[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8688
17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8503 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2011)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und europäischer Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie,
sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie
der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten
Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen.
Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten,
Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen. Diese
Situationen dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in
Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei
Einsätzen aufgrund § 65 des Bundespolizeigesetzes hat der Deutsche Bundestag
nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen
Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Februar 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8688 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 29. August 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom
22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9.
Februar 2011(Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 13. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598) und
vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom
25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939) vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache
17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710) und vom 8.
November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617) verwiesen. Veränderungen
werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des
Bundespolizeigesetzes sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei, zum Bundeskriminalamt – BKA –
aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und -beamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei jeweils eingesetzt?
* Darin enthalten sind 22 zivile nichtpolizeiliche deutsche Expertinnen und Experten.
Stärken (9. Januar 2012)
UNMIK EUPM EUMM
GEO
UNMIL UNMISS UNAMID EUPOL
COPPS
EU
BAM
Rafah
EU
BAM
MD/
UA
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei
(BPOL)
0 1 7 3 7 0 1 1 3 10 15
Bundeskriminalamt (BKA)
0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2
Zoll 0 0 0 0 0 0 0 1 6 0 0
Länderpolizeien 1 0 8 2 2 0 2 0 0 13 65
Gesamt 1 1 15 5 9 0 3 2 9 47* 82 174
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8688b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind diese tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugbeamten (PVB) des Bundes und der
Länder sowie Zollbeamte nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat
zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamten liegt
in der Verantwortung des Mandatgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem
jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Stand: 12. Januar 2012
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im vierten Quartal
2011 neu hinzugekommen (bitte rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen
sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden
Missionen gegeben?
Keine.
Mission Einsatzgebiete
EU BAM Rafah, Paläst. Autonomiebehörde Ashkelon
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiebehörde Westbank
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Besarabeasca, Kotovsk, Chisinau
EUMM, Georgien Tiflis, Gori, Mtskheta, Zugdidi
UNMIL, Liberia Monrovia
UNMISS, Südsudan Juba, Yambio
EUPM, Bosnien-Herzegowina Gesamt Bosnien-Herzegowina
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei /Zoll
UNMIK, Kosovo 8
UNMIL, Liberia 1 286
UNMISS, Sudan 435
UNAMID, Sudan 2 928
EUPOL AFG, Afghanistan 179
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 90
EULEX, Kosovo 1 046
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 22
EU BAM Rafah 12
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 69
EUMM, Georgien 72
Drucksache 17/8688 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen
und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Veränderungen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne
nachfolgend aufgeführter Fragen) waren bzw. sind deutsche Polizistinnen und
Polizisten sowie Zollbeamtinnen und -beamte im vierten Quartal 2011
beteiligt (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei/BKA
aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren/
sind dabei jeweils eingesetzt?
German Police Project Team (GPPT) Afghanistan (Stand: 2. Januar 2012)
Gesamt: 202 Beamte,
davon Bund: 81 (BKA/BPOL)/Land: 111.
Projekt Saudi-Arabien (Stand: 2. Januar 2012)
Im vierten Quartal 2011 waren 26 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des saudi-arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2012
UNMISS, Südsudan 8. Juli 2012
UNAMID, Sudan 31. Juli 2012
EUPOL AFG, Afghanistan 31. Mai 2013
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 1. Dezember 2015
EULEX, Kosovo 14. Juni 2012
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 30. Juni 2012
EU BAM Rafah 30. Juni 2012
EUPM BuH, Bosnien-Herzegowina 30. Juni 2012
EUMM, Georgien 14. September 2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8688b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren/sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
GPPT Afghanistan
Saudi-Arabien
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind im vierten Quartal
2011 neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen
(vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den
bereits bestehenden Einsätzen gegeben?
Es sind keine Einsätze neu hinzugekommen, relevante Änderungen hat es nicht
gegeben.
3. Wie viele der im Rahmen des German Police Project Teams in Afghanistan
eingesetzten deutschen Polizeibeamten sind Kurzzeit- bzw.
Langzeitexperten?
Aktuell sind 115 Kurzzeit- und 86 Langzeitexperten im GPPT eingesetzt
(Stand: 3. Februar 2012).
a) Wie viele Kurzzeitexperten waren insgesamt im Jahr 2011 in
Afghanistan eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche
Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2011 waren insgesamt 285 Kurzzeitexperten beim GPPT eingesetzt,
wobei die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vier bis sechs Monate betrug.
