Begünstigung illegalen Organhandels und sogenannter organisierter Kriminalität durch Krieg in Kosovo unter Aufsicht der NATO
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Verstrickungen hochrangiger kosovarischer Beamter in illegale Handlungen“ (Bundestagsdrucksache 17/6036) deutlich gemacht, dass sie nicht Willens ist, ihre Mitverantwortung für die in der serbischen Provinz Kosovo verübten besonders grausamen Verbrechen der gewaltsamen Organentnahme anzuerkennen und effektive Schritte für eine Aufklärung und Strafverfolgung der Täter einzuleiten. Sie ist auch nicht bereit, einen umfassenden Schutz für alle Zeugen zu gewährleisten, die im Rahmen von Kriegsverbrecherprozessen gegen führende Politiker der selbsternannten Republik Kosovo wegen ihrer Verstrickung in „organisierte Kriminalität“ aussagen wollen. Dies belegt auch der Tod des Zeugen Agim Zogaj, der vor dem Hintergrund eines Verfahrens gegen den ehemaligen Transportminister und derzeitigen Abgeordneten des sog. Parlaments des Kosovo, Fatmir Limaj, wegen Kriegsverbrechen im UÇK-Gefängnis Klecka, in Deutschland Schutz suchte und sich hier im Zeugenschutzprogramm befand.
Angesichts der bereits bekannten Vorwürfe des damaligen Sonderberichterstatters des Europarates, Dick Marty, (Inhuman treatment of people and illicit trafficking in human organs in Kosovo (AS/Jur (2010) 46) sowie zahlreicher Geheimdienstberichte, darunter der von der deutschen Bundesregierung in Auftrag gegebenen Analyse des Bundesnachrichtendienstes (BND) vom 22. Februar 2005, der Studie des Institut für Europäische Politik e. V. (IEP) „Operationalisierung von Security Sector Reform (SSR) auf dem westlichen Balkan“ vom 9. Januar 2007 (Auftraggeber Bundesministerium der Verteidigung) sowie des sog. UNMIK-Berichts (UNMIK: VN-Mission im Kosovo) (Dokument CKX–103) des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien ICTY vom 30. Oktober 2003 ist die Untätigkeit der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller skandalös. Denn insbesondere der letztgenannte Bericht enthält Zeugenaussagen ehemaliger UÇK-Kämpfer, die eine Mitverantwortung der deutschen KFOR-Soldaten (KFOR: NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force) für Entführungen, Verschwindenlassen und die ungehinderte Ausreise nach Albanien zwecks gewaltsamer Organentnahme belegen.
Nach Angaben der United Nations Global Initiative to Fight Human Trafficking (UN.GIFT), einem Zusammenschluss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), dem Kinderhilfswerk (UNICEF) und anderer internationaler Organisationen, liegt das Problem bei der Bekämpfung des Menschen- und Organhandels nicht im Mangel an internationalen Rechtsinstrumenten, sondern der ungenügenden nationalstaatlichen Durchsetzung. Das Phänomen der illegalen Organentnahme und des Handelns mit menschlichen Körperteilen wird von der UN.GIFT als ökonomische und soziale Herausforderung betrachtet. Diese Verbrechen können nur dann eingedämmt werden, wenn sowohl die Nachfrage in reichen Ländern des Westens als auch die Verletzbarkeit, Armut und Hoffnungslosigkeit der Menschen in der kapitalistischen Peripherie das Angebot an diesen austrocknet.
