeit mit relevanten Bundesressorts zu intensivieren
(Schwerpunkt Frauen in bewaffneten Konflikten und ihre Rolle bei der
Konfliktbearbeitung), haben BMZ und AA in Zusammenarbeit mit dem Zentrum
für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) ein Training-of-Trainers zu
Mainstreaming gender in peace operations entwickelt und durchgeführt. Darüber
hinaus wurde ein Gender-Modul im Rahmen eines Seminars zur zivil-
militärischen Interaktion durch das BMZ und die Führungsakademie der Bundeswehr
entwickelt und angewendet.
29. a) Aus welchen Gründen spricht sich die Bundesregierung gegen einen
nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 der
Vereinten Nationen aus?
Die Bundesregierung hält Aktionspläne generell für sinnvolle Instrumente. Die
Tätigkeitsbereiche der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen werden aber zum Teil bereits in anderen Aktionsplänen der
Bundesregierung abgedeckt (Aktionsplan Zivile Krisenprävention, Aktionsplan Gewalt
gegen Frauen). Ein Aktionsplan zu Resolution 1325 wäre eine teilweise
Duplizierung. Darüber hinaus bindet jeder zusätzliche Aktionsplan doppelt
Kapazitäten durch die daraus resultierenden Berichtspflichten, die für dieses
Themenfeld durch Berichtswesen an die VN und EU bereits mehrfach gesichert und für
Öffentlichkeit und Politik nutzbar sind.
Tätigkeitsbereiche der Resolution 1325, die nicht durch die bestehenden
Aktionspläne abgedeckt sind, werden im Ausblickskapitel des dritten
Umsetzungsberichts der Bundesregierung 2010 an den Deutschen Bundestag über
Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 dargestellt.
Dieser Bericht enthält erstmals einen solchen Ausblick auf die Prioritäten der
Bundesregierung für den nächsten Berichtszeitraum mit einem
Maßnahmenkatalog, Benchmarks und Zeitzielen.
b) Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen zur
Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen der Friedens- und
Konfliktbearbeitung ohne einen nationalen Aktionsplan systematisch gebündelt
werden?
Durch die enge Zusammenarbeit im Rahmen der Interministeriellen AG
werden Maßnahmen zur Einbeziehung von Frauen in Friedens- und
Konfliktbearbeitung systematischer bearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 29a
verwiesen.
30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die sexuelle
Gewalt, der Frauen tamilischer Herkunft in Sri Lanka, insbesondere in
den noch bestehenden Haftzentren und unter den ehemaligen
Kombattantinnen der Liberation Tiger of Tamil Eelam (LTTE), ausgesetzt sind?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über von
staatlichen Stellen ausgehende sexuelle Gewalt gegenüber tamilischen Frauen und
weiblichen Ex-LTTE-Kadern vor.
a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier aktiv zu
werden und sich für den Schutz der Betroffenen einzusetzen?
Der Einsatz für den Schutz der Menschenrechte ist einer der außenpolitischen
Schwerpunkte der Bundesregierung. Die Menschenrechtslage in Sri Lanka ist
instabil. Die Bundesregierung wird im Dialog mit der sri-lankischen Regierung
weiterhin für eine Verbesserung in allen Bereichen eintreten, die uns aus
menschenrechtlicher und demokratischer Sicht wichtig sind, einschließlich der
Situation von Frauen.
So wurde das gekürzte EZ-Portfolio inhaltlich gänzlich auf Konfliktprävention
und Friedensförderung und regional vor allem auf die vom Bürgerkrieg
besonders betroffenen Regionen im Norden und Osten des Landes fokussiert.
Die derzeit laufenden EZ-Vorhaben sind auf die Stärkung der Zivilgesellschaft
ausgerichtet und berücksichtigen besonders die Situation der Frauen. Der
Schwerpunkt eines dieser Vorhaben ist die direkte Unterstützung von
Binnenvertriebenen, einschließlich der zahlreichen Kriegswitwen und alleinstehenden
Frauen.
Ferner werden Einzelprojekte aus Mitteln der Krisenprävention und
Konfliktbewältigung sowie aus Mitteln der Demokratisierungshilfe des Auswärtigen
Amts gefördert. Auch hierbei ist die Verbesserung der Lage der Frauen eine
wesentliche Komponente.
b) Inwieweit ist Deutschland und insbesondere die deutsche Botschaft in
Colombo im Sinne der EU-Erklärung zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern aktiv vor dem Hintergrund,
dass Frauen- und Frauenrechtsorganisationen, die sich im Norden und
Osten Sri Lankas für den Schutz der Menschenrechte und
insbesondere für eine Integration der Frauen tamilischer Herkunft einsetzen,
bei der Ausübung ihrer Aktivitäten durch Militäreinrichtungen
systematisch behindert und eingeschüchtert werden?
