[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8623
17. Wahlperiode 08. 02. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 6. Februar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8423 –
Position der Bundesregierung zur Spekulation mit Nahrungsmitteln
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit hungern ca. 925 Millionen Menschen. Dies sind knapp 100 Millionen
Menschen mehr als im Jahr 1990. Damit wird das Millenniumentwicklungsziel,
die Zahl der Hungernden bis 2015 zu halbieren, nicht erreicht werden. Und
weitere Millionen Hungernde könnten allein durch geringe Preisanstiege im
Nahrungsmittelbereich hinzukommen. Besonders betroffen von Preissteigerungen
bei Lebensmitteln sind Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern,
den Least Developed Countries (LDCs). Haushalte in diesen Ländern geben
zwischen 60 und 80 Prozent ihres Einkommens für Nahrungsmittel aus. Zum
Vergleich: In den Industrieländern werden nur 10 bis 20 Prozent des
Einkommens für Lebensmittel ausgegeben.
Die Preise für Nahrungsmittel sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und
unterliegen zusätzlich drastischen Schwankungen. Reis und Getreide
verteuerten sich zwischen Ende 2006 und März 2008 etwa um 126 Prozent. Als Ergebnis
der Preiserhöhungen stieg die Anzahl der Menschen, die in extremer Armut
leben, nach Schätzungen der Weltbank, zwischen 2007 und 2008 um 130 bis
150 Millionen. Nach einer zwischenzeitlichen Preissenkung steuerten die
Grundnahrungsmittelpreise Anfang 2011 auf ein erneutes Rekordhoch zu. So
genannte Fundamentalereignisse wie Dürren oder Überschwemmungen allein
erklären diese starken Preisanstiege und - schwankungen nicht ausreichend.
Vielmehr tragen Spekulationen mit Agrarrohstoffderivaten zu den extremen und
unberechenbaren Preisausschlägen bei. Die Nutzung von Agrarrohstoffen als
Vermögensanlage hat die Nahrungsmittelpreise insgesamt erhöht und die
Gefahr von Spekulationsblasen befördert, da Spekulanten, die nicht an der
Preisfindung oder den Produkten interessiert sind, die Preise über ihren
Fundamentalwert treiben. So stiegen in den Jahren 2003 bis 2008 die Investitionen in
die beiden größten Rohstoffindexfonds, die in ihren Portfolios auch
Agrarrohstoffe, wie z. B. Weizen, Mais und Sojabohnen, führen, von 13 Mrd. US-Dollar
auf 317 Mrd. US-Dollar. Dabei sind die Indexfonds an den Produkten an sich
nicht interessiert, sondern spekulieren nur auf deren fallende oder steigende
Preise. Diese exzessive Spekulation führt laut der Studie „Unschuldsmythen –
Wie die Nahrungsmittelspekulation den Hunger anheizt“ von MISEREOR aus
dem Jahr 2011 dazu, dass sich die Rohstoffmärkte weitgehend parallel zu den
übrigen Finanzmärkten bewegen. Dies sollte bei einer idealtypischen
marktwirtschaftlichen Betrachtung nicht möglich sein, da Fundamentalereignisse den
Preis bestimmen sollten. Weiterhin stellt die Studie „Finanzmärkte als
Hungerverursacher?“ der Welthungerhilfe aus dem Jahr 2011 fest, dass die Beteiligung
von Kapitalanlegern und deren Spekulationsgeschäfte auf den Getreidemärkten
im Zeitraum 2007 bis 2009 zu einem Spielraum für Preisniveauerhöhungen von
bis zu 15 Prozent führte. Experten der Weltbank beziffern den Anteil des
Preisanstiegs von Nahrungsmitteln, der auf Spekulation zurückgeht, auf 37
Prozent, der Chefvolkswirt der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und
Entwicklung (UNCTAD) Heiner Flassbeck sogar auf das Doppelte.
Nachdem die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen bereits auf dem
Gipfeltreffen der G20-Staaten 2009 in Pittsburgh behandelt wurde, gab es bis 2011 keine
konkreten Fortschritte. 2011, im Jahr der französischen G20-Präsidentschaft,
erklärte der französische Präsident Nicolas Sarkozy die Volatilität von
Nahrungsmittelpreisen zu einem Schwerpunktthema der G20. Schwankende
Nahrungsmittelpreise bedrohten demnach die Nahrungsmittelsicherheit weltweit und die
Entwicklung in den Ländern des Südens. Das Gipfeltreffen der G20-
Agrarminister im Juni 2011 brachte, trotz angeblich großer Ambitionen, eine erste
Ernüchterung. Die Agrarminister setzen weiter auf fehlgeschlagene Politiken
und einseitige Produktionssteigerungen, anstatt die Ursachen für die enormen
Preissteigerungen zu bekämpfen. Dazu zählt neben dem Klimawandel, der
Agrarrohstoffpolitik und den Exportbeschränkungen vor allem die exzessive
Nahrungsmittelspekulation. Da die Eindämmung der
Nahrungsmittelspekulation allein den Finanzministern überlassen wird, ist klar, dass die Auswirkungen
von Spekulation auf die Ernährungssituation im Süden und die Situation der
Kleinbauern vor Ort völlig aus dem Blickfeld verschwinden werden.
Auch die Europäische Union benennt im Rahmen der Reform der EU-
Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID) die
problematischen Auswirkungen der Spekulation mit Agrarrohstoffderivaten.
Vorgeschlagen wird hier auch die Einführung einer Finanzmarktverordnung
(Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR), die besonders das
Clearing des außerbörslichen Handels (Over-the-counter-Handel) angehen soll.
Nun liegt es beim Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat, Stellung
zu den Änderungen und Neuerungen zu beziehen. Die Revision der EU-
Finanzmarktrichtlinie wird noch mindestens bis Herbst 2012 andauern.
Die Ergebnisse, die sich aus diesen internationalen Foren ableiten lassen,
beziehen sich im Besonderen auf die Schaffung von Transparenz auf den
Agrarrohstoffmärkten in Bezug auf Fundamentaldaten, das Setzen von Positionslimits
sowie die Einschränkung des außerbörslichen Handels von
Agrarrohstoffderivaten. Obwohl sich die Bundesregierung zu den G20-Beschlüssen bekennt,
bleibt ihre Position zur Spekulation mit Nahrungsmitteln unklar. Darüber hinaus
fehlen konkrete Informationen dazu, wie die Bundesregierung plant, diese
Beschlüsse auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt das Problem des Hungers in vielen Regionen der
Welt außerordentlich ernst und beteiligt sich mit großem Einsatz auf
internationaler Ebene aber auch mit einer Vielzahl eigener Projekte an der Lösung dieses
Problems.
Nahrungsmittel sind als unmittelbare Lebensgrundlage besondere Güter. Wegen
der absehbaren Entwicklungen bei den fundamentalen Faktoren (unter anderem
wachsende Weltbevölkerung, verändertes Konsumverhalten in
Schwellenländern, Klimawandel sowie eine zunehmende Nachfrage nach Biokraftstoffen)
wird das Preisniveau langfristig steigen. Zudem wird die Volatilität von
Nahrungsmittelpreisen weiterhin eine Rolle spielen. In den letzten Jahren kam es auf
den Agrarrohstoffmärkten zu heftigen Preisschwankungen mit extremen
Preisspitzen. Sie haben problematische Auswirkungen auf die Agrarmärkte sowie die
Ernährungslage, vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern.
Die Bundesregierung hat die Thematik der Spekulation mit Nahrungsmitteln
frühzeitig aufgegriffen, so auf dem von Deutschland organisierten Global Forum
for Food and Agriculture im Januar 2011. Im Rahmen der G20 hat sich
Deutschland seit dem Gipfel von Pittsburgh entschieden für mehr Transparenz und
angemessene Regulierung auf den Finanzmärkten eingesetzt. In diesem Sinne
unterstützt die Bundesregierung auch die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Finanzmarktreformen im Hinblick auf Agrarterminmärkte.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der
Spekulation mit Agrarrohstoffen, die über den Zweck der Preisfindung
hinausgehen, auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen?
2. Stimmt die Bundesregierung Aussagen von Börsen- und Finanzexperten zu,
dass die Preisentwicklung von Agrarrohstoffen an den Warenterminbörsen
von Fundamentalereignissen abweicht und sich an den Finanzmärkten
orientiert?
