[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8547
17. Wahlperiode 06. 02. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Februar 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8397 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum
Stand 31. Dezember 2011
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuelle Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsdaten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit
Flüchtlingsschutz) von über 200 000 im Jahr 1997 deutlich auf nur noch gut 115 000 zum
Stand 31. Dezember 2010 gesunken ist (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321
und 17/4791) – insbesondere infolge massenhafter Asyl-Widerrufsverfahren.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und
Asylsuchenden sank wegen der deutlich zurückgehenden Flüchtlingszahlen noch
stärker von knapp 650 000 (Ende 1997) auf nur noch gut 137 000 Personen
(Ende 2010).
Zum Stand 31. Dezember 2010 lebten weiterhin gut 26 000 Menschen mit
einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland
(Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), etwa 5 500
Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a
AufenthG.
Etwa 70 000 Personen verfügten Ende 2010 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a AufenthG), gut
49 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer
Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), weitere gut 15 000 Personen aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).
Über 204 000 Menschen sind als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der
ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2011 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
43 185 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 26 202 männliche und
16 982 weibliche, sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 37 740
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3 483 Personen sechs
Jahre oder weniger. Bei 1 962 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 43 185
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 91,9
befristete Aufenthaltsrechte 6,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 1,6
Asylberechtigte insgesamt 43 185
darunter:
Türkei 16 680
Iran 6 122
Afghanistan 2 778
Irak 1 863
Sri Lanka 1 837
Kosovo 1 110
Syrien 1 002
Pakistan 949
Äthiopien 792
Polen 761
Asylberechtigte insgesamt 43 185
Länder
Baden-Württemberg 6 843
Bayern 4 164
Berlin 1 925
Brandenburg 83
Bremen 683
Hamburg 2 420
Hessen 5 927
Mecklenburg-Vorpommern 64
Niedersachsen 5 150
Nordrhein-Westfalen 12 527
Rheinland-Pfalz 1 227
Saarland 836
Sachsen 180
Sachsen-Anhalt 90
Schleswig-Holstein 973
Thüringen 93
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – in Verbindung mit § 60
Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 70 033 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 43 007 männliche und 27 021 weibliche, sowie fünf Personen mit
unbekanntem Geschlecht, erfasst. 36 814 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 30 883 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 2 336
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 70 033
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 55,4
befristete Aufenthaltsrechte 42,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,2
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 70 033
darunter:
Irak 32 474
Türkei 7 457
Iran 6 683
Afghanistan 3 862
Russische Föderation 2 982
Syrien 2 500
Eritrea 2 022
Aserbaidschan 1 258
Sri Lanka 1 238
Somalia 1 182
Personen mit Flüchtlingsschutz 70 033
Länder
Baden-Württemberg 8 044
Bayern 12 430
Berlin 2 149
Brandenburg 230
Bremen 869
Hamburg 2 751
Hessen 6 977
Mecklenburg-Vorpommern 380
Niedersachsen 8 113
Nordrhein-Westfalen 20 874
Rheinland-Pfalz 2 198
Saarland 560
Sachsen 1 097
Sachsen-Anhalt 769
Schleswig-Holstein 2 000
Thüringen 592
3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60
Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“)
lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren)?
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltstitel nach 25 Absatz 3 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die aufgrund von Abschiebungsverboten nach § 60
Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG erteilt werden. Es sind zum Stichtag 31. Dezember
2011 27 332 Personen mit einem derartigen Aufenthaltstitel erfasst, darunter
13 614 männliche und 13 716 weibliche. Bei zwei weiteren Personen weist das
AZR das Geschlecht nicht aus. 17 957 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 8 704 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 671 Personen
ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und Ländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Deutschland 27 332
darunter:
Afghanistan 9 350
Türkei 1 605
Kosovo 1 553
Irak 1 342
Serbien 999
Iran 954
Russische Föderation 871
Somalia 852
Eritrea 819
Kongo, Demokratische Republik 704
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG 27 332
Länder
Baden-Württemberg 2 521
Bayern 3.428
Berlin 1 782
Brandenburg 376
Bremen 188
Hamburg 2 976
Hessen 4 556
Mecklenburg-Vorpommern 302
Niedersachsen 2 008
Nordrhein-Westfalen 5 670
Rheinland-Pfalz 722
Saarland 334
Sachsen 704
Sachsen-Anhalt 327
Schleswig-Holstein 1 037
Thüringen 401
4. Bei wie vielen der nach den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2011 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?
Im AZR werden anhängige Widerrufsverfahren nicht erfasst. Beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge waren zum Stichtag 31. Dezember 2011 7 485
Widerrufsprüfverfahren anhängig.
Das Bundesamt erfasst anhängige Widerrufsprüfverfahren nicht gesondert nach
dem jeweiligen Schutzstatus. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern zum
31. Dezember 2011 kann der Tabelle entnommen werden.
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im AZR 23 860 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 21 614 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 957 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 1 289
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Deutschland 7 485
darunter:
Irak 3 473
Türkei 528
Iran 517
Kosovo 434
Afghanistan 310
Sri Lanka 251
Russische Föderation 238
Eritrea 198
Syrien 152
Serbien 131
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus insgesamt 23 860
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 71,8
befristete Aufenthaltsrechte 21,7
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 6,5
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Deutschland 23 860
darunter:
Kosovo 5 918
Irak 5 362
Türkei 3 131
Serbien 1 994
Serbien und Montenegro (ehemals) 1 711
Serbien (ehemals) 840
Jugoslawien (ehemals) 720
Albanien 613
Sri Lanka 402
Polen 245
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen
gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im AZR 3 637 Personen mit einer
Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG erfasst. 1 874 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 1 641 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei
122 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Nach Auskunft der Länder hat derzeit kein Land eine Anordnung zur
Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Absatz 1 AufenthG verfügt. Es liegt nahe,
dass der Speichersachverhalt des § 60a Absatz 1 AufenthG von
Ausländerbehörden auch zur Meldung von Duldungen an das AZR verwendet wurde, die an sich
auf anderer rechtlicher Grundlage zu erteilen waren. Dies würde auch vor dem
Hintergrund der Gesamtzahl von zum Stichtag 30. Dezember 2011 87 136
geduldeten Ausländern, die entsprechenden Erfassungen im AZR erklären.