Der Schutz und die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ist ein
Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik sowie der
Entwicklungspolitik und damit auch der Auslandsvertretungen, die an einer verbesserten
Umsetzung der EU-Leitlinien zu diesem Thema arbeiten. Dieses gilt auch für
die Deutsche Botschaft in Colombo. Menschenrechtsverteidiger erfahren
besondere Unterstützung seitens der Botschaft.
Die Bundesregierung hat zur Menschenrechtssituation in Sri Lanka in der
ersten Runde des Überprüfungsverfahrens des Menschenrechtsrates der Vereinten
Nationen (Universal Periodic Review, UPR) im Sommer 2008, bei dem auch
die Situation von Menschenrechtsverteidigern behandelt wurde, Empfehlungen
zur Menschenrechtssituation in Sri Lanka abgegeben.
31. a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Lage der
Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte auf Sri Lanka im UN-
Menschenrechtsrat im Rahmen der nächsten Sitzung im März 2012 zu
thematisieren?
Bisherige Bemühungen von Deutschland, der Europäischen Union und anderer
westlicher Partner, eine angemessene Behandlung der menschenrechtlichen
Lage in Sri Lanka im VN-Menschenrechtsrat zu erreichen, sind am Widerstand
der Mehrzahl der Mitgliedstaaten des Rats gescheitert.
Die Bundesregierung setzt sich jedoch gemeinsam mit der Europäischen Union
und anderen westlichen Partnern weiterhin dafür ein, die Frage der mangelnden
Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch die sri-lankische
Regierung auf der Tagesordnung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zu
halten. Die Ständige Vertretung Deutschlands bei dem Büro der Vereinten
Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Genf stimmt sich
regelmäßig mit Partnern ab, um eine der Schwere der
Menschenrechtsverletzungen angemessene Behandlung durch den Rat zu erreichen.
Auch in der im Frühjahr 2012 beginnenden zweiten Runde des UPR-
Verfahrens wird Deutschland die Gelegenheit zu einem kritischen Dialog mit der
srilankischen Regierung nutzen. Sie wird sich dabei auch auf die Erkenntnisse
von Vertragsausschüssen stützen, wie zuletzt der Anhörung Sri Lankas vor dem
VN-Ausschuss gegen Folter (CAT) im November 2011.
b) Welche diplomatischen Möglichkeiten wird die Bundesregierung
nutzen, um den Bericht des UN-Expertenpanels zu Sri Lanka offiziell auf
die Tagesordnung des UN-Menschenrechtsrats zu setzen?
Deutschland begrüßt die Veröffentlichung des Berichtes der Expertengruppe.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Bemühungen um eine
angemessene Behandlung der menschenrechtlichen Lage in Sri Lanka weiter auch
dafür ein, dass der VN-Menschenrechtsrat sich mit dem Bericht befasst.
32. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf Männer
als Zielgruppe, um frauenspezifische Gewalt zu stoppen, vor dem
Hintergrund der Erkenntnis einer aktuellen Studie der Organisation HEAL
Afrika, die am Beispiel Demokratische Republik Kongo aufzeigt, dass
zum effektiven Kampf gegen Vergewaltigungen und weiteren
Gewalttaten gegen Frauen neben den weiblichen Opfern auch die Täter in
Maßnahmen einbezogen werden müssen?
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für das Prinzip der Beendigung
der Straflosigkeit ein, was auch im politischen Dialog thematisiert wird. Auf
Projektebene bestehen Ansätze wie Gender-Analyse und Partizipation von
Männern, um Gewalt vorzubeugen und den Dialog zwischen den
Geschlechtern zu ermöglichen.
In der DR Kongo wurden im Rahmen eines Gesundheitsvorhabens
Sensibilisierungsmaßnahmen zur Vermeidung sexueller Gewalt in Gemeinden
durchgeführt. Hier wurden Männer als Zielgruppe berücksichtigt.
In Kenia unterstützt die Bundesregierung die „Task Force on the
Implementation of the Sexual Offences Act“, die daran arbeitet, ein Behandlungssystem für
Sexualstraftäter aufzubauen (Rehabilitation, psychologische Betreuung,
Reintegration).
a) Inwiefern wird der in der BMZ-Publikation „Gleichberechtigung
konkret“ genannte Ansatzpunkt für Gleichberechtigung in
Konfliktprävention und Friedensentwicklung, Männer als „change agents“ zu
gewinnen, bislang umgesetzt?