Zur Frage der Auswirkung der Spekulation mit Agrarrohstoffen auf die
Volatilität von Nahrungsmittelpreisen kommen wissenschaftliche Studien zu sehr
unterschiedlichen Ergebnissen und Bewertungen. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass die langfristige Preisentwicklung bei Agrarrohstoffen von
fundamentalen Faktoren bestimmt wird. Zeitlich befristet können Prozesse an den
Finanzmärkten die Preisvolatilität auf den Agrarterminmärkten verstärken. Um
Fehlentwicklungen an Rohstoffmärkten vorzubeugen, die nicht durch
fundamentale Marktfaktoren begründet sind, unterstützt die Bundesregierung die von
der G20 beschlossenen und in der Europäischen Union derzeit laufenden
Finanzmarktreformen im Hinblick auf mehr Transparenz und angemessene
Regulierung an den Agrarterminmärkten, um so einer exzessiven Preisvolatilität zu
begegnen. Sie setzt sich zudem aktiv für eine Verbesserung der Transparenz auf
den physischen Agrarmärkten ein.
3. Hält die Bundesregierung trotz vielfältiger auch wissenschaftlicher
Analysen weiterhin an der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zur Hungerkatastrophe in Ostafrika getätigten Aussage vom
August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass es wissenschaftlich
nicht geklärt sei, inwieweit das gestiegene Engagement von
Finanzinvestoren zur Verstärkung von Preisspitzen und -tälern führt?
Ja, die Bundesregierung ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen
Ergebnisse aus diesen vielfältigen Analysen weiterhin der Auffassung, dass
wissenschaftlich nicht geklärt ist, wie lange und in welchem Ausmaß das Engagement
von Finanzinvestoren Preisspitzen und -täler verstärken kann.
4. Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Aussage vom August 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass eine „gestiegene
Lebensmittelnachfrage in den Schwellenländern“ ein Grund für
Nahrungsmittelpreissteigerung sei, obwohl ein Arbeitspapier der Weltbank aus dem Jahr 2010
(Placing the 2006/08 Commodity Price Boom into Perspecitve) keinen Beleg
dafür findet?
Nahrungsmittelpreissteigerungen haben sehr vielfältige Ursachen. Aus Sicht der
Bundesregierung hat die gestiegene Lebensmittelnachfrage in den
Schwellenländern langfristig ebenfalls einen Einfluss, gerade auch aufgrund des rasanten
Bevölkerungswachstums in diesen Ländern.
5. Welche deutschen Finanzunternehmen und Banken spekulieren nach
Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang an den Warenterminmärkten
für Agrarrohstoffe?
Wesentliche Handelsplätze befinden sich im Ausland, beispielsweise bei der
CME Group (USA) und der Euronext.liffe (UK). In Deutschland findet ein
börslicher Handel vor allem über die Eurex Frankfurt AG statt. An der Eurex werden
nach Informationen der Bundesregierung Future-Kontrakte zu Butter,
Kartoffeln, Schweinen und Milchpulver gehandelt. Das Handelsvolumen kann
tagesaktuell auf der Webseite der Eurex eingesehen werden.
Wie von der Deutschen Bundesbank im Finanzstabilitätsbericht November 2011
ausgeführt ist das direkte Engagement deutscher Banken im Rohstoffsektor auf
Basis der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für ihre
Geschäftsaktivitäten insgesamt verhältnismäßig gering. Dies gilt erst Recht für die
Agrarrohstoffmärkte als Teilbereich des Rohstoffmarktes, der im Handelsbereich der
deutschen Banken von Derivaten auf und Termingeschäften in Rohwaren wie Öl,
Kohle, Gas, Strom, Basismetalle und Edelmetalle geprägt wird. Der spekulative
Anteil der erfassten Aktivitäten lässt sich nicht identifizieren.
6. Welche deutschen Finanzunternehmen und Banken halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Investmentfonds, die zum Teil oder überwiegend in
Agrarrohstoffe investieren, und welchen Umfang haben diese Fonds (in Euro)?
Es gibt in Deutschland keine verbindlich vorgeschriebenen speziellen
Berichtspflichten für Finanzunternehmen und Banken zum Halten von Investmentfonds,
die zum Teil oder überwiegend in Agrarrohstoffe investieren. Grundsätzlich
lässt sich jedoch feststellen, dass die bestehenden direkten Engagements
deutscher Banken im Agrarrohstoffmarkt nach Erkenntnis der Bankenaufsicht ganz
überwiegend kundengetrieben sind; beispielsweise sichern
Lebensmittelerzeuger mit Termingeschäften Preisschwankungen ab.
Für den offenen Fondsbereich ist grundsätzlich festzustellen, dass eine physische
Anlage in Agrarrohstoffe nach dem Investmentgesetz (InvG) für kein
Investmentvermögen zulässig ist (§ 2 Absatz 4 InvG). Für richtlinienkonforme
Investmentvermögen ist auch ein Erwerb von Derivaten auf Agrarrohstoffe nicht
zulässig (§ 51 Absatz 1 InvG). Möglich sind aber Anlagen in Aktien von
Unternehmen, die direkt oder indirekt im Bereich der Agrarwirtschaft aktiv sind.
Spezialfonds im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 InvG können unter den
Voraussetzungen des § 91 Absatz 3 InvG (unter anderem Zustimmung der Anleger,
Anlage in gesetzlich zulässige Vermögensgegenstände, Einhaltung der relevanten
Anlagegrenzen) auch in Derivate auf Agrarrohstoffe investieren.
Gemäß Depotstatistik hielten die in Deutschland meldepflichtigen Banken per
30. September 2011 einen Bestand von 16,7 Mio. Euro in 14 Fonds, die im Titel
das Investitionsziel „Agrarrohstoffe“ auswiesen. Die betrachteten Fonds haben
ein Gesamtvolumen von ca. 5,1 Mrd. Euro.
Seit Einführung der Prospektpflicht für Vermögensanlagen (geschlossene
Fonds) 2005 sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zudem ungefähr ein halbes Dutzend Prospekte von Agrarfonds bzw.
Fonds, die in Agrarrohstoffe investieren, zur Veröffentlichung gestattet worden.
Geschlossene Fonds haben in der Regel die Rechtsform einer GmbH & Co. KG,
d. h. Anleger beteiligen sich direkt als Kommanditist oder über einen
Treuhänder. In einem Fall werden Genussrechte an der Beteiligungsgesellschaft
angeboten. Prospekte für Fonds in Bezug auf Derivate als Anlageobjekte sind nach
Erkenntnissen der Finanzaufsicht nicht eingereicht worden.
Die bei der BaFin hinterlegten Fonds sind überwiegend als Blind-Pools
konstruiert, das heißt die konkreten Anlageobjekte stehen nicht fest; es wird allenfalls
eine Anlagepolitik oder -strategie definiert. Überwiegend ist in den Prospekten
davon die Rede, dass die Anbieter und Initiatoren der Vermögensanlagen
vorwiegend über Zweckgesellschaften in landwirtschaftliche Produktionsflächen,
den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten und Ähnlichem vor allem in
Südamerika investieren wollen. Konkrete Flächen bzw. Unternehmen werden
allerdings – soweit ersichtlich – nicht genannt oder nur sehr vage eingegrenzt.
Als landwirtschaftliches Produkt steht teilweise die Erzeugung von Biosprit
(Bioethanol) im Fokus. Teilweise hält man sich die Option offen, auch in
Biogasanlagen zu investieren.
Die genannten Agrarfonds richten sich in erster Linie an Privatanleger, wobei
nicht auszuschließen ist, dass sich jeweils auch institutionelle Anleger daran
beteiligen. Laut Angaben in den Prospekten ist pro Fonds von einem
einzuwerbenden Eigenkapitalvolumen von bis zu 50 Mio. Euro, teilweise auch 50 Mio. US-
Dollar, auszugehen. Eine Aufnahme von Fremdkapital findet hier – soweit
ersichtlich – nicht statt. Die BaFin kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben
nicht erkennen, wer sich tatsächlich während des Vertriebs an den Fonds
beteiligt, noch welche Volumina an Eigenkapital oder Fremdkapital tatsächlich
eingeworben oder abgerufen werden.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den als „passiv“ (sich nur wenig an der
realen Marktsituation orientierend) und „spekulativ“ eingeschätzten
PowerShares DB Agriculture Fund der Deutschen Bank, der zudem zu den
weltweit größten Rohstofffonds gehört?
Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Einschätzung zu einzelnen
Finanzprodukten ab.