Ort Verwendung Anzahl
Kabul Administration 33
Akademie 27
Flughafen 6
Mazar-e Sharif Administration 19
Trainer 73
Kunduz Administration 8
Trainer 13
Feyzabad Administration 5
Trainer 8
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 3
ArAr Trainer 9
Al Shouba Trainer 6
Riad Administration 6
ArAr Leiter Außenstelle 1
Al Shouba Leiter Außenstelle 1
Drucksache 17/8688 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele Langzeitexperten waren bislang im Jahr 2011 in Afghanistan
eingesetzt, und wie lange war ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
Im Jahr 2011 waren insgesamt 125 Langzeitexperten beim GPPT eingesetzt,
wobei die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ca.12 Monate betrug.
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamten im vierten Quartal 2011 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über solche
sicherheitsrelevante Vorfälle vor.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EU BAM (Moldau)
Die Bedrohungslage in der Republik Moldau und in der Ukraine wird durch die
Bundesregierung als „niedrig“ eingeschätzt.
Der örtliche Grenzschutzdienst unterstellt der grenzüberschreitenden
Kriminalität eine Gewaltbereitschaft, die sich auch oder insbesondere gegen EUBAM-
Angehörige und deren Aufgabenwahrnehmung richten könnte und besteht
deshalb auf Begleitung/Präsenz von EUBAM bei der Mandatsausübung. Diese
Bedingung ist auch Teil des Memorandum of Understanding (MoU), das zwischen
den Vertragsparteien Moldau, Ukraine und der EU geschlossen wurde.
Die sich positiv auswirkende Mandatsausübung und die damit einhergehende
zunehmende Bereitschaft zur Kooperation der Zoll- und Grenzdienste beider
Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität haben den
Druck auf kriminelle Strukturen erhöht.
Die Grenzlage, insbesondere entlang der Grenze zum transnistrischen Segment,
hat sich signifikant verbessert. Wenn auch nach wie vor grenzüberschreitende
Spuren an der „Grünen Grenze“ festgestellt werden und daraus auf
Rechtsverletzungen in Form von illegaler Migration und Warenverkehr geschlossen
werden kann, sind die Feststellungszahlen, insbesondere von organisiertem
Schmuggel, erheblich zurückgegangen. Eingeleitete taktische
Gegenmaßnahmen der Grenzschutz- und Zollbehörden beider Länder an den von EUBAM
identifizierten grenzpolizeilichen Brennpunkten zeigen Erfolge.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der Ausbildung
der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die
Sicherheitsverantwortung im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen zu
übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in
Afghanistan (EUPOL) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam (GPPT)
wichtige Beiträge. Die Sicherheitslage hat sich 2011 trotz spektakulärer Anschläge
insgesamt konsolidiert. Nordafghanistan gilt unverändert als eine
vergleichsweise ruhige, wenn auch noch nicht stabile Region. Seit Beginn der Transition
im Juli 2011 haben die afghanischen Sicherheitskräfte schrittweise in einem
Drittel des Landes und für die Hälfte der afghanischen Bevölkerung die Sicher-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8688heitsverantwortung übernommen. Im deutschen Verantwortungsbereich im
Norden wird mit der zweiten Tranche der Transition fast die Hälfte der Fläche
in afghanische Sicherheitsverantwortung übergehen. Der Verlauf der Transition
ist bisher erfolgreich. Schwerpunkte der Auseinandersetzung im Norden
konzentrierten sich weiter auf die Provinzen Kunduz, Baghlan und Faryab (Distrikt
Ghormach).
UNMIK, EULEX (Kosovo)
UNMIK hat ihre exekutiven Aufgaben im Zoll- und Polizeibereich beendet, sie
sind zum Teil auf die Sicherheitsinstitutionen der Republik Kosovo und zum
Teil auf die europäische Rechtsstaatsmission EULEX übergegangen.
Seit Ende Juli 2011 kam es mehrfach zu gewaltsamen Ausschreitungen seitens
der kosovarischen Serben gegen EULEX und KFOR. Hintergrund ist der Streit
um die Verantwortung für die Zollkontrolle an den Grenzübergängen zwischen
Kosovo und Serbien. Die kosovarischen Serben wollen auch nach der
Zollstempel-Einigung im EU-vermittelten Dialog vom 2. September 2011 durch
Straßenblockaden erreichen, dass Kosovo-Albaner keinen Dienst an den Zollstationen
verrichten.
UNMIL (Liberia)
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003
Fortschritte gemacht. Die zweiten ordentlichen Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen wurden am 11. Oktober und 8. November 2011 durchgeführt.
