Stand der Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 1. Januar 2006 tritt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Das Gesetz soll das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter machen und die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Jeder, der dies wünscht, hat ab dem 1. Januar 2006 ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Bundes. Neben dem Anspruch auf Informationszugang für Jedermann sieht das neue Gesetz auch Veröffentlichungspflichten für die Bundesbehörden vor. Alle geeigneten Informationen sollen künftig in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus wird das Amt eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit geschaffen, den jeder anrufen kann, wenn er sein Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie beurteilt die Bundesregierung den augenblicklichen Informationsstand der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden in Bezug auf das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten?
Welche Informationsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt, und welche sind zukünftig geplant, um die Bevölkerung über das Gesetz und ihre daraus resultierenden Rechte zu informieren?
Reichen diese Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung aus, um Transparenz und Informationsfreiheit im Handeln der Verwaltungen und im Bewusstsein der Menschen fest zu verankern und dadurch einen Schub für eine offene, moderne und effiziente Verwaltung auszulösen?
Ist beabsichtigt, Informationssuchenden Antragsformulare und Anwendungshinweise oder sonstige Erläuterungen zur Verfügung zu stellen?
Sind in den Behörden bereits ausreichende räumliche und sächliche Mittel zur Gewährleistung des Informationszugangs vorhanden, und falls ja, in welchem Umfang wurden welchen Behörden welche Mittel zur Verfügung gestellt?
Wie haben sich welche Behörden auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet, und welche Maßnahmen, z. B. Schulungen, wurden durchgeführt?
Werden alle Behörden nach dem gegenwärtigen Vorbereitungsstand in der Lage sein, einen Informationszugang innerhalb eines Monats, wie in § 7 Abs. 5 des Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehen, zu gewährleisten, und falls nein, welche Behörden können aus welchen Gründen dies nicht gewährleisten?
Wie ist der Stand der Ausbringung und Finanzierung der bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zusätzlich einzurichtenden Stellen?
Hat das Bundesministerium des Innern für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bereits Gebührentatbestände und Gebührensätze bestimmt?
Wenn ja, wie sind diese bemessen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Gebühren keine abschreckende Wirkung haben dürfen?
Wenn nein, wann ist mit dem Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung zu rechnen?
Sind bei den Behörden die in § 11 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehenen Informationsverzeichnisse eingerichtet worden?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist damit zu rechnen?
Falls nur teilweise solche Verzeichnisse eingerichtet wurden, bei welchen Behörden und in welchem Umfang ist dies geschehen?
Ist der Zugang zu den in § 11 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes erwähnten Organisations- und Aktenplänen gewährleistet, und wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen werden bzw. wurden ergriffen, um der gesetzlichen Verpflichtung genüge zu tun?
Falls nur teilweise der Zugang gewährleistet wird, bei welchen Behörden und in welchem Umfang ist dies geschehen?
Haben sich die Behörden darauf vorbereitet das Internet zu nutzen, um Informationen ebenso wie vorhandene Pläne und Verzeichnisse allgemein zugänglich zu machen, und wenn ja, wie und unter welchen Internetauftritten welcher Behörden?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist damit bei allen Behörden zu rechnen?
In welcher Weise sind die Maßnahmen auf das E-Government-Programm „Bund online 2005“ abgestimmt worden?
Hat eine Zusammenarbeit und ein Erfahrungsaustausch mit solchen Bundesländern, in denen es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, stattgefunden, bzw. ist ein solcher geplant?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen bzw. Erwartungen, und wenn nein, warum nicht?
Sind besondere Vorkehrungen getroffen worden, um den Zugang behinderter Menschen zu Informationen zu gewährleisten?
Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?