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 3 637
Länder
Baden-Württemberg 139
Bayern 351
Berlin 22
Brandenburg 37
Bremen 359
Hamburg 6
Hessen 133
Mecklenburg-Vorpommern 7
Niedersachsen 390
Nordrhein-Westfalen 1 262
Rheinland-Pfalz 523
Saarland 54
Sachsen 42
Sachsen-Anhalt 46
Schleswig-Holstein 250
Thüringen 16
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Deutschland 3 637
darunter:
Irak 429
Serbien 376
Kosovo 367
Türkei 263
Syrien 222
Ungeklärt 207
Mazedonien 118
Libanon 110
Serbien (ehemals) 108
China 95
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 44 382 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 39 030 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 4 515 Personen sechs Jahre oder weniger.
Bei 837 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen
werden.
8. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum
31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Bei den jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion handelt es sich
nicht um Kontingentflüchtlinge. Die Zuwanderung richtet sich aktuell nach
einer Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007 in der
Fassung vom 21. Dezember 2011 auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 und § 75
Nummer 8 AufenthG.
Personen mit AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG 44 382
Länder
Baden-Württemberg 5 788
Bayern 2 185
Berlin 5 258
Brandenburg 282
Bremen 765
Hamburg 2 796
Hessen 4 293
Mecklenburg-Vorpommern 147
Niedersachsen 4 174
Nordrhein-Westfalen 15 141
Rheinland-Pfalz 1 608
Saarland 541
Sachsen 322
Sachsen-Anhalt 291
Schleswig-Holstein 537
Thüringen 254
Personen mit AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG
Deutschland 44 382
darunter:
Serbien 7 060
Kosovo 6 608
Türkei 4 172
Bosnien und Herzegowina 3 563
Libanon 3 162
Afghanistan 2 305
Ungeklärt 1 679
Syrien 1 284
Iran 1 183
Serbien (ehemals) 1 142
Nach dem Stand 31. Dezember 2011 sind 205 216 Antragsteller einschließlich
ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren nach Deutschland
eingereist. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn bzw. außerhalb des
geordneten Verfahrens bis zum Stichtag 10. November 1991 eingereist waren.
Insgesamt sind damit 213 751 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen
aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist.
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und auf welchen einzelnen
Aufnahmeerklärungen (bitte mit Datum und Inhalt aufzählen) basiert dies?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2011
insgesamt 485 Personen. 266 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 211 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei acht Personen ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 AufenthG betreffen regelmäßig
Einzelpersonen oder wenige Personen (zum Beispiel Familienangehörige). Aus daten-
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 485
Länder
Baden-Württemberg 51
Bayern 45
Berlin 36
Brandenburg 11
Bremen 7
Hamburg 24
Hessen 36
Mecklenburg-Vorpommern 4
Niedersachsen 49
Nordrhein-Westfalen 171
Rheinland-Pfalz 12
Saarland 7
Sachsen 13
Sachsen-Anhalt 2
Schleswig-Holstein 9
Thüringen 8
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Deutschland 485
darunter:
Libanon 88
Iran 74
Ungeklärt 40
Türkei 27
Staatenlos 27
Irak 24
Afghanistan 21
Eritrea 20
Jemen 16
Serbien 16
schutzrechtlichen Gründen kann die Bundesregierung daher keine Angaben zum
Inhalt einzelner Aufnahmeerklärungen machen. Insgesamt sind im AZR zum
Stichtag 31. Dezember 2011 269 aufhältige Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 AufenthG erfasst. Eine Statistik zu den
Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 AufenthG wird nicht geführt.
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2011 insgesamt 5 695 Personen. 4 861 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 711 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 123 Personen
ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 5 695
Länder
Baden-Württemberg 773
Bayern 348
Berlin 1 787
Brandenburg 86
Bremen 36
Hamburg 125
Hessen 267
Mecklenburg-Vorpommern 38
Niedersachsen 160
Nordrhein-Westfalen 1 141
Rheinland-Pfalz 163
Saarland 177
Sachsen 159
Sachsen-Anhalt 87
Schleswig-Holstein 148
Thüringen 200
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Deutschland 5 695
darunter:
Kosovo 902
Türkei 774
Serbien 648
Bosnien und Herzegowina Serbien (alt) 277
Syrien 237
Armenien 201
Russische Föderation 198
Libanon 197
Serbien und Montenegro (ehemals) 150
Serbien (ehemals) 149
11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 in Verbindung mit § 104a AufenthG erhalten, weil der
Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie aus
Bundestagsdrucksache 17/1539 zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a
Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei
der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder
erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als
unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in
Verbindung mit § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der
Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Zum 31. Dezember 2011 waren im AZR insgesamt 5 265 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. Weitere
Details können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Länder 11a
Altfallregelung
11b
Aufenthaltserlaubnis
auf Probe
11c
Altfallregelung für
volljährige
Kinder von
Geduldeten
11d
Altfallregelung
für
unbegleitete
Flüchtlinge
11e
integrierte
Kinder von
Geduldeten
Zu 11
Summe
Baden-Württemberg 619 101 50 13 22 805
Bayern 154 47 5 1 1 208
Berlin 124 122 17 8 – 271
Brandenburg 46 4 2 – 4 56
Bremen 66 18 7 – 2 93
Hamburg 93 31 20 2 1 147
Hessen 274 45 48 4 26 397
Mecklenburg-Vorpommern 36 3 1 – – 40
Niedersachsen 463 88 86 2 3 642
Nordrhein-Westfalen 1 331 475 107 13 10 1 936
Rheinland-Pfalz 195 86 15 5 2 303
Saarland 147 1 1 – – 149
Sachsen 39 – 1 – – 40
Sachsen-Anhalt 58 10 2 – 1 71
Schleswig-Holstein 64 1 5 – – 70
Thüringen 26 5 2 1 3 37
Deutschland gesamt 3 735 1 037 369 49 75 5 265
Zu 11a – Altfallregelung
Deutschland 3 735
darunter:
Serbien 755
Kosovo 751
Türkei 375
Syrien, Arabische Republik 221
Serbien (ehemals) 216
Serbien und Montenegro (ehemals) 155
Ungeklärt 111
Irak 111
Libanon 101
Afghanistan 91
Zu 11b – Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Deutschland 1 037
darunter:
Kosovo 235
Serbien 176
Türkei 157
Serbien (ehemals) 62
Irak 48
Libanon 45
Bosnien und Herzegowina 41
Serbien und Montenegro (ehemals) 36
Syrien, Arabische Republik 27
ungeklärt 23
Zu 11c – für volljährige Kinder von Geduldeten
Deutschland 369
darunter:
Kosovo 63
Serbien 56
Türkei 55
Syrien, Arabische Republik 30
Armenien 17
Ungeklärt 17
Serbien (ehemals) 15
Iran, Islamische Republik 14
Afghanistan 12
Irak 11
Libanon 11
f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 5 bzw. Absatz 6 (bitte differenzieren) AufenthG erhalten?
Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a Absatz 5 und 6 AufenthG werden seit
Januar 2010 im AZR unter dem bisherigen Speichersachverhalt
„Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ (Daten siehe Antwort zu Frage 11b) gespeichert. Die Zahl
der Aufenthaltserlaubnisse nach den Absätzen 5 und 6 wird nicht gesondert
gespeichert.
g) Welche aktuellen Angaben der Bundesländer zu dem Personenkreis der
Bleibeberechtigten infolge der §§ 104a und 104b AufenthG bzw.
infolge des Beschlusses der Innenministerkonferenz von Ende 2009
liegen der Bundesregierung vor?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 22. August 2011 zu den Fragen 1
bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache
17/6816 vom 22. August 2011) wird verwiesen. Aktuellere Angaben der
Bundesländer im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zu 11d – für unbegleitete Flüchtlinge
Deutschland 49
darunter:
Angola 5
Bosnien und Herzegowina 5
Ungeklärt 5
Afghanistan 4
Kosovo 3
Serbien (ehemals) 3
Vietnam 3
Armenien 2
Indien 2
Serbien 2
Serbien und Montenegro (ehemals) 2
Sierra Leone 2
Türkei 2
Zu 11e – integrierte Kinder von Geduldeten
Deutschland 75
darunter:
Serbien 10
Afghanistan 10
Kosovo 8
Türkei 7
Pakistan 5
Armenien 4
Serbien und Montenegro (ehemals) 3
Ukraine 3
Vietnam 3
Bosnien und Herzegowina 2
China 2
Irak 2
Jemen 2
Montenegro 2
Serbien (ehemals) 2
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2011 lebten 47 743 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland. 37 372 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 8 828 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei
1 543 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen
werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG 47 743
Länder
Baden-Württemberg 3 685
Bayern 2 639
Berlin 4 963
Brandenburg 599
Bremen 1 133
Hamburg 3 715
Hessen 3 013
Mecklenburg-Vorpommern 354
Niedersachsen 4 820
Nordrhein-Westfalen 15 180
Rheinland-Pfalz 2 102
Saarland 445
Sachsen 987
Sachsen-Anhalt 1 089
Schleswig-Holstein 2 283
Thüringen 736
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Deutschland 47 743
darunter
Kosovo 5 407
Türkei 5 237
Serbien 4 650
Ungeklärt 4 469
Afghanistan 2 324
Bosnien und Herzegowina 1 953
Staatenlos 1 681
Syrien 1 584
Irak 1 575
Libanon 1 231
13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren,
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 87 136 Personen mit einer Duldung
erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung 87 136
Aufenthaltsdauer
0 bis 3 Jahre 32 166
mehr als 3 Jahre 52 464
0 bis 5 Jahre 39 217
mehr als 5 Jahre 45 413
0 bis 6 Jahre 42 511
mehr als 6 Jahre 42 119
0 bis 8 Jahre 51 731
mehr als 8 Jahre 32 899
0 bis 10 Jahre 62 125
mehr als 10 Jahre 22 505
0 bis 12 Jahre 69 268
mehr als 12 Jahre 15 362
0 bis 15 Jahre 74 155
mehr als 15 Jahre 10 475
unbekannt 2 506
Personen mit Duldung 87 136
Länder
Baden-Württemberg 9 654
Bayern 6 973
Berlin 6 341
Brandenburg 1 638
Bremen 1 872
Hamburg 3 975
Hessen 4 659
Mecklenburg-Vorpommern 1 180
Niedersachsen 11 458
Nordrhein-Westfalen 26 614
Rheinland-Pfalz 3 230
Saarland 1 029
Sachsen 2 824
Sachsen-Anhalt 2 701
Schleswig-Holstein 1 862
Thüringen 1 126
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2011 waren im AZR 47 141 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung erfasst. 631 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 45 975 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 535 Personen ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung
Deutschland 87 136
darunter:
Serbien 7 679
Irak 7 213
Ungeklärt 6 839
Türkei 5 774
Kosovo 5 521
Syrien, Arabische Republik 4 270
Libanon 3 732
Indien 2 909
Russische Föderation 2 814
China 2 637
Personen mit Aufenthaltsgestattung 47 141
Länder
Baden-Württemberg 5 678
Bayern 6 706
Berlin 2 573
Brandenburg 1 630
Bremen 629
Hamburg 1 436
Hessen 3 880
Mecklenburg-Vorpommern 1 278
Niedersachsen 3 695
Nordrhein-Westfalen 10 863
Rheinland-Pfalz 2 104
Saarland 458
Sachsen 1 776
Sachsen-Anhalt 1 154
Schleswig-Holstein 1 970
Thüringen 1 311
15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und den zehn wichtigsten vorherigen Aufnahmeländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2011 waren im AZR 583 Personen mit dem Sachverhalt
„Als Flüchtling im Ausland anerkannt“ erfasst, wobei vorherige
Aufnahmeländer nicht erfasst werden. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Hauptstaatsangehörigkeiten und Länder kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Deutschland 47 141
darunter:
Afghanistan 9 973
Irak 4 744
Iran 3 856
Syrien 3 411
Serbien 2 893
Pakistan 2 782
Russische Föderation 2 075
Türkei 1 690
Somalia 1 292
Kosovo 1 103
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 583
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 76,7
befristete Aufenthaltsrechte 20,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,1
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Deutschland 583
darunter:
Irak 64
Vietnam 55
Türkei 46
Afghanistan 29
Ukraine 26
Kroatien 25
Russische Föderation 24
Äthiopien 22
