[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8720
17. Wahlperiode 23. 02. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Omid Nouripour,
Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8559 –
Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rechtsextremismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, mit dem sich auch
die Bundeswehr seit ihrer Gründung auseinandersetzen muss.
Rechtsextremistische Tendenzen müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen bekämpft
werden. Von der Bundeswehr als staatliche Einrichtung und Armee der Demokratie
erwarten wir dabei besondere Anstrengungen. Der überwiegende Teil der
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr füllt das Leitbild vom Staatsbürger in
Uniform in der Tat zuverlässig aus. Jegliches rechtes Gedankengut widerspricht
diesem Leitbild zutiefst. Immer wieder gab und gibt es in der Bundeswehr
dennoch Fälle rechtsextremistischer Tendenzen, die unterschiedlich stark geahndet
und sanktioniert wurden.
Ende der 90er-Jahre trat das Problem rechtsextremistischer Vorkommnisse
u. a. an der Führungsakademie der Bundeswehr derart massiv zu Tage, dass
sich auf Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages als
Untersuchungsausschuss konstituierte, um die bekannt gewordenen Vorfälle aufzuarbeiten. Trotz
der wichtigen Arbeit des Untersuchungsausschusses und des Versuchs seitens
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), dem Problem aktiver zu
begegnen, ist die Bundeswehr bis heute nicht vor rechtsextremistischen
Tendenzen gefeit. Jedes Jahr gibt es weit über 100 gemeldete rechtsextreme
Vorfälle durch Soldatinnen und Soldaten, wie die Bundesregierung in ihrer
Stellungnahme zum Jahresbericht des Wehrbeauftragten eingeräumt hat. Wie hoch
hier die Dunkelziffer ist, lässt sich nicht abschätzen.
Rechtsextreme Vorfälle wurden in der Vergangenheit stets in allen
Dienstgraden gemeldet. Auch kommt es immer wieder vor, dass nach ihrer Entlassung
aus dem Dienst Soldatinnen und Soldaten rechtes Gedankengut publizieren.
Dieses schlechte Vorbild findet weitgehend ungehinderte Verbreitung.
Nach einer Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr
(SoWi) aus dem Jahr 2007 ordnen sich selbst 13 Prozent der Studierenden der
beiden Bundeswehrhochschulen der „Neuen Rechten“ zu. Die
Studierendenzeitschrift „Campus“ der Universität der Bundeswehr München fiel
beispielsweise durch einen stark biologistisch geprägten Beitrag auf. Vor allem ein
Leitartikel des Chefredakteurs geriet bundesweit in die Schlagzeilen. Darin wurde Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Februar
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8720 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie Eignung von Soldatinnen für den Dienst an der Waffe aus biologistischen
Gründen in Frage gestellt. Trotz Bemühungen der Rektorin, den Chefredakteur
abzulösen, wurde er vom Studentischen Konvent der Universität deutlich in
seinem Amt bestätigt.
Auch aus dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.
(Reservistenverband) sind besorgniserregende Vorfälle bekannt geworden. Der
Verband führt für seine Mitglieder und Begleiter von der Bundeswehr unterstützt
regelmäßig Wehrübungen durch. In der Vergangenheit konnten wiederholt
Personen, die rechtsextremistischen Gruppierungen angehören oder offen mit
ihnen sympathisieren, teilnehmen. Der Reservistenverband bemüht sich aktiv
darum, den Ausschluss von Rechtsextremisten aus seinen Reihen
voranzutreiben. Noch scheinen diese Anstrengungen aber nicht auszureichen.
Ebenfalls eine Auseinandersetzung erfordert, dass auch ein Verein von
Soldatinnen und Soldaten wie der Verband deutscher Soldaten (VdS) e. V. rechtes
Gedankengut verbreitet. Zu Recht wurde es 2004 Soldatinnen und Soldaten
durch den Bundesminister der Verteidigung verboten, in Uniform an
Veranstaltungen des VdS teilzunehmen.
Auch der nun bekannt gewordene Fall der verbrecherischen Bande
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) wirft Fragen in Richtung Bundeswehr auf.
So muss aufgeklärt werden, welche Versäumnisse oder Verstrickungen es auf
Seiten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) gab. Auch die Tatsache,
dass Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen für Anschläge dieser Gruppe
verwendet worden ist, bedarf einer umfassenden Aufklärung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung im
Umgang mit Rechtsextremismus sehr bewusst. Insbesondere die Bundeswehr
ist als Streitkraft der Demokratie Teil der staatlichen Ordnung und mit den
freiheitlichen Werteprinzipien untrennbar verbunden. Die Bundesregierung weist
Darstellungen, die den Eindruck erwecken, die Bundeswehr gebe politisch
motiviertem Rechtsextremismus Nährboden oder gar Handlungsspielräume,
entschieden zurück. Die Bundeswehr geht Erscheinungsformen des
Rechtsextremismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln in jedem Einzelfall konsequent
nach und prüft dienstrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen. Mit dem
Militärischen Abschirmdienst verfügt die Bundeswehr über ein
nachrichtendienstliches Instrument zur Beobachtung extremistischer Tendenzen auch im Vorfeld
strafrechtlicher Relevanz.