Präsidentin Johnson-Sirleaf wurde wiedergewählt. Der Wahlprozess verlief
weitgehend friedlich und fair, wurde aber dennoch vom Boykott der Stichwahl
seitens der unterlegenen Oppositionspartei sowie den Zusammenstößen ihrer
Anhänger mit nationalen Sicherheitskräften überschattet. UNMIL, dessen
Mandat im Vorfeld der Wahlen einstimmig bis Ende September 2012 verlängert
wurde, spielte eine wichtige stabilisierende Rolle. Es wird erwartet, dass der
Versöhnungs- und Wiederaufbauprozess in der neuen Regierungsperiode
verstärkt fortgesetzt wird. Wegen der hohen Arbeitslosenrate, der verschärften
humanitären Lage angesichts des Flüchtlingsstroms vom benachbarten Côte
d’Ivoire, sowie zurückkehrender bewaffneter Söldner besteht weiterhin ein
Frustrations-und Konfliktpotential, das die Stabilität des Landes gefährdet.
UNMIL führt die Planung der Übertragung der Verantwortung der Sicherheit
auf nationale Kräfte durch. Angesichts der friedlich verlaufenen Wahlen 2011
wird erwartet, dass eine geplante VN-Expertenmission eine Reduzierung der
Größe der VN-Mission UNMIL (voraussichtlich vor allem der militärischen
Komponente) noch vor Ablauf der Mandatszeit empfehlen wird. Deutschland ist
seit dem 7. November 2004 mit fünf Polizeibeamten an UNMIL beteiligt.
UNAMID/UNMISS (Sudan)
Die Lage in Darfur hat sich leicht verbessert bleibt aber weiterhin instabil. Die
Umsetzung des unter katarischer Vermittlung am 14. Juli 2011 unterzeichneten
Friedensabkommens für Darfur zwischen der Regierung der Republik Sudan
und dem Zusammenschluss von Rebellengruppen „Liberation and Justice
Movement“ (LJM) geht voran. Die Rebellengruppe „Sudan Liberation Army“
(SLA) und die JEM verweigerten sich nach wie vor einer Teilnahme an den
Friedensgesprächen bzw. der Unterschrift. Immer wieder aufflammende bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellen sowie
Banditentum sind zurückgegangen, erschweren aber nach wie vor die humanitäre
Lage der dortigen Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten Nationen und
der Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID) ist davon betroffen.
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der
Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Drucksache 17/8688 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSüdsudan beim Staatsaufbau unterstützen soll. Die Sicherheitslage im
Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan ist teilweise sehr
angespannt, insbesondere wegen zunehmender Stammeskonflikte und bewaffneter
Rebellionen.
EUPOL COPPS/EUBAM (Palästinensische Autonomiegebiete)
Die Sicherheitslage im Westjordanland blieb im Berichtszeitraum auch
weiterhin zumeist ruhig. Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die
Auswirkungen der israelischen Präsenz und trotz der Kairoer
Versöhnungsvereinbarung vom Mai 2011 gleichwohl fortbestehende unterschwellige Spannungen
zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind
aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und
Palästinensern bzw. ggf. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden.
Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht.
Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. Seit dem Ende der
israelischen Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine
fragile Waffenruhe. Diese wird immer wieder und in unterschiedlicher
Intensität durch Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gazastreifen gebrochen; die
israelischen Streitkräfte antworten in der Regel mit Luftangriffen gegen
Schmuggeltunnel entlang der ägyptischen Grenze oder Ziele im Gazastreifen.
EUMM (GEO)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Das Risiko wird vom Europäischen
Auswärtigen Dienst derzeit generell als „niedrig“ eingestuft, in der Region entlang
der Verwaltungslinie zu Süd-Ossetien und Abchasien als „mittel“. Nach wie vor
kommt es zu einzelnen Zwischenfällen an den Verwaltungsgrenzen zu Abchasien
und Süd-Ossetien, vor allem wenn Zivilpersonen versuchen, die
Verwaltungsgrenze zu queren. In einigen Fällen wurden Zivilisten festgenommen.
Militärische Lage
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich
derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte
sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Derzeit hat das BKA 66 Verbindungsbeamte an 53 Standorte in 50 Staaten
entsandt.
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Oman Maskat 1
Albanien Tirana 1 Österreich Wien 1
Algerien Algier 1 Pakistan Islamabad 1
Argentinien Buenos Aires 1 Panama Panama-City 1
Australien Canberra 1 Peru Lima 2
Brasilien Brasilia 1 Polen Warschau 2
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Danzig 1
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
China Peking 1 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische Republik Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/86887. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand vom 31. Januar 2012 sind 35 PVB der Bundespolizei an 25
Standorten in 20 Ländern als Dokumenten – und Visumberater (DVB) im Einsatz.