8. Welche Daten erhebt die Bundesregierung – u. a. über die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht – zum Thema Agrarrohstoffspekulationen,
und inwiefern findet eine Beobachtung der Marktlage von Agrarrohstoffen
statt?
Aufgrund der Meldepflicht nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
werden Transaktionsdaten zu Geschäften in Finanzinstrumenten, einschließlich
Warenderivaten und zu im Bezug auf Waren stehenden Zertifikaten erfasst, die
zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten
Markt oder in den Freiverkehr einbezogen sind. Eine Differenzierung nach
spekulativen und anderen (z. B. Absicherungs-)Geschäften findet nicht statt. Die
Transaktionsdaten können zum Zweck der Identifikation von Anhaltspunkten
auf Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert werden.
In der Querschnittsabteilung „Risiko- und Finanzmarktanalysen“ der BaFin
beschäftigt sich eine Einheit mit der Analyse realwirtschaftlicher Risiken. In
diesem Zusammenhang findet unter anderem auch eine Beobachtung der
Rohstoffmärkte statt. Im Vordergrund stehen dabei die Preisentwicklung und die
spekulativen Positionen bei einzelnen Rohstoffen einschließlich der
Auswertung der einschlägigen Literatur und empirischer Studien.
a) Falls keine Daten erhoben werden und keine Marktbeobachtung in
diesem Bereich stattfindet, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 8.
b) Plant die Bundesregierung, zukünftig Daten zum Thema
Agrarrohstoffspekulation zu erheben?
Mit der geplanten EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Clearingstellen
und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation – EMIR)
werden Marktteilnehmer künftig verpflichtet, die von ihnen abgeschlossenen
Derivatekontrakte an ein Transaktionsregister zu melden. Die Meldepflichten
erstrecken sich auch auf Derivatekontrakte, die zu spekulativen Zwecken
abgeschlossen werden.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Überarbeitung der MiFID
zudem vorgeschlagen, dass regulierte Märkte sowie multilaterale und organisierte
Handelssysteme einen wöchentlichen Bericht mit aggregierten
Warenderivatepositionen verschiedener Kategorien von Handelsteilnehmern veröffentlichen.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Vorschläge der Europäischen
Kommission und prüft diese derzeit.
c) Plant die Bundesregierung, zukünftig Banken und Finanzunternehmen
zur Offenlegung ihrer Finanzaktivitäten hinsichtlich Investitionen auf
den Agrarrohstoffmärkten per Gesetz oder Verordnung zu zwingen?
Banken sind nach § 9 WpHG bereits verpflichtet, Geschäfte in
Finanzinstrumenten, einschließlich Warenderivaten, die an deutschen Börsen gehandelt werden,
an die BaFin zu melden. Eine weitergehende Offenlegungspflicht über
Positionen in Warenderivaten sehen die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Regelungen vor – siehe Ausführungen zu Frage 8b.
9. Im Rahmen welcher Diskussions-, Dialog- und Arbeitsgruppen erörtert die
Bundesregierung das Thema Agrarrohstoffspekulation auf nationaler und
internationaler Ebene?
Die Bundesregierung hat die Thematik der Spekulation mit Nahrungsmitteln
frühzeitig aufgegriffen, so auf dem von Deutschland organisierten Global Forum
for Food and Agriculture im Januar 2011. Sie steht sowohl national als auch
international in Kontakt mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung (z. B.
Finanzmarktaufsicht), Wissenschaft und relevanten gesellschaftlichen Gruppen,
um sich angesichts der Komplexität des Themas und der vielschichtigen
Interessen der einzelnen Akteure entsprechend zu informieren. Auch mit den
Ländern wurde die Thematik behandelt und der Agrarministerkonferenz im Oktober
2011 Bericht erstattet.
Da die Märkte für Agrarrohstoffe und deren Derivate zunehmend international
geprägt sind, sind international verbindliche und einheitliche
Rahmenbedingungen anzustreben. Die Bundesregierung hat es daher von Anfang an begrüßt, dass
die französische G20-Präsidentschaft das Thema 2011 zu einem ihrer
Schwerpunkte gemacht und in die Schlusserklärung des Gipfels von Cannes
aufgenommen hat. Daneben befasst sich die FAO intensiv mit diesen Fragen, im Hinblick
auf die Auswirkungen auf die Welternährung insbesondere der
Welternährungsausschuss. Die Bundesregierung war und ist an all diesen Diskussionen aktiv
beteiligt.
10. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung preistreibende
Spekulationen an den Warenterminbörsen für Agrarrohstoffe eindämmen, und mit
welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die
Risikomanagementfunktion der Terminmärkte weiter stärken, wie in ihrer Aussage vom
August 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6808) angekündigt?
Die G20 haben festgestellt, dass transparente und angemessen regulierte
Agrarfinanzmärkte eine wesentliche Voraussetzung für gut funktionierende physische
Märkte und Risikomanagement sind. Die Aufsichtsbehörden weltweit sollen
deshalb – neben anderen Eingriffsmöglichkeiten – die Kompetenz erhalten, die
Positionen einzelner Händler an einer Terminbörse zu begrenzen, insbesondere
um die Liquidität zu unterstützen, einen Marktmissbrauch zu verhindern und zu
geordneten Preisbildungs- und Abrechnungsbedingungen beizutragen.
Die Bundesregierung unterstützt die Initiative der G20, den weltweiten
Warenterminhandel strenger zu regulieren, um übermäßige Preisschwankungen an
Rohstoffmärkten, die nicht durch fundamentale Marktentwicklungen begründet
sind, einzudämmen. Es gilt, die Markttransparenz durch regelmäßige Berichte
über die eingegangenen Marktpositionen aller Akteure zu erhöhen und
Marktmissbrauch zu verhindern. Hierfür müssen die Kompetenzen der
Aufsichtsbehörden entsprechend ausgestaltet werden.
Auf EU-Ebene wird bereits an Regelungen für eine strengere Regulierung der
Warenterminmärkte gearbeitet. Neben der Verordnung über OTC-Derivate
enthalten auch die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur
Marktmissbrauchsrichtlinie II (MAD) und zur Richtlinie über Märkte für
Finanzinstrumente II (MiFID) eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von
Marktmissbrauch und Verbesserung der Transparenz im Warentermingeschäft. Unter
anderem wird die Einführung von Positionslimits vorgeschlagen. Die
Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Vorschläge der Europäischen Kommission
und prüft diese derzeit.
Auch die bereits von der US-amerikanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
CFTC beschlossenen Regelungen, die eine Ausweitung von Positionslimits bei
Agrarrohstoffen und die Einführung von Positionslimits für weitere
Rohstoffgruppen an US-Terminbörsen vorsehen, werden als wichtige Orientierungsbasis
für das europäische Regelwerk dienen. Gleichwohl muss den spezifischen
Gegebenheiten der europäischen Warenterminmärkte und der Funktionsweise
unseres Finanzaufsichtssystems Rechnung getragen werden.
11. Hält die Bundesregierung nach wie vor an ihrer Aussage vom August 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass Warenterminbörsen generell
ein nützliches Instrument für das Risikomanagement der Agrar- und
Ernährungswirtschaft nicht nur in Industrieländern, sondern auch in
Entwicklungs- und Schwellenländern seien?
Neben Instrumenten, die auf der Ebene von einzelnen landwirtschaftlichen
Betrieben wirken, wie z. B. Ernteversicherungen, erfüllen auch
Warenterminbörsen für das Management der Preisrisiken im Agrarsektor in Entwicklungs- und
Schwellenländern eine wichtige Funktion. Diese aus entwicklungspolitischer
Sicht wichtige Rolle von funktionsfähigen Warenterminmärkten möchte die
Bundesregierung auch weiterhin stärken.
12. Befindet es die Bundesregierung nach wie vor als förderungswürdig,
Entwicklungs- und Schwellenländern den Zugang zu den Warenterminbörsen
– selbst bei deren momentaner Gestaltung, die exzessive Spekulation
zulässt – zu ermöglichen (Bundestagsdrucksache 17/7705), und falls ja, wie
begründet sie dies?
Neben der Verbesserung des Zugangs zu existierenden Warenterminbörsen ist
zur Abfederung von lokal oder regional spezifischen Risiken im Agrarsektor
von Entwicklungs- und Schwellenländern auch der Aufbau und die Stärkung
von effektiven Warenterminmärkten mit regionaler Bedeutung ein wichtiges
Element für die Verbesserung des Risikomanagements im Agrarsektor.