Die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/13 „Besondere Vorkommnisse“ legt
fest, welche Ereignisse in den Streitkräften als Besondere Vorkommnisse zu
melden sind und wie deren Bearbeitung erfolgt. Die Meldung ist standardisiert
und für alle Besonderen Vorkommnisse nach Anlagen, Form, Inhalt und
Empfängern verbindlich festgelegt. Links- oder rechtsextreme Vorfälle sind als
Besondere Vorkommnisse nach Anlage 9 (Verdacht auf Gefährdung des
demokratischen Rechtsstaates) oder Anlage 15 (Betätigungen gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung durch Soldatinnen und Soldaten) zu melden.
Die Besonderen Vorkommnisse mit Verdacht auf rechtsextremistischen bzw.
fremdenfeindlichen Hintergrund zeigen eine auf niedrigem Niveau unverändert
rückläufige Entwicklung. Die Anzahl der Meldungen von 63 Fällen in den
militärischen Organisationsbereichen im Jahr 2011 hat sich gegenüber 2009 mit
122 Fällen (2010: 82 Fälle) in zwei Jahren nahezu halbiert. Wie in den Jahren
zuvor waren im Jahr 2011 die Beteiligten überwiegend Mannschaftsdienstgrade
(Anteil 68 Prozent; 2010: Anteil 86 Prozent).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8720Übersicht Besondere Vorkommnisse:
Beteiligte Soldaten an den Verdachtsfällen:
Beteiligte Soldaten nach Statusgruppen:
Sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 sind die gemeldeten Verdachtsfälle
innerhalb der militärischen Organisationsbereiche den Propagandadelikten
zuzurechnen. Darunter fallen beispielsweise fremdenfeindliche Äußerungen oder
das Einbringen in den Unterkunftsbereich bzw. den Bereich der militärischen
Dienststellen von indizierten Ton- und/oder Bildträgern, Schriften, Fahnen,
Figuren, Abzeichen oder ähnlichen Gegenständen, die Kennzeichen oder
Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen darstellen oder enthalten.
Im Übrigen verpflichtet das Soldatengesetz Offiziere und Unteroffiziere
während ihrer Dienstzeit, aber auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Wehrdienst
zu einem Verhalten, das dem Ansehen der Bundeswehr gerecht wird.
Wesentliches Ergebnis der Befragung Studierender an Bundeswehrhochschulen
aus dem Jahr 2007 ist, dass eine deutliche Mehrheit von 87 Prozent „neurechtes
Gedankengut“, gemessen an Politikzielen der „Neuen Rechten“, ablehnt. Nur
ein kleinerer Teil von 13 Prozent weist demgegenüber eine Affinität zu deren
Politikzielen auf, die für sich genommen im Einzelfall aber auch noch nicht auf
einen „rechtsextremen Studierenden oder eine rechtsextreme Studierende“
schließen lassen. Aber auch die Schlussfolgerung, 13 Prozent der Studierenden
hätten sich selbst der „Neuen Rechten“ zugeordnet, wird der Datenlage bzw.
den Erkenntnissen aus der Befragung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der
Bundeswehr (SWInstBw) an den beiden Bundeswehrhochschulen so nicht
gerecht. Zutreffend ist vielmehr, dass diese 13 Prozent in der Befragung
vorgegebenen Politikzielen der „Neuen Rechten“ zugestimmt haben und in einer
ex post gezogenen Schlussfolgerung „damit eine gewisse Affinität zu deren
politischen Vorstellungen“ aufwiesen. Dies lässt im Einzelfall jedenfalls nicht
auf eine rechtsextreme Studierende bzw. einen rechtsextremen Studierenden
schließen.
Darüber hinaus ist bemerkenswert, dass in einer zeitnah vorgenommenen
Referenzstudie in der Bevölkerung (Bevölkerungsumfrage 2008, SWInstBw)
die Zustimmungsrate zu diesen Vorstellungen der „Neuen Rechten“ unter den
15- bis 32-Jährigen doppelt so hoch war wie bei den Bundeswehrstudenten
(26 Prozent).
Der Reservistenverband ist nicht Teil der Bundeswehr. Die
beorderungsunabhängige Reservistenarbeit wird durch den Verband der Reservisten der
Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) als besonders beauftragter Träger wahr-
Jahr Meldungen gesamt Militärische
Organisationsbereiche
Zivile
Organisationsbereiche
2010 85 82 3
2011 64 63 1
Jahr Beteiligte
Soldaten
Offz UmP UoP Msch
2010 94 0 9 4 81
2011 63 0 12 8 43
Jahr Beteiligte
Soldaten
BS SaZ FWDL GWDL Res
2010 94 2 34 24 34 0
2011 63 2 35 13 11 2
Drucksache 17/8720 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegenommen. Der unabhängige Verein agiert auf der Grundlage des deutschen
Vereinsrechts.
Erfordert die Ausbildung von Reservistinnen und Reservisten den Status als
Soldatin bzw. Soldat, erfolgt eine Zuziehung zu einer dienstlichen
Veranstaltung oder eine Heranziehung zu einer Übung durch die Bundeswehr.
Ist eine rechtsextremistische Grundhaltung von Reservisten und Reservistinnen
bekannt, werden sie von dienstlichen Veranstaltungen, Übungen und von
Verbandsveranstaltungen des VdRBw ausgeschlossen.