Iran, Islamische Republik 19
Libanon 19
Ungeklärt 19
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
nach den Sätzen 1 und 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 15 839 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 7 208 nach § 25
Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 8 631 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. Die
Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Als Flüchtling im Ausland anerkannt
Länder
Baden-Württemberg 51
Bayern 183
Berlin 31
Brandenburg 8
Bremen 3
Hamburg 27
Hessen 62
Mecklenburg-Vorpommern 0
Niedersachsen 55
Nordrhein-Westfalen 128
Rheinland-Pfalz 10
Saarland 5
Sachsen 4
Sachsen-Anhalt 4
Schleswig-Holstein 6
Thüringen 6
AE nach § 25
Absatz 4 AufenthG
§ 25 Absatz 4
Satz 1 AufenthG
§ 25 Absatz 4
Satz 2 AufenthG
Summe
Aufenthaltsdauer 7 208 8 631 15 839
6 Jahre und weniger 4 681 1 058 5 739
mehr als 6 Jahre 2 414 7 338 9 852
unbekannt 113 235 248
17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b
(bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 lebten 49 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Person lebte seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 45 Personen sechs
Jahre oder weniger. Bei drei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die
Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 4b AufenthG werden voraussichtlich
ab Mai 2012 im AZR speicherbar sein.
AE nach § 25
Absatz 4 AufenthG
§ 25 Absatz 4
Satz 1 AufenthG
§ 25 Absatz 4
Satz 2 AufenthG
Summe
Deutschland gesamt 7 208 8 631 15 839
Baden-Württemberg 296 354 650
Bayern 1 570 357 1 927
Berlin 960 932 1 892
Brandenburg 62 65 127
Bremen 69 150 219
Hamburg 524 768 1 292
Hessen 323 243 566
Mecklenburg-Vorpommern 27 458 485
Niedersachsen 470 2 240 2 710
Nordrhein-Westfalen 2 299 2 282 4 581
Rheinland-Pfalz 269 347 616
Saarland 101 165 266
Sachsen 45 83 128
Sachsen-Anhalt 33 69 102
Schleswig-Holstein 134 104 238
Thüringen 26 14 40
AE nach § 25
Absatz 4 AufenthG
§ 25 Absatz 4
Satz 1 AufenthG
§ 25 Absatz 4
Satz 2 AufenthG
Summe
Türkei 599 1 658 2 257
Serbien 237 850 1 087
Russische Föderation 834 206 1 042
Kosovo 279 718 998
Libanon 96 675 771
Bosnien und Herzegowina 243 430 673
Irak 164 329 493
Ungeklärt 98 381 479
Libyen 448 8 456
Afghanistan 269 155 424
Deutschland Gesamt 7 208 8 631 15 839
18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Tauglichkeit
der Richtlinie 2001/55/EG zu bewerten, von der bis heute niemals
Gebrauch gemacht wurde, obwohl gerade im Jahr 2011 in der politischen und
öffentlichen Sphäre oftmals von einem Massenzustrom von Flüchtlingen
in die EU die Rede war, und welcher Handlungsbedarf, etwa zur Korrektur
der Richtlinie, ergibt sich hieraus?
Derartige Aufenthaltserlaubnisse wurden nicht erteilt, da bisher noch kein
Beschluss des Rates der Europäischen Union gemäß Artikel 5 der Richtlinie
2001/55 EG gefasst wurde.
Die Voraussetzungen für die Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG ergeben
sich aus der Richtlinie selbst. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet
der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission. Die Richtlinie findet nach
Artikel 2 Anwendung auf Personen, die nicht sicher und dauerhaft in ihr
Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können und die ggf. in den
Anwendungsbereich von Artikel 1 Abschnitt 1 A der Genfer
Flüchtlingskonvention oder von sonstigen internationalen oder nationalen Instrumenten, die
internationalen Schutz gewähren, fallen. Dies gilt insbesondere für Personen, die aus
Gebieten geflohen sind, in denen ein bewaffneter Konflikt oder dauernde
Gewalt herrschen oder die von systematischen oder weit verbreiteten
Menschenrechtsverletzungen bedroht sind. Personen, für die diese Voraussetzungen nicht
zutreffen, weil sie z. B. auf der Suche nach einer besseren wirtschaftlichen
Zukunft ihr Herkunftsland verlassen, werden vom Anwendungsbereich der
Richtlinie nicht erfasst. In der EU gibt es derzeit keine Überlegungen, von den
genannten Voraussetzungen abzusehen; auch die Bundesregierung sieht hierfür
derzeit keine Veranlassung.
Personen mit AE nach § 25 Absatz 4a AufenthG 49
Länder
Baden-Württemberg 1
Bayern 3
Berlin 6
Bremen 1
Hamburg 8
Hessen 9
Niedersachsen 5
Nordrhein-Westfalen 10
Rheinland-Pfalz 2
Saarland 3
Schleswig-Holstein 1
Personen mit AE nach § 25 Absatz 4a AufenthG
Nigeria 16
Bulgarien 11
Kenia 3
Rumänien 3
Ukraine 2
Russische Föderation 2
Kosovo 1
Marokko 1
Liberia 1
Polen 1
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, in Ausnahmefällen aus
Mitgliedstaaten, die einen unverhältnismäßig hohen Zustrom von Asylbewerbern haben,
freiwillig schutzbedürftige Personen aufzunehmen. So wurden in den Jahren
2010 und 2011 jeweils 102 bzw. 147 aus Nordafrika nach Malta geflohene
schutzbedürftige Personen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
Die Aufnahme weiterer sechs Personen steht im Februar 2012 bevor. Darüber
hinaus wird Deutschland aus Drittstaaten in den nächsten drei Jahren jährlich
jeweils 300 schutzbedürftige Personen im Wege des sogenannten Resettlement
aufnehmen.
