[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8535
17. Wahlperiode 02. 02. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Rosemarie Hein,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8263 –
Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf
gegen Rechtsextremismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die terroristische Nazi-Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“
(NSU) konnte jahrelang Morde und Banküberfälle begehen und dabei völlig
unentdeckt bleiben. Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten nach eigener
Darstellung weder Erkenntnisse, die auf einen neofaschistischen Hintergrund
der Mordserie hindeuteten, noch auf die Aufenthaltsorte der NSU-Mitglieder.
Laut Darstellung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vom 9. Dezember 2011
waren jedoch sowohl die Aktivitäten als auch die Identitäten der Nazi-Mörder
in der rechtsextremen Szene wohlbekannt und sie galten dort als „bekannte,
große Figuren“.
Sicher und wenigstens auch teilweise von Behördenvertretern eingestanden ist,
dass ihr Fokus unangemessen stark auf die Beobachtung der politischen linken
Szene lag und die Gefahren von rechts sträflich gering eingeschätzt wurden.
Obwohl die Verstrickung und mögliche schuldhafte Rolle deutscher
Sicherheitsbehörden in den Komplex V-Leute/NSU bislang noch nicht aufgearbeitet
ist, hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, bereits einen
Gesetzentwurf zur Schaffung einer neuen gemeinsamen Datei der
Sicherheitsbehörden vorgelegt. Außerdem wird ein sogenanntes Abwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus geschaffen; insgesamt sollen die Sicherheitsbehörden
weiter gestärkt werden. Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen aus Sicht
der Fragesteller allerdings, dass das Problem weniger in zu schwachen
Sicherheitsbehörden liegt, sondern mehr darin, dass diese politisch nicht fähig oder
willens waren, die Bedrohung durch Nazis angemessen wahrzunehmen und
entsprechende Erkenntnisse anzunehmen und wo nötig zu teilen. So hat es in
der Vergangenheit sehr wohl Gremien gegeben, die dem Austausch über
faschistische Terrorgefahren dienten, wie etwa die „Informationsgruppe zur
Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer,
insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte“ (IGR).
Diese hatte sich kurz nach ihrer Einrichtung 1992 relativ häufig getroffen und
offenbar mit einiger Energie gearbeitet; zu ihren Ergebnissen gehörten etwa
bundesweite Hausdurchsuchungen bei der rechten Szene (vgl.
Bundestagsdrucksache 12/7008). Später trat sie aber nur noch „in unregelmäßigen Ab- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 31. Januar 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8535 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeständen in der Regel ein- bis zweimal jährlich“ zusammen, ab 2007 wurden
die Treffen komplett eingestellt (Schriftliche Frage der Abgeordneten Petra
Pau vom 16. November 2011).
Fragen wirft auch die Tatsache auf, dass die beim Bundeskriminalamt (BKA)
geführte Zentraldatei „Rechtsextremistische Kameradschaften“ 2010 aufgelöst
worden ist. Zweck der Datei war es, „Klarheit über Anzahl, Umfang und
Organisationsstrukturen von Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen zu
gewinnen und festzustellen, ob aus den Gruppierungen heraus Straftaten geplant
und begangen werden und ob Verbindungen zwischen ihnen bestehen.“
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit beantwortet die Bundesregierung
einige Anfragen getrennt nach dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei (BPol), dem
Generalbundesanwalt (GBA) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD).
Die offene Beantwortung der Fragen 1, 3 und 4 hinsichtlich des Militärischen
Abschirmdienstes (MAD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist
aus zwingenden Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der
Bundesregierung muss insoweit als „Verschlusssache – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Die Einstufung als
Verschlusssache gewährleistet das berechtigte Geheimschutzinteresse der
Bundesregierung bei gleichzeitiger Befriedigung des Informationsinteresses des
Parlaments, wie sich aus folgenden Erwägungen ergibt:
● Im Hinblick auf Frage 1 würde die Preisgabe der Stärke des im MAD mit
der Extremismusabwehr befassten Personals das schützenswerte Interesse
der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung des
Extremismus und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. Denn deren
Veröffentlichung würde Rückschlüsse auf die Arbeitsweise in einem
besonders sicherheitsrelevanten Bereich ermöglichen.
● Im Hinblick auf die Fragen 3 und 4 würde die Preisgabe der Aufstellungen
gemeinsamer Gremien und deren Arbeitsweise sowie aller beim BfV zur
Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus geführten Dateien
würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an
einer wirksamen Bekämpfung des Extremismus und damit das Staatswohl
gefährden. Die Offenlegung würde detaillierte Rückschlüsse über die
Arbeitsschwerpunkte und die Arbeitsweise des BfV und deren
Zusammenarbeit mit den Ländern sowie auf die jeweils vorhandenen Kenntnisstände
der Nachrichtendienste in einem besonders sicherheitsrelevanten Bereich
ermöglichen.
Demgegenüber ist mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages
ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem durch
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes begründeten Informationsrecht
des Fragestellers wird damit unter Berücksichtigung der berechtigten
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung Rechnung getragen.
Hinsichtlich der Fragen 8, 9, 16, 23, 25b, 26 bis 33 kann nur eine
Teilbeantwortung erfolgen. Im Übrigen kommt auch eine über die Geheimschutzstelle
einsehbare Beantwortung nicht in Betracht. Dem liegen folgende Erwägungen
zugrunde:
● Im Hinblick auf Fragen 8 und 9 würde im Wege der Nennung sämtlicher
Anlässe, zu denen die Informationsgruppe zur Beobachtung und
Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher
Gewaltakte (IGR) eigens einberufen wurde, Rückschlüsse auf die Arbeits-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8535weise, Arbeitsschwerpunkte und die Erkenntnislage der an der IGR
beteiligten Behörden möglich. Es handelt sich um einen Fall evidenter
Geheimhaltungsbedürftigkeit, weil damit die Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung nachhaltig gefährdet würde.
● Im Hinblick auf Frage 16, 23, 25b, 26 bis 28 würde eine umfassende
Auflistung sämtlicher Arbeitsgruppen, zentraler behandelter Themen und deren
Ergebnissen sowie regionaler personen- und sachbezogenen Beobachtungs-
und Bekämpfungsschwerpunkte detaillierte Einblicke in die Arbeitsweise
der Verfassungsschutzbehörden erlauben und nicht nur
vergangenheitsbezogen Rückschlüsse über die Methodik und die Arbeitsschwerpunkte aller
an der IGR beteiligter Behörden erlauben, sondern diesbezüglich auch
Rückschlüsse hinsichtlich des Nachfolgegremiums KG PMK – rechts
ermöglichen. Unbefugte könnten zudem wichtige Anhaltspunkte dahingehend
gewinnen, wie die Beobachtungstätigkeit konterkariert werden könnte. Es
handelt sich um einen Fall evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit, weil
damit die Offenlegung von Arbeitsweise, Arbeitsschwerpunkten und der
Erkenntnislage der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern
einherginge und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung nachhaltig
gefährdet würde.
● Im Hinblick auf Frage 29 käme die Auflistung der Vereinbarungen,
Absichtserklärungen, Resolutionen der IGR und deren Umsetzungsmaßnahmen
einer umfassenden Offenlegung der Arbeitsergebnisse der IGR gleich. Es
handelt sich um einen Fall evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit, weil
damit die Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien und
Methoden der Verfassungsschutzbehörden einherginge, die die
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung gefährdet.
● Im Hinblick auf Fragen 30 bis 33 würde die Offenlegung der
Herangehensweise und der Umgang mit der gewaltbereiten rechtsextremistischen und der
neonazistischen Szene sowie die Begleitung der Verbotsverfahren Einblicke
in besonders sensible sicherheitsrelevante Bereiche der
Verfassungsschutzbehörden erlauben, welche umgekehrt Unbefugten die Gelegenheit böte,
sich derartigen Beobachtungen und darauf ggf. fußender Maßnahmen zu
entziehen. Es handelt sich um einen Fall evidenter
Geheimhaltungsbedürftigkeit, weil damit die Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen,
Strategien und Methoden der Verfassungsschutzbehörden einherginge, die die
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung, gerade im Hinblick auf exekutive
Maßnahmen, erheblich gefährdet.
Eine Bekanntgabe kann auch nicht durch einen als Verschlusssache
eingestuften Bericht an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages erfolgen.
Aufgrund der evidenten Geheimhaltungsbedürftigkeit der erfragten
Informationen ist eine auch nur geringe Gefahr der Veröffentlichung zu vermeiden, die
allein schon in der Verschriftlichung angelegt ist.
In den parlamentarischen Kontrollgremien hingegen besteht die Möglichkeit
zum nur mündlichen Vortrag, so dass die mit einer Verschriftlichung
bestehende Veröffentlichungsgefahr dort vermieden werden kann. Insoweit besteht
zwischen der Nichtbeantwortung der Frage im Rahmen des Parlamentarischen
Fragerechts und der mündlichen Auskunftserteilung in den parlamentarischen
Kontrollgremien kein Widerspruch.
Vorbemerkung für den MAD
Der Aufgabenbereich Extremismus-/Terrorismusabwehr des MAD beobachtet
im Gegensatz zu den Verfassungsschutzbehörden keine Organisationen, andere
Personenzusammenschlüsse oder „Szenen“. Den spezifischen Belangen der
Bundeswehr entsprechend, sammelt der MAD vielmehr gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 17/8535 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNummer 1 des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst (MADG) im
Rahmen der personenbezogenen Einzelfallbearbeitung Informationen zu
extremistischen Bestrebungen einzelner Angehöriger des Geschäftsbereiches des
Bundesministerium der Verteidigung und trägt damit den spezifischen Belangen
der Bundeswehr Rechnung.