Die Fragesteller stellen in ihrer Vorbemerkung u. a. fest, dass die Bundeswehr am
16. Februar 2004 „zu Recht“ die Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher
Soldaten (VdS) aufgekündigt hat. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die Bundeswehr nicht nur die Zusammenarbeit mit dem Verband
deutscher Soldaten aufgekündigt, sondern bereits am 4. März 1999 die
Zusammenarbeit mit der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger (OdR) beendet
hat. Auch diese Maßnahmen belegen, dass in der Bundeswehr extremistischen
Tendenzen mit Entschiedenheit entgegengetreten wird.
Es liegen keine Hinweise oder Beweise vor, dass Sprengstoff aus
Bundeswehrbeständen für Anschläge der NSU verwendet worden wäre. Auch die in einigen
Presseveröffentlichungen konstruierten Zusammenhänge, die diese Gruppe mit
einem zurückliegenden Sprengstoffdiebstahl aus einem Munitionsdepot in
Thüringen in Verbindung brachten, erwiesen sich nach hiesiger Kenntnis als
unzutreffend. Insoweit wird auch auf die Pressemitteilung der Thüringer
Generalstaatsanwaltschaft vom 29. November 2011 verwiesen.
1. Welche Erkenntnisse hatte und hat der MAD über die Gruppierung NSU?
Der Begriff „NSU“ wurde dem MAD erst infolge der polizeilichen
Durchsuchungsmaßnahmen nach dem Tode von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt
am 4. November 2011 bekannt. Der Erkenntnisstand des MAD zum NSU
resultiert aus Behörden- und Medienberichten.
Im Übrigen ist die Beobachtung von extremistischen Gruppierungen keine
originäre Aufgabe des MAD. Diese Aufgabe obliegt den
Verfassungsschutzbehörden. Der MAD klärt in der Bearbeitung einzelner Bundeswehrangehöriger
extremistische Bestrebungen von Soldaten oder anderen Angehörigen der
Bundeswehr gegen die Bundeswehr auf (so genannte Innentäter). Fallen dabei
Informationen an, die außerhalb der Zuständigkeit des MAD liegen, werden sie
nach den Übermittlungsbestimmungen des Gesetzes über den militärischen
Abschirmdienst (MADG) an die zuständigen Stellen übermittelt.
2. Wie viel Sprengstoff wurde aus den Beständen der Bundeswehr seit 1990
widerrechtlich entwendet, und welche Informationen hat das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über den jeweiligen Hintergrund der
Entwendung sowie den Verbleib des Sprengstoffes (bitte nach Jahren, Menge
und Art des entwendeten Sprengstoffes aufschlüsseln)?
Der ressortinternen Weisungslage folgend werden solche Verluste als
Besonderes Vorkommnis (BV) oder Sicherheitsvorkommnis (SIVOKO) seit 2001
systematisch erfasst. Eine weiter zurückreichende Dokumentation existiert nicht.
Diese Übersichten weisen zwei Angaben zu illegal entwendeten Sprengmitteln
auf:
– 4. November 2002: Einbruch in eine Kaserne in Bad Segeberg. Unbekannte
Täter entwendeten zehn Zündoberteile und 35 Ladungen für Übungshand-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8720granaten sowie fünf Simulatoren für Bodensprengpunkte
(Handgranatensimulation).
– 16. September 2003: Eindringen in den Militärischen Sicherheitsbereich in
Lehnin. Unbekannte Täter entwendeten zwei Übungshandgranaten.
Darüber hinaus liegen aus den Jahren 2001 bis 2011 insgesamt acht Meldungen
zu Fehlbeständen an Sprengmitteln (Sprengkapseln, Handgranaten,
Sprengschnüre) vor. In keinem der Fälle gab es Hinweise auf Diebstahl oder sonstige
kriminelle Hintergründe. Details zu Zeitpunkt, Menge und Art sind in der
Beilage (VS – Nur für den Dienstgebrauch)* aufgeschlüsselt.
3. Welche Informationen hat das BMVg über die Verstrickung aktiver oder
ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in die Entwendung
von bundeswehreigenem Sprengstoff?
Über derartige Verstrickungen liegen hier keine Erkenntnisse vor.
4. Sind die geltenden Vorkehrungen und Bestimmungen zur sicheren
Aufbewahrung von Sprengstoff in den Beständen der Bundeswehr und dem
Schutz desselbigen vor widerrechtlicher Entwendung aus Sicht des BMVg
ausreichend?
Die Absicherungsmaßnahmen werden als ausreichend angesehen. Sprengmittel
werden grundsätzlich in streng bewachten Sicherheitsbereichen gelagert. Die
dazu vorgesehen personellen, materiellen und organisatorischen
Absicherungsmaßnahmen werden mit der gebotenen Sorgfalt umgesetzt und haben sich
bewährt.
a) Wenn nein, warum nicht, und welche Änderungen hat das BMVg
diesbezüglich eingeleitet bzw. plant es umzusetzen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
b) Wenn ja, wie erklärt das BMVg vor diesem Hintergrund die
Entwendung von rund 38 kg Sprengstoff allein durch die Gruppierung NSU?
Eine Entwendung von Sprengstoff – jedweder Menge – durch die NSU ist dem
BMVg nicht bekannt.
5. Was unternimmt die Bundeswehr zur Aufklärung, wie Sprengstoff aus
Bundeswehrbeständen in die Hände Rechtsextremer gelangen konnte?