Notwendig ist ferner die Verbesserung der Situation in den Herkunfts- und
Transitstaaten der Migration in die EU, insbesondere mit Hilfe der Umsetzung sowie
kontinuierlichen Fortschreibung und Weiterentwicklung des EU-
Gesamtansatzes zur Migrationsfrage. Die Kooperationsagenda des Gesamtansatzes beruht
bisher auf drei Säulen (legale Migration, Bekämpfung illegaler Migration sowie
Migration und Entwicklung) und soll jetzt durch Verankerung des
Flüchtlingsschutzes/Internationalen Schutzes als vierter Säule ergänzt werden. In diesem
Zusammenhang stehen die verschiedenen migrationspolitischen Instrumente,
zum Beispiel der Abschluss von Rückübernahmeabkommen und die
Rückführung. Ferner die Einbindung des Europäischen Asylunterstützungsbüros, die
Durchführung regionaler Schutzprogramme sowie die humanitäre Hilfe an
Erstaufnahmestaaten in der betroffenen Region.
19. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2011 im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder
eine Aufenthaltsgestattung besaßen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 608 561 Personen ohne einen
Aufenthaltsstatus erfasst.
a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 29 028 Personen unmittelbar
ausreisepflichtig. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 29 028
Länder
Baden-Württemberg 2 566
Bayern 3 665
Berlin 2 855
Brandenburg 462
Bremen 371
Hamburg 1 475
Hessen 4 356
Mecklenburg-Vorpommern 323
Niedersachsen 1 638
Nordrhein-Westfalen 7 279
Rheinland-Pfalz 1 173
Saarland 187
Sachsen 1 266
Sachsen-Anhalt 515
Schleswig-Holstein 604
Thüringen 293
b) Was ist zum Status oder aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen
Person zu sagen (bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Von den 608 561 Personen ohne gespeicherten Aufenthaltsstatus sind 455 107
Bürger der Europäischen Union, bei denen auch keine Abschiebungs- oder
Ausweisungsmaßnahme gespeichert ist. Es ist davon auszugehen, dass diese
grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt sind und lediglich die Bescheinigung darüber
nicht erfasst wurde. Weitere 1 058 Personen haben die Staatsangehörigkeit eines
EWR-Staates.
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
20. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31.
Dezember 2011 nach § 26 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im Ausländerzentralregister 77 180
aufhältige Personen gespeichert, die vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
befreit waren. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen
Deutschland 29 028
darunter:
Türkei 3 261
Serbien 1 826
Rumänien 1 433
Polen 905
Irak 891
Kosovo 848
Russische Föderation 818
Jugoslawien (ehemals) 800
Vietnam 793
Indien 718
Personen, ohne gespeicherten Aufenthaltsstatus
Deutschland 608 561
darunter:
Polen 115 069
Italien 58 215
Rumänien 57 710
Bulgarien 33 268
Griechenland 33 053
Ungarn 24 125
Türkei 23 184
Niederlande 19 248
Frankreich 18 966
Österreich 15 319
21. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2011 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten
bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im AZR 133 709 aufhältige Personen
gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
haben. 64 471 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 64 657
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 4 581 Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den folgenden Tabellen entnommen werden.
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 77 180
Länder
Baden-Württemberg 16 151
Bayern 15 663
Berlin 3 514
Brandenburg 177
Bremen 542
Hamburg 2 127
Hessen 7 167
Mecklenburg-Vorpommern 159
Niedersachsen 4 460
Nordrhein-Westfalen 20 360
Rheinland-Pfalz 3 871
Saarland 1 354
Sachsen 242
Sachsen-Anhalt 147
Schleswig-Holstein 1 190
Thüringen 56
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 77 180
darunter:
Italien 22 962
Griechenland 14 132
Frankreich 4 704
Portugal 4 529
Türkei 4 514
Österreich 3 583
Niederlande 3 468
Spanien 2 947
Polen 2 632
Großbritannien mit Nordirland 2 574
22. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG –: illegale
Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2011
im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch
in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren
(bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im AZR 2 696 Personen mit einer
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes
(AZRG) erfasst. Darunter waren 927 Personen, die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten. 505 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 422 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 133 709
Länder
Baden-Württemberg 13 217
Bayern 15 901
Berlin 997
Brandenburg 1 364
Bremen 2 784
Hamburg 3 315
Hessen 13 569
Mecklenburg-Vorpommern 774
Niedersachsen 12 209
Nordrhein-Westfalen 52 010
Rheinland-Pfalz 4 693
Saarland 1 828
Sachsen 4 855
Sachsen-Anhalt 1 967
Schleswig-Holstein 2 442
Thüringen 1 784
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 133 709
darunter:
Türkei 22 315
Serbien 9 785
Kosovo 7 947
China 6 659
Russische Föderation 5 093
Irak 4 455
Marokko 3 129
Ungeklärt 3 091
Libanon 3 000
Vereinigte Staaten von Amerika 2 993
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31.