Der Ansatz, Männer als „change agents“ zu gewinnen, wird bereits durch
Vorhaben in unterschiedlichen Ländern berücksichtigt. In Kolumbien z. B. fördert
die Bundesregierung bilaterale Vorhaben hinsichtlich neuer Formen der
Maskulinität in Regionen, die von Gewalt geprägt sind. Derzeit ist eine Analyse in
Arbeit, die Ansätze der Arbeit mit Männern in der Förderung der
Gleichberechtigung in der EZ aufzeigen und nutzbar machen soll.
b) Gibt es bilaterale Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt
mit Männern als Zielgruppe bzw. sind solche geplant (bitte nach Jahr,
Ländern, Vorhaben und Volumen aufschlüsseln)?
Bei allen Vorhaben, die sich für die Reduzierung geschlechtsspezifischer
Gewalt gegen Frauen einsetzen, werden Männer als „change agents“
berücksichtigt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Vorhaben, welche unter Frage 1
bereits aufgelistet worden sind und die einen konkreten Bezug zur Reduzierung
geschlechtsspezifischer Gewalt aufweisen. Alle Vorhaben, die auf die
Zusammenarbeit mit Betroffenen von spezifischen Menschenrechtsverletzungen
ausgerichtet sind, berücksichtigen die Bedürfnisse von Männern und Frauen als
Zielgruppe von geschlechtsspezifischer Gewalt. Besonders hervorzuheben ist
hier unter anderem das Regionalvorhaben „Soziale Eingliederung von
Betroffenen des Menschenhandels in Mittel-Ost Europa“. Dort werden neben Mädchen
und Frauen explizit auch die spezifischen Bedürfnisse von Männern und
Jungen als Opfer von Menschenhandel berücksichtigt (Laufzeit: 2010 bis 2012,
Volumen: 2 000 000).
In Kambodscha sind primäre Zielgruppen des bilateralen Vorhabens „Zugang zu
Recht für Frauen“ Mädchen und Frauen. Um bestehende Strukturen und
Verhaltensweisen hin zur Gleichberechtigung der Geschlechter zu verändern, wird
die männliche Bevölkerung jedoch in die Projektaktivitäten mit einbezogen.
In Vietnam wird die Vietnamesischen Frauenunion/Zentrum für Frauen und
Entwicklung durch eine DED/GIZ-Entwicklungshelferin (bis Ende 2011)
unterstützt, mit konkreten Aktivitäten zur Prävention von geschlechtsspezifischer
Gewalt, Einbeziehung von Männern auf Grassroots Ebene.
In Bangladesch hat das TZ-Vorhaben „Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern“ das Thema aufgegriffen. Das Frauenministerium wurde
dabei unterstützt, ein Gesetz gegen häusliche Gewalt vorzulegen. Parallel
hierzu führte das Projekt eine landesweite multimediale Kampagne durch, um
das Thema „Gewalt gegen Frauen“ ins Bewusstsein der Bevölkerung zu
bringen.
In Zentralamerika erweisen sich Kriminalität und Straflosigkeit, begleitet von
einem hohen Ausmaß an Jugendgewalt, zunehmend als zentrales
Entwicklungshemmnis. Daher engagiert sich die Bundesregierung durch das TZ-
Vorhaben „Prävention und Jugendgewalt in Zentralamerika“ (Laufzeit: 2010 bis
2017, Volumen 8 Mio. Euro) und das komplementäre FZ-Vorhaben,
„Friedliches Zusammenleben und sichere Räume für Jugendliche in Zentralamerika“,
mit 32 Mio. Euro. Ziel des Vorhabens ist es, staatliche und nichtstaatliche
Organisationen, die die Prävention von Jugendgewalt fördern, bei der
Steigerung der Qualität und des Umfangs ihrer Dienstleistungen zu unterstützen und
die gesellschaftliche Akzeptanz präventiver Ansätze im Umgang mit
Jugendgewalt zu erhöhen.
In Brasilien wurden im Rahmen eines Sektorvorhabens zur Stärkung von
Frauenrechten explizit Jungen und junge Männer als Zielgruppe der
Entwicklungszusammenarbeit angesprochen. Dort wurde in Zusammenarbeit mit der NRO
PROMUNDO die Unterstützung von Jungen und jungen Männern bei der
Entwicklung und Entfaltung alternativer Modelle von Männlichkeit als ein
entscheidender Schlüssel für eine humane gesellschaftliche Entwicklung erkannt.
Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Jungen und junge Männer vor allem
positive männliche Vorbilder, sei es in der Jugendarbeit, in der Familie, Schule,
der männlichen Peer Group oder den Medien, brauchen, um herkömmliche
Geschlechterbilder zu überwinden und ein stärker auf Gleichberechtigung,
Toleranz und Gewaltlosigkeit ausgerichtetes Verhalten entwickeln zu können.
PROMUNDO arbeitet mit jungen Männern in den Armutsvierteln von Rio de
Janeiro zu den Themen Gewaltprävention, reproduktive Gesundheit und
Gleichberechtigung der Geschlechter.
Das Vorhaben „Stärkung von Frauenrechten zur Gewaltprävention“ in
Kolumbien trägt durch die Förderung der Teilhabe binnenvertriebener Frauen und die
Prävention von Gewalt gegen Frauenrechtsaktivistinnen zu einer verbesserten
Umsetzung relevanter nationaler Programme und Politiken für vertriebene
Frauen bei. Das Vorhaben wird innerhalb Kolumbiens auf nationaler und
lokaler Ebene in Bogotá und Cartagena durchgeführt. Es hat eine Gesamtlaufzeit
von zwei Jahren und sieben Monaten (08/2010 bis 12/2012) mit Gesamtkosten
des deutschen Beitrags von bis zu 2,57 Mio. Euro.
Das Regionalvorhaben „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in
Lateinamerika unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse ländlicher und indigener
Frauen-ComVoMujer“ wird für die Dauer der Laufzeit von 11/2009 bis 10/2013
mit Mitteln in Höhe von 5 Mio. Euro gefördert. Programmziel ist die
Verbesserung der Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Akteure in Ecuador, Peru,
Bolivien und Paraguay zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Unter
anderem geht es darum, die Umsetzung nationaler Politiken und Aktionspläne
zur Gewaltbekämpfung zu unterstützen sowie eine Unternehmenskultur gegen
geschlechtsspezifische Gewalt zu fördern.
In einem Regionalvorhaben zur Bekämpfung von weiblicher
Genitalverstümmelung, das auch in Mauretanien Maßnahmen durchführt, werden im sog.
Generationendialog auch die männlichen Bevölkerungsgruppen (alt und jung) in
den selektierten Gemeinden in den Sensibilisierungsprozess einbezogen. Im
Dialog mit Imamen zur Verbreitung einer Fatwa gegen weibliche
Genitalverstümmelung sind Männer die Zielgruppe, da das Amt des Imams ausschließlich
von Männern ausgeübt wird.
ZFD und Social & Culture Fonds richten sich in den Palästinensischen
Gebieten spezifisch an Betroffene intrafamiliärer Gewalt. Bisher richten sich die
Ansätze in erster Linie an Frauen, schrittweise werden aber auch die Männer in die
Beratungsansätze einbezogen.
Auch in Ägypten bearbeitet das Vorhaben „Förderung von Frauenrechten“
(07/2007 bis 12/2013, Gesamtkosten: 4,8 Mio. Euro) die Themen FGM
(weibliche Genitalverstümmelung) und Gewalt gegen Frauen mit den Zielgruppen
Frauen, Männer sowie Jugendliche.
In Afghanistan ist die Zusammenarbeit mit Männern ein wichtiger Ansatzpunkt
des BMZ-Projektes zum Gender-Mainstreaming. Durch Trainingsmaßnahmen
für staatliche Akteure, die Verantwortung in der Prävention und den Umgang
mit geschlechtsbezogener Gewalt haben, werden männliche Unterstützer zur
Beendigung von Gewalt gegen Frauen gefördert. Männliche
Familienangehörige werden bei Familienmediation für bedrohte Frauen und Mädchen
eingebunden. Bei Sensibilisierungskampagnen gegen Gewalt gegen Frauen wurden
über 1 000 lokale Autoritäten und Multiplikatoren direkt erreicht, etwa die
Hälfte davon Männer. Gerade die Zusammenarbeit mit religiösen Führern
(Imamen) ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Vorhabens bei den
Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen.
33. Durch welche aktuellen Maßnahmen fördert die Bundesregierung in der
MENA-Region (MENA = Nahost und Nordafrika) Genderbelange
generell und Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler im Speziellen (bitte nach
Ländern, Maßnahmen und Volumen aufschlüsseln) vor dem Hintergrund,
dass der Frauensicherheitsrat angesichts der Revolutionen im arabischen
Raum die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, bereits
im Februar 2011 darum gebeten hat, kurzfristig so viele Ressourcen wie
möglich für Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler im arabischen Raum
zur Verfügung zu stellen?