Die – teilweise bis 1990 zurückreichenden – Fragestellungen können nicht auf
Basis einer im MAD vorhandenen Statistik beantwortet werden.
Für den MAD, der Teil der Streitkräfte ist, legt die bundeswehrspezifische
Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN) Aufgaben, Gliederung,
Dienstposten nach Qualität (Dotierung der Mitarbeiter) und Quantität (Anzahl der
Mitarbeiter) sowie die materielle Ausstattung des Dienstes verbindlich fest.
Deren Anpassung erfolgt typischerweise entlang struktureller Veränderungen bzw.
Verkleinerungen der Bundeswehr.
1. In welchen Zeiträumen hat es bei den Sicherheitsbehörden des Bundes
Organisationseinheiten (Abteilungen, Referate, Dienststellen, Allgemeine
und Besondere Aufbauorganisationen) gegeben, die sich speziell der
Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der Politisch
Motivierten Kriminalität (PMK) (rechts) gewidmet haben, und wann und
aus welchen Überlegungen heraus wurden diese Organisationseinheiten
aufgelöst bzw. mit anderen (welchen) zusammengelegt (bitte für jede
Bundessicherheitsbehörde einzeln angeben)?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in den Jahren seit
1990 schwerpunktmäßig mit der Beobachtung bzw. Bekämpfung der
rechtsextremen Szene beschäftigt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
b) Welche Organisationseinheiten widmeten sich schwerpunktmäßig seit
1990 der Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus
sowie der PMK-rechts (bitte nach Sicherheitsbehörden aufgliedern und
die Organisationseinheiten benennen)?
c) Wann wurden diese Organisationseinheiten gegründet, und was war ihr
jeweiliger Zweck?
d) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in diesen
Organisationseinheiten jeweils beschäftigt (bitte nach Jahren seit 1990 angeben)?
e) Welche Finanzmittel standen ihnen jeweils jährlich zur Verfügung
(bitte Entwicklung seit 1990 dokumentieren)?
f) Welche dieser Organisationseinheiten wurden seit 1990 aufgelöst bzw.
mit anderen zusammengelegt, und was war jeweils der Grund dafür?
g) Wie bewertet die Bundesregierung die Ausstattung dieser
Organisationseinheiten und ggf. ihre Auflösung aus heutiger Sicht, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Für das BfV
Zu Frage 1a 1
Die Ausgaben sowie der Stellenplan des BfV sind in einem geheimen
Wirtschaftsplan gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) veranschlagt.
Diesbezügliche Anfragen werden nur gegenüber den dafür zuständigen
Gremien des Deutschen Bundestages, dem Vertrauensgremium (gemäß § 10a
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort zu den Fragen 1, 1a bis 1g hinsichtlich des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8535BHO) und dem Parlamentarischen Kontrollgremium für die
Nachrichtendienste des Bundes beantwortet.
Zu den Fragen 1b1 und 1c 1
Im Jahr 2006 wurde die bis dahin eigenständige Abteilung
„Rechtsextremismus/-terrorismus“ mit der Abteilung Linksextremismus/-terrorismus im
Rahmen der Optimierung organisationsinterner Abläufe zusammengeführt.
Zu den Fragen 1d1 und 1e 1
Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
Zu Frage 1f 1
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1b und 1c verwiesen.
Zu Frage 1g 1
Die personelle Ausstattung im Bereich Rechtsextremismus korrespondierte mit
den damaligen jeweiligen Erkenntnislagen im Phänomenbereich
Rechtsextremismus/-terrorismus und den übrigen Phänomenbereichen.
Für das BKA
Zu Frage 1a
Valide Angaben zur Personalstärke liegen nur noch für die Zeit ab dem Jahr
2000 vor; sie sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Zu den Fragen 1b bis 1d sowie 1f und 1g
Die nachstehend aufgeführten Veränderungen der Allgemeinen
Aufbauorganisation (AAO) im BKA erfolgten im Kontext sich verändernder
phänomenologischer, kriminalpolizeilicher/-strategischer Rahmenbedingungen und der
damit in Verbindung stehenden Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Ausrichtung
des Amtes.
Eine Schwächung der Kompetenzen des BKA bei der Bekämpfung der PMK
-rechts- war mit den Umorganisationen daher nicht verbunden.
Jahr Organisationseinheit im BKA und Personal-Iststand (in Vollzeit MA)
2000 ST 13 23,5 ST 14 39,9 ST 15 22,8
2001 ST 13 31,8 ST 14 25,3 ST 15 21,0
2002 ST 14 27,3 ST 15 9,3 ST 16 16,0
2003 ST 14 22,5 ST 15 4,3 ST 16 15,0
2004 ST 14 27,6 ST 15 7,8 ST 16 14,2
2005 ST 14 27,1 ST 15 9,9 ST 16 16,0
2006 ST 13 35,1 ST 14 14,6 PG-F 2,8
2007 ST 13 31,7 ST 14 20,6 PG-F 2,8
2008 ST 13 31,3 ST 14 20,6 PG-F 3,0
2009 ST 13 31,0 ST 14 20,5 PG-F 3,0
2010 ST 13 31,2 ST 14 20,5 PG-F 3,0
2011 ST 13 30,8 ST 14 20,8
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort zu den Fragen 1, 1a bis 1g hinsichtlich des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8535 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Einzelnen stellen sich die organisatorischen Veränderungen wie folgt dar:
Mit Wirkung vom 14. Dezember 1992:
Aufgrund phänomenologischer Entwicklungen im Bereich des
Rechtsterrorismus/- extremismus hat das BKA seine Bemühungen in diesem Kriminalitätsfeld
verstärkt. Dies erforderte auch eine Änderung der bestehenden
Organisationsstrukturen. So wurde seinerzeit in der Abteilung „Staatsschutz“ (Abteilung ST)
das Referat ST 32 (Rechtsterrorismus/-extremismus) zu einer Gruppe ST 2-neu
ausgebaut. Diese neue Gruppe bestand aus vier Referaten:
– ST 21: Koordination Bund/Länder, zentrale Auswertung und Analysen;
– ST 22: Ermittlungen, ermittlungsbegleitende Auswertung, Unterstützung;
– ST 23: Ermittlungen, ermittlungsbegleitende Auswertung, Unterstützung;
– ST 24: Tat- und Beweismittel, Verdeckte Ermittlungen, Mobiles
Einsatzkommando (Bei ST 24 wurden phänomenübergreifend für die Abteilung
Staatsschutz im BKA diese Aufgaben angesiedelt.).
Mit Wirkung vom 1. November 1994:
Im Rahmen der Neuorganisation des BKA erfolgte auch die Einrichtung der
Abteilung ST -neu- (Polizeilicher Staatsschutz mit fünf Gruppen und 21 Referaten).
Die mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus befasste Gruppe
wurde durch die Einrichtung von gesonderten Referaten für die Ermittlungs-
und Fahndungsbereiche Nord und Süd weiter spezialisiert.
Die Gruppe ST 2 (Rechtsextremismus/-terrorismus) bestand damit weiterhin
aus vier Referaten:
– ST 21 Zentralstellenaufgaben;
– ST 22 Koordination Ermittlungen, Fahndung;
– ST 23 Ermittlungen, Fahndung – Bereich Nord –;
– ST 24 Ermittlungen, Fahndung – Bereich Süd –.
Die phänomenfremden Aufgaben des Referates ST 24 wurden in eine andere
Gruppe verlagert.
Mit Wirkung vom 10. April 2000:
Im Rahmen einer weiteren zukunftsfähigen und organisatorischen
Neustrukturierung erfolgte die Zusammenlegung der Gruppen ST 1 und ST 2 (alt) zur
Gruppe ST 1 (neu): Links- und Rechtsextremismus/-terrorismus. Mit der
Zusammenlegung wurde das Ziel der Flexibilisierung der Reaktionsmöglichkeiten
auf entsprechende Lageveränderungen verfolgt. Die Gruppe bestand damit aus
folgenden Referaten:
– ST 11 Strategische Auswertung/Projektkoordination;
– ST 12 Linksextremismus/-terrorismus;
– ST 13 Rechtsextremismus/-terrorismus;
– ST 14 Ermittlungen und Fahndung;
– ST 15 Ermittlungen und Fahndung.
Mit Wirkung vom 15. April 2002:
Im Zusammenhang mit der Anpassung an Erfordernisse der Bekämpfung des
islamistischen Terrorismus und der Umsetzung der „Anti-Terror-Pakete“
erfolgte eine weitere Neuorganisation der Abteilung ST. Hierbei wurde mit
Einrichtung der Gruppe ST 3 „Politisch motivierte Ausländerkriminalität -islamis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8535tischer Terrorismus- Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ein zusätzlicher
Schwerpunkt bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus gesetzt.
Gleichzeitig wurde mit der neuen Organisationsstruktur der Gruppe ST 1
„Politisch motivierte Kriminalität -links-/Politisch motivierte Kriminalität -rechts-“
eine gleichrangige Bekämpfung der links und rechts politisch motivierten
Kriminalität gewährleistet. Die Referate ST 1 lauteten wie folgt:
– ST 11 Politisch motivierte Kriminalität -links-/Zentralstellenaufgaben;
– ST 12 Politisch motivierte Kriminalität -links-/Analysen, Projekte;
– ST 13 Politisch motivierte Kriminalität -links-/Ermittlungen, Fahndung;
– ST 14 Politisch motivierte Kriminalität -rechts-/Zentralstellenaufgaben;
– ST 15 Politisch motivierte Kriminalität -rechts-/Analysen, Projekte;
– ST 16 Politisch motivierte Kriminalität -rechts-/Ermittlungen, Fahndung.