Dezember 2011 bzw. im Jahr 2011 nach § 54 Nummer 6 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2011 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im AZR 90 080 Personen mit einer
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 23 643 mit
Speicherung im Jahr 2011. 83 526 Personen mit der genannten Speicherung
hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf, davon 22 998 mit einer
Speicherung im Jahr 2011. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig 927
darunter mit Aufenthaltsstatus: in Prozent
befristet 27,2
unbefristet 43,7
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 29,1
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 927
darunter:
Türkei 139
Polen 51
Irak 40
Kosovo 36
Russische Föderation 34
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG, aufhältig 83 526
darunter mit Aufenthaltsstatus: in Prozent
befristet 64,4
unbefristet 33,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,6
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 83 526
darunter:
Irak 17 796
Afghanistan 9 751
Marokko 9 104
Iran 7 165
Syrien 4 195
Tunesien 3 973
Libanon 3 962
Pakistan 3 036
Kasachstan 2 385
Türkei 2 166
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2011 bzw. waren zum
31. Dezember 2011 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von
ihnen lebten zum 31. Dezember 2011 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren im AZR 361 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 95 mit Speicherung im Jahr 2011. Darunter waren
60 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 20
mit einer Speicherung im Jahr 2011. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
23. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2011 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden),
und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2011 noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Bezogen auf die Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) – ohne
Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit – war im AZR zum Stichtag 31.
Dezember 2011 zu insgesamt 116 462 Personen eine Zustimmung der BA zu einer
Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 12 434 Personen war eine Versagung der
Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2011 war
zu 25 106 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei
2 372 eine Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den 116 462 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren zum
Stichtag 31. Dezember 2011 77 920 in Deutschland aufhältig. Von den 12 434
Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren zum
Stichtag 31. Dezember 2011 9 686 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung
nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 60
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 56,7
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 43,3
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Deutschland 60
darunter:
Polen 16
Rumänien 5
Albanien 3
Türkei 3
Ungarn 3
Afghanistan 2
Bulgarien 2
Libanon 2
Litauen 2
Portugal 2
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2011 erfolgten ohne Prüfung nach
§ 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (bitte nach den §§ 6 bis 8 der
Beschäftigungsverfahrensverordnung – BeschVerfV – differenzieren)?
Nach den Vorschriften der §§ 6 bis 8 der Beschäftigungsverfahrensverordnung
(BeschVerfV) wurden im Jahr 2011 insgesamt 4 733 Zustimmungen ohne Prü-
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 77 920
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 18,0
befristete Aufenthaltsrechte 69,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 12,7
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 77 920
darunter:
China 6 021
Türkei 5 501
Indien 4 324
Kosovo 3 987
Vereinigte Staaten von Amerika 3 722
Serbien 3 495
Russische Föderation 3 326
Irak 3 073
Japan 2 362
Afghanistan 2 283
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 9 686
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 19,2
befristete Aufenthaltsrechte 68,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 12,4
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 9 686
Deutschland
darunter:
Irak 773
Türkei 762
Kosovo 570
Serbien 558
Afghanistan 540
Iran 403
Syrien 373
China 318
Ungeklärt 302
Vereinigte Staaten von Amerika 293
fung nach § 39 Absatz 2 Satz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG erteilt. Diese
verteilen sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach den einzelnen
Vorschriften wie folgt:
b) Wie viele Zustimmungen erfolgten nach § 10 Absatz 1 bzw. Absatz 2
(bitte differenzieren) BeschVerfV (bitte nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Die nach § 10 BeschVerfV erteilten Zustimmungen ergeben sich nach Angaben
der BA aus den nachstehenden Tabellen:
c) Wie viele Versagungen basierten auf § 11 BeschVerfV (bitte nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Hierzu liegen keine statistischen Daten vor.
Zustimmungen 2011
Insgesamt 4 733
davon:
§ 6 BeschVerfV (Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses) 4 511
§ 6a BeschVerfV (Opfer von Straftaten) 3
§ 7 BeschVerfV (Härtefallentscheidung) 143
§ 8 BeschVerfV (Familienangehörige von Fachkräften) 76
Zustimmungen im Jahr 2011 nach § 10 Absatz 1 BeschVerfV 2 218
darunter:
Irak 591
Afghanistan 231
Nigeria 135
Pakistan 132
Indien 122
Türkei 116
Syrien 102
Kosovo 74
Iran 74
Sri Lanka 54
Zustimmungen im Jahr 2011 nach § 10 Absatz 2 BeschVerfV 1 780
darunter:
Irak 170
Türkei 150
Syrien 139
Serbien 107
Kosovo 106
ungeklärt 104
Libanon 87
Serbien 66
China 61
Iran 55
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie vielen
zum 31. Dezember 2011 in Deutschland lebenden Personen mit
welchem Aufenthaltsstatuts aus welchen Ländern eine Erlaubnis zur
Ausübung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit erteilt wurde, und wie vielen von ihnen im Jahr 2011 (bitte
soweit möglich nach den §§ 1 bis 4 BeschVerfV differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 war bei 23 916 in Deutschland lebenden
Personen die Feststellung der zustimmungsfreien Beschäftigung gespeichert,
davon bei 2 667 Personen im Jahr 2011. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
24. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die
Teilgruppen in den Buchstaben a, b und c in der Nummer 1 von Absatz 1
des § 18a AufenthG machen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 116 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erfasst, darunter 78 nach Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe a, 13 nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b sowie 25 nach Absatz 1
Nummer 1 Buchstabe c. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer,
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Zustimmungsfreie Beschäftigung, Aufhältige 23 916
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 51,8
befristete Aufenthaltsrechte 45,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,0
Zustimmungsfreie Beschäftigung, Aufhältige
Deutschland 23 916
darunter:
Türkei 4 832
Russische Föderation 1 746
China 965
Serbien 951
Kosovo 894
Vereinigte Staaten von Amerika 835
Kroatien 807
Indien 784
Ukraine 738
Bosnien und Herzegowina 682
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe a
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe b
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe c
Summe
Summe 78 13 25 116
weiblich 49 13 23 85
männlich 29 – 2 31
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe a
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe b
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe c
Summe
Aufenthaltsdauer 78 13 25 116
6 Jahre und weniger 34 7 7 48
mehr als 6 Jahre 40 6 16 22
unbekannt 4 – 2 6
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe a
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe b
Absatz 1
Nummer 1
Buchstabe c
Summe
Länder 78 13 25 116
Baden-Württemberg 25 1 7 33
Bayern 12 2 5 19
Berlin 1 1 – 2
Bremen – 1 – 1
Hamburg 4 – – 4
Hessen 16 2 2 20
Niedersachsen 4 – 2 6
Nordrhein-Westfalen 13 2 7 22
Rheinland-Pfalz 1 2 1 4
Saarland – – 1 1
Sachsen 1 – – 1
Sachsen-Anhalt 1 – – 1
Schleswig-Holstein – 1 – 1
Thüringen – 1 – 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
Deutschland 78
darunter:
Irak 7
Japan 5
Indien 5
Türkei 5
China 4
Iran 4
Kamerun 4
Serbien 4
Vereinigte Staaten von Amerika 4
Bosnien und Herzegowina 3
Vietnam 3
b) Wie bewertet die Bundesregierung die überaus geringe Zahl der
erteilten Aufenthaltserlaubnisse infolge der seit 2009 geltenden Neuregelung
des § 18a AufenthG, und welchen Änderungsbedarf sieht sie
gegebenenfalls?
