Weltweite Stärkung von Frauen und Mädchen – Überwindung von Ungleichheit und Armut
der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Kerstin Müller (Köln), Uwe Kekeritz, Monika Lazar, Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul, Agnes Malczak, Omid Nouripour, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Armut ist vor allem weiblich: 70 Prozent der 1,3 Milliarden Menschen, die in extremer Armut leben, sind Frauen. Gleichzeitig spielen Frauen und Mädchen eine zentrale Rolle bei der Überwindung von Armut und sind ein entscheidender Antrieb für Entwicklung. Der aktuelle Weltentwicklungsbericht „Gender Equality and Development“ der Weltbank belegt, dass mehr Geschlechtergerechtigkeit zu größeren Entwicklungserfolgen führt. Trotz dieser Erkenntnis und trotz international klarer rechtlicher Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter leben Frauen und Mädchen weltweit häufig nach wie vor in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Benachteiligung. Tradierte kulturelle, gesellschaftliche und zum Teil auch rechtliche Normen zementieren in vielen Ländern patriarchal geprägte Geschlechterrollen und schränken das Recht von Mädchen und Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben zum Teil massiv ein.
Die Ungleichbehandlung von Frauen zu beenden, ist eigenständiges Ziel der Millennium Development Goals (MDGs). Darüber hinaus ist die Erreichung dieses Ziels (MDG 3) gleichzeitig eine grundlegende Voraussetzung zur Erreichung der anderen MDGs. Ohne Gleichstellung der Geschlechter kann Armut nicht wirksam bekämpft werden. Die Benachteiligung von Frauen in Entwicklungs- und Schwellenländern lässt sich durch alle Sektoren und Bereiche deklinieren. Beispiel Bildung: Zwei Drittel aller Analphabetinnen und Analphabeten weltweit sind nach wie vor weiblich, in Afrika südlich der Sahara (SSA) besuchen trotz Fortschritten in den letzten Jahren lediglich 59 Prozent der Mädchen die Grundschule. Die Übergangsquoten zur Sekundärstufe sind äußerst gering. Beispiel Gesundheit: Nur eine von drei Frauen in ländlichen Gebieten hat Zugang zu einer gesundheitlichen Versorgung. 75 Prozent der HIV-Neuinfizierten in SSA sind Mädchen und Frauen. Jede Minute stirbt eine Frau an den Folgen einer Schwangerschaft oder Geburt, mindestens 42 Prozent aller Frauen in Entwicklungsländern haben während einer Schwangerschaft keinerlei Zugang zu fachkundiger Betreuung. Beispiel Arbeitsmarkt: Frauen arbeiten häufiger in prekären Verhältnissen und bekommen niedrigere Löhne als Männer. Im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise werden Arbeitsplätze und Sozialleistungen gekürzt, von diesem Abbau sind Frauen überproportional betroffen. Während die Möglichkeiten von Frauen, finanziell zum Haushaltseinkommen beizutragen, im Kontext der Krise weltweit sinken, steigen ihre Belastungen durch unbezahlte Pflegeleistungen an. Beispiel Landwirtschaft: Frauen produzieren zwar mehr als die Hälfte der Grundnahrungsmittel in Entwicklungsländern, verfügen jedoch nur über ein Zehntel der Anbauflächen. Auch aufgrund ihrer entscheidenden Rolle in der Landwirtschaft treffen die Folgen des Klimawandels Frauen in den Ländern des Südens stärker als Männer. Beispiel Partizipation: Frauen sind in vielen Ländern von politischer Beteiligung faktisch ausgeschlossen. Nur 19 Prozent der Parlamentarier weltweit sind weiblich und lediglich 14 Prozent aller Führungskräfte in der Wirtschaft und Verwaltung sind Frauen. Beispiel Konflikte: Während und nach bewaffneten Konflikten sind Frauen und Mädchen besonders gefährdet. Trotz der Anerkennung geschlechtsspezifischer Auswirkungen bewaffneter Konflikte durch die UN-Resolution 1325 bleiben viele frauenspezifische Kriegsverbrechen unaufgeklärt und der Wiederaufbau staatlicher Institutionen nach Kriegen und Konflikten geschieht häufig, ohne die Erfahrungen und das spezifische Wissen von Frauen miteinzubeziehen. Gerade auch im Postkonflikt-Kontext bedarf es spezifischer Strategien zur Prävention, zur systematischen Strafverfolgung und zum Schutz der betroffenen Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies verdeutlicht die aktuelle Situation in Ländern wie Sri Lanka oder der Demokratischen Republik Kongo.