13. Welche Maßnahmen des G20-Aktionsplans der Agrarminister zu
Lebensmittelpreisschwankungen und Landwirtschaft vom Juni 2011 sind bereits
umgesetzt worden, bzw. welchen konkreten Zeitrahmen gibt es für die
Umsetzung der Maßnahmen?
a) Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld landwirtschaftliche
Produktion und Produktivität bereits ergriffen worden bzw. in Planung?
Das Handlungsfeld landwirtschaftliche Produktion und Produktivität sieht ein
breites Spektrum von Maßnahmen zur Entwicklung von Agrarproduktion und
ländlichen Räumen insbesondere in den Entwicklungsländern und unter
besonderer Berücksichtigung der Kleinbauern vor.
Die Agrarminister vereinbarten zudem eine Stärkung und bessere
Koordinierung der landwirtschaftlichen Forschung. Ziel ist es insbesondere, die
internationalen Forschungsaktivitäten bei Weizen stärker zu bündeln und zu
vernetzen, um das in den letzten Jahren stagnierende Weizenertragspotenzial
nachhaltig zu steigern. Dazu wurde die Internationale Forschungsinitiative für
Weizen (IRIWI) im September 2011 in Paris mit einer Auftaktveranstaltung ins
Leben gerufen.
Um den Austausch von Innovationen mit und in den Entwicklungsländern zu
fördern, fand im September 2011 eine erste Konferenz über Agrarforschung für
Entwicklung in Montpellier statt. Landwirtschaftliche Produktivität war
außerdem Gegenstand eines G20-Seminars in Brüssel im Oktober 2011.
b) Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld Marktinformation und
- transparenz bereits ergriffen worden oder in Planung?
Zur Verbesserung von Marktinformation und -transparenz auf den
internationalen Märkten für wichtige Agrarprodukte sieht der G20-Aktionsplan die
Etablierung des Agrarmarktinformationssystems AMIS (Agricultural Markets
Information System) vor. AMIS wurde auf der Auftaktsitzung im September 2011
unter dem Dach der FAO mit praktischen Regeln ausgestattet und befindet sich
im Aufbau. Neben AMIS wurde die „Global Agricultural Geomonitoring
Initiative“ begründet, mit deren Hilfe Ernteprojektionen und Wettervorhersagen
durch die koordinierte Verwendung von Satellitendaten für unterschiedliche
Regionen der Welt verbessert werden sollen.
c) Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld internationale politische
Koordinierung bereits ergriffen worden oder in Planung?
Zur Vorbereitung der internationalen politischen Koordinierung haben die G20-
Agrarminister die Einrichtung eines Rapid Response Forum im Rahmen des
Agrarmarktinformationssystems AMIS beschlossen. Das Rapid Response
Forum befindet sich im Aufbau.
Weiterhin engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen des
Welternährungsausschusses der Vereinten Nationen für eine zügige Verabschiedung und
Umsetzung der „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von
Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“, um insbesondere
die Zugangsrechte zu natürlichen Ressourcen und deren Nutzung insbesondere
armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern
abzusichern. Außerdem wird eine Arbeitsgruppe zur Erstellung von Prioritäten für
Verantwortungsvolle Agrarinvestitionen (PRAI) eingesetzt.
d) Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld Verringerung der
Auswirkungen von Preisschwankungen auf die Schwächsten bereits ergriffen
worden oder in Planung?
Die Bundesregierung unterstützt die Verringerung der Auswirkungen der
Preisschwankungen auf die Schwächsten bereits seit Jahren mit einem Bündel von
Maßnahmen. Diese umfassen Versicherungsinstrumente, Maßnahmen zur
Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, zur nationalen und regionalen
Handelsintegration sowie soziale Sicherungsmaßnahmen, insbesondere durch
die Verbesserung der Grundsicherung.
Weiterhin engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen der G20 in der
Pilotierung einer regionalen Notfallreserve in Westafrika. Darüber hinaus stimmt die
Bundesregierung ihre Maßnahmen im Rahmen der unter französischer G20-
Präsidentschaft gegründeten Plattform zum Risikomanagement ab. Darüber hinaus
werden auch soziale Sicherungsmaßnahmen, die mittels temporärer sozialer
Transferleistungen den direkten Zugang zu ausreichenden und angemessenen
Nahrungsmitteln verbessern, gefördert. Dazu gehören konditionierte und
nichtkonditionierte Nahrungsmittel- und Bargeldtransfers sowie Gutscheine, die zur
Abfederung der Nahrungsmittelpreisvolatilität eingesetzt werden. Ebenfalls
werden Maßnahmen im Ernährungsbereich, die zur Reduzierung von Unter- und
Mangelernährung beitragen, unterstützt.
e) Welche Maßnahmen sind im Handlungsfeld Finanzmarktregulierung
bereits ergriffen worden oder in Planung?
Im Handlungsfeld Finanzmarktregulierung sind Maßnahmen vorgesehen, die
darauf abzielen, die Markttransparenz an den Agrarterminmärkten zu erhöhen
und Fehlentwicklungen durch eine angemessene Regulierung vorzubeugen. Um
die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte bei der Risikoabsicherung zu stärken,
sollen die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden entsprechend ausgestaltet
werden. Beim G20-Gipfel in Cannes wurde von den Staats- und Regierungschefs
unter anderem beschlossen, dass die Finanzaufsichtsbehörden weltweit – neben
anderen Eingriffsmöglichkeiten – die Kompetenz erhalten sollen, die Positionen
einzelner Händler an den Agrarterminmärkten zu begrenzen, insbesondere um
die Liquidität zu unterstützen, einen Marktmissbrauch zu verhindern und zu
geordneten Preisbildungs- und Abrechnungsbedingungen beizutragen.
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung von außerbörslich
gehandelten Agrarrohstoffderivaten auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen
ein, die auf dem letzten G20-Gipfel in Cannes und von der EU in der
Reform der EU-Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments
Directive – MiFID) allgemein als Problem bezeichnet wurde?
Die kausalen Zusammenhänge zwischen den Märkten für Agrarrohstoffderivate
und den Kassamärkten sind komplex. Studien verschiedener internationaler
Organisationen konnten keine abschließende Klärung herbeiführen, welche
Auswirkungen die Handelsaktivitäten an den Terminmärkten auf die
Preisentwicklung an den Kassamärkten haben können. Es lassen sich Korrelationen in
den Preisbewegungen zwar erkennen und kurzfristige Preiseinflüsse können
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden; ein abschließender
Kausalitätsnachweis konnte bislang nicht erbracht werden.
a) Befürwortet die Bundesregierung eine absolute Börsenpflicht für
Agrarrohstoffe, wie vom Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, am 17. November 2011 in der
Fernsehsendung „Maybrit Illner“ gefordert?
Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die Beschlüsse der G20, die
vorsehen, dass alle standardisierten OTC-Derivate, soweit möglich, über Börsen
oder elektronische Handelsplattformen gehandelt werden. Die vereinbarte
Verpflichtung erstreckt sich auch auf Agrarderivate. Der Umsetzung dieses Ziels
dient auf europäischer Ebene der Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Überarbeitung der MiFID.
b) Empfindet die Bundesregierung die Vorschläge der G20 sowie der
Revision der EU-Finanzmarktrichtlinie, die z. B. das Organisierte
Handelssystem (Organized Trading Facility) vorschlägt, als weitreichend
genug, um den außerbörslichen Handel mit Agrarrohstoffen effektiv zu
bekämpfen?
Die Bundesregierung unterstützt die zügige Umsetzung der von den G20
beschlossenen Maßnahmen zur Regulierung der OTC-Derivatemärkte. Die
Umsetzung dieser Beschlüsse im Rahmen der Überarbeitung der MiFID wird von
der Bundesregierung begrüßt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
von den G20 vereinbarten und auf EU-Ebene geplanten Maßnahmen zu einer
maßgeblichen Verbesserung der Transparenz und Verringerung des OTC-
Handels mit Finanzinstrumenten auf Agrarrohstoffe führen werden.
c) Wie stellt sich die Bundesregierung die konkrete Gestaltung des von
der EU-Finanzmarktrichtlinienreform vorgeschlagenen Organisierten
Handelssystems vor?
Die Einführung einer neuen Kategorie von Organisierten Handelssystemen
(Organized Trading Facilities) führt dazu, dass bestimmte Finanztransaktionen, die
bislang außerbörslich abgeschlossen wurden, künftig auf Handelsplattformen
durchgeführt werden, die spezifischen Zulassungsbedingungen und
umfangreichen Anforderungen hinsichtlich der Markttransparenz und Marktintegrität
unterliegen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission führt dazu,
Regulierungslücken zu schließen.
d) Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung auf nationaler,
internationaler und EU-Ebene unternehmen, um eine Börsenpflicht bzw.
eine Regulierung für außerbörslich gehandelte Agrarrohstoffderivate
durchzusetzen?