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Italien Rom 2 Tadschikistan Duschanbe 1
Jordanien Amman 1 Thailand Bangkok 2
Kenia Nairobi 2 Tschechische Republik Prag 1
Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1
Kosovo Pristina 1 Türkei Ankara 1
Kroatien Zagreb 1 Ukraine Kiew 1
Lettland Riga 1 USA Washington 2
Libanon Beirut 1 Usbekistan Taschkent 1
Libyen Tripolis 1 Venezuela Caracas 1
Marokko Rabat 1 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi 2
Mexiko Mexiko-City 1
Land Anzahl Land Anzahl
Ghana/Accra 2 Türkei/Istanbul 1
Algerien/Algier 1 Südafrika/Pretoria 2
Jordanien/Amman 2 Ägypten/Kairo 2
Türkei/Ankara 1 China/Kanton 1
Thailand/Bangkok 1 Ukraine/Kiew 1
Sri Lanka/Colombo 1 Nigeria/Lagos 3
Indien/Mumbai 1 Russland/Moskau 3
Indien/Neu Delhi 1 China/Peking 2
Vereinigte Arabische Emirate/Dubai 2 Kosovo/Pristina 1
China/Hongkong 1 China/Schanghai 1
Pakistan/Islamabad 1 Russland/St. Petersburg 1
Syrien/Damaskus 1 Tadschikistan/Duschanbe 1
Bangladesh/Dhaka 1
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Drucksache 17/8688 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand vom 31. Januar 2012 sind 15 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Sicherheitsbeamte im Einsatz.
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand vom 31. Januar 2012 sind 24 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamter in 23 Ländern im Einsatz.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt
(bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort sowie die
Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom
BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Mit Stand vom 31. Januar 2012 sind 16 PVB der Bundespolizei als
Unterstützungskräfte bzw. Berater (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland –
GUA) wie folgt im Einsatz:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika, Washington D.C. 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Mexiko, Mexiko - Stadt 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China, Peking 1
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Schweiz 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1 Weißrussland 1
Großbritannien 1
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 1 Bilateral
Italien Bari 1 Bilateral
Spanien Flughafen Madrid 1 FRONTEX
Griechenland Orestiada 10 FRONTEX
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/86888. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vierten Quartal 2011 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) eingesetzt als
a) Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine DVB-Einsätze für FRONTEX.
b) Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Insgesamt waren zehn PVB der Bundespolizei gemäß Übersicht in der
Warschauer Zentrale eingesetzt.
c) Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-Tool box
bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil
nennen),
Im vierten Quartal 2011 befanden sich folgende Einsatzmittel der
Bundespolizei aus dem FRONTEX CRATE (Centralized Records of Available Equipment)
im Einsatz:
● ein Kfz mit einem eingebauten Personendetektionsgreät, dazu drei PVB als
Bedienpersonal an den ungarisch-serbischen Grenzübergängen Röszke und
Tompa;
● ein Polizeihubschrauber zur Seeaufklärung im Rahmen der Frontex
Maßnahme „Aeneas“ in Brindisi/Italien dazu 12 PVB als Flug- und technisches
Personal.
d) Mitglied der Rapid Border Intervention Teams (RABIT),
und welche Melde- und Berichtswege zwischen diesen Beamten und deren
deutscher Führungsstelle bestehen für die einzelnen operativen Bereiche?
Es wurden keine Einsätze im Rahmen des RABIT durchgeführt.
Nach Abschluss eines Einsatzes erfolgt ein Bericht an das
Bundespolizeipräsidium und zu FRONTEX. Bei besonderen Anlässen erfolgen
Erkenntnismeldungen.
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 1
Drucksache 17/8688 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt
im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit
an den Außengrenzen (FRONTEX) eingesetzt als
a) Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Derzeit erfolgen keine Einsätze von DVB für FRONTEX.
b) Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale sind derzeit 10 PVB der Bundespolizei gemäß
Übersicht im Einsatz.
c) Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus der FRONTEX-Tool box bedienen
(bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil nennen),
Derzeit findet kein Einsatz mit deutschem Gerät aus dem Zentralregister
„CRATE“ statt.
d) Mitglied der RABIT?
Aktuell werden keine PVB im Rahmen eines RABIT eingesetzt.
10. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vierten Quartal 2011 teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
Aufgrund des bilateralen Vertrages vom November 2011 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich sind im Rahmen des
Nukleartransports von La Hague (F) nach Gorleben Einsatzkräfte der
Bundespolizei am 25. November 2011 auf französischem Hoheitsgebiet eingesetzt worden.
Am 25. November 2011 um 6.15 Uhr stiegen Einsatzkräfte der Bundespolizei
in REMILLY (F) auf den Transportzug, um bei paralleler Anwesenheit der
französischen Sicherheitskräfte bis Neunkirchen zu begleiten. Der Zug war
gegen 10.30 Uhr in der Bundesrepublik Deutschland angekommen.
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8688b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
Anlass und Zweck war der Einsatz zur Begleitung und zum Schutz des
Nukleartransports auf der Schiene von La Hague in das Transport-Behälter-
Zwischenlager (TBL) Gorleben.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft
nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
Es waren 46 PVB der Bundespolizei beteiligt.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
Der Einsatz erfolgte auf Grund bilateraler Absprachen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Frankreich.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Es wurde kein unmittelbarer Zwang angewendet.
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Es wurden Fahrzeuge – ein schwerer Mannschaftskraftwagen (Bus) und zwei
Ford Transit – zur Anreise sowie persönliche Ausrüstung mitgeführt.
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
haben deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im vierten Quartal 2011
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte
Maßnahmen angeben)?
Im vierten Quartal 2011 wurden folgende Ausbildungsmaßnahmen zu Gunsten
ausländischer Sicherheitskräfte durchgeführt:
Bundespolizei
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation (€)
Ort
Serbien Unterstützung beim Neuaufbau
einer zentralen Mobilen Kontroll-
und Überwachungseinheit
16. bis 22.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
2 500,00 Serbien
Kroatien Einweisung bzw. Schulung von
Personal des Flugdienstes der HRV
Polizei anhand der Ergebnisse der
Maßnahme aus 2010
10. bis 14.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
3 000,00 Deutschland
Kroatien Schulung zur Durchführung von
grenzpol. Maßnahmen in der
2. Kontrolllinie und Durchführung
der Luftsicherheitsaufgaben
24. bis 28.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
3 000,00 Deutschland
Kroatien Schulungsmaßnahme zur
Durchführung der Grenzkontrollen im
internationalen Seeverkehr,
insbesondere Landgangsausweise und
Ausnahmevisa
24. bis 28.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
2 500,00 Deutschland
Drucksache 17/8688 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKroatien Durchführung eines
Urkundenlehrgangs
28. bis 30.
November 2011
Ausbildungshilfe
600,00 Kroatien
Türkei Beratungsmaßnahmen durch
Gemeinsame Analyse und
Strategiezentrum illegale Migration
(GASIM) für die türkische
Nationalpolizei bzgl. bilat.
Auswerteprodukte und Erstellung eines
gemeinsamen Auswerteproduktes
(mehrere Maßnahmen im Jahresverlauf)
30. Oktober bis
4. November
2011
Ausbildungshilfe
1 000,00 Türkei
China 9. bis 14. Oktober 2011
Arbeitsbesuch von Experten für Ein- und
Ausreise des Flughafens München
auf dem Flughafen Shanghai
– unerlaubte Beförderung auf dem
Luftweg
– Profiling
– Polizeiliche
Identitätsüberprüfung
– automatische Grenzkontrolle
– Rückführung
9. bis 14.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
10 200,0
0
China
Russland Hospitation von Angehörigen der
Küstenwache des Grenzdienstes
des FSB Russlands bei der
Küstenwache der Bundespolizeidirektion
Bad Bramstedt (BPOLD BBS) zur
Teilnahme an Veranstaltungen und
zur Erörterung von Fragen der
Sicherheit auf See in der Ostsee
sowie zur Prüfung der Möglichkeit
der Organisation der Begleitung
von Schiffen mit Gefahrgut durch
ein automatisiertes System des
Informationsaustausches.
4. bis 8.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
7 500,00 Deutschland
Russland Informationsaufenthalt von
Experten der Bundespolizeidirektionen
Frankfurt, München und Berlin bei
der Kontrolle der
Grenzdienstverwaltung des FSB Russlands in
St. Petersburg und auf den
internationalen Moskauer Flughäfen
zwecks Erfahrungsaustausch
4. bis 7.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
3 000,00 Russland
Russland Arbeitstreffen der Bergausbilder
der Bundespolizei beim speziellen
Ausbildungszentrum des
Grenzdienstes des FSB Russlands zwecks
Erfahrungsaustausch der
Bergspezialisten
13. bis 19.