Vor diesem Hintergrund kann und muss Entwicklungszusammenarbeit Frauen und Mädchen weltweit stärken. Doch für den Bereich Gender und Frauenförderung stehen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu wenig Haushaltsmittel bereit. Die Zielgröße Gender im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde 2010 gestrichen. Die Umsetzung des Genderaktionsplans BMZ ist unausgereift. Dies wird der Bedeutung des Kampfs der Frauen in den Ländern des Südens gegen Benachteiligung nicht gerecht. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Menschenrecht und gleichzeitig ein entscheidender Faktor für nachhaltige Entwicklung. Die Entwicklungs-, Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten von Frauen und Mädchen weltweit zu sichern, ist eine wichtige Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit.
Wir fragen die die Bundesregierung:
Fragen39
Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aktiv (bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen, Jahren aufschlüsseln)
a) zur Erreichung des Millenniums-Entwicklungszieles MDG 3 (Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau),
b) zur Erreichung des Millenniums-Entwicklungsziels MDG 4 (Verringerung der Kindersterblichkeit),
c) zur Erreichung des Millenniums-Entwicklungsziels MDG 5 (Verbesserung der Müttergesundheit),
d) zur Erreichung des Millennium-Entwicklungsziels MDG 2 (allen Kindern eine Grundschulbildung ermöglichen)?
Welche länderspezifischen Schwerpunkte wurden bislang in welchen Ländern dem entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan entsprechend identifiziert, um Gender-Mainstreaming zu verbessern (bitte aufschlüsseln)?
a) Durch welche Vorhaben werden diese unterstützt (bitte aufschlüsseln)?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse?
Wie gewährleistet das BMZ, dass der Gender-Aktionsplan auch in der Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien umgesetzt wird?
Welche Mechanismen und Indikatoren kommen bei der Wirkungskontrolle des Gender-Aktionsplans zum Einsatz (bitte aufschlüsseln)?
a) Durch wen und mit welchen Ergebnissen wurde die Umsetzung des Aktionsplans bislang evaluiert (bitte aufschlüsseln)?
b) Für wann ist die nächste Evaluierung geplant?
Bei welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im BMZ und den Durchführungsorganisationen kommen die im entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan genannten Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung von Gender-Mainstreaming zum Einsatz (bitte nach Maßnahme, Jahren und Organisation aufschlüsseln)?
Handelt es sich dabei um punktuelle oder begleitende Maßnahmen?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis werden die gleichstellungspolitischen Ziele bei der Besetzung von Führungspositionen auf Vorstands- und Abteilungsleiterebene im BMZ und den Durchführungsorganisationen umgesetzt?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis werden die gleichstellungspolitischen Ziele im BMZ und den Durchführungsorganisationen auf Mitarbeiterebene umgesetzt (bitte aufschlüsseln)?
Wie wird die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in den Programmen der bilateralen Zusammenarbeit auf der Durchführungsebene überprüft, und auf welcher Hierarchieebene ist die Durchführungsverantwortung auf Länder- und auf Programmebene angesiedelt?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis setzt sich die Bundesregierung bei der Vergabe von Budgethilfe sowohl durch die deutsche als auch die europäische Entwicklungszusammenarbeit für Gender-Budgeting ein?
