Berufsbild des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auf dem Markt der betrieblichen internen und externen Datenschutzbeauftragten treten immer wieder unseriöse Anbieter auf, die zu Dumpingpreisen den verpflichtend zu berufenden betrieblichen Datenschutzbeauftragten stellen. Die dabei erbrachte Leistung entspricht oftmals nicht den Anforderungen an einen modernen Datenschutz. Eine Überprüfung der Leistung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird dadurch erschwert, dass es keine verbindliche Aufgabenliste und auch keine Berufsordnung für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sieht die Bundesregierung das Berufsbild des betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
2. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Qualität der Leistungserbringung durch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor?
3. Über welche sonstigen tatsächlichen Erkenntnisse hierzu verfügt die Bundesregierung?
4. Was weiß die Bundesregierung über den Ausbildungsstand amtierender betrieblicher Datenschutzbeauftragter, und sieht die Bundesregierung eine Gefahr für den Datenschutz durch nicht ausreichend qualifizierte betriebliche Datenschutzbeauftragte?
5. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für den Datenschutz in unseriösen Anbietern, welche nur vorgeblich die gesetzlichen Anforderungen für den Datenschutz erfüllen und den Aufwand zur Betreuung ihrer Kunden unvertretbar gering halten?
6. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für die Schaffung einer einheitlichen Berufsordnung und verbindlicher Leistungsanforderungen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
7. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für die Schaffung von Mindeststandards bei den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem Handlungsbedarf begegnen?
8. Welche neuen gesetzlichen Rahmen will die Bundesregierung für den Berufsstand des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Zukunft schaffen?
9. Sind die derzeit durchschnittlichen Anstrengungen der Unternehmen für den Datenschutz nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?
10. Entsprechen die mit den gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenschutz einhergehenden Aufwendungen für die Unternehmen im Durchschnitt einem wirtschaftlich vertretbaren Maß?
11. Wie viele Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren wegen fehlenden oder unzureichend qualifizierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten von den Aufsichtsbehörden gerügt oder wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt?
12. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, dass die internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht wie gesetzlich vorgesehen vollständig unabhängig tätig sind und sieht daher die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu ändern oder zu stärken, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem Handlungsbedarf begegnen?
Fragen12
Wie sieht die Bundesregierung das Berufsbild des betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Qualität der Leistungserbringung durch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor?
Über welche sonstigen tatsächlichen Erkenntnisse hierzu verfügt die Bundesregierung?
Was weiß die Bundesregierung über den Ausbildungsstand amtierender betrieblicher Datenschutzbeauftragter, und sieht die Bundesregierung eine Gefahr für den Datenschutz durch nicht ausreichend qualifizierte betriebliche Datenschutzbeauftragte?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für den Datenschutz in unseriösen Anbietern, welche nur vorgeblich die gesetzlichen Anforderungen für den Datenschutz erfüllen und den Aufwand zur Betreuung ihrer Kunden unvertretbar gering halten?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für die Schaffung einer einheitlichen Berufsordnung und verbindlicher Leistungsanforderungen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf für die Schaffung von Mindeststandards bei den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem Handlungsbedarf begegnen?
Welche neuen gesetzlichen Rahmen will die Bundesregierung für den Berufsstand des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Zukunft schaffen?
Sind die derzeit durchschnittlichen Anstrengungen der Unternehmen für den Datenschutz nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?
Entsprechen die mit den gesetzlichen Verpflichtungen zum Datenschutz einhergehenden Aufwendungen für die Unternehmen im Durchschnitt einem wirtschaftlich vertretbaren Maß?
Wie viele Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren wegen fehlenden oder unzureichend qualifizierten betrieblichen Datenschutzbeauftragten von den Aufsichtsbehörden gerügt oder wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, dass die internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht wie gesetzlich vorgesehen vollständig unabhängig tätig sind und sieht daher die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu ändern oder zu stärken, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem Handlungsbedarf begegnen?