Die Bundesregierung fördert Gender-Belange und Frauenrechtlerinnen in der
MENA-Region mit den folgenden Vorhaben.
Diese Vorhaben zielen zum einen darauf ab,
a) die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Integration von Frauen in
Wirtschaft und Beschäftigung zu fördern,
b) ein ägyptisches Frauenrechtsnetzwerk zu unterstützen, um Frauenrechte in
die politische Debatte zu integrieren,
c) den Gender-Ansatz in Politiken und Programme ausgewählter Institutionen
des öffentlichen und des Privatsektors sowie von
Nichtregierungsorganisationen zu integrieren als auch
d) Reformprojekte im Bereich Gender zu unterstützen.
Als direkte Reaktion auf den arabischen Frühling wurden unter anderem
Dialogforen mit Frauen organisiert, um den Austausch von Meinungen zu
aktuellen politischen Themen mit anschließendem Erarbeiten und Diskutieren von
Ideen für Zukunftsprojekte zu verknüpfen. Darüber hinaus wird in Marokko ein
Follow Up zur politischen Teilhabe von Frauen in der neuen Regierung stattfin-
Vorhaben Land/ Region Laufzeit Volumen
(EUR)
Details
Förderung der
wirtschaftlichen Integration von
Frauen
Regionalvorhaben (Ägypten,
Marokko,
Tunesien, Jordanien)
2010-2016 7 500 000
Förderung von
Frauenrechten
Ägypten 2007-2013 4 800 000 Um Frauenrechte in die politische
Debatte zu integrieren, werden
sich die Aktivitäten des
Frauenrechts-NRO-Netzwerks
entsprechend ausrichten. Durch den
Wegfall des Ministry of Family and
Population, wird mit dem National
Population Council
zusammengearbeitet, der eine Komponente
„Family-Empowerment“ hat, in
der auch Frauenrechtsthemen
bearbeitet werden sollen.
Integration des Gender-
Ansatzes in die
marokkanische Wirtschafts- und
Sozialpolitik
Marokko 2002-2013 6 962 527 Vorhaben hat sich als wichtiger
Partner der marokkanischen
Regierung bei der strukturellen
Verbesserung der Gleichberechtigung
bewährt.
Governance Cluster –
Kapazitätsentwicklung
für Reformen der
Regierungsführung
Jemen 2007-2012 3 765 000 Vorhaben unterstützt von
staatlichen und nichtstaatlichen
Partnerorganisationen beantragte
Reformprojekte in den
Themenfeldern Gender/Menschenrechte,
Transparenz/
Rechenschaftspflicht, Kommunikation/
Konfliktmanagement.
Programm Gute
Regierungsführung
Mauretanien 2010-2013 5 500 000 Gender als Querschnittsthema zur
Unterstützung von
demokratischen Prozessen und
Bürgerbeteiligung. Programm fördert u. a.
gezielt Frauenrechte und die
Beteiligung von Frauen in kommunalen
Entwicklungsprozessen.
den. Im Jemen zielt ein Reformprojekt auf die Stärkung der politischen
Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungsprozessen ab. Die vom BMZ
beauftragten Sofortmaßnahmen im Zuge der Revolution berücksichtigen Gender-
Belange in allen Maßnahmen, auch entsprechend der besonderen Situation der
ägyptischen Transformation.
34. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen thematisiert die Bundesregierung
im Austausch mit den Partnerinnen und Partnern in der MENA-Region
eine angemessene Partizipation von Frauen in den (Übergangs-)
Regierungen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Allgemein ist in den letzten zehn Jahren in der Region eine positive
Entwicklung zu verzeichnen. Es gibt zunehmend Frauen in höchsten Regierungsämtern
(z. B. weibliche Minister in Ägypten). In Tunesien, Marokko und Algerien ist
ein deutlicher Anstieg von Frauen in Legislative und Exekutive zu beobachten.
Das Thema „Partizipation von Frauen“ ist in der Region angekommen. Dies
zeigt sich auch an der Anzahl von MENA-Ländern, die eine Gender-Strategie
haben oder derzeit Gender-Strategien erarbeiten oder überarbeiten.
Gleichberechtigung und Beteiligung von Frauen ist als wichtiges
Querschnittsthema Teil von Regierungsgesprächen mit den Partnerorganisationen in der
Region. Ein konkretes Beispiel aus Tunesien zeigt, wie bereits laufende EZ-
Vorhaben die Beteiligung von Frauen an den neuen Regierungen in den Ländern
des arabischen Frühlings unterstützen: Das Regionalvorhaben „Gute
Regierungsführung“ führte ein internationales Seminar zur Geschlechtergleichheit
bei den konstitutionellen und legislativen Reformen in Tunesien durch. (Tunis,
28. bis 30. Juni 2011). Themen waren unter anderem die Vertretung von Frauen
auf Wahllisten und ihre Vertretung in der verfassungsgebenden Versammlung.
35. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Situation von
Frauen in Afghanistan, vor allem mit Blick auf den Abzug 2014, ein?
In den vergangenen zehn Jahren wurden bedeutende Fortschritte für die
Teilhabe und Rechte von Frauen erreicht. Frauenrechte sind verfassungsrechtlich
abgesichert und Maßnahmen zur sozialen, politischen und wirtschaftlichen
Teilhabe von Frauen sind durch nationale Aktionspläne in der Umsetzung. Die
Lage der Frauen ist aber noch nicht zufriedenstellend. Dies liegt vor allem an
einem überkommenen traditionellen Rollenverständnis, das in Afghanistan
besonders auf dem Land noch weit verbreitet ist. Die Verwirklichung der
Menschenrechte durch die afghanischen Institutionen und innerhalb der
afghanischen Gesellschaft kann nur durch einen langfristigen Prozess der Aufklärung
und Bildung verbessert werden.
Die Internationale Afghanistan-Konferenz in Bonn am 5. Dezember 2011 hat
die Partnerschaft Afghanistans mit der internationalen Gemeinschaft erneuert
und für das Jahrzehnt nach 2014 auf eine feste Grundlage gestellt. Während der
Konferenz haben die afghanische Regierung und die internationale
Gemeinschaft bekräftigt, dass der notwendige Friedensprozess und die Aussöhnung in
Afghanistan nicht zulasten der Menschenrechte und insbesondere der Rechte
der Frauen erfolgen dürfen. Dies wird auch im Abschlussdokument der
Internationalen Afghanistan-Konferenz in Bonn deutlich. Darin sind sieben
grundlegende Prinzipien für den politischen Friedensprozess und sein Ergebnis
formuliert, unter anderem der Respekt für die afghanische Verfassung einschließlich
der darin verankerten Menschen- und Frauenrechte.
Durch das BMZ-Projekt zum Gender-Mainstreaming wurden seit 2005
wichtige Beiträge geleistet, um die Position von Frauen im Regierungshandeln zu
verankern. Seit 2009 hat das Vorhaben besonders auch den Kapazitätsaufbau
von Frauenaktivistinnen unterstützt sowie deren Vernetzung mit staatlichen
Stellen, wodurch die Erfahrung der Zivilgesellschaft konstruktiv in staatliche
Maßnahmen und Prozesse eingebracht werden können. Die Position der
Zivilgesellschaft wird dadurch gestärkt und kann in der derzeitigen Situation, in der
die Fortschritte der letzten zehn Jahre immer wieder durch konservative Kräfte
in Frage gestellt werden, die Garantie erkämpfter Rechte nachdrücklicher
einfordern.
36. Warum wurde im Jahr 2010 die Zielgröße Gender im Einzelplan 23
gestrichen und inwiefern kann das BMZ ohne Zielgröße gewährleisten, dass
angemessene Haushaltsmittel in den Bereich fließen?
Es wird auf die Beantwortung der Mündlichen Frage 8 der Abgeordneten Karin
Roth (Esslingen) während der Fragestunde vom 10. November 2010 verwiesen
(Auszug Plenarprotokoll 17/70).
37. Wie sichert das BMZ die Umsetzung des Gender-Aktionsplans im
Haushalt 2012 finanziell ab?
Der Gender-Aktionsplan 2009 bis 2012 hat vier Themenschwerpunkte
festgelegt, in denen Projekte in den länderspezifischen Schwerpunkten durchgeführt
werden (Beispiel Sexuelle/Reproduktive Gesundheit). Der operative Teil der
Maßnahmen des Gender-Aktionsplans wird in den Partnerländern umgesetzt.
Die notwendigen Mittel werden durch die Länderquote sichergestellt.
38. Welche Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt 2012 des BMZ für
Frauenförderung und Gender vorgesehen, über welche Titel sind diese
Haushaltsmittel verteilt, und wie haben sich diese Haushaltsmittel über die
letzten zehn Jahre entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
Für 2012 sind derzeit Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 35 Mio. Euro
Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) und 20,5 Mio. Euro Technische
Zusammenarbeit (TZ) für Maßnahmen mit dem Hauptziel der Gleichberechtigung der
Geschlechter geplant. Die in der nachstehenden Übersicht dargestellten Zusagen
sind für das Jahr 2011 vorläufig, die Daten 2010 bis 2001 sind Ist-Zusagen.