Mit Wirkung vom 1. März 2006:
Im Rahmen des Priorisierungsprozesses im BKA wurde die Abteilung ST
erneut neu organisiert.
Die Aufgaben der Gruppen ST 1 (Politisch motivierte Kriminalität -links- und
-rechts-) und ST 2 (Politisch motivierte Ausländerkriminalität, Internationaler
Terrorismus, Spionage, ABC-Kriminalität, Illegaler Technologietransfer,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit) wurden von jeweils sechs auf je vier
Referate konzentriert.
Die Referate ST 14 (Zentralstellenaufgaben PMK -rechts-), ST 15 (Schriftgut/
Auswertung, Analysen, Projekte PMK -rechts-) und ST 23
(Nationalsozialistische Gewaltverbrechen) wurden in einem Referat (ST 13
Zentralstellenaufgaben PMK -rechts-) zusammengelegt. Der Ermittlungs- und Fahndungsbereich
blieb unverändert (lediglich Änderung der Referatsbezeichnung von ST 16 auf
ST 14).
Diese Umorganisation wurde analog im Bereich PMK-links- durchgeführt.
Um im Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität den
Informationsaustausch mit anderen Behörden zu intensivieren und neu zu
strukturieren, wurde eine Projektgruppe Früherkennung (PG-F) eingerichtet, deren
Aufgaben in der frühzeitigen Entwicklung von polizeilichen Maßnahmen und
Konzepten sowie hierauf basierend ggf. externen Handlungsbedarf zu
identifizieren, bestand. Der Schwerpunkt der Arbeit der PG-F wurde auf die PMK-
rechts festgelegt. Die PG-F fungierte somit als Teil eines „Nationalen
Frühwarnsystems Rechtsextremismus“.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2010:
Im Rahmen von Umorganisationen in der Abteilung ST wurde die PG-F
aufgelöst und deren Aufgaben in die Regelorganisation integriert.
Die Aufgaben „Informationsaustausch mit anderen Behörden und
Institutionen“, „Abgleich der gewonnenen Erkenntnisse“ und „Erstellung von
Auswerteprodukten“ werden seit der Umorganisation phänomenspezifisch von den
Zentralstellenreferaten wahrgenommen (im Bereich PMK-rechts- durch das
Referat ST 13).
Die phänomenübergreifenden Aufgaben der Früherkennung werden zentral
durch ST 43 (Lage) wahrgenommen.
Für die vom BKA im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO)
bewältigten bzw. zu bewältigenden Ereignisse im Bereich der PMK-rechts-
liegen valide Erkenntnisse vor zur:
Drucksache 17/8535 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– BAO „Borg“
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen
Moderatoren des rechten Internetradios „Widerstand-Radio“ wegen Bildung einer
kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB führte das BKA mit Unterstützung
der Länder am 2. November 2010 Exekutivmaßnahmen durch.
Diese Maßnahmen wurden im Rahmen der BAO „Borg“ durchgeführt, an
der 116 Beamte des BKA sowie mehr als 100 Kräfte der Länder- und
Bundespolizeien teilnahmen.
– BAO „TRIO“
Im aktuellen Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des
Verdachts u. a. der Bildung bzw. Unterstützung einer terroristischen
Vereinigung gemäß § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) („Nationalsozialistischer
Untergrund“ – NSU) hat das BKA zur Wahrnehmung der polizeilichen
Ermittlungen die BAO „TRIO“ aufgerufen. In der BAO TRIO sind derzeit 361
Kräfte im Einsatz; davon sind 221 Kräfte des BKA und 140 Polizeikräfte
aus den Ländern (Stand: 23. Januar 2012).
Zu den Besonderen Aufbauorganisationen aus den 90er-Jahren liegen dem
BKA keine Unterlagen mehr vor. Zumindest im Kontext der Ermittlungen zu
dem politisch rechts motivierten Brandanschlag in Solingen 1993 wurde eine
solche aufgerufen.
Darüber hinaus wurden und werden alljährlich wiederkehrend Besondere
Aufbauorganisationen in Form von Informations-, Sammel- und Auswertestellen
(ISa) insbesondere im Zusammenhang mit rechten Veranstaltungen zu
bestimmten Jahrestagen (Heß-Gedenktag, Bombardierung Dresden etc.) gebildet.
Zu Frage 1e
Anmerkung: Angesichts der im BKA üblichen Zuweisungen der
Haushaltsmittel zur Budgetierung durch die einzelnen Abteilungen und der Tatsache,
dass in der Abteilung „Staatsschutz“ die Bekämpfung der politisch motivierten
Kriminalität-rechts (PMK-rechts) nur eines von mehreren
Kriminalitätsbereichen darstellt, sind oben genannten Haushaltsmittel entsprechend der
Personalstärke der Arbeitseinheiten zur Bekämpfung der PMK-rechts zur Gesamtstärke
der Abteilung „Staatsschutz“ errechnet worden.
Jahr Finanzmittel
in Euro
2000 347 168
2001 426 737
2002 251 638
2003 210 280
2004 185 621
2005 217 064
2006 177 275
2007 227 965
2008 132 191
2009 268 225
2010 213 157
2011 160 925
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8535Für die BPol
Zu Frage 1a
Das ehemalige Grenzschutzpräsidium Ost hat im Zeitraum vom 15. Januar
2001 bis zum 31. Dezember 2003 Einsatzkräfte der vom Bundesministerium
des Inneren in Abstimmung mit dem Land Brandenburg aufgestellten
„Verstärkungseinheit Niederlausitz“ (VNL) zur Abwehr rechtsextremistischer Gefahren
im originären Zuständigkeitsbereich eingesetzt. Die Kräfte wurden
abwechselnd jeweils in Zugstärke (Sollzugstärke: 34 Polizeivollzugsbeamte) im
Zuständigkeitsbereich und unter Führung des ehemaligen
Bundesgrenzschutzamtes Frankfurt (Oder) verwendet. Dabei kamen im Jahr 2001 – 20 – Einsatzzüge,
im Jahr 2002 – 12 – Einsatzzüge und 2003 zwei Einsatzzüge zum Einsatz.
Die VNL hat folgende Tätigkeiten durchgeführt:
– offene und verdeckte Aufklärung und Fahndung,
– verstärkte Streifentätigkeit im Bereich der Bahnanlagen und Begleitung von
Personenzügen mit Schwerpunkt Raum Guben, Cottbus und Calau,
– stehende Beobachtung/Postierung,
– offenes Einschreiten bereits im unteren Gefahren- und Strafbarkeitsbereich,
insbesondere in Form von sog. Gefährderansprachen und
Identitätsfeststellungen,
– Überwachung von Treffpunkten der rechten Szene auf dem Gebiet der
Bahnanlagen.
Zu Frage 1b
Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Darüber hinaus gibt es keine
weiteren Organisationseinheiten der Bundespolizei bzw. des damaligen
Bundesgrenzschutzes die sich speziell mit der Beobachtung bzw. Bekämpfung des
Rechtsextremismus sowie der PMK-rechts befasst haben.
Zu den Fragen 1c und 1d
Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
Zu Frage 1e
Dem damaligen Bundesgrenzschutz wurden für den Einsatz der VNL nur im
Jahr 2001 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 4,1 Mio. DM bewilligt. Ab
2002 erwirtschaftete der Bundesgrenzschutz die erforderlichen Mittel aus dem
laufenden Haushalt selbst. Die Gesamtkosten des Einsatzes wurden nur für die
Jahre 2001 und 2002 gesondert ermittelt. Sie betrugen für diesen Zeitraum
473 247 Euro.
Zu Frage 1f
Vor dem Hintergrund der rückläufigen Anzahl von Straftatenfeststellungen mit
rechtsextremistischem Hintergrund sowie signifikant steigender Fallzahlen in
anderen Deliktsbereichen wurden die Einsatzmaßnahmen der VNL am 31.
Dezember 2003 beendet.
Zu Frage 1g
Für den Einsatz der VNL war eine besondere Ausstattung nicht erforderlich.
Die Einsatzkräfte nutzten die seinerzeit im Bundesgrenzschutz vorhandenen
Führungs- und Einsatzmittel sowie Ausstattungen.
Die Auflösung der VNL war im Ergebnis der Lageentwicklung im Einsatzraum
fachlich geboten. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 1f verwiesen.
Im Aufgabenbereich der Bundespolizei ist seitdem keine Lageentwicklung
eingetreten, die eine erneute Aufstellung und Ausstattung einer vergleichbaren
Organisationseinheit gerechtfertigt hätte.
Drucksache 17/8535 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür den GBA
Zu Frage 1a
Die Zahl der im angefragten Zeitraum mit der Verfolgung rechtsextremistischer
Straftaten und damit zusammenhängender Aufgaben befassten Staatsanwälte
beim Generalbundesanwalt differierte (siehe im Einzelnen unten). Dies lässt
jedoch aus den nachfolgend genannten Gründen Rückschlüsse auf den Umfang
der inhaltlichen Arbeit nicht zu:
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die
Wahrnehmung sonstiger damit zusammenhängender Aufgaben innerhalb der
Bundesanwaltschaft richten sich nach dem jährlichen Geschäftsverteilungsplan.