In den hier verfügbaren Unterlagen finden sich keine Hinweise, dass sich
Sprengmittel aus den Beständen der Bundeswehr in den Händen Rechtsextremer
befinden. Bei Eintreten eines solchen Falles sind zur Aufklärung der Umstände
die jeweiligen Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden zuständig.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 17/8720 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Weshalb hat der MAD eine „Vertrauensperson“ im Thüringer
Heimatschutz?
Welche Anknüpfungspunkte mit der Bundeswehr gibt es hier?
Der MAD hat im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit zur
Extremismusabwehr in der Bundeswehr nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 MADG auch
Informationen zu Bundeswehrsoldaten in der rechtsextremistischen Szene
Thüringens gesammelt. Hierzu wurden auch nachrichtendienstliche Mittel
gemäß § 5 MADG i. V. m. § 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
– u. a. der verdeckte Einsatz von Personen – angewandt.
Bewegen sich aktive Soldaten der Bundeswehr im Umfeld extremistischer
Organisationen oder Gruppierungen – das war im Thüringer Heimatschutz der
Fall –, liegen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen von Soldaten gegen
die Bundeswehr vor. Der MAD prüft in der sogenannten Einzelfallbearbeitung,
ob betroffene Soldaten Rechtsextremisten sind und andere für
rechtsextremistisches Ideengut zu gewinnen suchen. Die Zuständigkeit des MAD endet dabei
nicht am Kasernentor.
7. Was wurde seit 2000 in der Bundeswehr getan, um rechten Tendenzen
entgegenzuwirken?
Über die wissenschaftlich fundierte Betrachtung der gesellschaftspolitischen
Vorstellungen von Studierenden an den Bundeswehruniversitäten hinaus wurde
in der Bundeswehr bereits 1997 ein umfassender Katalog präventiver und
reaktiver Maßnahmen zur Abwehr des Rechtsextremismus erarbeitet und seitdem
wiederholt fortgeschrieben. Der Maßnahmenkatalog verfolgt die Ziele,
– erkannte Gewalttäter und Funktionäre rechtsextremistischer Organisationen
von den Streitkräften fernzuhalten,
– Mitläufer oder entsprechend „anfällige“ Bundeswehrangehörige durch
Aufklärung, Erziehung und Disziplinarmaßnahmen vom falschen Weg
abzuhalten oder auf den richtigen zurückzuführen,
– Vorgesetzte intensiv mit dem Problem des Rechtsextremismus vertraut zu
machen und
– sie zu befähigen, in der Menschenführung und der Dienstaufsicht mit
diesem Problem angemessen umzugehen sowie
– alle Bundeswehrangehörigen aufzuklären und vor allem durch Ausbildung
und rechtliche Unterweisung im rechtsstaatlichen Bewusstsein zu festigen.
Ferner bleibt die politische Bildung in der Bundeswehr ein wichtiger Beitrag,
die Persönlichkeitsbildung der Soldatinnen und Soldaten auf der Grundlage
unserer Werteordnung zu fördern. Eine Auseinandersetzung mit jeder Form
des Extremismus wird durch vielfältige Unterrichtsmittel und verschiedene
Aktionsprogramme unterstützt. Beispielhaft können genannt werden:
– die Lernwerkstatt „Streitkräfte in der Demokratie“ (bis 2002),
– das einwöchige Seminar „Lernort Berlin“ (seit 2002),
– das Aktionsprogramm „Vielfalt Leben“, ein Programm gegen
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung (Laufzeit 2002 bis 2005),
– das Aktionsprogramm „Dimension Kulturen“ zur Vermittlung
interkultureller Kompetenz und zur Förderung von Toleranz und konfliktfreier
Begegnung (Laufzeit seit 2006).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8720Beispiele für erstellte bzw. verwendete Unterlagen zur Behandlung des Themas
„Extremismus“ seit dem Jahr 2000 sind u. a.:
– Unterrichtshilfe „Vorbeugung gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft in Gesellschaft und Bundeswehr“,
– Unterrichtshilfe „Nationalsozialismus und Drittes Reich“,
– CUA-Lernprogramm „Courage! Wir halten dagegen“,
– Faltblatt und Maßnahmenkatalog „Pro Demokratie“,
– Arbeitspapiere des Zentrums Innere Führung, u. a. „Sprache und
Sprachentgleisung“,
– Ausbildungshilfsmittel, u. a. Videoclip „Argumente gegen rechts“,
– Unterrichtmodelle, u. a. „Extremismus“.
Vor dem Hintergrund rechtsextremistischer Vorkommnisse in der Bundeswehr
in den 1990er-Jahren hat der zuständige Staatssekretär im Bundesministerium
der Verteidigung im Oktober 1997 den MAD zur Unterrichtung der
personalbearbeitenden Dienststellen in schriftlicher Form und zur Unterrichtung
truppendienstlicher Vorgesetzter angewiesen. Eine schriftliche Übermittlung an
Disziplinarvorgesetzte und an die personalbearbeitenden Dienststellen erfolgt
spätestens im Anschluss an die operative Bearbeitung des MAD. Dabei werden
den zuständigen Stellen vorhaltbare Erkenntnisse zu erkannten
Rechtsextremisten und Verdachtspersonen in der Bundeswehr mitgeteilt.