November
2011
Ausbildungshilfe
3 000,00 Russland
Russland Erfahrungsaustausch im Bereich
der Risikoanalyse zur Bekämpfung
der irregulären Migration
23. bis 26.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
1 000,00 Deutschland
Russland Erfahrungsaustausch im Bereich
der Risikoanalyse zur Bekämpfung
der irregulären Migration
21. bis 23.
November 2011
Ausbildungshilfe
600,00 Ukraine
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation (€)
Ort
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8688Darüber hinaus befanden sich im vierten Quartal 2011 insgesamt 5 Stipendiaten
aus Serbien, Russland, Ukraine und der Türkei in der Ausbildung an der
Bundespolizeiakademie Lübeck. Die Kosten für die Maßnahmen der Ausbildungs-
und Ausstattungshilfe werden aus den Titeln 06 02 Kapitel 687 89 sowie 05 02
Kapitel 687 74 getragen und die Mittel durch Bundesministerium des Innern
(BMI) bereitgestellt.
Bundeskriminalamt
Ukraine Erfahrungsaustausch im Bereich
der Risikoanalyse zur Bekämpfung
der irregulären Migration
23. bis 26.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
1 000,00 Deutschland
Ukraine Erfahrungsaustausch im Bereich
der Risikoanalyse zur Bekämpfung
der irregulären Migration
21. bis 23.
November 2011
Ausbildungshilfe
600,00 Ukraine
Belarus Einweisung belaruss. Doku.-
Experten in ein Urkundenprüflabor
17. bis 21.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
2 500,00 Deutschland
Aserbaidschan
Dokumentenschulung; Ausbildung
von Streifen und Kontrollbeamten
von Grenzübergangsstellen
24. bis 28.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
3 000,00
Aserbaidschan
Moldau Erfahrungsaustausch Experten
Flughafendienststellen zur
Feststellung unerlaubte Migration auf dem
Luftweg
4. bis 7.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
1 245,60 Moldau
Montenegro
Schulungen im Bereich der Risiko-
und Kriminalitätsanalyse
24. bis 28.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
1 000,00 Montenegro
Montenegro
Arbeitsbesuch im Rahmen der
Flughafenpartnerschaft Köln-Tivat
zum Thema
Aufgabenwahrnehmung Flughafen und
Urkundenschulungen
17. bis 21.
Oktober 2011
Ausbildungshilfe
2 000,00 Deutschland
Libanon Erkennen von
Urkundenfälschungen/Basislehrgang in LBN
11/2011
Ausbildungshilfe
1 000,00 Libanon
Libanon Erkennen von
Urkundenfälschungen/Basislehrgang in LBN
10/2011
Ausbildungshilfe
1 000,00 Libanon
Erfolgte Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland im IV. Quartal 2011
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation (€) Ort
Argentinien Operative
Analyse (OPA)
27.09.bis
05.10.11
Lehrgang 14 000 Buenos Aires
Kolumbien Observation 04. bis
14.10.2011
Lehrgang 40 000 Bogotá
Costa Rica, San
Salvador,
Honduras,
Nicaragua,
Panama,
Guatemala
Verhandlungen
in Fällen von
Geiselnahmen
und
Entführungen
20. bis
28.10.2011
Lehrgang 30 000 Honduras
Dominikanische
Republik
Verhandlungen
in Fällen von
Geiselnahmen
und
Entführungen
10. bis
14.10.2011
Lehrgang 10 000 Santo Domingo
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme
Kalkulation (€)
Ort
Drucksache 17/8688 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEcuador,
Venezuela
Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
17.bis
28.10.2011
Lehrgang 40 000 Caracas
Pakistan
Terrorismusbekämpfung
10. bis
14.10.2011
Lehrgang 30 000 Islamabad
Philippinen EGE 03. bis
07.10.2011
Lehrgang 18 000 Manila
Senegal Operative
Technik
10. bis
14.10.2011
Lehrgang 20 000 Dakar
Albanien Verhandlungen
in Fällen von
Geiselnahmen
und
Entführungen
14. bis
18.11.2011
Lehrgang 5 000 Tirana
Vereinigte
Arabische Emirate,
Saudi-Arabien,
Oman, Katar,
Bahrain, Kuwait
Führungskräftesymposium für
die Staaten der
Arabischen
Halbinsel
22. bis
24.11.2011
Konferenz 150 000 Abu Dhabi
Vereinigte
Arabische Emirate,
Tatortarbeit bis
Modul 1 bis 3
30.10. bis
02.12.2011
Lehrgang 1 000 Dubai
Brasilien Identifizierung
von
Katastrophenopfern
24.bis
28.10.2011
Lehrgang 7 000 Brasilia