Die konkrete Zuteilung erfolgt generell nach unterschiedlichen Kriterien,
insbesondere nach einzelnen Deliktstypen und Phänomenbereichen, die
gegebenenfalls ergänzt werden durch eine weitere Aufteilung nach geographischen
Kriterien (wie etwa Bundesländer, Staaten oder im internationalen Bereich
auch größere Regionenzusammenhänge); darüber hinaus werden teilweise auch
große Verfahrenskomplexe gesondert in den Geschäftsverteilungsplänen
ausgewiesen. Diese Zuteilung wurde und wird fortlaufend – gegebenenfalls auch
anlassbezogen – den personellen Ressourcen und Arbeitsbelastungen in den
unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen angepasst, um flexibel reagieren zu
können. Darüber hinaus sind anlassbezogene Sonderzuweisungen möglich.
In diese Verteilung fügen sich auch die Zuweisungen der vom
Generalbundesanwalt wahrzunehmenden Aufgaben aus dem rechtsextremistischen
Phänomenbereich an die einzelnen Referate ein. Dies bedingt, dass – wie in anderen
Bereichen ebenfalls – im angefragten Zeitraum unterschiedliche Referate
zuständig waren. Zudem gab es erstmals ab dem Jahr 2002 eine ausschließliche
Zuständigkeit nur eines Referats für diesen Phänomenbereich. In den Jahren
zuvor waren die Aufgaben auf diesem Gebiet nach weiteren Kriterien auf
mehrere Referate aufgeteilt, die darüber hinausgehend aber noch andere
Zuständigkeiten wahrzunehmen hatten. Auch das jeweilige Referat, bei dem ab dem Jahr
2002 die Zuständigkeit für den Phänomenbereich Rechtsextremismus
konzentriert wurde, war zusätzlich mit weiteren Aufgabenfeldern unterschiedlichen
Umfangs befasst. Die „Schwankungen“ der in der nachfolgenden Tabelle
genannten Anzahl der für Rechtsextremismus zuständigen Staatsanwälte lassen
deshalb keine Schlussfolgerungen auf eventuelle Schwerpunktbildungen zu,
sondern sind allein den zuvor beschriebenen organisatorischen Umständen
geschuldet.
Die Auswertung der jeweiligen zu Jahresbeginn in Kraft getretenen
Geschäftsverteilungspläne seit dem Jahr 1990 ergab für die Zuständigkeitszuweisung des
Phänomenbereichs Rechtsextremismus im Wesentlichen Folgendes:
Jahr Anzahl der Referate Anzahl der Mitarbeiter
1990 2 10
1991 2 9
1992 2 8
1993 3 11
1994 4 14
1995 3 11
1996 3 12
1997 3 12
1998 2 8
1999 2 8
2000 2 7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8535Seit November 2011 sind auf Basis eines Sonderauftrags zudem weitere
Staatsanwälte mit der Aufklärung der Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds
(NSU) befasst.
Zu den Fragen 1b bis 1d
Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
Zu Frage 1e
Zur Verfolgung rechtsextremistisch motivierter Straftaten durch den
Generalbundesanwalt wurde kein gesonderter Haushaltstitel ausgewiesen.
Zu Frage 1f
Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.
Für den MAD
Zu den Fragen 1a1 bis 1d 1
Auf die Vorbemerkung der Bunderegierung wird verwiesen.
Zu Frage 1e 1
Die Planung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des MAD erfolgt auf der
Grundlage eines jährlichen Gesamtwirtschaftsplanes. Eine Differenzierung für
die einzelnen Aufgabenbereiche des MAD, somit auch für den
Aufgabenbereich (Rechts-)Extremismusabwehr, erfolgt darin nicht. Dies gilt sowohl für
den sog. Sonderhaushalt (Wirtschaftsplan), aus welchem die operative Arbeit
des MAD finanziert wird, als auch für den Offenen Haushalt, aus dem die
allgemeinen Kosten des MAD als Teil der Bundeswehr finanziert werden.
Zu Frage 1f 1
Im MAD ist seit 1994 keine für den Bereich Rechtsextremismus zuständige
Organisationseinheit aufgelöst worden.
Zu Frage 1g 1
Die personelle und materielle Ausstattung für den Aufgabenbereich
Extremismusabwehr war und ist ausreichend.
2001 2 7
2002 1 3
2003 1 3
2004 1 4
2005 1 4
2006 1 5
2007 1 3
2008 1 3
2009 1 6
2010 1 6
2011 1 5
Jahr Anzahl der Referate Anzahl der Mitarbeiter
1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort zu den Fragen 1, 1a bis 1g hinsichtlich des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8535 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Warum hat das Bundesamt für Verfassungsschutz keine eigene Abteilung
für die Beobachtung des Rechtsextremismus?
a) Hat es früher eine derartige eigene Abteilung gegeben, und wenn ja,
wann wurde sie aufgestellt, und wann wurde sie wieder aufgelöst?
b) Welche Überlegungen standen jeweils hinter diesen Entscheidungen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidungen aus heutiger
Sicht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Es wird auf die Antworten für das BfV zu den Fragen 1b, 1c, 1f und 1g sowie auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8431 vom 23. Januar 2012) verwiesen.
3. Welche gemeinsamen Gremien sowie weitere strukturierte Formen der
Zusammenarbeit bzw. des Austauschs der Sicherheitsbehörden hat es seit
1990 gegeben, die der Beobachtung bzw. Bekämpfung des
Rechtsextremismus sowie der PMK-rechts gedient haben?
a) Wo waren diese Gremien angesiedelt, und wem gegenüber waren sie
rechenschaftspflichtig?
b) Wann wurden diese Gremien eingerichtet, von wem ging die Initiative
dafür aus, und was war ihr wesentlicher Zweck?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Gremien?
d) Inwiefern verfügten diese Gremien über ein Budget, und wie hoch war
dieses (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
e) Wie häufig sind diese Gremien jeweils (pro Jahr) zusammengetreten?
f) Welche dieser Gremien sind zwischenzeitlich aufgelöst worden, und
warum?
g) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Gremien und ihre
etwaige Auflösung aus heutiger Sicht?
Zu den Fragen 3a bis 3c und 3e 2
Auf politischer Ebene befassen sich die Minister im Rahmen der
Innenministerkonferenz (IMK) sowie die jeweils zuständigen Abteilungsleiter der
Innenministerien in den Arbeitskreisen „Innere Sicherheit“ für Fragen der Polizei
(AK II) und „Verfassungsschutz“ (AK IV) mit dem Themenkomplex
Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der politisch motivierten
Kriminalität – rechts (PMK-rechts).
Unterhalb dieser politischen Ebene existieren hierzu folgende Gremien:
– Amtsleitertagung der Verfassungsschutzbehörden (ALT)
Bei der ALT handelt es sich um ein Gremium des
Verfassungsschutzverbundes unterhalb des AK IV. Ihr Zweck ist die Abstimmung zwischen den
Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern im Bereich der
Terrorabwehr, Extremismusbekämpfung und Spionagebekämpfung. Die ALT berät
übergeordnete Instanzen und setzt politische Vorgaben um. Die ALT tagt in
zwei festgelegten Sitzungen pro Jahr und führt zudem anlassbezogen
Sondersitzungen sowie Telefonkonferenzen durch. Der ALT arbeiten z. T.
einzelfall- und anlassbezogen weitere Gremien der Verfassungsschutzbehörden
von Bund und Ländern auf Arbeitsebene zu.
2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort zu den Fragen 3, 3a bis 3c und 3e hinsichtlich des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8535– Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem
Bundeskriminalamt (AG Kripo)
Bei der AG Kripo handelt es sich um ein polizeiliches Gremium unterhalb
des AK II. Sie wurde 1950 eingerichtet und 1999 zur effektiveren
Gestaltung der ihr unterstellten Kommissionen einer Neustrukturierung
unterzogen. Ihr Zweck ist die Abstimmung zwischen den Polizeien von Bund und
Ländern im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Die AG Kripo berät
übergeordnete Instanzen und setzt politische Vorgaben polizeilich um. Die
AG Kripo tagt in zwei festgelegten Sitzungen pro Jahr und führt zudem
anlassbezogen Sondersitzungen sowie Telefonkonferenzen durch. Diese
institutionalisierte polizeiliche Zusammenarbeit auf Ebene der Leiter der
Landeskriminalämter (LKÄ) mit dem BKA fördert – gerade in einem föderalen
System – die Qualität der Kriminalitätsbekämpfung auch im Bereich der
politisch motivierten Kriminalität.
– Kommission Staatsschutz (K ST)
Bei der K ST handelt es sich um ein polizeiliches Gremium unterhalb der
AG Kripo, in dem alle Abteilungsleiter Staatsschutz der LKÄ und der
Abteilungsleiter Staatschutz des BKA vertreten sind. Den Vorsitz hat BKA. Die
K ST wurde mit Beschluss vom 19./20. Mai 1976 durch die AG Kripo
eingerichtet und ging aus der vormaligen „Arbeitstagung der Leiter der
zentralen Kriminalpolizeibehörden der Länder für die Bearbeitung von
Staatsschutzsachen mit dem Bundeskriminalamt“ hervor. Ziel der K ST ist die
Abstimmung zwischen den Polizeien von Bund und Ländern bei der
Kriminalitätsbekämpfung im Bereich Staatsschutz. Die K ST tagt in zwei festgelegten
Sitzungen pro Jahr und hat im Nachgang der Anschläge in Madrid im Jahr
2004 zudem vereinbart, im zweiwöchigen Rhythmus Telefonkonferenzen
durchzuführen. Lageangepasst führt die K ST Sondersitzungen oder
Sondertelefonkonferenzen durch. Auch ist es möglich, den Rhythmus der
turnusmäßigen TSK zu verkürzen.