8. Welche Erkenntnisse des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes MGFA
sowie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr (SoWi)
liegen dem BMVg hinsichtlich der Problematik rechtsextremistischer
Tendenzen in der Bundeswehr vor?
Dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt liegen hierzu keine Erkenntnisse
vor. Das Problemfeld Rechtsextremismus wird jedoch seit vielen Jahren
wissenschaftlich durch das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr
(SWInstBw) begleitet. Die aus den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse
haben sich seitdem in einer Vielzahl von Veröffentlichungen des SWInstBw
niedergeschlagen. Seit der Studentenbefragung 2007 liegen dem BMVg keine
neueren Erkenntnisse vom SWInstBw vor. Alle hierzu vorgenommenen
Untersuchungen sind veröffentlicht.
a) Welche Schlüsse und Maßnahmen hat das BMVg aus diesen
Erkenntnissen bisher gezogen?
Die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sind in den bereits in der Antwort
zu Frage 7 dargestellten, umfassenden und verschiedentlich fortgeschriebenen
Katalog präventiver und reaktiver Maßnahmen zur Abwehr des
Rechtsextremismus in der Bundeswehr eingegangen.
b) Inwiefern werden etwaige Studien und Publikationen des MGFA bzw.
des SoWi zu erwähntem Thema durch das BMVg unter Verschluss
gehalten, und wie begründet das BMVg dies?
Es werden keine Studien oder Publikationen des SWInstBw zu entsprechenden
Themenstellungen durch das BMVg unter Verschluss gehalten. Das MGFA
betreffend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Drucksache 17/8720 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Welche konkreten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus
den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zu rechtsextremistischen
Vorfällen in der Bundeswehr aus der 15. Wahlperiode umgesetzt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 7 wird
verwiesen. Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit
stellen sich nicht als Problem in der Bundeswehr dar. Das breit angelegte
Maßnahmenpaket hat sich sowohl präventiv als auch in der Bewältigung von
Einzelfällen bewährt.
a) Inwiefern hält sie die Umsetzung der Handlungsempfehlungen für
erfolgreich und ausreichend?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen vor.
Der Rückgang der Anzahl der Besonderen Vorkommnisse lässt jedoch
möglicherweise positive Rückschlüsse zu.
b) Welche weitergehenden Maßnahmen sind aus Sicht des BMVg
notwendig, um dem Problem Rechtsextremismus in der Bundeswehr
konsequenter als bisher zu begegnen?
Die Bundeswehr ist in der Vergangenheit konsequent gegen Rechtsextremisten
vorgegangen. Dieses Ziel wird sie auch weiterhin verfolgen.
10. Welchen Zusammenhang sieht das BMVg zwischen der Wiederkehr
rechtsextremistischer Vorfälle in der Bundeswehr und der militärischen
Traditionspflege in der Truppe?
Maßstab für das Traditionsverständnis der Bundeswehr sind das Grundgesetz
und die den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr übertragenen Aufgaben
und Pflichten. Die Darstellung der Wertgebundenheit der Streitkräfte und ihres
demokratischen Selbstverständnisses ist somit die Grundlage der
Traditionspflege in der Bundeswehr. Dementsprechend gibt es auch keinen
Zusammenhang zwischen extremistischen Vorfällen in der Truppe und der Traditionspflege
der Bundeswehr.
11. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der
Studentenbefragung des SoWi von 2007 gezogen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Ergebnisse
der Studentenbefragung an den Universitäten der Bundeswehr wurden als
Forschungsbericht 89 des SWInstBw veröffentlicht und sowohl an die im BMVg
zuständigen Stellen als auch an Einrichtungen, Dienststellen und
Kommandobehörden innerhalb der Bundeswehr zur Kenntnisnahme, Auswertung und ggf.
Umsetzung der Erkenntnisse verteilt. Im Rahmen einer bereits geplanten
Folgeuntersuchung zu den Themenstellungen Studienmotivation, Zufriedenheit mit
dem Studium, Studienprobleme etc. an den Universitäten der Bundeswehr ist
auch der Themenkomplex „gesellschaftspolitische Vorstellungen“ wieder
einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
12. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Erscheinen des
umstrittenen Artikels ,„Sport ist ihr Hobby“: Eine ehrliche Debatte ist
nötig‘ in der Studierendenzeitschrift „Campus“ und der anschließenden
Bestätigung des Autors in seinem Amt als Chefredakteur gezogen?
Der Artikel ist im Juni 2011 in der Zeitschrift „CAMPUS“ des Studentischen
Konvents der Universität der Bundeswehr München erschienen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8720Er beschäftigt sich mit der Integration von Soldatinnen in die Streitkräfte und
stellt diese kontrovers und in stark polarisierender Form dar. Der Beitrag gibt
dabei die Meinung eines einzelnen Redakteurs wieder. Ihr wird in einem
weiteren Beitrag der gleichen „CAMPUS“-Ausgabe ausdrücklich widersprochen.
Bei dem Verfasser des Artikels handelt es sich nicht um den Chefredakteur der
Zeitschrift.
Der Studentische Konvent ist die Vertretung der Studierenden der Universität
der Bundeswehr München. Zu den Rechten des Studentischen Konvents gehört
die Herausgabe einer Zeitschrift. Über die Zusammensetzung der Redaktion
entscheidet der Studentische Konvent ausschließlich in eigener Zuständigkeit.