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer sektoralen Budgethilfe „Gender“?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer/einem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Rechte der Frau, um das Monitoring und die Evaluierung der europäischen Aktivitäten hinsichtlich der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und der Frauenförderung in der Entwicklungspolitik zu stärken?
a) Wenn ja, in welcher Form findet diese Unterstützung statt, wenn nein, warum nicht?
b) Was ist aktueller Stand in Bezug auf die Einsetzung der/des Sonderbeauftragten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung und Teilhabe von Frauen in Entwicklungsländern (2010) und dessen Umsetzung?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit der EU im Hinblick auf ihre Wirkungen auf Gleichberechtigung ein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des Weltentwicklungsberichts 2012 der Weltbank?
a) Inwiefern wird der Fokus des Berichts auf Frauen als Unternehmerinnen und ökonomische Akteurinnen aus Sicht der Bundesregierung den multidimensionalen Formen der Benachteiligung von Frauen in Entwicklungs- und Schwellenländern gerecht?
b) Inwiefern gedenkt die Bundesregierung, auf die im Weltentwicklungsbericht 2012 der Weltbank identifizierten Herausforderungen zu reagieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des 2010 von der Independent Evaluation Group (IEG) der Weltbankgruppe verfassten Berichts „An evaluation of World Bank support 2002–2008, Gender and Development“?
a) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung innerhalb der Weltbankgruppe dafür ein, die identifizierten Schwächen, insbesondere im Hinblick auf die oftmals mangelnde Verankerung von Gender-Aspekten in den Country Assistance Strategies und bei der Kreditvergabe, zu beheben?
b) Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung seit der Veröffentlichung des IEG-Berichts erzielt?
Durch welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im UN-Bericht zu Ungleichheit von Frauen im ländlichen Raum (Gender dimensions of agricultural and rural employment: Differentiated Pathways out of poverty) genannten Forderungen nach Zugang zu Bildung und Ausbildung, Krediten und Märkten, technischer Unterstützung und Arbeitnehmerrechten und insbesondere einen sicheren Zugang zu Land und Besitz sowie die Möglichkeit, gleichberechtigt in Bauernverbänden mitzuwirken, um (bitte aufschlüsseln)?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Äußerung von Antonie de Jong, bei UN WOMEN zuständig für die Beiträge der Mitgliedsländer: „Der deutsche Beitrag für UN Women passt nicht zusammen mit der Führungsrolle, die Deutschland in den Vereinten Nationen übernimmt oder mit der Bedeutung, die Deutschland Geschlechtergleichstellung und Frauenförderung zumisst. Wir hätten uns von Deutschland hinten eine Null mehr erhofft“ (Zitat: DIE WELT, „Unterfinanzierte Frauen“ vom 11. August 2011) im Hinblick darauf, dass Deutschland in diesem Jahr lediglich einen Beitrag von 818 000 Euro an UN WOMEN zugesagt hat?
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass sie an UN WOMEN einen Beitrag in Höhe von lediglich 818 000 Euro überwiesen hat, was der Höhe des deutschen Beitrags an die Vorgängerorganisation UNIFEM entspricht, während andere Staaten wie etwa Schweden ihre Beitragszahlungen an UN WOMEN im Vergleich zur Vorgängerorganisation UNIFEM mehr als verdoppelt haben, vor dem Hintergrund, dass Deutschland bei der Gründung von UN WOMEN angekündigt hatte, engagiert daran mitzuwirken, die Mission von UN WOMEN zu erfüllen?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf eine geschlechtersensible Finanzsystementwicklung, insbesondere im Hinblick auf einen erleichterten Zugang von Frauen zu Krediten und Mikrofinanzdienstleistungen, und welche Vorhaben werden in diesem Bereich umgesetzt (bitte nach Ansätzen, Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?