China Personenschutz 7.bis 17.11.2011 Lehrgang 25 000 Peking
Ghana Operative
Technik
25.10. bis
12.11.2011
Lehrgang 150 000 Accra
Palästina Tatortfotografie 13.11. bis
09.12.2011
Lehrgang 24 000 Jericho
Peru Operative
Analyse
08. bis
16.11.2011
Lehrgang 20 000 Lima
Peru
Beweissicherung iZm
Rauschgiftdelikten
28.11 bis
09.12.2011
Lehrgang 12 000 Lima
Saudi-Arabien
Terrorismusbekämpfung
01.12. bis
08.12.2011
Lehrgang 10 000 Riad
Westafrika und
Sahelzone
Internetkriminalität
im TE-Bereich
21. bis
25.11.2011
Lehrgang 70 000 Dakar
Bosnien-
Herzegowina
Kfz-
Identifizierung
31.10. bis
04.11.2011
Lehrgang EU-
Finanzierung
Banja
Luka,
Republika
Srpska
Moldau Kfz-
Identifizierung
21. bis
25.11.2011
Lehrgang 8 000 Chisinau
Saudi-Arabien Aufbau eines
kriminaltechnischen Labors
03. bis
07.12.2011
Arbeitsbesuch Selbstzahler Riad
Tadschikistan
Terrorismusbekämpfung
25.09. bis
01.10.2011
Lehrgang 8 000 Duschanbe
Bolivien
Sprachausbildung
18.08. bis
10.12.2011
Lehrgang 1 000 La Paz
Erfolgte Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland im IV. Quartal 2011
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation (€) Ort
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8688a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
Saudi-Arabien:
Das Engagement der Bundespolizei im Projekt zur Modernisierung des
saudiarabischen Grenzschutzes erfolgt bis auf weiteres lediglich in der Nordregion
des Landes (ArAr, Al Shouba).
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
Saudi-Arabien
Ziel ist es, die Kompetenzen der Angehörigen des saudi-arabischen
Grenzschutzes zu erweitern. Dazu wird das Vorgehen bei Standardmaßnahmen im
Rahmen der Grenzüberwachung sowie die Methodik von Führungs- und
Entscheidungsprozessen vermittelt; Menschenrechte und rechtstaatliche
Grundsätze gehören zu den Kursinhalten.
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
Saudi-Arabien
Im vierten Quartal 2011 haben 483 Lehrgangsteilnehmer der saudischen Border
Guard die verschiedenen Kurse durchlaufen.
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren/sind sie vertreten?
Saudi-Arabien
Die Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten erstrecken sich
auf die Ausbildung. Insgesamt wurden 26 Angehörige der BPOL im vierten
Quartal 2011 in dem Projekt vor Ort verwendet. Zur konzeptionellen
Vorbereitung und Koordination der Maßnahmen werden derzeit ein Projektbüro in Riad
mit fünf Beamten und zwei Außenstellen im Norden des Landes mit einem
Leiter für beide Außenstellen betrieben.
Die Zahl der temporär zu entsendenden Trainer ist abhängig von der Zahl der
parallel laufenden Kurse und variiert zwischen zwei und neun.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an
den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Saudi-Arabien
Südafrika
Expertengespräche RG-
Bekämpfung
15. bis
22.11.2011
Arbeitsbesuch 8 000 Pretoria,
Durban,
Kapstadt
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 3
Riad Administration 6
ArAr Trainer 9
Al Shouba Trainer 6
ArAr/Al Shouba Leiter Außenstelle 2
Erfolgte Ausbildungsmaßnahmen des BKA im Ausland im IV. Quartal 2011
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation (€) Ort
Drucksache 17/8688 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodef) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen
Haushaltstiteln wurden bzw. werden diese bestritten?
Die auslandsbedingten Mehrkosten trägt das saudi-arabische Innenministerium.
12. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Die für 2012 vorgesehenen Maßnahmen der Ausbildungshilfe zu Gunsten
ausländischer Sicherheitskräfte befinden sich derzeit in der Abstimmung und
wurden noch nicht abschließend gebilligt. Insofern kann hinsichtlich der generellen
Durchführung und der Terminierung der Maßnahmen keine Aussage getroffen
werden.
13. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -
orten sowie der Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei
aufgliedern)?