Eine Übersicht über Zusagen und Auszahlungen von „Funds in Trust-Mitteln“
(FiT) zwischen 2002 und 2011 sind in unten stehender Übersicht dargestellt.
Für 2012 sind aus diesem Titel insgesamt 550 000 Euro für den UN Trust Fund
to End Violence against women und die Förderung eines Vorhabens zur
Ländlichen Mikrofinanzierung für Frauen von Women’s World Banking vorgesehen.
2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001
FZ
Mio. Euro
22,00 30,50 62,00 44,50 5,00 16,20 13,00 63,50 20,50 18,00 13,29
TZ
Mio. Euro
16,96 24,93 27,60 14,30 15,77 8,80 10,45 6,25 39,05 21,56 16,00
Gesamt
Mio. Euro
38,96 55,43 89,60 58,80 20,77 25,00 23,45 69,75 59,55 39,56 29,29
D
ru
cksach
e 17/8256
–
4
4
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D
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7
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ah
lp
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Organisation Bezeichnung Zusagengesamt (€)
Auszahlungen
2011
Auszahlungen
2010
Auszahlungen
2009
Auszahlungen
2008
Auszahlungen
2007
Auszahlungen
2006
Auszahlungen
2005
Auszahlungen
2004
Auszahlungen
2002
COHRE
Capacity-building for
Implementation of the
right to water and
sanitation and
women's housing and
land rights
94.300 94.300
DAW
Beitrag
Treuhandfonds zur
Umsetzung der
Bejing-Deklaration zu
Frauenrechten
148.273 48.572 58.798 40.903
GenderCC
Gender und Klima:
Information, Aufbau
von Kapazitäten, und
Politikbeeinflussung
in Südafrika
199.660 99.660 100.000
UNIFEM
Trust Fund in support
of actions to eliminate
violence against
women
750.000 750.000
UNIFEM
Arab Regional Trust
Fund for the
Empowerment of
Women
823.100 323.100 500.000
UNIFEM
Making Politics Work
for Women - Kenia
375.000 75.000 125.000 175.000
UNIFEM
Making Politics Work
for Women - Nepal
370.120,82 70.467,82 124.653 175.000
UNIFEM
Making Politics Work
for Women - Nepal
150.000 150.000
UNIFEM /
UN Women
UN Trust Fund to end
violence against
women
500.000 250.000
Weltbank Gender Action Plan 2.250.000 850.000,00 750.000,00 650.000,00
Summen 5.660.453,82 349.660 344.300 995.467,82 999.653 1.000.000 323.100 548.572 58.798 790.903
a) Wie verhält sich der finanzielle Anteil der Maßnahmen mit
Hauptzielrichtung „Förderung der Gleichberechtigung von Frauen“ (G2-
Kennung) gegenüber den Maßnahmen, die dies als Nebenziel verfolgen?
* Hier: nur bilaterale, sektoral aufteilbare Brutto-ODA (Förderbereich < 50 000, d. h. ohne
Schuldenerlasse, Verwaltungskosten etc.).
b) Wie verhält sich der finanzielle Anteil der Maßnahmen, in denen
„Gender“ als Querschnittsthema verankert ist, gegenüber
Maßnahmen, als deren Oberziel die Frauenförderung oder
Geschlechtergerechtigkeit formuliert ist?
Es wird nur zwischen Haupt- und Nebenziel unterschieden, die Terminologie
„Oberziel“ gibt es nicht im Leitfaden zur Anwendung der GG-Kennungen. Auf
die Antwort zu Frage 38a wird verwiesen.
39. In welchen anderen Ressorts werden relevante Haushaltsmittel für die
Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) zum Zwecke der
Förderung der Geschlechtergerechtigkeit verausgabt, und wie haben sich
diese über die letzten zehn Jahre entwickelt?
Bei der Förderung von Menschenrechtsprojekten durch das Referat
Internationaler Menschenrechtsschutz im Auswärtigen Amt werden kontinuierlich
frauenrechtsrelevante Menschenrechtsprojekte unterstützt. Eine detaillierte
Aufschlüsselung der abhängig von Projektanträgen bis zu 350 000 Euro pro Jahr
betragenden Maßnahmen ist dabei nicht möglich, weil Aspekte der
Geschlechtergerechtigkeit teilweise in größere Projekte der Menschenrechtsbildung
einfließen. Die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die
Krisenprävention, Demokratieförderung, in Friedens- und Versöhnungsprozesse und in die
Planung für den Wiederaufbau wird in den geförderten Vorhaben
berücksichtigt, sie ist nach Überzeugung der Bundesregierung unerlässliche
Voraussetzung für nachhaltigen Frieden und Entwicklung. Eine detaillierte
Aufschlüsselung der Maßnahmen ist dabei nicht möglich.