Die Entscheidung des Studentischen Konvents über den Verbleib des
Chefredakteurs in seinem Amt ist daher zu respektieren.
13. Wie wird an den Bundeswehrhochschulen gezielt gegen rechte
Tendenzen gearbeitet?
Die Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr sind als Dienststellenleiter
verpflichtet, allen Anzeichen von extremistischem Verhalten hohe
Aufmerksamkeit zu schenken und entsprechenden Tendenzen bereits in ihrer Entstehung
unverzüglich und mit Entschiedenheit entgegenzutreten.
14. Wie wird den Aktivitäten der so genannten Neuen Rechten in der
Bundeswehr entgegengewirkt?
Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 MADG ist Voraussetzung für die
Sammlung und Auswertung von Informationen durch den MAD im
Aufgabenbereich Extremismusabwehr das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für
Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den
Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, wenn
sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder
Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem
Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind.
Im Unterschied zu den zivilen Verfassungsschutzbehörden (Bundesamt/
Landesbehörden für Verfassungsschutz), deren Beobachtungsobjekte zuvorderst
Erscheinungsformen verfassungsfeindlicher Organisationen sind, knüpft die
Tätigkeit des MAD in diesem Aufgabenfeld an verfassungsschutzrelevante
Verhaltensweisen einzelner Bundeswehrangehöriger an. Der MAD hat zu jedem
ihm bekannt gewordenen Sachverhalt zu prüfen, ob die vorstehend genannten
Voraussetzungen vorliegen und somit die Aufnahme einer sogenannten
personenbezogenen Einzelfallbearbeitung gerechtfertigt ist (vgl. Antwort zu Frage 1).
Der MAD geht allen tatsächlichen Anhaltspunkten für rechtsextremistische
Bestrebungen in der Bundeswehr konsequent nach.
Dabei nimmt er auch Intellektualisierungsbemühungen im Rechtsextremismus
besonders ernst. Die Grenze zwischen rechtskonservativ und
rechtsextremistisch verläuft allerdings nicht immer scharf, denn „intellektueller Extremismus“
wird eine eindeutige und angreifbare Positionierung außerhalb unserer
Werteordnung meiden und den „Graubereich“ versuchen nutzen zu wollen.
Drucksache 17/8720 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Besteht das Verbot aus dem Jahr 2004 für Angehörige der Bundeswehr, in
Uniform an Veranstaltungen des VdS teilzunehmen, weiterhin?
Bestehen weitere explizite Verbote dieser Art?
Wenn ja, für welche Gruppierungen, und seit wann?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus
ist festzustellen, dass die Entscheidungen des BMVg, die Zusammenarbeit mit
dem VdS und der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger (OdR) zu beenden,
weiterhin Bestand haben.
16. Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen sind bislang gegen aktive und
ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund
verfassungsfeindlicher öffentlicher Äußerungen eingeleitet worden?
Zu welchen Ergebnissen haben diese geführt (bitte nach Zeitpunkt und
Dienstgrad aufschlüsseln)?
Die Bundeswehr verfügt aus datenschutzrechtlichen Gründen über keine
hinreichend aussagekräftige statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung.
Belastbar lässt sich sagen, dass die überwiegende Anzahl nachvollziehbarer
Ahndungen im Bereich der Grundwehrdienstleistenden erfolgte und mit einfachen
Disziplinarmaßnahmen geahndet wurde.
17. Inwiefern ist das BMVg der Auffassung, dass mit dem Konzept der
Inneren Führung in seiner derzeitigen Ausformung den Herausforderungen
rechtsextremistischer Tendenzen in der Bundeswehr angemessen
begegnet werden kann?
Welche Anpassungen sind entsprechend aus Sicht der Bundeswehr bzw.
des BMVg mit Blick auf das Konzept der Inneren Führung nötig?
Die Konzeption der Inneren Führung stellt die Grundwerte unserer Verfassung
– Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Frieden, Recht und Gerechtigkeit
sowie Gleichheit und Solidarität – in den Mittelpunkt des Selbstverständnisses
und der Führungskultur der Bundeswehr. Sie gewährleistet, dass die
Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft bleibt. Sie steht damit für die Einordnung der
Bundeswehr in unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat und ist für
jede Soldatin und jeden Soldaten verbindlich.
Die Grundsätze der Inneren Führung bilden die Grundlage für den
militärischen Dienst in der Bundeswehr und bestimmen das Selbstverständnis der
Soldatinnen und Soldaten. Durch die lebendige Gestaltung und Befolgung dieser
Grundsätze werden die Werte und Normen des Grundgesetzes in der
Bundeswehr verwirklicht. Dies schließt jede Art von extremistischen Tendenzen aus.
Die Konzeption der Inneren Führung gibt wichtige Gestaltungsfelder vor, mit
denen die Persönlichkeit der Soldatinnen und Soldaten und insbesondere auch
der Vorgesetzten weiterentwickelt und gefestigt wird. Anpassungen dieser
Vorgaben sind vor dem angefragten Hintergrund aus jetziger Sicht nicht
erforderlich.
a) Inwiefern wird Rechtsextremismus in der Aus- und Weiterbildung
von Führungskräften thematisiert?