Auch diese institutionalisierte polizeiliche Zusammenarbeit von Bund und
Ländern ist in einem föderalen System unerlässlich und unterstützt auch die
Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität.
– Bund-Länder-Arbeitsgruppe PMK -rechts (BLAG PMK-rechts)
Bei der BLAG PMK -rechts- handelt es sich um eine auf Ebene der
Sachbearbeiter tagende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die der K ST untersteht.
Neben dem die Geschäftsführung innehabenden BKA sind in ihr mit
Zustimmung aller anderen Länder die LKÄ von Bayern, Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Sachsen und Sachsen-Anhalt vertreten.
Daneben nimmt der GBA an den Sitzungen teil. Die BLAG PMK-
rechtswurde im Februar 2009 im Auftrag der K ST eingerichtet. Ihr Auftrag ist die
Überprüfung sowie gegebenenfalls Fortschreibung und Aktualisierung des
Berichts zum polizeilichen „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der PMK-
rechts- -VS-NfD-“ und die Beschreibung von Handlungsempfehlungen zur
Optimierung der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität -
rechtsunter Benennung der entsprechenden polizeiinternen bzw. -externen
Adressaten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagt anlassbezogen, mindestens aber
einmal jährlich.
Durch die fortlaufende Aktualisierung des Maßnahmenkataloges und der
Handlungsempfehlungen trägt die BLAG PMK-rechts- zur Optimierung der
Bekämpfung der politisch rechts motivierten Kriminalität, die weit
überwiegend einen rechtsextremistischen Hintergrund hat, bei.
– Arbeitsgruppe Operativer Informationsaustausch Rechtsextremismus
(AG OIREX)
Drucksache 17/8535 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie AG OIREX ist ein unter Geschäftsführung des BKA stehendes
Gremium dem neben BKA, BfV, MAD seit 2007 auch der GBA angehört. Das
BKA war durch das Bundesministerium des Innern im September 2003 um
Einrichtung eines „operativen Informations- u. Analyseboards
Kameradschaften“, das anfangs AG OIK, später dann AG OIREX genannt wurde,
ersucht worden. Aufgabe der AG OIREX ist u. a. „die Auswertung aller
zugänglichen Informationen mit dem konkreten Ziel der Umsetzung der
gewonnenen Erkenntnisse in exekutive Maßnahmen“. Hierdurch sollen
„erkannte Strukturen bereits im Ansatz zerschlagen werden. Dabei sind die
hohe Gewaltbereitschaft, die Affinität zu Waffen und Sprengstoffen und vor
allem die Bezüge zur Allgemeinkriminalität zu berücksichtigen“. Die
Fachaufsicht über das das Gremium geschäftsführend leitende BKA wird durch
das Bundesministerium des Innern ausgeübt. Ihre bisherige Arbeit wird
hinsichtlich der Stärkung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit als gut
bewertet. Die Sitzungen der AG OIREX finden lageangepasst, mindestens
einmal pro Monat, statt.
– Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung
rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte (IGR)
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. April 1995
(Bundestagsdrucksache 13/1117) auf die Kleine Anfrage der Gruppe PDS vom
17. März 1995 (Bundestagsdrucksache 13/854) sowie die Antworten der
Bundesregierung vom 25. November 2011 auf die Schriftlichen Fragen der
Abgeordneten Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.) verwiesen.
– Koordinierungsgruppe Politisch motivierte Kriminalität – rechts
(KG PMK -rechts)
Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten der
Bundesregierung vom 25. November 2011 auf die schriftlichen Fragen der Abgeordneten
Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.) verwiesen.
– Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR)
Nach dem Vorbild des GTAZ (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum)
zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat das
Bundesministerium des Innern (BMI) als eine der ersten Konsequenzen aus der
Aufdeckung der Zwickauer Zelle, die sich als „Nationalsozialistischer
Untergrund“ (NSU) bezeichnete, die Einrichtung eines Gemeinsamen
Abwehrzentrum Rechtsextremismus unter gemeinsamer Geschäftsführung des BKA
und des BfV beschlossen und die Länder dazu aufgefordert sich mit ihren
jeweiligen LKÄ und LfV zu beteiligen. Daneben sind BPOL, Europol. BND,
MAD und GBA im GAR vertreten. Primäres Ziel ist die Stärkung der
behördenübergreifenden Zusammenarbeit auf der Basis des geltenden Rechts,
insbesondere aufgrund der jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften. Durch
u. a. gemeinsame tägliche Lagebesprechung, operativen
Informationsaustausch, Fallauswertung und Analysen. Zwischen Polizei- und
Verfassungsschutzbehörden soll der Informationsfluss verbessert und operative
Maßnahmen reibungsloser koordiniert werden.
Die Behördenvertreter treffen sich hierzu in einem – wöchentlich
alternierend in Meckenheim bzw. Köln – zweimal wöchentlich tagenden Plenum
sowie in fest eingerichteten Arbeitsgruppen. Dort werden je nach thematischer
Ausrichtung Erkenntnisse ausgetauscht, bestimmte Erscheinungsformen und
Gefährdungspotenziale des Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus näher
analysiert; aber auch konzeptionelle Arbeiten wie zum Beispiel die
Entwicklung neuer Aufklärungs- und Bekämpfungsansätze geleistet.
Bereits jetzt lassen die Anzahl und Qualität der bisher im GAR vorgestellten
und behandelten Lagebeiträge erkennen, dass über das GAR insbesondere
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8535das Ziel eines verbesserten Informationsaustausches erreicht und damit die
enge Zusammenarbeit der an der Bekämpfung der PMK-rechts-/des
Rechtsextremismus beteiligten Behörden des Bundes und der Länder weiter
gestärkt werden kann.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Zu Frage 3d
Keines der unter Frage 3 aufgeführten speziell im Bereich Rechtsextremismus/
PMK-rechts eingerichteten Gremien verfügt über ein eigenes Budget.
Zu den Fragen 3f bis 3g
Die für den Phänomenbereich der PMK-rechts/Rechtsextremismus
eingerichteten
Kooperationsformen sind notwendig. Eine außerordentliche Auflösung ist
bislang nicht erfolgt. Dies schließt hingegen Optimierungen bei der
Aufgabenwahrnehmung nicht aus. So wurde beispielsweise die IGR jüngst in die
neugegründete Koordinierungsgruppe PMK-rechts- (KG PMK -rechts-) überführt.
4. Über welche Dateien verfügten die Bundessicherheitsbehörden seit 1990
zur Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der
PMK-rechts (bitte vollständig angeben, gemeinsame Dateien mit
berücksichtigen und angeben, ob es sich um Verbund- oder Zentraldateien
handelte)?
a) Wann wurden diese Dateien jeweils eingerichtet, und was war ihr
wesentlicher Zweck?
b) Wie viele Datensätze enthielten diese Dateien, und wie viele Personen
waren darunter?
c) Welche Dateien wurden zwischenzeitlich gelöscht, und was geschah
mit den darin enthaltenen Daten?
d) Wie wurde die Löschung begründet?
e) Welche Dateien wurden mit anderen Dateien zusammengelegt, und was
war jeweils Zweck dieser Maßnahme?
Für das BfV
Zu den Fragen 4a bis 4e 3
Das BfV hat auf Grundlage des § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) die Verbunddatei Nachrichtendienstliches Informationssystem
(NADIS) eingerichtet, welche von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes
und der Länder seit 1970 gemeinsam geführt wird. Die Datei ist allerdings nicht
auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus/-terrorismus beschränkt,
sondern dient der Bearbeitung aller Beobachtungsbereiche des BfV. Sie enthält
Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung
von Personen erforderlich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist
nur unter den Voraussetzungen der §§ 10 und 11 BVerfSchG zulässig.
Im BfV werden weitere Dateien gemäß §§ 8, 10 BVerfSchG geführt. Diese sog.
Amtsdateien können auch über Identifizierungsdaten hinausgehende personen-
und sachbezogene Informationen enthalten. Eine entsprechende Übersicht der
Amtsdateien wurde in der Geheimschutzstelle hinterlegt. Eine darüber hinaus-
3 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort zu den Fragen 4, 4a bis 4e hinsichtlich des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8535 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegehende Übersicht sämtlicher seit 1990 geführten rein projektbezogenen und
damit lediglich temporären Dateien kann nicht erstellt werden da ein derartiger
zentraler Nachhalt nicht erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Für das BKA
Zu Frage 4a
INPOL-Zentral
Die im Jahr 2001 eingerichtete Verbunddatei „Gewalttäter Rechts“ dient der
Polizei zur Verhinderung und Verfolgung politisch rechts motivierter Straftaten,
insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und
sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit einschlägigen Musikkonzerten,
öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen, insbesondere Aufmärschen
sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen gewaltbereiter
Personen ausgehen.
INPOL-Fall
– Die im Jahr 2001 eingerichtete Verbunddatei „Innere Sicherheit“ dient
insbesondere der Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten
Straftaten, die länderübergreifende, internationale oder erhebliche Bedeutung
haben bzw. im Zusammenhang mit anderen Informationen der Zentralstelle
haben können.
– Die im November 2011 eingerichtete Verbunddatei Lagefall ST TRIO dient
der Strafverfolgung, insbesondere der Verarbeitung von Hinweisen und
Spuren im aktuellen von der BAO TRIO polizeilich geführten
Ermittlungsverfahren.