Die Verbrechen im Kosovo machen deutlich, dass Kriegssituationen und die Auflösung von gesellschaftlichen Strukturen durch militärische Gewaltanwendung erst die Voraussetzungen für die Entstehung krimineller Strukturen und durch diese begangene schwere Menschenrechtsverletzungen schaffen. Die US-amerikanische Wissenschaftlerin Prof. Nancy Scheper-Hughes hat in diesem Zusammenhang zahlreiche Untersuchungen vorgelegt, und führt den Beginn des illegalen Organhandels in Europa bereits auf den Jugoslawien-Krieg der 90er-Jahre zurück. Dabei benennt sie auch weitere Krisenherde der Erde, die jeweils durch militärischen Gewalteinsatz der NATO-Mitgliedstaaten und ihrer Verbündeter z. B. im Irak die Herausbildung von Märkten des illegalen Organhandels begünstigen (siehe Prof. Nancy Scheper-Hughes, Rotten trade: millennial capitalism, human values and global justice in organs trafficing, JHR 2003/2). Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verstrickungen hochrangiger kosovarischer Politiker und Beamter in illegale Handlungen“ (Bundestagsdrucksache 17/6036) vermittelt zudem einen Eindruck davon, wie die Vielstimmigkeit internationaler Akteure beim „Staatsaufbau“ zur Diffusion von Verantwortlichkeiten führt und somit das Entstehen rechtsfreier Räume begünstigt, in denen die Rechtsdurchsetzung durch internationale Akteure von deren außenpolitischen Interessen abhängig wird. Die UN.GIFT kommt in ihrem Bericht von 2008 zu dem Schluss, dass „Ursachen wie mangelnde politische Teilhabe, soziale Exklusion und ökonomische Verletzbarkeit das Resultat von Politiken und Praktiken sind, die ganze Bevölkerungsgruppen marginalisieren und sie anfällig für Menschenhandel machen.“
Neben den genannten Geheimdienstberichten der Bundesregierung (BND vom 22. Februar 2005 sowie des IEP vom 9. Januar 2007) belegen auch Berichte mutiger und unabhängiger Journalisten wie Altin Raxhimi und Michael Montgomery, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und zuletzt insbesondere der Bericht des Europarates, dass der Militäreinsatz der NATO im Kosovo durch Zerstörung gesellschaftlicher Beziehungen die Rahmenbedingungen für kriminelle Aktivitäten wie den Organ- und Menschenhandel geschaffen hat und die unter den Augen der internationalen und deutschen Militärpräsenz fortdauernde gesellschaftliche Anomie einen Markt hervorgebracht hat, der menschliche Organe wie herkömmliche Waren behandelt. Die Berichte über Kriegsverbrechen im Kosovo zeigen, dass die Bemühungen der EU und Deutschlands um Demokratie und Staatsaufbau gescheitert sind. Dabei wurden nach Angaben des Internationalen Konversionszentrums in Bonn (BICC) beim Aufbau des Kosovo Police Service (KPS) 50 Prozent der Stellen durch KFOR und UNMIK als Zugeständnis an Hashim Thaçi für Ex-Kombattanten der UÇK vorgesehen (siehe BICC, Wag the Dog: The Mobilization and Demobilization of the Kosovo Liberation Army).
Als problematisch stellt sich in diesem Zusammenhang auch die von UNMIK im Juni 1999 erlassene Regelung dar, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von UNMIK und KFOR, generell von Strafverfolgung durch Justizorgane im Kosovo ausnimmt und für „immun“ erklärt (www.unmikonline.org/regulations/2000/ reg47-00.htm).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Grundlage der eigenen Geheimdienstinformationen sowie aufgrund der allgemeinen außenpolitischen Kenntnisse auf dem Balkan über den Zusammenhang zwischen Organhandel und den militärischen Interventionen der NATO in der BR Jugoslawien (heute Serbien, die sog. Republik Kosovo und Montenegro) im Jahr 1999?
Welche aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter von Behörden der ehemals autonomen Teilrepublik Kosovo wurden oder sind von strafrechtlichen Ermittlungen der EULEX-Mission (EULEX: Rechtsstaatlichkeitsmission der EU im Kosovo), UNMIK oder des ICTY betroffen?
Wie viele Personen wurden oder sind bislang verdächtigt, ohne dass eine Anklage erhoben wurde?
Wie viele Fälle von Strafermittlung bzw. Strafverfolgung sind der Bundesregierung bekannt, die unter Berufung auf das Vorliegen von Immunität gegenüber Beamten und politischen Funktionsträgern der sog. Republik Kosovo nicht weiterverfolgt bzw. nicht einmal aufgenommen wurden (bitte nach Datum und vorgeworfener Rechtsverletzung auflisten)?
Wie viele Fälle von Strafermittlung bzw. Strafverfolgung sind der Bundesregierung bekannt, die unter Berufung auf das Vorliegen von Immunität gegenüber Mitarbeitern, Beamten bzw. Diplomaten der UNMIK und KFOR nicht weiterverfolgt bzw. nicht einmal aufgenommen wurden (bitte nach Datum und vorgeworfener Rechtsverletzung auflisten)?
Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über die Verstrickung führender Beamter und politischer Funktionsträger der sog. Republik Kosovo in kriminelle Netzwerke?
Seit wann und auf Grundlage welcher Hinweise besitzt die Bundesregierung Hinweise auf die Verstrickung führender politischer Funktionsträger und Beamter der sog. Republik Kosovo in Drogen-, Waffen- und Organhandel, und welcher Art sind diese Hinweise?