Welche Handlungsempfehlungen werden militärischen
Führungskräften dabei gegeben?
In der Aus- und Weiterbildung des militärischen Führungspersonals wird das
Thema Rechtsextremismus in verschiedenen Gestaltungsfeldern der Inneren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8720Führung (insbesondere politische Bildung und Menschenführung sowie Recht
und soldatische Ordnung) vermittelt. Leitend sind die Werte und Normen des
Grundgesetzes, die weiteren gesellschaftlichen Vorgaben und der Grundsatz,
dass extremistischen Tendenzen entschieden entgegenzutreten ist. Wesentliche
Ausbildungsunterlagen sind in der Antwort zur Frage 7 aufgeführt.
Die in die Curricula der allgemeinmilitärischen Aus- und Fortbildung der
Unteroffiziere und Offiziere eingebetteten Ausbildungsthemen/-abschnitte der
jeweiligen Ausbildungsgruppe sind in Umfang und Tiefe angemessen und führen
im Ergebnis zu einem grundlegenden Verständnis der Lehrgangsteilnehmer zu
Thematik und rechtlicher Dimension. Sie sind damit befähigt, sich mit
extremistischen Erscheinungsformen in der Gesellschaft auseinanderzusetzen und durch
beispielhaftes Verhalten zur Vermittlung des Wertesystems unserer freiheitlich
demokratischen Grundordnung beizutragen.
Während die Fortbildung in der Regel in den Truppenteilen und Dienststellen
stattfindet, z. B. in Form von Unteroffizier- und Offizierweiterbildungen, wird
die Ausbildung der Offiziere und Unteroffiziere in lehrgangsgebundener Form
durchgeführt. In der Fortbildung von Unteroffizieren und Offizieren in den
Stammeinheiten ist die Durchführung von politischer Bildung durch die
Einheits- und Verbandsführer vor Ort vorgeschrieben. Diese sind auch angehalten,
ihr Führungspersonal für Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und den
Umgang damit zu sensibilisieren.
Die Herausforderungen durch Extremismus – und damit auch durch
Rechtsextremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – sind Bestandteil der
Ausbildung der Offiziere und Unteroffiziere. Sie werden vorwiegend im
Ausbildungsgebiet Innere Führung vermittelt, das u. a. Menschenführung, politische
Bildung und Recht beinhaltet. Zudem erfolgt die Vermittlung integrativ in einer
Vielzahl von Ausbildungsthemen. Ein wesentlicher Aspekt ist das Vorbild der
Ausbilder, die die gesamte Ausbildungszeit erziehend und prägend auf die
zukünftigen Offiziere und Unteroffiziere einwirken. Lebenskundlicher Unterricht
ist ein weiterer wichtiger Baustein in der Auseinandersetzung mit dem Thema.
Darauf aufbauend ist im Weiteren die Ausbildung zur Sensibilisierung, zum
Erkennen und zum Umgang mit extremistischen Tendenzen und Strömungen in
der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland insbesondere bei den
Fortbildungslehrgängen für zukünftige Einheitsführer und Kommandeure ein
herausgehobenes Themenfeld, um den zukünftigen Disziplinarvorgesetzten die
rechtliche Dimension sowie die möglichen Handhabungen/Maßnahmen bei
extremistischen Auffälligkeiten zu verdeutlichen und fundierte Handlungssicherheit
im Umgang mit extremistisch auffälligen Soldaten/Soldatinnen zu schaffen.
b) Inwiefern wird Rechtsextremismus in der politischen Bildung in der
Bundeswehr thematisiert?
Politische Bildung in der Bundeswehr ist im Soldatengesetz als verpflichtende
Aufgabe verankert und damit eine Kernaufgabe der Vorgesetzten und
gesetzliche Pflicht der Disziplinarvorgesetzten. Sie verdeutlicht den Soldatinnen und
Soldaten den Wert der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland. Formen und Inhalte der politischen Bildung werden
durch die jeweils verantwortlichen Vorgesetzten in den Dienststellen der
Bundeswehr festgelegt. Dabei gehört das Thema Extremismus zu den Pflichtthemen, die
allen Soldatinnen und Soldaten regelmäßig zu vermitteln sind. Darüber hinaus
wird das Thema auch im Rahmen weiterer Pflichtthemen (z. B. interkulturelles
Verständnis) behandelt.
Drucksache 17/8720 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Wurde dem NPD-Funktionär Ronnie Hellriegel, der aufgrund seiner
Naziaktivitäten als Reservist entlassen wurde, eine Dankesurkunde durch
die Bundeswehr überreicht, und wenn ja, wer hat einen solchen Vorgang
entschieden?
Die genannte Person schied nach Ableistung seines damals zehnmonatigen
Grundwehrdienstes im Panzerartilleriebataillon 285, Münsingen, am 31.
Dezember 1999 mit dem Dienstgrad „Obergefreiter“ aus der Bundeswehr aus.
Anschließend war er bis Anfang 2005 als Reservist in den zwischenzeitlich
zum nichtaktiven Bataillon umgegliederten Verband beordert, ohne jedoch
jemals an einer Wehrübung teilgenommen zu haben.