Die G20-Beschlüsse zur Regulierung der OTC-Derivatemärkte werden auch
dazu beitragen, die Integrität und Transparenz der Märkte für
Agrarrohstoffderivate zu fördern. Es ist wichtig, dass diese Beschlüsse nun konsequent auf
europäischer und damit nationaler Ebene umgesetzt werden. Hierzu dienen die
Vorschläge auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung der MiFID und zum
Erlass von EMIR. Die in diesen Legislativakten enthaltenen Regelungen werden
auch auf nationaler Ebene gelten.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung des von den G20
vorgeschlagenen Agrarmarkt-Informationssystems (Agricultural Markets
Information System – AMIS), welches sich auf Fundamentaldaten konzentriert,
hinsichtlich der Verbesserung der Transparenz auf den Agrarmärkten?
a) Wie beteiligt sich Deutschland am Agrarmarkt-Informationssystem?
b) Welche zusätzlichen oder alternativen Maßnahmen neben der
Schaffung des Agrarmarkt-Informationssystems könnten nach Ansicht der
Bundesregierung die Umsetzung der G20-Forderung nach mehr
Transparenz auf den Märkten für landwirtschaftliche Produkte befördern?
16. Welchen Einfluss wird nach Ansicht der Bundesregierung das Agrarmarkt-
Informationssystem auf die Volatilität von Nahrungsmittelpreisen sowie
auf die Spekulation mit Agrarrohstoffen haben?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verfügbarkeit aktueller und zuverlässiger Marktinformationen und damit
einhergehend ein Mindestmaß an Markttransparenz sind – wie für andere
Märkte auch – wichtige Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der
physischen Agrarmärkte. Deshalb unterstützt Deutschland den Aufbau des
Agrarmarkt-Informationssystem AMIS, das die G20-Agrarminister bei ihrem Treffen
im Juni 2011 beschlossen haben. Damit sollen Marktinformationen und
Transparenz auf den internationalen Märkten für wichtige Agrarprodukte verbessert
und so einer exzessiven Preisvolatilität begegnet werden. Ein wichtiges neues
Element von AMIS besteht in der Schaffung des Rapid Response Forum, in dem
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
hochrangig vertreten ist. Ziel ist es, aus den gesammelten und vom Sekretariat
aufbereiteten Daten Schlüsse zu ziehen und so gegebenenfalls ein konzertiertes
politisches Handeln der Teilnehmerstaaten vorzubereiten.
Deutschland beteiligt sich an AMIS, in Abstimmung mit der Europäischen
Kommission, durch die Bereitstellung von Daten zur Marktversorgung bei den
einbezogenen Fruchtarten. Auf nationaler Ebene werden in Deutschland bereits
seit langem Daten zur Erzeugungssituation (unter anderem Aussaatflächen)
sowie zur Nachfrage nach Getreide und Ölsaaten (unter anderem Käufe der
aufnehmenden Hand von der Landwirtschaft, Verarbeitung zu Mischfutter,
Marktbestände) amtlich erhoben und veröffentlicht.
17. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen,
um Warenterminbörsen transparenter zu gestalten?
a) Wird die Bundesregierung in internationalen Foren eigene Initiativen
zur Verbesserung der Transparenz auf den Warenterminmärkten für
Agrarrohstoffe einbringen, und wenn ja, in welchen Foren und zu
welchem Zeitpunkt?
b) Inwieweit stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein, ein
Händlerregister einzuführen, in dem sich alle Akteure, die mit
Agrarrohstoffderivaten handeln, registrieren lassen müssen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt in allen geeigneten internationalen
Organisationen die Verbesserung der Transparenz an Warenderivatemärkten.
Auf europäischer Ebene sind in Umsetzung von G20-Beschlüssen mit der MiFID-
Überarbeitung und EMIR bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz
über Derivategeschäfte einschließlich Geschäften in Agrarderivaten geplant.
Darüber hinaus gilt bereits nach derzeitiger Rechtslage eine Zulassungspflicht
für Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, einschließlich
bestimmter Geschäfte mit Agrarrohstoffderivaten.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität von Positionslimits, die
sowohl von den G20 als auch der EU-Finanzmarktrichtlinienreform
vorgeschlagen wurden, um exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen
einzuschränken?
Positionslimits können – neben anderen Eingriffsmöglichkeiten – unter
Berücksichtigung der Marktbesonderheiten und der Umstände des Einzelfalls ein
geeignetes Regulierungsinstrument für die Aufsichtsbehörden darstellen und dazu
beitragen, die Integrität der Agrarrohstoffderivatemärkte zu fördern und
marktmissbräuchliches Verhalten zu verhindern.
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von
Nichtregierungsorganisationen, wie z. B. WEED, dass die Positionslimits, wie bei der Reform der EU-
Finanzmarktrichtlinien vorgeschlagen, zu schwach sind, um effektiv gegen
exzessive Spekulation vorzugehen und leicht umgangen werden können?
Die geplanten MiFID-Vorschriften ermöglichen eine hohe Flexibilität bei der
Ausgestaltung von Positionslimits. Es besteht somit die Möglichkeit,
verschiedenen Marktbedingungen angemessen Rechnung zu tragen und Umgehungen
entgegenzuwirken.
20. Besitzt die Bundesregierung bereits Informationen darüber, in welchem
Rahmen (zeitlich und quantitativ) sich diese Positionslimits bewegen
müssen, um Marktmissbrauch an den Warenterminbörsen für Agrarrohstoffe
zu verhindern, und wie stellt sich die Bundesregierung eine effektive
Ausgestaltung der Positionslimits vor?
Bei der Anwendung von Positionslimits sind verschiedene Faktoren zu
berücksichtigen, die je nach Produktart und Handelsplatz variieren können. Die
MiFID-Vorschläge der Europäischen Kommission sehen daher vor, dass die
Anwendung von Positionslimits in die Kompetenz der jeweiligen Handelsplätze
fällt, die auf Grund ihrer Marktkenntnisse die Erforderlichkeit einer solchen
Maßnahme sachkundig beurteilen können. Dabei unterliegen sie der Kontrolle
der zuständigen Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus kann die Europäische
Kommission allgemeine Vorgaben in delegierten Rechtsakten erlassen, um eine
einheitliche Anwendung und Kontrolle zu gewährleisten.
21. Mit welchen Eingriffsrechten, außer dem Setzen von Positionslimits, wie
von den G20 angedacht, sollen nach Ansicht der Bundesregierung
Marktaufsichtsbehörden ausgestattet sein, um einem Marktmissbrauch auf den
Agrarrohstoffmärkten vorzubeugen?
Sowohl Waren als auch auf Waren bezogene Derivate unterfallen bereits nach
heute geltender Rechtslage dem Verbot der Marktmanipulation gemäß § 20a
WpHG. Damit stehen der BaFin als zuständiger Aufsichtsbehörde die in § 4
WpHG genannten Befugnisse zu. Die Vorschläge der Europäischen Kommission
sehen darüber hinaus Maßnahmen zur systemischen Sicherstellung des Handels
(z. B. Aussetzen des Handels bei extremen Preisbewegungen) und zur
Produktintervention vor. Die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie wird zudem derzeit
überarbeitet, um die auf europäischer Ebene harmonisierten Vorschriften neuen
Entwicklungen anzupassen und auf weitere Produkttypen auszuweiten, unter
anderem auch Warenderivate.
22. Erachtet die Bundesregierung die G20- und EU-Vorstöße und -
Empfehlungen als weitgehend genug, um exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln
effektiv einzuschränken, um Spekulationsblasen und extreme Preisspitzen
und -schwankungen zu verhindern (bitte begründen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die von der G20 beschlossene und auf
EU-Ebene geplante Erhöhung der Transparenz über Derivatepositionen, ergänzt
durch den Beschluss der G20, dass die Finanzaufsichtsbehörden weltweit –
neben anderen Eingriffsmöglichkeiten – die Kompetenz erhalten sollen, die
Positionen einzelner Händler an einer Terminbörse zu begrenzen, insbesondere um
die Liquidität zu unterstützen, einen Marktmissbrauch zu verhindern und zu
geordneten Preisbildungs- und Abrechnungsbedingungen beizutragen, derartigen
Fehlentwicklungen entgegenwirken.
23. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss von Leerverkäufen, gegen
die sich auch der Bundesminister Dirk Niebel in der Talkshow „Maybrit
Illner“ am 17. November 2011 ausgesprochen hat, auf die Volatilität von
Nahrungsmittelpreisen?
a) Plant die Bundesregierung, auf nationaler und internationaler Ebene
gegen Leerverkäufe vorzugehen?
b) Wenn ja, mit welchen Mitteln?
Derzeit gilt bereits auf nationaler Ebene ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe
für Aktien und Staatsschuldtitel der Eurozone. Ein entsprechendes Verbot wird
auf europäischer Ebene mit der Leerverkaufsverordnung ab November 2012
eingeführt.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Einfluss von
Leerverkäufen auf Nahrungsmittelpreise vor. Maßnahmen zur Erweiterung der bestehenden
Leerverkaufsverbote sind nicht geplant.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Erhöhung der Sicherheitsleistungen
(Margin) als ein Instrument gegen übermäßige Spekulation mit
Agrarrohstoffen?
Die Stellung von Sicherheiten dient der Absicherung gegen konkrete Risiken bei
der Durchführung von Finanzgeschäften, wie Marktpreisrisiken und
Kontrahentenausfallrisiken. Diese Zielrichtung sollte aus Sicht der Bundesregierung
beibehalten werden.
25. Inwieweit sieht die Bundesregierung steuerliche Maßnahmen als eine
Möglichkeit, um exzessive Spekulationen auf Agrarrohstoffmärkten zu
beschränken?
Eine Lenkung des Spekulationsverhaltens auf Agrarrohstoffmärkten durch
steuerliche Maßnahmen wird seitens der Bundesregierung grundsätzlich als nicht
zielführend erachtet.
26. Welchen Einfluss haben nach Auffassung der Bundesregierung
Indexfonds, die in Agrarrohstoffe investieren, auf die Preisentwicklung auf den
Agrarrohstoffmärkten?
a) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine starke Korrelation
zwischen der Investitionstätigkeit von Indexfonds in Agrarrohstoffe und der
Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten, wie z. B. die
Nichtregierungsorganisation Oxfam behauptet?
Nach Auffassung der Bundesregierung haben die erhöhten Preisvolatilitäten auf
den Märkten für Nahrungsmittel vielfältige Ursachen und werden vorrangig
durch Änderungen in den Fundamentaldaten (physisches Angebot und
Nachfrage) ausgelöst.
Die Analyse der Nichtregierungsorganisation Oxfam stellt nur ein Meinungsbild
unter mehreren dar. In der empirischen Literatur gehen die Erkenntnisse zu
dieser Frage auseinander. Häufig wird zwar eingeräumt, dass kurzfristig ein durch
spekulative Terminmarktaktivitäten der Finanzinvestoren bedingtes
Überschießen der Rohstoffpreise möglich ist. Langfristig bestimmen aber den meisten
Studien zufolge die fundamentalen Angebots- und Nachfragebedingungen am
physischen Rohstoffmarkt die Preisentwicklung.
b) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung für die globale
Nahrungssicherheit förderlich, dass Indexfonds und Finanzmarktunternehmen
uneingeschränkt in Agrarrohstoffe investieren dürfen?
Es ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht geklärt, ob Indexfonds im Agrarbereich
einen unmittelbaren Einfluss auf die Rohstoffpreise haben. Sie sind in der Regel
nicht mit physischen Rohstoffen hinterlegt. Aktivitäten am Terminmarkt
erzeugen daher für sich genommen keine direkte physische Angebotsverknappung
bei Agrarprodukten. Außerdem treten die Indexfonds im Futures-Handel unter
anderem als Gegenpartei für Landwirte auf, die sich gegen einen Preisverfall
absichern wollen und so eine bessere Kalkulationsgrundlage für ihre
Produktionsaktivitäten haben.
27. Wurde nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der G20 und durch
die MiFID-Revision die Problematik der Indexfonds in Bezug auf den
Handel mit Agrarrohstoffen ausreichend berücksichtigt (bitte mit Begründung)?
Die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit
der Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“)
sehen unter anderem eine Ausdehnung der Vorschriften über die Vor- und
Nachhandelstransparenz auf börsengehandelte Fonds vor. Diese Fonds spiegeln in
den meisten Fällen einen Index wider. Auch entsprechende Indexfonds in
Agrarrohstoffen werden hiervon umfasst. Die Ausdehnung der
Transparenzvorschriften stellt nach Auffassung der Bundesregierung ein angemessenes Mittel und
einen wichtigen Bestandteil dar, die Integrität der Finanzmärkte in diesem Bereich
weiter zu erhöhen.
28. Reichen die vorgeschlagenen Reformen der EU-Finanzmarktrichtlinie
nach Ansicht der Bundesregierung aus, um eine negative Auswirkung von
Indexfonds auf Agrarrohstoffmärkte zu eliminieren, falls die MiFID-
Revision auf Indexfonds angewandt wird?
Wie in der Antwort zu Frage 27 bereits ausgeführt, sieht die Überarbeitung der
MiFID vor, Indexfonds den gleichen Vor- und
Nachhandelstransparenzanforderungen wie im Aktienbereich zu unterwerfen. Darüber hinausgehende
Transparenzanforderungen für den Handel mit Indexfonds werden im Rahmen der
Überarbeitung der MiFID derzeit nicht für erforderlich erachtet.
29. Inwiefern kann der von der Regierung der Vereinigten Staaten zur
Eindämmung von Agrarrohstoffspekulationen erlassene Dodd-Frank Act nach
Ansicht der Bundesregierung zur Eindämmung der Agrarrohstoffspekulation
beitragen?
a) Inwiefern hält die Bundesregierung diese Schritte für auf den deutschen
und europäischen Finanz- und Börsenmarkt übertragbar?
b) Plant die Bundesregierung, die Regelungen des Dodd-Frank Act auf
den deutschen Finanz- und Börsenmarkt zu übertragen, wenn ja, in
welchem Zeitraum, und wenn nein, warum nicht?
Der Dodd-Frank Act ist ein umfassendes Artikelgesetz, das unter anderem auch
den Derivatehandel in den USA umfassend neu reguliert. Viele Aspekte des
Title VII des Dodd-Frank Act, der sich mit den Derivatemärkten beschäftigt, sind
auch in geplanten europäischen Vorschriften enthalten. Bei einer Bewertung der
US-Vorschriften ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche, unter anderem auch den
Agrarderivatemarkt betreffende Regelungen nicht im Gesetz selbst, sondern in
Ausführungsbestimmungen enthalten sind. Einen vergleichbaren Ansatz verfolgt
die Europäische Kommission mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der MiFID.
Bei einer späteren Erstellung von Ausführungsbestimmungen auf EU-Ebene und
eventuell Vorgaben auf nationaler Ebene ist zu prüfen, inwieweit bei spezifischen
Märkten eine Orientierung an Einzelvorschriften in den USA angebracht ist.
30. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein,
entsprechend der US-Aufsichtsbehörde für den Handel mit Rohstoffderivaten
CTFC (U.S. Commodity Futures Trading Commission) eine europäische,
auf Agrarrohstoffe spezialisierte Warenterminhandelsaufsicht einzurichten
und mit Durchgriffsmöglichkeiten gegen Marktmissbrauch und extreme
Marktsituationen auszustatten, und wenn nein, warum nicht?
Die U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC) ist nicht
ausschließlich für die Regulierung des Agrarrohstoffhandels in den USA zuständig.
Vielmehr unterfallen ihrer Zuständigkeit die Futures- und Optionsmärkte in den
USA. Damit spielt sie eine wesentliche Rolle nicht allein bei der Überwachung
der Agrarrohstoffmärkte, sondern auch der Kapitalmärkte in den USA. Die
daneben bestehende Securities Exchange Commision (SEC) reguliert und
überwacht andere Bereiche des US-Finanzmarktes. Die Etablierung einer
einheitlichen Aufsichtsbehörde auf europäischer Ebene, die für sämtliche Teile des
Finanzmarktes zuständig ist, stellt eine einheitliche Regulierung vergleichbarer
Sachverhalte sicher.
31. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein, das
Anlegen staatlicher, international koordinierter und kontrollierter, physischer
Nahrungsmittelreserven zu forcieren, um der Volatilität auf den
Agrarmärkten zu begegnen und auf Nahrungskrisen reagieren zu können, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen des G20-Aktionsplans in der
Pilotierung einer regionalen Nahrungsnotfallreserve in Westafrika. Darüber
hinaus stimmt sie seine Maßnahmen im Rahmen der unter französischer G20-
Präsidentschaft gegründeten Plattform zum Risikomanagement mit seinen
internationalen Partnern ab.
Zudem unterstützt die Bundesregierung das Welternährungsprogramm in seinen
Bestrebungen, so schnell wie möglich weltweit in Krisen, darunter auch Krisen
verursacht durch extreme Nahrungsmittelpreisvolatilität, schnell reagieren zu
können. Dazu gehören insbesondere erweiterte Vorfinanzierungsmechanismen
und der Aufbau von physischen Nahrungsmittelreserven. Diese Notfallreserven
dienen primär dazu Nahrungsmittellücken zu schließen und nicht die
Marktpreise zu beeinflussen.
32. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Forderung überein, dass der
Agrarrohstoffbereich im Interesse der Ernährungssicherheit im Rahmen
der UN, z. B. der UNCTAD, koordiniert und überwacht wird, und wenn
nein, warum nicht?
Der weltweite Handel mit Agrarrohstoffen erfolgt in aller Regel durch die
Privatwirtschaft. Über multilaterale Rohstoffabkommen und deren Gremien, wie
zum Beispiel den Internationalen Getreiderat, koordiniert und überwacht die
internationale Staaten-Gemeinschaft die internationalen Märkte für
Agrarrohstoffe und trägt so zur Transparenz und Funktionsfähigkeit bei. Ergänzt wird
dies durch das Agrarmarktinformationssystem AMIS. Die WTO bietet in
diesem Zusammenhang einen ausreichenden Rechtsrahmen für den internationalen
Agrarhandel.
33. Welche Rolle spielt Nahrungsmittelspekulation bei der Hungerkatastrophe
in Ostafrika?
a) Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage vom August 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6808) fest, dass die Hungerkrise in Ostafrika im
Wesentlichen durch Fundamentalereignisse und nicht durch
Spekulationen an Terminmärkten verursacht wurde?
Ja, die Bundesregierung hält an dieser Aussage fest. Die Hungerkatastrophe in
Ostafrika wurde maßgeblich durch die geringe Widerstandsfähigkeit der
Bevölkerung auf die Dürreperioden hervorgerufen. Dabei sind anhaltende Konflikte
und strukturelle Probleme der Länder am Horn von Afrika eine ebenso große
Herausforderung wie die daraus resultierende Migration und der Verlust der
natürlichen Lebensgrundlagen.
b) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter
spekulativer Lagerhaltung regionaler Akteure?
Spekulative Lagerhaltung regionaler Akteure kann in Regionen vorkommen, die
von Hungerkatastrophen betroffen sind und in denen keine ausreichende
Transportinfrastruktur zur Verfügung steht, um zeitnah Nahrungsmittel aus anderen
Regionen zu beschaffen. Dann handelt es sich um einen Anbietermarkt mit einer
starken Marktposition derjenigen regionalen Händler, die noch über physische
Lagerbestände verfügen. Diese Situation kann missbraucht werden, indem die
verbliebenen Mengen zurückgehalten werden, um auf weiter steigende Preise zu
spekulieren.
34. Welche Rolle spielt Nahrungsmittelspekulation bei der zunehmenden
Nahrungsmittelkrise in der Sahelzone?
Derartige Nahrungsmittelkrisen werden im Wesentlichen durch
Fundamentalereignisse und nicht durch Spekulationen an Terminmärkten verursacht:
Dürrekatastrophe, Bürgerkrieg, mangelnde Infrastruktur etc. Ob und inwieweit
Spekulationen mit Nahrungsmitteln hier eine Rolle spielen ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
35. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass der
neue von der Bundesregierung unterstützte Afrika-Fonds der Deutschen
Bank AG und der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
nicht zu einem Anstieg von Spekulationen im Agrarrohstoffsektor führt?
a) Inwieweit stimmt nach Ansicht der Bundesregierung die im
Zusammenhang mit dem Afrika-Fonds geäußerte Erwartung einer
risikoorientierten Rendite (siehe Handelsblatt vom 12. Januar 2012) der
Deutschen Bank AG mit dem Ziel der Nahrungsmittelsicherheit überein?
Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen einer
risikoorientierten Rendite und dem Ziel der Nahrungssicherheit. Der Africa Agriculture and
Trade Investment Fund (AATIF) ist ein Finanzierungsfonds, der das Potenzial
der landwirtschaftlichen Produktion in Afrika zum Nutzen der Armen
verwirklichen soll und dabei auch auf die Generierung privaten Potenzials setzt. AATIF
zielt darauf ab, mit seinen Maßnahmen die Produktivität, die Produktion und die
lokale Wertschöpfung zu erhöhen. Die Steigerung der Einkommen für
Kleinbauern und die Erhöhung der Beschäftigung im ländlichen Raum sind explizite
Ziele. Von einer Erhöhung der Beschäftigung und einer Steigerung der
Einkommen im ländlichen Raum sind positive Auswirkungen auf die
Nahrungssicherheit zu erwarten.
b) Was versteht die Bundesregierung konkret unter einer nachhaltigen
Rendite, und ist diese ebenso risikoorientiert wie die von der Deutschen
Bank AG erwartete Rendite?
Beim Management des Fonds geht es der Bundesregierung um eine
Optimierung der Erreichung entwicklungspolitischer Ziele und der Nachhaltigkeit des
Mitteleinsatzes, das heißt konkret: Der Fonds kann nur nachhaltig sein, wenn die
Mittel revolvierend zum Einsatz kommen und nicht verbraucht werden. Dies
wird nur möglich sein, wenn die Finanzierungen so herausgelegt werden, dass
die Marge das der Investition zugrundeliegende Risiko angemessen
berücksichtigt. Eine nachhaltige Rendite soll somit sicherstellen, dass der Fonds in der
Lage ist, Risiken zu tragen, ohne das von den Geldgebern zur Verfügung
gestellte Kapital des Fonds zu verbrauchen. Mit den Geldgebern, und somit auch
mit der Deutschen Bank, ist keine garantierte Mindestrendite vereinbart,
sondern lediglich eine moderate Zieldividende. Diese liegt weit unter den
Renditeversprechungen rein kommerziell orientierter Landwirtschaftsfonds. Nach
Ermittlung des Einkommens des Fonds wird die jeweils zu zahlende Rendite vom
Aufsichtsgremium des Fonds festgelegt.
AATIF will die Realisierung und die Machbarkeit finanziell nachhaltiger und
entwicklungspolitisch sinnvoller Vorhaben demonstrieren, um „best practice“
Beispiele zu schaffen, die zeigen, dass Projekte in der Landwirtschaft und zur
Ernährungssicherung rentabel und entwicklungspolitisch wirksam sein können.
Nur so werden ausreichend Mittel in den ländlichen Raum fließen, um die
Ernährungssicherung dauerhaft zu verbessern.
c) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, eine solche
nachhaltige Rendite bei gleichzeitigem Management des Fonds durch die
Deutsche Bank AG zu erzielen?
Siehe die Antworten zu den Fragen 35a und 35b. Ja, die Bundesregierung sieht
hier keinen Widerspruch.
d) Ist der Bundesregierung die Kritik an der Deutschen Bank AG und ihren
Spekulationsgeschäften im Agrarrohstoffbereich im foodwatch-Bericht
„Die Hungermacher“ bekannt, und ist die Bundesregierung dennoch
der Meinung, dass eine Kooperation mit der Deutschen Bank AG im
Rahmen des Afrika-Fonds unbedenklich ist, und falls ja, wie begründet
sie dies?
Der Bundesregierung ist die Kritik des Foodwatch-Berichtes bekannt. Die
Deutsche Bank hat bei der Suche nach Geschäftspartnern das überzeugendste
Konzept zum Fondsmanagement vorgelegt und war darüber hinaus bereit, sich mit
eigenen Mitteln an dem Fonds zu beteiligen. Die Entscheidung für die
Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank erfolgte durch die KfW Bankengruppe auf
Basis von vorab festgelegten und mit der Bundesregierung abgestimmten
Kriterien. Die Bundesregierung steuert die Kooperation mit der Deutschen Bank über
eine robuste Investitionspolitik mit einem ausgefeilten Regelwerk zu Öko- und
Sozialstandards und durch eine starke Governance-Struktur. Das Gremium, was
über die einzelnen Investitionen entscheidet, ist mit KfW-Mitarbeitern und
externen Experten besetzt. Die Deutsche Bank ist darin nicht vertreten. Ein
unabhängiger Compliance-Advisor* beobachtet die Einhaltung der
Fondsrichtlinien.