In welchen Ländern unterstützt die Bundesregierung Reformen des Land- und Besitzrechts sowie des Ausbaus von Kataster- und Grundbuchwesen, um die Benachteiligung von Frauen zu beenden (bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?
Welche Veränderungen gegenüber der im März 2011 vorgestellten Bildungsstrategie hat das BMZ im Hinblick auf das fehlende eigenständige Ziel „Mädchen- und Frauenförderung“ und die fehlende Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen in der Strategie eingeleitet?
a) Wie wird das BMZ gewährleisten, dass eine angemessene frauenspezifische Förderung verankert und umgesetzt wird?
b) Welche Vorhaben plant das BMZ in der Implementierung der Strategie im Bereich des Zugangs und der Stärkung von Mädchen und Frauen im Bildungssektor bzw. welche Vorhaben werden bereits durchgeführt (bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung – bilateral und multilateral – für den verstärkten Zugang von Mädchen und Frauen zu Sekundär- und Tertiärbildung ein (bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?
Welche frauenspezifischen Belange sind aus Sicht der Bundesregierung beim Auf- und Ausbau erneuerbarer Energien in Entwicklungs- und Schwellenländern zu berücksichtigen, und inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass Frauen Zugang zu erneuerbaren Energien erhalten?
Welche geschlechtsspezifischen Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel ergeben, sieht das BMZ als am dringendsten an?
a) Welche Strategien zur Umsetzung einer geschlechtsspezifischen Unterstützung wurden bisher erarbeitet?
b) In welchem Rahmen und in welchen Ländern werden diese umgesetzt (bitte nach Ländern, Vorhaben, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie werden Frauen in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, etwa Ressourcenmanagement oder Entwicklung innovativer Anbaumethoden, einbezogen?
d) Durch welche Instrumente und Maßnahmen wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass in Programmen, die den negativen Folgen des Klimawandels entgegenwirken sollen, die Bedürfnisse von Frauen verstärkt berücksichtigt werden (bitte nach Ländern und Aktivität aufschlüsseln)?
e) Welche Konzepte einer frauenfreundlichen Klimafinanzierung verfolgt die Bundesregierung, und inwiefern setzt sie sich auf internationaler Ebene dafür ein?
In welcher Form und in welchen Partnerländern soll das Engagement gegen weibliche Genitalverstümmelung intensiviert und regional ausgeweitet werden, wie im entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan angekündigt (bitte nach Ländern, Vorhaben, Projekten, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?
Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung aktiv, um die reproduktive Gesundheit von Frauen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, und gibt es konkrete Projekte, die Themen wie Verhütung oder Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbruchmethoden unterstützen (bitte nach Ländern, Vorhaben, Projekten, Volumen und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit haben eine eigene Genderstrategie (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzung (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
b) Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung deren Umsetzung (bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?
In welchen Vorhaben in welchen Ländern arbeitet die Bundesregierung konkret an der Einbeziehung der Geschlechterperspektive in lokale Konfliktlösung, Versöhnungs- und Planungsprozesse für den Wiederaufbau (bitte nach Ländern, Vorhaben, Jahren und Volumen aufschlüsseln)?
a) Aus welchen Gründen spricht sich die Bundesregierung gegen einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 der Vereinten Nationen aus?
b) Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen zur Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen der Friedens- und Konfliktbearbeitung ohne einen nationalen Aktionsplan systematisch gebündelt werden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf die sexuelle Gewalt, der Frauen tamilischer Herkunft in Sri Lanka, insbesondere in den noch bestehenden Haftzentren und unter den ehemaligen Kombattantinnen der Liberation Tiger of Tamil Eelam (LTTE), ausgesetzt sind?
a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier aktiv zu werden und sich für den Schutz der Betroffenen einzusetzen?