– Die im November 2011 eingerichtete gemeinsame Ermittlungsdatei GED ST
TRIO dient bei der Verarbeitung von Ermittlungserkenntnissen im aktuellen
Ermittlungsverfahren der BAO Trio als Verbunddatei zur Strafverfolgung.
– PMK-rechts-Z (Zentraldatei, eingerichtet April 2008).
Die Datei dient den beim BKA mit der Bekämpfung der Politisch motivierten
Kriminalität -rechts- beauftragten Referaten zur Sammlung und Auswertung
der im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung anfallenden Informationen.
– PMK-rechts-S (Amtsdatei, eingerichtet Juni 2008).
Die Datei dient beim BKA zur Sammlung und Auswertung der im Rahmen
der Durchführung von Ermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse.
Die im Dezember 2004 eingerichtete Zentraldatei DAREX dient durch Ordnen,
Sortieren und Auswerten von Informationen über Publikationen aller Art wie
Druckerzeugnisse, Handschriften, Abbildungen, Trägermedien (z. B. Bücher,
Musik-CD, Videokassetten, CD-Rom und DVD) zur Verfolgung von Straftaten,
die meldepflichtig sind
– im Sinne des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte
Kriminalität (KPMD-PMK) und
– nach § 20 Absatz 1 Nummer 5 Vereinsgesetz.
Die im September 2005 eingerichtete Amtsdatei „CD Auswertung Cratchley“
dient der Verarbeitung von Ermittlungserkenntnissen in einem
Ermittlungsverfahren.
Eine Übersicht bereits gelöschter Dateien des BKA kann grundsätzlich nicht
erstellt werden, da ein zentraler Nachhalt zu gelöschten Dateien nicht erfolgt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8535Zu den Fragen 4b, 4c und 4d
In den polizeilichen Dateien lässt sich auf Grund der Informationsabbildungsart
pauschal keine Aussage zu enthaltenen „Datensätzen“ machen. Es ist jedoch
eine Auswertung in Bezug auf den Personendatenbestand möglich, wobei zu
dem Datenbestand in Strafverfolgungsdateien aufgrund laufender
Ermittlungsverfahren nicht beauskunftet wird. Auch zu gelöschten Dateien ist eine
Auskunft insoweit nicht möglich.
Personendatenbestand
Datei Gewalttäter rechts: 929 Personen
Datei INPOL-Fall Innere Sicherheit: 86 374 Personen (bundesweiter
Gesamtpersonenbestand aller Phänomenbereiche
der PMK)
Datei PMK-rechts-Z: 681 Personen
Datei DAREX: 849 Personen
Zu Frage 4e
Es erfolgte keine Zusammenlegung von Dateien aus dem Phänomenbereich
„PMK rechts“.
Für die BPol
Zu den Fragen 4a bis 4e
Die BPol bzw. der damalige Bundesgrenzschutz verfügte zu keiner Zeit über
Dateien zur Beobachtung sowie Bekämpfung des Rechtsextremismus bzw. der
PMK rechts.
Für den GBA
Zu den Fragen 4a bis 4e
Der GBA führt als Strafverfolgungsbehörde aufgabenbedingt keine Dateien zur
Beobachtung und Bekämpfung des Rechtsextremismus.
Für den MAD
Zu den Fragen 4a bis 4e 3
Der MAD verfügt über keine Dateien, die ausschließlich der „Beobachtung
bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der PMK rechts“ dienen.
Die Informationsverarbeitung der Abt II wurde 2005 auf das
Dokumentenmanagement- und Archivsystem „EXA 21“ umgestellt. In „EXA 21“ betreffen
etwa 90Prozent der Vorgänge Personen, die dem Phänomenbereich
Rechtsextremismus zugerechnet werden können. Mehr als 90 Prozent der
Personendatensätze in der seit Anfang 2011 betriebenen fachspezifischen automatisierten
Datei „Analysesystem Extremismus-/Terrorismusabwehr“ können ebenfalls
diesem Phänomenbereich zugeordnet werden.
3 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort zu den Fragen 4, 4a bis 4e hinsichtlich des
Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8535 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Erkenntnisse hat die Datei „Rechtsextremistische
Kameradschaften“ seit ihrer Einrichtung über Anzahl, Umfang und Organisationsstruktur
von Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen erbracht?
a) Wurde dabei festgestellt, aus welchen Gruppierungen heraus, Straftaten
geplant bzw. begangen wurden (bitte ggf. unter Angabe der
Kameradschaftsbezeichnung sowie des Charakters der geplanten bzw.
begangenen Straftaten erläutern)?
b) Welche Verbindungen zwischen den Kameradschaften untereinander
sowie der Kameradschaften mit gewaltbereiten rechten Szenen im
Ausland wurden dabei festgestellt?
c) Wie viele Kameradschaften (bitte möglichst namentlich nennen) mit
jeweils wie vielen Personen und wie viele Personen insgesamt waren
zuletzt in dieser Datei gespeichert?
d) Inwieweit hatte die Datei Nutzen für operative Maßnahmen?
e) Warum wurde die Datei 2010 gelöscht, und was geschah mit dem
Datenbestand?
Zu den Fragen 5a bis 5d
In der Zentraldatei „Rechtsextremistische Kameradschaften“ (Datei ReKa)
waren neben Organisationsbezeichnungen und den personenbezogenen Daten
strafrechtliche Verstöße mit Tatzeit- und Tatortangaben registriert. Eine
detaillierte Beschreibung von Einzelsachverhalten zu Straftaten war nicht
Gegenstand der gespeicherten Informationen. Eine Recherche in der ReKa-Datenbank
war nur nach Personennamen und Organisationsnamen möglich. Eine
Auswertung zu Straftaten und Einzelsachverhalten war nicht vorgesehen.
Die Datei ReKa wurde gelöscht. Es können daher keine Aussagen mehr zum
Inhalt getroffen werden.
Zu Frage 5e
In den letzten Jahren des Bestehens der Datei reduzierte sich aufgrund des
Fehlens entsprechender Erkenntnisse der Bestand der Datei zu Organisationen und
Personen deutlich. Die Aussonderungsprüfungen entsprachen den für den
Kriminalaktenbestand im BKA zugrunde liegenden Richtlinien. Aufgrund des
immer geringer werdenden Datenbestandes wurden die Bestände in der Datei am
11. Juni 2010 gelöscht.
IGR
6. Welche sachlichen Gründe haben bei Gründung der IGR dazu geführt, dass
dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Geschäftsführung
angetragen worden ist, und wurde bis 2010 die Geschäftsführung gewechselt?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. April 1995
(Bundestagsdrucksache 13/1117) auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage der Gruppe PDS vom
17. März 1995 (Bundestagsdrucksache 13/854) verwiesen. Die
Geschäftsführung oblag dauerhaft dem BfV.
7. Wie oft ist die IGR seit 1. Januar 1995 zusammengekommen (bitte
einzelne Treffen mit Datum, Thema und Ergebnis auflisten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. November 2011 auf die
Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Petra Pau (Bundestagsdrucksache 17/
7902, Seite 14 f.) verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/85358. Wer hat jeweils die Themen festgelegt, wie hat sich das in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
13/1117 dargestellte Verhältnis von vier regulären Sitzungen pro Jahr zu
anlassbezogenen, gesondert einberufenen Sitzungen, von 1995 bis 2007
entwickelt?
9. Was waren jeweils von 1995 bis 2007 die Anlässe, zu denen die IGR
„anlassbezogen“ einberufen wurde, und wer hat jeweils die Sitzung
veranlasst?
Die Themenfestlegung für die Sitzungen erfolgte nach Abfrage im
Teilnehmerkreis.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antworten der Bundesregierung
vom 23. November 2011 auf die Schriftlichen Fragen 19 und 20 der
Abgeordneten Petra Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.) verwiesen.
10. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die IGR, nachdem sie in den
Jahren 1993 zu 15, im Jahr 1994 zu neun Treffen zusammenkam
(Bundestagsdrucksache 13/1117), danach nur noch erheblich seltener
zusammentrat und seit 2007 überhaupt nicht mehr?
a) Ging die weitgehende Einstellung der IGR auf eine einvernehmliche
Entscheidung der beteiligten Sicherheitsbehörden zurück oder war sie
maßgeblich eine Entscheidung der Geschäftsführung?
b) Auf welche anderen Gremien ging die Tätigkeit der IGR
gegebenenfalls über?
c) Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die wachsende
Untätigkeit der IGR seit 2007?
11. Welchen konkreten Nutzen hatte die IGR hinsichtlich eines
Erkenntnisaustausches für die beteiligten Sicherheitsbehörden in den Jahren 1995
bis zur letzten Sitzung im Jahr 2007?
Insbesondere in der Anfangsphase des Gremiums bestand ein erhöhter
Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Behörden. Mit Etablierung der IGR fand
die damit verbundene intensivierte Kooperation zunehmend unmittelbaren
Eingang in die Linienarbeit der Behörden. Im Übrigen wird auf die Antworten der
Bundesregierung vom 23. November 2011 auf die Schriftlichen Fragen 19
und 20 der Abgeordneten Petra Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.)
verwiesen.
12. Gab es bei Sitzungen der IGR zwischen den beteiligten Behörden – BfV,
BKA, Generalbundesanwalt (GBA), Amt für militärischen
Abschirmdienst (MAD), Bundesministerium des Innern (BMI),
Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie den Mitarbeitern der jeweils zuständigen
Landesbehörden (Landesämter für Verfassungsschutz (LfV),
Landeskriminalämter (LKÄ), Innen- und Justizministerium) jemals Anzeichen
mangelnder Kooperations- und Informationsbereitschaft?