Seit wann besitzt die Bundesregierung Hinweise auf die Verstrickung des Premierministers Hashim Thaçi, des ehemaligen Premierministers Ramush Haradinaj, politischer Funktionsträger und anderer höchster Beamter der sog. Republik Kosovo in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen Organhandel, Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen, und welcher Art sind diese Hinweise?
Seit wann verfügt die Bundesregierung über welche Hinweise bezüglich einer mafiösen kriminellen Vereinigung unter dem Namen „Drenica Group“ sowie deren Mitglieder im Kosovo?
Was hat die Bundesregierung seit der Kenntniserlangung von strafrechtlich relevanten Informationen in Bezug auf die Verstrickung führender Beamter und politischer Funktionsträger der sog. Republik Kosovo in die genannten kriminellen Aktivitäten auf europäischer und bilateraler Ebene unternommen, um die Verantwortlichen der internationalen bzw. nationalstaatlich zuständigen Justiz zuzuführen?
Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik Deutschland der EULEX-Mission auf deren Amtshilfeersuchen vom März 2009 in Bezug auf den Medicus-Fall?
Wie viele Personen wurden in diesem Zusammenhang in Deutschland vernommen und in welcher Funktion?
Leitete die Bundesregierung den Ermittlern der EULEX ihre eigenen Berichte bezüglich der sog. organisierten Kriminalität zu?
Hat die Bundesregierung eine Vernehmung des deutschen Staatsbürgers vorgenommen, der laut kosovarischem Handelsregister der Inhaber der Medicus-Klinik ist?
Welche Zusammenarbeit und Unterstützung gewährte die Bundesrepublik Deutschland der EULEX-Mission in anderen Fällen von strafrechtlichen Ermittlungen?
Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über den Organhandel in Zusammenhang mit dem Krieg auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens in den 90er-Jahren?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass ein Großteil des Heroinschmuggels nach Europa und damit auch nach Deutschland über das Kosovo abgewickelt wird?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Finanzierung der UÇK durch den Drogenhandel?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Verstrickung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Hashim Thaçis in den Drogenhandel?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Verstrickung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers und des ehemaligen Premierministers der sog. Republik Kosovo, Ramush Haradinaj, in den Drogenhandel?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Ramush Haradinaj und der Familie Musaj bei der nach Angaben der Ermittler der Regional Investigation Unit der UNMIK (RIU) aus Pec im Juli 2000 eine Gruppe von mehreren Dutzend bewaffneten Personen, unter der Führung des späteren Premierministers Ramush Haradinaj vor dem Hintergrund ihres Drogenschmuggels, das Haus der Familie Musaj angriff?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über die Aktivierung der MedEvacProzedur und das Ausfliegen von Ramush Haradinaj mit einem NATO-Helikopter auf den US-amerikanische Luftwaffenstützpunkt im deutschen Ramstein?
Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher tatsächlichen Begründung wurde Ramush Haradinaj anschließend in den USA ausgebildet?
Inwiefern ist diese Zusammenarbeit mit der UÇK vereinbar mit den Beteuerungen der Bundesregierung, den Terrorismus und Drogenhandel bekämpfen zu wollen?
Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um der Verstrickung hochrangiger Beamter und politischer Funktionsträger des Kosovo in Drogen, Waffen und Menschen- und Organhandel aufzuklären?
Welche Hinwiese hat die Bundesregierung darüber, dass die Staatsanwaltschaft von Niedersachsen und Bayern im Sommer 2005 die Bundesanwaltschaft um die Aufnahme von Ermittlung gegen in Deutschland operierende Angehörige der UÇK ersuchten?
Auf welcher rechtlichen Grundlage und durch welche zuständige Stelle wurde die Einleitung des in Frage 15 genannten Verfahrens abgelehnt (bitte Datum und Rechtsgrundlage der Einstellung nennen)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über ein Ersuchen der österreichischen und italienischen Staatsanwaltschaft zur Einleitung von Ermittlungen gegen in Deutschland operierende Angehörige der UÇK?
Auf welcher rechtlichen Grundlage und durch welche zuständige Stelle wurde die Einleitung des Verfahrens gegenüber den österreichischen und italienischen Behörden abgelehnt (bitte Datum und Rechtsgrundlage der Einstellung nennen)?