b) Inwieweit ist Deutschland und insbesondere die deutsche Botschaft in Colombo im Sinne der EU-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern aktiv vor dem Hintergrund, dass Frauen- und Frauenrechtsorganisationen, die sich im Norden und Osten Sri Lankas für den Schutz der Menschenrechte und insbesondere für eine Integration der Frauen tamilischer Herkunft einsetzen, bei der Ausübung ihrer Aktivitäten durch Militäreinrichtungen systematisch behindert und eingeschüchtert werden?
a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Lage der Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte auf Sri Lanka im UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der nächsten Sitzung im März 2012 zu thematisieren?
b) Welche diplomatischen Möglichkeiten wird die Bundesregierung nutzen, um den Bericht des UN-Expertenpanels zu Sri Lanka offiziell auf die Tagesordnung des UN-Menschenrechtsrats zu setzen?
Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf Männer als Zielgruppe, um frauenspezifische Gewalt zu stoppen, vor dem Hintergrund der Erkenntnis einer aktuellen Studie der Organisation HEAL Afrika, die am Beispiel Demokratische Republik Kongo aufzeigt, dass zum effektiven Kampf gegen Vergewaltigungen und weiteren Gewalttaten gegen Frauen neben den weiblichen Opfern auch die Täter in Maßnahmen einbezogen werden müssen?
a) Inwiefern wird der in der BMZ-Publikation „Gleichberechtigung konkret“ genannte Ansatzpunkt für Gleichberechtigung in Konfliktprävention und Friedensentwicklung, Männer als „change agents“ zu gewinnen, bislang umgesetzt?
b) Gibt es bilaterale Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt mit Männern als Zielgruppe bzw. sind solche geplant (bitte nach Jahren, Ländern, Vorhaben und Volumen aufschlüsseln)?
Durch welche aktuellen Maßnahmen fördert die Bundesregierung in der MENA-Region (MENA = Nahost und Nordafrika) Genderbelange generell und Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler im Speziellen (bitte nach Ländern, Maßnahmen und Volumen aufschlüsseln) vor dem Hintergrund, dass der Frauensicherheitsrat angesichts der Revolutionen im arabischen Raum die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, bereits im Februar 2011 darum gebeten hat, kurzfristig so viele Ressourcen wie möglich für Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler im arabischen Raum zur Verfügung zu stellen?
Inwiefern und mit welchen Ergebnissen thematisiert die Bundesregierung im Austausch mit den Partnerinnen und Partnern in der MENA-Region eine angemessene Partizipation von Frauen in den (Übergangs-)Regierungen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Situation von Frauen in Afghanistan, vor allem mit Blick auf den Abzug 2014, ein?
Warum wurde im Jahr 2010 die Zielgröße Gender im Einzelplan 23 gestrichen und inwiefern kann das BMZ ohne Zielgröße gewährleisten, dass angemessene Haushaltsmittel in den Bereich fließen?
Wie sichert das BMZ die Umsetzung des Gender-Aktionsplans im Haushalt 2012 finanziell ab?
Welche Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt 2012 des BMZ für Frauenförderung und Gender vorgesehen, über welche Titel sind diese Haushaltsmittel verteilt, und wie haben sich diese Haushaltsmittel über die letzten zehn Jahre entwickelt (bitte aufschlüsseln)?
a) Wie verhält sich der finanzielle Anteil der Maßnahmen mit Hauptzielrichtung „Förderung der Gleichberechtigung von Frauen“ (G2-Kennung) gegenüber den Maßnahmen, die dies als Nebenziel verfolgen?
b) Wie verhält sich der finanzielle Anteil der Maßnahmen, in denen „Gender“ als Querschnittsthema verankert ist, gegenüber Maßnahmen, als deren Oberziel die Frauenförderung oder Geschlechtergerechtigkeit formuliert ist?
In welchen anderen Ressorts werden relevante Haushaltsmittel für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) zum Zwecke der Förderung der Geschlechtergerechtigkeit verausgabt, und wie haben sich diese über die letzten zehn Jahre entwickelt?