Wenn ja, bei welchen Themen, Anlässen oder Ereignissen?
Die IGR zeichnete sich grundsätzlich durch eine vertrauensvolle und
konstruktive Zusammenarbeit der Teilnehmer aus.
Drucksache 17/8535 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Inwiefern flossen seit 1995 Ergebnisse der IGR in operative Maßnahmen
einzelner Sicherheitsbehörden bzw. gemeinsame operative Maßnahmen
ein, und wie entscheidend waren dabei die Ergebnisse der IGR?
a) Kam es zu ähnlichen Aktionen wie in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 12/7008
erwähnt, also etwa zu bundesweiten Hausdurchsuchungen in der
Naziszene?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der IGR unter dem
Aspekt solcher konkreten Ergebnisse, und wie erklärt sie etwaige
signifikante Unterschiede?
Die seit Beginn der IGR im Jahr 1992 sowohl auf Bundes- als auch auf Bund-
Länder-Ebene ausgetauschten Informationen wurden regelmäßig im Rahmen
der Aufgabenerfüllung der teilnehmenden Sicherheitsbehörden genutzt. So
kam es insbesondere zu zahlreichen gemeinsam vorbereiteten und
durchgeführten Aktionen wie etwa bundesweit koordinierte Exekutivmaßnahmen (z. B.
2004 gegen Anbieter strafrechtlich relevanter Musiktitel in der Internet-
Tauschbörse „KaZaA“).
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 12. April 1995
(Bundestagsdrucksache 13/1117) auf die Fragen 10 bis 19 der Kleinen Anfrage
der Gruppe PDS vom 17. März 1995 (Bundestagsdrucksache 13/854)
verwiesen.
14. Inwiefern haben sich die Arbeitsschwerpunkte und die
Zusammensetzung der IGR seit 1995 geändert?
Inwiefern hat sich die Bereitschaft der Bundesländer, Vertreter zu
entsenden, geändert?
Arbeitsschwerpunkte und Zusammensetzung der IGR waren seit 1995
gleichbleibend. Auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. März 1994
(Bundestagsdrucksache 12/7008) auf Frage 29 der Großen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11. März 1993 (Bundestagsdrucksache 12/
4570) sowie die Antwort der Bundesregierung vom 12. April 1995
(Bundestagsdrucksache 13/1117) auf die Fragen 4c und 6 der Kleinen Anfrage der
Gruppe PDS vom 17. März 1995 (Bundestagsdrucksache 13/854) wird
verwiesen.
15. Handelte es sich bei den von den jeweiligen Behörden zu den Treffen der
IGR entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Regel zugleich
um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell gegen PMK-rechts
wirkender Organisationseinheiten, und wenn nein, wurden solche
Abteilungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit Spezialkenntnissen jemals zu
den IGR-Treffen hinzugezogen, um weiteren Sachverstand zu gewinnen
(bitte ggf. angeben, bei welchen Treffen und was Gegenstand der
Beratungen war)?
Der Zielsetzung einer verstärkten fachlichen Zusammenarbeit entsprechend,
waren immer fachlich zuständige Mitarbeiter der beteiligten Behörden in der
IGR vertreten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/853516. Welche Arbeitsgruppen hat die IGR seit 1995 eingesetzt, und zu welchen
Themen brachten diese Arbeitsgruppen welche Ergebnisse hervor?
Wie oft haben die Arbeitsgruppen getagt (bitte pro Jahr und Thema
angeben), und nach welchen Gesichtspunkten wurden die Arbeitsgruppen
zusammengesetzt (Bund, Länder, welche Sicherheitsbehörden oder
Ähnliches)?
Auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom
12. April 1995 (Bundestagsdrucksache 13/1117) auf die Fragen 6 bis 8 der
Kleinen Anfrage der Gruppe PDS vom 17. März 1995 (Bundestagsdrucksache
13/854) wird verwiesen.
17. Wie gestaltete sich die Zusammensetzung der IGR im Bund und in der
Bund-/Länderzusammensetzung, und zu welchem Zweck erfolgte diese
unterschiedliche Zusammensetzung?
Die Zusammensetzung der IGR umfasste auf Bundesebene Vertreter des BFV,
BKA, GBA, MAD, des Bundesministerium des Innern und des
Bundesministerium der Justiz, sowie auf Länderebene die jeweiligen
Landessicherheitsbehörden. Die konkrete Zusammensetzung im Einzelfall erfolgte in Abhängigkeit
vom jeweiligen Tagungsgegenstand.
18. Welche Beratungen fanden nach 1995 über die konzeptionellen
Grundfragen der Zusammenarbeit statt?
a) Welche Kontroversen traten dabei zutage, und wie war die Position
der Bundesregierung?
b) Welche Ergebnisse erbrachten diese Erörterungen?
19. Welche taktischen und operativen Fragen wurden im Laufe der Zeit in der
IGR erörtert und geklärt, und welche Beschlüsse wurden daraus
gezogen?
20. Welche neuen Beobachtungs- und Bekämpfungskonzepte wurden nach
1995 innerhalb der IGR entwickelt, und inwiefern und auf welchen
Wegen sind diese umgesetzt und tatsächlich anwendbar gemacht worden?
21. Waren Berichte, Konzeptionen, Vorschläge und Analysen der IGR oder
einer ihrer Untergruppen (Arbeitsgruppen) jemals Gegenstand von
Sitzungen der Innenministerkonferenz?
Wenn ja, wann, und zu welchem Thema?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. März 1994
(Bundestagsdrucksache 12/7008) auf Frage 29 der Großen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11. März 1993 (Bundestagsdrucksache 12/
4570) sowie die Antworten der Bundesregierung vom 23. November 2011 auf
die Schriftlichen Fragen 19 und 20 der Abgeordneten Petra Pau
(Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.) verwiesen.
Drucksache 17/8535 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Waren Überlegungen oder Arbeitsergebnisse aus den Strukturen der IGR
Anlass oder Grundlage der Entscheidung des BMI, die Abteilung
Rechtsextremismus im BfV auflösen zu lassen?
Wenn ja, wie lauteten sie?
Wenn nein, warum spielten für so weitreichende Entscheidungen die
Überlegungen einer Beobachtungs- und Bekämpfungseinrichtung, wie
der IGR, keine Rolle?
Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8431)
verwiesen.
23. Welche regionalen personen- und sachbezogenen Beobachtungs- und
Bekämpfungsschwerpunkte hat die IGR seit 1995 ausgemacht, und wie
haben sich diese im Laufe der Zeit entwickelt?
Es wird insoweit auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten der
Bundesregierung vom 23. November 2011 auf die Schriftlichen Fragen 19 und 20 der
Abgeordneten Petra Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.)
verwiesen.
24. Welche Strukturen gab es für einen Informationsaustausch der zur IGR
entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Sitzungen der
IGR, und wie intensiv wurde hiervon Gebrauch gemacht?
Hat die Bundesregierung bzw. haben die Bundessicherheitsbehörden
hierzu irgendwelche Vorschläge und Vorstöße gemacht, wenn ja, welche,
und wie wurden diese umgesetzt?
Von den Länderbehörden wurden eine Vielzahl sogenannter Länder-IGR
eingerichtet oder vergleichbare institutionalisierte Zusammenarbeitsformen
geschaffen. Auch auf Bundesebene konstituierten sich institutionalisierte
Kooperationsbündnisse; so, z. B. das 2004 unter Vorsitz des BKA mit dem BfV und
dem MAD eingerichtete „Informations- und Analyseboard
Rechtsextremistische Kameradschaften“.
Darüber hinaus wurden weitere Zusammenarbeitsformen praktiziert, u. a.:
● Durchführung anlassbezogener (z. B. bei besonderen Einsatzlagen) oder
periodischer Besprechungen
● Teilnahme an gegenseitigen Arbeitstagungen bzw. Durchführung
gemeinsamer Arbeitstagungen
Im Übrigen wurden für den Informationsaustausch wurden außerhalb der
Sitzungen die üblichen Meldewege genutzt.
25. Da zu den verschiedenen Ermittlungsansätzen anlässlich der Mordserie
der Naziterroristen des sogenannten NSU zumindest zeitweise auch in
Richtung Rechtsextremismus ermittelt wurde: Wurden in die IGR
Informationen über die Mordserie eingebracht, und wenn ja, von wem, und
wie wurde dieses Thema in der IGR behandelt?
a) Auf welchen IGR-Treffen wurde über die Mordserie gesprochen, und
welche Einschätzungen und Schlussfolgerungen wurden damals
gezogen?
Inwiefern wurden diese Schlussfolgerungen praktisch umgesetzt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/8535b) Welche Rolle hat bei den IGR-Treffen der sogenannte Thüringer
Heimatschutz gespielt, und inwiefern teilten die Sicherheitsbehörden ihre
jeweiligen Erkenntnisse über diese Organisation einander mit?
c) Auf welchen IGR-Treffen wurde über die untergetauchten, heute als
Mitglieder des NSU bekannten, Personen gesprochen, die ja bei
verschiedenen Gelegenheiten auch nach ihrem Untertauchen im Visier
unterschiedlicher Sicherheitsbehörden standen?
d) Falls diejenigen Sicherheitsbehörden, die (zumindest zeitweise)
Kenntnis vom Aufenthaltsort der untergetauchten Angehörigen des
„Thüringer Heimatschutzes“ – THS (und NSU-Mitglieder) hatten,
diese Kenntnis nicht im Rahmen der IGR weitergegeben haben:
Warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies, und inwieweit
hat die mangelnde Bereitschaft zum Informationsaustausch die
Effektivität der IGR behindert?