Aus Sicht der Bundesregierung sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG angemessen. Sie sieht
keinen Änderungsbedarf.
25. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und
wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die
Wirksamkeit der Neuregelung und einen möglichen gesetzlichen Korrekturbedarf –
auch angesichts der unverändert hohen Zahlen langjährig Geduldeter?
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
Deutschland 13
China 3
Irak 2
Aserbaidschan 1
Ägypten 1
Indonesien 1
Jordanien 1
Taiwan 1
Ukraine 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Vietnam 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG
Deutschland 25
darunter:
Irak 8
China 2
Kosovo 2
Türkei 2
Vereinigte Staaten von Amerika 2
Afghanistan 1
Bosnien und Herzegowina 1
Iran 1
Israel 1
Korea, Dem. Volksrepublik 1
Mazedonien 1
Syrien 1
Tunesien 1
Ukraine 1
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 225 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erfasst, darunter 187 nach Absatz 1, 13 nach
Absatz 2 Satz 1 sowie 25 nach Absatz 2 Satz 2. Zudem waren 22 Personen mit
einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG erfasst, darunter 13 männliche
und neun weibliche. Die genannten Sachverhalte können seit November 2011
im AZR erfasst werden.
Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 25a
AufenthG
§ 25a
Absatz 1
§ 25a
Absatz 2
Satz 1
§ 25a
Absatz 2
Satz 2
Summe
Summe 187 13 25 225
weiblich 96 7 12 115
männlich 91 6 13 110
AE nach § 25a
AufenthG
§ 25a
Absatz 1
§ 25a
Absatz 2
Satz 1
§ 25a
Absatz 2
Satz 2
Summe
Länder 187 13 25 225
Baden-Württemberg 38 1 1 40
Bayern 10 2 – 12
Brandenburg 4 – 1 5
Hamburg 17 – 6 23
Hessen 26 – 4 30
Mecklenburg-Vorpommern 13 2 1 16
Niedersachsen 41 3 6 50
Nordrhein-Westfalen 19 3 4 26
Rheinland-Pfalz 2 2 2 6
Sachsen 2 – – 2
Sachsen-Anhalt 11 – – 11
Schleswig-Holstein 3 – – 3
Thüringen 1 – – 1
AE nach § 25a Absatz 1 AufenthG
Deutschland 187
darunter:
Türkei 32
Syrien 19
Armenien 16
Irak 16
Serbien 16
Russische Föderation 10
Serbien (ehemals) 9
Vietnam 9
Aserbaidschan 8
Ungeklärt 6
Eine abschließende Bewertung der Neuregelung des § 25a AufenthG ist
angesichts des geringen Zeitablaufs seit ihrem Inkrafttreten noch nicht möglich.
Die Tatsache, dass bereits sechs Monate nach Inkrafttreten 225 Personen eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erteilt werden konnte, zeigt aber,
dass die Regelung Anwendung findet.
26. Wie viele Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären
Schutzbedarfs (bitte nach jeweiliger Rechtsgrundlage differenzieren) wurden im
Jahr 2011 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durch eine
Ausländerbehörde bzw. durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgespro-
AE nach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Deutschland 13
Türkei 3
Albanien 2
Armenien 2
Irak 2
Serbien 2
Kroatien 1
Syrien 1
AE nach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
Deutschland 25
Türkei 11
Serbien 3
Syrien 3
Albanien 2
Afghanistan 1
Armenien 1
Ghana 1
Guinea 1
Kenia 1
Russische Föderation 1
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG
Deutschland 22
Türkei 12
Syrien 5
Aserbaidschan 3
Irak 1
Kosovo 1
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG 22
Länder
Baden-Württemberg 2
Hessen 2
Niedersachsen 14
Nordrhein-Westfalen 4
chen, und wie viele entsprechende Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2011
erteilt (bitte jeweils auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen)?
Statistiken zu ausgesprochenen Anerkennungen eines Schutzbedarfs durch
Ausländerbehörden werden nicht geführt. Jahresbezogene Daten zu Erteilungen von
Aufenthaltstiteln werden statistisch nicht gesondert erfasst. Weitere Angaben
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
27. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31.
Dezember 2011 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele (rechtskräftig) abgelehnte
Asylsuchende wurden im Jahr 2011 bzw. 2010 (bitte differenzieren)
abgeschoben, wie viele von ihnen reisten freiwillig aus bzw. hielten sich noch
in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte jeweils nach Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und soweit wie
möglich Angaben dazu machen, in welchem Jahr die Ablehnung der
jeweiligen Personen erfolgte)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2011 waren 518 024 Personen mit abgelehntem
Asylantrag im AZR als aufhältig erfasst. Zudem waren 16 193 nichtaufhältige
Personen mit abgelehntem Asylantrag und einer Ausreise im Jahr 2011 bzw.