Die Bundespolizei setzt Polizeivollbeamtinnen und -beamte für den
Personenschutz an den deutschen Auslandsvertretungen in Kabul, Bagdad und Tripolis
ein.
Des Weiteren sind Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei für den
Hausordnungs- und Objektschutzdienst der deutschen Auslandsvertretungen in
folgenden Ländern eingesetzt:
Ort Land Ort Land
Abidjan Côte d'Ivoire Kinshasa Kongo
Abuja Nigeria Kiew Ukraine
Addis Abeba Äthiopien Kuwait Kuwait
Algier Algerien Lagos Nigeria
Almaty Kasachstan London Vereinigtes Königreich
Amman Jordanien Madrid Spanien
Ankara Türkei Nairobi Kenia
Astana Kasachstan Mexiko-Stadt Mexiko
Athen Griechenland Minsk Belarus
Bagdad Irak Moskau Russland
Baku Aserbaidschan New Delhi Indien
Bamako Mali New York Vereinigte Staaten von Amerika
Bangkok Thailand Nouakchott Mauretanien
Beirut Libanon Paris Frankreich
Belgrad Serbien Peking China
Bischkek Kirgisistan Pjöngjang Korea, Demokratische Volksrepublik
Bogota Kolumbien Prag Tschechische Republik
Brasilia Brasilien Pristina Kosovo
Brüssel Belgien Rabat Marokko
Budapest Ungarn Ramallah Palästinensische Autonomiegebiete
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/8688Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Vereinten
Nationen, und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen) finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder
Einzelmaßnahmen, auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt.
Diese dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen
Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in
Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht
oder angestrebt wird.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Erforderlichkeit eines
Parlamentsvorbehalts für Missionen der Bundespolizei und eines Rückholrechtes
auch für Einsätze auf Grundlage von § 65 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes?
Der Deutsche Bundestag hat ein Unterrichtungs- und Rückholrecht zum Einsatz
deutscher Polizisten im Ausland und kann damit seine Kontrollfunktion ausüben.
So sieht § 8 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bei internationalen Maßnahmen
(z. B. mandatierten Friedensmissionen) die Unterrichtung des Deutschen
Bundestages vor. Dieser kann durch Beschluss die Beendigung der Verwendung
verlangen.
Das Grundgesetz fordert keinen Parlamentsvorbehalt für die Verwendung von
Polizeibeamten im Ausland. Das Bundesverfassungsgericht hat den
konstitutiven Parlamentsvorbehalt für Einsätze bewaffneter Streitkräfte im Ausland aus
den wehrverfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes abgeleitet.
Danach ist es verfassungsrechtlich geboten, dem Parlament einen
rechtserheblichen Einfluss auf Aufbau und Verwendung der Streitkräfte zu sichern. Dem
gegenüber erfolgt die Verwendung von Polizeibeamten als Berater und Trainer
Bukarest Rumänien Riad Saudi-Arabien
Chisinau Moldau Rom Italien
Colombo Sri Lanka Sanaa Jemen
Dakar Senegal Sarajewo Bosnien und Herzegowina
Damaskus Syrien Skopje Mazedonien
Erbil Irak Sofia Bulgarien
Eriwan Armenien St. Petersburg Russland
Genf Schweiz Taschkent Usbekistan
Hanoi Vietnam Teheran Iran
Harare Simbabwe Tel Aviv Israel
Havanna Kuba Tiflis Georgien
Islamabad Pakistan Tirana Albanien
Istanbul Türkei Tokio Japan
Izmir Türkei Tripolis Libyen
Jakarta Indonesien Tunis Tunesien
Kabul Afghanistan Warschau Polen
Kairo Ägypten Washington Vereinigte Staaten von Amerika
Karachi Pakistan Wien Österreich
Khartum Sudan Zagreb Kroatien
Accra Ghana
Ort Land Ort Land
Drucksache 17/8688 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim Ausland im Rahmen der Pflege auswärtiger Beziehungen zu anderen Staaten
auf der Grundlage von Artikel 32 des Grundgesetzes und ist damit dem
Kompetenzbereich der Exekutive zugeordnet. Die Bundesregierung hält daher einen
Parlamentsvorbehalt bei Polizeimissionen nicht für geboten. Darüber hinaus
wird darauf verwiesen, dass dieses Thema bereits im Bundestag beraten und ein
Entsendegesetz für nicht notwendig erachtet wurde (siehe hierzu auch den
Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/3421,
und dessen Ablehnung in der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages am
1. Februar 2007).Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]