Im Zuge der Auflösung des Verbandes zum 31. Dezember 2008 wurde, wie allen
in den Verband beorderten Reservisten, routinemäßig die vorgesehene
Dankurkunde für treu geleisteten Wehrdienst übersandt. Der verantwortlichen
Dienststelle in Füssen, die zudem keinen regionalen Bezug zum üblichen
Betätigungsfeld der genannten Person in Stuttgart aufweist, war deren politische Funktion
als stellvertretender Vorsitzender des Regionalverbandes Stuttgart-
Ludwigsburg-Böblingen und Beisitzer des Landesvorstandes Baden-Württemberg der
Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht bekannt. Zudem war
die genannte Person weder während ihrer aktiven Dienstzeit noch als Reservist
durch seine parteipolitischen Funktionen oder entsprechende Tätigkeiten
auffällig geworden.
Inwiefern ist die Bundesregierung mit dem Reservistenverband bezüglich
Mitgliedern mit rechtsextremistischer Gesinnung ins Gespräch getreten?
Die Problematik einer möglichen Mitgliedschaft von Rechtsextremisten im
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, insbesondere in seinen
regionalen Untergliederungen, ist bekannt. Die Bundesregierung und der
VdRBw sind sich einig, dass Mitglieder mit rechtextremistischer Gesinnung im
Verband nicht geduldet werden dürfen.
Anfang 2009 hat das Präsidium des VdRBw beschlossen: „Jeder, der sich nicht
eindeutig zum demokratischen Rechtsstaat bekennt und vorbehaltlos für unsere
Verfassung eintritt, kann nicht Mitglied werden oder wird aus dem Verband
ausgeschlossen“. Darüber hinaus hat der VdRBw ab November 2011 über die
verbandsinterne Schiedsgerichtsbarkeit hinaus zehn Kündigungen ausgesprochen.
Aktuell informiert und sensibilisiert der VdRBw seine Mitglieder mit
Handreichungen und Informationen mit dem Ziel, alle Mitglieder des Verbandes im
Rahmen der in der Satzung postulierten Pflicht zur Kameradschaft und
Verfassungstreue dazu aufzurufen, verfassungsfeindliche und/oder verfassungswidrige
Aktivitäten zu erkennen und zu melden.
Das BMVg selbst hat keine Erkenntnisse über Personen, die nicht in einem
aktiven Dienstverhältnis stehen. Im Zusammenwirken der
Verfassungsschutzbehörden und des MAD ist aber sichergestellt, dass Reservisten und
Reservistinnen, die nachweisbar rechtsextremistischer Tätigkeiten verdächtigt werden,
weder beordert, noch zu Übungen herangezogen oder zu dienstlichen
Veranstaltungen hinzugezogen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/872019. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um zu unterbinden,
dass auch Personen, die Mitglieder oder Sympathisanten rechtsextremer
Gruppierungen sind, an den Wehrübungen des Reservistenverbandes
teilnehmen?
Was plant sie, um die Teilnahme von Mitgliedern oder Sympathisanten
rechtsextremer Gruppierungen an solchen Übungen in der Zukunft zu
unterbinden?
Werden Erkenntnisse über Rechtsextremisten im Verband der Reservisten der
Deutschen Bundeswehr bekannt, unterrichtet das Bundesamt für
Verfassungsschutz den VdRBw und den MAD, der seinerseits die zuständigen
Bundeswehrdienststellen im Hinblick auf mögliche Wehrübungen unterrichtet.
Personen, über die Erkenntnisse zu extremistischer Betätigung vorliegen,
wurden und werden nicht zu Wehrübungen/Übungen der Bundeswehr
herangezogen. Solche Personen erhalten zu Verbandsveranstaltungen des VdRBw keinen
Zutritt bzw. werden von diesen ausgeschlossen.
20. Wie viele Mitglieder des Reservistenverbandes wurden bislang aufgrund
rechtsextremer Gesinnung ausgeschlossen?
Als Extremisten erkannte Personen werden nicht in den VdRBw
aufgenommen. Der VdRBw führt keine Statistik über Ausschlussgründe. Seit dem Jahr
2000 hat dieser aber 13 Mitglieder wegen extremistischer Tendenzen durch das
Verbandsschiedsgericht und weitere zehn Mitglieder durch Kündigung
ausgeschlossen. Vier weitere Mitglieder haben ihren Austritt selbst erklärt und sind
dadurch einem Ausschlussverfahren wegen extremistischer Tendenzen
zuvorgekommen. Die im Artikel „Rentner der Reserve“ in der Ausgabe 7/2012 des
Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ angeführte Zahl von 58 Personen, die
in den letzten zehn Jahren angeblich aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der NPD
ausgeschlossen wurden, trifft nicht zu. Vielmehr beinhaltet diese Zahl alle
Ausschlüsse aufgrund sämtlicher in Betracht kommender Verfehlungen (z. B. auch
ausstehende Beitragszahlungen etc.).
21. Plant die Bundesregierung dem Reservistenverband für seine
Wehrübungen eine „Demokratieerklärung“ für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
nahezulegen?
Der VdRBw verpflichtet sich in seiner Satzung zur Verfassungstreue nach dem
Grundgesetz. Im Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft im VdRBw muss
eine Person folgende Erklärung unterzeichnen: „Ich versichere, die freiheitliche
demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie
Selbstverständnis und Zweck des Verbandes zu vertreten“. Darüber hinaus wird auf
die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]