Das BMELV fördert im Rahmen des Bilateralen Treuhandfonds mit der FAO
(Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) seit
dem Jahr 2007 zwei Projekte im Bereich der Ernährungssicherung in
Afghanistan, bei denen insbesondere frauenspezifische Fragestellungen im Fokus
stehen. Frauen gelten als Schlüsselfaktor im afghanischen Kontext der
Ernährungssicherung. Die Projekte „Förderung der Ernährungssicherheit auf
Haushaltsebene, der Ernährung und Lebensgrundlagen in Afghanistan“ mit einem
Finanzvolumen von 2 Mio. Euro sowie das Projekt „Stärkung der Rolle von
Jahr Gesamt GG1 Gesamt GG2 Gesamt Anteil an dt. ODA*
2000 803.352.355,87 79.554.648,46 882.907.004,33 31,1%
2001 888.989.750,82 61.892.188,11 950.881.938,93 31,8%
2002 847.096.954,63 80.391.580,03 927.488.534,66 31,0%
2003 857.776.327,91 110.330.140,35 968.106.468,26 32,2%
2004 895.858.292,79 81.696.904,78 977.555.197,57 32,3%
2005 1.098.675.504,88 92.309.891,24 1.190.985.396,12 34,4%
2006 1.401.748.347,78 112.649.012,82 1.514.397.360,60 39,2%
2007 1.614.656.204,89 138.499.474,95 1.753.155.679,84 42,5%
2008 2.014.105.589,20 172.243.759,99 2.186.349.349,19 45,6%
2009 2.471.196.968,71 142.830.491,09 2.614.027.459,80 50,2%
2010 2.772.494.049,32 168.631.446,27 2.941.125.495,59 47,4%
Frauen in der landwirtschaftlichen Entwicklung für eine verbesserte häusliche
Ernährungssicherung und Ernährung“ mit einem Finanzvolumen von 1,57 Mio.
Euro umfassen u. a. folgende Ziele:
– Unterstützung des afghanischen Landwirtschaftsministeriums (MAIL) und
relevanter Institutionen auf der Provinz und lokalen Ebene, um die
Ernährungssicherheit auf Haushaltsebene zu verbessern. Dies beinhaltet auch die
Verankerung der Ernährungssicherung in nationalen Politiken und
Programmen;
– Stärkung und Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion,
Verbesserung der Lagerhaltung und Verarbeitung als auch des
Ernährungsverhaltens mit Frauen als Zielgruppe;
– systematischer Aufbau eines landwirtschaftlichen Beratungsdienstes für
Frauen, z. B. bei der Verarbeitung und Vermarktung von Nahrungsmitteln
und Erschließung anderer Einkommensmöglichkeiten.
Die bilaterale deutsche ODA vom AA/anderen Ressorts (ohne BMZ), geordnet
nach übersektoralem Ziel Gleichberechtigung der Geschlechter, ist in
abschließender Tabelle zusammengestellt (in Euro). Es wird deutlich, dass diese ODA-
Auszahlungen seit 2005 enorm angewachsen sind und 2010 insgesamt 3-
stellige Millionenbeträge erreicht werden.
Gleichberechtigung der Geschlechter, GG-Kennung 1 (wichtiges
Nebenziel)
Ressort 2010 2009 2008 2007 2006 2005
AA 88.935.236,21 102.548.082,91 48.484.687,67 12.888.820,73 4.188.009,44 3.767.429,61
Andere Ressorts
ohne BMZ und AA 105.067.385,81 111.497.087,09 79.916.473,82 51.014.735,67 79.286.455,69 56.794.788,95
Gesamt 194.002.622,02 214.045.170,00 128.401.161,49 63.903.556,40 83.474.465,13 60.562.218,56
Gleichberechtigung der Geschlechter, GG-Kennung 2
(Hauptziel)
Ressort 2010 2009 2008 2007 2006 2005
AA 13.655.823,20 14.870.729,26 11.394.100,10 85.500,00 977.897,98 276.787,11
Andere Ressorts
ohne BMZ und AA 1.262.043,05 1.321.260,16 1.310.432,40 0,00 0,00 0,00
Gesamt 14.917.866,25 16.191.989,42 12.704.532,50 85.500,00 977.897,98 276.787,11
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]