13 760 mit einer Ausreise im Jahr 2010 erfasst. Statistiken zur Zahl der
Ausländer, die Deutschland aufgrund eines abgelehnten Asylantrags freiwillig
verlassen haben oder abgeschoben wurden, werden nicht geführt. Weitere Details
können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Ausgesprochene
Anerkennungen als
Asylberechtigte nach
Artikel 60a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz nach
§ 60 Absatz 1
AufenthG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach
§ 60 Absatz 2,
3, 5, 7
AufenthG
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge Jahr 2010 643 7 061 2 691
Jahr 2011 652 6 646 2 577
Gerichte Jahr 2010 72 582 668
Jahr 2011 liegt noch nicht vor
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 518 024
männlich 316 475
weiblich 201 545
unbekannt 4
darunter mit dem Aufenthaltsstatus
in Prozent:
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 518 024
unbefristete Aufenthaltsrechte 44,7
befristete Aufenthaltsrechte 41,7
sonstiges (z. B. Duldung,
kein Status gespeichert)
13,6
Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 518 024
Baden-Württemberg 62 979
Bayern 60 257
Berlin 34 692
Brandenburg 6 191
Bremen 8 461
Hamburg 25 036
Hessen 50 823
Mecklenburg-Vorpommern 4 226
Niedersachsen 49 809
Nordrhein-Westfalen 146 927
Rheinland-Pfalz 24 099
Saarland 7 461
Sachsen 11 116
Sachsen-Anhalt 8 086
Schleswig-Holstein 12 258
Thüringen 5 603
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Deutschland 518 024
darunter:
Türkei 83 533
Kosovo 51 833
Serbien 39 065
Vietnam 28 943
Afghanistan 24 640
Libanon 16 515
Irak 15 754
Ungeklärt 14 883
Polen 14 012
Serbien und Montenegro (ehemals) 13 517
Aufhältige: Jahr der Asylentscheidung Asylantrag abgelehnt
Summe 518 024
1962 1
1964 1
1966 2
1968 2
1969 1
1970 1
1971 7
1972 1
1973 3
1974 7
1975 5
1976 4
1977 7
1978 12
1979 18
1980 126
Aufhältige: Jahr der Asylentscheidung Asylantrag abgelehnt
1981 156
1982 179
1983 290
1984 165
1985 174
1986 299
1987 666
1988 969
1989 1 350
1990 6 742
1991 8 207
1992 9 958
1993 18 939
1994 21 157
1995 22 962
1996 24 033
1997 23 934
1998 25 562
1999 26 825
2000 39 210
2001 33 984
2002 36 163
2003 36 274
2004 32 204
2005 27 818
2006 22 764
2007 15 571
2008 8 843
2009 8 733
2010 13 634
2011 15 622
unbekannt 34 439
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise in 2010
Länder Asylantrag abgelehnt
Summe 13 760
Baden-Württemberg 1 605
Bayern 1 574
Berlin 511
Brandenburg 462
Bremen 130
Hamburg 369
Hessen 1 060
Mecklenburg-Vorpommern 211
Niedersachsen 1 194
Nordrhein-Westfalen 3 836
Rheinland-Pfalz 624
Saarland 246
Sachsen 1 006
Sachsen-Anhalt 356
Schleswig-Holstein 276
Thüringen 300
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise in 2010
Deutschland 13 760
darunter:
Serbien 1 138
Türkei 1 092
Vietnam 943
Kosovo 753
Mazedonien 682
Jugoslawien (ehemals) 592
China 482
Indien 461
Irak 457
Russische Föderation 404
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise in 2010
Jahr der Asylentscheidung Asylantrag abgelehnt
Summe 13 760
1973 1
1980 3
1981 3
1982 3
1983 3
1984 3
1985 3
1986 8
1987 14
1988 19
1989 25
1990 99
1991 133
1992 216
1993 344
1994 323
1995 321
1996 247
1997 355
1998 371
1999 507
2000 454
2001 531
2002 615
2003 678
2004 682
2005 599
2006 469
2007 466
2008 433
2009 909
2010 3 739
2011 729
unbekannt 455
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise in 2011
Länder Asylantrag abgelehnt
Summe 16 198
Baden-Württemberg 1 919
Bayern 1 988
Berlin 557
Brandenburg 409
Bremen 75
Hamburg 382
Hessen 1 129
Mecklenburg-Vorpommern 251
Niedersachsen 1 489
Nordrhein-Westfalen 4 679
Rheinland-Pfalz 845
Saarland 160
Sachsen 1 073
Sachsen-Anhalt 475
Schleswig-Holstein 400
Thüringen 367
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise in 2011
Deutschland 16 198
darunter:
Serbien 3 067
Mazedonien 1 540
Türkei 1 146
Kosovo 838
Vietnam 792
Jugoslawien (ehemals) 554
China 527
Irak 511
Indien 502
Algerien 401
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise in 2011
Jahr der Asylentscheidung Asylantrag abgelehnt
Summe 16 198
1973 2
1978 1
1980 4
1981 3
1983 4
1984 6
1985 3
1986 10
1987 15
1988 17
1989 27
1990 116
28. Wie hoch ist die Zahl der sich zum 31. Dezember 2011 in den einzelnen
Bundesländern entsprechend der Fragen 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13,
14, 15, 16, 19, 24 und 25 aufhaltenden Personengruppen in Relation zur
jeweiligen Bevölkerungsgröße des Bundeslandes (z. B.: wie viele Geduldete
pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner leben im jeweiligen
Bundesland, bitte nach Rechtsgrundlage und Bundesländern differenzieren)?
Die nach Ländern differenzierten Bevölkerungszahlen werden regelmäßig vom
Statistischen Bundesamt veröffentlicht (beispielhaft: Statistisches Jahrbuch
2011, S. 35) und sind somit öffentlich zugänglich. Etwaige Berechnungen im
Sinne der Frage können anhand dieser Zahlen durchgeführt werden. Bezogen
auf Frage 8 liegen keine nach Ländern differenzierten Daten vor.
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise in 2011
Jahr der Asylentscheidung Asylantrag abgelehnt
1991 123
1992 200
1993 359
1994 331
1995 289
1996 307
1997 334
1998 344
1999 353
2000 457
2001 430
2002 567
2003 601
2004 597
2005 527
2006 405
2007 315
2008 271
2009 508
2010 2 006
2011 6 254
unbekannt 412
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]