Die unter Frage 25a, 25c und 25d angeführten Sachverhalte sind nicht
anlässlich von IGR-Sitzungen thematisiert worden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung und die Antworten der Bundesregierung vom 23. November 2011 auf
die Schriftlichen Fragen 19 und 20 der Abgeordneten Petra Pau
(Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.) verwiesen.
26. Wann, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis wurde in der IGR
über die Konzeption und mögliche Probleme der V-Leute-
Führungstätigkeit in der rechtsextremistischen Szene gesprochen?
27. Fand im Rahmen der IGR ein Informationsaustausch über Platzierung,
Anzahl und Aktivitäten von V-Leuten in der rechten Szene statt?
a) Wurde hierbei auch über V-Leute im THS berichtet?
b) Wurde dabei auch über Kontakte zwischen untergetauchten (Ex-)
THS-Mitgliedern und Personen, die nach heutigem Kenntnisstand zur
NSU gehörten sowie zwischen diesen Zusammenschlüssen und der
NPD berichtet?
c) Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zu den
vorangestellten Unterfragen mitteilen?
28. Inwiefern wurden bei den IGR-Treffen konkrete Erkenntnisse über
Waffenfunde (seien es legale oder illegale Waffen) ausgetauscht?
a) Inwiefern wurden Erkenntnisse über Schießübungen ausgetauscht, die
die Rechtsextremisten im In- oder Ausland absolviert hatten, und
welche Erkenntnisse waren dies?
b) Welche Schlussfolgerungen wurden aus den Erkenntnissen über den
Themenkomplex Nazis/Waffen gezogen, und inwiefern wurden diese
umgesetzt?
Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung vom 23.
November 2011 auf die Schriftlichen Fragen 19 und 20 der Abgeordneten Petra
Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.) wird verwiesen.
Drucksache 17/8535 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Welche Beschlüsse, Vereinbarungen, Absichtserklärungen, Resolutionen
u. Ä. hat die IGR seit 1995 getroffen, und inwiefern wurden diese
umgesetzt?
Die IGR hat keine verbindlichen Beschlüsse oder Dementsprechendes getroffen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort der
Bundesregierung vom 9. März 1994 (Bundestagsdrucksache 12/7008) auf Frage 29 der
Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11. März 1993
(Bundestagsdrucksache 12/4570) sowie die Antworten der Bundesregierung
vom 23. November 2011 auf die Schriftlichen Fragen 19 und 20 der
Abgeordneten Petra Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.) verwiesen.
30. Welche Bedeutung hatten bei den IGR-Treffen
Umstrukturierungsprozesse in der rechten Szene und strategische Überlegungen vor allem des
gewaltbereiten Teils der rechten Szene, und inwiefern gelangten die
beteiligten Sicherheitsbehörden dadurch zu neuen Erkenntnissen, und
inwiefern wirkte sich dies in der operativen Arbeit praktisch aus?
31. Wann, aus welchem Anlass mit welchen Ergebnissen wurde in der IGR
über die Entwicklung der rechtsextremistischen Kameradschaften und die
autonomen Nationalisten gesprochen?
32. Welche Verbotsverfahren gegen gewaltbereite rechtsextremistische
Organisationen wurden wesentlich von der IGR angestoßen oder unterstützt?
33. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde in der IGR über das
gescheiterte NPD-Verbot und die möglichen Folgen diskutiert?
Durch die mit der IGR bezweckten Intensivierung des Erkenntnisaustauschs
wurden allgemein die Einleitung und Durchführung von Verbotsmaßnahmen
unterstützt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der
Bundesregierung vom 23. November 2011 auf die Schriftlichen Fragen 19 und 20
der Abgeordneten Petra Pau (Bundestagsdrucksache 17/7902, Seite 14 f.)
verwiesen.
34. Wie ist die „Koordinierungsgruppe PMK-rechts (KG PMK-rechts)“
zusammengesetzt, die bei der Innenministerkonferenz (IMK) als
Nachfolgerin der IGR eingesetzt wird (Bundestagsdrucksache 17/7902), in
welchem Verhältnis steht diese KG zum neugegründeten Abwehrzentrum-
Rechts, und wer hat die Leitung dieser KG?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3a bis 3c und 3e verwiesen.
In Abgrenzung zum vorrangig sachverhalts- sowie personen- und
organisationsbezogenen Analyse- und Maßnahmenansatz des GAR wird die KG PMK –
rechts – in erster Linie eine verstärkt strategische Zielsetzung verfolgen.
35. Wem wurden die im Rahmen der IGR initiierten „Auswerteprojekte“
(Bundestagsdrucksache 17/7902) bzw. deren Ergebnisse zur Verfügung
gestellt, und sind sie heute in irgendeiner Form öffentlich zugänglich?
Die Auswerteergebnisse wurden ausschließlich den beteiligten Behörden und
den für sie zuständigen Fachaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/8535Dateien
36. In welchen Dateien finden sich personengebundene Hinweise auf
politisch rechts motivierte Straftaten (bzw. entsprechende Prognosen), und
wie viele Personen sind darin jeweils gespeichert?
Wie hoch ist, unter Abzug von Doppelnennungen, die Gesamtzahl der in
diesen Dateien gespeicherten Personen?
Für das BKA
In INPOL (Zentral) können zum Schutz der betreffenden Person, zur
Eigensicherung von Beamten oder für Zwecke der zukünftigen Strafverfolgung (vgl.
§§ 7 Absatz 3 und 8 Absatz 2 BKAG) personengebundene Hinweise (PHW)
vergeben werden. Der PHW „Straftäter rechtsmotiviert“ kann für Straftäter
vergeben werden, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie eine Straftat
aus rechtsorientierten politisch motivierten Beweggründen begangen haben. In
INPOL sind derzeit 18 902 (Stichtag 3. Januar 2012) Personen mit dem PHW
„Straftäter rechtsmotiviert“ gespeichert.
Für die BPol
In der Datei „Geschützter Grenzfahndungsbestand“ der Bundespolizei (GGFB)
können personenbezogene Hinweise zu politisch rechts motivierten Straftaten
gespeichert werden. Dies ist jedoch nur in den Fällen möglich, in denen durch
andere speichernde Stellen im Informationssystem der Polizei (INPOL) ein
entsprechender Hinweis bereits gespeichert wurde. Derzeit sind im GGFB 14
Personen mit personenbezogenem Hinweis „Straftäter, politisch rechts motiviert“
durch die Bundespolizei gespeichert.
Für den MAD
Der MAD führt keine Dateien speziell mit personengebundenen Hinweisen auf
politisch rechts motivierte Straftaten; solche Hinweise werden in „EXA 21“
oder der Datei „Analysesystem Extremismus-/Terrorismusabwehr“ eingestellt.
37. Wie viele Personen sind im Polizeilichen Informationssystem als rechts
motivierte (potentielle) Straftäter gespeichert (bitte Vergleichszahlen für
die Jahre seit 2000 nennen)?
Unter dem Begriff „Polizeiliches Informationssystem“ ist nicht nur INPOL-Z
zu verstehen (vgl. Antwort zu Frage 4a – für BKA). Jedoch kann INPOL-Z mit
den Anwendungen Personenfahndung, Kriminalaktennachweis und
Erkennungsdienst weithin als das zentrale INPOL-System für die Polizeien von Bund
und Ländern bezeichnet werden. Insofern bezieht sich die Beantwortung der
Frage auf den im Hinblick auf die Fragestellung auswertbaren Bestand der
Datei „Gewalttäter Rechts“.
Seitens INPOL-Z kann nur die Anzahl der Fahndungen für die Datei
„Gewalttäter Rechts“ genannt werden. Zu beachten ist, dass die Auswertungen jeweils
zum Stichtag (1.Januar) den aktuellen Personenfahndungsbestand betrachten,
d.h. es werden Personenfahndungen, keine unterschiedlichen Personen gezählt.
Eine Erhebung der Anzahl der Personen ist rückwirkend nicht mehr möglich.
● Januar 2003: 1 812
● Januar 2004: 2 312
● Januar 2005: 2 573
● Januar 2006: 2 540
Drucksache 17/8535 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Januar 2007: 1 684
● Januar 2008: 1 476
● Januar 2009: 1 395
● Januar 2010: 1 404
● Januar 2011: 1 336
● Januar 2012: 963.
38. Wie viele der in der Datei Innere Sicherheit gespeicherten Personen
gelten als politisch rechts motivierte Straftäter?
In der Datei INPOL Fall-Innere Sicherheit sind im Phänomenbereich PMK-
rechts 45 196 Datensätze zu Personen (Beschuldigte und Verdächtige)
gespeichert.
39. In wie vielen Fällen hat das BKA in den Jahren seit 2000
personengebundene Daten aus dem Bereich der PMK-rechts (aus der Gewalttäterdatei,
PMK-Z-rechts, Innere Sicherheit, INPOL usw.) an ausländische
Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte jeweils die Anzahl der Personen sowie
für die Jahre 2009, 2010 und 2011 zusätzlich mit dem Datum, Anlass und
Empfänger der Information angeben)?
Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA erfolgt anlassbezogen der
internationale Informationsaustausch mit ausländischen Polizei- und
Sicherheitsbehörden, der jeweils im Vorgang dokumentiert wird. Eine zahlenmäßige
Erfassung und Registrierung der Vorgänge zum internationalen
Informationsaustausch wird im BKA nicht geführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]