* Eine außerhalb des Fondsmanagement stehende Person, die die Einhaltung der Richtlinien und Politiken
überwacht.
e) Ist der Bundesregierung die Aussage des Deutsche-Bank-
Pressesprechers Frank Hartmann in einem Film über Nahrungsmittelspekulation
des Zentrums für Politische Schönheit bekannt, dass die Menschen in
Somalia selbst Schuld daran seien, sich die überhöhten Getreidepreise
nicht leisten zu können, und hält die Bundesregierung eine Kooperation
mit der Deutschen Bank im Agrarrohstoffbereich dennoch für
unbedenklich (bitte begründen)?
Der Bundesregierung sind der Film und die darin enthaltene Aussage von Frank
Hartmann bekannt. Seine in dem Film geäußerten Ansichten spiegeln nicht die
Position der Bundesregierung wider. AATIF ist allerdings kein Fonds, der sich
in irgendeiner Weise an Nahrungsmittelspekulationen beteiligt. Zu Zielen und
Aufgaben von AATIF siehe Antwort zu Frage 35a.
f) Welche institutionellen und privaten Investoren haben nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits Interesse an Investitionen in die Fonds
angemeldet, und mit welchen Investoren sind bereits Verträge in welchem
Umfang abgeschlossen worden?
Derzeit bemüht sich die Bundesregierung aktiv um die Gewinnung weiterer
Investoren, die bereit sind, in die risikoreichste Tranche des Fonds zu investieren
(AATIF ist ein strukturierter Fonds). Dies sind in der Regel „klassische“ Geber.
Hierzu führt die Bundesregierung Gespräche mit der Europäischen Kommission,
der französischen und der britischen Entwicklungszusammenarbeit (AfD und
DFID), die sich alle interessiert zeigen. Erst danach wird sich die
Bundesregierung aktiv um private Investoren bemühen.
g) Durch welche konkreten Maßnahmen soll nach Kenntnis der
Bundesregierung verhindert werden, dass durch den Fonds Projekte finanziert
werden, die Spekulationen an Rohstoffmärkten fördern?
AATIF ist kein Fonds, der sich in irgendeiner Weise zu Spekulationszwecken an
Nahrungsmittel- oder Agrarrohstoffgeschäften beteiligt. Dies ist in den
Richtlinien ausdrücklich festgelegt. Die Finanzierungen werden nur für reale
Investitionen in Afrika herausgelegt. Zu Zielen und Aufgaben von AATIF siehe
Antwort zu Frage 35a.
h) Durch welche konkreten Maßnahmen soll nach Kenntnis der
Bundesregierung überprüft werden, dass die lokalen Partner keine direkten
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, Banken oder sonstigen
Investoren aus der EU oder den USA pflegen, die wiederum auf
Rohstoffmärkten aktiv sind?
Auswahlkriterien für die zu finanzierenden Maßnahmen sind ausschließlich die
entwicklungspolitischen Wirkungen und die finanzielle Nachhaltigkeit. Die
Bundesregierung hat die KfW treuhänderisch mit der Auswahl und Steuerung
der Einzelvorhaben beauftragt und überwacht die Einhaltung der
Investitionspolitik einschließlich der vereinbarten Öko- und Sozialstandards über
regelmäßige Kontakte zur KfW.
36. Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung spekulative
Maßnahmen wie spekulative Lagerhaltung der weltweit größten
Getreidehändler Cargill Deutschland GmbH, Bunge, Archer Daniels Midland
Company (ADM), Louis Dreyfus Holding BV und Grupo André Maggi auf die
Entwicklung der Nahrungsmittelpreise?
a) Stimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die Marktbeherrschung
durch die weltweit größten Getreidehändler Cargill, Bunge, Archer
Daniels Midland. (ADM), Dreyfus und Grupo Maggi der Forderung zu,
dass die Machtkonzentration auf den Agrarmärkten wirksam begrenzt
werden muss?
b) Wenn nein, warum nicht?
Produktion, Lagerhaltung und Handel erfolgen stets unter Annahmen über die
zukünftige Nachfrage und das zukünftige Angebot am Markt. Dabei
beeinflussen sich die Annahmen und Entscheidungen der Marktteilnehmer auch
wechselseitig. Der Einfluss der Annahmen und daraus abgeleiteter Maßnahmen der
genannten Firmen auf die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise kann nicht näher
spezifiziert werden. Der Bundesregierung sind die entsprechenden Annahmen
der Firmen nicht bekannt. Das geltende Wettbewerbsrecht begrenzt die
Verhaltensspielräume marktbeherrschender Unternehmen bereits, indem es ihnen den
Missbrauch ihrer Marktstellung verbietet. Eine weitere Machtkonzentration, die
wettbewerblichen Bedenken begegnet, wird durch die Vorschriften der
Fusionskontrolle verhindert. Ob ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung
hat, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die die zuständigen
Wettbewerbsbehörden im Rahmen von konkreten Missbrauch- bzw.
Fusionskontrollverfahren beurteilen.
37. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
vermehrten Nutzung von Agrarflächen zum Anbau von Pflanzen für
Agrotreibstoffe und steigenden Nahrungsmittelpreisen?
Aus Sicht der Bundesregierung muss der Anbau von Pflanzen zur Ernährung
grundsätzlich Vorrang vor dem Anbau von Energiepflanzen haben. Ein weiterer
moderater Ausbau der Bioenergieerzeugung insgesamt in Deutschland ist
angesichts der geschätzten Flächenpotenziale und erwarteter Ertragssteigerungen mit
diesem Grundsatz vereinbar.
Weltweit sind mit rund 162 Mio. Tonnen (2010/11) rund 9 Prozent der
Weltgetreideernte in die Produktion von Biokraftstoffen geflossen, bezogen auf die
Maisernte rund 17 Prozent (2010/11). Rund 20 Prozent der Welternte an
Zuckerpflanzen (Zuckerrüben und Zuckerrohr) werden für die Treibstofferzeugung
verwendet. Bei Palmöl lag der Anteil der für alle Energiezwecke genutzten
Welternte bei rund 4,7 Prozent (2010). Von der verwendbaren
Getreideerzeugung der EU wurden 2010/11 rund 3,3 Prozent für die Produktion von
Biokraftstoffen eingesetzt. In Deutschland wurden 2011 bei einer Ackerfläche von rund
12 Mio. Hektar insgesamt auf rund 250 000 Hektar Zucker und Stärke für
Bioethanol sowie auf 910 000 Hektar Rapsöl für Biodiesel/Pflanzenöl erzeugt.
Aufgrund dieser Zahlen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Nutzung
der Kulturen zur Kraftstoffgewinnung einen stützenden Einfluss auf das
Preisniveau auch bei Nahrungs- und Futtermitteln hat. Dies kann sowohl auf direkten
(als Verwendungsalternative zur Nahrungs- oder Futterverwendung einer
Anbaukultur) als auch indirekten (Flächenkonkurrenz mit anderen Anbaukulturen)
Wirkungszusammenhängen beruhen. In welchem Umfang und Anteil sich dies
im Preisniveau von Nahrungsmitteln generell niederschlagen wird, wird von der
weiteren Entwicklung der Fundamentaldaten der jeweiligen Märkte abhängen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
38. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bis dato mit der
Verbesserung des regionalen Handels, dem Ausbau dezentraler Notfallreserven und
Ernteausfallversicherungen gesammelt, und sind diese Maßnahmen nach
Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um
Nahrungsmittelpreisanstiegen in den Ländern des Südens vorzubeugen?
Die genannten Maßnahmen können nur dann greifen, wenn sie in einen
umfassenden Ansatz zur Ernährungssicherung eingebettet sind. Hierbei geht es
sowohl darum, die Verfügbarkeit von bezahlbaren Nahrungsmitteln vor Ort zu
verbessern als auch den Zugang, sprich Erhöhung des Erwerbseinkommens und
der Produktion von Nahrungsmitteln für den Eigenverbrauch zu verbessern.
Komplementär bedarf es umfassender Ansätze zur Erhöhung der Resilienz. Die
Bundesregierung sieht in der Förderung des Ländlichen Raums den Schlüssel
zur Bekämpfung von Hunger und Armut.]