Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen durch den Europäischen Flüchtlingsfonds
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Memet Kilic, Viola von Cramon-Taubadel, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern hat im Dezember 2011 die Beteiligung Deutschlands an einem dauerhaften Resettlement-Programm in Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen angekündigt. Demnach sollen jährlich 300 Personen aufgenommen werden.
Mit der Entscheidung des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) für den Zeitraum 2008 bis 2013 (573/2007/EG) wurde ermöglicht, solche Neuansiedlungs- bzw. Resettlement-Maßnahmen von Flüchtlingen bzw. von subsidiär geschützten Personen über den EFF kozufinanzieren. Danach erhält jeder Mitgliedstaat einen Festbetrag in Höhe von 4 000 Euro für jede neu angesiedelte Person (Artikel 13 Absatz 3).
Einem Bericht des Sekretariats der EU-Kommission vom 20. Juli 2011 zufolge (SEC(2011) 940) machen die Mittel für die Unterstützung von Resettlement-Maßnahmen der Mitgliedstaaten inzwischen 14 Prozent des Gesamtetats des EFF aus. Deutschland hat demnach in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt rund 8,6 Mio. Euro (und damit ca. 18 Prozent der diesbezüglichen EFF-Mittel) in Anspruch genommen (S. 24 ff.).
Im November 2011 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung „Ein offenes und sicheres Europa: Die Haushaltsmittel für den Bereich Inneres für 2014–2020“ vorgelegt (KOM(2011) 749). Darin wird u. a. die Zusammenlegung von drei der bisherigen Fonds (EFF, Integrationsfonds und Rückführungsfonds) in einen „Asyl- und Migrationsfonds“ (AMF) vorgeschlagen.
Der AMF soll in diesen sechs Jahren über ein Mittelvolumen von insgesamt 3,9 Mrd. Euro verfügen.
Intern sollen diese Finanzmittel, einer Folgenabschätzung des Sekretariats der Europäischen Kommission (SEC(2011) 1359 vom 15. November 2011, S. 34) zufolge, wie folgt aufgeteilt werden:
- Asyl: 36 Prozent (1,4 Mrd. Euro),
- Bekämpfung irreguläre Migration/Rückkehr: 23 Prozent (0,9 Mrd. Euro),
- Integration (inkl. European Migration Network): 30 Prozent (1,2 Mrd. Euro),
- Externe Dimension: 11 Prozent (0,4 Mrd. Euro).
Im Asylbereich sollen – wie bislang über den EFF – über den AMF auch künftig folgende Aspekte gefördert werden:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Asylsuchende sowie
- Maßnahmen zur Verbesserung der Asylverfahren.
Zusätzlich sollen nun innerhalb des Asylbereichs auch
- Resettlement-Maßnahmen der Mitgliedstaaten bzw. der EU ebenso finanziert werden sowie
- die Umsiedlung subsidiär geschützter Personen innerhalb der EU sowie
- die Durchführung regionaler Schutzprogramme (zum Ausbau von Aufnahmekapazitäten in Drittstaaten).
Allein für das geplante Neuansiedlungsprogramms der EU veranschlagt die EU-Kommission einen Betrag von 0,6 Mrd. Euro (KOM(2011) 749, S. 6).
Zeitgleich veröffentlichte die EU-Kommission auch einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds (KOM(2011) 751). Darin wird eine Erhöhung des Pauschalbetrags für jede neu angesiedelte Person auf 6 000 Euro angeregt (Artikel 17 Absatz 1). Für die Neuansiedlung von Flüchtlingen in Europa aus den vorgesehenen Prioritätsregionen der EU (zum einen das regionale Schutzprogramm in Nordafrika – Ägypten, Libyen, Tunesien – bzw. Flüchtlinge aus dem Gebiet Ostafrika/Große Seen) bzw. bei Aufnahme besonders schutzwürdiger Flüchtlingsgruppen (wie gefährdete Frauen und Kinder, unbegleitete Minderjährige, Personen, die medizinische Betreuung benötigen, die nur durch eine Neuansiedlung gewährleistet werden kann sowie Personen, die zu ihrem unmittelbaren rechtlichen oder physischen Schutz dringend umgesiedelt werden müssen) ist sogar ein Pauschalbetrag in Höhe von 10 000 Euro vorgesehen (Artikel 17 Absatz 2 und 4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Kofinanzierung deutscher Resettlement-Maßnahmen durch den EFF
Fragen10
Wie viele Personen hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 neu angesiedelt (bitte nach Jahren und dem jeweiligen Herkunftsland aufschlüsseln)?
Wie wurden diese in Deutschland neu angesiedelten Personen auf die Bundesländer verteilt (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele dieser neu angesiedelten Personen haben welchen Aufenthaltstitel erhalten (bitte nach Aufenthaltstitel und Herkunftsland aufschlüsseln)?
Für wie viele neu angesiedelte Personen hatte Deutschland eine Kofinanzierung durch den EFF beantragt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Ist es zutreffend, dass Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011 für Resettlement-Maßnahmen ca. 8,6 Mio. Euro aus dem EFF erhalten hat, und wenn nein, wie viele Mittel hat Deutschland innerhalb dieses Zeitraums diesbezüglich seitens des EFF erhalten?
War der Bund alleiniger Empfänger diesbezüglicher Zuwendungen durch den EFF oder erhielten auch Bundesländer in dieser Angelegenheit Gelder aus dem EFF?
Wenn ja, welche Länder erhielten wie viele EFF-Mittel (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, ab 2014 deutlich mehr Mittel für Resettlement-Maßnahmen zur Verfügung stellen zu wollen?
Wäre dies – wenn dieser Vorschlag beschlossen würde – Anlass, mit den Ländern in Gespräche einzutreten über eine Ausweitung des deutschen Aufnahmekontingents von jährlich 300 Personen, und wenn nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, ab 2014 die Umsiedlung subsidiär Geschützter innerhalb der EU mit 6 000 Euro bzw. 10 000 pro umgesiedelter Person zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht?
Wir beurteilt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene erhebliche Verschiebung der finanziellen Mittel für Asylsuchende von bislang 70 Prozent der frei verfügbaren EFF-Mittel gemäß Artikel 13 Absatz 2 der EFF-Entscheidung auf in Zukunft 43 Prozent der dem Asylbereich zustehenden finanziellen Mittel für das geplante Neuansiedlungsprogramm der EU?