Trifft es zu, dass die Absage der Einleitung von Ermittlungen auf direkte Anweisung des Bundesministeriums des Innern erfolgte (siehe www.german-foreign-policy.com/en/fulltext/56126)?
Wer ist gegenüber dem leitenden Staatsanwalt der EULEX-Mission weisungsbefugt?
Wie, wann, durch wen und bei welchen Gelegenheiten wurde und wird die Bundesregierung über die Ermittlungstätigkeiten und Hinweise der EULEX-Mission unterrichtet?
Welche deutschen Amtsträger waren bislang an Gesprächen oder Beratungen beteiligt, bei denen die Aufnahme von Ermittlungen gegen Beamte der Kosovo-Regierung erörtert wurden?
Betrachtet die Bundesregierung die „Gewährleistung der Immunität für Kriegsverbrecher und andere schwere Straftäter“ auch gegenüber anderen und tatsächlich unabhängigen Staaten – insbesondere des westlichen Balkans – als rein „innere Angelegenheit“?
Wie viele ehemalige UÇK-Kämpfer befinden sich heute noch in der kosovarischen Polizei?
Mit welchen Aufgaben werden die in Frage 21 genannten Polizisten betreut?
Haben diese Polizeibeamten auch Zugang zu sensiblen Informationen betreffend der Zeugenschutzprogramme?
Haben diese Polizeibeamten auch Zugang zu sensiblen Informationen betreffend Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen führende politische Funktionsträger bzw. Beamte im Kosovo im Zusammenhang mit?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ehemalige UÇK-Kämpfer, die im Auftrag der Kosovo-Führung am Abend des 25. Juli 2011 versuchten, die Grenzübergänge Jarinje und Brnjak unter ihre Kontrolle zu bringen, und kann sie ausschließen, dass an der Ausbildung dieser UÇK-Kämpfer auch NATO-Partner und albanische Sicherheitskräfte beteiligt waren?
Auf Grundlage welcher tatsächlichen, politischen und rechtlichen Erwägungen beteiligt sich die Bundesregierung an einer Sicherheitssektorreform im sog. Kosovo, insbesondere der Überführung der UÇK-Mitglieder in eine reguläre kosovarische Armee, obwohl sie nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz die UÇK als „terroristisch operierend“ eingestuft hat (siehe dazu www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BroschuÜren/ nichtinListe/1999/Verfassungsschutzbericht_1998_Id_7295_de.pdf)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Beschwerden des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen vom Oktober 1998 darüber, dass andere Bundesbehörden die kriminellen Aktivitäten der UÇK in Deutschland tatenlos hinnehmen?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass die UÇK mit Unterstützung der NATO seit 1999 nicht nur Hunderttausende Serben und Roma aus dem Kosovo vertrieben und Tausende ermordet hat, sondern nach Aussagen von Cedda Prlincevic, Direktor des Kosovo-Archivs und Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Priština, ebenfalls alle Juden vertrieben hat (siehe dazu www.hagalil.com/antisemitismus/osteuropa/albanien.htm)?
Was ist der Bundesregierung über den Handel in der Türkei mit menschlichen Organen von irakischen fahnenflüchtigen Soldaten bekannt, nach dem völkerrechtswidrigen Überfall der NATO auf den Irak im Jahre 2003 bekannt?
Was ist der Bundesregierung über die Untersuchungsergebnisse eines Komitees des israelischen Gesundheitsministeriums bekannt, welches im Jahr 2001 Vorwürfen nachgegangen ist, nachdem im Zuge von militärischen Aktivitäten in der West Bank im Rechtsmedizinischen Institut für Gesundheit, Abu Kabir, in Tel Aviv Palästinensern illegal Organe zu transplantativen Zwecken entnommen wurden?
Was ist der Bundesregierung über die parlamentarische Aussprache mit dem israelischen Gesundheitsminister Nessim Dahhan dazu Ende Dezember 2001 bekannt?
Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über einen Zusammenhang zwischen dem politischen Verschwindenlassen und der illegalen Organentnahme während des Bürgerkrieges in Argentinien in den 70er-Jahren, und welcher Art sind diese Hinweise?
Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen dem politischen Verschwindenlassen und der illegalen Organentnahme sowie des Handels mit Blut und Knochenmark während des Bürgerkrieges in Brasilien (1964 bis 1984)?
Welche Hinweise besitzt die Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen dem politischen Verschwindenlassen und der illegalen Organentnahme sowie des Handels mit Blut und Knochenmark während des Bürgerkrieges in Brasilien (1964 bis 1984)?